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Revision der Staatsanwaltschaft erfolglos: Milde Strafe bei CBD-Handel bestätigt

Zwei Kilo Cannabis, dreieinhalb Jahre Haft. So forderte es die Staatsanwaltschaft für einen Mann, der mit CBD-Blüten handelte. Doch die Ware war praktisch rauschfrei, der Verkäufer selbst von der Harmlosigkeit überzeugt. Rechtfertigt das dieselbe Härte wie bei Rauschgift?
Transparente Beutel mit CBD-Blüten und ein Versandkarton auf einem Arbeitstisch in einem sachlichen Lagerraum.
Große Beutel mit CBD-Blüten stehen versandbereit im Lager. Im Hintergrund werden Kartons für den Versand vorbereitet. Die Revision der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos, da CBD-Blüten aufgrund geringer THC-Werte als weniger gefährlich eingestuft wurden. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 ORs 218/25

Das Wichtigste im Überblick

Geschäftsführer erhält nach Handel mit CBD-Marihuana nur milde Geldstrafe trotz Überschreitung des THC-Grenzwerts.
  • Gericht bestätigt Geldstrafe für den Verkauf von über drei Kilogramm CBD-Blüten.
  • Geringe Gefahr durch CBD rechtfertigt Verzicht auf den strengeren Strafrahmen.
  • Zahlreiche Milderungsgründe wie Geständnis und Unbestraftheit wiegen schwerer als THC-Menge.
  • Ein möglicher Rechenfehler beim Grenzwert beeinflusst das milde Urteil hier nicht.

  • Gericht: Oberlandesgericht Köln
  • Datum: 14.04.2026
  • Aktenzeichen: 1 ORs 218/25
  • Verfahren: Revision gegen Urteil des Landgerichts Köln
  • Rechtsbereiche: Betäubungsmittelrecht, Konsumcannabisgesetz
  • Relevant für: Händler von CBD-Produkten, Staatsanwaltschaften, Strafverteidiger

Warum scheiterte die Revision der Staatsanwaltschaft im CBD-Fall?

Im Strafprozessrecht kann eine Revision gemäß § 344 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Das bedeutet konkret: Der Rechtsmittelführer greift nicht das gesamte Urteil an, sondern akzeptiert beispielsweise die Feststellung der Schuld und wehrt sich nur gegen die Höhe der Strafe. Der Maßstab für die anschließende Überprüfung durch das Revisionsgericht ergibt sich aus § 337 Abs. 1 StPO. Ein solches Rechtsmittel hat letztlich keinen Erfolg, wenn das angefochtene Urteil entweder auf gar keinem Rechtsfehler beruht oder sich ein möglicher Fehler zumindest nicht auf die finale Entscheidung ausgewirkt hat.

Das Oberlandesgericht Köln wandte diese Maßstäbe an und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 13. Juni 2025 (Az.: 1 ORs 218/25). Die Strafkammer hatte zuvor eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 14. August 2023 abgemildert. Die Anklagebehörde rügte nun eine Verletzung des materiellen Rechts, weil die Vorinstanz den erhöhten Strafrahmen des § 34 Abs. 3 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) nicht angewendet hatte. Eine Rüge des materiellen Rechts bedeutet, dass das Gericht das Gesetz selbst falsch angewendet hat – etwa indem es eine Tat falsch einordnete –, unabhängig davon, ob das Verfahren korrekt ablief. Der Strafsenat sah jedoch keinen Grund zum Eingreifen und hielt die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro aufrecht.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Die Beschränkung einer Revision auf den Rechtsfolgenausspruch ist wirksam, wenn die tatgerichtlichen Feststellungen den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat hinreichend erkennen lassen; bloße Subsumtionsfehler oder eine fehlerhafte Konkurrenzbewertung stehen der Wirksamkeit dieser Beschränkung nicht entgegen.
  2. § 34 Abs. 3 KCanG ist eine reine Strafzumessungsregel; die dort genannten Regelbeispiele entfalten lediglich eine Indizwirkung für das Vorliegen eines besonders schweren Falles, von der das Tatgericht im Einzelfall aufgrund gewichtiger Strafmilderungsgründe absehen kann.
  3. Bei der Bewertung der Gefährlichkeit von CBD-Hanfprodukten ist zu berücksichtigen, dass ein missbräuchlicher Rauchkonsum mit dem Ziel der Berauschung wegen des geringen THC-Gehalts und der damit verbundenen starken Atemwegsreizungen praktisch ausgeschlossen ist; dieser Umstand kann bei der Strafzumessung zugunsten des Täters berücksichtigt werden.
Infografik: Die Strafmilderungsgründe bei CBD-Hanf-Produkten und die Indizwirkung des § 34 Abs. 3 KCanG.
CBD-Hanf im Strafrecht: Milderung richtig nutzen

