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Gerichtliche Amtsaufklärung zur Tagessatzhöhe bei Einspruch gegen Strafbefehl

Geschäftsführerin scheitert mit Einspruch gegen Strafbefehl: Gericht bestätigt Tagessatzhöhe trotz fehlender Einkommensnachweise. Angeklagte verzichtete auf mündliche Verhandlung und lieferte keine finanziellen Belege, obwohl sie dies angekündigt hatte. Gericht hält Schätzung von 50 Euro Tagessatz für Geschäftsführerin für angemessen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Amtsgericht Nürnberg verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 €.
  • Der Verteidiger der Angeklagten legte Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes ein.
  • Der neue Verteidiger reichte trotz mehrfacher Aufforderung keine Einkommensnachweise ein.
  • Das Amtsgericht entschied, bei der geschätzten Tagessatzhöhe von 50 € zu bleiben.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragte die Aufhebung des Beschlusses wegen unzureichender Bemessungsgrundlage.
  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Beschwerde als unbegründet zurück.
  • Das Gericht entschied im Beschlusswege, da die Verteidigung Einkommensnachweise im schriftlichen Verfahren ankündigte, diese aber nicht vorlegte.
  • Eine mündliche Verhandlung zur Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse war nicht notwendig.
  • Das Gericht sah keinen Anlass, die geschätzte Tagessatzhöhe anzupassen.
  • Die Angeklagte trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.

Gericht ordnet Amtsaufklärung zur Ermittlung der korrekten Tagessatzhöhe an

Im deutschen Strafrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Strafverfahren zu eröffnen. Eine davon ist der Strafbefehl, ein schriftliches Verfahren, das ohne vorherige mündliche Verhandlung verkündet wird. Der Angeklagte hat dann die Möglichkeit, gegen diesen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Legt er Einspruch ein, wird das Verfahren in eine normale Hauptverhandlung überführt. Oftmals ist das Strafmaß im Strafbefehl ein Tagessatz, der sich nach der jeweiligen finanziellen Situation des Beschuldigten richtet. Hier stellt sich die Frage nach der Höhe des Tagessatzes, denn dieser muss nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Beschuldigten bemessen werden.

Die Höhe des Tagessatzes wird durch die Gerichte anhand von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen, dem Vermögen und den familiären Verhältnissen des Beschuldigten ermittelt. In manchen Fällen kann es aber schwierig sein, die richtige Höhe des Tagessatzes zu bestimmen, insbesondere wenn der Beschuldigte nicht in der Lage ist, die notwendigen Informationen zur Ermittlung seines Einkommens und Vermögens zu liefern. In solchen Fällen kann das Gericht eine Amtsaufklärung anordnen, um die notwendigen Informationen selbst zu beschaffen.

Dies führt uns zu einem aktuellen Fall, in dem das Gericht zur Ermittlung der zutreffenden Tagessatzhöhe eine Amtsaufklärung anordnete. Der Fall wirft interessante Fragen zur Verhältnismäßigkeit der Amtsaufklärung im Kontext von Strafbefehlen und zur Frage nach der effektiven Ermittlung des Einkommens und Vermögens auf.

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Der Fall vor Gericht


Strafbefehlseinspruch scheitert: Tagessatzhöhe von 50 Euro bleibt bestehen

Der Fall dreht sich um einen Strafbefehl gegen eine Geschäftsführerin wegen eines Delikts nach dem GmbH-Gesetz. Das Amtsgericht Nürnberg hatte am 27.12.2023 einen Strafbefehl erlassen, der eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro vorsah. Die Höhe des Tagessatzes wurde dabei vom Gericht geschätzt.

Die Verteidigung der Angeklagten legte fristgerecht Einspruch ein, der sich ausschließlich gegen die Höhe des Tagessatzes richtete. Dabei wurde eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragt und die Vorlage von Einkommensnachweisen angekündigt. Trotz mehrfacher Aufforderung durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft wurden jedoch keine Unterlagen zur finanziellen Situation der Angeklagten eingereicht.

