Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Wenn der Staat Kryptowährungen beschlagnahmt: Ein Urteil über den richtigen Umgang mit volatilen Werten
- Der Weg vor Gericht: Von Drogenhandel zu beschlagnahmten Kryptowerten
- Streit um den „Notverkauf“: Wertsteigerung oder Totalverlust?
- Die zentrale Frage: Darf der Staat Kryptowährungen zwangsweise verkaufen?
- Die Entscheidung des Landgerichts: Der Notverkauf ist rechtmäßig
- Die Begründung des Gerichts: Schritt für Schritt erklärt
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Warum darf der Staat meine beschlagnahmten Kryptowerte verkaufen, obwohl ich das vielleicht nicht möchte?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine solche Notveräußerung meiner Kryptowerte überhaupt stattfinden darf?
- Was passiert mit dem Geld, wenn meine beschlagnahmten Kryptowerte vom Staat verkauft wurden?
- Kann ich als Betroffener eine Notveräußerung meiner Kryptowerte durch den Staat verhindern oder anfechten?
- Besteht ein Unterschied zwischen der Beschlagnahme und der endgültigen Einziehung von Kryptowerten durch den Staat?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 1 Qs 10/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Hanau
- Datum: 15.04.2025
- Aktenzeichen: 1 Qs 10/25
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Verfassungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Beschwerdeführer (B), ein wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilter Drogenhändler, der behauptet, die sichergestellten Kryptowerte seien legal erworben und ihr Wert würde steigen.
- Beklagte: Die Staatsanwaltschaft Hanau, deren Anordnung zur Notveräußerung der Kryptowerte vom Amtsgericht Hanau bestätigt wurde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (B) wurde wegen Betäubungsmitteldelikten verurteilt. Bei seiner Mutter wurden Kryptowerte sichergestellt, die als Erlöse aus seinem Drogenhandel angesehen und zur Sicherung eines staatlichen Einziehungsanspruchs beschlagnahmt wurden.
- Kern des Rechtsstreits: Der Beschwerdeführer wehrte sich gegen die Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Notveräußerung dieser sichergestellten Kryptowerte. Er argumentierte, dass kein Wertverlust drohe, sondern vielmehr eine Wertsteigerung zu erwarten sei und die Werte aus legalen Quellen stammten.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht Hanau hat die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Notveräußerung der Kryptowerte als unbegründet zurückgewiesen. Die Anordnung zur Notveräußerung wurde damit bestätigt.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft die Notveräußerung der Kryptowerte rechtmäßig angeordnet hatte. Ein erheblicher Wertverlust ist bei Kryptowährungen aufgrund ihrer Volatilität jederzeit zu befürchten, und Strafverfolgungsbehörden sind nicht gehalten, auf mögliche Wertsteigerungen zu spekulieren. Zudem fehlen gefestigte Erfahrungssätze und die institutionellen Möglichkeiten zur ständigen Beobachtung des Kryptomarktes durch die Behörden.
- Folgen: Die sichergestellten Kryptowerte können von der Staatsanwaltschaft nun veräußert werden, um den staatlichen Einziehungsanspruch zu sichern. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Fall vor Gericht
Wenn der Staat Kryptowährungen beschlagnahmt: Ein Urteil über den richtigen Umgang mit volatilen Werten
Jeder kennt das: Die Polizei beschlagnahmt bei einer Ermittlung Gegenstände, zum Beispiel ein Auto, Schmuck oder Bargeld. Diese Dinge werden dann als Beweismittel oder zur Sicherung von potenziellen Strafen aufbewahrt. Aber was passiert, wenn die beschlagnahmten Werte nicht stabil sind, sondern ihr Wert stündlich schwanken kann – so wie bei Kryptowährungen? Muss der Staat abwarten und auf eine Wertsteigerung hoffen, oder darf er die digitalen Münzen sofort verkaufen, um einen Totalverlust zu verhindern? Genau mit dieser hochaktuellen Frage musste sich das Landgericht Hanau beschäftigen.
Der Weg vor Gericht: Von Drogenhandel zu beschlagnahmten Kryptowerten

Die Geschichte beginnt mit einem Mann, den wir Herr B. nennen. Herr B. wurde wegen großangelegten Drogenhandels zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Die Ermittlungen endeten damit aber nicht. Die Staatsanwaltschaft, also die Behörde, die für die Anklage von Straftaten zuständig ist, nahm nun die Familie von Herrn B. ins Visier. Der Verdacht: Seine Mutter und andere Verwandte sollen ihm geholfen haben, das Geld aus den Drogengeschäften zu waschen. Geldwäsche bedeutet, dass man illegal verdientes Geld so in den normalen Wirtschaftskreislauf einschleust, dass seine schmutzige Herkunft nicht mehr erkennbar ist.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung der Mutter, Frau S., fanden die Ermittler neben einer größeren Menge Bargeld auch drei sogenannte Ledger Sticks. Man kann sich diese Sticks wie ein hochsicheres digitales Portemonnaie vorstellen, auf dem Kryptowährungen gespeichert sind. Eine Auswertung ergab, dass die darauf befindlichen Kryptowerte zum Zeitpunkt der Prüfung einen Wert von rund 13.700 Euro hatten.
Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft eine offizielle Beschlagnahme. Eine Beschlagnahme ist ein rechtlicher Akt, durch den der Staat einen Gegenstand vorläufig in seine Gewalt nimmt. Das Amtsgericht Hanau stimmte zu und ordnete die Beschlagnahme der Kryptowerte an. Die Begründung: Es bestehe der Verdacht, dass die Mutter bei der Geldwäsche geholfen hat und die Kryptowerte am Ende des Verfahrens dauerhaft eingezogen werden könnten. Die Einziehung ist die endgültige Wegnahme von Gegenständen oder Geldern, die aus einer Straftat stammen.
Streit um den „Notverkauf“: Wertsteigerung oder Totalverlust?
Nun stand die Staatsanwaltschaft vor einem Problem. Der Wert von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple oder Cardano ist extrem unbeständig. An einem Tag kann der Wert um 20 Prozent steigen, am nächsten um 30 Prozent fallen. Um zu verhindern, dass die sichergestellten 13.700 Euro am Ende vielleicht nur noch die Hälfte wert sind, plante die Staatsanwaltschaft eine sogenannte Notveräußerung. Eine Notveräußerung ist ein gesetzlich erlaubter, schneller Verkauf von beschlagnahmten Dingen, wenn ihnen ein erheblicher Wertverlust oder sogar der Verderb droht, wie zum Beispiel bei frischem Obst.
Die Sicht des Eigentümers
Als Herr B. im Gefängnis davon erfuhr, protestierte er sofort. Er behauptete, die Kryptowerte gehörten ihm und er habe sie mit legal verdientem Geld aus seiner Arbeit als Personaltrainer gekauft. Viel wichtiger aber war sein Hauptargument: Es drohe überhaupt kein Wertverlust. Im Gegenteil, der Wert sei bereits gestiegen und werde seiner Meinung nach „weiter enorm steigen“. Er verwies auf eine angeblich „kryptofreundliche“ US-Regierung und war fest davon überzeugt, dass ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt ein riesiges Verlustgeschäft wäre.
Die Entscheidung der Vorinstanz
Das Amtsgericht Hanau sah das anders. Es wies den Einspruch von Herrn B. zurück und erlaubte der Staatsanwaltschaft, den Verkauf vorzubereiten. Die Richter argumentierten, dass ein Wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer, der kein großes Risiko eingehen will, die Kryptowerte angesichts der unvorhersehbaren Schwankungen verkaufen würde. Eine sichere Prognose für eine Wertsteigerung sei unmöglich. Die Strafverfolgungsbehörden seien nicht dazu da, mit beschlagnahmten Werten auf steigende Kurse zu spekulieren. Gegen diese Entscheidung legte Herr B. eine Beschwerde ein. Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch eine höhere Instanz, hier das Landgericht, verlangen kann.
Die zentrale Frage: Darf der Staat Kryptowährungen zwangsweise verkaufen?
Das Landgericht Hanau musste nun eine grundlegende Frage klären: Ist die Anordnung einer Notveräußerung durch die Staatsanwaltschaft rechtmäßig, auch wenn der Eigentümer fest an zukünftige Gewinne glaubt? Oder muss der Staat das Risiko der Wertschwankungen tragen und die Kryptowerte bis zum Ende des gesamten Strafverfahrens behalten, was Jahre dauern kann?
Die Entscheidung des Landgerichts: Der Notverkauf ist rechtmäßig
Das Landgericht Hanau wies die Beschwerde von Herrn B. zurück. Das bedeutet, die Entscheidung des Amtsgerichts war korrekt und die Staatsanwaltschaft darf die Kryptowährungen verkaufen. Die Kosten für das Beschwerdeverfahren muss Herr B. tragen.
Die Begründung des Gerichts: Schritt für Schritt erklärt
Die Richter des Landgerichts erklärten ihre Entscheidung sehr ausführlich. Um sie zu verstehen, müssen wir uns ihre Argumente genau ansehen.
Wann ist ein Notverkauf überhaupt erlaubt?