Wirksame Revisionsbeschränkung trotz falscher rechtlicher Einordnung des Tatgeschehens

Die Wirksamkeit einer Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch – also den Teil des Urteils, der lediglich die Art und Höhe der Strafe festlegt – setzt voraus, dass die gerichtlichen Feststellungen zum Tatgeschehen den Unrechts- und Schuldgehalt hinreichend erkennen lassen. Sie müssen eine tragfähige Basis für die Überprüfung der verhängten Strafe bieten. Reine Subsumtionsfehler (die falsche rechtliche Einordnung eines Sachverhalts) oder eine fehlerhafte Beurteilung der rechtlichen Konkurrenzen stehen der Wirksamkeit einer solchen Beschränkung nicht entgegen. Letzteres betrifft die Frage, ob mehrere Gesetzesverstöße als eine Einheit oder als getrennte Handlungen zu werten sind.

Die revisionsrechtliche Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung ist auf Basis des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils vorzunehmen, selbst wenn dieser auf einer rechtsfehlerhaften Subsumtion und damit auf einer unzutreffenden rechtlichen Einordnung des Tatgeschehens beruht. – so das Oberlandesgericht Köln

Zustimmung in der Hauptverhandlung

In der Kölner Hauptverhandlung hatten der betroffene Geschäftsführer und sein Verteidiger der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch ausdrücklich zugestimmt. Das Oberlandesgericht entschied daraufhin, dass die Feststellungen des Landgerichts eine isolierte Prüfung der Strafe problemlos ermöglichten. Dass die Vorinstanz das Handeltreiben und den Besitz tateinheitlich statt möglicherweise tatmehrheitlich bewertet hatte, spielte für die Wirksamkeit der Beschränkung keine Rolle. Tateinheit bedeutet, dass mehrere Delikte durch eine einzige Handlung begangen wurden, während bei Tatmehrheit mehrere separate Handlungen vorliegen, was meist zu einer höheren Gesamtstrafe führt. Somit war der Schuldspruch einer Korrektur entzogen.

Bevor Sie oder Ihr Verteidiger einer Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch zustimmen, stellen Sie sicher, dass Sie den Schuldspruch (das „Ob“ der Tat) nicht mehr angreifen wollen. Einmal zugestimmt, ist die Verurteilung dem Grunde nach rechtskräftig und kann auch bei neuen Beweisen zur Tat selbst nicht mehr korrigiert werden.

Warum Gewerbsmäßigkeit bei Cannabis nicht zur Höchststrafe führt

Bei der Vorschrift des § 34 Abs. 3 KCanG handelt es sich um eine reine Strafzumessungsregel und nicht um einen eigenständigen Straftatbestand. Die darin aufgeführten Regelbeispiele entfalten lediglich eine Indizwirkung für das Vorliegen eines besonders schweren Falles. Das bedeutet konkret: Das Gesetz nennt typische Beispiele für schwere Kriminalität, doch das Gericht kann im Einzelfall trotz eines erfüllten Beispiels von einer hohen Strafe absehen, wenn die Umstände zugunsten des Täters sprechen. Das zuständige Tatgericht kann im Einzelfall trotz eines erfüllten Regelbeispiels von dieser Indizwirkung absehen und einen normalen Strafrahmen anwenden.

Ablehnung des Sonderstrafrahmens

Die Staatsanwaltschaft forderte zwingend die Anwendung des Sonderstrafrahmens, da sie von einer nicht geringen Menge an THC ausging. Das Landgericht hatte die Indizwirkung für einen besonders schweren Fall jedoch bereits unter dem Aspekt der bejahten Gewerbsmäßigkeit abgelehnt. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Vorgehensweise und betonte, dass die Vorinstanz aufgrund vielfältiger Strafmilderungsgründe keine höhere Strafe verhängt hätte – selbst wenn sie formal eine nicht geringe Menge angenommen hätte.

Wenn Ihnen ein „besonders schwerer Fall“ vorgeworfen wird, führen Sie aktiv Strafmilderungsgründe wie ein Geständnis oder eine berufliche Neuorientierung an. Das Gericht kann dann trotz erfüllter Regelbeispiele (wie Gewerbsmäßigkeit) den milderen Strafrahmen wählen.