Gerichtliche Entscheidung im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung

Das Amtsgericht Nürnberg entschied am 22.04.2024 per Beschluss, dass es bei der ursprünglich festgesetzten Tagessatzhöhe von 50 Euro bleibt. Diese Entscheidung traf das Gericht ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung im sogenannten Beschlussverfahren.

Die Verteidigung legte gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde ein, kündigte eine Begründung an, reichte diese jedoch nicht nach. Die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst die Aufhebung des Beschlusses, da sie die Bemessungsgrundlage für die Tagessatzhöhe als unzureichend ansah.

Rechtliche Grundlagen für die Entscheidung im Beschlussverfahren

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die sofortige Beschwerde der Verteidigung als unbegründet verworfen und die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) kann das Gericht bei einem auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruch im Beschlusswege ohne Hauptverhandlung entscheiden, wenn die Verfahrensbeteiligten zustimmen.

Das Gericht betont, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in diesem Fall nicht erforderlich war. Die Angeklagte hatte selbst eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragt und mehrfach die Vorlage von Einkommensunterlagen angekündigt. Da diese Unterlagen trotz wiederholter Aufforderung nicht eingereicht wurden, sah das Gericht keinen Anlass, die geschätzte Tagessatzhöhe von 50 Euro für eine Geschäftsführerin als zu hoch anzusehen.

Bedeutung für Betroffene von Strafbefehlen

Dieser Fall verdeutlicht wichtige Aspekte für Personen, die mit einem Strafbefehl konfrontiert sind:

  1. Bei Einsprüchen gegen die Tagessatzhöhe ist die aktive Mitwirkung des Betroffenen entscheidend. Werden angekündigte Einkommensnachweise nicht vorgelegt, kann das Gericht bei seiner ursprünglichen Schätzung bleiben.
  2. Eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren kann für den Betroffenen nachteilig sein, wenn er seine finanzielle Situation nicht ausreichend darlegt.
  3. Die Gerichte können bei ausbleibenden Informationen zur finanziellen Lage im Beschlusswege entscheiden, ohne eine mündliche Verhandlung durchzuführen.
  4. Die Schätzung der Tagessatzhöhe durch das Gericht hat Bestand, wenn der Betroffene nicht aktiv nachweist, dass seine finanzielle Situation eine niedrigere Tagessatzhöhe rechtfertigt.

Für Betroffene ist es daher ratsam, bei einem Einspruch gegen die Tagessatzhöhe umgehend und vollständig ihre finanzielle Situation darzulegen. Nur so können sie effektiv auf eine Anpassung der Tagessatzhöhe hinwirken und vermeiden, dass das Gericht auf Basis unvollständiger Informationen entscheidet.

Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der aktiven Mitwirkung des Angeklagten bei Einsprüchen gegen die Tagessatzhöhe eines Strafbefehls. Ohne Vorlage konkreter Einkommensnachweise kann das Gericht im Beschlussverfahren bei der ursprünglichen Schätzung bleiben. Dies verdeutlicht die Pflicht des Angeklagten zur Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse, um eine Anpassung der Tagessatzhöhe zu erreichen. Die Entscheidung stärkt die Effizienz des Strafbefehlsverfahrens und die Rolle des Gerichts bei der Tagessatzfestsetzung.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten und die Tagessatzhöhe anfechten möchten, ist es entscheidend, dass Sie aktiv mitwirken. Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn Sie dem zustimmen. Reichen Sie daher unbedingt zeitnah alle relevanten Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen ein, auch wenn Sie diese nur angekündigt haben. Versäumen Sie dies, kann das Gericht bei der ursprünglich geschätzten Tagessatzhöhe bleiben, selbst wenn diese möglicherweise zu hoch ist. Eine nachträgliche Beschwerde ohne Begründung und Nachweise wird voraussichtlich keinen Erfolg haben. Handeln Sie also umgehend und transparent, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren.


