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Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs – Strafmaß

Ein Milchbauer aus dem Kreis Stormarn überholte trotz Fahrverbots zwei Radfahrer mit seinem Traktorgespann und verursachte dabei einen tödlichen Unfall. Obwohl der Radfahrer an einem Herzinfarkt starb, wurde der Landwirt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht kritisierte das rücksichtslose Verhalten des Landwirts, der sich aus egoistischen Motiven über das Fahrverbot hinweggesetzt hatte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bad Segeberg
  • Datum: 27.06.2024
  • Aktenzeichen: 40 Ds 563 Js 56620/22
  • Verfahrensart: Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Angeklagter: Ein 62-jähriger Landwirt, der wegen zweier Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis, davon einer in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, angeklagt wurde. Der Angeklagte wusste von seiner fehlenden Fahrerlaubnis und handelte gleichwohl aus egoistischen Motiven, um zügiger voranzukommen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte fuhr am 17.01.2023 und am 11.09.2022 landwirtschaftliche Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ohne Fahrerlaubnis. Bei dem Vorfall am 11.09.2022 überholte er einen Fahrradfahrer mit unzureichendem Seitenabstand, wodurch dieser stürzte und trotz einer vorhandenen Herzkrankheit einen tödlichen Herzinfarkt erlitt.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Angeklagte sich durch sein Verhalten strafbar machte und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, insbesondere weil er sich über die jahrelange Fahrerlaubnisentziehung hinwegsetzte und andere Verkehrsteilnehmer gefährdete.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Ihm wird für sechs Monate die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis untersagt, und er trägt die Verfahrenskosten.
  • Begründung: Das Gericht wertete die Vorbelastungen und die Verantwortungslosigkeit des Angeklagten strafschärfend. Er setzte egoistisch seine Fahrt trotz hoher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer fort. Straßengefahren wurden von ihm bewusst in Kauf genommen, was den Charakter seiner Taten unterstreicht.
  • Folgen: Der Angeklagte muss die Geldstrafe in monatlichen Raten zahlen und ist für sechs Monate von der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ausgeschlossen. Die Aussagen im Verfahren führten zu Freisprüchen in isolierten Anklagevorwürfen, was die Verfahrenskosten teilweise reduzierte. Der Angeklagte muss die Kosten der Sachverständigengutachten nicht tragen.

Fahren ohne Führerschein: Gefahren, Strafen und rechtliche Konsequenzen

Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann schnell zu einer ernsten Straftat werden. Die Verkehrssicherheit steht dabei im Mittelpunkt: Wer ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Die rechtlichen Konsequenzen sind vielfältig und reichen von empfindlichen Bußgeldern über Strafanzeigen bis hin zu möglichen Freiheitsstrafen. Besonders schwerwiegend wird es, wenn durch das Fahren ohne Führerschein zusätzlich eine Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, was die Strafzumessung deutlich verschärfen kann.

Der folgende Fall zeigt exemplarisch, wie komplex solche Verkehrsdelikte rechtlich bewertet werden und welche individuellen Umstände dabei eine Rolle spielen können.

Der Fall vor Gericht


Landwirt gefährdet Radfahrer mit Traktor – 150 Tagessätze Geldstrafe

Traktor überholt zwei Radfahrer auf einer ländlichen Straße mit typischer deutscher Architektur im Hintergrund.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässige Gefährdung | Symbolfoto: Flux gen.

Ein 62-jähriger Milchviehbauer aus dem Kreis Stormarn wurde vom Amtsgericht Bad Segeberg wegen zweier Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, wobei einer der Fälle mit einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs einherging. Der Landwirt, dem bereits im November 2020 die Fahrerlaubnis entzogen worden war, lenkte trotz des Verbots mehrfach seinen Traktor.

