Was tun im Fall der Fälle?
Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall
Sie sind Beschuldigter eines Strafverfahrens und haben eine polizeiliche Vorladung zu einer Vernehmung erhalten? Ihnen wird ein Durchsuchungsbeschluss oder gar ein Haftbefehl ausgehändigt?
1. Ruhe bewahren und Schweigen
Das Wichtigste ist, dass Sie Ruhe bewahren und schweigen. Das ist Ihr gutes Recht und davon sollten Sie Gebrauch machen. Und keine Sorge: Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
2. Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt/Strafverteidiger
Neben dem Recht zu schweigen haben Sie auch das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl anzurufen. Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens und schildern Sie ihm die Situation. Er wird gegenüber den Strafverfolgungsbehörden die Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen. Danach kann der Tatvorwurf und die optimale Verteidigungsstrategie gemeinsam besprochen werden. Lassen Sie sich von Ihrem Strafverteidiger eine Visitenkarte/Notfallkarte aushändigen, die Sie beispielsweise in Ihrer Geldbörse stets bei sich tragen und notieren Sie zusätzlich die Kontaktnummer Ihres Rechtsanwalts im Mobiltelefon.
3. Schweigen gegenüber Mitbeschuldigten/Freunden
Halten Sie sich vollständig mit Äußerungen zum Tatvorwurf zurück und sprechen Sie weder mit Mitbeschuldigten noch mit Freunden darüber. Vermeiden Sie es darüber hinaus, Äußerungen zum Tatvorwurf mittels moderner Medien wie Facebook, WhatsApp oder aber auch per Telefon zu tätigen.
4. Speziell für Durchsuchungen und Verhaftungen
Bewahren Sie Ruhe! Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und kontaktieren Sie umgehend Ihren Strafverteidiger. Bleiben Sie nett und höflich gegenüber den Beamten, aber beachten Sie Regel Nr. 1 und schweigen Sie! Beantworten Sie keine Fragen, lassen Sie sich nicht in Gespräche verwickeln und machen Sie erst Recht keine Angaben zum Tatvorwurf. Auch bei einer Verhaftung gilt es, Ruhe zu bewahren. Leisten Sie keinen Widerstand und lassen sich den Tatvorwurf erklären. Bestehen Sie darauf, Ihren Strafverteidiger anzurufen. Alternativ bitten Sie bei der Festnahme Ihre Familie oder Bekannte einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Ansonsten gilt auch hier wie für das gesamte Strafverfahren: machen Sie ausgiebig von Ihrem Schweigerecht gebrauch.