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Vorläufig Fahrerlaubnis entzogen: Zählt die Aussage ohne Belehrung?

Einem Autofahrer wurde nach einem Verkehrsunfall die Fahrerlaubnis entzogen, weil er gegenüber der Polizei zugegeben hatte, der alleinige Nutzer des Unfallwagens zu sein. Doch genau diese entscheidende Aussage durfte das Gericht nicht verwerten, weil die Polizei einen grundlegenden Fehler beging.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 35 Qs – 351 Js 667/18 – 38/18 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Autofahrer musste seinen Führerschein abgeben, weil die Polizei ihn nach einem Unfall mit Fahrerflucht verdächtigte. Er gab an, der alleinige Nutzer des beteiligten Fahrzeugs zu sein. Gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis legte er Beschwerde ein.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Polizei die entscheidende Aussage des Autofahrers im Verfahren nutzen, obwohl er zuvor nicht über seine Rechte als Verdächtiger belehrt wurde?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied, dass die Aussage nicht als Beweismittel verwertbar war. Die Polizei hätte den Mann belehren müssen, sobald sich der Verdacht gegen ihn konkretisierte.
  • Die Bedeutung: Ermittlungsbehörden müssen eine Person über ihre Rechte als Verdächtiger informieren, sobald ein konkreter Verdacht besteht. Ohne diese Belehrung sind nachfolgende Aussagen oft nicht vor Gericht verwertbar.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landgericht Duisburg
  • Datum: 13.07.2018
  • Aktenzeichen: 35 Qs – 351 Js 667/18 – 38/18
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Beschuldigter, dem nach einem Verkehrsunfall vorläufig der Führerschein entzogen wurde. Er beantragte, diese Entziehung rückgängig zu machen.
  • Beklagte: Das Amtsgericht Duisburg, das dem Beschuldigten zuvor den Führerschein entzogen hatte. Es verteidigte die vorläufige Entziehung des Führerscheins.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Nach einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Autos kollidierten, wurde gegen einen Autofahrer ermittelt. Ihm wurde vorläufig der Führerschein entzogen, weil er als Fahrer verdächtigt wurde.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Durfte dem Beschuldigten der Führerschein vorläufig entzogen werden, obwohl seine Aussage ohne vorherige Belehrung als Beschuldigter gemacht wurde und andere Beweise fehlten?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Der Beschluss des Amtsgerichts zur vorläufigen Entziehung des Führerscheins wurde aufgehoben.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht hob die Entziehung auf, weil die entscheidende Aussage des Beschuldigten über seine Fahrereigenschaft nicht als Beweis verwendet werden durfte, da er zuvor nicht als Beschuldigter belehrt wurde.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Beschuldigte bekommt seinen Führerschein vorläufig zurück, und der Staat trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Fall vor Gericht


Warum wurde einem Autofahrer nach einem Unfall die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen?

Ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht löste eine polizeiliche Ermittlung aus, die zunächst geradlinig schien. Ein VW Fox und ein Audi A4 waren kollidiert. Während der Fahrer des VW am Unfallort blieb, entfernte sich der Fahrer des Audi. Der Zeuge konnte den flüchtigen Wagen jedoch gut beschreiben: Er nannte die Farbe und Teile des Kennzeichens.

Zwei Polizeibeamte führen eine informatorische Befragung mit einem Autofahrer durch, dessen unbelehrte Aussagen nach einem Verkehrsunfall als unverwertbar galten und dennoch den vorläufigen Entzug seiner Fahrerlaubnis zur Folge hatten.
Landgericht hob vorläufigen Führerscheinentzug auf: Polizeiaussage ohne Belehrung war unverwertbar dringender Tatverdacht entfiel. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Mit diesen Informationen machten sich die Polizeibeamten an die Arbeit und konnten den besagten Audi schnell ermitteln. Die am Fahrzeug festgestellten Schäden passten exakt zu den Spuren am VW Fox – ein klares Indiz für die Beteiligung des Wagens am Unfall.