FAQ – Häufige Fragen

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und fragen sich, wie hoch der Tagessatz sein könnte? Die Höhe des Tagessatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer leicht zu verstehen. In unseren FAQ finden Sie umfassende Informationen, die Ihnen helfen, die Berechnung und Auswirkungen des Tagessatzes im Zusammenhang mit einem Strafbefehl besser zu verstehen.


Was ist ein Strafbefehl und wie unterscheidet er sich von einem herkömmlichen Gerichtsverfahren?

Ein Strafbefehl ist ein besonderes Instrument im deutschen Strafrecht, das sich in wesentlichen Punkten von einem herkömmlichen Gerichtsverfahren unterscheidet. Es handelt sich um eine schriftliche Entscheidung des Amtsgerichts, die ohne mündliche Verhandlung ergeht und auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen wird.

Der Hauptunterschied zum regulären Strafverfahren liegt in der Abwesenheit einer Hauptverhandlung. Während in einem herkömmlichen Prozess Zeugen vernommen, Beweise vorgelegt und mündlich verhandelt wird, basiert der Strafbefehl allein auf der Aktenlage. Dies führt zu einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens und einer Entlastung der Justiz.

Im Gegensatz zum normalen Gerichtsverfahren reicht für den Erlass eines Strafbefehls ein hinreichender Tatverdacht aus. Bei einem Urteil muss hingegen die Schuld des Angeklagten zur Überzeugung des Gerichts feststehen. Diese niedrigere Schwelle ermöglicht es, vermeintlich eindeutige Fälle schneller zu bearbeiten.

Ein weiterer markanter Unterschied betrifft die Rechtsfolgen. Mit einem Strafbefehl können nur bestimmte Sanktionen verhängt werden. Dazu gehören Geldstrafen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt, Fahrverbote oder – unter bestimmten Voraussetzungen – Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung. Schwerere Strafen bleiben dem regulären Gerichtsverfahren vorbehalten.

Der Beschuldigte hat nach Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Geschieht dies nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Bei einem Einspruch kommt es zur Hauptverhandlung, in der das Gericht wie in einem normalen Strafverfahren entscheidet. Hierbei ist es nicht an die im Strafbefehl festgesetzte Strafe gebunden und kann auch eine höhere Strafe verhängen.

Das Strafbefehlsverfahren bietet für den Beschuldigten den Vorteil, dass es ohne öffentliche Verhandlung abläuft. Dies kann insbesondere bei Personen des öffentlichen Lebens oder bei sensiblen Vorwürfen von Bedeutung sein. Allerdings birgt es auch Risiken, da die Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkt sind und die Gefahr besteht, vorschnell eine Strafe zu akzeptieren.

Für die Justiz liegt der Hauptvorteil in der Verfahrensökonomie. Einfach gelagerte Fälle können zügig abgeschlossen werden, was Ressourcen für komplexere Verfahren freisetzt. Kritiker sehen jedoch die Gefahr, dass durch die vereinfachte Prozedur die Wahrheitsfindung und die Rechte des Beschuldigten beeinträchtigt werden könnten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein rechtskräftiger Strafbefehl dieselben Konsequenzen wie ein Urteil hat. Er wird ins Bundeszentralregister eingetragen und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Führungszeugnis erscheinen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung des Strafbefehls und der Abwägung, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Das Strafbefehlsverfahren findet häufig Anwendung bei Delikten wie Diebstahl geringwertiger Sachen, Betrug, Sachbeschädigung oder Verkehrsdelikten. Es ist konzipiert für Fälle, in denen der Sachverhalt relativ klar und die zu erwartende Strafe im unteren Bereich angesiedelt ist.

Trotz der Vereinfachung bleibt das Strafbefehlsverfahren ein juristisch komplexer Vorgang. Die Entscheidung, ob ein Einspruch eingelegt werden soll, hängt von vielen Faktoren ab und sollte wohlüberlegt sein. Der Strafbefehl stellt somit einen Mittelweg zwischen vollständiger Verfahrenseinstellung und aufwendigem Gerichtsprozess dar und erfüllt eine wichtige Funktion in der Strafrechtspflege.

