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Versuchte schwere Körperverletzung: BGH kippt Urteil wegen Fehlern beim Vorsatz

Eine brennende Fackel, geworfen auf eine Polizeikette bei einem Fußballspiel – Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung durch das Landgericht Bochum. Der BGH kritisiert die Beweiswürdigung als lückenhaft: Hat das Gericht wirklich geprüft, ob der Werfer schwere Verletzungen billigend in Kauf nahm?
Brennende Signalfackel fliegt auf Polizisten in Schutzausrüstung zu, Funkenflug und Rauch auf einer Straße bei Dämmerung.
Eskalation auf der Straße: Ein Demonstrant schleudert eine brennende Fackel in Richtung einer Polizeikette. Blaulicht und Rauch prägen die angespannte Szene. Ein gezielter Fackelwurf auf Polizeibeamte kann den Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung erfüllen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 4 StR 37/25

Das Wichtigste im Überblick

Wer eine brennende Fackel auf Polizisten wirft, kann wegen versuchter schwerer Körperverletzung bestraft werden.
  • Das Gericht muss den Vorsatz bei gefährlichen Würfen genauer und nachvollziehbarer prüfen.
  • Der Täter kannte die extremen Temperaturen und die Risiken für die Beamten.
  • Ein neues Verfahren muss die Absicht schwerer Verletzungen jetzt erneut untersuchen.
  • Das bloße Leugnen der Verletzungsabsicht reicht zur Entlastung des Täters nicht aus.
  • Zukünftig wird auch eine lebensgefährliche Behandlung als Tatvorwurf vom Gericht geprüft.

  • Gericht: Bundesgerichtshof
  • Datum: 31.07.2025
  • Aktenzeichen: 4 StR 37/25
  • Verfahren: Revision nach Urteil wegen tätlichem Angriff und Körperverletzung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht
  • Relevant für: Fußballfans, Polizeibeamte, Strafverteidiger, Staatsanwaltschaften

Wann begründet ein Fackelwurf versuchte schwere Körperverletzung?

Die rechtliche Grundlage für eine versuchte schwere Körperverletzung bilden § 226 Abs. 1 Nr. 1 und 3 in Verbindung mit den §§ 22 und 23 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Tatbestände umfassen unter anderem den versuchten Verlust des Sehvermögens oder eine erhebliche dauerhafte Entstellung des Opfers. Für eine Verurteilung ist die Prüfung der sogenannten inneren Tatseite zwingend erforderlich. Das bedeutet konkret: Es geht nicht um den äußeren Ablauf, sondern darum, was der Täter bei der Tat dachte, wollte oder für möglich hielt. Das Gericht muss dabei insbesondere feststellen, ob der Täter den Eintritt dieser schweren gesundheitlichen Folgen bei seiner Handlung billigend in Kauf genommen hat. Das heißt, er muss die schweren Folgen als mögliche Konsequenz erkannt und dennoch gehandelt haben.

Mit der Frage, wann ein Täter solche massiven Verletzungen in Kauf nimmt, befasste sich der Bundesgerichtshof, nachdem ein Mitglied einer Ultra-Gruppierung eine knapp 200 Gramm schwere Handsignalfackel aus maximal 14 Metern Entfernung gezielt auf Polizeikräfte geworfen hatte. Das Landgericht Bochum hatte in der Vorinstanz eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung zunächst abgelehnt. Daraufhin rügte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision unter dem Aktenzeichen 4 StR 37/25 explizit die Nichtverurteilung bezüglich dieser schwerwiegenden Qualifikation. Eine Qualifikation ist eine Erweiterung eines Grunddelikts, die bei besonders gefährlichen Tatausführungen oder schweren Folgen einen höheren Strafrahmen vorsieht. Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte teilweise Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts im betreffenden Fall sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer zurück.

