Freispruch wegen Drogenhandel: Wer zahlt die Kosten? Der Handel mit Betäubungsmitteln ist eine Straftat, die mit erheblichen Strafen geahndet werden kann. Doch unter bestimmten Umständen können Prozesse um den Handel mit Drogen einen überraschenden Verlauf nehmen. Der Freispruch eines Angeklagten ist in solchen Fällen ein denkbarer Ausgang. Oftmals stellt sich die Frage, ob der Angeklagte für die notwendigen Auslagen, etwa für Anwaltskosten oder Gerichtsgebühren, aufkommen muss, obwohl er freigesprochen wurde. Der Gesetzgeber sieht in Deutschland vor, dass der Angeklagte im Falle einer Verurteilung die Kosten des Verfahrens trägt. Doch diese Regel gilt nicht uneingeschränkt. Im Fall eines Freispruchs muss der Staat die Prozesskosten tragen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So kann der Staat einen Freigesprochenen an den Kosten des Verfahrens beteiligen, wenn ihm ein „schuldhaftes Verhalten“ nachgewiesen werden kann. Doch was genau ein schuldhaftes Verhalten im Sinne des Gesetzes darstellt, ist juristisch umstritten. Diese Frage wird in Gerichtsverfahren immer wieder neu verhandelt und durch Gerichtsurteile präzisiert. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Gerichte die Frage nach den notwendigen Auslagen im Falle eines Freispruchs im Zusammenhang mit Drogendelikten unterschiedlich beantwortet haben. Nun wollen wir uns einen konkreten Fall näher ansehen, der vor Gericht verhandelt wurde. Der Fall vor Gericht Freispruch für Angeklagten im Cannabisbesitz-Fall trotz verdächtiger Utensilien Der Fall, der vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde, dreht sich um einen jungen Mann, der am 15. März 2023 in München mit einer nicht unerheblichen Menge Cannabis und diversen Utensilien aufgegriffen wurde. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Konkret wurden bei ihm 2,87 Gramm Marihuana und 2,22 Gramm Tabak-Marihuana-Gemisch gefunden. Zusätzlich stellten die Ermittler eine Feinwaage und mehrere Druckverschlusstüten sicher. Diese Kombination von Drogen und Utensilien führte zunächst zu dem Verdacht, dass der junge Mann beabsichtigte, mit Cannabis Handel zu treiben. Die rechtliche Herausforderung in diesem Fall lag darin, zu klären, ob die gefundenen Gegenstände tatsächlich als Beweis für einen geplanten Drogenhandel ausreichten oder ob es alternative Erklärungen für ihren Besitz geben könnte. Das Gericht musste sorgfältig abwägen, ob die Indizien stark genug waren, um eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu rechtfertigen. Gerichtliche Bewertung der Beweislage im Cannabisfall In seiner Entscheidung kam das Amtsgericht München zu dem Schluss, dass die vorliegenden Beweise nicht ausreichten, um den Angeklagten wegen Drogenhandels zu verurteilen. Das Gericht sah es als nicht zweifelsfrei erwiesen an, dass der junge Mann tatsächlich die Absicht hatte, mit Cannabis Handel zu treiben. Der Angeklagte hatte eine […]