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Pflichtverteidiger bei Insolvenzverschleppung: Wann steht Ihnen Beistand zu?

Zwei Firmen zahlungsunfähig, 700 Seiten Akten und hochkomplexe Insolvenzgutachten im Briefkasten. Wer sich ohne juristischen Beistand durch diesen Berg an Wirtschaftszahlen kämpfen muss, stößt schnell an die Grenzen des eigenen Fachwissens. Doch ab welcher Schwelle der Detailfülle und Beweisnot das Gesetz zwingend einen professionellen Verteidiger an die Seite des Beschuldigten stellt, bleibt ein umstrittener Punkt.
Zwei dicke Aktenstapel und ein markiertes Gutachten liegen auf einem Schreibtisch in einem leeren Geschäftsführer-Büro.
Ein aufgeräumtes Geschäftsführerbüro mit Blick über die Stadt. Akten und Berichte deuten auf wichtige Unternehmensentscheidungen hin. Komplexe Gutachten und umfangreiche Ermittlungsakten begründen oft den rechtlichen Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 55 Qs 1/26

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht bestätigt den Pflichtverteidiger, weil Gutachten und zwei Firmen den Fall kompliziert machen.
  • Die Staatsanwaltschaft verliert mit ihrer Beschwerde.
  • Das Gericht sieht schwierige Sach- und Rechtsfragen bei zwei Insolvenzvorwürfen.
  • Gutachten und 709 Seiten Akten verlangen besondere Verteidigung.
  • Auch ohne Buchhaltung bleibt die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit kompliziert.

  • Gericht: Landgericht Dortmund, Beschwerdekammer
  • Datum: 16.03.2026
  • Aktenzeichen: 55 Qs 1/26
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen Pflichtverteidigerbestellung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Insolvenzstrafrecht, Pflichtverteidigung
  • Relevant für: Staatsanwaltschaft, Beschuldigte, Verteidiger bei Insolvenzdelikten

Wann gibt es einen Pflichtverteidiger bei Insolvenzverschleppung?

Eine notwendige Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO setzt grundsätzlich voraus, dass die Sach- und Rechtslage schwierig ist. Das bedeutet konkret: Das Gesetz sieht vor, dass der Staat dem Beschuldigten zwingend einen Anwalt zur Seite stellen muss, wenn er sich aufgrund der Komplexität des Falles nicht selbst verteidigen kann. In der juristischen Praxis gelten dabei wirtschaftsstrafrechtliche Delikte, die außerhalb des Kernstrafrechts liegen, fast immer als komplex. Eine gerichtliche Bestellung ist regelmäßig dann geboten, wenn Unterlagen zur Betriebsführung, Buchhaltung und Bilanzierung als Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden. Besonders die Einholung eines insolvenzrechtlichen Sachverständigengutachtens als entscheidendes Beweismittel begründet in vielen Fällen die rechtliche Schwierigkeit.

Prüfen Sie sofort, ob in Ihrem Verfahren bereits ein Sachverständigengutachten zur Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Ist dies der Fall, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, da Sie als Laie die betriebswirtschaftlichen Berechnungen eines Gutachters rechtlich nicht wirksam angreifen können.

Das Landgericht Dortmund (Az. 55 Qs 1/26) bestätigte die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für einen Beschuldigten, dem die Staatsanwaltschaft Insolvenzverschleppung in zwei Fällen gemäß § 15a Abs. 4 Nr. 1 InsO und § 53 StGB vorwirft. Das Gericht wendet hier das Prinzip der Tatmehrheit nach § 53 StGB an, was bedeutet, dass für mehrere rechtlich selbstständige Taten jeweils eigene Strafen gebildet werden, die am Ende zu einer Gesamtsstrafe zusammengefasst werden. Der Mann fungierte als Geschäftsführer zweier Gesellschaften, über deren Vermögen entsprechende Insolvenzanträge gestellt worden waren. Um die genauen Zeitpunkte der Zahlungsunfähigkeit festzustellen, stützte sich die Staatsanwaltschaft maßgeblich auf eigens eingeholte insolvenzrechtliche Sachverständigengutachten. Die Beschwerdekammer sah eine anwaltliche Vertretung als gerechtfertigt an, da die sachgemäße Auseinandersetzung mit diesen fachlichen Auswertungen eine erhebliche Anforderung darstellt.