Das Gesetz (§ 111p der Strafprozessordnung) sagt, dass eine Notveräußerung möglich ist, wenn ein „erheblicher Wertverlust droht“. Als „erheblich“ gilt in der Rechtsprechung schon ein möglicher Verlust von etwa 10 Prozent. Der entscheidende Maßstab ist dabei eine interessante gedankliche Übung: Was würde ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Eigentümer tun, der nicht zur Spekulation neigt? Würde er das Risiko eingehen und den Gegenstand behalten, oder würde er ihn verkaufen, um den aktuellen Wert zu sichern?
Warum die Volatilität von Kryptowerten entscheidend ist
Genau hier sahen die Richter den Knackpunkt. Bei Kryptowährungen sind plötzliche und unerwartete Wertverluste von weit über 10 Prozent nicht nur möglich, sondern an der Tagesordnung. Auch wenn es gleichzeitig die Chance auf riesige Gewinne gibt, schließt das die Gefahr eines Verlustes nicht aus. Und allein die drohende Gefahr reicht für eine Notveräußerung aus. Das Gericht muss nicht beweisen, dass der Wert fallen wird. Es genügt die realistische Möglichkeit. Herr B. hatte selbst argumentiert, dass politische Ereignisse den Kurs beeinflussen. Damit hatte er, ohne es zu wollen, dem Gericht das beste Argument für die Unvorhersehbarkeit der Kurse geliefert.
Warum die Staatsanwaltschaft kein Krypto-Broker ist
Ein ganz entscheidender Punkt in der Begründung des Gerichts waren die institutionellen Grenzen einer Behörde. Die Richter stellten klar: Die Staatsanwaltschaft ist keine Börsenabteilung und hat keine Experten, die den ganzen Tag Krypto-Märkte beobachten können. Man stelle sich den Aufwand vor: Die Beamten müssten ständig die Kurse der verschiedenen digitalen Währungen (im konkreten Fall „XRP“ und „ADA“) prüfen und bei jeder Schwankung entscheiden, ob sie verkaufen oder halten sollen. Dafür fehlt nicht nur das Personal und die technische Ausstattung, sondern auch die rechtliche Grundlage.
Was wäre, wenn die Staatsanwaltschaft wartet und der Wert ins Bodenlose fällt? Dann könnte der Eigentümer sie später auf Schadensersatz verklagen. Was wäre, wenn sie verkauft und der Wert danach explodiert? Auch dann könnte der Vorwurf kommen, man hätte zu früh verkauft. Dieses Risiko, so das Gericht, kann und muss eine staatliche Behörde nicht tragen.
Der faire Ausgleich: Eigentumsschutz gegen staatliches Interesse
Die Notveräußerung ist nach Ansicht des Gerichts ein fairer Kompromiss. Einerseits hat der Eigentümer ein Recht auf sein Eigentum. Andererseits hat der Staat ein Interesse daran, Gewinne aus Straftaten abzuschöpfen und den Wert für eine mögliche spätere Einziehung zu sichern. Der Verkauf der Kryptowerte und die anschließende Sicherung des Geldbetrags ist ein verhältnismäßiger Weg. Der Eigentümer verliert zwar die Chance auf zukünftige Spekulationsgewinne, wird aber gleichzeitig vor einem möglichen Totalverlust geschützt. Der Staat wiederum sichert den Wert, den er zum Zeitpunkt der Beschlagnahme vorgefunden hat. Diesen Eingriff in das Eigentum, so das Gericht, muss der Betroffene als sogenanntes „Sonderopfer“ im Rahmen eines Strafverfahrens hinnehmen. Die Erwartungen von Herrn B., so detailliert er sie auch dargelegt hatte, zeigten gerade, wie komplex und unzumutbar eine ständige Marktbeobachtung für die Behörden wäre.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Landgericht Hanau hat entschieden, dass der Staat beschlagnahmte Kryptowährungen verkaufen darf, auch wenn der Eigentümer mit steigenden Kursen rechnet. Die Behörden müssen nicht das Risiko von Wertschwankungen tragen und sind nicht dazu da, mit sichergestellten digitalen Währungen zu spekulieren. Wer in ein Strafverfahren verwickelt ist, muss hinnehmen, dass seine Kryptowerte zur Werterhaltung verkauft werden – er verliert zwar die Chance auf Gewinne, wird aber auch vor einem möglichen Totalverlust geschützt. Das Urteil zeigt, dass staatliche Ermittlungsbehörden keine Krypto-Broker sind und den komplizierten, risikoreichen Handel mit digitalen Währungen nicht überwachen müssen.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum darf der Staat meine beschlagnahmten Kryptowerte verkaufen, obwohl ich das vielleicht nicht möchte?
