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Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Verkehrsunfallflucht bei Leitplankenschaden

Ein Fahrer entkommt vorerst den Konsequenzen einer Unfallflucht, nachdem das Amtsgericht Itzehoe die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis wegen unklarer Schadenshöhen ablehnt. In einer bemerkenswerten Entscheidung wird die Frage beleuchtet, ob der Beschuldigte die Schwere des von ihm verursachten Schadens erkennen konnte. Trotz des verzögerten Unfallberichts und der widersprüchlichen Schadensschätzungen bleibt der Führerschein in seinen Händen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Itzehoe
  • Datum: 30.12.2023
  • Aktenzeichen: 40 Gs 1774/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Strafverfahren, Verkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Beschuldigte: Er legte Beschwerde gegen den vorläufigen Entzug seiner Fahrerlaubnis ein. Er argumentiert, dass auch wenn er den Unfallort unerlaubt verlassen hat, unklar ist, ob er den verursachten Fremdsachschaden in vollem Umfang erkennen konnte.
    • Polizei und beteiligte Behörden: Diese stellten den Unfallhergang fest und ermittelten, dass der Beschuldigte den Unfall zunächst nicht umgehend meldete. Zudem erfolgten unterschiedliche Kostenschätzungen des entstandenen Schadens.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Am 07.05.2023 entfernte sich der Beschuldigte unerlaubt vom Unfallort; er meldete den Unfall erst am späten Nachmittag bei einer Polizeistation, nachdem ein Versuch, ihn an seiner Wohnanschrift aufzusuchen, erfolglos blieb. Es gab Uneinigkeit bei der Schadensbewertung an der Leitplanke, was zu Unsicherheiten über die Erkennbarkeit des erheblichen Schadens führte.
    • Kern des Rechtsstreits: Entscheidendes Thema war, ob angesichts der unklaren Schadenshöhe und der Frage, ob der Beschuldigte die Erheblichkeit des Schadens erkennen konnte, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt sei.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beschwerde wird abgeholfen. Es bestehen derzeit keine dringenden Gründe, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.
    • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorlag, jedoch nicht mit der erforderlichen Gewissheit angenommen werden kann, dass der Beschuldigte in vollem Umfang wusste oder hätte wissen müssen, dass ein bedeutender Fremdsachschaden entstanden ist. Unterschiedliche und unklare Schadensschätzungen führten zu Zweifeln an der Erheblichkeit des Schadens.
  • Folgen: Der Beschluss hebt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf. Der Beschuldigte behält seine Fahrerlaubnis, solange keine neuen relevanten Anhaltspunkte vorliegen.

Fahrerlaubnisentzug bei Unfallflucht: Rechtliche Folgen und Versicherungsfragen

Die Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Verkehrsunfallflucht, vor allem bei Leitplankenschaden, wirft grundlegende Fragen im Verkehrsrecht auf. Der Fahrerlaubnisentzug und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen betreffen nicht nur die Unfallversicherung, sondern auch Aspekte von Bußgeldbescheid, Haftpflichtversicherung und Schadensregulierung.

Die Auseinandersetzung mit diesen Verkehrsdelikten unterstreicht die Bedeutung korrekter Verkehrsunfall Meldung und kompetenter Beratung durch einen Verkehrsrecht Anwalt. Jetzt folgt die Analyse eines konkreten Falls.

Der Fall vor Gericht


Gericht lehnt vorläufigen Führerscheinentzug nach Unfallflucht ab

Silberner Volkswagen Golf beschleunigt nach einem Zusammenstoß auf der Autobahn, beschädigte Leitplanke im Hintergrund.
 Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach Unfallflucht | Symbolbild: Flux gen.

Ein Autofahrer, der nach einem Zusammenstoß mit einer Leitplanke zunächst die Unfallstelle verließ, darf seinen Führerschein vorerst behalten. Das Amtsgericht Itzehoe gab seiner Beschwerde gegen den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis statt.

