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Einspruch gegen Strafbefehl

Haben Sie einen Strafbefehl vom Gericht erhalten?

Wir legen fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl für Sie ein!

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Die Frist beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls! Handeln Sie nicht, kann ein Strafbefehl fatale und weitreichende Folgen für Ihre persönliche Zukunft haben, da dieser dann rechtskräftig ist. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus, damit wir uns schnellst möglich um Ihren Fall kümmern können.

So geht´s – Alle Schritte unseres Einspruchs

1. Formular ausfüllen

Füllen Sie in wenigen Minuten das Einspruchsformular aus und senden uns alle notwendigen Unterlagen per E-Mail, Upload oder Post.

2. Wir legen Einspruch ein

Wenn Sie uns damit beauftragen, reichen wir so schnell wie möglich elektronisch beim Gericht den Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

3. Erhalt der Strafakte

Nach Eingang Ihrer Strafakte, besprechen wir den Akteninhalt gemeinsam sowie das weitere Vorgehen.

4. Mögliche Einstellung

Sodann verhandeln wir mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über eine für Sie günstige Lösung der Angelegenheit.

Hinweis: Das Absenden des Formulars ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Es entstehen erst Kosten, wenn Sie uns mit der Wahrung Ihrer Rechte explizit beauftragen. Sie erhalten dazu von uns vorab einen entsprechenden Kostenhinweis über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Alles Wissenswerte rund um den Strafbefehl

Wenn Ihnen ein Strafbefehl vom Gericht zugestellt wird, erfordert dies von Ihnen besondere Aufmerksamkeit. Sie haben lediglich zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen. Damit fatale Folgen vermieden werden, lassen Sie uns die Angelegenheit prüfen und den Einspruch fristgerecht einlegen. Nachfolgend erklären wir Ihnen, was ein Strafbefehl ist, in welchen Fällen er ausgestellt wird und was passieren kann, wenn kein fristgerechter Einspruch erfolgt.

Der Strafbefehl per Definition

Bei einem Strafbefehl geht ein vereinfachtes Verfahren voraus, welches nach einer Strafanzeige bei einfachen Sachverhalten durchgeführt wird. Eine mündliche Hauptverhandlung findet dabei nicht statt, für die Ausstellung eines Strafbefehls genügt der so bezeichnete „hinreichende Tatverdacht“. Strafbefehlsverfahren entlasten die Gerichte, gehen schnell vonstatten und sind vergleichsweise kostengünstig.

Strafbefehlsverfahren sind nur bei Vergehen, nicht aber bei Verbrechen möglich. Ausschlaggebend ist zudem der zu erwartende Strafrahmen. Während Verbrechen mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe nach sich ziehen, liegt der Strafrahmen bei einem Vergehen stets darunter. Bei einem Strafbefehlsverfahren kann nur eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt und zur Bewährung ausgesetzt werden.

Weitere Konsequenzen eines Strafbefehls können unter anderem sein:

  • Geldstrafe (§ 40 StGB)
  • Fahrverbot (§ 44 StGB)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), wenn die Sperre für die Wiedererteilung gemäß § 69a StGB nicht mehr als zwei Jahre beträgt.
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
  • Verfall (§ 73 StGB)
  • Einziehung (§ 74 StGB)
  • Vernichtung (nur in strafrechtlichen Nebengesetzen vorgesehen)
  • Unbrauchbarmachung (§ 74d StGB)

Strafbefehl im Briefkasten: Was ist zu tun?

In der Regel reagieren Betroffene verunsichert und haben viele offene Fragen, wenn ihnen vom Gericht ein Strafbefehl zugestellt wurde. Viele Betroffene können auch nicht absehen, welche Folgen ein Strafbefehl hat, wenn dieser rechtskräftig wird. Häufig ist es sinnvoll, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen, da die angesetzte Tagessatzhöhe oder das Strafmaß zu hoch ist.

