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Fahrerlaubnisentziehung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr

Ein Schluck zu viel am Steuer – und plötzlich steht mehr als nur der Führerschein auf dem Spiel. In Hamburg kämpfte eine Frau gegen den Entzug ihrer Fahrerlaubnis, ein Kampf, der weit mehr als nur ihre Mobilität betrifft. Alkohol am Steuer: Ein Fehltritt mit weitreichenden Folgen, der nun die Gerichte beschäftigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Hamburg
  • Datum: 29.11.2023
  • Aktenzeichen: 4 Bs 39/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz bei Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragstellerin: Begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, erhält Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung und wird durch Rechtsanwalt S. vertreten; wurde zuvor in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt.
    • Antragsgegnerin: Legt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9. März 2023 ein, die zurückgewiesen wurde; trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Antragstellerin beantragte vorläufigen Rechtsschutz zur Abwendung des Fahrerlaubnisentzugs im Anschluss an eine strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob Vorläufiger Rechtsschutz zur Abwendung des Entzugs der Fahrerlaubnis gewährt werden kann und ob die Beschwerde gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Deutschlands Erfolg haben könnte.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Antragstellerin werden Prozesskostenhilfe und eine anwaltliche Vertretung zuerkannt, während die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen wurde; zudem trägt die Antragsgegnerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens und der Streitwert wurde auf 2.500 Euro festgesetzt.
    • Begründung: Die Entscheidung basiert auf der gesetzlichen Befugnis des Berichterstatters gemäß § 87a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 VwGO, wobei beide Parteien in ihren Schriftsätzen dem Vorgehen zugestimmt haben.
  • Folgen: Der vorläufige Rechtsschutz für die Antragstellerin bleibt bestehen, wodurch ihr sofortiger Schutz vor dem Entzug der Fahrerlaubnis gesichert wird; die Antragsgegnerin muss die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten tragen.

Der Fall vor Gericht


Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheit im Straßenverkehr: Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg

Dieser Artikel beleuchtet einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Az.: 4 Bs 39/23) vom 29. November 2023, der sich mit der vorläufigen Aussetzung einer Fahrerlaubnisentziehung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr befasst. Ziel ist es, die Hintergründe, Argumente und Entscheidungsfindung des Gerichts so darzustellen, dass sie auch für Leser*innen ohne juristisches Fachwissen verständlich sind. Insbesondere soll auf die Bedeutung der Entscheidung für Personen eingegangen werden, die selbst von einem Entzug des Führerscheins betroffen sein könnten.

Der Fall: Trunkenheit im Verkehr und die Folgen

Die Antragstellerin, geboren 1972, wurde vom Amtsgericht Hamburg-Harburg am 6. Juli 2021 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von zwanzig Tagessätzen verurteilt. Das Urteil wurde am 14. Juli 2021 rechtskräftig. Die Verurteilung beruhte auf dem Vorwurf, dass die Antragstellerin unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt hatte. Dies führte in der Folge zur Fahrerlaubnisentziehung.

Der Gang vor Gericht

Nach der rechtskräftigen Verurteilung beantragte die Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Hamburg vorläufigen Rechtsschutz gegen die Fahrerlaubnisentziehung. Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag statt. Gegen diesen Beschluss legte die Antragsgegnerin, vermutlich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Hamburg ein.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies die Beschwerde der Antragsgegnerin zurück. Damit blieb die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Fahrerlaubnisentziehung vorläufig auszusetzen, bestehen.

Zudem wurde der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt und ein Rechtsanwalt zur Vertretung beigeordnet. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da er zeigt, dass auch Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit haben, sich rechtlich gegen eine Fahrerlaubnisentziehung zu wehren. Viele Betroffene, die den Führerschein Verlust erleiden, sind auf Beratung bei Fahrerlaubnisentzug durch einen Rechtsanwalt Verkehrsrecht angewiesen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt möglicherweise die Kosten.