Unfallhergang und verspätete Meldung

Der Vorfall ereignete sich am 7. Mai 2023 gegen 4:10 Uhr. Der Beschuldigte entfernte sich nach einer Kollision mit einer Leitplanke unerlaubt vom Unfallort. Erst nachdem die Polizei ihn an seiner Wohnanschrift nicht antreffen konnte, meldete er den Unfall um 17:55 Uhr auf der Polizeistation in Wilster – also fast 14 Stunden nach dem Geschehen.

Unklare Schadenshöhe als entscheidendes Kriterium

Die genaue Höhe des verursachten Schadens blieb im Verlauf der Ermittlungen unklar. Die ersten polizeilichen Schätzungen gingen von einem Schaden von 1.500 Euro bei etwa 30 Metern beschädigter Leitplanke aus. Die Straßenmeisterei korrigierte diese Einschätzung später auf 4.000 bis 5.000 Euro nach oben, ohne jedoch die Grundlagen dieser Schätzung nachvollziehbar darzulegen. In einer weiteren Bewertung wurde schließlich ein Betrag von 9.340 Euro genannt, diesmal unter Annahme einer Schadenslänge von 80 Metern – wobei auch hier vermerkt wurde, dass die tatsächliche Ausdehnung des Schadens nicht eindeutig erkennbar sei.

Rechtliche Bewertung der Unfallsituation

Das Gericht sah keine dringenden Gründe für einen vorläufigen Führerscheinentzug nach § 111a StPO in Verbindung mit § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB. Entscheidend war dabei, dass nicht sicher festgestellt werden konnte, ob der Beschuldigte die Erheblichkeit des von ihm verursachten Schadens zum Unfallzeitpunkt erkennen konnte oder musste. Die stark voneinander abweichenden Schadensschätzungen und die Unsicherheit über die tatsächliche Schadenslänge führten zu dieser Einschätzung des Gerichts.

Gerichtliche Entscheidung

Aufgrund dieser Umstände hob das Amtsgericht Itzehoe mit Beschluss vom 30. Dezember 2023 die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auf. Der Beschuldigte kann somit trotz der zunächst erfolgten unerlaubten Entfernung vom Unfallort seinen Führerschein bis auf Weiteres behalten.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht hat entschieden, dass eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht nicht gerechtfertigt ist, wenn der Verursacher die Erheblichkeit des Schadens nicht erkennen konnte. Auch bei einer späteren Meldung des Unfalls (hier nach ca. 14 Stunden) führt dies nicht automatisch zum Führerscheinentzug. Entscheidend ist vielmehr, ob der Fahrer die Bedeutung des verursachten Schadens zum Unfallzeitpunkt einschätzen konnte.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden und sich zunächst vom Unfallort entfernen, kann Ihnen die Fahrerlaubnis nicht ohne weiteres entzogen werden. Besonders dann nicht, wenn Sie den Schaden nicht eindeutig erkennen konnten – etwa bei unübersichtlichen Schadenssituationen oder widersprüchlichen Schadensschätzungen. Eine spätere Meldung bei der Polizei kann dabei helfen, die negativen Folgen einer Unfallflucht abzumildern. Allerdings sollten Sie sich nach einem Unfall grundsätzlich immer sofort bei der Polizei melden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Benötigen Sie Hilfe?

Unsicherheit nach einer Unfallflucht?

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der die Umstände eines Unfalls, insbesondere im Zusammenhang mit einer Fahrerlaubnis und dem Verlassen des Unfallorts, zu rechtlichen Unklarheiten führen, wissen wir, dass es wichtig ist, alle relevanten Aspekte gründlich zu prüfen. Solche Fälle werfen häufig Fragen zur Beurteilung des tatsächlichen Schadensumfangs und zur Auslegung des eigenen Handelns auf – Aspekte, die einer präzisen rechtlichen Bewertung bedürfen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation sachlich und fundiert zu analysieren. Mit einer klaren und strukturierten Herangehensweise erläutern wir Ihnen die entscheidenden Faktoren und begleiten Sie in der Auseinandersetzung mit den komplexen Fragestellungen, die sich aus solchen Verkehrsdelikten ergeben können.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung nach einer Unfallflucht?

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht basiert auf § 111a StPO in Verbindung mit § 69 StGB.

