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Was bedeutet Meineid und wie hoch ist die Strafe?

Verstehen Sie den Meineid und seine gesetzliche Bedeutung

In früheren Tagen war ein Eid ein heiliger Schwur, der unter gar keinen Umständen gebrochen werden durfte. Obgleich sich die Bezeichnung dieses Schwurs ein wenig überlebt haben mag, so wird der Eid auch heutzutage noch verwendet. In der gängigen Praxis kommt der Eid bei gewissen Berufsständen zur Anwendung. Auch der Gesetzgeber kennt den Eid noch und fordert diesen für gewöhnlich im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses ab. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die betreffende Person auch tatsächlich die Wahrheit spricht. Den wenigsten Menschen ist jedoch der Umstand bewusst, dass es sogar gesetzliche Grundlagen für den Eid gibt und ein Meineid gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Meineid: seine Definition und Rechtsgrundlage

Meineid
Meineid bezeichnet in Deutschland eine strafbare Handlung, bei der eine Person bewusst die Unwahrheit sagt oder etwas verschweigt, nachdem sie vor Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle einen Eid geleistet hat, die Wahrheit zu sagen. Diese Straftat wird gemäß § 154 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. (Symbolfoto: nito /Shutterstock.com)

Der Gesetzgeber definiert den Meineid als einen falschen Schwur, der vor einer offiziellen Institution wie einem Gericht oder auch einer anderweitigen Stelle, die rechtlich zu der Abnahme des Eides berechtigt ist, geleistet wird. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft ist zu der Abnahme eines Eides berechtigt. Hier kann eine Person also maximal eine Falschaussage tätigen und aus diesem Grund rechtlich belangt werden. Ein parlamentarischer Ausschuss oder ein Konsulat sind hingegen zu der Abnahme eines Eides berechtigt. Die Strafbarkeit des Meineides wird in dem § 154 Strafgesetzbuch (StGB) behandelt.

Strafmaß für Meineid: Was steht auf dem Spiel?

Die rechtlichen Konsequenzen eines Meineides sollten auf gar keinen Fall unterschätzt werden, da der Gesetzgeber für den falschen Schwur vor einer offiziellen Institution eine Maximalfreiheitsstrafe von 15 Jahren vorsieht. Die Höhe des Strafmaßes ist stets von der rechtlichen Tragweite des Meineides abhängig zu machen.

Unterscheidung zwischen Meineid und Falschaussage

In der gängigen Praxis werden der Meineid und die Falschaussage regelmäßig miteinander verwechselt. Fakt ist jedoch, dass es zwischen diesen beiden Formen der falschen Aussage eine wichtige Unterscheidung gibt. Die Strafbarkeit der Falschaussage wird in dem § 153 StGB behandelt. Der wesentliche Unterschied ist, dass ein Meineid eine vorherige Vereidigung der aussagenden Person voraussetzt, während hingegen die Falschaussage stets uneidlich erfolgt. Die rechtlichen Konsequenzen einer uneidlichen Falschaussage sind jedoch ebenfalls gravierend, da der Gesetzgeber für dieses Verhalten eine Freiheitsstrafe im Rahmen von drei Monaten bis maximal fünf Jahren vorsieht. Das Strafmaß ist dabei ebenfalls abhängig von den jeweiligen Rahmenumständen.

Die Elemente eines Meineides: Was Ihnen zur Last gelegt wird

Damit die Strafbarkeit eines Meineides als gegeben angesehen wird, müssen einige subjektive Tatbestände erfüllt sein. Als Grundvoraussetzung gilt die Vereidigung der aussagenden Person sowie der Vorsatz der eidlichen Falschaussage. Hierbei muss erwähnt werden, dass der sogenannte bedingte Vorsatz für den Straftatbestand bereits ausreichend ist. Als bedingter Vorsatz gilt, dass der Täter die Realisierung von dem Tatbestand als möglich erachtet und das Risiko billigt. Der Gesetzgeber kennt zudem auch den sogenannten fahrlässigen Meineid, bei dem die falsch aussagende Person den Teil des Meineides für das geltende Verfahren für unwichtig erachtet. Zusätzlich zu den subjektiven Tatbeständen muss auch der objektive Tatbestand erfüllt sein. Als objektiver Tatbestand gilt die Unrichtigkeit der Aussage, die mit den realen Gegebenheiten nicht übereinstimmen. In der gängigen Praxis ist es nicht selten enorm schwierig, einer Person den Meineid nachzuweisen.

