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Berufung gegen Abwesenheitsurteil

Eine vermeintliche Urkundenfälschung ließ eine Angeklagte wiederholt Gerichtstermine schwänzen – doch dann kam es zu einer skurrilen Situation im Gerichtssaal. Ihr Anwalt war zwar anwesend, erklärte sich aber als nicht verteidigungsbereit. Plötzlich stand die entscheidende Frage im Raum, ob die knappe Frist für eine Berufung in dieser Konstellation überhaupt beginnen konnte. Das Oberlandesgericht Celle liefert nun eine überraschende Antwort auf die wahre Bedeutung von „Anwesenheit“ vor Gericht.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ws 334/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 11.02.2025
  • Aktenzeichen: 2 Ws 334/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Angeklagte, die ursprünglich wegen Urkundenfälschung beschuldigt wurde und deren Einspruch gegen einen Strafbefehl vom Amtsgericht verworfen und deren Berufung vom Landgericht als unzulässig abgewiesen wurde.
  • Beklagte: Die Generalstaatsanwaltschaft, die im Beschwerdeverfahren beantragte, die sofortige Beschwerde der Angeklagten zu verwerfen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Angeklagte wurde der Urkundenfälschung beschuldigt, da sie ein gefälschtes Attest vorgelegt haben soll. Sie erschien nicht zu Hauptverhandlungsterminen vor dem Amtsgericht, woraufhin ihr Einspruch gegen einen Strafbefehl verworfen wurde. Ihr anwesender Verteidiger erklärte, sie mangels Absprache nicht vertreten zu können.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, wann die Frist für die Einlegung einer Berufung gegen ein Urteil beginnt, wenn der Angeklagte nicht erscheint, aber sein Verteidiger im Gerichtssaal anwesend ist, jedoch erklärt, den Angeklagten nicht vertreten zu können.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht Celle hob den Beschluss des Landgerichts Lüneburg auf, der die Berufung der Angeklagten als unzulässig verworfen hatte. Die Sache wurde zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • Begründung: Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Berufungsfrist nicht bereits mit der Urteilsverkündung begann. Obwohl der Verteidiger der Angeklagten anwesend war, fehlte ihm die erforderliche Verteidigungsbereitschaft, da er erklärte, seine Mandantin mangels Absprache nicht vertreten zu können. In solchen Fällen beginnt die Frist erst mit der Zustellung des Urteils an den Verteidiger.
  • Folgen: Das Landgericht muss die Berufung der Angeklagten nun inhaltlich erneut prüfen, da die vorherige Abweisung wegen Verspätung aufgehoben wurde. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.

Der Fall vor Gericht


Ein verpasster Gerichtstermin und die Tücken der Fristberechnung

Jeder, der schon einmal Post von einem Gericht bekommen hat, kennt das Gefühl: Ein offizieller Brief mit einem festgesetzten Termin sorgt oft für Unbehagen. Was passiert, wenn man an diesem Tag krank ist oder aus anderen Gründen nicht erscheinen kann? Man könnte meinen, es reiche aus, einen Anwalt zu beauftragen, der die Vertretung übernimmt. Doch ein Fall vor dem Oberlandesgericht Celle zeigt, dass die Situation komplizierter sein kann, besonders wenn es um die Frage geht, wann wichtige Fristen zu laufen beginnen.

Anwalt im Gerichtssaal spricht zu Richter, mit Deutschland-Flagge im Hintergrund, gerichtliche Szene
Anwalt kann Klientin bei Urkundenfälschung im Gerichtssaal nicht verteidigen – Streit um Berufungsfrist und Verfahrensrecht. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die Geschichte beginnt mit einem Vorwurf der Urkundenfälschung. Einer Frau, nennen wir sie Frau A., wurde von der Staatsanwaltschaft Lüneburg – das ist die Behörde, die im Namen des Staates Anklage erhebt – vorgeworfen, in einer Apotheke ein gefälschtes Attest für Schlafmittel vorgelegt zu haben. Das Amtsgericht Celle, das für solche Fälle zuständige erstinstanzliche Gericht, setzte einen Verhandlungstermin an. Frau A. teilte dem Gericht jedoch schriftlich mit, dass sie nicht erscheinen werde, und fügte ein ärztliches Attest bei. Dieses bescheinigte ihr zwar, dass sie wegen einer psychischen Behandlung nicht aussagen könne, enthielt aber keine genaue Diagnose oder Begründung.


