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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Welche Strafe droht?

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat durch die verschärfte Rechtslage schnell ernste Folgen. Bereits ein einfaches Schubsen kann als tätlicher Angriff zählen – dafür gibt es keine Geldstrafe mehr, sondern fast immer einen Eintrag im Führungszeugnis. Wo verläuft die Grenze zur Straftat und wie können Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen?

Übersicht

Eskalierende Situation bei einer Polizeikontrolle mit Blaulicht im Hintergrund
Schon eine aggressive Handbewegung oder ein Schubsen gegen Polizeibeamte kann als tätlicher Angriff gewertet werden. Symbolfoto: KI

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf einen Blick

  • Der „tätliche Angriff“ (§ 114 StGB) sieht zwingend eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten vor – eine Geldstrafe ist gesetzlich nicht mehr möglich.
  • Bereits Schubsen oder das Werfen von Gegenständen genügt für diesen Tatbestand, selbst wenn der Beamte nicht getroffen oder verletzt wird.
  • Bloßes „Sich-schlaff-machen“ gilt meist nicht als strafbarer Widerstand, während aktives Muskelanspannen oder Losreißen als Gewalt gewertet wird.
  • Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen ist im Grundsatz auch dann strafbar, wenn dem Polizisten nur ein einfacher Beurteilungsfehler unterläuft – nur bei schwerwiegenden, evidenten Rechtsverstößen (z.B. willkürlichem oder grob rechtswidrigem Amtshandeln) kann ausnahmsweise eine körperliche Gegenwehr in Betracht kommen, sonst sind Rechtsbehelfe zu nutzen.
  • Der verschärfte Strafschutz gilt über § 115 StGB auch für Feuerwehr und Rettungskräfte ab Beginn des Einsatzes (inklusive Anfahrt).
  • Eine Verurteilung nach § 114 StGB führt wegen der Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten häufig zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Ausnahmen sind aber möglich, etwa wenn im Bundeszentralregister noch keine weitere Strafe eingetragen ist oder das Gericht ausnahmsweise eine niedrigere Strafe verhängt.

Warum drohen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte heute hohe Strafen?

Eine Verkehrskontrolle eskaliert. Ein Wort gibt das andere, Sie fühlen sich ungerecht behandelt, machen eine Handbewegung oder schubsen den Beamten im Affekt zur Seite. Was früher als Ungehorsam oder kleine Rangelei galt, führt heute oft zu einem rechtlichen Verfahren. Plötzlich finden Sie Post im Briefkasten mit dem Vorwurf einer schweren Straftat. Die Verschärfung des Strafrechts im Jahr 2017 hat die rechtliche Lage massiv verändert.

Der Gesetzgeber reagierte damals auf eine erhitzte Debatte über Gewalt gegen Einsatzkräfte. Die Folge: Die Hürden für eine Verurteilung sanken, die Strafen stiegen drastisch. Ein bloßes Schubsen kann Sie heute ins Gefängnis bringen – theoretisch sogar, wenn niemand verletzt wurde. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnete für das Jahr 2023 einen deutlichen Anstieg der Fälle in diesem Bereich – konkrete Fallzahlen variieren je nach Deliktsgruppe und werden jährlich neu veröffentlicht.

Sie müssen exakt verstehen, was Ihnen vorgeworfen wird. Die Grenze ist hauchdünn: Auf der einen Seite steht eine mögliche Geldstrafe, auf der anderen eine zwingende Freiheitsstrafe. Diese Trennlinie verläuft genau zwischen 2 Paragraphen des Strafgesetzbuches.

Was ist der Unterschied zwischen § 113 StGB und § 114 StGB?

Die Staatsanwaltschaft unterscheidet in der Anklage penibel zwischen 2 Normen. Unsere Rechtsanwälte analysieren diese Details genau, um die passende Verteidigungsstrategie für Sie zu entwickeln. Dabei klären wir, ob eine Störung der Maßnahme oder ein Angriff auf die Person vorliegt.