Die Ermittlungen führten die Polizei zum Halter des Audi. Die Beamten trafen ihn jedoch nicht zu Hause an, sondern in einem Billard-Verein. Dort befragten sie ihn zum Sachverhalt. Im Verlauf dieses Gesprächs gab der Mann zwei entscheidende Auskünfte: Zuerst bestätigte er, der Halter des Wagens zu sein. Kurz darauf äußerte er zudem, er sei auch der alleinige Nutzer des Audi. Für die Ermittler schien der Fall damit klar. Wer Halter und alleiniger Nutzer ist, muss auch zum Unfallzeitpunkt gefahren sein.

Auf Basis dieser Erkenntnisse beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Duisburg die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Gericht folgte dem Antrag. Es ging von einem dringenden Tatverdacht aus – das bedeutet, die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung erschien sehr hoch. Gemäß § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) kann in einem solchen Fall die Fahrerlaubnis bereits vor einem Urteil eingezogen werden, um die Allgemeinheit vor einem potenziell ungeeigneten Fahrer zu schützen. Der Mann musste seinen Führerschein abgeben.

Weshalb legte der Fahrzeughalter Beschwerde gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ein?

Der Fahrzeughalter und sein Verteidiger akzeptierten die Entscheidung des Amtsgerichts nicht und legten Beschwerde ein. Ihr zentrales Argument zielte auf einen entscheidenden Formfehler während der polizeilichen Befragung. Sie argumentierten, die wichtigste Aussage des Mannes – nämlich die, der alleinige Nutzer des Wagens zu sein – dürfe vor Gericht gar nicht verwendet werden. Der Grund dafür sei eine fehlende rechtliche Belehrung.

Im deutschen Strafprozessrecht muss eine Person, die als Verdächtiger einer Straftat gilt, von der Polizei belehrt werden, bevor sie vernommen wird. Das ist die sogenannte Beschuldigtenbelehrung. Sie beinhaltet den entscheidenden Hinweis, dass es dem Beschuldigten freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen und dass er jederzeit einen Anwalt befragen kann. Dieses Recht soll sicherstellen, dass sich niemand unwissend selbst belastet.

Der Verteidiger brachte vor, dass die Polizei diesen entscheidenden Schritt unterlassen hatte. Spätestens nachdem sein Mandant sich als Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs zu erkennen gegeben hatte, hätte sich der Verdacht gegen ihn so stark verdichtet, dass er als Beschuldigter galt. Ab diesem Moment hätte die Polizei ihn belehren müssen. Da dies nicht geschah, sei seine nachfolgende Aussage über die alleinige Nutzung des Autos unverwertbar. Ohne diese Aussage, so die Argumentation, fehle der Beweis, dass er tatsächlich am Steuer saß. Die reine Haltereigenschaft belege die Fahrereigenschaft nicht.

Unter welchen Umständen ist eine Aussage bei der Polizei nicht als Beweismittel verwertbar?

Eine Aussage ist dann nicht als Beweis verwertbar, wenn sie unter Verletzung wichtiger Verfahrensregeln zustande kam. Der entscheidende Punkt in diesem Fall ist die Unterscheidung zwischen einer informatorischen Befragung und einer Beschuldigtenvernehmung.

Stellen Sie sich die Ermittlungsarbeit wie das Zusammensetzen eines Puzzles vor. Zu Beginn befragt die Polizei verschiedene Personen, um Informationen zu sammeln und sich ein Bild zu machen. Das ist eine informatorische Befragung. Die befragten Personen sind Zeugen oder Auskunftspersonen, noch keine Verdächtigen. In dieser Phase ist keine Belehrung notwendig.

Sobald sich die Puzzleteile jedoch so zusammensetzen, dass sich ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person richtet, ändert sich deren Status. Sie wird vom Zeugen zum Beschuldigten. Ab diesem Moment greifen ihre Schutzrechte, die in der Strafprozessordnung (StPO) verankert sind. Die wichtigsten Vorschriften hierzu sind:

  • § 136 Abs. 1 S. 2 StPO: Legt fest, dass einem Beschuldigten bei Beginn der ersten Vernehmung mitzuteilen ist, welche Tat ihm vorgeworfen wird und dass es ihm freisteht, sich zu äußern oder zu schweigen.
  • § 163a Abs. 4 S. 2 StPO: Erstreckt diese Pflicht auch auf polizeiliche Vernehmungen.

