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Strafbarkeit von Umweltstraftaten: Wenn Umweltschutz und Strafgesetzbuch aufeinandertreffen

Umweltstraftaten und deren Bedeutung im deutschen Recht

Der rechtliche Aspekt des Umweltschutzes ist in Deutschland von besonderer Bedeutung und wird durch spezifische Gesetze und Verordnungen unterstrichen, die auf die Verhinderung und Bestrafung von Umweltstraftaten abzielen.

Umweltstraftaten sind gesetzlich definierte Vergehen, die erhebliche Schäden an der Umwelt verursachen oder verursachen können. Diese können eine Vielzahl von Aktivitäten umfassen, darunter die illegale Entsorgung von Abfallstoffen, die unzulässige Freisetzung von Schadstoffen in die Luft, den Boden oder das Wasser, die unerlaubte Entnahme von Bodenressourcen und den illegalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten.

Umweltstraftaten in Deutschland: Gesetze, Durchsetzung und Konsequenzen

Umweltstraftaten
„Umweltstraftaten: Die Balance zwischen Strafgesetzbuch und Umweltschutz – Prävention, Sanktion und Wiedergutmachung.“ (Symbolfoto: smolaw /Shutterstock.com)

Diese Umweltstraftaten sind in verschiedenen Gesetzen wie dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oder dem Chemikaliengesetz geregelt. Diese Gesetze legen die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Schutz der Umwelt fest und regeln auch die Sanktionen und Strafen für Verstöße gegen diese Bestimmungen.

Zum Beispiel, das Bundesnaturschutzgesetz stellt unter anderem die Zerstörung von Lebensräumen streng geschützter Tierarten unter Strafe. Die unerlaubte Entsorgung von gefährlichen Abfällen kann nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Die Durchsetzung dieser Gesetze liegt in der Verantwortung verschiedener Behörden, darunter das Umweltbundesamt und die jeweiligen Landesumweltämter. Sie sind mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um die Einhaltung der Umweltschutzgesetze zu überwachen und durchzusetzen, einschließlich der Durchführung von Untersuchungen und der Verhängung von Strafen bei Verstößen.

Es ist wichtig zu betonen, dass das deutsche Rechtssystem Umweltstraftaten sehr ernst nimmt und sie entsprechend bestraft. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, dass jeder Bürger seine Verantwortung für den Schutz der Umwelt ernst nimmt und dass Umweltvergehen nicht ungestraft bleiben.

Definition und Arten von Umweltstraftaten

Maßgeblich für die Strafbarkeit der Umweltverschmutzung sind die §§ 324 – 330a Strafgesetzbuch (StGB). Es muss hierbei erwähnt werden, dass das deutsche Strafrecht die Umweltstraftaten als eigenständigen Straftatbestand kennt und entsprechend auch beziffert. Zu nennen wären an dieser Stelle die Gewässer- sowie Bodenverunreinigung im Sinne des § 324 respektive 324a StGB sowie die Luftverunreinigung (§ 325 StGB) nebst dem unerlaubten Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB) und dem unerlaubten Betreiben von Anlagen im Sinne des § 327 StGB. Zudem ist auch noch die Gefährdung schutzartiger Gebiete auf der Grundlage des § 329 StGB und die schwere Gefährdung durch Giftfreisetzung gem. § 330a StGB ein Straftatbestand.

Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

Zunächst muss erwähnt werden, dass es in Deutschland ein reines Umweltschutzstrafgesetz auf vergleichbarer Basis mit anderen europäischen Ländern nicht gibt. Vielmehr gibt es lediglich das Strafgesetzbuch, welches mit den §§ 324 – 330a den Straftatbestand der Umweltverschmutzung als sogenanntes Hauptrecht gesetzlich regelt. Der Umgang mit Naturschutzgebieten oder auch den Gewässern in Deutschland werden im Zuge des sogenannten Nebenrechts abgehandelt.

Zu nennen wäre hier die Gewässerschutzverordnung oder auch das Bundesnaturschutzgesetz. Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BIMschG) ist eine relevante gesetzliche Grundlage für den Schutz der Umwelt. Zudem gibt es in Deutschland noch das Bundesbodenschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Diese Gesetze regeln zwar den Umgang des einzelnen Menschen mit der Umwelt, sie sehen jedoch keine Strafen für die Zuwiderhandlung vor.

Strafverfolgung und Sanktionen

In den meisten Fällen handelt es sich bei der Umweltverschmutzung um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bestraft wird. Die Unterscheidung zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Straftat wird anhand der Schwere der Tat vorgenommen. Die Zuständigkeit der Strafverfolgung ist davon abhängig, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt. Im Fall von Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Strafverfolgung durch die Bundesländer, während bei Straftaten der Bund mit seiner Institution des Bundesumweltamtes zuständig ist. Das Verfahren wird durch eine Anzeige bei der Polizei und einem entsprechenden Ermittlungsverfahren eröffnet. Im Fall von Ordnungswidrigkeiten hat der Gesetzgeber Bußgelder als Sanktion des Verhaltens vorgesehen. Sollte es sich um eine besonders schwere Straftat handeln, kann dies eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die Höhe der Strafe ist abhängig von der Schwere der Tat. Als Maximalstrafe sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren vor.

Verantwortlichkeit von Unternehmen und Organisationen

Der Gesetzgeber nimmt im Hinblick auf den Umweltschutz keinerlei Differenzierung zwischen einer natürlichen Person und einem Unternehmen vor. Dies bedeutet, dass auch Unternehmen in der Verantwortlichkeit des Umweltschutzes stehen und bei Umweltstraftaten ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichermaßen verhält es sich auch mit Organisationen. Die Verantwortung für die Taten muss dabei stets die für das Unternehmen respektive der Organisation verantwortliche Person tragen.