Gilt der 7,5g-THC-Grenzwert auch für CBD-Blüten?

Die Staatsanwaltschaft vertrat die strikte Auffassung, dass der Grenzwert für eine nicht geringe Menge bei THC unverändert bei 7,5 Gramm liegt. Dieser strenge Maßstab soll nach Ansicht der Anklagebehörde unterschiedslos auch für CBD-Hanf maßgeblich sein.

Geringere Gefährlichkeit von CBD-Produkten

Bei der Beschlagnahmung eines an den Geschäftsführer adressierten Pakets im Juli 2022 stellten die Ermittler 3.444,36 Gramm CBD-Marihuana mit einem reinen THC-Gehalt von 8,27 Gramm sicher. Wenige Tage später fanden sie bei einer Wohnungsdurchsuchung weitere 225,14 Gramm ältere Ware mit 1,59 Gramm THC, die nicht mehr für den Verkauf bestimmt war. Das Oberlandesgericht ließ in seinem Urteil bewusst offen, ob das Landgericht die nicht geringe Menge bei diesen Werten zu Unrecht verneint hatte. Der Strafsenat betonte stattdessen, dass CBD-Hanf wesentlich weniger gefährlich sei, da ein missbräuchlicher Konsum durch Rauchen wegen der hohen CBD-Anteile und der damit verbundenen massiven Atemwegsreizungen praktisch ausgeschlossen sei.

Ein missbräuchlicher Konsum von CBD-Hanf durch Rauchen sei praktisch ausgeschlossen, weil sich die Hanfblüten aufgrund des vergleichsweise geringen THC-Gehalts nicht für den Rauchkonsum bzw. das Vaporisieren mit dem Ziel der Berauschung eigneten. – OLG Köln

Nutzen Sie in eigenen Verfahren wegen CBD-Produkten gezielt das Argument der „fehlenden Missbrauchseignung“. Weisen Sie darauf hin, dass ein berauschender Konsum durch Rauchen wegen der massiven Reizung der Atemwege praktisch unmöglich ist, um eine geringere Gefährlichkeit und damit eine mildere Strafe zu begründen.

Wie fehlender Vorsatz die Strafe bei CBD-Importen senkt

Der Strafausspruch eines Gerichts beruht stets auf einer umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände, die für und gegen die beschuldigte Person sprechen. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein möglicher Rechtsfehler gar keinen Einfluss auf die tatsächliche Strafhöhe hatte, bleibt das angefochtene Urteil im Revisionsverfahren bestehen.

Umfassende Würdigung der Lebensumstände

Für den Geschäftsführer sprachen zahlreiche gewichtige Aspekte, darunter sein umfassendes Geständnis, seine bisherige Unbestraftheit sowie eine erfolgreiche berufliche Neuorientierung. Weitere mildernde Faktoren waren der Zeitablauf von rund drei Jahren seit der Tat und der freiwillige Verzicht auf die Herausgabe der sichergestellten Ware. Das Gericht berücksichtigte zudem maßgeblich, dass der Mann beim Import der aus dem Ausland bezogenen Produkte von einer THC-Konzentration von maximal 0,2 Prozent ausging und sich sein Vorsatz lediglich auf 6,9 Gramm THC bezog.

Der Angeklagte bezog die CBD-Hanf-Produkte aus dem Ausland und ging nach den Feststellungen bei der Lieferung von einer THC-Konzentration von ’nicht höher als 0,2 %‘ aus […]. Sein – jedenfalls direkter – Vorsatz bezog sich mithin hinsichtlich der sichergestellten Menge von 3.444,36 g CBD-Hanf lediglich auf eine Wirkstoffmenge von 6,9 g THC. – so das Gericht

Sichern Sie alle Dokumente und Zertifikate Ihrer Lieferanten, die einen THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent ausweisen. Nur so können Sie im Ernstfall belegen, dass sich Ihr Vorsatz nicht auf eine „nicht geringe Menge“ bezog, was die Straferwartung massiv senkt.

Praxis-Hinweis: Vorsatz und Produktart

Der entscheidende Hebel war hier die Kombination aus dem subjektiven Vorsatz und der spezifischen Produktart. Das Urteil hielt der Revision stand, weil der Angeklagte nachweislich davon ausging, die Grenzwerte zu unterschreiten, und CBD-Hanf eine deutlich geringere Gefährlichkeit aufweist als herkömmliches Marihuana. Sie liegen ähnlich, wenn Sie durch Dokumente oder Zertifikate belegen können, dass Ihr Vorsatz unter den kritischen Schwellenwerten lag und die Art der Ware einen berauschenden Missbrauch nahezu ausschließt.