Begründung der Entscheidung

Die Gründe für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sind dem hier vorliegenden Auszug nicht vollständig zu entnehmen. Allerdings lässt sich aus der Tatsache, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde, schließen, dass das Gericht die Argumentation des Verwaltungsgerichts als stichhaltiger erachtete. Üblicherweise prüft das Oberverwaltungsgericht in solchen Fällen, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig ist und ob die Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Aussetzung der Fahrerlaubnisentziehung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit.

Bedeutung für Betroffene

Dieser Beschluss ist für Personen, die von einer Fahrerlaubnisentziehung betroffen sind, von großer Bedeutung. Er zeigt, dass es möglich ist, gerichtlich gegen eine solche Entscheidung vorzugehen und im Einzelfall sogar vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnisentziehung bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt werden kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs von den konkreten Umständen abhängen. Entscheidend sind unter anderem die Höhe der festgestellten Alkoholgrenze zum Zeitpunkt der Fahrt, die Frage, ob es sich um eine erstmalige oder wiederholte Trunkenheit im Straßenverkehr handelt, und die persönliche Situation des Betroffenen.

Mögliche Konsequenzen und weitere Schritte

Eine Fahrerlaubnisentziehung kann weitreichende Konsequenzen haben. Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis drohen strafrechtliche Folgen, wie eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einer positiven MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abhängig machen. Eine solche Fahreignungsprüfung soll klären, ob der Betroffene zukünftig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Die Teilnahme an einer MPU ist oft mit hohen Kosten und einer intensiven Auseinandersetzung mit dem eigenen Alkoholkonsum verbunden. Viele Betroffene sehen darin eine große Hürde auf dem Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Bei Alkoholvergehen im Verkehrsrecht sieht der Bußgeldkatalog neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot vor. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei wiederholter Trunkenheit im Straßenverkehr, kann es zur dauerhaften Fahrerlaubnisentziehung kommen.

Empfehlungen für Betroffene

Wer von einer Fahrerlaubnisentziehung betroffen ist, sollte sich umgehend rechtlichen Rat einholen. Ein Rechtsanwalt Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs prüfen und den Betroffenen bei der Durchsetzung seiner Rechte unterstützen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Maßnahmen nach Führerscheinentzug und die Voraussetzungen für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu informieren. Auch die Möglichkeiten der Beratung bei Fahrerlaubnisentzug sollten in Anspruch genommen werden, um die psychische Belastung zu bewältigen und die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zeigt, dass es sich lohnt, gegen eine Fahrerlaubnisentziehung vorzugehen. Auch wenn der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis lang und beschwerlich sein kann, gibt es Möglichkeiten, die eigenen Rechte zu wahren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht hat im vorliegenden Fall die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Fahrerlaubnisentzug bestätigt. Besonders bedeutsam ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Erfolgsaussichtsprüfung, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat. Das Urteil zeigt, dass auch bei Drogenvorfällen im Straßenverkehr eine differenzierte Betrachtung der Verhältnismäßigkeit erfolgen muss und vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden kann.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich rechtlich dagegen zu wehren – auch wenn Sie sich die Anwaltskosten nicht leisten können. Sie können einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, der bei nachgewiesener Bedürftigkeit bewilligt wird. Besonders wichtig: Wenn die Behörde gegen eine für Sie positive Entscheidung Beschwerde einlegt, müssen Sie für die Prozesskostenhilfe nicht nachweisen, dass Ihre Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Sie können sich also ohne finanzielles Risiko gegen den Fahrerlaubnisentzug zur Wehr setzen.

Benötigen Sie Hilfe?

Rechtliche Unterstützung bei Fahrerlaubnisentzug

Wenn es um die Folgen einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr geht, stehen oftmals weitreichende Fragen und komplexe Verfahrensabläufe im Raum. Das Zusammenspiel individueller Umstände und der Abwägung zwischen persönlicher Betroffenheit und öffentlichen Interessen kann zu erheblichen Unsicherheiten führen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Durch eine präzise Analyse der konkreten Situation und fundierte Beratung tragen wir dazu bei, den weiteren Rechtsweg zu klären und eventuelle Handlungsspielräume zu erkennen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um in einem persönlichen Gespräch Ihre Perspektiven zu erörtern.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab welchen Promillewerten droht der Führerscheinentzug?