Falls die Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall Revision einlegt, weil eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung abgelehnt wurde, müssen Sie sich auf eine detaillierte Neuaufrollung Ihrer inneren Tatseite einstellen. Prüfen Sie mit Ihrem Anwalt, welche konkreten Entlastungsmerkmale (z. B. große Distanz, erkennbare Schutzweste des Opfers) bisher nicht ausreichend im Protokoll festgehalten wurden, um diese in der neuen Verhandlung einzubringen.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Ein Tatgericht, das den Vorsatz für eine versuchte schwere Körperverletzung ablehnt, genügt den Begründungsanforderungen nicht, wenn es sich auf die bloße Mitteilung beschränkt, einen entsprechenden Tatentschluss nicht feststellen zu können; es muss vielmehr alle naheliegenden, sich aufdrängenden Umstände – insbesondere die Gefährlichkeit des eingesetzten Mittels und die erkannte Schutzlosigkeit des Opfers – ausdrücklich in die Beweiswürdigung einbeziehen und darlegen, warum diese gleichwohl keinen Vorsatz begründen.
  2. Wird im tatrichterlichen Urteil die innere Tatseite lückenhaft gewürdigt, ohne dass wesentliche, dem Gericht bekannte Gesichtspunkte erörtert werden, ist der Schuldspruch insoweit revisionsrechtlich angreifbar und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung, auch wenn der äußere Tatverlauf rechtsfehlerfrei festgestellt wurde.
Infografik: Die Ablehnung des Vorsatzes erfordert eine ausdrückliche Beweiswürdigung aller naheliegenden Umstände wie die Gefährlichkeit des Mittels und die Schutzlosigkeit des Opfers.
Vorsatz verneinen: Diese Pflichten hat das Gericht

Welche Anforderungen gelten für die Beweiswürdigung beim Vorsatz?

Gemäß § 261 der Strafprozessordnung (StPO) ist die Beweiswürdigung Sache des Tatgerichts, welches jedoch den gesamten Verfahrensstoff erschöpfend würdigen muss. Die Beweiswürdigung ist der Vorgang, bei dem das Gericht alle Beweise prüft und entscheidet, welche Tatsachen es als wahr ansieht. Nach § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO müssen die tragenden Erwägungen der gerichtlichen Überzeugungsbildung in den Urteilsgründen so dargelegt werden, dass sie revisionsrechtlich vollständig nachvollziehbar sind. Dabei ist das Gericht verpflichtet, naheliegende Schlussfolgerungen ausdrücklich zu erörtern und darf sich nicht auf bloße Behauptungen beschränken.

Bei alldem ist das Tatgericht – über den Wortlaut des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO hinaus – verpflichtet, die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so dargelegt werden, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler zu überprüfen ist. – so der Bundesgerichtshof

Lückenhafte Begründung der Vorinstanz

Wie detailliert eine solche Beweiswürdigung ausfallen muss, zeigte sich bei der Überprüfung des Bochumer Urteils durch den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter kritisierten, dass sich das Landgericht mit der bloßen Mitteilung begnügt hatte, einen Tatentschluss zur schweren Körperverletzung nicht feststellen zu können. Es fehlte eine nachvollziehbare Begründung, warum trotz des Wissens des Mannes um die immense Gefährlichkeit der Fackel kein entsprechender Vorsatz vorgelegen haben soll. Wesentliche Umstände blieben in der Urteilsbegründung unberücksichtigt, insbesondere die extreme Hitze der Flamme und das Wissen des Werfers, dass einige Beamte ihre Helmvisiere hochgeklappt hatten.

Die Strafkammer begnügt sich insoweit mit der bloßen Mitteilung, sie habe nicht feststellen können, dass dem Angeklagten „im Zeitpunkt des Wurfes der Fackel bewusst war oder er billigend in Kauf genommen hätte, dass eine Verletzung zu einem Verlust des Sehvermögens der getroffenen Person führen könnte […]“. – so der BGH

Praxis-Hinweis: Der entscheidende Hebel

Der entscheidende Faktor für die Bewertung des Vorsatzes ist die Kombination aus der extremen Gefährlichkeit des Mittels und der erkannten Verletzlichkeit des Opfers. Wer ein gefährliches Werkzeug gegen jemanden einsetzt, von dem er weiß, dass dieser gerade ungeschützt ist (z. B. durch hochgeklappte Visiere oder fehlende Schutzkleidung), kann sich kaum darauf berufen, schwere Verletzungen nicht billigend in Kauf genommen zu haben. Prüfen Sie in Ihrem Fall: War die Gefahr für jeden offensichtlich und war Ihnen die spezifische Schutzlosigkeit des Gegenübers bewusst?

Fackelwurf: Gefährliches Werkzeug und lebensgefährliche Behandlung?