Wann liegt Widerstand nach § 113 StGB vor?

„Wer einem Amtsträger […] bei der Vornahme einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ (§ 113 Abs. 1 StGB)

Dieser Paragraph ist der „Klassiker“. Er greift, wenn Sie sich gegen eine konkrete polizeiliche Maßnahme (eine sogenannte Vollstreckungshandlung, z. B. eine Festnahme oder einen Platzverweis) wehren. Dabei versuchen Sie, die Arbeit der Polizei zu verhindern oder zu erschweren.

Typische Beispiele sind das Sperren gegen eine Festnahme oder das Festklammern an einem Geländer. Das Gesetz sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor. Bei Ersttätern bleibt es oft bei einer Geldstrafe. Der Fokus liegt hier auf dem Schutz der staatlichen Autorität und der Durchsetzung der Maßnahme.

Was bedeutet tätlicher Angriff nach § 114 StGB?

„Wer einen Amtsträger […] bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft“ (§ 114 Abs. 1 StGB)

Hier ergeben sich schwerwiegende rechtliche Risiken. Der Gesetzgeber hat den tätlichen Angriff im Jahr 2017 als eigenständiges Delikt ausgegliedert. Dieser Paragraph schützt nicht mehr nur die Maßnahme, sondern die körperliche Unversehrtheit des Beamten.

Entscheidend ist: § 114 StGB sieht keine Geldstrafe mehr vor. Das Gesetz schreibt zwingend eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten vor. Selbst eine milde Verurteilung mündet also immer in eine Freiheitsstrafe (die Gerichte jedoch meist zur Bewährung – fachsprachlich: Strafaussetzung zur Bewährung – aussetzen).

Warum droht bei § 114 StGB direkt Gefängnis?

Juristen nennen das ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Vereinfacht gesagt: Sie werden bestraft, weil die Situation gefährlich war – nicht, weil wirklich etwas passiert ist. Ob der Beamte verletzt wurde oder ob Sie das überhaupt wollten, spielt keine Rolle. Es reicht eine feindselige Bewegung in Richtung des Beamten.

Ein Beispiel verdeutlicht die Strenge: Sie wollen vor einer Kontrolle weglaufen und stoßen einen Polizisten zur Seite, um den Weg frei zu haben. Sie wollen ihn nicht verletzen, Sie wollen nur weg. Dennoch erfüllt dies oft den Tatbestand des § 114 StGB. Da die Strafe hierbei in der Praxis häufig die Grenze von 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe überschreitet, droht Ihnen bei einer Verurteilung regelmäßig ein Eintrag in das Führungszeugnis. Für Ersttäter gilt: Einträge unterbleiben in der Regel nur, wenn die Strafe nicht mehr als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe beträgt und keine weitere Verurteilung im Register steht.

Wie unterscheiden sich Widerstand und tätlicher Angriff?

Da die Abgrenzung für Laien oft schwierig, aber für das Strafmaß entscheidend ist, zeigt diese Tabelle die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:


Kriterium§ 113 StGB (Widerstand)§ 114 StGB (Tätlicher Angriff)
HandlungszielVerhinderung einer polizeilichen MaßnahmeEinwirkung auf den Körper des Beamten
MindeststrafeGeldstrafe möglich (kein Gefängnis zwingend)3 Monate Freiheitsstrafe (zwingend)
FührungszeugnisEintrag oft vermeidbar (unter 90 Tagessätze)Eintrag sehr wahrscheinlich (da Strafe oft 3 Monate übersteigt)
Typisches BeispielFesthalten am Geländer, Wegdrehen, StemmenSchubsen, nach der Hand schlagen, Wurfgeschosse

Nahaufnahme eines Teppichmessers am Gürtel einer Person, im Hintergrund unscharfes Blaulicht.
Ein vergessenes Arbeitsmesser am Gürtel kann eine Kontrolle juristisch drastisch verschärfen. Symbolfoto: KI

Wann liegt ein „besonders schwerer Fall“ vor?