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Wie wird die Tagessatzhöhe bei einem Strafbefehl festgelegt?

Die Festlegung der Tagessatzhöhe bei einem Strafbefehl erfolgt nach § 40 Abs. 2 StGB unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Das Gericht orientiert sich dabei in der Regel am durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen des Betroffenen.

Bei der Ermittlung der Tagessatzhöhe spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Das Nettoeinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung. Dabei werden nicht nur regelmäßige Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit berücksichtigt, sondern auch andere Einkommensquellen wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Unterhaltszahlungen.

Neben dem Einkommen fließen auch die finanziellen Verpflichtungen des Betroffenen in die Berechnung ein. Dazu gehören beispielsweise Unterhaltszahlungen für Kinder oder Ehepartner, Mietzahlungen oder Kreditraten. Diese Ausgaben können die Tagessatzhöhe reduzieren, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters beeinflussen.

Das Gericht berücksichtigt zudem das Vermögen des Betroffenen. Besitzt jemand erhebliche Vermögenswerte wie Immobilien oder Wertpapiere, kann dies zu einer höheren Tagessatzhöhe führen, auch wenn das regelmäßige Einkommen vergleichsweise gering ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schätzungsbefugnis des Gerichts. Wenn keine genauen Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegen, darf das Gericht gemäß § 40 Abs. 3 StGB eine Schätzung vornehmen. Diese Schätzung basiert auf den verfügbaren Informationen und der allgemeinen Lebenserfahrung der Richter.

In der Praxis wird häufig eine vereinfachte Berechnung angewandt, bei der das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt wird, um einen Tagessatz zu ermitteln. Dies dient als Orientierung, kann aber je nach individuellen Umständen angepasst werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Tagessatzhöhe individuell festgelegt wird. Zwei Personen, die die gleiche Straftat begangen haben, können aufgrund unterschiedlicher wirtschaftlicher Verhältnisse zu Geldstrafen mit sehr unterschiedlichen Tagessatzhöhen verurteilt werden. Dies soll gewährleisten, dass die Strafe für alle Verurteilten eine vergleichbare finanzielle Belastung darstellt.

Bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe gilt der Grundsatz der Opfergrenze. Das bedeutet, dass dem Verurteilten ein Existenzminimum verbleiben muss. Die Tagessatzhöhe darf nicht so hoch angesetzt werden, dass der Betroffene seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.

Für die Betroffenen ist es ratsam, dem Gericht möglichst genaue und aktuelle Informationen über ihre wirtschaftliche Situation zur Verfügung zu stellen. Dies kann durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheiden oder anderen relevanten Unterlagen geschehen. Je präziser die Angaben sind, desto eher kann das Gericht eine angemessene und faire Tagessatzhöhe festlegen.

In Fällen, in denen sich die wirtschaftliche Situation des Verurteilten nach Erlass des Strafbefehls wesentlich verschlechtert, besteht die Möglichkeit, eine nachträgliche Anpassung der Tagessatzhöhe zu beantragen. Dies kann beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder erheblichen finanziellen Einbußen der Fall sein.

Die Festlegung der Tagessatzhöhe ist ein komplexer Prozess, der darauf abzielt, eine gerechte und individuell angemessene Strafe zu verhängen. Durch die Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse soll sichergestellt werden, dass die Geldstrafe ihre Funktion als spürbare, aber nicht existenzgefährdende Sanktion erfüllt.

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Was passiert, wenn man gegen die Tagessatzhöhe im Strafbefehl Einspruch einlegt?

Bei einem Einspruch gegen die Tagessatzhöhe im Strafbefehl wird ein spezielles Verfahren in Gang gesetzt. Der Einspruch kann auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden, ohne den gesamten Strafbefehl anzufechten. Dies ermöglicht es, lediglich die finanzielle Komponente der Strafe zu überprüfen, ohne das zugrundeliegende Vergehen in Frage zu stellen.