Hier ein kleiner Auszug der möglichen Folgen eines Strafbefehls:

  • Bei Geldstrafen von über 90 Tagessätzen (ist man unabhängig von der Höhe des Tagessatzes) vorbestraft.
  • Jeder Strafbefehl mit 90 oder mehr Tagessätzen führt zu einem Eintrag in das Führungszeugnis.
  • Geldstrafen mit weniger als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten werden nicht im Führungszeugnis eingetragen.
  • Eine durch Strafbefehl verhängte Strafe ist im erweiterten Führungszeugnis für bestimmte Institutionen ersichtlich.
  • Ein Strafbefehl kann zum Verlust von Lizenzen wie beispielsweise dem Waffenschein führen.
  • Ein Strafbefehl kann die Ausübung von bestimmten Berufen erschweren oder unterbinden
  • Sofern die verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wird, droht die Umwandlung der Geldstrafe in Freiheitsstrafe und deren Vollstreckung.
  • Ein rechtskräftiger Strafbefehl macht unter Umständen den Weg für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen frei.

Jede dieser Folgen sollte Sie zum Einspruch gegen den Strafbefehl bewegen. Wir helfen Ihnen beim fristgerechten Einspruch gegen den Strafbefehl mit der Aussicht auf Milderung oder Absehen von der angesetzten der Strafe. Mit uns haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht vertritt.

Soforthilfe beim Einspruch gegen den Strafbefehl

Fordern Sie unsere Ersteinschätzung per Online-Formular an. Ein persönliches Erscheinen in unserer Kanzlei ist nicht erforderlich. Sie können uns vorhandene Unterlagen per SSL Verschlüsselung sicher zusenden. Sobald wir vom Gericht Akteneinsicht gewährt bekommen, können wir geeignete Schritte unternehmen. Unser Ziel ist, erfolgreich mit Gericht und Staatsanwaltschaft über eine eventuell mögliche Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Strafe zu verhandeln. Wir haben dabei die Einspruchsfrist im Fokus und bearbeiten Ihren Strafbefehl sofort nach Eingang des Formulars.

Wie bereits erwähnt haben Sie nur zwei Wochen Zeit um einen Einspruch gegen den zugestellten Strafbefehl einzulegen. Maßgeblich ist das Datum der Zustellung auf dem Zustellungsumschlag. Uns ist bewusst, dass das Zeitfenster sehr eng ist um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Daher haben wir eine möglichst schnelle und effektive Eilbearbeitung entwickelt, bei welcher der Einspruch meist am selben Tag, spätestens aber am Folgetag elektronisch versendet wird. Wir reichen Ihren Einspruch gegen Strafbefehl auch an Feiertagen oder am Wochenende ein, schnell, professionell und zuverlässig.

Sie sollten sich lediglich darüber bewusst sein, dass der enge Zeitrahmen eine schnelle Entscheidung Ihrerseits verlangt. Zögern Sie also nicht bei der Versendung des Formulars auf unserer Webseite. Dieser Vorgang ist ebenso kostenlos und unverbindlich wie das Gespräch zur Ersteinschätzung. Kosten gemäß Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (kurz RVG) entstehen für Sie erst bei Mandatserteilung zur Einlegung des Einspruchs. Die Höhe der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren teilen wir mit Ihnen im Vorfeld einer Beauftragung entweder telefonisch oder per E-Mail transparent und leicht verständlich mit.

Ihre Vorteile im Überblick

Sie sparen mit der Beauftragung unserer Kanzlei Zeit und Geld, da Sie das Formular online ausfüllen und per SSL Verschlüsselung an uns versenden können. Es sind weder weite Wege für einen persönlichen Besuch noch daraus resultierende Ausgaben notwendig. Mit unserem Formular können Sie bereits wichtige Dokumente hochladen, welche uns die bestmögliche Ersteinschätzung in Ihrem Fall ermöglichen. Wir nehmen Ihre Unterlagen auch per E-Mail oder auf postalischem Weg entgegen. Achten Sie dabei auf den engen Zeitrahmen und wählen Sie im eigenen Interesse einen schnellen Kommunikationsweg. Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung bei strafrechtlichen Problemen jeder Art. Wir sind daher Ihr kompetenter Ansprechpartner bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl und sind 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche online erreichbar.