Wird diese Belehrung versäumt, führt dies in der Regel zu einem Beweisverwertungsverbot. Das bedeutet, die ohne Belehrung gewonnene Aussage darf im weiteren Verfahren nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden. Sie ist zwar gefallen, aber das Gericht muss so tun, als hätte es sie nie gehört. Dieses Verbot ist keine bloße Formalie, sondern ein zentraler Pfeiler des fairen Verfahrens. Es schützt das Grundrecht, sich nicht selbst belasten zu müssen.

Wie bewertete das Landgericht Duisburg die polizeiliche Befragung und die Beweislage?

Das Landgericht Duisburg, das als nächste Instanz über die Beschwerde entschied, folgte der Argumentation des Verteidigers vollständig. Die Richter analysierten den Ablauf der polizeilichen Befragung im Billard-Verein Schritt für Schritt und kamen zu einem klaren Ergebnis: Die entscheidende Aussage des Mannes war nicht verwertbar.

Das Gericht stellte fest, dass die Ermittlungen einen kritischen Wendepunkt hatten. Die erste Angabe des Mannes, er sei der Halter des Audi, war noch im Rahmen einer zulässigen informatorischen Befragung erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt war er formell nur eine Auskunftsperson. Doch mit dieser Aussage verdichtete sich der Verdacht schlagartig. Die Polizei wusste nun: Der Mann vor ihnen ist der Halter des Wagens, der eindeutig in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt war.

In diesem exakten Moment, so das Gericht, hätte der Polizeibeamte die Befragung unterbrechen und den Mann als Beschuldigten belehren müssen. Er hätte ihm sagen müssen, dass er nun als möglicher Fahrer des Unfallwagens verdächtigt wird und das Recht hat zu schweigen. Stattdessen stellte der Beamte die nächste, entscheidende Frage nach der alleinigen Nutzung des Fahrzeugs. Die Antwort auf diese Frage wurde somit ohne die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung erlangt.

Das Gericht prüfte auch, ob es sich vielleicht um eine sogenannte Spontanäußerung gehandelt haben könnte, die auch ohne Belehrung verwertbar wäre. Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Mann die Information von sich aus, ohne gezielte Frage, preisgegeben hätte. Der Polizeivermerk belegte jedoch das Gegenteil: Der Mann wurde gezielt zum Sachverhalt befragt. Damit lag eine Vernehmungssituation vor, in der die Belehrungspflicht galt.

Warum hob das Landgericht den Beschluss zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf?

Das Landgericht Duisburg hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und gab dem Mann seine Fahrerlaubnis zurück. Die Begründung war eine logische Konsequenz aus der Bewertung der Beweislage: Ohne die Aussage zur alleinigen Nutzung fehlte ein dringender Tatverdacht.

Nachdem das Gericht die entscheidende Aussage aus der Akte „gestrichen“ hatte, blieben nur noch folgende, verwertbare Fakten übrig:

  1. Der Audi des Mannes war in den Unfall verwickelt.
  2. Der Mann ist der Halter dieses Audis.

Diese beiden Punkte allein reichten dem Gericht nicht aus, um mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass der Halter auch der Fahrer war. Es ist im Alltag nicht unüblich, dass ein Fahrzeughalter sein Auto an Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen verleiht. Die reine Haltereigenschaft begründet keine Vermutung, dass man zu jedem Zeitpunkt auch der Fahrer ist. Da der einzige Zeuge des Unfalls den Fahrer nicht identifizieren konnte und keine weiteren Beweismittel – wie Fingerabdrücke oder andere Zeugenaussagen – vorlagen, gab es keine tragfähige Verbindung mehr zwischen dem Mann und der Fahrereigenschaft zum Unfallzeitpunkt.

Ein dringender Tatverdacht, wie ihn § 69 StGB für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt, lag somit nicht mehr vor. Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme des Amtsgerichts war entfallen. Folglich wurde der Beschluss aufgehoben. Die Kosten für das erfolgreiche Beschwerdeverfahren musste die Staatskasse tragen.