Nach Einlegung des Einspruchs prüft das Gericht die Tagessatzhöhe erneut. Hierbei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen genauer untersucht. Das Gericht kann zusätzliche Informationen anfordern, um die finanzielle Situation präziser einzuschätzen. Dies kann Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder andere Nachweise über Einkommen und Vermögen umfassen.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass diese Überprüfung in der Regel ohne mündliche Hauptverhandlung stattfindet. Das Gericht entscheidet im sogenannten Beschlussverfahren, sofern alle Beteiligten – Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft – zustimmen. Dies macht das Verfahren effizienter und weniger aufwendig für alle Beteiligten.

Es ist zu beachten, dass die Neuberechnung der Tagessatzhöhe sowohl zu einer Reduzierung als auch zu einer Erhöhung führen kann. Wenn sich herausstellt, dass das tatsächliche Einkommen höher ist als ursprünglich angenommen, kann dies zu einer Anhebung der Tagessatzhöhe führen. Umgekehrt kann eine niedrigere Tagessatzhöhe festgesetzt werden, wenn die finanzielle Situation des Betroffenen schlechter ist als zunächst eingeschätzt.

Die Berechnung der Tagessatzhöhe folgt dabei bestimmten Richtlinien. Als Faustregel gilt oft, dass ein Tagessatz etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Allerdings berücksichtigt das Gericht auch andere Faktoren wie Unterhaltsverpflichtungen oder besondere finanzielle Belastungen.

Ein erfolgreicher Einspruch gegen die Tagessatzhöhe kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Bei einer Geldstrafe von beispielsweise 90 Tagessätzen kann eine Reduzierung der Tagessatzhöhe um nur wenige Euro pro Tagessatz in der Summe zu einer deutlichen Verringerung der Gesamtstrafe führen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Einspruch gegen die Tagessatzhöhe keine Auswirkungen auf die Anzahl der Tagessätze hat. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Tat wider und bleibt von diesem spezifischen Einspruchsverfahren unberührt.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls eingelegt werden. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da der Strafbefehl sonst rechtskräftig wird und eine spätere Änderung der Tagessatzhöhe nicht mehr möglich ist.

Abschließend ist zu betonen, dass das Gericht bei der Überprüfung der Tagessatzhöhe an den Grundsatz der Amtsaufklärung gebunden ist. Dies bedeutet, dass es verpflichtet ist, alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, um eine gerechte und angemessene Festsetzung der Tagessatzhöhe zu gewährleisten.

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Welche Unterlagen sind notwendig, um die Tagessatzhöhe erfolgreich anzufechten?

Bei der Anfechtung der Tagessatzhöhe eines Strafbefehls sind verschiedene Unterlagen erforderlich, um die finanzielle Situation des Betroffenen umfassend darzulegen. Zentral sind hierbei Nachweise über das monatliche Nettoeinkommen. Dazu zählen insbesondere aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder bei Selbstständigen eine Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Geschäftsjahres. Auch Belege über regelmäßige Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge sollten vorgelegt werden.

Ebenso wichtig sind Dokumente, die die monatlichen Ausgaben und Verpflichtungen des Betroffenen nachweisen. Hierzu gehören Mietverträge oder Nachweise über Wohnkosten, Versicherungspolicen, Kreditverträge und Ratenzahlungsvereinbarungen. Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse zu Unterhaltszahlungen sind ebenfalls relevant.

Vermögensnachweise spielen eine bedeutende Rolle bei der Beurteilung der finanziellen Gesamtsituation. Dazu zählen Kontoauszüge der letzten drei Monate, Depotauszüge bei Wertpapierbesitz sowie Nachweise über Immobilienbesitz oder andere Vermögenswerte. Auch Schulden und Verbindlichkeiten sollten durch entsprechende Belege dokumentiert werden.

