Prügel nach einem Parkverstoß und das Berufungsurteil liest sich wie eine bloße Kopie der ersten Instanz. Wenn der Richter ganze Passagen wortwörtlich übernimmt, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Eigenleistung. Zudem bleibt ungeklärt, ob ein drohender Gefängnisaufenthalt wegen einer alten Bewährung die aktuelle Strafe für den Faustschlag mildern muss. Zum vorliegenden Urteilstext springen: ÜbersichtDas Wichtigste im ÜberblickWie erfolgt die Revision im Strafrecht beim BayObLG?Redaktionelle LeitsätzeWelche Anforderungen an die Urteilsgründe stellt § 267 StPO?Zulässige Übernahme des SachverhaltsWie strafte das BayObLG den Parkverstoß?Fehlende Verhältnismäßigkeit der TatWarum half der Bewährungswiderruf nicht?Hohes Risiko bei schnellem RückfallWas jetzt zu tun istWas bedeutet das für Revisionsführer?Revisionsurteil erhalten? Jetzt Chancen rechtssicher prüfen lassenExperten KommentarDas vorliegende UrteilAz.: 203 StRR 44/26 Das Wichtigste im Überblick Das Gericht verwarf die Revision und bestätigte die Verurteilung wegen Körperverletzung. Es sah keine Rechtsfehler in den Urteilsgründen des Landgerichts. Das Landgericht durfte die Amtsgerichtsgründe übernehmen und machte sie sich zu eigen. Der drohende Bewährungswiderruf milderte nicht; der Angeklagte kannte sein Risiko. „Nichtiges Motiv“ war zulässig, weil der Anlass und die Tat krass auseinanderfielen. Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht, 3. Strafsenat Datum: 10.02.2026 Aktenzeichen: 203 StRR 44/26 Verfahren: Revision im Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht Relevant für: Angeklagte, Verteidiger, Strafgerichte Wie erfolgt die Revision im Strafrecht beim BayObLG? Gemäß § 349 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) kann ein Gericht eine Revision als unbegründet verwerfen, wenn das vorherige Urteil keine Rechtsfehler aufweist. In einem solchen Verfahren nimmt die zuständige Generalstaatsanwaltschaft oftmals über eine Antragsschrift detailliert Stellung, auf die sich die Richter anschließend beziehen können. Das Revisionsgericht prüft die Entscheidung der Vorinstanz dabei ausschließlich auf juristische Mängel bei der Sachverhaltsfeststellung und der Anwendung der Grundsätze zur Strafzumessung. Das bedeutet konkret: Im Gegensatz zur Berufung wird der Fall nicht noch einmal neu verhandelt oder Zeugen erneut vernommen; es wird lediglich kontrolliert, ob das vorangegangene Urteil handwerkliche Fehler bei der Anwendung des Gesetzes enthält. Prüfen Sie sofort, ob Sie innerhalb der einwöchigen Revisionsfrist bereits eine konkrete Begründung eingereicht haben. Da das Revisionsgericht keine erneute Beweisaufnahme durchführt, müssen Sie Ihre Angriffe ausschließlich auf Rechtsfehler in der Urteilsurkunde stützen – neue Tatsachen oder bloße Behauptungen, das Gericht habe Ihnen nicht geglaubt, werden ohne Prüfung verworfen. In einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. Februar 2026 (Az. 203 StRR 44/26) wehrte sich ein wegen Körperverletzung verurteilter Mann gegen ein Urteil der Vorinstanz, doch das Gericht verwarf das Rechtsmittel als unbegründet und bestätigte damit die endgültige Verurteilung. Der Angeklagte war ursprünglich […]