Eine brennende Handsignalfackel wird rechtlich als ein gefährliches Werkzeug eingestuft. Neben der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB kommt bei entsprechenden Verletzungsfolgen oder deren Versuch auch die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB in Betracht. Bei der rechtlichen Prüfung eines solchen Angriffs ist zudem die Variante der lebensgefährdenden Behandlung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zwingend in die Bewertung einzubeziehen.

Gezielter Wurf auf Einsatzkräfte

Die praktische Anwendung dieser Normen verdeutlicht der Vorfall vom November 2023, als der Fußballfan mit weiteren Vereinsmitgliedern zu einem Hochrisikospiel anreiste. Der Mann wusste nach einem vorausgegangenen Alkohol- und Kokainkonsum genau, dass die Fackel bei einem Hautkontakt erhebliche Verbrennungen verursacht und eine Funkenbildung trotz polizeilicher Schutzausrüstung zu schweren Verletzungen führen kann. Das Wurfgeschoss traf zunächst den Helm eines Beamten und schleuderte Funken, bevor es das heruntergeklappte Visier eines weiteren Polizisten traf und schließlich zu Boden fiel; beide Einsatzkräfte blieben unverletzt. Für die anstehende Neuverhandlung wies der Bundesgerichtshof darauf hin, dass auch die Tateinheit zwischen versuchter schwerer Körperverletzung und lebensgefährdender Behandlung zu prüfen ist. Von Tateinheit spricht man, wenn eine einzige Tat gleichzeitig mehrere verschiedene Straftatbestände erfüllt.

Wäre ein Polizeibeamter mit nicht geschlossenem Schutzvisier getroffen worden, hätte dies bei unmittelbarem Auftreffen im Gesichtsbereich zu Verbrennungen der nicht durch eine feuerschutzhemmende Maske geschützten Augenpartie führen können wie auch zu Schädigungen an der Netzhaut. – so das Gericht

Wann ist die Ablehnung des Vorsatzes rechtsfehlerhaft?

Ein strafrechtliches Urteil ist rechtsfehlerhaft, wenn die Ablehnung eines Tatentschlusses nicht nachvollziehbar begründet wird. Die Urteilsgründe müssen detailliert darlegen, warum bestimmte Feststellungen zur inneren Tatseite getroffen oder eben abgelehnt wurden. Das Übergehen von sich aufdrängenden Gesichtspunkten bei der Beweiswürdigung stellt einen gravierenden Mangel dar, der regelmäßig zu einer Aufhebung des Urteils führt.

Wenn Ihr Urteil den Vorsatz lediglich pauschal behauptet, ohne auf Ihre konkrete Wahrnehmung der Gefahrensituation einzugehen, sollten Sie innerhalb der einwöchigen Frist Revision einlegen. Nutzen Sie dieses BGH-Urteil als Argumentationshilfe, um die Aufhebung wegen lückenhafter Beweiswürdigung zu erzwingen.

Praxis-Hürde: Beweiswürdigung

Ein Urteil, das den Vorsatz für schwere Folgen verneint, ist angreifbar, wenn es sich nicht mit den drängenden Indizien auseinandersetzt. Wenn die äußeren Umstände (wie Zielgenauigkeit, Hitze oder Wucht) massiv für eine Inkaufnahme sprechen, muss das Gericht detailliert herleiten, warum es dennoch von einem fehlenden Vorsatz ausgeht. Pauschale Formulierungen, man habe den Tatentschluss nicht feststellen können, genügen den Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung nicht.

Erneute Verhandlung der inneren Tatseite

Aufgrund solcher Lücken in der Beweiswürdigung hob der vierte Strafsenat die Entscheidung des Landgerichts Bochum vom 11. Oktober 2024 im Fall des Fackelwurfs teilweise auf. Während der äußere Tatverlauf rechtsfehlerfrei festgestellt wurde und bestehen bleibt, hielten die Feststellungen zur inneren Tatseite der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Das bedeutet: Der BGH prüfte als Revisionsinstanz nur, ob das erste Urteil logische Fehler oder Lücken in der Begründung aufwies, ohne selbst neue Zeugen zu hören. Die Sache wurde daher im Umfang der Aufhebung, einschließlich des Ausspruchs über die Gesamtstrafe, zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Lückenhafte Urteile zur schweren Körperverletzung erfolgreich anfechten

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist wegweisend für alle Strafverfahren, in denen es um den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung durch gefährliche Werkzeuge geht. Die Entscheidung bindet alle Instanzgerichte dazu, den Vorsatz für schwerwiegende Folgen wie den Verlust des Sehvermögens nicht mehr bloß zu vermuten, sondern anhand der konkreten Tatsituation (Distanz, Hitze, Schutz des Opfers) lückenlos zu belegen. Es handelt sich nicht um einen Einzelfall, sondern um eine Verschärfung der Begründungspflichten für Tatrichter bundesweit.

