ÜbersichtGerichtsurteil: Operationstermin als Entschuldigung im Zivilprozess anerkannt?Der Fall vor GerichtBerufung gegen Diebstahlsurteil wegen Fernbleibens verworfenOperationstermin als unzureichender EntschuldigungsgrundWiedereinsetzungsantrag abgelehntRevision ohne ErfolgGrenzen der gerichtlichen NachforschungspflichtBedeutung für ähnliche FälleDie SchlüsselerkenntnisseWas bedeutet das Urteil für Sie?FAQ – Häufige FragenWas sind die Folgen, wenn man einem Gerichtstermin fernbleibt?Welche Gründe gelten vor Gericht als ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben?Wie kommuniziert man richtig mit dem Gericht bei Verhinderung?Was ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und wann kann sie beantragt werden?Welche Möglichkeiten hat man nach der Verwerfung einer Berufung?Glossar – Fachbegriffe kurz erklärtWichtige RechtsgrundlagenDas vorliegende UrteilKG Berlin – Az.: 2 ORs 3/24, 121 Ss 185/23 (3/24) – Beschluss vom 20.02.2024 Gerichtsurteil: Operationstermin als Entschuldigung im Zivilprozess anerkannt? In der zivilrechtlichen Prozessführung spielt die Einhaltung von Verhandlungsterminen eine zentrale Rolle. Wenn ein Beklagter nicht zu einem festgesetzten Termin erscheint, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Einer der häufigsten Gründe für das Nichterscheinen sind medizinische Notfälle, wie beispielsweise ein Operationstermin. Doch können solche Umstände tatsächlich als Entschuldigungsgrund anerkannt werden? Dies wirft Fragen zur rechtlichen Grundlage von Prozessfristen sowie zur Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung auf. Gerichte sind oft gefordert, klare Kriterien für die Anerkennung von Entschuldigungen festzulegen. Das Verfahrensrecht sieht vor, dass ein Einspruch gegen eine Klageabweisung nur dann Erfolg hat, wenn triftige Gründe für das Nichterscheinen vorgebracht werden. Die Zeugenladung und die Präsentation von Beweismitteln sind entscheidend, um eine Terminverlegung zu rechtfertigen. Im Hinblick auf Patientenrechte und medizinische Gründe bleibt jedoch zu klären, inwieweit diese in der Rechtsprechung anerkannt werden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der zeigt, wie ein Gerichtsurteil in Bezug auf die Verwerfung einer Berufung, die sich auf einen Operationstermin als Entschuldigungsgrund stützte, ausgefallen ist und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Der Fall vor Gericht Berufung gegen Diebstahlsurteil wegen Fernbleibens verworfen Das Landgericht Berlin hat die Berufung eines Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wegen Diebstahls verworfen. Der Angeklagte war zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Das Landgericht begründete die Verwerfung damit, dass der Angeklagte der Berufungshauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ferngeblieben und auch nicht vertreten worden sei. Operationstermin als unzureichender Entschuldigungsgrund Der Angeklagte hatte dem Gericht mitgeteilt, dass er am Tag der Hauptverhandlung einen Operationstermin in der Schweiz habe, und um Terminverlegung gebeten. Das Gericht wies darauf hin, dass eine Verlegung nicht in Betracht komme, da nicht dargelegt sei, wann der Termin festgelegt wurde und ob die Operation unaufschiebbar sei. Diese Mitteilung erreichte den Angeklagten nach […]