Grundvoraussetzungen

Ein Richter kann durch Beschluss die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn Dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis später im Hauptverfahren dauerhaft entzogen wird. Bei einer Unfallflucht müssen Sie mit einer vorläufigen Entziehung rechnen, wenn Sie sich vom Unfallort entfernt haben und dabei wussten oder hätten wissen müssen, dass ein bedeutender Sachschaden entstanden ist.

Erforderlicher Sachschaden

Als bedeutender Sachschaden gilt nach aktueller Rechtsprechung ein Schaden von mindestens 1.500 Euro. Wenn Sie als Unfallverursacher einen solchen Schaden verursacht haben und sich dennoch vom Unfallort entfernen, kann dies die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.

Verhältnismäßigkeit

Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Dabei werden folgende Aspekte geprüft:

  • Das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs
  • Der Schutz der Allgemeinheit
  • Ihr persönliches Interesse an der Nutzung der Fahrerlaubnis

Vorsatz und Kenntnisnahme

Für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis muss nachgewiesen werden, dass Sie den Unfall bewusst wahrgenommen haben. Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie den Unfall nicht bemerkt haben, kann dies gegen eine vorläufige Entziehung sprechen.

Die vorläufige Entziehung wirkt wie ein sofortiges Fahrverbot. Sie dürfen dann bis zur endgültigen Entscheidung kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Die während der vorläufigen Entziehung verstrichene Zeit wird später auf eine eventuell verhängte Sperrfrist angerechnet.


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Welche Rolle spielt die Schadenshöhe bei der Entscheidung über einen vorläufigen Führerscheinentzug?

Die Schadenshöhe ist das zentrale Kriterium für die Entscheidung über einen vorläufigen Führerscheinentzug nach einer Unfallflucht. Das Landgericht Dresden hat aktuell die Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden auf 1.800 Euro festgelegt.

Aktuelle Schadensgrenzen und ihre Folgen

Bei einem Sachschaden unter 600 Euro wird in der Regel nur eine Geldauflage verhängt. Liegt der Schaden zwischen 601 und 1.300 Euro, droht ein Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie eine Geldauflage in Höhe eines Monatsgehalts.

Ein vorläufiger Führerscheinentzug kommt erst bei einem bedeutenden Schaden in Betracht. Die Gerichte haben hier unterschiedliche Wertgrenzen entwickelt:

  • Das Landgericht Dresden setzt die Grenze bei 1.800 Euro an
  • Andere Gerichte gehen von 1.500 Euro aus
  • Die traditionelle Grenze lag bei 1.300 Euro

Besonderheiten bei der Schadensberechnung

Bei der Berechnung des Schadens wird der Netto-Betrag ohne Mehrwertsteuer zugrunde gelegt. Wenn keine Reparatur erfolgt ist, zählen nur die tatsächlich entstandenen Kosten, nicht der theoretische Reparaturwert.

Inflationsbedingte Anpassung

Die Gerichte berücksichtigen bei der Festlegung der Wertgrenzen die wirtschaftliche Entwicklung und Inflation. Die Erhöhung der Wertgrenze auf 1.800 Euro erfolgte, um der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, ist die genaue Einschätzung der Schadenshöhe oft schwierig. Die Gerichte berücksichtigen, dass Sie als normaler Verkehrsteilnehmer nicht in der Lage sein müssen, den genauen Schaden vor Ort zu beziffern.


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Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen gegen einen vorläufigen Führerscheinentzug?

Rechtsmittel und Fristen

Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis können Sie Beschwerde nach § 304 StPO einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Bei einer polizeilichen Beschlagnahme des Führerscheins wegen „Gefahr im Verzug“ müssen Sie zunächst die richterliche Entscheidung beantragen. Erst gegen diese richterliche Entscheidung können Sie dann Beschwerde einlegen.