Für Sie bedeutet das: Ein Urteil, das Ihre Einlassungen zur inneren Tatseite übergeht oder sich in Floskeln erschöpft, ist rechtlich angreifbar. Sie müssen in Ihrer Verteidigung aktiv darauf drängen, dass das Gericht begründet, warum Sie trotz spezifischer Umstände (wie etwa einer großen Wurfdistanz) den Eintritt schwerster Verletzungen tatsächlich für möglich gehalten und akzeptiert haben sollen. Fehlt diese Herleitung, bietet die BGH-Rechtsprechung die ideale Grundlage, um das Urteil in der Revision zu Fall zu bringen.

Checkliste: So prüfen Sie Ihr Urteil auf Revisionsfehler

Prüfen Sie umgehend Ihre Anklageschrift oder Ihr Urteil: Wird Ihnen unterstellt, schwere Folgen (wie Erblindung) allein deshalb „billigend in Kauf genommen“ zu haben, weil das Tatmittel gefährlich war? Wenn ja, fordern Sie über Ihren Verteidiger eine detaillierte Analyse der Tatumstände ein. Achten Sie besonders darauf, ob Faktoren wie die Entfernung zum Opfer oder dessen Schutzausrüstung im Urteil fehlen – dies ist Ihr Hebel für eine erfolgreiche Revision oder Verteidigungsstrategie.


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Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist bei schweren Vorwürfen oft lückenhaft begründet und bietet damit einen entscheidenden Angriffspunkt für die Revision. Unsere Rechtsanwälte analysieren Ihr Urteil auf Begründungsfehler in der Beweiswürdigung und identifizieren versäumte Entlastungsmerkmale. Wir unterstützen Sie dabei, das Verfahren neu aufzurollen und Ihre Verteidigungsstrategie rechtssicher zu untermauern.

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Experten Kommentar

Oft höre ich in ersten Gesprächen den Satz, man habe doch niemanden schwer verletzen wollen. Vor Gericht prallt diese Schutzbehauptung jedoch gnadenlos an der harten Realität der Physik ab. Wenn ein Wurfgeschoss extrem heiß oder wuchtig ist, schließen Richter fast automatisch von der objektiven Gefahr auf den subjektiven Vorsatz.

Für Betroffene bedeutet das, dass ein bloßes Leugnen der inneren Absicht meist völlig ins Leere läuft. Die Verteidigung muss stattdessen die äußeren Umstände der exakten Tatsekunde geradezu sezieren. Nur wer greifbare Störfaktoren wie schlechte Sichtverhältnisse, ein plötzliches Stolpern oder unberechenbare Flugbahnen belegen kann, durchbricht diese strenge richterliche Logik.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann mir Vorsatz unterstellt werden, wenn ich die Fackel nur zur Seite wegwerfen wollte?

ES KOMMT DARAUF AN, ob die objektiven Tatumstände wie die Wurfrichtung oder die Nähe zu anderen Personen massiv gegen Ihre Behauptung eines bloßen Entsorgens sprechen. Ein Gericht kann Vorsatz unterstellen, wenn Sie die Gefahr für andere erkannt und deren Verletzung bei Ihrem Handeln billigend in Kauf genommen haben.

Die rechtliche Beurteilung stützt sich auf die sogenannte innere Tatseite, wobei bloße Schutzbehauptungen des Beschuldigten durch die äußeren Fakten des Geschehens widerlegt werden können. Wenn Sie eine brennende Fackel werfen, die als gefährliches Werkzeug gilt, müssen Sie die damit verbundenen Risiken für die Gesundheit umstehender Personen zwingend in Ihre Überlegungen einbeziehen. Das Gericht prüft hierbei gemäß § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung, ob die Flugbahn und die Gefährlichkeit des Mittels für jeden Beobachter offensichtlich auf eine Inkaufnahme von Verletzungen hindeuteten. Eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB setzt voraus, dass Sie die schweren Folgen als möglich erkannt und dennoch gehandelt haben.