Wann die Staatskasse die Anwaltskosten des Angeklagten übernimmt

Die Kostenentscheidung in Strafsachen richtet sich nach den klaren Vorgaben der § 473 Abs. 1, 2 und 4 StPO. Eine sofortige Beschwerde gegen die Verteilung der Verfahrenskosten ist unbegründet, wenn die vorinstanzliche Entscheidung diesen gesetzlichen Regelungen vollständig entspricht. Eine sofortige Beschwerde ist ein spezielles Rechtsmittel, mit dem man sich kurzfristig gegen einzelne Entscheidungen des Gerichts wehren kann, die nicht das Haupturteil betreffen.

Verteilung der Verfahrenskosten

Neben der Revision hatte die Staatsanwaltschaft auch eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Landgerichts eingelegt. Das Oberlandesgericht Köln verwarf dieses Rechtsmittel jedoch ebenfalls als unbegründet. Folglich wurden die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Mannes der Staatskasse auferlegt. Unter den notwendigen Auslagen versteht man insbesondere die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, die nun vom Staat erstattet werden müssen.

OLG Köln: Signalwirkung für Strafen bei CBD-Blüten-Handel

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat Signalwirkung für alle Verfahren, in denen es um den Handel mit CBD-Blüten geht. Da es sich um eine Entscheidung einer oberen Instanz handelt, können sich Betroffene bundesweit darauf berufen, dass die starre Grenze der „nicht geringen Menge“ (7,5 g THC) bei CBD-Produkten aufgrund der geringen Gefährlichkeit nicht automatisch zu einer harten Strafe führen darf. Das Urteil ist direkt auf Fälle übertragbar, in denen der Wirkstoffgehalt zwar objektiv hoch ist, der Konsum aber keine nennenswerte Rauschwirkung entfaltet.

Handeln Sie in eigenen Verfahren proaktiv: Legen Sie Analysenzertifikate vor, um Ihren Vorsatz auf geringe Werte zu begrenzen, und beantragen Sie bei einer erfolglosen Revision der Staatsanwaltschaft ausdrücklich die Erstattung Ihrer notwendigen Auslagen durch die Staatskasse.

Handlungsempfehlung: So sichern Sie sich bei CBD-Ermittlungen ab

Prüfen Sie bei laufenden Ermittlungsverfahren sofort, ob Sie Belege für Ihren guten Glauben an die Legalität der Ware (Zertifikate) haben. Wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein für Sie mildes Urteil Revision einlegt, lassen Sie Ihren Anwalt prüfen, ob die Argumentation des OLG Köln zur geringen Gefährlichkeit von CBD auch auf Ihren Fall passt, um das Urteil zu halten.


Strafverfahren wegen CBD? Jetzt strategisch verteidigen

Ein Ermittlungsverfahren oder eine Revision der Staatsanwaltschaft erfordert eine präzise Verteidigungsstrategie, die aktuelle Urteile wie jene des OLG Köln berücksichtigt. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Zertifikate und Beweismittel, um den Vorsatz zu entkräften und die Gefährlichkeit der Produkte rechtlich fundiert einzuordnen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte im Strafprozess zu wahren und unnötige Belastungen zu vermeiden.

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Experten Kommentar

Staatsanwaltschaften gehen bei CBD-Verfahren oft aus reinem Prinzip in die Revision, selbst wenn die Erfolgschancen minimal sind. Die Behörden wollen die Verantwortung für milde Urteile in diesem rechtlichen Graubereich ungern selbst tragen und schieben die Entscheidung lieber den Oberlandesgerichten zu. Für den Angeklagten bedeutet das ein monatelanges, zermürbendes Warten auf den endgültigen Abschluss.

Lassen Sie sich von einem solchen Rechtsmittel der Gegenseite nicht sofort einschüchtern. Wenn das erstinstanzliche Gericht die milde Strafe sauber begründet hat, beißen sich die Ankläger in der Revisionsinstanz regelmäßig die Zähne aus. Bewahren Sie in dieser Hängepartie einfach die Nerven und vertrauen Sie auf das bereits erstrittene Fundament.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich trotz hoher THC-Werte mit einer Haftstrafe rechnen, wenn meine CBD-Blüten nicht berauschen?