Vom Strafbefehl zum neuen Gerichtstermin

Weil Frau A. trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschien, wählte das Gericht einen schnellen Weg. Es erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen sogenannten Strafbefehl. Das ist eine Art Urteil ohne mündliche Verhandlung, mit dem eine Geldstrafe verhängt wird. Man kann es sich wie einen Bußgeldbescheid für eine schwerwiegendere Tat vorstellen. Gegen diesen Strafbefehl kann man jedoch Einspruch einlegen, was dann zu einer regulären Gerichtsverhandlung führt.

Genau das tat Frau A. Sie beauftragte einen Verteidiger, der für sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte. Damit war der Fall wieder offen, und das Amtsgericht musste einen neuen Verhandlungstermin festlegen. Dieser wurde auf den 3. September 2024 angesetzt. Auch diesmal schickte Frau A. kurz vor dem Termin ein Schreiben an das Gericht. Darin erklärte sie erneut, nicht teilnehmen zu wollen, und behauptete, ihr Verteidiger wisse Bescheid und werde sie vertreten. Sie legte wieder das alte, undatierte Attest bei.


Der entscheidende Tag vor Gericht: Anwesend, aber nicht vertreten?

Am 3. September 2024 kam es dann zu einer entscheidenden Szene im Gerichtssaal. Der Verteidiger von Frau A. war anwesend, die Angeklagte selbst jedoch nicht. Der Richter verlas das Schreiben von Frau A., in dem sie ihr Ausbleiben ankündigte. Doch was sagte der Verteidiger dazu? Er erklärte dem Gericht, dass das Nichterscheinen seiner Mandantin keineswegs mit ihm abgesprochen sei. Er habe zwar eine allgemeine Vollmacht, die ihn auch zur Vertretung in Abwesenheit berechtige. Da er aber keine Rücksprache halten konnte und keine Informationen zum aktuellen Stand hatte, könne er keine Angaben zur Person oder zur Sache machen. Seine klare Aussage lautete: Er trete an diesem Tag nicht als Vertreter für Frau A. auf.

Das Gericht wartete noch 15 Minuten, doch Frau A. erschien nicht. Daraufhin fällte es ein sogenanntes Verwerfungsurteil. Das bedeutet, der Einspruch von Frau A. gegen den Strafbefehl wurde verworfen, also abgewiesen. Der Grund: Sie war ohne ausreichende Entschuldigung nicht zur Verhandlung erschienen und auch nicht ordnungsgemäß durch einen Anwalt vertreten. Mit diesem Urteil wurde der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig. Das Urteil wurde am 3. September im Gerichtssaal verkündet, während der Verteidiger noch anwesend war.


Ein Wettlauf gegen die Zeit: Die umstrittene Berufungsfrist

Hier beginnt das eigentliche juristische Problem. Frau A. wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem man ein Urteil von der nächsthöheren Instanz, in diesem Fall dem Landgericht Lüneburg, überprüfen lassen kann. Dafür hat man jedoch nur eine Woche Zeit. Aber wann genau beginnt diese Frist von einer Woche zu laufen? Das Gesetz, genauer die Strafprozessordnung (die Spielregeln für Strafverfahren), hat hierfür zwei unterschiedliche Regelungen.

Die erste Regel besagt: Die Frist beginnt mit der Zustellung des schriftlichen Urteils. Das ist der Normalfall, wenn der Angeklagte bei der Urteilsverkündung nicht anwesend ist. Die zweite, strengere Regel gilt, wenn das Urteil in Anwesenheit des Angeklagten oder seines Verteidigers verkündet wird. In diesem Fall startet die Ein-Wochen-Frist sofort mit der Verkündung im Gerichtssaal.

Das Landgericht Lüneburg wandte die zweite, strengere Regel an. Es argumentierte: Der Verteidiger war ja am 3. September im Gerichtssaal anwesend, als das Urteil verkündet wurde. Also begann die Frist an diesem Tag. Da die Berufung von Frau A. erst am 16. September beim Gericht einging, war die Woche längst abgelaufen. Folglich verwarf das Landgericht die Berufung als unzulässig, weil sie verspätet war.


Die Entscheidung des Oberlandesgerichts: Was bedeutet „anwesend“ wirklich?

