Ein Angeklagter, der wegen angeblicher Krankheit nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erscheint, sorgt für ein juristisches Nachspiel. Obwohl ein Attest vorgelegt wird, bleibt die Frage, ob seine Krankheit wirklich so schwerwiegend war, dass er nicht teilnehmen konnte. Das Kammergericht Berlin muss entscheiden, ob das Fernbleiben des Angeklagten rechtens war und ob das Urteil des Landgerichts Bestand hat. Der Fall wirft Fragen nach der Sorgfaltspflicht des Gerichts bei Krankmeldungen auf und zeigt, wie wichtig eine korrekte Revisionsbegründung ist.