Voraussetzungen für erfolgreiche Beschwerden

Die Erfolgsaussichten Ihrer Beschwerde hängen davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung noch vorliegen. Das Gericht prüft dabei zwei zentrale Aspekte:

  • Ob ein dringender Tatverdacht für eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs besteht
  • Ob eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine spätere dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis gegeben ist

Aufhebungsgründe

Die vorläufige Entziehung muss aufgehoben werden, wenn:

  • Der ursprüngliche Grund für die Entziehung weggefallen ist
  • Sich der Tatverdacht nicht bestätigt
  • Neue entlastende Beweise auftauchen
  • Das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht

Zeitliche Aspekte

Die vorläufige Entziehung ist als Eilmaßnahme konzipiert. Nach einem Jahr und vier Monaten muss die Maßnahme aufgehoben werden, wenn noch kein Urteil ergangen ist. Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird auf eine später verhängte Sperrfrist angerechnet.


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Wie unterscheidet sich die vorläufige von der endgültigen Fahrerlaubnisentziehung?

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

Die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung erfolgt durch richterlichen Beschluss nach § 111a StPO, wenn dringende Gründe für eine spätere endgültige Entziehung vorliegen. Wenn Sie beispielsweise mit über 1,1 Promille am Steuer erwischt werden, kann Ihnen die Fahrerlaubnis sofort vorläufig entzogen werden.

Diese Maßnahme dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr und kann bereits während des laufenden Ermittlungsverfahrens angeordnet werden. Die vorläufige Entziehung ist aufzuheben, wenn ihr Grund wegfällt oder das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht.

Endgültige Fahrerlaubnisentziehung

Die endgültige Entziehung basiert auf § 69 StGB und wird durch Gerichtsurteil angeordnet. Sie erfolgt, wenn Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen haben. Dies ist besonders bei folgenden Verstößen der Fall:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Trunkenheit am Steuer
  • Unfallflucht nach erheblichen Schäden

Rechtliche Konsequenzen

Bei der vorläufigen Entziehung können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. Die endgültige Entziehung hingegen führt zum vollständigen Erlöschen der Fahrerlaubnis.

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Nach einer endgültigen Entziehung wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren verhängt. Sie müssen nach Ablauf der Sperrfrist einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Bei der vorläufigen Entziehung erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis automatisch zurück, wenn der Grund für die Entziehung wegfällt.


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Welche Bedeutung hat eine nachträgliche Unfallmeldung für das Verfahren?

Eine nachträgliche Unfallmeldung kann erhebliche Auswirkungen auf die strafrechtlichen Konsequenzen haben. Wenn Sie sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt haben, können Sie durch eine nachträgliche Meldung unter bestimmten Voraussetzungen eine Strafmilderung oder sogar Straffreiheit erreichen.

Voraussetzungen für eine strafbefreiende Wirkung

Eine strafbefreiende Wirkung tritt ein, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Unfall ereignete sich außerhalb des fließenden Verkehrs
  • Es entstand ausschließlich Sachschaden
  • Der Sachschaden liegt unter 1.800 Euro
  • Die Polizei hat noch keine Ermittlungen aufgenommen
  • Die Meldung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall

Korrekte Durchführung der Meldung

Bei der nachträglichen Meldung müssen Sie der Polizei oder dem Geschädigten unverzüglich folgende Angaben machen:

  • Ihre Unfallbeteiligung
  • Ihre Personalien
  • Ihren aktuellen Aufenthaltsort
  • Kennzeichen und Standort Ihres Fahrzeugs

Rechtliche Konsequenzen

Die 24-Stunden-Frist ist eine absolute Ausschlussfrist, die mit dem Unfallzeitpunkt beginnt – unabhängig davon, wann Sie den Unfall bemerkt haben. Wenn Sie diese Frist einhalten, kann das Gericht:

  • Die Strafe nach § 142 Abs. 4 StGB mildern
  • In besonders günstigen Fällen von einer Strafe absehen

Wenn Sie sich nach einer angemessenen Wartezeit berechtigt vom Unfallort entfernt haben, müssen Sie die Feststellungen dennoch unverzüglich nachholen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wird wie eine Unfallflucht bestraft.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Eine Straftat nach § 142 StGB, die auch als „Fahrerflucht“ bekannt ist. Sie liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Unfallbeteiligung zu ermöglichen. Der Täter muss mindestens 30 Minuten am Unfallort warten oder die Polizei informieren.