Gegen diese Entscheidung wehrte sich Frau A. über ihre Mutter, die sie nun vertrat, mit einer sogenannten sofortigen Beschwerde. Dies ist ein schnelles Rechtsmittel gegen prozessuale Entscheidungen eines Gerichts. Der Fall landete schließlich beim Oberlandesgericht Celle (OLG), das nun die entscheidende Frage klären musste: Hatte das Landgericht Recht, oder war die Berufung doch rechtzeitig?

Das OLG kam zu einem klaren Ergebnis: Das Landgericht hatte die Situation falsch bewertet. Die Berufung von Frau A. war nicht verspätet. Der Fall wurde daher an das Landgericht zurückverwiesen. Aber warum entschied das OLG so, obwohl der Verteidiger doch unbestreitbar im Gerichtssaal war?

Die fehlende „Verteidigungsbereitschaft“ als Schlüssel

Das Gericht stellte auf einen entscheidenden Punkt ab: die sogenannte Verteidigungsbereitschaft. Nur weil ein Anwalt körperlich anwesend ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er auch als Vertreter im Sinne des Gesetzes gilt. Der Anwalt von Frau A. hatte unmissverständlich erklärt, dass er mangels Absprache mit seiner Mandantin nicht in der Lage sei, sie zu vertreten. Ihm fehlte die Bereitschaft und die Möglichkeit, eine effektive Verteidigung zu führen.

Um das zu verstehen, hilft ein Alltagsvergleich: Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen einen Handwerker, eine Reparatur durchzuführen. Er kommt pünktlich, aber erklärt Ihnen sofort, dass er das nötige Werkzeug vergessen hat und daher heute nichts tun kann. Würden Sie sagen, der Handwerker ist „erschienen, um zu arbeiten“? Wohl kaum. Ähnlich sah es das Gericht hier: Ein Anwalt, der erklärt, nicht verteidigen zu können, ist zwar physisch da, aber nicht „anwesend“ im juristischen Sinne einer aktiven Vertretung.

Ein Blick auf den Zweck des Gesetzes: Das Recht auf Gehör

Das OLG begründete seine Entscheidung auch mit dem Sinn und Zweck der Gesetze. Die Regeln zur Anwesenheit im Prozess sollen sicherstellen, dass der Angeklagte sein Recht auf rechtliches Gehör wahrnehmen kann – also die Möglichkeit hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern und verteidigen zu lassen. Eine effektive Verteidigung ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats. Es wäre ein Widerspruch, wenn das Gesetz einerseits eine effektive Verteidigung fordert, andererseits aber die bloße körperliche Anwesenheit eines nicht handlungsfähigen Anwalts ausreichen ließe, um strenge Fristen auszulösen.

Der Wortlaut des Gesetzes im Vergleich

Zudem zog das Gericht einen Vergleich zu einer anderen Regel in der Strafprozessordnung. Dort steht, dass eine Verhandlung gegen einen abwesenden Angeklagten nur dann stattfinden darf, wenn ein Verteidiger „erschienen“ ist. Die Rechtsprechung hat hierzu längst geklärt, dass „erschienen“ nicht nur körperliche Anwesenheit meint, sondern eben auch die Bereitschaft zur Verteidigung. Das OLG argumentierte: Wenn das Wort „erschienen“ so ausgelegt wird, muss das fast wortgleiche „anwesend“ bei der Fristenregelung genauso verstanden werden. Alles andere wäre widersprüchlich.


Die Konsequenz: Der Fall geht zurück an das Landgericht

Weil der Verteidiger also nicht als „anwesender Vertreter“ im Sinne des Gesetzes galt, konnte die Berufungsfrist nicht am Tag der Verkündung im Gerichtssaal (3. September) beginnen. Stattdessen begann sie erst, als das schriftliche Urteil dem Verteidiger offiziell zugestellt wurde, was am 10. September geschah. Die Berufung, die am 16. September beim Gericht einging, war somit innerhalb der einwöchigen Frist und damit rechtzeitig.