In Deutschland hängt der Führerscheinentzug bei Alkohol am Steuer von der Höhe des Promillewerts und den Begleitumständen ab. Es wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden, wobei die Konsequenzen je nach Schwere des Vergehens variieren.

Promillegrenzen und rechtliche Folgen

  1. 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit):
    • Bereits ab diesem Wert kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fahren) oder ein Unfall auftreten.
    • Mögliche Konsequenzen:
      • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
      • Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate
      • 7 Punkte in Flensburg
  2. 0,5 bis 1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit):
    • Ohne auffällige Fahrweise gilt dies als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG.
    • Mögliche Konsequenzen:
      • Erstverstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
      • Wiederholte Verstöße: Höhere Geldbußen (bis zu 1.500 €), längeres Fahrverbot (bis zu 3 Monate)
  3. 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit):
    • Ab diesem Wert liegt immer eine Straftat vor, unabhängig vom Fahrverhalten.
    • Mögliche Konsequenzen:
      • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
      • Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate bis zu 5 Jahren
      • 7 Punkte in Flensburg
  4. 1,6 Promille oder mehr:
    • Zusätzlich zu den Sanktionen bei 1,1 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
    • Dies gilt auch bei wiederholten Trunkenheitsfahrten unterhalb dieses Wertes.

Sonderregelungen

  • Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Verstöße führen zu einem Bußgeld von 250 €, einem Punkt in Flensburg und weiteren Maßnahmen wie einem Aufbauseminar.

Wichtige Hinweise

  • Der Führerscheinentzug erfolgt in der Regel bei Straftaten (ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille generell).
  • Bei Ordnungswidrigkeiten kann ein temporäres Fahrverbot verhängt werden, das jedoch nicht mit einem Führerscheinentzug gleichzusetzen ist.

Die genauen Sanktionen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab und können durch Gerichte individuell angepasst werden.


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Wie lange dauert ein Führerscheinentzug wegen Trunkenheit?

Die Dauer des Führerscheinentzugs richtet sich nach der Höhe des Alkoholwerts und den Umständen der Tat.

Ordnungswidrigkeiten (0,5 bis 1,09 Promille)

Bei einer Ordnungswidrigkeit mit einem Alkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird ein Fahrverbot verhängt:

  • Beim ersten Verstoß: 1 Monat
  • Beim zweiten Verstoß: 3 Monate
  • Beim dritten Verstoß: 3 Monate

Straftaten (ab 1,1 Promille)

Wenn Sie mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt werden, liegt eine Straftat vor. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre entzogen.

Besondere Fälle

Bei einem Alkoholwert ab 1,6 Promille müssen Sie zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, bevor Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten.

Erschwerende Umstände

Die Dauer des Führerscheinentzugs kann sich verlängern bei:

  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Verursachung eines Unfalls
  • Wiederholungstaten
  • Besonders hohen Alkoholwerten

In besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann sogar ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.

Die Entscheidung über die konkrete Dauer trifft das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei werden auch Ihr Verhalten nach der Tat und Ihre Bemühungen zur Besserung berücksichtigt.


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Welche Kosten entstehen durch einen Führerscheinentzug wegen Trunkenheit?

Wenn Sie wegen Trunkenheit am Steuer erwischt werden, entstehen Ihnen verschiedene Kosten, die Sie berücksichtigen sollten. Diese umfassen Bußgelder, MPU-Gebühren, Anwaltskosten, Wiederbeschaffungskosten sowie indirekte Kosten wie Verdienstausfall oder Kosten für alternative Beförderungsmittel.