Gefährliche Überholmanöver mit schwerem Ausgang

Am 11. September 2022 überholte der Angeklagte auf der Wilstedter Straße zwei Radfahrer mit seinem landwirtschaftlichen Gespann, bestehend aus einem John-Deere-Traktor mit Anhänger. Bei beiden Überholmanövern hielt er einen ungenügenden Seitenabstand ein, obwohl ihm aufgrund der Länge und Breite seines Gespanns sowie des engen und unübersichtlichen Straßenverlaufs ein sicheres Überholen nicht möglich war. Der erste Radfahrer kam durch den plötzlichen und dichten Überholvorgang von der Fahrbahn ab und stürzte in den Straßengraben. Er verstarb noch an der Unfallstelle – allerdings, wie die Beweisaufnahme ergab, an einem Herzinfarkt aufgrund einer ihm nicht bekannten Herzanomalie. Der zweite Radfahrer konnte einen Zusammenstoß nur durch schnelles Ausweichen auf die Fahrbahnbankette verhindern.

Mehrfache Vorstrafen belasten den Angeklagten

Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung die erheblichen Vorstrafen des Angeklagten, darunter eine frühere Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Landwirt habe sich aus egoistischen Motiven über das Fahrverbot hinweggesetzt und ein besonders hohes Maß an Pflicht- und Verantwortungslosigkeit gezeigt. Gerade die dem landwirtschaftlichen Gespann innewohnende hohe Betriebsgefahr hätte bei dem erfahrenen Landwirt zu einem Abbruch jedes Überholmanövers führen müssen.

Strafe und Führerscheinsperre

Das Gericht verhängte eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Euro. Diese setzt sich zusammen aus 120 Tagessätzen für die Tat vom September 2022 und 60 Tagessätzen für eine weitere Fahrt ohne Fahrerlaubnis im Januar 2023. Dem Angeklagten wurde gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 100 Euro zu zahlen. Zusätzlich darf ihm vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, da er sich durch sein Fahrverhalten als ungeeignet zum Führen von erlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen erwiesen hat.

Kostenverteilung im Verfahren

Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen tragen. Die Kosten der Sachverständigengutachten werden jedoch der Staatskasse auferlegt, da diese Untersuchungen zugunsten des Angeklagten ausgegangen sind und er vom ursprünglichen Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurde.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis konsequent bestraft wird, besonders wenn dabei Gefährdungen im Straßenverkehr entstehen. Die Höhe der Geldstrafe (150 Tagessätze zu je 60€) und die Sperrfrist von 6 Monaten für eine neue Fahrerlaubnis verdeutlichen die Ernsthaftigkeit solcher Verstöße. Besonders bemerkenswert ist die Möglichkeit der Ratenzahlung, die das Gericht trotz der Schwere der Tat einräumt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren, müssen Sie mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen – in diesem Fall 9.000€ Gesamtgeldstrafe. Das Gericht kann Ratenzahlungen gewähren, wenn Sie die monatlichen Raten pünktlich zahlen. Nach einem Fahrerlaubnisentzug müssen Sie eine Sperrfrist (hier 6 Monate) abwarten, bevor Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen können. Besonders schwer wiegt es, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis andere Verkehrsteilnehmer gefährden – dies führt zu deutlich höheren Strafen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dar, die mit erheblichen Sanktionen geahndet wird.

Grundsätzliche Strafandrohung

Bei vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen und orientiert sich am Einkommen des Täters.

Mildere Strafen bei Fahrlässigkeit

Wurde die Tat fahrlässig begangen, reduziert sich der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt der Verurteilte als vorbestraft.

Verschärfte Strafen für Wiederholungstäter

Wiederholungstäter müssen mit deutlich härteren Strafen rechnen:

  • Höhere Geldstrafen als bei Ersttätern
  • Erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Freiheitsstrafe
  • Mögliche Beschlagnahmung des Fahrzeugs, wenn die letzte Tat nicht länger als drei Jahre zurückliegt

Zusätzliche Konsequenzen

Neben der Hauptstrafe können weitere Maßnahmen verhängt werden:

  • Eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
  • Drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Bei besonders schweren Fällen kann sogar eine lebenslange Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden

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Was bedeutet eine Geldstrafe in Tagessätzen?