Neben diesen beiden Grundtatbeständen kennt das Gesetz eine weitere Stufe, die das Strafmaß nochmals erheblich verschärft.

Beachten Sie zudem die Regelung zum besonders schweren Fall des Widerstands (§ 113 Abs. 2 StGB). Hierbei steigt das Strafmaß auf 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen nahezu ausgeschlossen.

Ein solcher schwerer Fall liegt oft schneller vor, als man denkt. Es genügt bereits, wenn eines der folgenden Merkmale erfüllt ist:

  • Waffe oder gefährliches Werkzeug: Sie führen einen gefährlichen Gegenstand bei sich (z. B. ein Taschenmesser, einen Schlagstock oder Quarzsandhandschuhe), auch wenn Sie diesen nicht einsetzen. Es reicht aus, den Gegenstand bloß bei sich zu führen.
  • Gemeinschaftliche Tat: Sie leisten den Widerstand gemeinsam mit einer anderen Person (z. B. 2 Freunde bedrängen gemeinsam einen Polizisten).
  • Gefahr für Leib und Leben: Durch die Gewaltanwendung gerät der Beamte in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung.

Wichtiger Hinweis:

Viele Beschuldigte unterschätzen, was juristisch als „gefährliches Werkzeug“ gilt. Hierfür müssen Sie keine klassische Waffe tragen. Ein Handwerker mit einem Teppichmesser am Gürtel oder ein Wanderer mit einem schweren Gehstock erfüllt oft schon durch das bloße Beisichführen den Tatbestand des besonders schweren Falls. Es ist nicht erforderlich, dass Sie den Gegenstand benutzen – allein die Griffnähe genügt für die drastische Strafverschärfung.

Was gilt rechtlich als Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte?

Grundlage für all diese Straftatbestände ist jedoch immer, dass eine Handlung als Gewalt oder tätlicher Angriff gewertet wird. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen juristischen Begriffen?

Die rechtliche Bewertung eines Vorwurfs gegen die Polizei hängt maßgeblich von der Definition von Gewalt ab. Viele Betroffene glauben irrtümlich, solange sie nicht schlagen, seien sie auf der sicheren Seite. Die Gerichte haben über Jahrzehnte Kriterien entwickelt, die über die Strafbarkeit entscheiden.

Ist passives „Sich-schlaff-machen“ strafbar?

Eine gute Nachricht für friedliche Demonstranten: Bloßer passiver Ungehorsam erfüllt den Tatbestand des Widerstands nach § 113 StGB in der Regel nicht. Wenn Sie sich bei einer Sitzblockade wegtragen lassen und sich lediglich passiv verhalten („sich schlaff machen“), liegt nach klassischem Verständnis kein Widerstand im strafrechtlichen Sinne vor.

Die neuere Rechtsprechung bewertet bestimmte Blockadeformen (etwa Festkleben oder vergleichbare Verfestigungen) jedoch teilweise als Gewalt, sodass im Einzelfall auch eine Strafbarkeit nach § 113 StGB neben einer Ordnungswidrigkeit oder Nötigung in Betracht kommen kann.

Wann gilt der Einsatz von Muskelkraft als Gewalt?

Anders sieht es aus, sobald Sie Ihre Muskeln einsetzen.

  • Sperren und Stemmen: Wenn Sie sich gegen die Laufrichtung der Beamten stemmen oder Arme und Beine versteifen, um nicht in den Streifenwagen gesetzt zu werden, ist das Gewalt.
  • Losreißen: Wenn ein Beamter Sie am Arm fasst und Sie sich mit einem Ruck losreißen, gilt das als Gewaltanwendung.
  • Das Auto als Waffe: Fahren Sie langsam auf einen Beamten zu, um ihn zum Zurückweichen zu zwingen, gilt das als Gewalt durch psychischen Zwang.

