Geldstrafe für TÜV-Prüfingenieur wegen Falschbeurkundung Der Angeklagte, ein Prüfingenieur, wurde vom Amtsgericht Strausberg wegen Falschbeurkundung im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einem offensichtlich verkehrsunsicheren Fahrzeug eine TÜV-Plakette erteilt hatte. Die Feststellungen basieren auf dem Bericht einer späteren Kontrolle, die erhebliche Mängel aufdeckte, die schon zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Angeklagten erkennbar gewesen sein müssen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 22 Ds 273 Js 17331/13 (344/13) >>> Fahrzeugprüfungen und rechtliche Verantwortung Die Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen ist ein zentrales Anliegen des Straßenverkehrsrechts. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind regelmäßige Fahrzeugprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Hauptuntersuchungen werden von befugten Prüfingenieuren durchgeführt, die bei Mängeln das Recht haben, die Zulassung zu verweigern. Die Erteilung einer TÜV-Plakette trotz gravierender Sicherheitsmängel kann für die Prüfingenieure weitreichende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und die Gewissenhaftigkeit bei Prüfungen sind von immenser Bedeutung für die Rechtssicherheit im Straßenverkehr. ➜ Der Fall im Detail Fall der Falschbeurkundung durch einen TÜV-Prüfingenieur Ein Prüfingenieur wurde vom Amtsgericht Strausberg für schuldig befunden, ein verkehrsunsicheres Fahrzeug fälschlicherweise als verkehrssicher deklariert zu haben. Der Fall entstand, nachdem der Ingenieur am 21. Juni 2012 einem Mercedes Daimler-Benz eine Hauptuntersuchungsplakette (HU-Plakette) erteilte, trotz vorhandener schwerwiegender Mängel, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machten. Die anschließende Feststellung dieser Mängel durch einen anderen Sachverständigen führte schließlich zur rechtlichen Auseinandersetzung. Der Ingenieur, der als Diplom-Ingenieur und befugter Prüfingenieur tätig war, hatte die Eintragung der nächsten Hauptuntersuchung selbst gestempelt und unterschrieben, obwohl er die Mängel kannte. Gerichtliche Feststellung und Urteil Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro und begründete dies mit einer Falschbeurkundung im Amt nach § 348 Abs. 1 StGB. Während der Verhandlung wurden zahlreiche Beweise vorgelegt, darunter die Aussagen eines weiteren Sachverständigen und einer Zeugin, die das Fahrzeug im August 2012 im Verkehr bemerkte und wegen offensichtlicher Mängel anhielt. Der Angeklagte hatte zwar behauptet, dass die Erteilung der Plakette nicht strafrechtlich relevant sei, falls er die Mängel nicht erkannt hätte, jedoch widerlegte die Beweislage diese Annahme klar. Bewertung der Fahrzeugmängel Die Mängelliste des Fahrzeugs war umfangreich und betraf primär die Sicherheitsausstattung, darunter die Bremsen und die Karosserie. Zu den festgestellten Mängeln gehörten unter anderem verschlissene Bremsscheiben, korrodierte Bremsleitungen, defekte Beleuchtung und stark korrodierte Karosserieteile, welche bereits zum Zeitpunkt der HU hätten erkannt werden müssen. Diese Mängel machten das Fahrzeug eindeutig verkehrsunsicher. Die Rolle des weiteren Sachverständigen Ein zusätzlich hinzugezogener Sachverständiger bestätigte, dass die Mängel bereits zum […]