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Haftbefehl erlassen – Alles was Sie wissen müssen

Ein Haftbefehl ist ein juristisches Instrument, das von einem Richter ausgestellt wird, um eine Person zu verhaften und in Gewahrsam zu nehmen. Dies kann aufgrund verschiedener Gründe geschehen, wie bei einer Straftat oder wenn jemand gegen Gerichtsentscheidungen verstößt. In diesem Artikel werden wir alles behandeln, was Sie über einen Haftbefehl wissen müssen – von den rechtlichen Grundlagen bis zu den Konsequenzen für die betroffene Person. Es ist wichtig, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, da jeder von uns in eine Situation geraten könnte, in der ein Haftbefehl erlassen wird. Daher sollten wir alle über unsere Rechte und Pflichten Bescheid wissen, um im Ernstfall angemessen handeln zu können.

Definition und Grundlagen eines Haftbefehls

Haftbefehl erlassen – Alles was Sie wissen müssen
Ein Haftbefehl in Deutschland ist eine richterliche Anordnung, die die Verhaftung und Inhaftierung einer Person ermöglicht, gegen die ein dringender Tatverdacht besteht. (Symbolfoto: SLindenau/Shutterstock.com)

Ein Haftbefehl ist eine Anordnung von einem staatlichen Organ, eine ganz bestimmte Person einer Justizvollzugsanstalt oder der Polizeihaft zu überführen. In der gängigen Praxis erfolgt diese Anordnung in schriftlicher Form vonseiten eines Richters oder einem Gericht. Durch den Haftbefehl erfolgt der Freiheitsentzug der Person, gegen die der Haftbefehl ausgestellt wurde. Die rechtliche Grundlage für den Haftbefehl stellt die Strafprozessordnung (StPO) dar. Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Arten des Haftbefehls. Zu nennen wären hier der Untersuchungshaftbefehl gem. § 114 StPO sowie der Unterbringungsbefehl gem. § 126a StPO nebst dem Haftbefehl in der Hauptverhandlung auf der Grundlage des § 230 StPO und dem Vollstreckungshaftbefehl gem. § 457 StPO.

Wer ist zuständig für die Ausstellung eines Haftbefehls?

Formell und rechtlich gesehen liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Haftbefehls stets in den Händen eines Richters. Dieser agiert unabhängig und objektiv, um die Gerechtigkeit zu gewährleisten und die Rechte der Beschuldigten zu schützen. Bei der Ausstellung eines Haftbefehls ist es seine Aufgabe, eine sorgfältige und vollständige Prüfung der vorliegenden Beweise und Umstände vorzunehmen. Sein Urteil basiert auf den Gesetzen und Regelungen des Strafgesetzbuches, die die Voraussetzungen und Bedingungen für einen Haftbefehl festlegen.

Der Richter tritt in der Regel erst dann in Aktion, wenn ein Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegt. Diese Anforderung bildet die Grundlage für die Entscheidung des Richters. In ihrer Rolle als Vertreter der Anklagebehörde sammelt die Staatsanwaltschaft Beweise und Informationen, die sie für ausreichend hält, um den Verdächtigen in Haft nehmen zu können. Der Antrag auf Haftbefehl enthält eine Zusammenfassung dieser Beweise, zusammen mit den spezifischen Gründen, warum die Staatsanwaltschaft glaubt, dass ein Haftbefehl gerechtfertigt ist.

Der Richter prüft dann den Antrag der Staatsanwaltschaft auf rechtliche Voraussetzungen. Dies umfasst nicht nur die Frage, ob ausreichend Beweise für eine Straftat vorliegen, sondern auch, ob Haftgründe wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr bestehen. Nur wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, wird er einen Haftbefehl ausstellen.

Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Prozess sorgfältig und ohne Vorurteile durchgeführt werden muss, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren. Der Haftbefehl ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte und wird deshalb nur unter strikter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erlassen.