Welche Handlungen zählen als tätlicher Angriff?

Für den gefährlichen § 114 StGB (Tätlicher Angriff) liegt die Schwelle noch anders. Hier geht es um eine zielgerichtete Einwirkung auf den Körper.

  • Schubsen: Ein kräftiger Stoß gegen den Oberkörper reicht aus.
  • Werfen von Gegenständen: Wer eine Flasche auf einen Polizisten wirft, begeht einen tätlichen Angriff – auch wenn die Flasche ihn verfehlt oder an der Schutzausrüstung abprallt.
  • Anspucken: Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich, wertet Anspucken aber zunehmend als tätlichen Angriff, besonders wenn es erniedrigend ist oder eine Infektionsgefahr besteht.

Wichtig ist die Abgrenzung zur reinen Flucht. Wer einfach nur wegrennt, leistet keinen Widerstand. Wer sich aber losreißt, um wegzurennen, begeht eine Straftat.

Das Wichtigste zu den Gewaltformen:

  • Passiver Widerstand: Bloßes „Sich-schlaff-machen“ ist meist kein strafbarer Widerstand nach § 113 StGB, sondern oft nur eine Ordnungswidrigkeit.
  • Aktiver Widerstand: Sobald Muskelkraft eingesetzt wird (Sperren, Losreißen, Stemmen), liegt Gewalt im Sinne des § 113 StGB vor.
  • Tätlicher Angriff: Zielgerichtete Handlungen gegen den Körper (Schubsen, Werfen) fallen unter den härteren § 114 StGB – hier droht zwingend eine Freiheitsstrafe.
Infografik: Unterscheidung der Gewaltformen. Passiv (schlaff machen) ist meist straflos, aktiver Widerstand (Sperren) ist strafbar nach § 113 StGB, tätlicher Angriff (Schubsen) führt zwingend zu Mindestfreiheitsstrafe nach § 114 StGB.
Der schmale Grat zwischen Ordnungswidrigkeit und Gefängnisstrafe hängt oft von der Muskelanspannung ab. Infografik: KI

Ist Widerstand erlaubt, wenn die Polizeimaßnahme rechtswidrig war?

Selbst wenn eine Handlung objektiv die Merkmale des Widerstands erfüllt, stellt sich für Betroffene oft die Frage nach der Rechtfertigung. Was gilt, wenn die Maßnahme der Beamten selbst fehlerhaft war?

„Der Polizist durfte das gar nicht!“ Das ist oft der erste Gedanke. Sie fühlen sich im Recht. Doch das Strafrecht sieht hier eine besondere Regelung vor: Was Juristen unter einer rechtmäßigen Diensthandlung verstehen, entspricht nicht immer dem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden.

Wann gilt eine Polizeimaßnahme als rechtmäßig?

Die Gerichte schützen die Autorität des Staates weitgehend. Für die Strafbarkeit Ihres Widerstands ist unerheblich, ob die Maßnahme (z. B. eine Identitätsfeststellung) inhaltlich zu 100% korrekt war. Es gilt ein formeller Maßstab (die sogenannte formelle Rechtmäßigkeit der Diensthandlung):

  1. War der Beamte zuständig?
  2. Hat er die wesentlichen Förmlichkeiten gewahrt?
  3. Hat er die Situation pflichtgemäß eingeschätzt?

Wenn dem Beamten ein einfacher Beurteilungsfehler unterläuft (er hält Ihren Regenschirm im Dunkeln für eine Waffe), bleibt die Maßnahme im strafrechtlichen Sinne rechtmäßig. Ihr Widerstand bleibt damit strafbar. Der Gesetzgeber will verhindern, dass der Streit über die Rechtmäßigkeit auf der Straße mit Fäusten ausgetragen wird.