Allein eine Auseinandersetzung mit diesen Gutachten erfordert […] eine besondere juristische Fachkenntnis, um eine sachgerechte Bewertung im Hinblick auf Verteidigungschancen und -strategien vorzunehmen. – so das Landgericht Dortmund

Redaktionelle Leitsätze

  1. Im Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung ist eine notwendige Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO geboten, wenn die Staatsanwaltschaft insolvenzrechtliche Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit eingeholt hat, da bereits die sachgerechte Auseinandersetzung mit solchen Gutachten besondere juristische Fachkenntnis erfordert.
  2. Die Einstellung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Gesellschaften schließt die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht aus, wenn die Beurteilung der Verteidigungschancen eine fachkundige Bewertung der vorliegenden Beweismittel voraussetzt; der erhebliche Aktenumfang bei gleichzeitig mehreren betroffenen Unternehmen verstärkt diesen Befund.
Infografik: Wann in einem Insolvenzverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 140 StPO wegen schwieriger Sach- und Rechtslage (Gutachten, Aktenumfang) zwingend erforderlich ist.
Pflichtverteidigung: Wann Anwälte bei Insolvenz zwingend sind

Praxis-Hinweis:

Der entscheidende Hebel für den Pflichtverteidiger ist hier das externe Gutachten. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragt hat, um den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit mathematisch oder betriebswirtschaftlich zu bestimmen, haben Sie gute Chancen auf eine Beiordnung. Als Laie können Sie die Methodik eines solchen Gutachtens nicht rechtssicher angreifen, was die rechtliche Schwierigkeit begründet.

Wann macht der Aktenumfang die Verteidigung rechtlich schwierig?

Ein erheblicher Umfang der beigezogenen Akten kann dazu führen, dass die Sachlage im Sinne des Gesetzes rechtlich und tatsächlich schwierig ist. Das betrifft insbesondere Konstellationen, in denen eine sachgerechte und umfassende Verteidigung des Beschuldigten ohne eine vorherige detaillierte Akteneinsicht nicht mehr möglich erscheint.

Lassen Sie sich bei umfangreichen Ermittlungsakten (ab ca. 500 Seiten) nicht mit dem Argument abspeisen, es handele sich um einfache Belege. Fordern Sie Ihren (gewählten) Anwalt auf, die Komplexität gegenüber dem Gericht durch den Zeitaufwand für die Auswertung und die Notwendigkeit einer strukturierten Verteidigungsstrategie zu begründen, um die Umwandlung in eine Pflichtverteidigung zu erwirken.

Pflichtverteidiger bei 709 Seiten Ermittlungsakte und zwei Firmen

Im zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren zeigte sich diese Herausforderung in Form einer Sachakte, die zum Zeitpunkt des Antrags bereits 709 Seiten umfasste. Erschwerend kam für die Beurteilung durch das Gericht hinzu, dass das gerichtliche Verfahren zwei eigenständige Firmen mit jeweils völlig unterschiedlichen Sachverhalten behandelte. Der bestellte Rechtsanwalt hatte seinen Antrag auf Beiordnung exakt mit diesem enormen Auswertungspensum sowie der zwingend notwendigen Sachkunde zur tiefgehenden Beurteilung der wirtschaftlichen Lage beider Unternehmen begründet.

Praxis-Hürde: Aktenumfang

Allein eine hohe Seitenzahl reicht oft nicht aus, wenn es sich um einfache Belege handelt. Das Gericht kippte die Entscheidung hier zugunsten des Beschuldigten, weil die Akten zwei verschiedene Firmen betrafen. Wenn Ihr Fall mehrere Gesellschaften oder komplexe Firmengeflechte umfasst, ist die Schwelle zur notwendigen Verteidigung deutlich schneller erreicht.

Warum die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dortmund scheiterte

Die Staatsanwaltschaft ist stets berechtigt, gegen die zwingende Beiordnung eines Verteidigers das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einzulegen. Dieser Widerspruch bleibt in der Praxis jedoch ohne Erfolg, wenn die formalen Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung entgegen der Ersteinschätzung der jeweiligen Anklagebehörde im Verfahren nachweisbar vorliegen. Grundsätzlich übernimmt der Staat bei einer Pflichtverteidigung zunächst die Anwaltskosten, fordert diese jedoch im Falle einer späteren Verurteilung vom Angeklagten zurück.

Sollte die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen Ihre Pflichtverteidiger-Bestellung einlegen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. Die Kosten für dieses Zwischenverfahren trägt bei Erfolg die Staatskasse. Behalten Sie jedoch im Blick, dass eine solche Beschwerde den Fortgang des Hauptverfahrens verzögern kann.