Die Urteilslogik

Die Beweisverwertung im Strafverfahren hängt maßgeblich von der korrekten Anwendung prozessualer Schutzrechte ab.

  • Statuswechsel zur Beschuldigtenrolle: Ein Zeuge wird zum Beschuldigten, sobald sich ein konkreter Tatverdacht gegen ihn verdichtet.
  • Belehrungspflicht bei Verdacht: Sobald ein konkreter Tatverdacht besteht, müssen Ermittlungsbehörden einen Verdächtigen über sein Aussageverweigerungsrecht belehren.
  • Unverwertbarkeit bei fehlender Belehrung: Aussagen, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung eines Beschuldigten erlangt werden, dürfen vor Gericht nicht als Beweismittel herangezogen werden.

Das Recht auf ein faires Verfahren und der Schutz vor Selbstbelastung bilden einen unerschütterlichen Grundpfeiler des Rechtsstaats.


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Das Urteil in der Praxis

Für jeden Ermittler ist dieses Urteil ein unmissverständlicher Weckruf: Die Beschuldigtenbelehrung ist keine Bürokratie, sondern das Fundament fairer Verfahren. Es zeigt glasklar, dass der Moment der Verdachtsverdichtung ein absoluter „Point of No Return“ ist, ab dem die Rechte des Betroffenen heilig sind. Eine einmal versäumte Belehrung macht selbst die aussagekräftigste Selbstbelastung zum nutzlosen Papier. Dieser Beschluss ist somit kein Freifahrtschein für Täter, sondern ein scharfer Warnschuss an alle Ermittlungsbehörden, ihre Abläufe akribisch zu prüfen und die Spielregeln des Rechtsstaats präzise einzuhalten.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum wird meine Fahrerlaubnis nach einem Unfall vorläufig entzogen?

Ihre Fahrerlaubnis wird nach einem Unfall vorläufig entzogen, wenn Gerichte einen dringenden Tatverdacht sehen. Das ist eine Art Notbremse: Eine sofortige Schutzmaßnahme für die Allgemeinheit, um mutmaßlich ungeeignete Fahrer vom Verkehr fernzuhalten, lange bevor ein endgültiges Urteil fällt. Das Gesetz macht klare Vorgaben dafür.

Die Regel lautet: § 69 Strafgesetzbuch (StGB) erlaubt diese drastische Konsequenz. Richter handeln, sobald die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung extrem hoch erscheint. Ein Autofahrer aus Duisburg erlebte das nach einem Unfall mit Fahrerflucht. Die Polizei fand sein Auto; er bestätigte, Halter zu sein. Das Amtsgericht Duisburg zog daraufhin seinen Führerschein ein. Klingt einfach? Nicht immer.

Der Mann legte Beschwerde ein. Warum? Er argumentierte, seine wichtigste Aussage zur alleinigen Nutzung des Wagens sei ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beschuldigtenbelehrung erfolgt. Gerichte prüfen solche formalen Fehler streng. Das Landgericht Duisburg gab ihm Recht: Ohne ordnungsgemäße Belehrung war die Aussage unverwertbar. Plötzlich fehlte die tragfähige Verbindung zwischen ihm und der Fahrereigenschaft beim Unfall.

Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Ihre Fahrerlaubnis nach einem Verkehrsunfall in Gefahr ist.


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Kann ich meine Aussage bei der Polizei verweigern?

Ja, Sie können eine Aussage bei der Polizei verweigern. Als Beschuldigter haben Sie das fundamentale Recht zu schweigen. Juristen nennen das einen „Joker“ im Spiel – Sie müssen ihn nicht ausspielen. Die Polizei muss Sie vor der ersten Vernehmung über dieses Recht belehren, die sogenannte Beschuldigtenbelehrung.

Dieses Schutzrecht ist kein Luxus, sondern ein Eckpfeiler des fairen Verfahrens. Eine unwissentliche Selbstbelastung soll verhindert werden. Sobald der Verdacht gegen eine Person so stark verdichtet ist, dass sie als Beschuldigter gilt, muss die Polizei belehren. Die Strafprozessordnung, konkret § 136 Abs. 1 S. 2 StPO und § 163a Abs. 4 S. 2 StPO, schreibt diese Belehrung zwingend vor.

