➔ Zum vorliegenden | | Hilfe anfordern ÜbersichtDrogenbesitz: Hohes Beweismaß für Schnelltest-Ergebnisse gefordert✔ Der Fall vor dem Amtsgericht HalleUnzureichende Feststellungen zur Qualifizierung von Heroin als BetäubungsmittelSchnelltest allein reicht für Nachweis von Betäubungsmitteln nicht ausAufhebung des Urteils mangels zuverlässiger FeststellungenHohe Anforderungen an Feststellungen im Betäubungsmittelstrafrecht✔ FAQ – Häufige FragenWas sind die rechtlichen Konsequenzen des Besitzes von Betäubungsmitteln?Welche Rolle spielen Schnelltests beim Nachweis von Betäubungsmittelbesitz?Was passiert, wenn die Beweisführung im Betäubungsmittelverfahren fehlerhaft ist?Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei einer Anklage wegen Drogenbesitzes?Welche Rolle spielt die Menge der Betäubungsmittel bei der Strafzumessung?§ Relevante Rechtsgrundlagen des Urteils⇓ Das vorliegende Urteil vom Amtsgericht HalleOLG Naumburg – Az: 1 ORs 144/23 – Beschluss vom 26. Oktober 2023Gründe Drogenbesitz: Hohes Beweismaß für Schnelltest-Ergebnisse gefordert Der Besitz und Handel von illegalen Drogen ist in den meisten Ländern streng reguliert und unter Strafe gestellt. Das Gesetz zielt darauf ab, den Konsum und die Verbreitung von Betäubungsmitteln einzudämmen und die öffentliche Gesundheit sowie die Sicherheit der Bürger zu schützen. Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder Herausforderungen und rechtliche Grauzonen, die eine differenzierte Betrachtungsweise erfordern. In diesem Beitrag werden wir uns mit einem konkreten Gerichtsfall befassen, der die Komplexität des Themas verdeutlicht. Wir werden untersuchen, wie Gerichte mit Fällen umgehen, in denen der Verdacht auf unerlaubten Betäubungsmittelbesitz besteht, aber die Rechtslage nicht eindeutig ist. Dieser Überblick soll Ihnen helfen, die Hintergründe besser zu verstehen und sich eine fundierte Meinung zu diesem sensiblen Thema zu bilden. ✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Halle Unzureichende Feststellungen zur Qualifizierung von Heroin als Betäubungsmittel In einem Fall vor dem Amtsgericht Halle ging es um einen Angeklagten, der am 30. September 2021 mit einer Klemmtüte, die 1,6 g netto einer Substanz enthielt, im Hauptbahnhof Halle einer Personenkontrolle unterzogen wurde. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 Euro. Es stützte seine Feststellung, dass es sich bei der Substanz um Heroin handelte, auf die Aussagen eines Polizeibeamten, die Inaugenscheinnahme eines Bildberichts sowie auf einen verlesenen Vermerk zu einem positiven Schnelltest. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Sprungrevision ein. Das Oberlandesgericht Naumburg hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Amtsgericht. Es befand, dass die Feststellungen nicht ausreichten, um mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass der Angeklagte tatsächlich Heroin besessen hatte. Schnelltest allein reicht für Nachweis von Betäubungsmitteln nicht aus Das OLG führte aus, dass die Annahme, bei einer sichergestellten Substanz handele […]