NEIN, eine Haftstrafe ist bei CBD-Blüten trotz Überschreitung der THC-Grenzwerte nicht zwingend, da die fehlende Eignung zum Rauschmissbrauch als gewichtiger Strafmilderungsgrund eine mildere Sanktion wie eine Geldstrafe rechtfertigen kann. Gerichte werten die geringere Gefährlichkeit von CBD-Produkten im Vergleich zu klassischem Marihuana regelmäßig zugunsten der Beschuldigten, sofern kein vorsätzlicher Missbrauch vorliegt.

Die rechtliche Grundlage bildet § 34 Abs. 3 KCanG, der bei Überschreitung des Grenzwerts von 7,5 Gramm THC (nicht geringe Menge) lediglich eine Indizwirkung für einen besonders schweren Fall entfaltet. Da CBD-Blüten aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung und der damit verbundenen massiven Atemwegsreizungen beim Rauchen kaum zur Berauschung geeignet sind, entfällt die typische Gefährlichkeit des Betäubungsmittels. Richter können daher von der Regelstrafe absehen und stattdessen eine Geldstrafe verhängen, sofern die fehlende Missbrauchseignung im Urteil rechtsfehlerfrei begründet und durch entsprechende Analysenzertifikate der spezifischen Chargen untermauert wird. Zudem spielt der subjektive Vorsatz eine entscheidende Rolle, wenn der Händler nachweislich von einer legalen THC-Konzentration unterhalb der kritischen Grenzwerte ausging.

Eine Haftstrafe bleibt jedoch möglich, wenn zusätzliche Erschwerungsgründe wie einschlägige Vorstrafen vorliegen oder dem Beschuldigten nachgewiesen wird, dass er die Überschreitung der Grenzwerte bewusst für den gewerblichen Schwarzmarktverkauf in Kauf nahm.


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Verliere ich die Chance auf Freispruch, wenn ich der Revisionsbeschränkung auf die Strafe zustimme?

JA. Mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Revisionsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch wird der Schuldspruch des Urteils sofort rechtskräftig, wodurch eine spätere Freisprechung im laufenden Revisionsverfahren rechtlich ausgeschlossen ist. Sie akzeptieren damit die Feststellungen zur Tat endgültig.

Die rechtliche Wirkung dieser Beschränkung besteht darin, dass die Frage nach der tatsächlichen Schuld (das „Ob“ der Tat) von der Entscheidung über die Strafe (das „Wie viel“) getrennt wird. Durch Ihre Zustimmung entziehen Sie die tatrichterlichen Feststellungen zum Geschehensablauf der Überprüfung durch das Revisionsgericht, sodass dieses nur noch Fehler bei der Strafzumessung korrigieren kann. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die rechtliche Einordnung der Tat (die Subsumtion) fehlerhaft war, bleibt die Verurteilung dem Grunde nach bestehen. Eine Korrektur des Schuldspruchs ist dann nur noch im extrem hürdenreichen Wiederaufnahmeverfahren möglich, nicht mehr im Rahmen der aktuellen Revision.

Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Revisionsbeschränkung unwirksam ist, weil die Feststellungen im Urteil keine tragfähige Basis für die Strafzumessung bieten. In diesem seltenen Fall könnte das Revisionsgericht die Beschränkung ignorieren und das gesamte Urteil inklusive des Schuldspruchs aufheben.


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Wie beweise ich meinen fehlenden Vorsatz durch Zertifikate, wenn der THC-Gehalt tatsächlich höher war?

Fehlenden Vorsatz beweisen Sie durch die Vorlage von Lieferantenzertifikaten, die belegen, dass Sie zum Tatzeitpunkt von einem legalen THC-Gehalt unter 0,2 % ausgingen. Die Zertifikate dokumentieren Ihre subjektive Vorstellung und begrenzen den strafrechtlich relevanten Vorsatz verbindlich auf die dort ausgewiesenen Werte.

Im Strafrecht bezieht sich der Vorsatz gemäß § 15 StGB stets auf das Wissen und Wollen des Täters zum Zeitpunkt der Tatausführung. Wenn Sie durch Analysenzertifikate Ihrer Lieferanten nachweisen können, dass Sie fest mit der Einhaltung der 0,2-Prozent-Grenze gerechnet haben, fehlt Ihnen das Bewusstsein für die Rechtswidrigkeit bezüglich der höheren Wirkstoffmenge. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte, dass in solchen Fällen lediglich die im Zertifikat angegebene Menge als Vorsatzbasis herangezogen werden darf. Selbst wenn die polizeiliche Analyse später einen Wert über der nicht geringen Menge (7,5 Gramm THC) feststellt, bleibt Ihre Straferwartung gesenkt, da Ihnen die Kenntnis über diesen Überschuss fehlt. Archivieren Sie daher konsequent alle E-Mails und Laborberichte, um diesen guten Glauben im Prozess lückenlos belegen zu können.

