ÜbersichtVermieter-Betrug: Gerichtsurteil zu falschen KündigungsgründenDer Fall vor GerichtVortäuschung von Eigenbedarf: Vermieterin zu hoher Geldstrafe verurteiltHintergründe des Falls: Kündigung wegen vorgetäuschten EigenbedarfsAufgegebene Umzugspläne und Verkauf der ImmobilieRechtliche Bewertung und UrteilsbegründungFAQ – Häufige FragenWie erkenne ich, ob mein Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuscht?Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass mein Vermieter den Eigenbedarf vortäuscht?Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung einleiten?Welche Beweise benötige ich, um eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung nachzuweisen?Welche Folgen drohen einem Vermieter, der den Eigenbedarf vortäuscht?Das vorliegende UrteilAG Hamburg-Bergedorf – Az.: 412 Ds 25/23 – Urteil vom 29.05.2024 Vermieter-Betrug: Gerichtsurteil zu falschen Kündigungsgründen Jeder, der schon einmal eine Wohnung angemietet hat, kennt das Prinzip: Der Vermieter mietet die Wohnung an, um sie dem Mieter zu vermieten und daraus eine Rendite zu erzielen. Doch was passiert, wenn der Vermieter plötzlich selbst die Wohnung benötigt? In diesem Fall kann er das Mietverhältnis kündigen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört der Nachweis des echten Eigenbedarfs und eine ordnungsgemäße Ankündigung der Kündigung. Doch was, wenn der Vermieter den tatsächlichen Grund für die Kündigung verschweigt? Kann man dann von einem Betrug sprechen? Diese Frage stellt sich immer wieder vor Gericht. Der Gesetzgeber hat für diese Fälle genaue Vorgaben entwickelt, die sicherstellen sollen, dass Mieter nicht unrechtmäßig aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Besonders schwierig wird es, wenn der Vermieter den tatsächlichen Grund für die Kündigung verschweigt. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn der Vermieter die Wohnung eigentlich für einen Familienangehörigen benötigt, aber dies gegenüber dem Mieter verschweigt, um einen späteren Rechtsstreit zu vermeiden. Um den Betrug zu beweisen, müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte vorliegen. In einem aktuellen Gerichtsfall, auf den wir im Folgenden näher eingehen, ging es genau um diesen Sachverhalt. Der Fall vor Gericht Vortäuschung von Eigenbedarf: Vermieterin zu hoher Geldstrafe verurteilt Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat eine Vermieterin wegen Betruges durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 600 Euro verurteilt. Die Angeklagte hatte einer Mieterfamilie mit sieben Kindern wegen angeblichen Eigenbedarfs gekündigt, obwohl sie tatsächlich nie vorhatte, die Immobilie selbst zu nutzen. Hintergründe des Falls: Kündigung wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs Im Jahr 2016 erwarb die Angeklagte ein Wohnhaus in Hamburg-Bergedorf aus einer Zwangsversteigerung. Kurz darauf kündigte sie den Mietern – einer Familie mit sieben teils lernbehinderten Kindern – wegen Eigenbedarfs. Als Begründung gab sie an, selbst mit ihrer Familie in das Haus einziehen und ein „Mehrgenerationenhaus“ errichten zu wollen. Die Mieter wehrten sich zunächst juristisch gegen die Kündigung. Im […]