Fragen und Antworten rund um den Einspruch beim Strafbefehl

Welche Auswirkungen kann ein Einspruch haben?

Wir arbeiten in jedem Fall auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine Herabsetzung der Strafe hin. Es kann aber auch sein, dass die Strafe nach einem Einspruch höher ausfällt. Um dies zu vermeiden, ist das Erstgespräch überaus bedeutsam. Wichtig ist daher, dass Sie uns Ihren Fall und ggfls. Vorfälle aus Ihrer Vergangenheit vollumfänglich schildern und uns frühzeitig vorhandene Unterlagen übersenden. Wir besprechen mit Ihnen vor dem Einspruch die bestehende Fallsituation und weisen Sie auf eventuell bestehende Risiken hin.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei unserem online Einspruch rechnen?

Die für Sie anfallenden Rechtsanwaltsgebühren basieren auf dem seit dem Jahre 2004 gültigen Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (kurz RVG). Die in Ihrem Fall nach dem RVG anfallenden Rechtsanwaltsgebühren teilen wir Ihnen im Vorfeld einer Beauftragung telefonisch und/oder in schriftlicher Form mit.

Kann der Einspruch beim Strafbefehl ohne juristischen Beistand eingelegt werden?

Selbstverständlich können Sie auch selbst ohne unsere Hilfe Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Sie erhalten jedoch keine Akteneinsicht in Ihre Ermittlungsakte, so dass Sie selbst nicht abschätzen können, wie die vorhandene Beweislage ist. Es ist daher trotz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren in der Regel sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen, da dieser Ihre Chancen und die vorhandene Sachlage besser einschätzen kann. Häufig erreichen wir eine Verfahrenseinstellung oder zumindest eine Herabsetzung der Strafe.

Jetzt Einspruchsformular online ausfüllen

Vielen Dank, dass Sie uns in dieser schwierigen und eiligen Situation vertrauen möchten. Bei uns sind Sie immer in guten Händen. Bitte füllen Sie das nachstehende Formular so ausführlich wie möglich aus.

Mit (*) gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.
Strafbefehl Einspruch

Angaben zum Strafbefehl

(Finden Sie meistens oben rechts auf dem Strafbefehl)
(WICHTIG für die Frist zur Einlegung des Einspruchs)

Laden Sie hier, wenn möglich den erhaltenen Strafbefehl, sowie weitere wichtige oder notwendige Dokumente hoch.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns nur wichtige Dokumente, die zur ersten Einschätzung und Einlegung des Einspruchs wichtig sind, mitsenden. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit uns ab, welche Unterlagen und Dokumente wir benötigen. Haben Sie mehrere Dokumente können Sie diese nacheinander hochladen, jedoch nicht mehr als 6 Dateien.

Alternativ können Sie uns die Dokumente auch per eMail an: info@ra-kotz.de oder per Fax an: 02732 - 791078 nachreichen.

 

Maximale Dateigröße: 7MB

Grobe Angaben zur Ihrer finanziellen Situation*

Anhand dessen können wir überprüfen ob wir ggfs. gegen die Höhe der Tagessätze vorgehen können.

*) Die Angaben sind an dieser Stelle jedoch freiwillig.

Sind Sie verheiratet?
Wohnen Sie zur Miete?
Zustimmung Datenschutzerklärung *

Hinweis: Ihre Anfrage ist unverbindlich. Wir setzen uns nach Erhalt Ihrer Anfrage mit Ihnen so schnell wie möglich in Verbindung und teilen Ihnen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren mit.

Ein Mandat zur Einlegung des Einspruchs oder zur Rechtsberatung wird erst nach Klärung der offenstehenden Fragen und Ihrem Einverständnis hinsichtlich der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren erteilt.

Wird gesendet

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