Bußgelder und Strafen

  • Erster Verstoß: Bei einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 0,8 Promille droht ein Bußgeld von etwa 500 Euro und ein Führerscheinentzug von drei bis sechs Monaten.
  • Zweiter Verstoß oder höherer Alkoholgehalt: Bei einem Alkoholgehalt von 0,8 bis 1,5 Promille können Geldstrafen und Haftstrafen verhängt werden. Der Führerscheinentzug dauert in der Regel sechs Monate bis ein Jahr.

MPU-Gebühren

  • MPU-Kosten: Die Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) liegen zwischen 850 und 1000 Euro. Diese Untersuchung ist erforderlich, um die Fahrtauglichkeit nach einem Führerscheinentzug zu überprüfen.
  • Abstinenznachweise: Zusätzlich können Kosten für Abstinenznachweise anfallen, die zwischen 500 und 900 Euro liegen.

Anwaltskosten

  • Rechtliche Beratung: Wenn Sie sich rechtlich beraten lassen möchten, können Anwaltskosten von 1000 bis 3000 Euro entstehen.

Wiederbeschaffungskosten

  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie den Führerschein neu beantragen. Dazu gehören Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs, den Sehtest und Lichtbilder.

Indirekte Kosten

  • Verdienstausfall: Der Entzug der Fahrerlaubnis kann zu einem Verdienstausfall führen, da Sie möglicherweise auf alternative Beförderungsmittel angewiesen sind.
  • Alternative Beförderung: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis können ebenfalls anfallen.

Insgesamt können die Kosten durch einen Führerscheinentzug wegen Trunkenheit mehrere tausend Euro betragen.


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Was muss ich tun, um meinen Führerschein wiederzubekommen?

Nach einem Führerscheinentzug wegen Trunkenheit im Verkehr ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an mehrere Voraussetzungen geknüpft.

Sperrfrist beachten

Die vom Gericht verhängte Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis maximal fünf Jahren muss zunächst abgelaufen sein. Den Antrag auf Wiedererteilung können Sie bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Wiedererteilung benötigen Sie:

  • Einen aktuellen Sehtest
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • Falls angeordnet: Nachweise über absolvierte Rehabilitationsmaßnahmen

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Bei Trunkenheit im Verkehr wird in der Regel eine MPU ab 1,6 Promille Blutalkohol zwingend erforderlich. In manchen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, wird die MPU bereits ab 1,1 Promille verlangt.

Die MPU besteht aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil. Im medizinischen Teil erfolgen körperliche Untersuchungen und Fragen zum Konsumverhalten. Zusätzlich können Abstinenznachweise erforderlich sein.

Alternative Wege

Wenn Sie die MPU vermeiden möchten, müssen Sie eine lange Wartezeit in Kauf nehmen. Die Tilgungsfrist beginnt frühestens mit der möglichen Neuerteilung und spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Nach dieser Zeit ist eine Wiedererteilung ohne MPU möglich, sofern Sie in der Zwischenzeit nicht erneut verkehrsrechtlich auffällig geworden sind.

Bei einer Sperrfrist von mehr als zwei Jahren müssen Sie zusätzlich die theoretische und praktische Führerscheinprüfung neu ablegen.


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Welche sofortigen Maßnahmen muss ich nach einer Alkoholfahrt ergreifen?

Bei einer Verkehrskontrolle mit Alkoholverdacht müssen Sie zunächst dem Anhaltezeichen der Polizeibeamten Folge leisten und auf deren Aufforderung aus dem Fahrzeug aussteigen.

Verhalten bei der Kontrolle

Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben und Führerschein sowie Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Bei einem Alkoholwert ab 1,1 Promille wird der Führerschein in der Regel sofort von der Polizei beschlagnahmt.

Rechtliche Konsequenzen

Eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille gilt als Straftat und führt zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille oder mehr wird zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.

Bei einem Unfall

Im Fall eines Unfalls unter Alkoholeinfluss zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden der Gegenseite. Sie kann jedoch einen Regress von bis zu 5.000 Euro pro Pflichtverletzung vom Versicherten zurückfordern. Bei Fahrerflucht nach einer Alkoholfahrt verdoppelt sich dieser Betrag auf 10.000 Euro.