Tipp zur Taktik:

Diskutieren Sie am Einsatzort nicht über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Erfahrungsgemäß lassen sich Beamte nicht umstimmen. Klären Sie die Rechtslage ausschließlich nachträglich und schriftlich. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme objektiv zu bewerten.

Darf man sich gegen Amtsmissbrauch wehren?

Nur bei offensichtlichem Amtsmissbrauch dürfen Sie sich wehren. Das ist der Fall, wenn der Beamte Sie schikaniert, völlig grundlos handelt oder seine Befugnisse grob missbraucht. Die Hürde für diese Annahme liegt jedoch hoch.

Was gilt bei einem Irrtum über die Rechtmäßigkeit?

Es gibt eine rechtliche Ausnahmeregelung: § 113 Abs. 4 StGB. Wenn Sie irrtümlich glaubten, die Maßnahme sei rechtswidrig, und Sie diesen Irrtum nicht vermeiden konnten und Ihnen eine Abwehr mit Rechtsbehelfen nicht zumutbar war, handeln Sie ohne Schuld – das Gericht kann dann von einer Bestrafung absehen. War der Irrtum vermeidbar oder wäre die Inanspruchnahme von Rechtsbehelfen zumutbar gewesen, kann das Gericht die Strafe zumindest mildern. Diese Regelung ist für die Verteidigung von Bedeutung, wenn die Situation vor Ort unübersichtlich war.

Sicht eines Sanitäters auf eine aggressive Person, die den Rettungseinsatz stört.
Der gesetzliche Schutzschirm umfasst auch Feuerwehr und Rettungsdienste im Einsatz. Symbolfoto: KI

Welche Strafen gelten bei Angriffen auf Rettungskräfte und Feuerwehr?

Der besondere strafrechtliche Schutz ist allerdings nicht allein auf Polizeibeamte beschränkt. Angesichts zunehmender Angriffe hat der Gesetzgeber den Geltungsbereich auf weitere Einsatzkräfte ausgedehnt.

„Den […] Amtsträgern […] stehen gleich: […] Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes“ (§ 115 Abs. 3 Satz 1 StGB)

Der gesetzliche Schutz gilt nicht nur für Polizeibeamte. Mit § 115 StGB hat der Gesetzgeber den strafrechtlichen Schutz auf Feuerwehrleute, den Katastrophenschutz und Rettungsdienste ausgeweitet. Auch ein tätlicher Angriff auf Rettungskräfte oder das Personal in Notaufnahmen wird vergleichbar bestraft wie ein Angriff auf Polizisten.

Hier gilt jedoch eine wichtige Einschränkung: Die Tat muss während einer Hilfeleistung in einem Unglücksfall, bei gemeiner Gefahr oder Not geschehen. Wer einen Sanitäter während dessen Pause anpöbelt und schubst, begeht „nur“ eine Körperverletzung oder Nötigung, aber keinen Angriff nach § 115 StGB. Sobald der Sanitäter jedoch im Einsatz ist – und dazu zählt schon die Anfahrt mit Blaulicht –, greift das verschärfte Strafrecht. Dies schützt auch ehrenamtliche Helfer und private Rettungsdienstmitarbeiter.

Gelten die strengen Regeln auch für Fahrkartenkontrolleure und Türsteher?

Nein, der verschärfte Schutz der §§ 113–115 StGB gilt grundsätzlich nur für Amtsträger und ihnen gleichgestellte Personen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst). Private Sicherheitsmitarbeiter (z. B. an der Disco-Tür, im Stadion oder Werkschutz) und gewöhnliche Fahrkartenkontrolleure der Verkehrsbetriebe fallen nicht unter diese Sonderregeln.

Ein Schubsen oder Schlagen wird hier meist als „einfache“ Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Nötigung verfolgt. Das Strafmaß ist in der Regel geringer, und die strikte Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten (wie beim tätlichen Angriff auf Beamte) greift hier nicht automatisch.