Der Prozess bei Verdacht auf Meineid: Was Sie erwartet

Gerät eine Person im Verlauf eines Verfahrens in den Verdacht, einen Meineid geleistet zu haben, so wird seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die verdächtige Person eingeleitet. Dieses Ermittlungsverfahren mündet entweder in einer Entlastung der verdächtigen Person oder in einem Gerichtsverfahren. Dieses Gerichtsverfahren ist als Hauptverhandlung anzusehen, welche entweder einen Freispruch oder eine gerichtliche Verurteilung nach sich ziehen kann. Wird der Verdacht gegen eine Person geäußert, so sollte diese unbedingt einen Strafverteidiger kontaktieren und mit der Verteidigung beauftragen.

Verteidigung gegen Meineid-Anschuldigungen: Ihr Handlungsplan

Da der Vorwurf des Meineides ein sehr schwerwiegender Vorwurf ist und es sich zudem um eine Strafangelegenheit handelt, ist die Hilfe eines Strafverteidigers unerlässlich. Im Zuge der ersten Beratung wird ein sogenannter Handlungsplan respektive eine Verteidigungsstrategie erarbeitet, welche natürlich die Zielsetzung des Freispruchs verfolgt. Da der Meineid neben dem objektiven Tatbestand auch noch die subjektiven Tatbestände kennt, ist die Chance sehr groß, dass die Verteidigung vor Gericht erfolgreich gestaltet wird.

Die Auswirkungen eines Meineidverfahrens: Mehr als nur eine Gerichtsverhandlung

Kommt es im Rahmen eines Meineidverfahrens zu einer gerichtlichen Verurteilung, so gilt der Verurteilte natürlich als vorbestraft und muss die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns tragen. Neben den rechtlichen Konsequenzen des möglichen Freiheitsentzuges muss sich die verurteilte Person auch mit zivilrechtlichen und privaten Folgen auseinandersetzen. Der Verlust der beruflichen Anstellung ist eine denkbare Konsequenz und natürlich erfährt der Verurteilte auch einen enormen Vertrauensverlust in seinem sozialen Umfeld, da er ja schließlich im Rahmen einer Gerichtsverhandlung gelogen hat. Hier greift dann das alte Sprichwort „wer einmal lügt, dem glaubt man nicht – auch wenn er die Wahrheit spricht“. In gewissen Berufsgruppen geht mit einem Meineid auch ein totaler Verlust der Reputation einher, sodass die betreffende Person Schwierigkeiten haben wird, eine neue Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber zu finden. Wird eine angeklagte Person durch einen Zeugen, der einen Meineid geleistet hat, zu Unrecht belastet und eventuell sogar verurteilt, so können sich hieraus Schadensersatzansprüche gegen die falsch aussagende Person ergeben. Diese Ansprüche müssen dann in einem zivilrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden, wobei dies in der gängigen Praxis als enorm schwierig gilt.