Bei Arbeitslosigkeit oder Bezug von Sozialleistungen sind aktuelle Bescheide der zuständigen Behörden vorzulegen. Dies können Arbeitslosengeld-Bescheide, Rentenbescheide oder Nachweise über den Bezug von Grundsicherung sein.

Besondere Lebensumstände, die sich auf die finanzielle Situation auswirken, sollten ebenfalls belegt werden. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über Krankheiten oder Behinderungen, die zu erhöhten Ausgaben oder verminderter Erwerbsfähigkeit führen.

Es ist ratsam, alle Unterlagen chronologisch zu ordnen und mit einem Anschreiben zu versehen, das die wesentlichen Punkte der finanziellen Situation zusammenfasst. Je detaillierter und vollständiger die Nachweise sind, desto besser kann das Gericht die tatsächliche wirtschaftliche Lage beurteilen.

Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht die Möglichkeit, weitere Unterlagen anzufordern oder Ermittlungen zur finanziellen Situation des Betroffenen anzustellen. Es liegt jedoch im Interesse des Betroffenen, von sich aus möglichst umfassende und aussagekräftige Unterlagen vorzulegen, um seine finanzielle Lage realistisch darzustellen und eine angemessene Anpassung der Tagessatzhöhe zu erreichen.

Bei der Vorlage der Unterlagen ist zu beachten, dass diese aktuell und aussagekräftig sein müssen. Veraltete oder unvollständige Dokumente können dazu führen, dass das Gericht die finanzielle Situation nicht angemessen einschätzen kann. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass die ursprünglich festgesetzte Tagessatzhöhe beibehalten wird.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Beweislast für die finanzielle Situation beim Betroffenen liegt. Das bedeutet, dass er aktiv darlegen und nachweisen muss, warum die im Strafbefehl festgesetzte Tagessatzhöhe zu hoch ist. Eine bloße Behauptung ohne entsprechende Belege wird in der Regel nicht ausreichen, um eine Anpassung zu erreichen.

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Welche Folgen hat es, wenn Einkommensnachweise nicht eingereicht werden?

Die Nichteinreichung von Einkommensnachweisen kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Gemäß § 66 SGB I können Sozialleistungsträger bei fehlender Mitwirkung des Antragstellers oder Leistungsempfängers die beantragte oder bereits gewährte Leistung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

Dieses Vorgehen unterliegt jedoch einem formalisierten Verfahren, das strikt eingehalten werden muss. Der Leistungsträger ist verpflichtet, den Betroffenen schriftlich auf die konkreten Folgen seiner unterlassenen Mitwirkung hinzuweisen. Gleichzeitig muss eine angemessene Frist zur Nachreichung der erforderlichen Unterlagen gesetzt werden. Erst wenn diese Frist verstrichen ist und die Mitwirkung weiterhin ausbleibt, darf der Leistungsträger die Leistung versagen oder entziehen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine solche Maßnahme nur bis zur Nachholung der Mitwirkung zulässig ist. Sobald die geforderten Einkommensnachweise eingereicht werden, muss der Leistungsträger die Leistung wieder gewähren, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Folgen können je nach Art der beantragten oder bezogenen Leistung variieren. Bei Rentenleistungen beispielsweise kann eine fehlerhafte Versagung vorliegen, wenn das Rentenverfahren wegen fehlender Mitwirkung abgeschlossen wurde, obwohl nach Aktenlage über den Rentenanspruch dem Grunde nach hätte entschieden werden können. Dies wäre etwa der Fall, wenn nur einzelne Nachweise für die Anerkennung von Zeiten fehlten, die erforderliche Wartezeit aber bereits erfüllt war.

In anderen Kontexten, wie bei Kreditanträgen oder Mietverträgen, kann das Fehlen von Einkommensnachweisen zur Ablehnung des Antrags oder zu ungünstigeren Konditionen führen. Kreditgeber oder Vermieter sind auf diese Informationen angewiesen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers einzuschätzen.

