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Unterbringung nach § 63 StGB: Wann eine Bewährung möglich ist

Hunderte Nachrichten, nächtliche Anrufe, er steht vor ihrer Tür: Ein Stalker mit paranoider Schizophrenie bedroht eine Frau seit Monaten ohne jede Krankheitseinsicht. Das Gericht stellt die Gefahr fest – und erwägt dennoch, ihn nicht in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen.
Ein Mann filmt eine verunsicherte Frau aus nächster Nähe an ihrer Haustür in einem dunklen Hauseingang.
Zwei Personen stehen vor der Tür eines Wohnhauses am Abend. Einer von ihnen hält ein Smartphone in der Hand. Beharrliche Nachstellung kann trotz psychischer Erkrankung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB führen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 23 KLs 1/25

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht sprach den Angeklagten frei, ordnete aber seine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus an.
  • Es sah Nachstellungen und Gewaltschutzverstöße als bewiesen an.
  • Es nahm nur erheblich verminderte Schuldfähigkeit an, nicht volle Schuldfähigkeit.
  • Es erwartete weitere schwere Taten wegen der chronischen Schizophrenie.
  • Es setzte die Unterbringung trotzdem zur Bewährung aus.

  • Gericht: LG Potsdam
  • Datum: 13.03.2025
  • Aktenzeichen: 23 KLs 1/25
  • Verfahren: Strafverfahren mit Maßregelanordnung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Maßregelrecht, Gewaltschutz
  • Relevant für: Strafverteidiger, Opfer von Stalking, Ärzte, Gerichte

Wann droht die Unterbringung nach § 63 StGB?

Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht, wenn ein Täter eine rechtswidrige Tat im Zustand der mindestens erheblich verminderten Schuldfähigkeit begeht. Zudem muss die begründete Erwartung bestehen, dass die Person infolge ihres psychischen Ausnahmezustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Diese tiefgreifende Maßregel unterliegt stets dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach § 62 StGB, wonach der Freiheitsentzug nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen darf.

Das Landgericht Potsdam wandte diese strengen Maßstäbe am 13. März 2025 bei einem 56-jährigen Mann an (Az. 23 KLs 1/25). Bei dem Betroffenen lag eine inzwischen chronifizierte paranoide Schizophrenie vor, die von massiven Halluzinationen und Wahngedanken geprägt war. Das Gericht bejahte dementsprechend die unmittelbare Gefahr weiterer schwerer Straftaten, insbesondere künftige Nachstellungen und psychosebedingte Körperverletzungen. Am Ende des Verfahrens sprachen die Richter den Mann formell frei, ordneten jedoch die Unterbringung in der Psychiatrie an, deren Vollstreckung sie zugleich zur Bewährung aussetzten.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Beharrliches Nachstellen und das Missachten gerichtlicher Kontaktverbote, die unmittelbar aus einer wahnhaften psychischen Erkrankung resultieren, begründen die für eine psychiatrische Unterbringung erforderliche Gefahr weiterer erheblicher Straftaten.
  2. Wurde im ersten Rechtsgang ausschließlich eine psychiatrische Unterbringung angeordnet, schließt das prozessuale Verschlechterungsverbot in einer Neuverhandlung eine reguläre Bestrafung aus; der Täter ist in diesem Fall trotz erwiesener rechtswidriger Taten formell freizusprechen.
  3. Gerichte können die Vollstreckung einer psychiatrischen Unterbringung auch entgegen der Einschätzung eines medizinischen Sachverständigen zur Bewährung aussetzen, sofern das Risiko erneuter Straftaten durch eine medikamentöse Stabilisierung und strikte externe Überwachungsmechanismen auf ein vertretbares Maß reduziert wird.
Infografik: Die prozessuale Sperrwirkung des Verschlechterungsverbots erzwingt einen Freispruch, während die psychiatrische Unterbringung unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
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Warum war Stalking hier krankheitsbedingt?

Der Tatbestand der Nachstellung ist in § 238 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB festgeschrieben und ahndet das unbefugte, beharrliche Aufsuchen oder Kontaktieren einer anderen Person. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn eine Tat nach § 238 Abs. 2 Nr. 7 StGB verwirklicht wird. Sehr häufig überschneiden sich derartige Stalking-Handlungen rechtlich und verstoßen tateinheitlich gegen Anordnungen des Gewaltschutzgesetzes, die in den §§ 1 und 4 GewSchG geregelt sind.