Eine Entlastung ist möglich, wenn spezifische Faktoren wie eine sehr große Distanz oder eine erkennbare Schutzausrüstung der Betroffenen gegen eine ernsthafte Gefährdung sprachen. In solchen Grenzfällen kann die Rekonstruktion der genauen Flugbahn mittels Videomaterial entscheidend sein, um den Vorwurf des gezielten Wurfs erfolgreich zu entkräften.


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Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft Revision einlegt, weil mein Urteil zu mild ausgefallen ist?

Bei einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil aufgehoben und der Fall zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Das Verfahren wird in diesem Fall neu aufgerollt, was zu einer höheren Strafe führen kann.

Die Staatsanwaltschaft rügt meist eine lückenhafte Beweiswürdigung, wenn das Gericht den Vorsatz für schwere Tatfolgen wie eine dauerhafte Entstellung gemäß § 226 StGB abgelehnt hat. Wenn das Tatgericht wesentliche Indizien für die innere Tatseite (die Absichten des Täters) nicht ausreichend gewürdigt hat, hebt der Bundesgerichtshof die Entscheidung regelmäßig auf. In der neuen Hauptverhandlung müssen dann sämtliche Beweggründe und Wahrnehmungen während der Tatbegehung erneut detailliert dargelegt und rechtlich bewertet werden. Da die Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten Revision einlegte, findet das Verschlechterungsverbot (Verbot der Urteilsverschlechterung) keine Anwendung, was eine höhere Gesamtstrafe ermöglicht.

Oftmals bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen von der Aufhebung unberührt, sodass lediglich über die rechtliche Qualifikation und das Strafmaß neu entschieden werden muss. Eine Verschärfung ist nur möglich, wenn das neue Gericht tatsächlich zu einer anderen Überzeugung hinsichtlich Ihrer Absichten gelangt.


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Gilt der Vorwurf der schweren Körperverletzung auch, wenn die Polizisten Schutzausrüstung getragen haben?

JA, der Vorwurf der schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB bleibt bestehen, sofern der Täter verbleibende Verletzungsrisiken erkennt und diese bei seiner Handlung billigend in Kauf nimmt. Die bloße Anwesenheit von Schutzkleidung schließt den Vorsatz nicht aus, wenn das eingesetzte Mittel trotz der Ausrüstung massive gesundheitliche Schäden verursachen kann.

Die rechtliche Bewertung stützt sich darauf, dass Schutzausrüstung wie Helme oder Westen keinen absoluten Schutz gegen extreme Einwirkungen wie die Hitze einer Fackel oder Funkenflug bieten. Gerichte prüfen hierbei insbesondere, ob der Täter spezifische Schwachstellen der Ausrüstung wahrgenommen hat, wie beispielsweise hochgeklappte Visiere oder ungeschützte Körperpartien im Gesichtsbereich. Wer ein gefährliches Werkzeug gezielt einsetzt, nimmt schwere Folgen rechtlich auch dann in Kauf, wenn er auf eine lückenhafte Schutzwirkung der Kleidung vertraut. Entscheidend ist die Kombination aus der Gefährlichkeit des Tatmittels und der individuellen Wahrnehmung der konkreten Verletzlichkeit des Opfers zum Tatzeitpunkt.

Eine Entlastung kommt nur in Betracht, wenn der Täter aufgrund einer lückenlosen Panzerung berechtigt darauf vertrauen durfte, dass keinerlei schwere Verletzungen eintreten können. Dies erfordert jedoch eine detaillierte Dokumentation der Sichtverhältnisse und des Zustands der Ausrüstung im polizeilichen Einsatzprotokoll.


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Kann eine große Wurfdistanz als Argument gegen die Inkaufnahme schwerer Verletzungen gewertet werden?

JA, eine große Wurfdistanz kann als Entlastungsmerkmal dienen, um den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung gemäß § 226 StGB rechtlich zu entkräften. Die Entfernung beeinflusst maßgeblich die gerichtliche Bewertung, ob ein Täter den Eintritt schwerster Verletzungsfolgen tatsächlich billigend in Kauf genommen hat.