Insgesamt ist also der Richter formell zuständig für die Ausstellung eines Haftbefehls, aber er handelt auf Grundlage eines Antrags der Staatsanwaltschaft und muss sicherstellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für einen Haftbefehl

Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt für den Erlass eines Haftbefehls zwei grundlegende Voraussetzungen vor. Gem. § 112 StPO muss der dringende Tatverdacht gegen die zur Verhaftung ausgeschriebene Person vorliegen und zudem muss auch noch einer der gesetzlich festgeschriebenen Haftgründe zwingend vorliegen. Als Haftgründe gelten die Fluchtgefahr oder die Verdunklungsgefahr. Unter der Verdunklungsgefahr wird die Befürchtung verstanden, dass der Beschuldigte Beweise vernichtet oder auf Zeugen einwirkt respektive andere Beteiligte zu einer gewissen Handlung nötigt.

Unterschiede zwischen Haftbefehl und Durchsuchungsbefehl

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Haftbefehl und dem Durchsuchungsbefehl. Bei einem Haftbefehl sind die Vollstreckungsbehörden dazu berechtigt, die beschuldigte Person entweder in Polizeihaft oder in eine Justizvollzugsbehörde zu überführen. Bei einem Durchsuchungsbefehl sind die Vollstreckungsbehörden jedoch nur dazu ermächtigt, die Wohn-respektive Geschäftsräumlichkeiten des Beschuldigten zu durchsuchen und etwaige Beweismittel zum Zwecke der Auswertung zu beschlagnahmen. Eine Überführung der beschuldigten Person in Polizeihaft oder eine Justizvollzugsanstalt erfolgt nur im Rahmen einer vorläufigen Festnahme, wenn der Tatverdächtige Widerstand gegen die Vollstreckungsbehörden leistet.

Ist dies so der Fall, so darf die vorläufig festgenommene Person jedoch nur für einen gewissen Zeitraum in der Polizeihaft untergebracht werden. Die Unterbringung erfolgt so lange, bis ein gültiger Haftbefehl vorliegt. Liegt nach 24 Stunden kein rechtlich gültiger Haftbefehl vor, so müssen die Vollstreckungsbehörden den Tatverdächtigen wieder freisetzen.

Prozess des Haftbefehls

Der Vollzug von dem Haftbefehl ist in Deutschland an sehr strenge rechtliche Regularien geknüpft. Die Polizei leitet aufgrund einer Anzeige oder eines anderweitigen Verdachts ein Verfahren ein und übergibt dieses Verfahren dem zuständigen Gericht respektive der zuständigen Staatsanwaltschaft. Diese prüft das Verfahren und beantragt anschließend bei dem zuständigen Richter einen Haftbefehl. Dieser Haftbefehl wird dann der Polizei übermittelt, die ihrerseits die Verhaftung des Beschuldigten vornimmt. Der Tatverdächtige wird entweder in Polizeihaft oder in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht und anschließend dem Haftrichter vorgeführt. Die Vorführung des Tatverdächtigen vor den Haftrichter hat binnen 24 Stunden zu erfolgen.

Rechte des Beschuldigten

Jeder Beschuldigte, der sich mit einem Haftbefehl konfrontiert sieht, hat das Recht auf rechtsanwaltlichen Beistand. Zudem gilt bei einem Beschuldigten zwingend das Recht des Schweigens. Dies bedeutet, dass es keine gesetzliche Pflicht dazu gibt, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Zudem hat der Beschuldigte auch das Recht, ihn entlastende Beweise vorzulegen und eine Person des Vertrauens über die aktuell vorherrschende Situation zu informieren. Ist die beschuldigte Person der deutschen Sprache nicht mächtig, so muss zwingend ein kostenfreier Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl

Eine beschuldigte Person, die sich mit einem Haftbefehl konfrontiert sieht, kann das Rechtsmittel der Haftbeschwerde gem. § 304 Strafprozessordnung (StPO). Dieses Rechtsmittel muss dem zuständigen Gericht in schriftlicher Form vorgelegt werden und bewirkt eine erneute gerichtliche Prüfung dahin gehend, ob die Voraussetzungen für die Haft tatsächlich als gegeben anzusehen sind. Das Rechtsmittel der Haftbeschwerde ist gesetzlich nicht an eine bestimmte Frist geknüpft. Sie kann somit zu jeder Zeit eingelegt werden. Sollte die Haftbeschwerde erfolglos verlaufen, verbleibt der Beschuldigte in der Haft. Sofern jedoch das Rechtsmittel erfolgreich verläuft, ist der Beschuldigte sofort aus der Haft zu entlassen.

Das Rechtsmittel kann zu jedem Zeitpunkt des Prozesses eingelegt werden und hat keine vollzugshemmende Wirkung. Die Haftbeschwerde kann sowohl von der beschuldigten Person selbst als auch von dem rechtlichen Vertreter des Beschuldigten sowie von Angehörigen gestellt werden. Neben dem Rechtsmittel der Haftbeschwerde kann auch die Haftprüfung gem. § 117 Abs. 1 StPO eingelegt werden. Auch dieses Rechtsmittel ist nicht an bestimmte Fristen geknüpft.

Fallstudien und Praxisbeispiele

In Deutschland gibt es jedes Jahr aufs Neue unzählige Haftbefehle, die von dem zuständigen Richter erlassen und von den Vollstreckungsbehörden der Polizei vollstreckt werden. Aktuelle Fallzahlen zeigen, dass rund 182.000 Menschen aufgrund eines derartigen Befehls den Gang in die Haft antreten mussten. Statistisch betrachtet legen die meisten Beschuldigten, die sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden und auf ihren Prozess warten, unmittelbar nach der Inhaftierung auch eine Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl ein und erhoffen sich so den Gang in die (vorübergehende) Freiheit.

Da die Gerichte jedes Rechtsmittel eines Beschuldigten nach Aktenlage auf neue Sachhinweise prüfen müssen, ist es nicht verwunderlich, dass die Gerichtsbarkeit in Deutschland seit Jahren ausgelastet ist. Gleichermaßen verhält es sich auch mit Haftprüfungen, die in der gängigen Praxis bereits während der Inhaftierung in einer Untersuchungshaftanstalt von den Beschuldigten eingelegt wird. Bedingt durch den Umstand, dass diese Rechtsmittel nicht an Fristen gebunden sind und überdies während eines laufenden Verfahrens auch mehrfach eingelegt werden können, ist ein Ende der Überlastung der deutschen Gerichtsbarkeit aktuell noch nicht abzusehen.

Fazit und Zusammenfassung

Der Haftbefehl hat für den Beschuldigten erhebliche Auswirkungen, da er zunächst erst einmal den sofortigen Entzug der Freiheit mit sich bringt. Der erstmalige Gang in die Justizvollzugsanstalt stellt für die meisten Menschen einen regelrechten Schock dar, sodass guter Rat zunächst teuer ist. Es gibt jedoch die Möglichkeit, gegen den Haftbefehl Rechtsmittel einzulegen. Diese Rechtsmittel können in Eigenregie schriftlich bei dem zuständigen Gericht eingelegt werden, jedoch sollte rechtsanwaltlicher Beistand auf jeden Fall hinzugezogen werden. Da die deutsche Gerichtsbarkeit seit Jahren stark ausgelastet ist, muss für die Bearbeitung des Rechtsmittels ein wenig Zeit einkalkuliert werden. Ist das Rechtsmittel erfolgreich, so kann der Gang in die Freiheit angetreten werden. Bleibt das Rechtsmittel jedoch erfolglos, so verbleibt der Beschuldigte in Haft.

Konfrontiert mit einem Haftbefehl? Schützen Sie Ihre Rechte!