Es ist ratsam, die geforderten Einkommensnachweise stets fristgerecht und vollständig einzureichen, um negative Folgen zu vermeiden. Falls dies aus triftigen Gründen nicht möglich ist, sollte man umgehend Kontakt mit dem Leistungsträger oder Vertragspartner aufnehmen und die Situation erklären. Oft lassen sich so alternative Lösungen oder Fristverlängerungen vereinbaren.

Die Mitwirkungspflicht dient letztlich dazu, eine gerechte und effiziente Verteilung von Sozialleistungen sowie faire Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten. Sie schützt sowohl die Interessen der Allgemeinheit als auch die des Einzelnen, indem sie eine korrekte Beurteilung der individuellen Situation ermöglicht.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Strafbefehl: Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Entscheidung des Gerichts, die ohne mündliche Verhandlung ergeht. Er dient der schnellen und kostengünstigen Ahndung von Straftaten, bei denen keine Freiheitsstrafe erforderlich ist. Der Angeklagte kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, um eine Hauptverhandlung zu erzwingen.
  • Tagessatz: Ein Tagessatz ist eine Berechnungseinheit für Geldstrafen im Strafrecht. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Täters und soll dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Die Anzahl der Tagessätze hängt von der Schwere der Tat ab.
  • Amtsaufklärung: Amtsaufklärung bezeichnet die Verpflichtung des Gerichts, von sich aus die notwendigen Ermittlungen durchzuführen, um die für die Entscheidung wichtigen Tatsachen zu klären. Dies ist besonders relevant, wenn der Angeklagte keine ausreichenden Informationen vorlegt.
  • Beschlussverfahren: Ein Beschlussverfahren ist ein schriftliches Verfahren, bei dem das Gericht ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung trifft. Es wird angewendet, wenn alle Verfahrensbeteiligten zustimmen oder die Anwesenheit des Angeklagten nicht erforderlich ist.
  • Einspruch: Ein Einspruch ist ein Rechtsmittel, mit dem der Angeklagte gegen einen Strafbefehl vorgeht. Legt der Angeklagte Einspruch ein, wird das Verfahren in eine normale Hauptverhandlung überführt, sofern der Einspruch nicht zurückgenommen wird.
  • Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage ist die Grundlage für die Festsetzung der Tagessatzhöhe und berücksichtigt das Einkommen, Vermögen und die persönlichen Verhältnisse des Täters. Ohne genaue Angaben des Angeklagten muss das Gericht die Tagessatzhöhe schätzen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 411 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 StPO (Strafprozessordnung): Diese Vorschrift erlaubt es dem Gericht, bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl, der sich ausschließlich auf die Höhe des Tagessatzes bezieht, im Beschlusswege zu entscheiden, wenn alle Verfahrensbeteiligten zustimmen. Im vorliegenden Fall hat die Angeklagte durch ihren Verteidiger dieser Vorgehensweise zugestimmt.
  • § 46 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Dieser Paragraph regelt die Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe des Tagessatzes wird nach dem Nettoeinkommen des Betroffenen bestimmt. Da im vorliegenden Fall keine Einkommensnachweise vorgelegt wurden, konnte das Gericht die Tagessatzhöhe nur schätzen.
  • § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB (Strafgesetzbuch): Gemäß dieser Vorschrift wird die Tagessatzhöhe nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters bestimmt. Im vorliegenden Fall wurde die Angeklagte als Geschäftsführerin verurteilt, was auf eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schließen lässt.
  • § 411 Abs. 2 StPO: Dieser Paragraph sieht vor, dass das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann, wenn die persönliche Anwesenheit des Angeklagten nicht erforderlich ist. Im vorliegenden Fall wurde die persönliche Anwesenheit der Angeklagten nicht als notwendig erachtet, da sie selbst eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragt hatte.
  • § 473 Abs. 1 StPO: Diese Vorschrift regelt die Kostenverteilung bei Rechtsmitteln. Im vorliegenden Fall hat die Angeklagte die Kosten ihrer erfolglosen Beschwerde zu tragen.