Ein konkretes Beispiel zeigt die Wucht dieses Rechts: Im Fall eines Audi-Fahrers gab dieser bei der Polizei zu, der alleinige Nutzer seines Unfallwagens zu sein. Die Beamten hatten ihn jedoch nicht als Beschuldigten belehrt. Das Landgericht Duisburg erklärte seine entscheidende Aussage deshalb für unverwertbar. Ohne diese Aussage fehlte der Beweis, dass er tatsächlich am Steuer saß. So wurde der Entzug der Fahrerlaubnis aufgehoben.

Ihre Rechte bei einer Vernehmung sind entscheidend: Nutzen Sie sie! Befragen Sie im Zweifel immer einen Rechtsanwalt, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen. Es zahlt sich aus.


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Wann muss die Polizei mich als Beschuldigten belehren?

Die Polizei muss Sie sofort belehren, sobald sich der konkrete Verdacht einer Straftat gegen Sie richtet und Sie offiziell als Beschuldigter gelten. Juristen nennen das den „dringenden Tatverdacht“. Diese Beschuldigtenbelehrung ist Ihr Schutzschild, damit Sie wissen, welche Rechte Sie haben: Sie dürfen schweigen und jederzeit einen Anwalt befragen.

Der Grund? Plötzlich ändert sich Ihr Status. Bis dahin sind Sie vielleicht nur eine Auskunftsperson, die der Polizei hilft, ein Puzzle zu lösen. Doch sobald die Beamten ausreichend Indizien sammeln, die auf Sie als Täter hindeuten, müssen sie die Spielregeln ändern. Die Strafprozessordnung macht hier klare Vorgaben: Die Belehrung ist der erste Schritt.

Stellen Sie sich den Fall eines Audi-Fahrers vor: Er wird von der Polizei befragt, weil sein Wagen in einen Unfall verwickelt war. Die Beamten wussten, sein Auto war an einem Unfall beteiligt. Als der Fahrer zugab, Halter des Wagens zu sein, verdichtete sich der Verdacht schlagartig. Ab diesem Punkt hätte die Polizei ihn belehren müssen, bevor sie weitere Fragen stellte.

Versäumt die Polizei diesen entscheidenden Schritt, droht ein Beweisverwertungsverbot. Das bedeutet: Ihre ohne Belehrung getätigte Aussage darf im späteren Verfahren nicht gegen Sie verwendet werden. Gerichte ignorieren sie dann.

Schweigen Sie, wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden, und fordern Sie sofort Ihren Anwalt.


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Wie kann ich gegen die vorläufige Entziehung meiner Fahrerlaubnis vorgehen?

Gegen die vorläufige Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis legen Sie eine Beschwerde ein, die direkt beim übergeordneten Gericht landet. Das ist Ihr Recht, einen richterlichen Beschluss anzufechten – eine entscheidende Phase, in der Anwaltshilfe oft unverzichtbar ist, um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzugewinnen. Dieser Rechtsbehelf funktioniert ähnlich einer Berufung in der nächsten Instanz.

Warum diese Beschwerde? Gerichte fällen Entscheidungen auf Basis der vorliegenden Beweise. Stellen Sie sich vor, diese Beweismittel sind fehlerhaft zustande gekommen, wie die fehlende Belehrung eines Beschuldigten. Genau hier greift Ihr Recht auf Überprüfung. Das Gericht muss dann prüfen, ob der dringende Tatverdacht noch Bestand hat.

Im Fall eines Autofahrers aus Duisburg entzog das Amtsgericht zunächst vorläufig den Führerschein wegen Fahrerflucht. Die entscheidende Aussage des Mannes, er sei alleiniger Nutzer gewesen, wurde jedoch ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beschuldigtenbelehrung erhoben. Das Landgericht Duisburg kassierte daraufhin den Beschluss des Amtsgerichts: Ohne die verwertbare Aussage fehlte der dringende Tatverdacht. Er bekam seine Fahrerlaubnis zurück.

Dokumentieren Sie sofort, holen Sie sich schnell juristischen Rat, um erfolgreich gegen den Entzug vorzugehen.