Beispiel: Ein Autofahrer beschädigt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug und fährt einfach weg, ohne seine Kontaktdaten zu hinterlassen.


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Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung

Eine sofortige behördliche Maßnahme nach § 111a StPO, bei der einem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Fahrerlaubnis später durch ein Gericht entzogen wird. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Beispiel: Nach einem schweren Verkehrsdelikt wird dem Fahrer sofort der Führerschein abgenommen, noch bevor das Hauptverfahren stattfindet.


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Dringende Gründe

Ein juristischer Maßstab, der eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Tatsache oder eines künftigen Ereignisses voraussetzt. Nach § 111a StPO müssen für eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung dringende Gründe für eine spätere endgültige Entziehung vorliegen.

Beispiel: Bei einer Trunkenheitsfahrt mit 2,0 Promille liegen dringende Gründe für einen Führerscheinentzug vor.


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Erheblicher Sachschaden

Ein Schadensbetrag, der nach objektiven Maßstäben eine bestimmte Schwelle überschreitet. Im Verkehrsrecht gilt meist ein Schaden ab 1.300-1.500 Euro als erheblich. Die genaue Höhe kann je nach Rechtsgebiet und Gericht variieren. Der Schaden muss für den Verursacher erkennbar gewesen sein.

Beispiel: Ein Schaden an einer Leitplanke von 4.000 Euro gilt als erheblicher Sachschaden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 111a Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 69 Abs. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB): Diese Vorschrift ermöglicht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn dringende Gründe bestehen, die auf eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr hinweisen. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit, indem verhindert wird, dass eine Person mit potenziell gefährlicher Fahrweise am Straßenverkehr teilnimmt.
    Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung vorliegen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass keine hinreichenden Gründe erkennbar sind, die eine sichere Annahme der Gefährdung durch den Beschuldigten stützen.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das StVG regelt die Grundlagen des Straßenverkehrs in Deutschland, einschließlich der Voraussetzungen für den Erwerb und den Entzug der Fahrerlaubnis. Es enthält Bestimmungen zur Verkehrssicherheit und zur Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr.
    Der Fall bezieht sich auf die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts. Die Bewertung der Schadenshöhe und der möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs sind zentrale Aspekte, die im Rahmen des StVG geprüft werden.
  • § 69 Strafgesetzbuch (StGB): Diese Vorschrift ermöglicht neben der vorläufigen Maßnahme auch den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis als Nebenstrafe bei bestimmten Straftaten. Sie dient als ergänzende Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
    Im vorliegenden Beschluss wurde § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB herangezogen, um die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu begründen. Das Gericht bewertete, ob die Voraussetzungen für diese Maßnahme erfüllt sind, und kam zu dem Ergebnis, dass dies momentan nicht zutreffend ist.
  • Schadensprozessuale Vorschriften (§§ 249 ff. BGB): Diese Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch betreffen die Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen, einschließlich Verkehrsunfällen. Sie legen fest, wie der Schaden bemessen und ersetzt werden muss.
    Der Beschluss bezieht sich auf die unterschiedliche Schadensbewertung durch Polizei und Straßenmeisterei. Die Unklarheit über die genaue Schadenshöhe beeinflusst die Einschätzung, ob der Beschuldigte die Erheblichkeit des Schadens erkennen konnte.
  • Verkehrsstrafrechtliche Richtlinien und Schätzungsgrundsätze: Diese Richtlinien definieren, wie Schäden im Straßenverkehr geschätzt und bewertet werden sollen, um eine angemessene rechtliche Beurteilung zu gewährleisten. Transparente und nachvollziehbare Schätzungsgrundlagen sind hierbei essenziell.
    Im vorliegenden Fall wurde die Schadenshöhe mehrfach unterschiedlich geschätzt, was zu Unsicherheiten in der Bewertung führte. Das Gericht betonte, dass die unklaren Schätzungsgrundlagen eine sichere Feststellung der Schadensbewusstheit des Beschuldigten verhindern.

Das vorliegende Urteil


AG Itzehoe – Az.: 40 Gs 1774/23 – Beschluss vom 30.12.2023


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