Das Oberlandesgericht hat damit nicht über den eigentlichen Vorwurf der Urkundenfälschung entschieden. Es hat lediglich einen prozessualen Fehler des Landgerichts korrigiert und klargestellt, dass die Berufung von Frau A. zulässig ist. Der Fall geht nun zurück an das Landgericht Lüneburg, das sich jetzt inhaltlich mit der Berufung und dem ursprünglichen Urteil des Amtsgerichts auseinandersetzen muss. Die Kosten für dieses Beschwerdeverfahren muss die Staatskasse tragen, da das Gericht die Frist falsch berechnet hatte.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass die bloße Anwesenheit eines Anwalts im Gerichtssaal nicht automatisch bedeutet, dass er auch wirklich als Vertreter handelt. Wenn ein Verteidiger ausdrücklich erklärt, seine Mandantin mangels Absprache nicht vertreten zu können, gilt er rechtlich als nicht anwesend – selbst wenn er körperlich im Saal sitzt. Diese Unterscheidung hat praktische Folgen: Fristen für Rechtsmittel beginnen dann nicht sofort mit der Urteilsverkündung zu laufen, sondern erst mit der schriftlichen Zustellung des Urteils. Das Gericht stellt damit klar, dass eine wirksame Verteidigung mehr erfordert als die physische Präsenz eines Anwalts – er muss auch tatsächlich in der Lage und bereit sein zu handeln.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Verwerfungsurteil und wann wird es erlassen?

Ein Verwerfungsurteil ist eine besondere Form einer gerichtlichen Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei – typischerweise der Angeklagte in einem Strafverfahren oder derjenige, der Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat – ohne eine ausreichende Begründung nicht zu einem wichtigen Gerichtstermin erscheint. Es ist entscheidend zu verstehen, dass es sich bei einem Verwerfungsurteil nicht um eine Entscheidung über Schuld oder Unschuld in der Sache handelt. Stattdessen ist es eine reine Verfahrensentscheidung, die eine bestimmte rechtliche Maßnahme (ein Rechtsmittel wie ein Einspruch oder eine Berufung) wegen des Ausbleibens als unzulässig verwirft.

Wann wird ein Verwerfungsurteil erlassen?

Ein Verwerfungsurteil wird typischerweise in Situationen erlassen, in denen eine Person die Möglichkeit hat, eine gerichtliche Entscheidung zu überprüfen oder anzufechten, diesen Termin aber nicht wahrnimmt:

  1. Bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl: Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Strafbefehl erhalten. Das ist ein schriftlicher Bescheid des Gerichts, der eine Strafe, oft eine Geldstrafe, ohne eine mündliche Verhandlung festsetzt. Wenn Sie mit diesem Strafbefehl nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen. Daraufhin wird ein Gerichtstermin angesetzt. Erscheinen Sie oder Ihr bevollmächtigter Anwalt unentschuldigt nicht zu diesem Termin, kann das Gericht Ihren Einspruch durch ein Verwerfungsurteil verwerfen. Die Folge ist, dass der ursprüngliche Strafbefehl dann endgültig gültig wird und nicht mehr angefochten werden kann – er erlangt Rechtskraft.
  2. Bei einer Berufung in einem Strafverfahren: Wenn Sie nach einem Urteil in erster Instanz (zum Beispiel vor dem Amtsgericht) Berufung einlegen, bedeutet das, dass der Fall von einer höheren Instanz (z.B. dem Landgericht) noch einmal neu verhandelt wird. Auch hier gilt: Erscheinen Sie als Angeklagter oder Ihr Verteidiger unentschuldigt nicht zum Berufungstermin, kann das Gericht die Berufung ebenfalls durch ein Verwerfungsurteil verwerfen. Das hat zur Konsequenz, dass das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig wird. Sie verlieren damit die Möglichkeit, den Fall in der Berufungsinstanz noch einmal inhaltlich prüfen zu lassen.

Voraussetzungen für ein Verwerfungsurteil

Die zentrale Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil ist das unentschuldigte Fehlen des Angeklagten oder seines Anwalts. Was als „entschuldigt“ gilt, ist streng geregelt: Eine einfache Vergesslichkeit, Bequemlichkeit oder eine leichte Krankheit ohne Nachweis reichen in der Regel nicht aus. Bei Krankheit ist oft ein ärztliches Attest notwendig, das die Verhandlungsunfähigkeit bestätigt und dem Gericht rechtzeitig vorliegt. Wenn keine anerkannte Entschuldigung vorliegt und der Termin nicht wahrgenommen wird, kann das Gericht ein solches Urteil erlassen.

