Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Alkohol am Steuer: Aktuelles Urteil zu E-Scootern und Führerscheinentzug
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ab welcher Promillegrenze droht bei E-Scooter-Fahrten der Führerscheinentzug?
- Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter?
- Wie lange dauert eine Führerscheinsperre nach einer E-Scooter-Trunkenheitsfahrt?
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug bei E-Scooter-Vergehen?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfüllt werden?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Weitere Beiträge zum Thema
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Mannheim
- Datum: 08.11.2022
- Aktenzeichen: 12 Ns 404 Js 11650/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Strafrecht
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Angeklagter: Eine Einzelperson, gegen die eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vorliegt. Der Angeklagte legte Berufung mit dem Ziel eines Freispruchs ein.
- Staatsanwaltschaft Mannheim: Legte Berufung ein, um eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist zu erreichen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte fuhr unter erheblicher Alkoholisierung einen E-Scooter und versuchte, sich der Kontrolle durch die Polizei zu entziehen. Er wurde angehalten, und ein Alkoholtest ergab eine relevante Atemalkoholkonzentration. Bei der Blutabnahme wurde ein hoher Promillewert festgestellt.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr aufrechterhalten bleibt und inwiefern weitere Sanktionen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis angemessen sind.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das zuvor verhängte Fahrverbot wurde aufgehoben, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist wurden angeordnet.
- Begründung: Die Strafkammer befand den Angeklagten ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund der Trunkenheitsfahrt. E-Scooter werden als Fahrzeuge im Sinne des § 316 StGB betrachtet, weshalb dies als Indiz für die Unsicherheit im Straßenverkehr gilt. Die Strafmilderung durch einen Verbotsirrtum wurde nicht zugelassen, da dieser leicht vermeidbar gewesen wäre.
- Folgen: Der Angeklagte muss eine reduzierte Geldstrafe zahlen und bleibt für drei Monate ohne die Erlaubnis, eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten. Die Berufungen haben keine vollständige Revision des Urteils bewirkt. Die Entscheidung demonstriert eine strenge Haltung gegenüber Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern.
Alkohol am Steuer: Aktuelles Urteil zu E-Scootern und Führerscheinentzug
Die Fahrerlaubnisentziehung ist ein ernstzunehmendes Rechtsinstrument im deutschen Verkehrsrecht, das insbesondere bei Trunkenheitsfahrten zum Tragen kommt. Auch die Nutzung von E-Scootern unterliegt den strengen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes. Fährt jemand alkoholisiert mit einem E-Scooter, kann nicht nur ein Bußgeld verhängt werden, sondern auch ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug drohen. Die rechtlichen Konsequenzen sind umfassend und betreffen nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die individuelle Mobilität.
Besonderes Augenmerk sollte auf die gesetzlichen Regelungen zu E-Scootern gelegt werden, da sie spezifische Altersbeschränkungen und Haftungsfragen bei Unfällen umfassen. Ein aktuelles Gerichtsurteil verdeutlicht die Rechtsfolgen für Fahrer, die unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter benutzen, und zeigt auf, wie das Rechtssystem auf derartige Verstöße reagiert.
Der Fall vor Gericht
Trunkenheit auf E-Scooter führt zu Führerscheinentzug

Das Landgericht Mannheim hat in einem Berufungsverfahren die Verurteilung eines Studenten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr bestätigt und zusätzlich den Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Der bislang nicht vorbestrafte Mann war in den frühen Morgenstunden des 10. April 2022 mit einem gemieteten E-Scooter und einer Blutalkoholkonzentration von 1,35 Promille durch Mannheim gefahren.
Nächtliche Fahrt endet mit Polizeikontrolle
Nach einem Kneipenbesuch im Stadtteil Jungbusch lieh sich der Angeklagte gegen 4 Uhr morgens einen E-Scooter, um zu einem Dönerladen zu fahren. Obwohl ihm bewusst war, dass er „nicht unerheblich alkoholisiert“ war, ging er irrtümlich davon aus, einen E-Scooter noch fahren zu dürfen. Als eine Polizeistreife ihn kontrollieren wollte, versuchte er zu flüchten und legte dabei etwa 200 Meter zurück, bevor er gestellt wurde.