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Ist meine Aussage ohne Belehrung überhaupt verwertbar?

Eine ohne ordnungsgemäße Beschuldigtenbelehrung getätigte Aussage ist vor Gericht in der Regel nicht verwertbar. Dieses sogenannte Beweisverwertungsverbot schützt Sie vor Selbstbelastung und sorgt dafür, dass nur nach korrekten Regeln erlangte Informationen gegen Sie verwendet werden dürfen. Es ist, als würde ein entscheidendes Beweisstück plötzlich ungültig.

Die Regel lautet: Sobald sich der Verdacht gegen eine Person so stark verdichtet, dass sie als Täter in Frage kommt, ändert sich ihr Status von einem Zeugen zum Beschuldigten. Diesen kritischen Wendepunkt nennen Juristen den „Point of no Return“. Ab da greifen Schutzrechte. Das Gesetz macht klare Vorgaben: Die Polizei muss Sie belehren, bevor sie vernimmt – über Ihr Recht zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen.

Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Duisburg zeigte, wie fatal eine fehlende Belehrung sein kann. Ein Mann bestätigte erst, Halter eines Unfallwagens zu sein. In diesem Moment hätte die Belehrung erfolgen müssen. Stattdessen fragte der Beamte weiter nach der alleinigen Nutzung. Diese folgenreiche Auskunft war ohne Belehrung unverwertbar. Der Grund: Ohne diese essenzielle Information fehlte der Beweis für die Fahrereigenschaft.

Das Gericht musste diese Aussage ignorieren. Plötzlich fehlte die Grundlage für den dringenden Tatverdacht, die Fahrerlaubnis bekam der Mann zurück.

Bei jeder polizeilichen Befragung: Bleiben Sie ruhig, schweigen Sie und verlangen Sie sofort Ihren Rechtsbeistand!


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Richterhammer, Justitia-Waage und aufgeschlagenes Buch illustrieren das Glossar Strafrecht: Fachbegriffe einfach erklärt.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beschuldigtenbelehrung

Die Beschuldigtenbelehrung ist die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung eines Verdächtigen über seine Rechte vor einer polizeilichen Vernehmung. Juristen sichern damit das fundamentale Recht zu schweigen und einen Anwalt zu konsultieren, um eine unwissentliche Selbstbelastung zu verhindern. Der Staat gewährleistet durch diese Pflicht ein faires Verfahren.

Beispiel: Im vorliegenden Fall hätte die Polizei den Autofahrer nach der Bestätigung seiner Haltereigenschaft sofort belehren müssen, bevor sie ihn zur alleinigen Nutzung befragte.

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Beschuldigter

Als Beschuldigter gilt eine Person, gegen die ein konkreter Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. Sobald dieser Status erreicht ist, greifen weitreichende Schutzrechte, die das Individuum vor staatlicher Übermacht bewahren. Die Strafprozessordnung definiert diese kritische Phase klar.

Beispiel: Nachdem der Autofahrer zugab, Halter des unfallbeteiligten Wagens zu sein, wandelte sich sein Status vom Zeugen zum Beschuldigten, was eine sofortige Belehrung notwendig gemacht hätte.

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Beweisverwertungsverbot

Ein Beweisverwertungsverbot bedeutet, dass ein Beweismittel, das rechtswidrig erlangt wurde, im Gerichtsverfahren nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden darf. Diese strenge Regel erzwingt die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und schützt grundlegende Beschuldigtenrechte, selbst wenn die Wahrheit dadurch schwerer ans Licht kommt. Gerichte müssen solche Beweise ignorieren.

Beispiel: Die Aussage des Mannes zur alleinigen Nutzung seines Audis durfte aufgrund des Beweisverwertungsverbots nicht vor Gericht gegen ihn verwendet werden, da sie ohne Belehrung zustande kam.

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dringender Tatverdacht

Juristen sprechen von einem dringenden Tatverdacht, wenn nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für die spätere Verurteilung einer Person besteht. Er ist oft die Voraussetzung für weitreichende Maßnahmen wie Haftbefehle oder, wie hier, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Diese Hürde ist bewusst hoch gesetzt.