Die unmittelbare Konsequenz

Die direkte und gravierendste Konsequenz eines Verwerfungsurteils ist, dass die vorausgegangene gerichtliche Entscheidung (der Strafbefehl oder das Urteil der ersten Instanz), gegen die Sie sich gewehrt haben, endgültig und unanfechtbar wird – sie erlangt Rechtskraft. Das bedeutet, die darin festgesetzte Strafe oder Maßnahme (wie eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe) wird vollstreckt. Die Möglichkeit, sich inhaltlich gegen den ursprünglichen Vorwurf zu verteidigen oder eine höhere Instanz den Fall überprüfen zu lassen, geht durch das unentschuldigte Fehlen verloren, ohne dass der Sachverhalt in der geplanten Instanz noch einmal geprüft wurde.


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Wie kann ich gegen ein Verwerfungsurteil vorgehen?

Wenn ein Verwerfungsurteil erlassen wurde, bedeutet das in der Regel, dass ein Rechtsmittel, wie zum Beispiel ein Einspruch oder eine Berufung, vom Gericht abgewiesen wurde. Dies geschieht typischerweise, weil bestimmte formale Voraussetzungen oder wichtige Fristen nicht eingehalten wurden. Trotz einer solchen Abweisung bestehen oft noch Möglichkeiten, gegen diese Gerichtsentscheidung vorzugehen.

Mögliche Wege nach einem Verwerfungsurteil

Das gängigste Rechtsmittel, um eine Überprüfung eines Verwerfungsurteils zu erreichen, ist die Berufung. Eine Berufung ermöglicht es, eine gerichtliche Entscheidung von einer höheren Gerichtsinstanz noch einmal überprüfen zu lassen. Wenn beispielsweise Ihr Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch ein Verwerfungsurteil abgewiesen wurde, kann die Berufung der Weg sein, den Fall inhaltlich erneut betrachten zu lassen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die genaue Art des möglichen Rechtsmittels davon abhängt, welche Art von Verwerfungsurteil vorliegt und in welcher Phase des Gerichtsverfahrens es ergangen ist. Bei einer Verwerfung einer bereits eingelegten Berufung könnte zum Beispiel in bestimmten Fällen die Revision das nächste mögliche Rechtsmittel sein.

Wichtige Voraussetzungen und Fristen

Unabhängig davon, welches spezifische Rechtsmittel zur Verfügung steht, sind bei einem Vorgehen gegen ein Verwerfungsurteil äußerst strenge Fristen einzuhalten. Werden diese Fristen versäumt, wird das Verwerfungsurteil rechtskräftig. Dies bedeutet, dass die Entscheidung des Gerichts endgültig und nicht mehr anfechtbar ist.

  • Fristen: Die Fristen für Rechtsmittel sind generell kurz und beginnen in der Regel mit dem Tag, an dem Ihnen das Verwerfungsurteil offiziell zugestellt wird. Die Frist für eine Berufung beträgt beispielsweise in vielen Fällen einen Monat.
  • Form und Begründung: Jedes Rechtsmittel muss in der korrekten Form beim zuständigen Gericht eingereicht und oft auch innerhalb einer bestimmten Frist begründet werden. Dabei müssen konkrete Gründe dargelegt werden, warum das Verwerfungsurteil aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie von einem Verwerfungsurteil betroffen sind, ist es entscheidend, schnell und präzise zu handeln, um die verbleibenden Möglichkeiten zu nutzen. Das deutsche Prozessrecht bietet zwar Wege, sich gegen solche Entscheidungen zu wehren, diese sind jedoch an klare formale Bedingungen und genaue Zeitvorgaben geknüpft.


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Wann genau beginnt die Frist für eine Berufung zu laufen?

Die Frist für eine Berufung beginnt in der Regel mit der förmlichen Zustellung des vollständig schriftlich abgefassten Urteils. Dies ist der entscheidende Zeitpunkt, der für die Berechnung der Berufungsfrist maßgeblich ist.

Das schriftliche Urteil ist entscheidend

Ein Urteil wird zwar oft zunächst im Gerichtssaal verkündet, also mündlich bekannt gegeben. Für den Beginn der Berufungsfrist ist dieser Termin jedoch nicht maßgeblich. Stattdessen müssen Sie auf das Datum achten, an dem Sie das schriftliche Urteil offiziell erhalten. Das bezeichnet man als Zustellung.