Expertise zur Beweismittelbewertung schlägt einfache Sachverhaltsdarstellung

Die Staatsanwaltschaft Dortmund legte am 27. Januar 2026 eine sofortige Beschwerde gegen den vorherigen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 705 Gs 22/26) ein. Die Anklagebehörde argumentierte, es handele sich um eher einfach gelagerte Sachverhalte, für die keine tiefgreifende Prüfung der Betriebsführung erforderlich sei, zumal der Geschäftsbetrieb beider ehemals aktiver Firmen in der Zwischenzeit eingestellt worden war. Das übergeordnete Landgericht Dortmund verwies in seiner Überprüfung jedoch darauf, dass allein die Bewertung der vorliegenden Beweismittel zwingend fachliche juristische Expertise verlangt. Die Richter der Beschwerdekammer verwarfen das Rechtsmittel vollumfänglich als unbegründet; die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die entstandenen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse. Unter Auslagen versteht man dabei insbesondere die Kosten für den Rechtsanwalt, die für die Abwehr der Beschwerde angefallen sind.

Die effektive Ausübung des Akteneinsichtsrechts erschöpft sich dabei nicht in der Kenntnisnahme der Akten, sondern erfordert ein Verständnis des Akteninhalts u. dessen sachgerechte Bewertung im Hinblick auf Verteidigungschancen u. -strategie. – so das Landgericht Dortmund

Anspruch auf Pflichtverteidiger durch externe Insolvenzgutachten

Die Feststellung der rechtlichen Schwierigkeit resultiert oft unmittelbar aus der Notwendigkeit, komplexe Fachgutachten detailliert durchdringen zu müssen. Hierfür ist eine sehr fachspezifische juristische Kenntnis erforderlich, um auf der Basis der behördlichen Gutachten sachgerechte und sinnvolle Verteidigungschancen auszuloten und eine funktionierende prozessuale Strategie zu entwickeln.

Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit als Komplexitätsmerkmal

Um die genaue Zahlungsunfähigkeit der beiden betroffenen Firmen festzustellen, wurden umfangreiche Sachverständigengutachten in das Verfahren eingebracht. Das Landgericht Dortmund entschied unmissverständlich, dass bereits die Auswertung dieser speziellen Gutachten die Pflichtverteidigung zwingend erfordert. Das zentrale Gegenargument der ermittelnden Staatsanwaltschaft, dass eine tiefgehende Prüfung der alltäglichen Buchhaltung oder Bilanzierung nicht mehr vonnöten sei, ließen die Richter der Kammer nicht gelten. Eine sachgerechte Prüfung der Gutachten bleibe auch vollkommen ohne eine Bewertung laufender innerbetrieblicher Vorgänge unerlässlich.

Bedeutung der Dortmunder LG-Entscheidung: Pflichtverteidiger-Anspruch bei Wirtschafts-Gutachten

Dieses Urteil des Landgerichts Dortmund stärkt die Rechte von Beschuldigten in Wirtschaftsstrafverfahren erheblich. Es stellt klar, dass die Staatsanwaltschaft die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht mit dem Hinweis auf einen eingestellten Geschäftsbetrieb verweigern darf, wenn komplexe Gutachten im Raum stehen. Die Entscheidung ist zwar ein Einzelfall, hat aber Signalwirkung für alle Verfahren, in denen Sachverständige den Zeitpunkt der Insolvenz mathematisch herleiten.

Betroffene Geschäftsführer sollten sich auf diesen Beschluss berufen, wenn das Gericht die Beiordnung wegen angeblicher „Einfachheit des Sachverhalts“ ablehnen will. Sobald die Staatsanwaltschaft fachliche Expertise in Form von Gutachten nutzt, müssen Sie auf Augenhöhe durch einen Anwalt antworten können – die Kosten hierfür muss der Staat im Wege der Pflichtverteidigung vorstrecken.

Checkliste bei Vorwurf der Insolvenzverschleppung

Wenn Ihnen Insolvenzverschleppung vorgeworfen wird, reagieren Sie nicht ohne Akteneinsicht auf Vorladungen oder Anhörungsbögen. Prüfen Sie, ob gegen Sie als Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften gleichzeitig ermittelt wird – dies ist Ihr stärkstes Argument für einen Pflichtverteidiger. Beantragen Sie die Beiordnung spätestens, sobald Ihnen ein Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit zugestellt wird, um Ihre Verteidigungschancen zu sichern.