Das vorliegende Urteil

LG Nürnberg-Fürth – Az.: 12 Qs 23/24 – Beschluss vom 04.07.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext…

 

1. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.04.2024 wird als unbegründet verworfen.

2. Die Angeklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

I.

Das Amtsgericht Nürnberg erließ am 27.12.2023 gegen die Angeklagte einen Strafbefehl, in dem es eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 € verhängte. Die Tagessatzhöhe war geschätzt. Dagegen legte ihr Verteidiger fristgerecht Einspruch ein, der auf die Tagessatzhöhe beschränkt war. Zugleich schrieb er, es möge im schriftlichen Verfahren entschieden werden, Einkommensnachweise würden vorgelegt werden. Am 19.02.2024 zeigte sich ein neuer Verteidiger an und erhielt umgehend Akteneinsicht. Nachdem nichts einging, monierte das Amtsgericht am 28.02.2024 die fehlenden Einkommensnachweise beim neuen Verteidiger. Der antwortete nicht.

Am 19.03.2024 übersandte das Amtsgericht die Akte an die Staatsanwaltschaft und bat um eine Stellungnahme zur Tagessatzhöhe. Die Staatsanwältin telefonierte mit dem Verteidiger, der die Übersendung von Einkommensnachweisen avisierte, und bat das Gericht, etwas zuzuwarten. Nachweise übersandte der Verteidiger nicht. Am 11.04.2024 fragte das Amtsgericht erneut bei der Staatsanwaltschaft an. Diese beantragte die Zurückweisung des Einspruchs.

Mit Beschluss vom 22.04.2024 stellte das Amtsgericht fest, dass es bei der Tagessatzhöhe von 50 € verbleibe.

Hiergegen legte der Verteidiger sofortige Beschwerde ein, deren Begründung innerhalb weiterer 14 Tage er ankündigte. Eine Begründung erfolgte jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den angegriffenen Beschluss aufzuheben, weil die Bemessungsgrundlage der Tagessatzhöhe unzureichend sei.

II.

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Entscheidung des Erstgerichts trifft zu.

Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft war die Entscheidung im Beschlusswege nicht zu beanstanden. Gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 StPO kann das Amtsgericht mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt ist. Ob das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen, wobei eine Hauptverhandlung sich jedenfalls dann als notwendig erweist, wenn die mündliche Anhörung der Angeklagten zur Aufklärung erforderlich ist.

Die Begründung für die Ausnahmeregelung der Entscheidung im Beschlusswege wird darin gesehen, dass bei Erlass des Strafbefehls die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten oftmals nicht genau bekannt sind und das Gericht, wenn keine Angaben gemacht werden, diese schätzen muss. Vorliegend war die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten jedoch entbehrlich, da das Amtsgericht davon ausgehen konnte, dass diese durch die Vorlage schriftlicher Unterlagen nachgewiesen würden, wenn der ohnehin niedrig geschätzte Tagessatz von 50 € bei einer Geschäftsführerin, die wegen eines Delikts nach dem GmbHG verfolgt wird, unterschritten werden sollte. Der Verteidiger wies in seinem Einspruchsschreiben namens der Angeklagten selbst darauf hin, dass im schriftlichen Verfahren entschieden werden könne. Weiter kündigte die Verteidigung mehrfach an, Unterlagen zur Einkommenssituation der Angeklagten nachzureichen. Dies geschah dann aber trotz wiederholter Aufforderung nicht. Auch wurde von Seiten der Verteidigung nicht von einer Entscheidung im Beschlussverfahren Abstand genommen oder mitgeteilt, dass entgegen der vorigen Ankündigung doch keine Unterlagen vorhanden seien. Das Amtsgericht hatte mithin keinen Anlass anzunehmen, die im Strafbefehl geschätzte Tagessatzhöhe sei zu hoch gegriffen. Die Entscheidung im Beschlusswege erfolgte nach allem ermessensfehlerfrei.

III.

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 473 Abs. 1 StPO.


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