Jahrelange Verfolgung trotz gerichtlicher Beschlüsse

Wie bedrückend sich so ein Verhalten im Alltag auswirkt, erlebte die Zeugin L., die der 56-jährige Angeklagte über Jahre hinweg massiv beobachtete und verfolgte. Der Mann tauchte unvermittelt an der Wohnung und der Arbeitsstelle der Frau auf und kontaktierte sie pausenlos über Facebook, SMS sowie unzählige Anrufe. Selbst bestehende Gewaltschutzanordnungen hielten ihn nicht davon ab, immer wieder die Nähe seines Opfers zu suchen. Später weitete er dieses bedrohliche Verhalten zusätzlich auf zwei weitere Frauen, die Schwestern An. B. und Al. B., aus, denen er ebenfalls trotz gerichtlicher Kontaktverbote beharrlich auflauerte.

Das Gericht wertete dieses grenzüberschreitende Verhalten als ein krankhaftes, pathologisches Verliebtsein. Die Handlungen entsprangen demnach unmittelbar der unbehandelten Schizophrenie. Da der Betroffene sozial völlig isoliert lebte und erforderliche Medikamente wiederholt selbstständig absetzte, steigerte er sich immer tiefer in wahnhafte Vorstellungen hinein, was zudem in zahlreichen wirren E-Mails und unbegründeten Strafanzeigen mündete.

Dieses „pathologische Verliebtsein“ stellte sich beim Angeklagten als eine Kombination aus dem normalpsychologischen Gefühl von Anziehungskraft/Verliebtsein dar, das jedoch eine Übersteigerung, ein Maß an Fixiertheit und Irrationalität erfuhr, dass es als pathologisch anzusehen ist und einen – unmittelbaren oder mittelbaren – Ausfluss der Schizophrenie […] darstellt. – so das Landgericht Potsdam

Was Stalking-Opfer wissen müssen: Wenn Ihr Stalker psychisch krank ist, schützen Sie Gewaltschutzanordnungen trotzdem — melden Sie jeden Verstoß sofort der Polizei. Das Gericht wertet dokumentierte Verstöße gegen Kontaktverbote als Beleg für die anhaltende Gefahr. Je lückenloser Sie Verstöße anzeigen, desto stärker ist die Grundlage für eine spätere Unterbringung. Dass der Täter seine Krankheit leugnet und Auflagen ignoriert, spricht aus juristischer Sicht gegen ihn und erhöht den Druck auf das Gericht, strengere Maßnahmen zu verhängen.

Warum blieb der Freispruch trotz Stalking?

Die Beurteilung der Schuldfähigkeit richtet sich im Strafrecht nach den Vorgaben der §§ 20 und 21 StGB. Führt eine psychische Erkrankung zu einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit, zieht dies in der Regel eine Strafmilderung nach § 21 StGB nach sich. Eine prozessuale Sperre bietet zudem das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO. Dieses strenge Revisionsrecht verhindert eine reguläre Verurteilung in einem neuen Verfahrensgang, sofern im ersten Rechtsgang ausschließlich eine Maßregel verhängt wurde.

Für Opfer relevant: Das Verschlechterungsverbot kann dazu führen, dass ein psychisch kranker Stalker formell freigesprochen wird, obwohl er über Jahre hinweg massiv gegen Kontaktverbote verstoßen hat. Lassen Sie sich von einem solchen Freispruch nicht täuschen: Die gleichzeitige Unterbringungsanordnung bleibt bestehen und dient Ihrem Schutz. Entscheidend ist, ob die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird — denn dann befindet sich der Täter in Freiheit.

Prozessuale Hürden und fehlende Krankheitseinsicht

aufgrund der strengen prozessualen Sperrwirkung keine reguläre Bestrafung

Praxis-Hinweis: Formeller Freispruch bei Maßregeln

Ein Freispruch bedeutet in diesem Kontext nicht, dass das Gericht keine Gefahr für die Allgemeinheit sieht. Greift das prozessuale Verschlechterungsverbot, darf das Gericht nachträglich keine zusätzliche Haftstrafe mehr verhängen. Der Angeklagte wird dann formell freigesprochen, um ihn vor einer doppelten Bestrafung zu schützen. Die gleichzeitige Anordnung der psychiatrischen Unterbringung bleibt davon unberührt und dient weiterhin dem Schutz der Öffentlichkeit.