  • Zustellung bedeutet, dass das Gericht Ihnen das vollständige schriftliche Urteil auf offiziellem Weg zukommen lässt. Dies geschieht meist per Post, und der Erhalt wird dokumentiert (z.B. durch einen gelben Umschlag mit Zustellvermerk). Der Tag, an dem Sie dieses Dokument erhalten, ist der Startpunkt der Frist.
  • Die Berufungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab dem Tag der Zustellung des schriftlichen Urteils. Diese Frist ist eine sogenannte Notfrist. Das bedeutet, dass sie vom Gericht nicht verlängert werden kann und bei Versäumnis die Möglichkeit der Berufung in der Regel verloren geht.

Warum die Fristberechnung so wichtig ist

Die Fristberechnung ist im Rechtssystem äußerst streng geregelt und lässt kaum Spielraum für Fehler. Für Sie als juristischen Laien bedeutet das, dass der genaue Zeitpunkt des Erhalts des schriftlichen Urteils von größter Bedeutung ist. Das Datum der Zustellung finden Sie oft auf dem gelben Umschlag oder im Zustellvermerk des Gerichts. Eine präzise Kenntnis dieses Datums ist unerlässlich, um keine wichtigen gerichtlichen Möglichkeiten zu versäumen.


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Welche Rolle spielt die Anwesenheit meines Anwalts für den Beginn von Berufungsfristen?

Die bloße körperliche Anwesenheit Ihres Anwalts bei einer Gerichtsverhandlung oder der Verkündung eines Urteils im Gerichtssaal reicht in der Regel nicht aus, um die Frist für eine Berufung in Gang zu setzen. Diese Frist beginnt nicht automatisch, nur weil Ihr Anwalt das Ergebnis des Urteils mündlich erfahren hat.

Wann beginnt die Berufungsfrist wirklich zu laufen?

Für den Beginn der Berufungsfrist ist in den meisten Fällen die formelle Zustellung des vollständig schriftlichen Urteils entscheidend. Stellen Sie sich das vor wie bei einem wichtigen Brief: Nicht das Hören der Nachricht, sondern erst das tatsächliche Erhalten und Öffnen des Briefes löst eine Reaktionspflicht aus. Im juristischen Sinne bedeutet „Zustellung“, dass das offizielle, schriftliche Urteil Ihrem Anwalt (oder Ihnen, wenn Sie keinen Anwalt haben) nachweislich und förmlich übermittelt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt, der genau dokumentiert wird, beginnt die Berufungsfrist zu laufen. Das ist ein wichtiger Schutz für die Parteien, um sicherzustellen, dass sie eine verlässliche Grundlage für die Berechnung der Frist haben und ausreichend Zeit, um die schriftlichen Gründe des Urteils zu prüfen.

Warum ist diese Unterscheidung so wichtig?

Diese strenge Regelung dient der Rechtssicherheit. Sie stellt sicher, dass es keinen Zweifel gibt, wann genau eine wichtige Frist beginnt. Auch wenn Ihr Anwalt bereits im Gericht von der Entscheidung erfahren hat, kann es entscheidend sein, die schriftlichen Gründe des Urteils genau zu kennen, um zu entscheiden, ob eine Berufung sinnvoll ist. Die Zustellung des schriftlichen Urteils garantiert, dass alle Beteiligten die gleiche, verbindliche Textfassung des Urteils und seiner Begründung erhalten, bevor die Frist für einen Rechtsbehelf wie die Berufung zu laufen beginnt. Für Sie bedeutet das: Vertrauen Sie auf die offizielle Zustellung des schriftlichen Urteils als den Startpunkt für die Fristberechnung.


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Was bedeutet es, wenn mein Anwalt nicht „verteidigungsbereit“ ist?

Der Begriff der „Verteidigungsbereitschaft“ spielt im Recht eine wichtige Rolle, besonders wenn es darum geht, ob und wann bestimmte Fristen, zum Beispiel für einen Einspruch oder eine Berufung, beginnen. Er bedeutet, dass ein Anwalt oder eine Anwältin nicht nur körperlich anwesend ist, sondern auch inhaltlich und organisatorisch in der Lage sein muss, die Interessen der Mandantschaft sofort und effektiv zu vertreten.

Warum ist „Verteidigungsbereitschaft“ so wichtig?