Gericht verschärft erstinstanzliches Urteil
Das Amtsgericht Mannheim hatte zunächst eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 20 Euro sowie ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Landgericht bestätigte in der Berufungsverhandlung die Anzahl der Tagessätze, setzte jedoch die Höhe auf 15 Euro herab. Deutlich folgenreicher war die Entscheidung, statt des Fahrverbots die Fahrerlaubnis zu entziehen.
E-Scooter rechtlich wie Kraftfahrzeuge eingestuft
Das Gericht folgte der herrschenden Rechtsprechung, wonach für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. Die Absolute Fahruntüchtigkeit beginnt demnach bei 1,1 Promille. Auch die gesetzliche Regelung zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrten sei auf E-Scooter anwendbar. Das Gericht betonte, dass die geringere Masse und Geschwindigkeit eines E-Scooters im Vergleich zu anderen Kraftfahrzeugen keine maßgebliche Rolle spiele.
Dreimonatige Sperrfrist trotz mildernder Umstände
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zwar mehrere mildernde Faktoren wie das Geständnis, die Fahrlässigkeit der Tat und den Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Flucht vor der Polizeikontrolle und die zurückgelegte Fahrstrecke von mehreren hundert Metern sprachen jedoch gegen einen Bagatellfall. Das Gericht setzte eine dreimonatige Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis fest, die kürzestmögliche Dauer für diese Maßnahme.
Berufungen weitgehend erfolglos
Die Berufung des Angeklagten, der einen Freispruch erreichen wollte, wurde vollständig zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft erreichte mit ihrer Berufung zwar den Führerscheinentzug, scheiterte aber mit dem Antrag, eine vorsätzliche statt fahrlässige Tat festzustellen.
Die Schlüsselerkenntnisse
„Das Urteil stellt klar, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und die gleichen Promillegrenzen wie bei Autofahrten gelten. Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei 1,1 Promille. Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter führt in der Regel zum Entzug der kompletten Fahrerlaubnis – auch für Autos – da das Gericht von einer generellen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeht. Die geringere Gefährlichkeit von E-Scootern im Vergleich zu anderen Kraftfahrzeugen spielt dabei keine entscheidende Rolle.“
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie alkoholisiert E-Scooter fahren, riskieren Sie nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch den Verlust Ihres Führerscheins für alle Fahrzeugklassen. Der weit verbreitete Irrtum, E-Scooter seien rechtlich wie Fahrräder zu behandeln, schützt Sie nicht vor Strafe. Selbst wenn Sie den E-Scooter nur für eine kurze Strecke nutzen – etwa für den Heimweg von der Bar – und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden, droht bei über 1,1 Promille der Führerscheinentzug. Die Sperrfrist für eine Neuerteilung beträgt mindestens drei Monate, kann aber je nach Einzelfall auch deutlich länger ausfallen.
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Die aktuelle Rechtsprechung zu E-Scootern hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Mobilität und berufliche Existenz – ein drohender Führerscheinentzug betrifft alle Fahrzeugklassen. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren individuellen Fall und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zum Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis. In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche rechtlichen Möglichkeiten sich in Ihrer spezifischen Situation bieten. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welcher Promillegrenze droht bei E-Scooter-Fahrten der Führerscheinentzug?
Bei E-Scooter-Fahrten droht ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille der Führerscheinentzug, da ab diesem Wert eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Rechtliche Grundlagen und Grenzwerte
Die Rechtsprechung behandelt E-Scooter wie Kraftfahrzeuge, weshalb die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto gelten. Folgende Abstufungen sind zu beachten:
Ab 0,3 Promille liegt eine Straftat vor, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachweisbar sind.
Ab 0,5 Promille wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig, verbunden mit zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille besteht absolute Fahruntüchtigkeit. Dies führt zu einer Straftat nach § 316 StGB mit der Folge des Führerscheinentzugs.
Besonderheiten und Ausnahmen
In Einzelfällen können Gerichte vom Führerscheinentzug absehen. Dafür müssen besondere Umstände vorliegen, wie beispielsweise:
- Eine sehr kurze Fahrtstrecke
- Deutliche Reue des Fahrers
- Freiwillige Teilnahme an verkehrspädagogischen Maßnahmen
- Nachgewiesene Alkoholabstinenz
Verschärfte Regelungen für bestimmte Personengruppen
Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Bei Verstößen drohen die gleichen Sanktionen wie bei alkoholisierten Autofahrten.