An Stelle der Unterbringung kann eine Strafe verhängt werden, beide Rechtsfolgen jedoch nicht zugleich. – so das Landgericht Potsdam

Die medizinisch-psychiatrische Bewertung gestaltete sich als komplexer Streitpunkt. Der eingeschaltete Sachverständige hielt eine vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit für durchaus möglich. Die Kammer lehnte dies jedoch nach eigener Beweiswürdigung ab und bejahte lediglich eine erhebliche Verminderung. Die Richter begründeten diese Abstufung damit, dass der Mann weiterhin in Ansätzen kontrolliert und zielgerichtet agieren konnte, sich in einigen Situationen unauffällig verhielt und bewusst Gewaltschutzverstöße leugnete. Der Betroffene wehrte sich massiv gegen jede psychiatrische Diagnose: Er leugnete seine Psychose kategorisch, beharrte darauf, im Tatzeitraum voll schuldfähig gewesen zu sein und tat den gesamten Stalking-Vorwurf als manipulierte Beweislage ab. Die Frauen habe er nicht verfolgt, vielmehr habe er lediglich rein zufällig dieselben Wege genutzt.

Warum setzte das Gericht Bewährung aus?

Die Aussetzung der Vollstreckung einer psychiatrischen Unterbringung zur Bewährung ist juristisch strikt nach § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB geregelt. Die zentrale Voraussetzung hierfür bildet eine fundierte Prognoseentscheidung des zuständigen Gerichts. Die Richter müssen dabei gewissenhaft abwägen, ob die von der Person ausgehende Gefahr künftiger Straftaten durch strenge Bewährungsauflagen und externe Sicherheitsmechanismen bereits hinreichend abgemildert werden kann.

Die Kammer des Landgerichts Potsdam vollzog die Aussetzung der Maßregel zur Bewährung – und entschied sich damit explizit gegen die Empfehlung des ärztlichen Sachverständigen. Der medizinische Gutachter hatte eine positive Bewährungsaussicht zuvor nicht unterstützt. Das Gericht stützte seine mildere Entscheidung maßgeblich auf die neu eingetretene medikamentöse Stabilisierung des Mannes, der nun täglich 400 Milligramm Amisulprid einnehmen muss, um einen weiteren Ausbruch seiner Psychose zu unterbinden. Während der Verhandlung versicherte der Betroffene, diese essenzielle Medikation auch in Freiheit zuverlässig fortzuführen.

Praxis-Hinweis: Negative Gutachterprognose

Die Empfehlung eines psychiatrischen Sachverständigen ist für das Gericht nicht bindend. Lehnt der Gutachter eine Aussetzung der Unterbringung ab, kann das Gericht dennoch zu einem positiven Ergebnis kommen. Der entscheidende Faktor ist, ob sich das Risiko durch ein lückenloses und extern überwachbares Sicherheitskonzept minimieren lässt. Wenn konkrete Mechanismen greifen, die ein erneutes Abweichen von der Therapie zeitnah aufdecken, darf das Gericht das Restrisiko als tragbar bewerten – selbst bei fehlender Krankheitseinsicht des Betroffenen.

Grenzwertige Prognose erfordert Auflagen

Trotz der jahrelangen Krankheitsgeschichte, den bekannten Absetzphasen der Vergangenheit und einer bei dem Mann weiterhin nur eingeschränkten Krankheitseinsicht hielten die Richter das verbleibende Restrisiko für tragbar. Die Kammer erklärte deutlich, dass sie diese Gefahrenprognose in einem absoluten Grenzbereich ansiedelte. Dennoch vertraute das Gericht darauf, dass ein Netz aus Medikation, engmaschigen Kontrollen, strikten Kontaktverboten und einer konsequenten Bewährungsüberwachung ausreichend Sicherheit bietet, um neuen Stalking-Taten wirksam vorzubeugen. Infolge der teilweise erfolgreichen Revision trägt die Staatskasse die darauf entfallenden Kosten und Auslagen; die restlichen allgemeinen Verfahrenskosten muss der Betroffene selbst zahlen.

Die Wahrscheinlichkeit muss so hoch sein, dass ihre Anordnung zur Abwehr einer unmittelbaren Bedrohung der Rechtsgemeinschaft als erforderlich gelten muss, wobei auch die Schwere und die Zahl der drohenden Taten eine Rolle spielen. – so das Landgericht Potsdam

Was bedeutet das für Opfer?