Eine Geldstrafe in Tagessätzen ist ein zweistufiges Strafsystem, das sich aus der Anzahl der Tagessätze und deren Höhe zusammensetzt.

Berechnung der Tagessätze

Die Tagessatzhöhe orientiert sich an Ihrem persönlichen Nettoeinkommen. Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Wenn Sie also 3.000 Euro netto im Monat verdienen, beträgt Ihr Tagessatz 100 Euro.

Tagessatz = Monatliches Nettoeinkommen ÷ 30

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat. Das Gericht kann zwischen 5 und 360 Tagessätzen festsetzen. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes kann zwischen 1 Euro und 30.000 Euro liegen.

Bedeutung für die Strafhöhe

Die Gesamtstrafe errechnet sich durch Multiplikation der Tagessatzanzahl mit der Tagessatzhöhe. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro und einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen würde die Geldstrafe somit 9.000 Euro betragen.

Gesamtstrafe = Anzahl der Tagessätze × Tagessatzhöhe

Soziale Aspekte

Seit der Gesetzesänderung muss das Gericht darauf achten, dass Ihnen mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum Ihres Einkommens verbleibt. Bei Bezug von Grundsicherung wird die Tagessatzhöhe entsprechend angepasst.

Wenn Sie die Geldstrafe nicht auf einmal zahlen können, besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Diese müssen Sie beim Gericht beantragen und Ihre wirtschaftliche Situation nachweisen. Die Raten müssen dann regelmäßig und pünktlich gezahlt werden.

Besonderheiten bei Verkehrsdelikten

Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt die maximale Anzahl der Tagessätze bei 180, wenn Sie fahrlässig gehandelt haben. Bei vorsätzlichem Handeln kann die Tagessatzanzahl höher ausfallen.


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Wie lange dauert eine verhängte Führerscheinsperre?

Eine Führerscheinsperre dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Die konkrete Dauer wird vom Gericht für jeden Einzelfall individuell festgelegt und richtet sich nach der Schwere des Verstoßes sowie der Einsichtigkeit des Verkehrssünders.

Besondere Sperrfristen

Bei Wiederholungstätern gilt eine verschärfte Regelung: Wurde in den letzten drei Jahren bereits eine Sperrfrist verhängt, muss die neue Sperrfrist mindestens ein Jahr betragen. In besonders schweren Fällen kann das Gericht sogar eine lebenslange Sperrfrist verhängen, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist nicht ausreicht.

Verkürzungsmöglichkeiten

Eine bestehende Sperrfrist kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Dabei gilt:

  • Die Sperre muss mindestens drei Monate bestanden haben
  • Eine positive Prognose für zukünftiges Verhalten muss vorliegen
  • Nachschulungen, verkehrspsychologische Beratungen oder die Teilnahme an Selbsthilfegruppen können die Chancen auf eine Verkürzung erhöhen

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder erteilt. Sie müssen:

  • Einen Antrag auf Neuerteilung stellen
  • Ihre Fahreignung nachweisen
  • Gegebenenfalls eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) absolvieren

Der Antrag auf Neuerteilung kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Dies ist ratsam, um unnötige Wartezeiten nach Ende der Sperrfrist zu vermeiden.


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Welche zusätzlichen Strafen drohen bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs?

Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Strafverschärfung bei vorsätzlichem Handeln

Die Strafe wird nach der Art des Handelns differenziert:

  • Bei vorsätzlicher Gefährdung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
  • Bei fahrlässiger Gefährdung reduziert sich die maximale Freiheitsstrafe auf 2 Jahre.