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Bei Vorwürfen der Insolvenzverschleppung und insbesondere bei vorliegenden Sachverständigengutachten ist die rechtliche Komplexität meist hoch. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre prozessualen Rechte geltend zu machen und den Anspruch auf eine Pflichtverteidigung fundiert zu begründen. Wir prüfen die Aktenlage auf Verteidigungschancen und begleiten Sie strategisch sicher durch das Ermittlungsverfahren.

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Experten Kommentar

Was in den formellen Gerichtsakten fast nie steht: Ermittlungsbehörden zögern die offizielle Beiordnung oft taktisch ganz bewusst hinaus. Bevor das komplexe Sachverständigengutachten fertiggestellt ist und ein Rechtsanwalt damit zwingend wird, versuchen Ermittler gerne noch, den Beschuldigten zu informellen Stellungnahmen zu bewegen. Genau diese unbedachten frühen Aussagen zur finanziellen Lage brechen vielen Geschäftsführern später das Genick.

Schweigen ist in dieser kritischen Zwischenphase die einzige sichere Bank. Wer glaubt, durch kooperatives Beantworten vermeintlich harmloser Rückfragen der Polizei das Verfahren abkürzen zu können, liefert meist nur fertige Munition für die Anklageschrift. Ich rate dringend dazu, den Pflichtverteidiger sofort hartnäckig durchzusetzen, bevor auch nur ein einziges Wort zur Insolvenzsituation geäußert wird.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn die Staatsanwaltschaft ein Insolvenzgutachten beauftragt?

JA – Sie haben in der Regel einen Anspruch auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, sobald die Staatsanwaltschaft ein insolvenzrechtliches Sachverständigengutachten als Beweismittel einholt, da dies eine schwierige Sach- und Rechtslage gemäß § 140 Abs. 2 StPO begründet. Die fundierte Auseinandersetzung mit derart komplexen, betriebswirtschaftlichen Herleitungen erfordert juristische Expertise, die über das Wissen eines Laien weit hinausgeht.

Die rechtliche Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass solche Gutachten als zentrale Beweismittel den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit mathematisch bestimmen und damit unmittelbar über die Strafbarkeit entscheiden. Ohne die Unterstützung eines Anwalts können Beschuldigte die Methodik des Sachverständigen nicht fachgerecht prüfen oder entkräften, wodurch die verfassungsrechtlich gebotene Waffengleichheit im Prozess gefährdet wäre. Besonders wenn die Ermittlungsakte durch das Gutachten und weitere Buchhaltungsunterlagen einen erheblichen Umfang annimmt, muss der Staat zur Sicherstellung einer effektiven Verteidigung die Kosten für einen Verteidiger vorstrecken.

Dieser Anspruch bleibt sogar dann bestehen, wenn die betreffende Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt hat oder die Staatsanwaltschaft den Fall für einfach gelagert hält. Entscheidend ist allein, dass die Bewertung der Verteidigungschancen von der Analyse des Fachgutachtens abhängt, weshalb Sie bereits bei Beauftragung des Sachverständigen einen Antrag auf Beiordnung stellen sollten.


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Kann ich einen Pflichtverteidiger verlangen, wenn meine Ermittlungsakte mehrere hundert Seiten umfasst?

ES KOMMT DARAUF AN, ob die Masse der Unterlagen eine strukturierte Aktenauswertung und das Verständnis komplexer Zusammenhänge erfordert, die ein juristischer Laie ohne professionelle Hilfe nicht mehr bewältigen kann. Ein hoher Aktenumfang ab etwa 500 Seiten rechtfertigt regelmäßig die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Abs. 2 StPO, da in solchen Fällen die Sachlage als rechtlich und tatsächlich schwierig eingestuft wird.

Die bloße Anzahl der Seiten ist jedoch kein automatischer Garant für eine Pflichtverteidigung, sofern es sich lediglich um eine Sammlung einfacher Belege oder redundanter Dokumente ohne inhaltliche Komplexität handelt. Maßgeblich für die Gerichte ist vielmehr, ob die effektive Verteidigung ein tiefgreifendes Verständnis des Akteninhalts sowie dessen Bewertung im Hinblick auf Prozessstrategien voraussetzt. Insbesondere wenn die Akten verschiedene Gesellschaften betreffen oder komplexe betriebswirtschaftliche Vorgänge abbilden, ist eine professionelle Aufarbeitung durch einen Anwalt zur Sicherung eines fairen Verfahrens zwingend geboten.

