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Verhaltenstipps Hauptverhandlung im Strafverfahren

Allgemeine Hinweise und Verhaltenstipps für den Ablauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren

Für die in ihrer Strafsache anstehende Hauptverhandlung möchte Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Kotz den Gang der Hauptverhandlung erläutern und einige Verhaltenstipps geben, damit Sie sich in aller Ruhe entsprechend darauf vorbereiten können.

A. Ablauf der Hauptverhandlung

Verhaltenstipps für den Angeklagten bei der HAuptverhandlung im Strafverfahren
Verhaltenstipps für den Angeklagten bei der Hauptverhandlung im Strafverfahren. Symbolfoto: Wavebreak Media Ltd / Bigstock

An der Hauptverhandlung nehmen neben dem Gericht noch andere Personen teil: ein/e Vertreter/in der Staatsanwalt, der/die Protokollführer/in, sowie ggf. die Zeugen sowie der/die evtl. vom Gericht bestellte/geladene Sachverständige. Darüber hinaus sind die Verhandlungen in der Regel öffentlich, d.h. es können sich interessierte Bürger als Zuschauer im Gerichtssaal befinden.

Zunächst wird die Sache aufrufen.

Im Anschluss daran wird der/die Vorsitzende die Sitzung eröffnen. In der Regel wird der/die Vorsitzende nun die bei Aufruf der Sache erschienen Zeugen über ihre Rechte und Pflichten belehren und sie sodann bitten, vor dem Verhandlungssaal bis zum Aufruf und somit zum Beginn ihrer mündlichen Vernehmung zu warten. Sind die Zeugen für einen späteren Zeitpunkt geladen, wird deren Belehrung nachgeholt.

Nach der Zeugenbelehrung werden Ihre Personalien (Name, Wohnort und Geburtsdatum) festgestellt. Hierzu müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen, auch wenn Sie ansonsten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen wollen.

Anschließend verliest der/die Vertreter/in der Staatsanwaltschaft die Anklage und der/die Vorsitzende stellt fest, dass und wann die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen worden ist.

B. Verhaltenstipps für die Hauptverhandlung

  1. Kommen Sie pünktlich zur Hauptverhandlung!
  2. Entsorgen Sie ihr Kaugummi und nehmen Sie Ihre nichtreligiös motiviert getragene Kopfbedeckung ab!
  3. Erheben Sie sich, wenn das Gericht den Verhandlungssaal betritt oder verlässt.
  4. Sprechen Sie den/die Richter/in nicht mit „Euer Ehren“ oder „Hohes Gericht“ an (dies entstammt amerikanischen Filmen oder Serien)! Die korrekte Anrede lautet: „Herr/Frau Richter/in“ oder Herr/Frau Vorsitzende/r“!
  5. Während der Hauptverhandlung sollten Sie jegliche Zwischenrufe, Bemerkungen oder Kommentierungen zu Äußerungen des Gerichts oder aber während der Zeugenvernehmung(en) unterlassen.
  6. Zur Urteilsverkündung stehen Sie bitte auf! Enthalten Sie sich währenddessen oder im Anschluss daran jeglichen kommentierenden oder beleidigenden Äußerungen. Unterbrechen Sie den/die Vorsitzende während der Urteilsverkündung nicht!
  7. Im Falle einer Verurteilung gilt: unterlassen Sie nach der Verhandlung alles, was als Bedrohung oder Beleidung gegenüber dem Geschädigten oder gegenüber den Zeugen aufgefasst werden könnte.

Rechtsanwälte Kotz · Kreuztal

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