Zusätzliche Sanktionen

Neben der Hauptstrafe werden regelmäßig weitere Sanktionen verhängt:

Führerscheinentzug und Sperrfrist:

  • Eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zwischen 6 Monaten und 5 Jahren
  • In besonders schweren Fällen kann die Sperre auch lebenslang verhängt werden

Punkteeintrag:

  • Eintragung von drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg

Strafverschärfende Umstände

Die Strafe wird besonders verschärft bei:

  • Hohem Gefährdungsgrad für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer
  • Tatsächlicher Schädigung von Personen oder Sachgütern
  • Grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss während der Fahrt

Die Strafzumessung orientiert sich dabei immer am konkreten Einzelfall und berücksichtigt insbesondere die Schwere der Gefährdung sowie das Verschulden des Täters.


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Wann ist eine Berufung gegen das Urteil möglich?

Gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Gefährdung des Straßenverkehrs können Sie innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung Berufung einlegen.

Einlegung der Berufung

Die Berufung muss schriftlich bei dem Gericht eingehen, das das angefochtene Urteil erlassen hat. Wenn Sie bei der Urteilsverkündung nicht anwesend waren, beginnt die Frist erst mit der Zustellung des Urteils.

Beschränkung der Berufung

Sie können die Berufung auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. Bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch auch dann möglich, wenn das Urteil nur grundlegende Feststellungen zu Tatzeit, Tatort und Fahrzeug enthält.

Prüfung durch das Berufungsgericht

Das Berufungsgericht prüft den Fall in dem angefochtenen Umfang neu. Bei einer unbeschränkten Berufung wird der gesamte Fall neu verhandelt. Bei einer auf die Rechtsfolgen beschränkten Berufung prüft das Gericht nur das Strafmaß.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten einer Berufung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Bei fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs muss das Gericht eine konkrete Gefährdung von Personen oder bedeutenden Sachwerten feststellen.
  • Bei vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis ist entscheidend, ob die Feststellungen des Gerichts zur Tat ausreichend sind.
  • Die Strafzumessung kann überprüft werden, wenn sie unverhältnismäßig erscheint.

Die Berufung kann zur Reduzierung der Strafe führen. So wurde in einem Fall die Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf elf Monate und zwei Wochen herabgesetzt.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Tagessatz

Der Tagessatz ist eine Form der Geldstrafe im Strafrecht, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: der Anzahl der Tagessätze und der Höhe des einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl richtet sich nach der Schwere der Tat (5-360 Tagessätze), während die Höhe des einzelnen Tagessatzes vom Nettoeinkommen des Verurteilten abhängt (1-30.000 Euro). Geregelt ist dies in §§ 40-43 StGB. Ein Beispiel: Bei 90 Tagessätzen à 50 Euro beträgt die Gesamtstrafe 4.500 Euro, die auch in Raten gezahlt werden kann.


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Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

Eine Straftat nach § 315c StGB, bei der ein Verkehrsteilnehmer durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Dies kann durch zu dichtes Auffahren, falsches Überholen oder Missachtung der Vorfahrt geschehen. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Haft. Im Beispielfall lag sie beim gefährlichen Überholmanöver des Traktors vor.


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Führerscheinsperre

Eine vom Gericht angeordnete Zeitspanne nach § 69a StGB, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie wird zusätzlich zur eigentlichen Strafe verhängt, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die Sperre dauert 6 Monate bis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen auch lebenslang. Sie beginnt mit der Rechtskraft des Urteils.


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Betriebsgefahr

Das grundsätzliche Risiko, das von einem Kraftfahrzeug im Betrieb ausgeht, auch ohne Fehlverhalten des Fahrers. Sie ist in § 7 StVG geregelt und führt dazu, dass der Halter auch ohne Verschulden für Schäden haftet. Die Betriebsgefahr ist bei großen Fahrzeugen wie Traktoren besonders hoch wegen ihrer Masse, Größe und eingeschränkten Manövrierbarkeit. Dies erhöht die Sorgfaltspflichten des Fahrers.