In der Praxis sollten Beschuldigte über ihren Anwalt detailliert darlegen lassen, warum die Aktenmenge eine fachkundige Auswertung erfordert, um eine Umwandlung in eine Pflichtverteidigung zu erwirken. Entscheidend ist dabei der Nachweis, dass der Zeitaufwand für die Strukturierung der Beweismittel die Fähigkeiten eines Unvertretenen übersteigt und eine Waffengleichheit gegenüber der Staatsanwaltschaft nur durch einen Verteidiger wiederhergestellt werden kann.


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Muss mir ein Anwalt beigeordnet werden, wenn gegen mich wegen mehrerer Firmen ermittelt wird?

JA – Wenn sich die Ermittlungen gegen Sie auf mehrere Gesellschaften oder ein komplexes Firmengeflecht erstrecken, wird die Schwelle zur notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 2 StPO regelmäßig überschritten und eine Anwaltsbeiordnung als Pflichtverteidiger ist geboten. In diesen Fällen ist die Sachlage aufgrund der parallelen Prüfung verschiedener wirtschaftlicher Konstellationen sowie der getrennten Bewertung von Buchhaltungen und Insolvenzantragspflichten für einen juristischen Laien faktisch nicht mehr ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen.

Die rechtliche Schwierigkeit ergibt sich hierbei vor allem aus der Notwendigkeit, für jede einzelne Firma eine eigenständige Verteidigungsstrategie zu entwickeln, da unterschiedliche Tatzeitpunkte und wirtschaftliche Ursachen zugrunde liegen können. Zudem droht bei Vorwürfen, die mehrere Unternehmen betreffen, häufig eine Bestrafung nach dem Prinzip der Tatmehrheit, was zu einer erheblichen Erhöhung der Straferwartung (Gesamtstrafenbildung) führt und somit ein besonderes Schutzbedürfnis des Beschuldigten begründet. Ein professioneller Beistand ist zudem unerlässlich, um die oft umfangreichen Ermittlungsakten und die darin enthaltenen betriebswirtschaftlichen Auswertungen für jede Gesellschaft individuell rechtlich zu würdigen.

Besonders erfolgsversprechend ist ein Antrag auf Beiordnung, wenn die Staatsanwaltschaft für die verschiedenen Firmen zudem externe Sachverständigengutachten eingeholt hat, um die jeweiligen Zeitpunkte der Zahlungsunfähigkeit mathematisch zu bestimmen. Die Unfähigkeit eines Beschuldigten, solche komplexen Gutachten ohne Spezialwissen fachgerecht anzugreifen oder methodische Fehler in der Bilanzanalyse aufzuzeigen, stellt einen klassischen Fall der notwendigen Verteidigung dar, der auch durch den Hinweis auf eingestellte Geschäftsbetriebe nicht entkräftet werden kann.


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Verliere ich den Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn mein Unternehmen den Betrieb bereits eingestellt hat?

NEIN, die Einstellung des Geschäftsbetriebs führt nicht automatisch zum Verlust Ihres Anspruchs auf einen Pflichtverteidiger. Entscheidend für die Beiordnung ist gemäß § 140 Abs. 2 StPO die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, welche nicht dadurch entfällt, dass das betroffene Unternehmen nicht mehr aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt.

Die rechtliche Komplexität ergibt sich in solchen Fällen meist aus der notwendigen rückwirkenden Aufarbeitung der Unternehmensvorgänge durch die Staatsanwaltschaft. Wenn Ermittlungsbehörden zur Bestimmung des Zeitpunkts einer Zahlungsunfähigkeit komplexe insolvenzrechtliche Sachverständigengutachten oder umfangreiche Bilanzen heranziehen, erfordert die sachgerechte Auswertung dieser Dokumente besondere juristische Fachkenntnisse. Das Landgericht Dortmund (Az. 55 Qs 1/26) hat ausdrücklich klargestellt, dass die Notwendigkeit einer professionellen Verteidigungsstrategie zur Bewertung historischer Beweismittel bestehen bleibt, auch wenn keine laufenden Geschäftsprozesse mehr geprüft werden müssen.

Dieser Anspruch verdichtet sich insbesondere dann, wenn gegen Sie wegen Insolvenzverschleppung in mehreren Fällen oder bei verschiedenen Gesellschaften ermittelt wird. Falls die Staatsanwaltschaft die Beiordnung mit Verweis auf den eingestellten Betrieb verweigert, sollten Sie unter Berufung auf die gefestigte Rechtsprechung argumentieren, dass die intellektuelle Durchdringung der Beweismittel für einen medizinischen oder kaufmännischen Laien unzumutbar ist.


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Das vorliegende Urteil


LG Dortmund – Az.: 55 Qs 1/26 – Beschluss vom 16.03.2026




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