Diese Privilegierung entfällt jedoch, wenn Anhaltspunkte für eine offensichtliche Unrichtigkeit der Zertifikate vorlagen, die Sie hätten erkennen müssen. In solchen Fällen könnte das Gericht einen bedingten Vorsatz annehmen, falls Sie die Überschreitung billigend in Kauf genommen haben.


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Was kann ich tun, wenn die Staatsanwaltschaft Revision gegen mein mildes Urteil einlegt?

Gegen eine Revision der Staatsanwaltschaft verteidigen Sie Ihr mildes Urteil am effektivsten, indem Sie durch eine fundierte Revisionserwiderung die rechtsfehlerfreie Gesamtwürdigung Ihrer persönlichen Strafmilderungsgründe sowie die geringe Gefährlichkeit der Tatmittel durch das Tatgericht untermauern lassen. Ziel ist der Nachweis, dass das Urteil auf einer stabilen Tatsachengrundlage beruht, die selbst bei einer anderen rechtlichen Bewertung im Ergebnis keinen Bestand gefährdenden Fehler aufweist.

Die Revision der Staatsanwaltschaft gemäß § 337 Abs. 1 StPO bleibt erfolglos, wenn das Urteil auf einer rechtsfehlerfreien Abwägung beruht oder ein etwaiger Fehler das Ergebnis nicht beeinflusst hat. In CBD-Verfahren sollten Sie darauf hinwirken, dass Milderungsgründe wie ein Geständnis oder Ihre Unbestraftheit im Urteilstext so fest verankert sind, dass sie die Entscheidung sicher tragen. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte, dass milde Strafen Bestand haben, wenn das Gericht die geringe Gefährlichkeit von CBD-Produkten aufgrund der fehlenden Missbrauchseignung zutreffend gewürdigt hat. Ihr Verteidiger sollte in der Revisionserwiderung darlegen, dass das Tatgericht seinen Beurteilungsspielraum bei der Wahl des Strafrahmens nach § 34 Abs. 3 KCanG rechtssicher genutzt hat.

Eine Verteidigung ist jedoch erschwert, wenn das Urteil lückenhafte Feststellungen zum Sachverhalt enthält oder zwingende gesetzliche Strafschärfungsgründe gänzlich ignoriert wurden. In solchen Fällen kann das Revisionsgericht das Urteil aufheben und zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer zurückverweisen.


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Kann ich meine Anwaltskosten vom Staat zurückfordern, wenn die Revision der Staatsanwaltschaft erfolglos blieb?

JA. Wenn die Revision der Staatsanwaltschaft zu Ihren Gunsten erfolglos bleibt, werden Ihre notwendigen Auslagen für dieses Verfahren der Staatskasse auferlegt. Dies umfasst insbesondere die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts für die Revisionsinstanz.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 473 Abs. 1 und 2 der Strafprozessordnung (StPO), wonach die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels demjenigen zur Last fallen, der es eingelegt hat. Da die Staatsanwaltschaft in diesem Fall die unterliegende Partei ist, muss der Staat nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch Ihre notwendigen Auslagen tragen. Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner aktuellen Rechtsprechung bestätigt, dass dieser Anspruch zwingend entsteht, sobald das Rechtsmittel verworfen wird. Sie müssen nach Eintritt der Rechtskraft über Ihren Verteidiger einen Antrag auf Kostenfestsetzung stellen, damit die entstandenen Gebühren berechnet und aus der Staatskasse an Sie ausgezahlt werden können.

Zu beachten ist jedoch, dass die Erstattungspflicht auf die notwendigen Auslagen begrenzt ist, was in der Regel die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) betrifft. Honorarvereinbarungen, die über diese gesetzlichen Sätze hinausgehen, müssen Sie im Regelfall weiterhin selbst tragen, da der Staat nur die für eine angemessene Verteidigung erforderlichen Kosten übernimmt.


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Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


OLG Köln – Az.: 1 ORs 218/25 – Urteil vom 14.04.2026




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