Häufig gestellte Fragen und Missverständnisse über den Meineid

Über den Meineid grassieren eine Reihe von Missverständnissen, die jedoch nahezu allesamt jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Das häufigste Missverständnis ist die Verwechselung des Meineides mit der Falschaussage. Zudem hat sich bei manchen Menschen auch das Meinungsbild etabliert, dass der falsche Schwur eine Art Kavaliersdelikt darstellen würde. Eine derartige Verharmlosung dieser Straftat ist jedoch keineswegs angebracht, da der Gesetzgeber sehr gravierende Strafen ausspricht. Überdies sind sich viele Menschen überhaupt nicht des Umstandes bewusst, dass der Meineid eine Straftat darstellt und ein entsprechendes Gerichtsverfahren nach sich zieht. Der Gedankengang, dass der Meineid mit einer kleinen Notlüge gleichzusetzen ist, kann jedoch gefährlich sein. Dies offenbart der Gesetzgeber auch dahin gehend, dass der Meineid keine Geldstrafe nach sich zieht, sondern direkt mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.

Typische Szenarien für einen Meineid:

Ein Meineid kann in vielen verschiedenen Situationen begangen werden, wobei die häufigsten Szenarien meistens in Gerichtsverfahren auftreten, wo Zeugen oder Angeklagte unter Eid falsche Aussagen machen.

  1. Ein klassisches Beispiel ist ein Zeuge in einem Strafprozess, der unter Eid steht und falsche Aussagen macht, um jemanden vor einer Strafe zu schützen oder jemandem zu schaden. Zum Beispiel könnte ein Zeuge behaupten, dass er den Angeklagten zur Tatzeit an einem anderen Ort gesehen hat, obwohl das nicht der Wahrheit entspricht.
  2. Ein weiteres Szenario könnte ein Angeklagter in einem Prozess sein, der unter Eid seine Unschuld beteuert, obwohl er die Tat tatsächlich begangen hat. In diesem Fall könnte der Angeklagte behaupten, zur Tatzeit an einem anderen Ort gewesen zu sein, und dabei bewusst lügen.
  3. Ein Beispiel aus dem Familienrecht könnte ein Elternteil sein, der während eines Sorgerechtsprozesses unter Eid falsche Aussagen über das Verhalten des anderen Elternteils macht, um das Sorgerecht für das Kind zu erlangen.
  4. Im Zivilrecht könnte eine Partei unter Eid falsche Angaben über den Wert ihres Vermögens machen, um eine ungerechtfertigte Bereicherung zu erzielen oder einer finanziellen Verpflichtung zu entgehen.

Diese Beispiele sind zwar fiktiv, aber sie basieren auf realen Szenarien, die in der Vergangenheit vorgekommen sind. Es ist wichtig zu betonen, dass ein Meineid eine ernsthafte Straftat ist, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Abschluss und Zusammenfassung

Obgleich die Aussprache der Wahrheit eine moralische Verpflichtung für jeden Menschen darstellen sollte, so wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder vor institutionellen Stellen wie einem Kontrollausschuss der Bundesregierung von der aussagenden Person nur zu häufig der Eid abverlangt. Hierbei handelt es sich um einen Schwur, der auf jeden Fall von der aussprechenden Person sehr ernst genommen werden sollte. Wer bewusst einen falschen Schwur leistet und wissentlich die Unwahrheit spricht, obwohl er zuvor vereidigt wurde, der muss mit einem Gerichtsverfahren und einer etwaigen Verurteilung wegen Meineides rechnen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, sodass im Zuge des Verfahrens auch ein Strafverteidiger erforderlich wird. Dieses Umstandes sollte sich jeder Mensch, dem der Vorwurf des Meineides zur Last gelegt wird, auf jeden Fall bewusst sein. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren, sollte auf jeden Fall bereits eine gut durchdachte Verteidigungsstrategie bereitliegen. Die Verurteilung kann nur dann erfolgen, wenn der objektive Tatbestand und die subjektiven Tatbestände als erfüllt angesehen werden. Nur zu häufig gestaltet es sich aber sehr schwierig, einer Person den Meineid nachzuweisen. Dies liegt an den recht streng angelegten Kriterien, die im Strafrecht an den Meineid als Straftatbestand geknüpft sind. Trotz dieses Umstandes sollte der Vorwurf ernst genommen werden, da im Fall einer Verurteilung sowohl die rechtlichen als auch die zivilen Folgen sehr schwerwiegend sein können.

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