Beispiel: Ohne die verwertbare Aussage des Mannes fehlte dem Landgericht Duisburg der dringende Tatverdacht für die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis, da die Beweislage nicht mehr ausreichte.

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informatorische Befragung

Eine informatorische Befragung ist eine erste, noch unverbindliche Informationssammlung der Polizei, bei der die befragte Person noch nicht als Verdächtiger gilt. Die Polizei nutzt diese Phase, um ein Anfangsbild zu gewinnen und Spuren zu verfolgen, ohne bereits tiefgreifende Schutzrechte der Befragten auslösen zu müssen. Man kann sie sich wie das Zusammensetzen erster Puzzleteile vorstellen.

Beispiel: Die erste Frage der Polizei an den Mann nach seiner Haltereigenschaft erfolgte noch im Rahmen einer zulässigen informatorischen Befragung, da zu diesem Zeitpunkt kein konkreter Verdacht bestand.

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Spontanäußerung

Eine Spontanäußerung ist eine Aussage, die jemand von sich aus, ohne gezielte Frage oder Aufforderung der Behörden, tätigt. Solche Äußerungen können auch ohne vorherige Belehrung verwertet werden, da der Betroffene aus eigenem Antrieb spricht und keine gezielte Vernehmungssituation vorliegt. Hier fehlt der Druck, der bei einer Befragung entstehen kann.

Beispiel: Das Landgericht Duisburg prüfte, ob die Aussage des Mannes eine Spontanäußerung war, lehnte dies jedoch ab, da der Polizeivermerk belegte, dass er gezielt zum Sachverhalt befragt wurde.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Beweisverwertungsverbot
    Wenn Beweismittel unter Missachtung wichtiger Verfahrensregeln erlangt wurden, dürfen sie vor Gericht nicht gegen den Angeklagten verwendet werden.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Aussage des Autofahrers, alleiniger Nutzer des Wagens zu sein, durfte nicht gegen ihn verwendet werden, da die Polizei ihn zuvor nicht korrekt als Beschuldigten belehrt hatte.
  • Beschuldigtenbelehrung (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO, § 163a Abs. 4 S. 2 StPO)
    Polizisten oder Richter müssen einer Person, die als Verdächtiger einer Straftat gilt, zu Beginn einer Befragung mitteilen, welche Tat ihr vorgeworfen wird und dass sie das Recht hat zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Mann wurde nach Ansicht des Gerichts zu einem Zeitpunkt als Beschuldigter vernommen, als er noch nicht über sein Recht zu schweigen belehrt wurde, was seine spätere Aussage unverwertbar machte.
  • Dringender Tatverdacht
    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die verdächtige Person die ihr vorgeworfene Straftat tatsächlich begangen hat.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Ohne die unzulässige Aussage reichten die verbleibenden Beweise (Haltereigenschaft und Unfallbeteiligung des Fahrzeugs) nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht gegen den Mann als Fahrer zu begründen.
  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
    Die Fahrerlaubnis kann einem Beschuldigten bereits vor einem Urteil vorläufig entzogen werden, wenn ein dringender Tatverdacht für bestimmte schwere Straftaten vorliegt und zu erwarten ist, dass das Gericht die Fahrerlaubnis später endgültig entziehen wird.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Maßnahme wurde vom Amtsgericht zunächst angeordnet, da ein dringender Tatverdacht für die Fahrerflucht angenommen wurde, aber das Landgericht hob sie auf, weil dieser Verdacht nicht mehr gegeben war.
  • Recht auf Schweigen und Selbstbelastungsfreiheit
    Jeder Mensch hat das grundlegende Recht, sich in einem Strafverfahren nicht selbst belasten zu müssen und daher keine Aussagen zu machen, die gegen ihn verwendet werden könnten.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beschuldigtenbelehrung dient genau diesem Schutzrecht, denn sie soll sicherstellen, dass niemand unwissentlich oder unter Druck Aussagen macht, die ihm später schaden.

Das vorliegende Urteil


LG Duisburg – Az.: 35 Qs – 351 Js 667/18 – 38/18 – Beschluss vom 13.07.2018


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