Das Landgericht Potsdam hat in dieser Entscheidung einen nachweislich jahrelangen Stalker trotz negativer Gutachterprognose auf Bewährung freigelassen — gestützt auf ein engmaschiges Kontrollnetz aus Medikation, Bewährungsüberwachung und Kontaktverboten. Das Urteil zeigt: Gerichte können selbst bei schwerer psychischer Erkrankung und fehlender Krankheitseinsicht eine Aussetzung zur Bewährung anordnen, wenn externe Sicherheitsmechanismen das Risiko minimieren. Das Verschlechterungsverbot verhinderte zudem eine zusätzliche Haftstrafe, obwohl der Täter systematisch gegen Gewaltschutzanordnungen verstoßen hatte.

Für Opfer bedeutet das: Eine psychiatrische Unterbringung garantiert keine dauerhafte Verwahrung. Nutzen Sie jede bestehende Gewaltschutzanordnung konsequent und melden Sie jeden Verstoß umgehend — nur so entsteht die lückenlose Dokumentation, die das Gericht bei künftigen Bewährungsentscheidungen oder Widerrufsverfahren heranzieht. Wenn der Täter seine Medikation eigenmächtig absetzt oder Kontaktverbote missachtet, muss das Gericht davon erfahren, um die Bewährung widerrufen zu können.


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Stalking-Opfer stehen oft vor einem schwer durchschaubaren System aus Unterbringungsrecht, Gewaltschutzanordnungen und Bewährungsauflagen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Gewaltschutzanträge nach dem GewSchG konsequent durchzusetzen und jeden Verstoß so zu dokumentieren, dass er vor Gericht Bestand hat. Wir lassen uns von einem formellen Freispruch des Täters nicht täuschen und machen uns für Ihre Schutzinteressen stark.

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Experten Kommentar

Gerichte vertrauen auf dem Papier gerne engmaschigen Kontrollnetzen, doch die Praxis in der forensischen Nachsorge sieht meist düster aus. Die personell chronisch überlastete Bewährungshilfe kann eine tägliche Tabletteneinnahme schlicht nicht lückenlos kontrollieren. Solche Bewährungsauflagen funktionieren im echten Leben oft nur so lange, wie der Betroffene ohnehin kooperativ bleibt.

Wer Betroffene vertritt, darf sich daher niemals blind auf die staatliche Überwachung verlassen. Mandanten müssen jeden noch so kleinen Vorfall – von stummen Anrufen bis zu verdächtigen Begegnungen – sofort protokollieren und an die Führungsaufsichtsstelle melden. Nur dieser konsequente Druck von außen zwingt die Behörden zum schnellen Handeln, bevor die nächste Psychose ausbricht.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich die Entlassung meines Stalkers verhindern, wenn die Klinikprognose negativ ausfällt?

NEIN, Sie können die Entlassung nicht per Veto verhindern, aber Sie können das gerichtliche Sicherheitskonzept durch dokumentierte Auflagenverstöße angreifen und damit eine Bewährung oder spätere Fortdauer der Entlassung gefährden. Ein negatives Klinik- oder Sachverständigengutachten bindet das Gericht nicht automatisch, weil § 67b StGB eine eigenständige Prognoseentscheidung verlangt.

Das Gericht darf eine Aussetzung zur Bewährung trotz kritischer medizinischer Einschätzung anordnen, wenn es auf ein tragfähiges Netz aus Medikation, Kontrolle und Kontaktverboten vertraut. Genau dieses Netz ist aber nur belastbar, solange der Betroffene die Auflagen tatsächlich einhält und Verstöße schnell entdeckt werden. Werden Kontaktverbote, Medikamentenpflichten oder Meldeauflagen missachtet, spricht das gegen eine positive Sozialprognose und gegen die Annahme, dass externe Sicherheitsmechanismen das Risiko ausreichend senken. Darum ist es rechtlich wichtig, jeden Verstoß unmittelbar bei Polizei oder Bewährungshilfe anzuzeigen, damit eine offizielle Akte entsteht.

Private Notizen, Screenshots ohne Meldung oder bloße Vermutungen reichen dafür regelmäßig nicht aus, wenn sie nicht in einer amtlichen Dokumentation landen. Je klarer ein Verstoß beweisbar und gemeldet ist, desto eher kann das Gericht die bisherige Prognose revidieren oder die Bewährung widerrufen.


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Wie wehre ich mich, wenn der Stalker trotz Kontaktverbot seine Medikamente heimlich absetzt?

Sie sollten das Wiederauftreten von Psychosezeichen oder aggressivem Verhalten sofort dem Bewährungshelfer oder der Führungsaufsicht melden. Da Sie die Medikamenteneinnahme nicht kontrollieren können, sind sichtbare Folgen des Absetzens der entscheidende Hinweis für einen möglichen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen.