Haben Sie Fragen zu einem erlassenen Haftbefehl? Verstehen Sie nicht, was auf Sie zukommt und welche Konsequenzen es hat? Sie sind nicht allein. In solchen komplexen und emotional aufwühlenden Situationen ist es essenziell, auf fundiertes juristisches Wissen zurückgreifen zu können. Bei uns erhalten Sie die Antworten und Unterstützung, die Sie brauchen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Verlieren Sie keine Zeit und lassen Sie sich von unserer Expertise im Strafrecht unterstützen. Wir setzen uns mit Engagement und Fachkompetenz für Ihre Interessen ein. Gemeinsam finden wir einen Weg durch die juristischen Herausforderungen, die vor Ihnen liegen. Fragen Sie jetzt Ihre Ersteinschätzung an!

FAQ – Weitere wichtige Fragen

Was kann ich tun, wenn gegen mich ein Haftbefehl ausgestellt wurde?

Zunächst ist es wichtig zu betonen, dass im Falle eines ausgestellten Haftbefehls der erste und entscheidende Schritt ist, Ruhe zu bewahren. Ein Haftbefehl stellt zweifelsohne eine bedeutende und belastende Situation dar, aber es ist von zentraler Bedeutung, einen kühlen Kopf zu bewahren und sorgfältig zu handeln.

Sobald der Haftbefehl bekannt ist, sollten Sie als Beschuldigter sofort von Ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch machen. Dieses grundlegende Recht ist in der Strafprozessordnung festgeschrieben und besagt, dass Sie nicht verpflichtet sind, irgendwelche Aussagen zu dem Tatvorwurf zu machen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie weder Fragen beantworten noch Erklärungen abgeben müssen, die Sie belasten könnten. Das gilt sowohl gegenüber den ermittelnden Behörden als auch im Gerichtsverfahren.

Anschließend ist es entscheidend, rechtsanwaltlichen Beistand zu suchen. Ein Anwalt oder eine Anwältin mit Spezialisierung im Strafrecht ist hierbei die beste Wahl. Diese Person kann die spezifischen Details des Falls, die rechtlichen Bedingungen und die Beweislage gründlich prüfen. Darüber hinaus kann ein Rechtsanwalt mit den Ermittlungsbehörden und dem Gericht kommunizieren, was bedeutet, dass er/sie Ihre Rechte wirksam verteidigen und potenzielle Verteidigungsstrategien entwickeln kann.

Der Anwalt wird wahrscheinlich auch eine Akteneinsicht beantragen, um alle Beweise und Informationen, die die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag auf Haftbefehl vorgelegt hat, eingehend zu prüfen. Dies ermöglicht eine bessere Einschätzung der Beweislage und eine effektive Verteidigungsstrategie.

In einigen Fällen könnte es auch möglich sein, gegen den Haftbefehl vorzugehen. Dies könnte durch das Einreichen eines Antrags auf Aufhebung des Haftbefehls oder durch das Stellen eines Haftprüfungsantrags geschehen. In beiden Fällen wäre es von größter Bedeutung, dies mit Ihrem Rechtsbeistand zu besprechen und zu entscheiden, welche Strategie am besten zu den spezifischen Umständen des Falls passt.

Schließlich sollten Sie wissen, dass es im Falle einer Verhaftung auch das Recht auf einen Pflichtverteidiger gibt. Sollten Sie sich keinen eigenen Rechtsbeistand leisten können, wird Ihnen ein Anwalt zur Seite gestellt. Insgesamt ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass jeder, gegen den ein Haftbefehl ausgestellt wurde, Rechte hat und dass ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen helfen kann, diese effektiv zu nutzen.

Was bedeutet es, wenn ein Haftbefehl „vollstreckt“ wird?

Unter der Vollstreckung des Haftbefehls wird die Verhaftung des Beschuldigten verstanden.

Was passiert, wenn ich mich der Festnahme durch einen Haftbefehl widersetze?

Dieses Verhalten ist nicht ratsam, es wird als Widerstand gegen die Vollstreckungsbehörden gewertet und zieht weitergehende negative rechtliche Konsequenzen nach sich.