Die Vollkaskoversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss ihre Leistung teilweise oder vollständig kürzen, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vorläufiger Rechtsschutz

Ein eiliges gerichtliches Verfahren, das vorübergehenden Schutz vor behördlichen Maßnahmen gewährt, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Ziel ist es, irreparable Schäden zu verhindern, die entstehen könnten, wenn man die Hauptsacheentscheidung abwarten müsste. Geregelt ist dies in § 80 Abs. 5 VwGO.

Beispiel: Eine Autofahrerin beantragt vorläufigen Rechtsschutz gegen den sofortigen Entzug ihrer Fahrerlaubnis, weil sie den Führerschein dringend für ihre Arbeit benötigt.


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Prozesskostenhilfe

Eine staatliche Unterstützung für Personen, die sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten können. Sie ermöglicht auch einkommensschwachen Menschen den Zugang zum Recht. Die Bewilligung erfolgt nach § 114 ZPO bei hinreichender Erfolgsaussicht und wenn die Person die Prozesskosten nicht selbst aufbringen kann.

Beispiel: Eine arbeitslose Person erhält Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für ihren Rechtsstreit um den Führerschein.


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Beschwerdeverfahren

Ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen der ersten Instanz. Es ermöglicht die Überprüfung der Entscheidung durch ein höheres Gericht. Die Beschwerde ist in §§ 146 ff. VwGO geregelt und muss innerhalb bestimmter Fristen eingelegt werden.

Beispiel: Die Behörde legt Beschwerde gegen einen Beschluss ein, der einer Person vorläufigen Rechtsschutz gegen den Führerscheinentzug gewährt.


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Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

Ein Straftatbestand nach § 316 StGB, bei dem jemand ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund von Alkoholkonsum nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Fahrlässigkeit bezieht sich darauf, dass der Täter die Fahruntüchtigkeit hätte erkennen können und müssen.

Beispiel: Ein Autofahrer fährt nach einer Feier mit 1,1 Promille nach Hause und unterschätzt dabei seine Alkoholisierung.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Behörde erteilt, wenn der Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Antragstellerin hatte eine Fahrerlaubnis, die ihr nun entzogen wurde. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet den Verlust dieser Berechtigung.
  • § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich erweist, dass der Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen oder Straftaten begangen hat, die im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen stehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Fahrerlaubnis der Antragstellerin wurde entzogen, da sie unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug geführt hat, was ihre Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen soll.
  • § 316 Abs. 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr): Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Die absolute Fahruntüchtigkeit bei Alkohol liegt in der Regel bei 1,1 Promille, bei anderen berauschenden Mitteln wird auf die Wirkung abgestellt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Verurteilung der Antragstellerin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr unter Einfluss von Cannabinoiden und Amphetaminen ist der Anlass für den Fahrerlaubnisentzug.
  • § 24a StVG (Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr): Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung eines in Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese Anlage listet Substanzen wie Cannabis und Amphetamine. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl die Antragstellerin strafrechtlich verurteilt wurde, ist das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln auch eine Ordnungswidrigkeit, die fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen haben kann.
  • § 15 Abs. 1 FeV (Beibringung eines Gutachtens): Die Fahrerlaubnisbehörde kann zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen anordnen, dass der Bewerber oder Inhaber der Fahrerlaubnis ein Gutachten eines approbierten Arztes, eines medizinisch-psychologischen Gutachters oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beibringt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Es ist wahrscheinlich, dass die Behörde für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen wird, um die Fahreignung der Antragstellerin erneut zu prüfen.
  • § 80 VwGO (Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage): Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung, soweit nicht kraft Gesetzes die sofortige Vollziehung angeordnet oder eine solche angeordnet wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz, um die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Fahrerlaubnisentzug wiederherzustellen, damit sie bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Widerspruch weiterhin fahren darf.

Das vorliegende Urteil


Oberverwaltungsgericht Hamburg – Az.: 4 Bs 39/23 – Beschluss vom 29.11.2023


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