Das Konzept der Verteidigungsbereitschaft schützt Sie als Mandanten. Es stellt sicher, dass Ihre Rechte nicht gefährdet werden, weil Ihr Anwalt unerwartet mit einer Situation konfrontiert wird, auf die er sich nicht vorbereiten konnte. Wenn beispielsweise ein Gerichtsschreiben oder eine Entscheidung zugestellt wird, beginnt ab diesem Zeitpunkt oft eine wichtige Frist zu laufen. Diese Frist soll Ihnen ausreichend Zeit geben, die Lage mit Ihrem Anwalt zu besprechen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Was bedeutet „verteidigungsbereit“ konkret?

Ein Anwalt ist verteidigungsbereit, wenn er über alle notwendigen Informationen, Unterlagen und das entsprechende Mandat verfügt, um auf eine bestimmte rechtliche Handlung reagieren zu können. Es geht darum, dass der Anwalt eine sinnvolle und fundierte Einschätzung der Lage vornehmen und die notwendigen Schritte für Sie einleiten kann.

Stellen Sie sich vor, Ihr Anwalt erscheint zu einem Gerichtstermin, hat aber keine Ahnung, um welchen Fall es geht, welche Dokumente relevant sind oder welche Absprachen getroffen wurden. Oder ein wichtiges Schriftstück wird ihm zugestellt, obwohl er erst seit kurzem Ihr Mandat übernommen hat und noch keine Gelegenheit hatte, sich in die Akten einzulesen. In solchen Fällen könnte Ihr Anwalt möglicherweise nicht „verteidigungsbereit“ sein.

Die Auswirkungen auf Fristen

Wenn ein Anwalt nicht verteidigungsbereit ist, kann dies weitreichende Folgen haben:

  • Fristbeginn: Eine Frist, die normalerweise mit der „Zustellung“ eines Dokuments an den Anwalt beginnt, kann unter Umständen noch nicht als gestartet gelten. Die Gerichte überprüfen, ob die Zustellung unter Umständen erfolgte, die eine echte Interessenvertretung durch den Anwalt ermöglichten.
  • Schutz Ihrer Rechte: Dies dient dazu, Ihre Rechte zu wahren. Eine Frist, die beginnt, während Ihr Anwalt objektiv keine Möglichkeit zur Reaktion hat, wäre unfair.

Es ist also nicht allein die Anwesenheit oder der Empfang eines Schriftstücks durch den Anwalt entscheidend. Vielmehr ist es die Fähigkeit zur effektiven Vertretung, die den Beginn wichtiger prozessualer Fristen auslöst. Dieser juristische Grundsatz sorgt dafür, dass Ihnen als Mandant eine angemessene und faire Bearbeitung Ihres Falls ermöglicht wird.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine schriftliche gerichtliche Anordnung, mit der bei geringfügigen oder eindeutigen Straftaten eine Strafe, meist eine Geldstrafe, ohne mündliche Verhandlung verhängt wird (§ 407 ff. Strafprozessordnung, StPO). Er ersetzt quasi das Urteil in einem beschleunigten Verfahren und dient dazu, die Justiz zu entlasten. Betroffene können gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen, damit es zu einer regulären Gerichtsverhandlung kommt.

Beispiel: Wenn jemand beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird, kann das Gericht einen Strafbefehl erlassen, der eine Geldstrafe vorsieht, ohne dass es zu einer Verhandlung kommt.


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Verwerfungsurteil

Ein Verwerfungsurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Rechtsmittel – etwa ein Einspruch oder eine Berufung – wegen unentschuldigtem Ausbleiben der betroffenen Partei oder ihres Vertreters ohne formelle Sachentscheidung abgelehnt wird (§ 329 StPO). Es ist eine Verfahrensmaßnahme, die bedeutet, dass die angesetzte erneute Prüfung des Falls entfällt, weil der Beteiligte nicht zum Termin erschienen ist oder nicht vertreten wurde. Die Folge ist, dass die vorherige Entscheidung rechtskräftig wird.

Beispiel: Kommt ein Angeklagter nicht zu seinem Gerichtstermin und ist auch kein Anwalt mit Verteidigungsbereitschaft anwesend, kann das Gericht den Einspruch gegen einen Strafbefehl verwerfen – die Strafe wird dann endgültig.