Prävention und Sensibilisierung

Der deutsche Staat hat in der Vergangenheit bereits eine wahre Vielzahl von Maßnahmen getroffen, um die Umwelt zu schützen. Der Kernansatz lag dabei in der Sensibilisierung der Gesellschaft, dass der Umweltschutz eine wichtige Grundvoraussetzung für die Zukunft der Welt ist. In zahllosen Medienspots wurde auf die Notwendigkeit des Mülltrennens als simple Maßnahme für jeden Haushalt hingewiesen und auch die Sauberkeit der Atemluft wurde durch diverse Maßnahmen bereits verbessert. Das Bundesumweltministerium zeigt sich bei dieser Thematik überaus aktiv und schürt auf diese Weise ein Bewusstsein in der Bevölkerung, dass die Natur geschützt werden muss.

Internationale Zusammenarbeit gegen Umweltstraftaten

Die Europäische Union hat sich der Thematik des Umweltschutzes ebenfalls angenommen und in Form des Europaparlaments auch schon gesetzliche Vorgaben geschaffen, die von den jeweiligen Regierungen der europäischen Länder in die Gesetzgebung einfließen müssen. Zwar gibt es bei der Umsetzung dieser Vorgaben teilweise sehr lange Fristen, allerdings werden Verstöße der einzelnen Länder gegen die Vorgaben oder die Nichtumsetzung der Vorgaben seitens der EU mit entsprechenden Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof geahndet. Auf der Grundlage dieser europäischen Verordnung sind die einzelnen Länder auch dazu angehalten, Umweltstraftaten in ihrem Land stärker zu verfolgen und zu sanktionieren.

Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Strafverfolgungsbehörden

Auch wenn es erschreckend klingen mag, so findet der Großteil der Umweltverschmutzung im tagtäglichen Leben statt. Damit eine Verfolgung dieser Straftaten überhaupt möglich ist, sind in Deutschland die zuständigen Behörden auf die Mithilfe der Zivilgesellschaft angewiesen. Bedingt durch den Umstand, dass es in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz der Notwendigkeit des Umweltschutzes und auch eine hohe Sensibilisierung bezüglich dieser Thematik gibt, ist diese Mithilfe auch erfreulich hoch. Zudem sind in Deutschland auch Umweltverbände wie der Naturschutzbund (NABU) sowie Greenpeace und WWF aktiv, die Umweltstraftaten zur Anzeige bringen und auf diese Weise auch Ermittlungsverfahren gegen die Täter ermöglichen. Jeder einzelne Bürger in Deutschland, der Kenntnis von einer Umweltstraftat erlangt, kann die Strafverfolgungsbehörden informieren und das Strafverfolgungsverfahren somit begünstigen.

Wiedergutmachung und Opferschutz

Eine unmittelbare Wiedergutmachung der Straftat im klassischen Sinne, sowie es beispielsweise bei dem Täter-Opfer-Programm bei anderen Straftaten der Fall ist, kann in der gängigen Praxis in Deutschland bei Umweltstraftaten so nicht zur Anwendung kommen. Es ist jedoch möglich, dass natürliche Personen oder auch Unternehmen, die sich einer Umweltstraftat schuldig gemacht haben, durch entsprechend hohe Bußgelder respektive Geldstrafen zu der Beseitigung des durch sie verursachten Umweltschadens herangezogen werden. Der deutsche Staat gibt jedes Jahr aufs Neue enorm hohe Geldsummen an Steuergeldern auf, um Umweltschutzgebiete zu schützen oder auch die Gewässersauberkeit zu erhalten. Ein Teil dieser Summen wird durch Geldstrafen finanziert, sodass auf diese Weise die Wiedergutmachung in gewisser Hinsicht durch die Täter geleistet wird. Ein klassischer Opferschutz ist bei Umweltstraftaten so in dieser Form ebenfalls nicht möglich, da die ganze Gesellschaft unter der Umweltverschmutzung leidet und auf diese Weise zum Opfer werden kann. Der Staat führt diesen Opferschutz durch die Umweltschutzmaßnahmen jedoch präventiv durch. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Schutz der Gewässer oder auch der Versuch, die Atemluft in Großstädten durch die Eindämmung von Autoabgasen zu verbessern.

Ausblick und Diskussion: Zukünftige Herausforderungen und Lösungsansätze

Der Schutz der Umwelt ist eine wichtige Aufgabe, zu die sich jeder Bürger in Deutschland sowie auch auf der ganzen Welt moralisch verpflichtet fühlen sollte. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber ein reines Umweltstrafrecht in dieser Form nicht kennt, so sind in dem Strafgesetzbuch gewisse Handlungen der Umweltverschmutzung unter Strafe gestellt. Die Strafen für diese Handlungen können drastisch sein, jedoch muss zunächst eine Differenzierung zwischen der Umweltstraftat und der Umweltverschmutzung als Ordnungswidrigkeit vorgenommen werden. Auf der Grundlage dieser Differenzierung ergibt sich dann auch die Zuständigkeit im Hinblick auf die Strafverfolgung, da bei Ordnungswidrigkeiten die Strafverfolgung als Ländersache gilt.

Bei Umweltstraftaten ist in der gängigen Praxis der Bund für die Strafverfolgung zuständig. Jeder einzelne Bürger kann dazu beitragen, dass Umweltstraftaten überhaupt strafrechtlich verfolgt werden, da die zuständigen Behörden sehr stark auf die Mithilfe der Zivilbevölkerung angewiesen sind. Naturschutzverbände wie der NABU oder WWF sind in Deutschland glücklicherweise sehr aktiv und bringen auch zahlreiche Straftaten gegen die Umwelt zur Anzeige.

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