Welche finanziellen und berufsrechtlichen Folgen drohen zusätzlich?

Mit dem Urteil im Strafverfahren ist die Angelegenheit für die Betroffenen jedoch selten ausgestanden.

Infografik über die Nebenfolgen einer Verurteilung: Eintrag ins Führungszeugnis, mögliche MPU und Führerscheinentzug, zivilrechtliche Schmerzensgeldforderungen und berufsrechtliche Konsequenzen.
Ein Urteil nach § 114 StGB zieht oft weitreichende Konsequenzen nach sich, die über die eigentliche Strafe hinausgehen. Infografik: KI

Oft ziehen eine Verurteilung oder sogar eine Einstellung des Verfahrens weitreichende finanzielle und berufliche Konsequenzen nach sich.

Das Strafverfahren ist oft nur der erste Teil der rechtlichen Folgen. Selbst wenn das Gericht eine milde Strafe verhängt, folgen meist weitere Konsequenzen, die den privaten und beruflichen Alltag belasten können.

Muss Schmerzensgeld an den Beamten gezahlt werden?

Polizisten fordern immer öfter auch privat Geld von Ihnen. Neben dem Strafprozess erhalten Sie oft Post von Anwälten, die Schmerzensgeld für Verletzungen oder psychischen Stress verlangen. Diese Summen (oft 500 € bis mehrere tausend Euro) müssen Sie aus eigener Tasche zahlen; Rechtsschutzversicherungen springen bei Vorsatz meist nicht ein.

Kann der Führerschein entzogen werden?

Wenn der Widerstand unter Alkoholeinfluss stattfand oder eine hohe Aggressivität zeigte, informiert die Staatsanwaltschaft oft die Führerscheinstelle. Diese kann Zweifel an Ihrer charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anmelden. Die Folge ist oft die Anordnung einer MPU, selbst wenn die Tat gar nichts mit dem Autofahren zu tun hatte.

Welche Folgen drohen Beamten und Soldaten?

Für Lehrer, Soldaten, Polizisten oder Verwaltungsbeamte hat eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gravierende dienstrechtliche Folgen. Es drohen Disziplinarverfahren, die bis zur Entfernung aus dem Dienst und dem Verlust der Pensionsansprüche führen können.

Verfahrenskosten stellen ein oft unterschätztes Risiko dar. Bei einer Verurteilung zahlen Sie neben der Strafe auch die Gerichtskosten und Ihren Anwalt. Endet das Verfahren mit einem Freispruch, übernimmt die Staatskasse diese Kosten. Vorsicht bei einer Einstellung des Verfahrens (z. B. gegen Geldauflage): Hier tragen Sie Ihre Anwaltskosten meist selbst. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten bei Vorsatzvorwürfen oft nur rückwirkend nach einem Freispruch oder einer Einstellung – bei einer Verurteilung zahlt sie nicht.

Wichtige Punkte zu den Nebenfolgen:

  • Finanzrisiko: Neben der Strafe drohen private Schmerzensgeldforderungen der Beamten.
  • Führerschein: Bei Aggression oder Alkohol kann die Behörde eine MPU anordnen, auch wenn die Tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hatte.
  • Kostenfalle: Rechtsschutzversicherungen zahlen bei vorsätzlichen Taten im Falle einer Verurteilung meist nicht.

Welche Verteidigungsstrategien helfen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Angesichts dieser gravierenden Folgen stellt sich die entscheidende Frage, wie sich Betroffene gegen einen solchen Vorwurf überhaupt zur Wehr setzen können.

Nahaufnahme einer Polizei-Bodycam an einer Uniform mit leuchtendem Aufnahmelicht.
Videoaufnahmen können entlasten, dokumentieren aber auch eigenes Fehlverhalten gnadenlos. Symbolfoto: KI

Vor Gericht stehen Sie oft vor einem massiven Problem: Aussage gegen Aussage. Hier Ihr Wort, dort die Aussagen von 2 oder mehr Polizisten. Die bittere Realität: Richter halten Polizisten oft für neutrale Zeugen. Ihnen als Angeklagten trauen sie dagegen eher zu, dass Sie lügen, um Ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Können Bodycam-Aufnahmen als Beweis dienen?

