In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Magdeburg entschieden, dass die Strafmilderung durch das neue Cannabisgesetz auch bei gleichzeitigem Besitz von Cannabis und anderen Drogen greifen kann. Ein Mann, der wegen des Besitzes von Cannabis und Metamphetamin verurteilt worden war, profitiert nun von der neuen Regelung und erhält eine reduzierte Strafe. Das Gericht argumentierte, der Gesetzgeber habe mit der Amnestieregelung beabsichtigt, keine Strafe mehr für nicht mehr strafbare Handlungen zu verhängen, unabhängig davon, ob weitere Delikte vorliegen.