Die Gerichte prüfen bei E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss, ob die Verantwortungslosigkeit mit einer Trunkenheitsfahrt bei klassischen Kraftfahrzeugen vergleichbar ist. Diese Einzelfallprüfung kann zu unterschiedlichen Konsequenzen für die Fahrerlaubnis führen.
Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter?
Staffelung nach Promillewerten
Bei 0,3 bis 0,49 Promille können bereits Sanktionen drohen, wenn Sie durch Ihre Fahrweise auffällig werden. In diesem Fall liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, die zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr führen kann.
Bei 0,5 bis 1,09 Promille wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei wiederholtem Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro mit einem dreimonatigen Fahrverbot. Ein dritter Verstoß kostet 1.500 Euro.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dies stellt eine Straftat dar und führt zu:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Zwei oder drei Punkten in Flensburg
- Fahrverbot bis zu sechs Monaten oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Besondere Regelungen
Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Ein Verstoß führt zu einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Führerscheinentzug
Bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Art des Fahrzeugs (E-Scooter) keine automatische Ausnahme begründet. Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei sehr kurzen Fahrstrecken von etwa 150 Metern, kann von einem Führerscheinentzug abgesehen werden.
Wie lange dauert eine Führerscheinsperre nach einer E-Scooter-Trunkenheitsfahrt?
Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter beträgt die reguläre Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis mindestens sechs Monate. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Führerscheinentziehung.
Faktoren für die Dauer der Sperrfrist
Die konkrete Dauer der Sperrfrist richtet sich nach mehreren Faktoren:
Der Blutalkoholwert spielt eine zentrale Rolle:
- Bei Werten ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die zwingend zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
- Bei Werten zwischen 0,3 und 1,1 Promille kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.
Mildernde Umstände
In bestimmten Fällen kann das Gericht von einer Führerscheinentziehung absehen und stattdessen ein Fahrverbot verhängen. Dafür müssen besondere Umstände vorliegen, wie:
- Eine sehr kurze Fahrstrecke (beispielsweise 150 Meter)
- Deutliche Reue und Einsicht
- Freiwillige Teilnahme an verkehrspädagogischen Maßnahmen
- Nachgewiesener Alkoholverzicht nach der Tat
Verschärfende Umstände
Die Sperrfrist kann verlängert werden bei:
- Vorherigen Trunkenheitsfahrten
- Besonders hohen Alkoholwerten
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- Unfällen unter Alkoholeinfluss
In solchen Fällen kann die Sperrfrist auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug bei E-Scooter-Vergehen?
Grundlegende Unterscheidung
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, bei der die Fahrerlaubnis bestehen bleibt, während der Führerscheinentzug die härteste verkehrsrechtliche Sanktion darstellt. Bei E-Scooter-Vergehen können beide Maßnahmen zur Anwendung kommen, wobei die Wahl der Sanktion von der Schwere des Vergehens abhängt.
Dauer und Umsetzung
Bei einem Fahrverbot dürfen Sie für 1 bis 3 Monate kein Kraftfahrzeug führen. Das Fahrverbot muss innerhalb von 4 Monaten angetreten werden. Der Führerscheinentzug hingegen dauert mindestens 6 Monate und kann sich auf bis zu 5 Jahre erstrecken.
Rechtliche Konsequenzen
Wenn Sie ein Fahrverbot erhalten, bleibt Ihre Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen. Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie ohne weitere Formalitäten wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Bei einem Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis vollständig. Sie müssen nach Ablauf der Sperrfrist einen neuen Führerschein beantragen, was häufig mit zusätzlichen Auflagen wie einer MPU verbunden ist.
Besonderheiten bei E-Scooter-Vergehen
Bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern zeigt die aktuelle Rechtsprechung eine differenzierte Betrachtung: Gerichte können in bestimmten Fällen von einer Fahrerlaubnisentziehung absehen und stattdessen ein Fahrverbot verhängen. Dies gilt besonders bei:
- Geständigem Verhalten
- Fehlender Vorbelastung
- Geringer Fahrtstrecke
- Ausbleiben konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Ein Verstoß gegen ein bestehendes Fahrverbot stellt eine Straftat dar und kann zu einer Geldstrafe, einem mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug oder sogar zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr führen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfüllt werden?