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Zustellung

Zustellung bezeichnet den förmlichen, rechtlich nachweisbaren Vorgang, durch den einem Beteiligten ein Schriftstück, etwa ein Urteil, übersandt und der Eingang nachgewiesen wird (§ 166 ZPO). Die Zustellung ist maßgeblich für den Beginn von Fristen, da erst mit dem Erhalt des Dokuments die Reaktionszeit z.B. für eine Berufung läuft. Sie sichert, dass der Empfänger das Schriftstück auch tatsächlich erhält und daraus keine Nachteile entstehen.

Beispiel: Das Gericht schickt einem Angeklagten das schriftliche Urteil per Einschreiben zu, der Empfang dieser Sendung gilt als Zustellung und startet die einewöchige Berufungsfrist.


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Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil einer niedrigen Gerichtsbarkeit, mit dem eine Überprüfung des Urteils durch eine höhere Instanz beantragt wird (§§ 511 ff. StPO). Sie eröffnet die Chance, dass das Urteil auf Rechtsfehler oder Tatsachen überprüft und gegebenenfalls abgeändert wird. Die Berufung muss innerhalb einer gesetzlichen Frist eingelegt werden, sonst wird sie unzulässig.

Beispiel: Nach einem Urteil des Amtsgerichts wegen Urkundenfälschung legt der Angeklagte Berufung beim Landgericht ein, um das Urteil überprüfen zu lassen.


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Verteidigungsbereitschaft

Verteidigungsbereitschaft bedeutet, dass ein Anwalt nicht nur körperlich anwesend sein muss, sondern auch in der Lage und bereit sein muss, die Interessen seines Mandanten aktiv und effektiv zu vertreten (vgl. Rechtsprechung zum Begriff „erschienen“ in StPO). Nur dann gilt die Anwesenheit des Anwalts als tatsächliche Vertretung und kann z.B. für den Beginn von Fristen herangezogen werden. Fehlt diese innere Bereitschaft, beginnt eine Berufungsfrist nicht zwangsläufig mit dessen Anwesenheit.

Beispiel: Ein Anwalt sitzt zwar im Gerichtssaal, erklärt jedoch, dass er keine Rücksprache mit dem Mandanten hatte und daher nicht verteidigen kann. Dann gilt er nicht als verteidigungsbereit, und Fristen beginnen nicht an diesem Tag.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Strafprozessordnung (StPO) § 74 Abs. 2: Regelt den Beginn der Berufungsfrist im Strafverfahren und differenziert, ob die Frist mit der Verkündung des Urteils in der Verhandlung oder mit der Zustellung des schriftlichen Urteils beginnt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zentrale Norm für die Fristberechnung, da die Frage zu klären war, ob die Berufungsfrist mit der mündlichen Urteilsverkündung oder erst mit Zustellung startete.
  • Strafprozessordnung (StPO) § 230 Abs. 2: Bestimmt, dass eine Verhandlung gegen einen abwesenden Angeklagten nur zulässig ist, wenn ein Verteidiger „erschienen“ ist, was nicht nur die körperliche Präsenz, sondern auch die Verteidigungsbereitschaft voraussetzt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Diente als Auslegungshilfe, um den Begriff „anwesend“ bei der Fristberechnung im Sinne der Verteidigungsbereitschaft zu verstehen.
  • Strafprozessordnung (StPO) § 51 Abs. 1 Nr. 1: Ermöglicht die Einlegung des Einspruchs gegen Strafbefehle und regelt das Verfahren nach Einspruch, inklusive der Ansetzung eines neuen Verhandlungstermins. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Grundlage für das weitere Verfahren nach dem Einspruch der Frau A. gegen den Strafbefehl und die Ansetzung der neuen Verhandlung.
  • Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG): Verlangt, dass jeder Angeklagte im Strafverfahren die Möglichkeit zur Verteidigung und zur Stellungnahme zu den Vorwürfen erhält. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Leitprinzip, das die Bedeutung einer effektiven Vertretung durch den Anwalt unterstreicht und die Entscheidung des OLG stützt, den bloß körperlich anwesenden, aber nicht verteidigungsbereiten Anwalt nicht als Rechtsvertretung zu werten.
  • Strafprozessordnung (StPO) §§ 329 ff. (Berufung): Regelt das Berufungsverfahren, insbesondere Fristen und Zulässigkeit der Berufung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Spielte eine Rolle bei der Bewertung der Rechtzeitigkeit der Berufung und der darauf beruhenden Zulässigkeit des Rechtsmittels.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Celle – Az.: 2 Ws 334/24 – Beschluss vom 11.02.2025


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