Der Staat darf Ihre beschlagnahmten Kryptowerte verkaufen, auch wenn Sie das nicht wünschen, um deren Wert für eine mögliche spätere Einziehung zu sichern. Dies ist eine wichtige Maßnahme im Rahmen eines Strafverfahrens und dient dem Werterhalt.
Der Zweck der Beschlagnahme und Sicherung
Wenn Kryptowerte beschlagnahmt werden, zum Beispiel weil sie aus einer Straftat stammen könnten oder für die Begehung einer solchen verwendet wurden, geht es dem Staat zunächst darum, diese Werte für das Verfahren verfügbar zu halten. Ziel ist es, zu verhindern, dass die Werte verschwinden oder an Dritte übertragen werden. Darüber hinaus hat der Staat ein großes Interesse daran, den aktuellen Wert dieser Vermögenswerte zu erhalten.
Die besondere Rolle von Kryptowerten
Kryptowerte, wie zum Beispiel Bitcoin oder Ethereum, zeichnen sich durch eine sehr hohe Preisschwankung (Volatilität) aus. Das bedeutet, ihr Wert kann innerhalb kurzer Zeit stark steigen, aber auch drastisch fallen. Stellen Sie sich vor, der Staat beschlagnahmt Ihre Kryptowährung, und bis zum Ende des Verfahrens fällt deren Wert um 80 %. Wenn die Kryptowerte am Ende des Verfahrens eingezogen werden sollen, wäre ihr Wert stark geschrumpft, was nicht im Interesse des Staates ist, da er den durch die Straftat entstandenen Vermögensvorteil abschöpfen will.
Der Staat agiert hier nicht als Spekulant, der auf steigende Kurse hofft. Vielmehr handelt es sich um eine Pflicht zur Werterhaltung. Um einem erheblichen Wertverlust vorzubeugen, ist es dem Staat gesetzlich erlaubt, diese Vermögenswerte zu verkaufen. Das Geld aus dem Verkauf wird dann verwahrt und tritt an die Stelle der Kryptowerte. Für Sie bedeutet das: Anstatt der digitalen Währung wird der in Euro umgerechnete Wert „eingefroren“.
Was passiert mit dem Erlös?
Der Erlös aus dem Verkauf der Kryptowerte wird treuhänderisch verwahrt. Er bleibt somit „Ihr“ Geld in dem Sinne, dass über diesen Betrag noch nicht endgültig entschieden ist. Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass die Einziehung der Werte nicht rechtmäßig ist (zum Beispiel weil Sie freigesprochen werden), erhalten Sie den Verkaufserlös in Euro zurück, nicht die ursprünglich beschlagnahmten Kryptowerte. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass der Staat seiner Pflicht nachkommt, den Wert des Vermögens für den Fall einer späteren Einziehung oder Rückgabe zu schützen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine solche Notveräußerung meiner Kryptowerte überhaupt stattfinden darf?
Damit der Staat Kryptowerte, die beispielsweise im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens sichergestellt wurden, vorzeitig verkaufen darf (eine sogenannte Notveräußerung), müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Es handelt sich um einen tiefgreifenden Eingriff in das Eigentum, der gesetzlich klar geregelt ist.
Wann ist eine Notveräußerung von Kryptowerten zulässig?
Eine solche Notveräußerung ist in der Regel nur unter diesen Bedingungen möglich:
- Rechtmäßige Sicherstellung: Die Kryptowerte müssen zuvor von den Behörden gemäß den gesetzlichen Vorschriften rechtmäßig sichergestellt oder beschlagnahmt worden sein. Das bedeutet, es muss eine gesetzliche Grundlage und in vielen Fällen auch ein richterlicher Beschluss für diese Maßnahme vorliegen.
- Drohender erheblicher Wertverlust: Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass die Kryptowerte erheblich an Wert verlieren, wenn sie nicht umgehend verkauft werden. Bei Kryptowerten ist dies aufgrund ihrer oft starken und schnellen Preisschwankungen (man spricht von Volatilität) besonders relevant. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass Vermögenswerte, die dem Staat oder Geschädigten später zufallen könnten, ihren Wert verlieren.
- Richterliche Anordnung: Die Notveräußerung darf nicht einfach von der Staatsanwaltschaft oder Polizei angeordnet werden. Sie erfordert in der Regel eine richterliche Anordnung. Ein Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Notveräußerung tatsächlich gegeben sind und ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Was bedeutet „erheblicher Wertverlust“?
