Ein 17-Jähriger, verurteilt wegen zahlreicher Einbrüche und Diebstählen mit Waffen, kommt trotz massiver Verstöße gegen seine Bewährungsauflagen vorerst frei. Das Landgericht Saarbrücken hob einen Beschluss des Amtsgerichts auf, da der Jugendliche nicht ordnungsgemäß über die Bedeutung der Bewährung belehrt worden war – ein Formfehler mit weitreichenden Folgen. Obwohl der Teenager Sozialstunden verweigerte, Drogen konsumierte und sogar aus einer Betreuungseinrichtung geworfen wurde, muss das Amtsgericht nun erneut über die Aussetzung seiner Strafe zur Bewährung entscheiden.