Kann ein Haftbefehl zurückgezogen oder aufgehoben werden?

Ja, in der Tat kann ein Haftbefehl durch einen Richter aufgehoben werden. Dies geschieht in der Regel, wenn sich die Umstände, die zur Ausstellung des Haftbefehls geführt haben, wesentlich geändert haben oder wenn neue Beweise vorliegen, die die Grundlage des Haftbefehls infrage stellen.

Einer der Hauptgründe für die Aufhebung eines Haftbefehls könnte die Eliminierung des Haftgrundes sein. Ein Haftgrund besteht in der Regel aus Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Wenn zum Beispiel Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, die eine Flucht unwahrscheinlich machen oder wenn die Gefahr, dass die Person die Ermittlungen behindern könnte, nicht mehr besteht, kann der Richter den Haftbefehl aufheben.

Ein weiterer Grund könnte die Präsentation von neuen Beweisen sein, die entweder die Unschuld des Beschuldigten beweisen oder zumindest erhebliche Zweifel an seiner Schuld wecken. Solche Beweise könnten aus einer Vielzahl von Quellen stammen, darunter Zeugenaussagen, forensische Untersuchungen oder andere Arten von physischen oder digitalen Beweisen. In solchen Fällen wird der Richter den Haftbefehl aufheben und die Person aus der Haft entlassen.

Schließlich könnte auch eine Änderung in der Beweisbewertung zu einer Aufhebung des Haftbefehls führen. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen der Richter seine Einschätzung der Beweise, die zur Ausstellung des Haftbefehls geführt haben, ändert. Dies könnte aufgrund neuer Informationen, die dem Richter vorgelegt wurden, oder aufgrund einer neuen Einschätzung der Beweise, die bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung des Haftbefehls vorlagen, geschehen.

Wie finde ich heraus, ob gegen mich ein Haftbefehl vorliegt?

In der gängigen Praxis erfährt der Beschuldigte von den Vollstreckungsbehörden, dass ein richterlicher Haftbefehl vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Vollstreckungsbehörden den Haftbefehl vollstrecken möchten.

Was sind die Auswirkungen eines Haftbefehls auf meine berufliche und persönliche Zukunft?

Da der Gang in Haft angetreten werden muss, hat der Haftbefehl sehr starke Auswirkungen auf den Beruf. Der Arbeitgeber sollte auf jeden Fall informiert werden. Für die persönliche Zukunft hat der Haftbefehl zunächst erst einmal keine Auswirkungen, da der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt noch nicht als vorbestraft gilt.

Was geschieht, wenn ein Haftbefehl ungerechtfertigt ausgestellt wurde?

In Fällen, in denen ein Haftbefehl ungerechtfertigt ausgestellt wurde, gibt es spezifische gesetzliche Regelungen, die den Schutz und die Rechte des Beschuldigten gewährleisten. Eine dieser Regelungen ist das Recht auf Entschädigung.

Wenn festgestellt wird, dass der Haftbefehl ungerechtfertigt war, hat die betroffene Person Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Freiheitsentziehung. Dies ist in Deutschland im Strafprozessrecht festgelegt und soll sicherstellen, dass niemand ungerechtfertigt einen Schaden erleidet.

Die Entschädigung kann verschiedene Formen annehmen und hängt von den spezifischen Umständen des Falles ab. Sie könnte zum Beispiel eine finanzielle Entschädigung beinhalten, die als Ausgleich für erlittene materielle und immaterielle Schäden gezahlt wird. Dies könnte den Verlust von Einkommen, Kosten für Rechtsberatung, sowie den immateriellen Schaden für den erlittenen persönlichen Stress und die erlittene Unannehmlichkeit umfassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung über die Entschädigung in der Regel von einem Gericht getroffen wird und von Fall zu Fall variiert. Es ist auch von größter Bedeutung, bei solchen Fällen die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beweise vorgelegt werden und die bestmögliche Entschädigung erreicht wird.

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