Ein „erheblicher Wertverlust“ liegt dann vor, wenn die Weiterhaltung der Kryptowerte angesichts ihrer Wertentwicklung nicht mehr sinnvoll wäre. Es gibt keinen festen Prozentsatz, der immer gilt, da dies von der Art des Vermögenswerts und den Umständen abhängt. Gerichte orientieren sich jedoch oft daran, was ein „wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer“ in dieser Situation tun würde. Für Kryptowerte, die für ihre hohe Volatilität bekannt sind, kann bereits ein drohender Verlust von beispielsweise 10 Prozent des Wertes als erheblich angesehen werden, insbesondere wenn weitere, größere Verluste zu erwarten sind. Es geht darum, dass der Wertverlust nicht nur geringfügig ist, sondern die Substanz des sichergestellten Vermögens ernsthaft bedroht.
Wer ist ein „wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer“?
Das Kriterium des „wirtschaftlich vernünftig denkenden Eigentümers“ ist ein objektiver Maßstab. Stellen Sie sich vor, es wären Ihre eigenen Kryptowerte und Sie wüssten, dass diese stark an Wert verlieren könnten. Würden Sie in dieser Situation handeln, um den Verlust zu begrenzen oder den vorhandenen Wert zu sichern? Ein wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer würde genau dies tun: Er würde Maßnahmen ergreifen, um einen drohenden, nennenswerten Wertverlust zu verhindern. Die Behörden und Gerichte müssen also prüfen, ob das Nicht-Handeln (also das Nicht-Verkaufen) zu einem Schaden führen würde, den ein kluger Eigentümer vermeiden wollte. Ziel ist es, den Wert der sichergestellten Vermögenswerte für eine spätere mögliche Einziehung oder Rückgabe zu erhalten.
Was passiert mit dem Geld, wenn meine beschlagnahmten Kryptowerte vom Staat verkauft wurden?
Wenn Ihre beschlagnahmten Kryptowerte vom Staat verkauft wurden, ist das Geld nicht verloren, sondern es ersetzt die ursprünglichen Kryptowerte. Dieser Verkauf, oft als Notveräußerung bezeichnet, findet statt, wenn der Wert der Kryptowerte stark schwanken kann oder ihre Aufbewahrung schwierig ist. Das Ziel ist es, den Wert, der mit den Kryptowerten verbunden war, zu sichern und vor Verlust zu schützen.
Das Geld aus diesem Verkauf wird vom Staat sicher verwahrt, beispielsweise bei einer Justizkasse. Es handelt sich um eine vorübergehende Sicherung. Für Sie bedeutet das, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft noch nicht endgültig über dieses Geld entschieden hat. Es ersetzt die beschlagnahmten Kryptowerte als Ersatzwert.
Die endgültige Entscheidung über das Geld fällt erst später, im Rahmen des Gerichtsverfahrens. Es gibt grundsätzlich zwei mögliche Ergebnisse:
- Rückgabe des Geldes: Wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine endgültige Einziehung der Werte nicht vorliegen – etwa weil Sie freigesprochen werden oder das Verfahren eingestellt wird – dann wird Ihnen der Erlös aus dem Verkauf Ihrer Kryptowerte vollständig zurückerstattet.
- Einziehung des Geldes: Wenn das Gericht feststellt, dass die Kryptowerte beispielsweise aus einer Straftat stammen oder für eine Straftat genutzt wurden, kann es die endgültige Einziehung dieses Ersatzwertes anordnen. In diesem Fall geht das Geld dauerhaft in das Eigentum des Staates über. Diese Einziehung des Geldes tritt dann an die Stelle der Einziehung der ursprünglichen Kryptowerte.
Kurz gesagt: Das Geld aus dem Verkauf Ihrer Kryptowerte ist zunächst nur eine Umwandlung des Werts und wird staatlich verwahrt. Ob Sie es zurückerhalten oder ob es endgültig eingezogen wird, entscheidet sich erst durch eine spätere gerichtliche Entscheidung.
Kann ich als Betroffener eine Notveräußerung meiner Kryptowerte durch den Staat verhindern oder anfechten?
Wenn staatliche Stellen Kryptowerte sicherstellen oder beschlagnahmen, beispielsweise im Rahmen eines Strafverfahrens oder einer Zwangsvollstreckung, kann unter bestimmten Umständen eine sogenannte Notveräußerung angeordnet werden. Eine Notveräußerung bedeutet, dass die Werte schnell verkauft werden, um einen drohenden erheblichen Wertverlust zu vermeiden. Bei Kryptowerten ist die Gefahr eines solchen Verlusts aufgrund ihrer starken Preisschwankungen (Volatilität) oft sehr präsent.