Juristisch zählt nicht Ihre Vermutung, sondern die nachvollziehbare Beobachtung von Tatsachen. Wenn ein Täter trotz der auferlegten Stabilisierung plötzlich wieder wirre E-Mails schreibt, Wahnideen äußert oder Sie erneut nachstellt, kann das auf ein eigenmächtiges Absetzen der Medikamente hindeuten. Ein solcher Rückfall ist für das Gericht relevant, weil die Bewährung gerade auf der medikamentösen Kontrolle des Risikos beruht. Deshalb sollte die Meldung möglichst zeitnah und mit Datum, Inhalt und Belegen erfolgen, damit die Führungsaufsicht oder das Gericht die Entwicklung prüfen kann.

Den Täter selbst darauf anzusprechen, ist rechtlich nicht erforderlich und kann Ihre Gefährdung sogar erhöhen. Reagiert das Gericht auf die Meldung, kann es Auflagen verschärfen oder die Aussetzung der Maßregel wegen neuer Gefährdungslage widerrufen lassen. Bloße Aussagen wie „er wirkt anders“ reichen regelmäßig nicht aus, wenn keine konkreten Vorfälle dokumentiert sind.


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Warum führt ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz nicht automatisch zu einer echten Haftstrafe?

Nein, ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz führt nicht automatisch zu einer echten Haftstrafe. Wenn im ersten Rechtsgang nur eine Maßregel wie die Unterbringung nach § 63 StGB angeordnet wurde, kann ein späteres Verfahren wegen § 358 Abs. 2 StPO keine zusätzliche Strafe mehr verhängen.

Der Grund ist das prozessuale Verschlechterungsverbot, also das Verbot der reformatio in peius. Es schützt den Angeklagten davor, dass ein Rechtsmittelverfahren seine Lage verschlechtert, obwohl nur ein bestimmter Rechtsfolgenausspruch überprüft wird. Deshalb darf das Gericht bei einer Neuentscheidung nicht von der bloßen Maßregel auf eine Freiheitsstrafe umschwenken, selbst wenn die Taten schwer wiegen und Verstöße gegen Kontaktverbote erwiesen sind. Der formelle Freispruch ist dann nur eine prozessuale Hülle und sagt nichts darüber aus, ob das Verhalten tatsächlich rechtswidrig oder gefährlich war.

Diese Sperre betrifft nur die Strafe, nicht den Schutz der Allgemeinheit. Die Unterbringung oder eine Bewährungsüberwachung kann also weiterhin bestehen und auch streng vollzogen werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.


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Welche Beweise brauche ich, damit das Gericht die Bewährung des Täters tatsächlich widerruft?

Für einen Widerruf braucht das Gericht vor allem objektiv belegte Verstöße oder neue Straftaten, nicht nur Ihre persönliche Schilderung. Entscheidend sind offizielle Nachweise wie Polizeiprotokolle, Strafanzeigen, Zeugenaussagen unabhängiger Dritter oder Dokumente zu Missachtungen von Auflagen nach § 56f StGB.

Der Widerruf der Bewährung setzt voraus, dass sich die ursprüngliche positive Prognose als falsch erweist oder der Verurteilte gegen Weisungen verstößt. Das Gericht muss deshalb anhand belastbarer Tatsachen erkennen können, dass die Gefahr weiterer Taten fortbesteht oder die Auflagen bewusst missachtet werden. Private Notizen, Screenshots oder Aussagen von Freunden können zwar helfen, reichen allein aber oft nicht aus, weil sie leichter bestritten werden können. Ein polizeilich aufgenommener Vorfall hat deutlich mehr Gewicht, weil er zeitnah, neutral und amtlich dokumentiert wird.

Bei Kontaktverboten oder Gewaltschutzanordnungen sollten Sie daher jeden einzelnen Verstoß sofort anzeigen. Auch eine einzelne SMS, ein Auflauern oder ein nächtliches Klingeln kann rechtlich relevant sein, wenn es gegen eine gerichtliche Weisung verstößt. Nur wenn solche Vorfälle konsequent erfasst werden, entsteht die Beweisgrundlage, aus der das Gericht einen Bewährungswiderruf ableiten kann.


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Das vorliegende Urteil


LG Potsdam – Az.: 23 KLs 1/25 – Urteil vom 13.03.2025




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