Nach einem Führerscheinentzug wegen einer Trunkenheitsfahrt müssen Sie für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis mehrere Voraussetzungen erfüllen.
Sperrfrist
Die vom Gericht festgelegte Sperrfrist muss vollständig abgelaufen sein. Diese beträgt mindestens 6 Monate, bei schweren Fällen auch mehrere Jahre. Vor Ablauf dieser Frist ist keine Neuerteilung möglich.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille ist eine MPU zwingend erforderlich. Die MPU besteht aus drei Teilen:
- Medizinische Untersuchung
- Leistungstest
- Psychologisches Gespräch
Abstinenznachweis
Sie müssen Ihre Abstinenz von Alkohol über einen längeren Zeitraum nachweisen. Dies erfolgt durch regelmäßige Haar- oder Urinproben. Die Dauer der nachzuweisenden Abstinenz richtet sich nach der Schwere des Vorfalls.
Besonderheiten bei E-Scooter-Fahrten
Auch wenn die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter erfolgte, gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einer Autofahrt. Die Art des Fahrzeugs spielt für die Neuerteilung keine entscheidende Rolle.
Alternative zur MPU
Eine Alternative zur MPU besteht darin, 15 Jahre zu warten. Nach dieser Frist können Sie auch ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Allerdings müssen die ursprünglichen Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen.
Kosten
Die Kosten für MPU, Abstinenzprogramm und Neuerteilung müssen Sie selbst tragen. Die genaue Höhe variiert je nach Umfang der erforderlichen Nachweise und Untersuchungen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Trunkenheit im Verkehr
Ein Straftatbestand nach § 316 StGB, der das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bestraft. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei Kraftfahrzeugen ab 1,1 Promille Blutalkohol vor. Das Delikt kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein typischer Fall ist das Autofahren nach Kneipenbesuch trotz erkennbarer Alkoholisierung.
Fahrerlaubnisentziehung
Die zwangsweise Aufhebung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch ein Gericht nach § 69 StGB. Sie erfolgt bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen, wenn sich daraus die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt. Die Entziehung ist mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung verbunden, die mindestens 3 Monate beträgt. Im Unterschied zum befristeten Fahrverbot muss der Führerschein neu beantragt werden.
Sperrfrist
Der Zeitraum nach einer Fahrerlaubnisentziehung, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a StGB). Die Mindestdauer beträgt 3 Monate, kann aber je nach Schwere des Falls auch mehrere Jahre betragen. Die Behörde darf während der Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Nach Ablauf muss ein komplett neuer Führerschein beantragt werden, oft verbunden mit einer MPU-Untersuchung.
Tagessatz
Die Berechnungseinheit bei Geldstrafen im Strafrecht (§ 40 StGB). Die Anzahl der Tagessätze (mindestens 5, höchstens 360) richtet sich nach der Schwere der Schuld. Die Höhe eines Tagessatzes (1-30.000 Euro) wird nach dem persönlichen Nettoeinkommen bemessen. Beispiel: 35 Tagessätze zu je 15 Euro ergeben eine Gesamtgeldstrafe von 525 Euro. Damit soll eine gerechte, an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientierte Bestrafung erreicht werden.
Berufungsverfahren
Ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile in Strafsachen (§§ 312 ff. StPO), bei dem das nächsthöhere Gericht den Fall vollständig neu verhandelt. Beide Seiten können Berufung einlegen – Angeklagter wie Staatsanwaltschaft. Das Berufungsgericht kann das ursprüngliche Urteil bestätigen, aufheben oder abändern. Dabei gilt das Verbot der Schlechterstellung, wenn nur der Angeklagte Berufung eingelegt hat.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Ein feststehender Grenzwert der Alkoholisierung (bei Kraftfahrzeugen 1,1 Promille Blutalkohol), ab dem ohne weitere Beweise von einer Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird (§ 316 StGB). Anders als bei der relativen Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille) müssen keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden. Bei E-Scootern gelten die gleichen Grenzwerte wie bei anderen Kraftfahrzeugen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 316 StGB (Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr): Dieser Paragraph regelt die Strafbarkeit für das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, wenn dies fahrlässig erfolgt. Die Vorschrift definiert die Grenze von 0,5 Promille, ab der eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr angenommen werden kann. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB verurteilt, was zeigt, dass seine Tat als fahrlässig und nicht vorsätzlich eingestuft wurde, was letztlich zu einer geringeren Geldstrafe führte.
- § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis): Dieser Paragraph bespricht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn jemand aufgrund einer Straftat, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs steht, verurteilt wird. Im Fall des Angeklagten wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, was zeigt, dass seine Verurteilung als so schwerwiegend angesehen wurde, dass er nicht mehr im Straßenverkehr teilnehmen durfte. Dies ist besonders relevant, da der Angeklagte laut Urteil kein Fahrverbot, sondern eine vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis erlitten hat.
- § 42 StGB (Fahrverbot): Hier wird das Fahrverbot als Maßregel der Besserung und Sicherung behandelt. Es wird zum Beispiel angeordnet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Wiederholungsfälle zu vermeiden. Obwohl das ursprüngliche Urteil ein Fahrverbot von sechs Monaten vorsah, wurde dieses im Berufungsurteil aufgehoben, was darauf hinweist, dass das Gericht eine erneute Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten vorgenommen hat.
- § 267 StPO (Urteilsformen): Diese Vorschrift regelt die Form und den Inhalt von Urteilen, einschließlich der notwendigen Begründung. Im vorliegenden Fall wurde das Urteil entsprechend den Anforderungen des § 267 Abs. 4 StPO verkürzt, was hier bedeutet, dass das Gericht in einer kompakten Form die wesentlichen Gründe für die Entscheidung dargelegt hat, um den Prozess für die Beteiligten transparenter zu gestalten.
- § 257c StPO (Abspracheverfahren): Dieser Paragraph behandelt Verständigungen zwischen den Parteien im Strafverfahren. Obwohl im vorliegenden Urteil explizit erwähnt wird, dass das Urteil nicht auf einer Verständigung basiert, ist er relevant, um zu bekräftigen, dass das Gericht hier unabhängig entschieden hat, was dem Angeklagten auch im Berufungsverfahren zugutekommen könnte.
Weitere Beiträge zum Thema
- E-Scooter-Trunkenheitsfahrt: Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentzug
Das Amtsgericht Flensburg verhängte bei einer E-Scooter-Trunkenheitsfahrt mit 1,42 ‰ Blutalkoholkonzentration ein fünfmonatiges Fahrverbot anstelle der Entziehung der Fahrerlaubnis. Entscheidende Faktoren waren die kurze Fahrtstrecke, das geständige Verhalten des Angeklagten und seine Unvorbelastetheit. → → Fahrverbot nach E-Scooter-Trunkenheitsfahrt - Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter – vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Das Landgericht Lüneburg bestätigte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer E-Scooter-Fahrt mit 1,49 ‰ Blutalkohol. Es wurde betont, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und daher die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer anzuwenden sind. → → Vorläufige Lizenzentziehung für E-Scooter-Fahrer - Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Fahrerlaubnisentziehung aufgehoben
Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteil des Landgerichts Zwickau auf, das bei einer E-Scooter-Trunkenheitsfahrt lediglich ein Fahrverbot verhängt hatte. Es wurde klargestellt, dass in solchen Fällen grundsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis zu prüfen ist. → → Fahrerlaubnisentziehung nach E-Scooter-Trunkenheitsfahrt - Fahrlässige Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung
Das Landgericht Chemnitz lehnte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer E-Scooter-Fahrt mit 1,12 ‰ Blutalkohol ab. Es wurde argumentiert, dass die Gefährlichkeit von E-Scootern eher mit Fahrrädern vergleichbar sei. → → Gefährlichkeit von E-Scootern im Vergleich zu Fahrrädern - Trunkenheitsfahrt mit gemietetem E-Scooter – Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentziehung
Das Amtsgericht Dortmund verhängte bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem gemieteten E-Scooter in einer Fußgängerzone ein Fahrverbot. Dies zeigt, dass auch bei E-Scootern unter Alkoholeinfluss rechtliche Konsequenzen drohen. → → Rechtliche Folgen bei E-Scooter-Trunkenheitsfahrt
Diese Artikel bieten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Konsequenzen von Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern und die unterschiedlichen gerichtlichen Entscheidungen in Deutschland.
Das vorliegende Urteil
LG Mannheim – Az.: 12 Ns 404 Js 11650/22 – Urteil vom 08.11.2022
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