Einflussnahme und rechtliche Schritte
Grundsätzlich haben Sie als Betroffener Möglichkeiten, gegen eine Sicherstellung oder eine geplante Notveräußerung vorzugehen. Diese Möglichkeiten umfassen:
- Widerspruch oder Einspruch gegen die Sicherstellung: Dies richtet sich gegen die ursprüngliche Maßnahme, durch die Ihre Kryptowerte vom Staat in Besitz genommen wurden. Hierbei geht es darum, ob die Sicherstellung selbst rechtmäßig war.
- Beschwerde gegen die Anordnung der Notveräußerung: Diese richtet sich speziell gegen die Entscheidung, Ihre Kryptowerte notzuverkaufen. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Notveräußerung vorliegen.
Hohe Hürden bei der Anfechtung von Notveräußerungen bei Kryptowerten
Gerichte legen bei der Prüfung einer Notveräußerung von Kryptowerten hohe Maßstäbe an. Die extremen Preisschwankungen dieser Vermögenswerte sind ein zentrales Argument für die Behörden und Gerichte, eine schnelle Veräußerung zu rechtfertigen.
- Begründung der Notwendigkeit: Der Staat muss darlegen, dass ein erheblicher und konkreter Wertverlust droht, der die Notveräußerung erforderlich macht. Angesichts der bekannten Volatilität von Kryptomärkten wird dies in der Regel angenommen.
- Gerichtliche Abwägung: Das Gericht wägt die Interessen des Staates, den Wert der sichergestellten Vermögenswerte zu erhalten (oder in stabile Währung umzuwandeln), mit Ihrem Interesse als Betroffener ab, Ihre Kryptowerte in ihrer ursprünglichen Form zu behalten. Oft überwiegt das staatliche Interesse am Werterhalt, insbesondere bei fallenden Kursen oder unklarer Marktentwicklung.
- Ihre Argumentation: Wenn Sie eine Notveräußerung verhindern oder anfechten möchten, müssten Sie überzeugend darlegen, dass die Voraussetzungen für eine solche Notveräußerung nicht gegeben sind. Dies könnte bedeuten, dass Sie aufzeigen müssen, dass aktuell kein signifikanter Wertverlust droht oder Ihre Kryptowerte entgegen der Annahme als werthaltig und stabil einzuschätzen sind. Angesichts der Natur von Kryptowerten ist dies eine anspruchsvolle Aufgabe.
Für Sie bedeutet dies, dass es zwar grundsätzlich Wege gibt, Einfluss zu nehmen oder rechtlich vorzugehen, die Erfolgschancen bei einer Notveräußerung von Kryptowerten jedoch oft durch die besondere Eigenschaft dieser Vermögenswerte – die hohe Volatilität – deutlich gemindert sind.
Besteht ein Unterschied zwischen der Beschlagnahme und der endgültigen Einziehung von Kryptowerten durch den Staat?
Ja, zwischen der Beschlagnahme und der endgültigen Einziehung von Kryptowerten durch den Staat besteht ein grundlegender Unterschied. Beide Maßnahmen dienen dazu, Vermögenswerte zu sichern, haben aber unterschiedliche Zwecke, Zeitpunkte und Rechtswirkungen.
Die Beschlagnahme: Eine vorläufige Sicherungsmaßnahme
Die Beschlagnahme ist ein vorübergehender Zustand. Stellen Sie sich vor, der Staat nimmt Ihnen vorübergehend etwas weg, um es für ein späteres Verfahren zu sichern. Im Falle von Kryptowerten bedeutet Beschlagnahme, dass die Ermittlungsbehörden die Kontrolle über die Zugangsdaten (z.B. Private Keys) oder die Speichermedien (z.B. Hardware Wallets) erlangen, auf denen die Kryptowerte gespeichert sind. Der Zweck ist es, sicherzustellen, dass diese Werte nicht versteckt, verkauft oder anderweitig beiseitegeschafft werden können, solange die Ermittlungen laufen.
- Wann: Die Beschlagnahme erfolgt in der Regel während eines laufenden Ermittlungsverfahrens, also noch bevor es zu einer gerichtlichen Verhandlung oder einem Urteil kommt.
- Warum: Sie dient dazu, die Beweismittel zu sichern und sicherzustellen, dass die Vermögenswerte für eine mögliche spätere Einziehung verfügbar sind. Es ist eine Art „Parken“ der Werte, bis über deren endgültiges Schicksal entschieden wird.
- Rechtliche Grundlage: Die Beschlagnahme ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und ist eine Zwangsmaßnahme, die der Sicherstellung von Beweismitteln oder der Vorbereitung einer späteren Einziehung dient.
Die Einziehung: Die endgültige Wegnahme
Die Einziehung hingegen ist die endgültige Wegnahme von Vermögenswerten durch den Staat. Dies ist ein dauerhafter Schritt, bei dem das Eigentum an den Kryptowerten vom ursprünglichen Besitzer auf den Staat übergeht.