Die rechtliche Begründung liegt in der Prüfung der inneren Tatseite, bei der das Gericht feststellen muss, ob der Täter die schweren Folgen als möglich erkannt und akzeptiert hat. Bei einer signifikanten Entfernung sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter gezielt empfindliche Körperstellen wie die Augenpartie treffen kann, was gegen einen zielgerichteten Vorsatz spricht. Da im Revisionsrecht gemäß § 267 StPO eine lückenlose Beweiswürdigung gefordert wird, muss das Tatgericht solche entlastenden Faktoren zwingend in seine Urteilsbegründung einbeziehen.

Das Argument der Distanz verliert jedoch an Gewicht, wenn der Täter eine Vielzahl von gefährlichen Geschossen unkontrolliert in eine dichte Menschenmenge wirft. In solchen Fällen bleibt die Inkaufnahme schwerer Verletzungen trotz der Entfernung aufgrund der hohen Trefferwahrscheinlichkeit an vitalen Körperstellen rechtlich naheliegend.


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Droht mir eine höhere Strafe, wenn die Tat gleichzeitig als lebensgefährdende Behandlung gewertet wird?

JA. Die zusätzliche Wertung einer Tat als lebensgefährdende Behandlung steigert den gesamten Unrechtsgehalt der Handlung und führt in der Regel zu einer höheren Strafe innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Dies liegt daran, dass das Gericht bei der Strafzumessung alle verletzten Gesetze gleichzeitig berücksichtigen muss, um den gesamten Unrechtsgehalt der Tat angemessen zu erfassen.

Rechtlich wird dieser Umstand als Tateinheit gemäß § 52 StGB bezeichnet, was bedeutet, dass eine einzige Handlung mehrere Straftatbestände gleichzeitig erfüllt. Wenn Sie beispielsweise einen Gegenstand werfen, kann dies sowohl eine versuchte schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) als auch eine lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) darstellen. Das Gericht addiert die Strafen zwar nicht einfach auf, nutzt aber den schwersten Strafrahmen als Basis und wertet die zusätzliche Gefährlichkeit strafverschärfend. Da die lebensgefährdende Behandlung ein eigenständiges Unrecht darstellt, fließt die damit verbundene gesteigerte Gefahr für das Leben des Opfers unmittelbar in die individuelle Strafzumessung ein.

Eine höhere Strafe kann jedoch vermieden werden, wenn die Verteidigung schlüssig darlegt, dass die spezifischen Voraussetzungen einer lebensgefährdenden Behandlung im konkreten Einzelfall nicht zweifelsfrei durch das Gericht begründet wurden.


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Wie wehre ich mich gegen ein Urteil, das meine Einlassungen zum Vorsatz einfach ignoriert?

Gegen Urteile, die Entlastungsargumente ignorieren, müssen Sie innerhalb einer Woche Revision einlegen, um eine Aufhebung wegen lückenhafter Beweiswürdigung zu erreichen. Das Übergehen von sich aufdrängenden Gesichtspunkten stellt einen gravierenden Rechtsfehler dar, der regelmäßig zur Aufhebung des Urteils führt.

Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO ist das Gericht verpflichtet, die tragenden Erwägungen der Überzeugungsbildung so darzulegen, dass sie revisionsrechtlich vollständig nachvollziehbar sind. Wenn das Tatgericht Ihre Einlassungen zum Tatentschluss ignoriert oder sich auf pauschale Behauptungen beschränkt, verletzt es seine Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung nach § 261 StPO. Ein Urteil muss konkret herleiten, warum trotz Ihrer entlastenden Angaben von einem billigenden Inkaufnehmen schwerer Folgen ausgegangen wird. Da die Revision keine neue Beweisaufnahme darstellt, prüft das Revisionsgericht hierbei gezielt, ob das Urteil logische Lücken oder Widersprüche aufweist.

Die Revisionsinstanz prüft das Urteil nur auf Rechtsfehler, ohne die Beweiswürdigung des Tatrichters durch eine eigene Bewertung zu ersetzen. Die ignorierten Einlassungen müssen für das Ergebnis des Urteils zwingend entscheidungserheblich sein und einen zentralen Aspekt der Beweisaufnahme betreffen.


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Das vorliegende Urteil


BGH – Az.: 4 StR 37/25 – Urteil vom 31.07.2025




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