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Sachverständigengutachten

Ein von einem qualifizierten Experten erstellter Bericht zur Klärung fachlicher Fragen im Gerichtsverfahren nach §§ 402 ff. ZPO. Der Sachverständige untersucht dabei zum Beispiel Unfallhergänge, technische Zusammenhänge oder medizinische Befunde. Seine Ergebnisse helfen dem Gericht bei der Entscheidungsfindung. Die Kosten trägt normalerweise die unterliegende Partei, bei erfolgreichen Beweisanträgen aber auch die Staatskasse.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs): Diese Vorschrift des Strafgesetzbuches stellt die gefährliche Beeinträchtigung des Straßenverkehrs unter Strafe. Ein „gefährlicher Eingriff“ liegt vor, wenn jemand den Verkehr in sonst gefährlichen Weise beeinträchtigt, beispielsweise durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Straftatbestand umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden, die durch das Verhalten des Täters entstehen können. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und gefährliches Verhalten zu sanktionieren.

    Im vorliegenden Fall fuhr der Angeklagte ohne Fahrerlaubnis mit einem Traktor, was zu einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs führte. Durch das Fahren ohne gültigen Führerschein erhöhte er das Risiko von Unfällen und gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, was genau den Tatbestand des § 315c StGB erfüllt.

  • § 21 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis): Das Straßenverkehrsgesetz regelt in § 21 die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Fahrerlaubnis. Insbesondere macht Absatz 1 Nr. 1 Alt. 1 klar, dass das Führen eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis verboten ist. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden und führen oft zum Entzug der Fahrerlaubnis.

    Der Angeklagte fuhr mit seinem Traktor ohne eine gültige Fahrerlaubnis, obwohl ihm diese bereits entzogen wurde. Dieses Verhalten stellt einen klaren Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StVG dar und begründet die strafrechtliche Verfolgung sowie die verhängte Strafe.

  • § 69a StGB (Fahrverbot): Diese Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, neben der Geld- oder Freiheitsstrafe ein Fahrverbot zu verhängen. Ein solches Verbot untersagt dem Täter für eine bestimmte Dauer das Führen von Kraftfahrzeugen. Das Fahrverbot soll präventiv wirken und den Täter von weiteren Straftaten im Straßenverkehr abhalten.

    Im Urteil wurde dem Angeklagten ein Fahrverbot von sechs Monaten auferlegt. Dies dient der Maßregelung, um seine zukünftige Einhaltung der Verkehrsregeln sicherzustellen und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

  • § 53 StGB (Strafzumessung): § 53 StGB enthält allgemeine Grundsätze zur Bemessung der Strafe. Hierbei werden Tatumfang, Schuld des Täters, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie besondere Minderungen oder Erschwerungen berücksichtigt. Ziel ist eine angemessene und gerechte Bestrafung, die dem jeweiligen Einzelfall Rechnung trägt.

    Angesichts des geringen Einkommens des Angeklagten und seiner familiären Situation wurde die Geldstrafe in Tagessätzen bemessen und die Möglichkeit eingeräumt, diese in monatlichen Raten zu zahlen. Diese Entscheidung orientiert sich an den Vorgaben des § 53 StGB zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters.

  • § 21 StVG (Entzug der Fahrerlaubnis): Dieser Paragraph regelt den Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde. Gründe für den Entzug können erhebliche Verkehrsverstöße, gesundheitliche Gründe oder die Gefährdung der Verkehrssicherheit sein. Der Entzug kann vorübergehend oder dauerhaft sein und beinhaltet oft Auflagen für eine eventuelle Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

    Für den Angeklagten wurde am 13.11.2020 die Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Eignung entzogen. Dies ist relevant für den aktuellen Fall, da das Fahren ohne diese erteilte Fahrerlaubnis eine weitere Verletzung der Vorschriften gemäß § 21 StVG darstellt und die Grundlage für die verhängte Strafe bildet.


Das vorliegende Urteil


AG Bad Segeberg – Az.: 40 Ds 563 Js 56620/22 – Urteil vom 27.06.2024


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