- Wann: Eine Einziehung erfolgt erst nach einem rechtskräftigen Urteil eines Gerichts oder einem entsprechenden Beschluss. Das bedeutet, das Gericht hat abschließend entschieden, dass die Werte eingezogen werden sollen.
- Warum: Die Einziehung hat das Ziel, Gewinne aus Straftaten abzuschöpfen oder Vermögenswerte wegzunehmen, die für Straftaten genutzt wurden oder werden sollen. Der Täter soll die Vorteile aus seiner Straftat nicht behalten dürfen.
- Rechtliche Grundlage: Die Einziehung ist im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO) verankert und ist eine Rechtsfolge der Straftat.
Die Notveräußerung: Schutz vor Wertverlust während der Beschlagnahme
Hier kommt der Begriff der Notveräußerung ins Spiel. Gerade bei Kryptowerten, deren Wert stark schwanken kann (Volatilität), ist die Notveräußerung von großer Bedeutung. Sie ist keine eigene Rechtsmaßnahme wie Beschlagnahme oder Einziehung, sondern ein Instrument, das während der Phase der Beschlagnahme angewendet werden kann.
- Zweck: Wenn beschlagnahmte Kryptowerte in ihrem Wert stark fallen könnten oder wenn ihre Aufbewahrung und Verwaltung sehr aufwendig ist, kann eine Notveräußerung angeordnet werden. Dies dient dazu, den Wert der Vermögensmasse zu erhalten. Die Kryptowerte werden dann verkauft, und der Erlös, also das Geld, tritt an die Stelle der Kryptowerte.
- Wirkung: Das durch die Notveräußerung erzielte Geld bleibt weiterhin beschlagnahmt. Es wird quasi „geparkt“ und für eine mögliche spätere Einziehung gesichert. Der Staat will damit verhindern, dass zum Zeitpunkt einer möglichen Einziehung nur noch wenig oder gar kein Wert mehr vorhanden ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Beschlagnahme ist die vorläufige Sicherung, die Einziehung die endgültige Wegnahme nach einem Urteil. Die Notveräußerung ist eine Möglichkeit, während der Beschlagnahme den Wert von Vermögensgegenständen wie Kryptowerten zu sichern, indem diese verkauft und der Erlös stattdessen verwahrt wird.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Beschlagnahme
Die Beschlagnahme ist eine vorläufige staatliche Maßnahme, bei der Gegenstände – hier Kryptowährungen – vorübergehend in staatliche Gewalt genommen werden. Ihr Zweck ist es, die Vermögenswerte während eines Ermittlungsverfahrens zu sichern, damit sie später als Beweismittel dienen oder für eine mögliche Einziehung zur Verfügung stehen. Die Beschlagnahme verhindert, dass Beschuldigte die Werte verheimlichen, verkaufen oder verlieren. Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung (StPO), etwa §§ 94 ff.
Beispiel: Wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung ein Auto beschlagnahmt, darf der Besitzer es vorerst nicht nutzen, damit es nicht verschwinden kann.
Einziehung
Die Einziehung ist die endgültige Übertragung des Eigentums an Sachen oder Vermögenswerten vom Beschuldigten auf den Staat. Sie erfolgt meist nach einem rechtskräftigen Urteil und dient dazu, Gewinne aus Straftaten abzuschöpfen oder Vermögenswerte zu entziehen, die für Straftaten genutzt wurden. Die Einziehung ist also eine strafrechtliche Nebenfolge und in §§ 73 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im Gegensatz zur Beschlagnahme ist die Einziehung dauerhaft.
Beispiel: Wenn ein Täter Geld aus Drogenhandel besitzt, kann das Gericht dieses Geld am Ende des Verfahrens einziehen, sodass er es nicht behalten darf.
Notveräußerung
Eine Notveräußerung ist der schnell durchgeführte Verkauf von beschlagnahmten Gegenständen, wenn deren Wert stark zu schwanken droht oder ein erheblicher Wertverlust unmittelbar bevorsteht. Sie dient dazu, den Wert für eine mögliche spätere Einziehung zu sichern. Grundlage ist § 111p Strafprozessordnung (StPO). Eine solche Veräußerung kann nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen und gilt besonders bei volatilen Vermögenswerten wie Kryptowährungen.
Beispiel: Wenn auf einem Obstmarkt gutes Obst schnell verdirbt, verkauft der Händler es sofort preisgünstig, um mindestens einen Erlös zu erzielen und Verluste zu begrenzen.
Wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer
Dieser Begriff bezeichnet eine fiktive Person, die bei unklaren Situationen eine objektive wirtschaftliche Abwägung trifft und Verluste möglichst vermeiden will. Gerichte nutzen dieses Modell als Entscheidungsmaßstab, um zu beurteilen, wie ein Eigentümer in der gegebenen Lage handeln würde – zum Beispiel, ob er seine Kryptowährungen verkaufen oder halten würde. Der Maßstab hilft bei der Einschätzung, ob eine Notveräußerung gerechtfertigt ist.
Beispiel: Wenn Sie eine Aktie besitzen, deren Kurs stark schwanken kann, würden Sie wohl verkaufen, wenn ein deutlicher Wertverlust droht, statt auf Hoffnung zu setzen.
Beschwerde
Die Beschwerde ist ein gerichtliches Rechtsmittel, mit dem eine Partei die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung verlangen kann. Im strafprozessualen Kontext kann sie eingesetzt werden, um etwa gegen die Anordnung einer Notveräußerung oder einer Beschlagnahme vorzugehen. Die Beschwerde wird bei einer höheren Instanz eingereicht, die prüft, ob die vorherige Entscheidung rechtmäßig und angemessen war. Maßgebliche Regelungen finden sich in der Strafprozessordnung (StPO), z. B. §§ 304 ff.
Beispiel: Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, dass der Staat Ihr Auto beschlagnahmt, können Sie eine Beschwerde einlegen, damit ein höheres Gericht diese Entscheidung überprüft.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 111p Strafprozessordnung (StPO): Regelt die Notveräußerung beschlagnahmter Gegenstände bei drohendem erheblichem Wertverlust, also den schnellen Verkauf, um diesen Verlust abzuwenden. Entscheidend ist die Prüfung, ob ein wirtschaftlich vernünftiger Eigentümer unter Vermeidung von Spekulationsrisiken verkaufen würde. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht begründete die Rechtmäßigkeit des Verkaufs der Kryptowährungen genau mit § 111p StPO, da die hohe Volatilität der Werte einen erheblichen Verlust in kurzer Zeit realistisch erscheinen lässt.
- Einziehung (§§ 73 ff. StGB): Vorschriften über die endgültige Wegnahme von Gegenständen oder Geld, das aus Straftaten herrührt oder damit in Verbindung steht. Die Einziehung ist das Ziel, weshalb die Beweismittel verwahrt und gegebenenfalls veräußert werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kryptowerte wurden beschlagnahmt, weil ein Verdacht auf Geldwäsche besteht, und könnten nach rechtskräftiger Verurteilung eingezogen werden, weshalb der Wert bis dahin zu sichern ist.
- Eigentumsschutz (Art. 14 GG): Das Grundgesetz garantiert das Eigentum und den Schutz davor, wobei Eingriffe grundsätzlich zulässig sind, wenn sie gesetzlich erlaubt und verhältnismäßig sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht wägt das Eigentumsrecht von Herrn B. gegen die Interessen des Staates ab und erkannte in der Notveräußerung einen verhältnismäßigen Ausgleich, der das Eigentum zwar einschränkt, aber durch Schutz vor Totalverlust legitimiert.
- Prozessuale Grundsätze der Strafverfolgung (rechtsstaatliches Prinzip): Strafverfolgungsbehörden müssen rechtsstaatlich handeln, wobei ihnen institutionelle Grenzen gesetzt sind. Komplexe Spekulationen und ständige Marktbeobachtungen liegen außerhalb ihrer Aufgaben und Möglichkeiten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landgericht betonte, dass die Staatsanwaltschaft nicht als Finanzmakler auftreten kann und deshalb keine Risikoübernahme für Marktspekulationen möglich ist.
- Beweiswürdigung und Ermessen der Gerichte: Gerichte müssen im Rahmen ihrer Ermessenentscheidung die Umstände des Einzelfalls überprüfen, insbesondere ob das Risiko eines erheblichen Wertverlustes plausibel ist, und dabei auch die Auffassungen der Parteien berücksichtigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Einschätzung, dass die Volatilität eine realistische Gefahr darstellt, wurde auch durch die Argumente des Eigentümers bestätigt, wodurch der Notverkauf als angemessen beurteilt wurde.
- Schadensersatzrechtliche Haftung staatlicher Behörden: Behörden tragen kein spekulatives Risiko für den Kursverlauf von sichergestellten Vermögenswerten und sind nicht verpflichtet, Verluste aus unvorhersehbaren Marktbewegungen auszugleichen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hielt fest, dass die Staatsanwaltschaft durch den Verkauf das Schadenrisiko minimiert und sich so gegen mögliche Schadensersatzansprüche absichert.
Das vorliegende Urteil
LG Hanau – Az.: 1 Qs 10/25 – Beschluss vom 15.04.2025
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