Die moderne Technik bietet bei der Beweisführung Vor- und Nachteile. Bodycam-Aufnahmen liefern objektive Beweise.

  • Das Risiko: Die Kamera dokumentiert Ihre Aggressionen und Beleidigungen gnadenlos.
  • Die Chance: Die Aufnahmen können belegen, dass Sie gar nicht geschlagen haben oder dass die Gewalt von den Beamten ausging.
  • Das Problem des Pre-Recording: Da Kameras oft erst bei Eskalation aktiviert werden, fehlt häufig der Auslöser des Konflikts, was die Beweislage zu Ungunsten des Beschuldigten verzerren kann.

Ist eine Umwandlung in eine Geldstrafe möglich?

Unsere Rechtsanwälte zielen in solchen Fällen meist auf eine „Rückstufung“ des Vorwurfs ab. Wenn es gelingt, den Vorwurf vom tätlichen Angriff (§ 114) auf einen einfachen Widerstand (§ 113) herunterzubrechen, wird eine Geldstrafe wieder möglich. So schützen wir Ihr Führungszeugnis und Ihren Arbeitsplatz.

Spielt Alkohol eine Rolle für die Verteidigung?

Viele Widerstandshandlungen geschehen im Rausch. Das Strafrecht kennt hier eine zweischneidige Regelung: Einerseits kann eine hohe Alkoholkonzentration (oft ab ca. 2,0 Promille) zur verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) führen, was eine mildere Strafe ermöglicht. Andererseits riskieren Sie bei völligem Rausch (Schuldunfähigkeit) eine Bestrafung wegen Vollrauschs (§ 323a StGB). Zudem werten Gerichte selbstverschuldete Trunkenheit nicht automatisch zu Ihren Gunsten. Taktisch ist Vorsicht geboten: Wer sich auf einen „Filmriss“ beruft, verliert oft seine Glaubwürdigkeit, wenn Bodycam-Aufnahmen ein gezieltes Handeln zeigen.

Strategien der Verteidigung im Überblick:

  • Rückstufung des Vorwurfs: Das primäre Ziel ist oft, den Vorwurf vom „tätlichen Angriff“ (§ 114 StGB) auf einfachen Widerstand (§ 113 StGB) zu senken, um eine Geldstrafe zu ermöglichen.
  • Beweisanalyse: Bodycam-Aufnahmen werden geprüft, um zu belegen, dass keine gezielte Aggression vorlag.
  • Alkohol-Verteidigung: Eine Alkoholisierung kann zur Strafmilderung führen, muss aber taktisch gegen das Risiko einer Bestrafung wegen Vollrauschs abgewogen werden.

Was tun bei einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Wenn Sie Beschuldigter in einem solchen Verfahren sind, haben Sie meist Angst um Ihre Zukunft. Ein falscher Schritt kann die Lage jetzt verschlimmern. Befolgen Sie daher strikt diese Verhaltensregeln.

Sollte man eine Aussage bei der Polizei machen?

Das Wichtigste zuerst: Schweigen Sie (Gebrauchmachen vom Aussageverweigerungsrecht). Sagen Sie nichts zur Sache und lassen Sie sich auf keine „klärenden Gespräche“ ein. Vorsicht: Auch eine spontane Entschuldigung („Tut mir leid, dass ich geschubst habe“) landet oft direkt als Schuldeingeständnis in Ihrer Akte. Ihr einziger Satz sollte lauten: „Ich mache keine Angaben und möchte mich anwaltlich beraten lassen.“

Achtung Falle:

Hüten Sie sich vor vermeintlich wohlwollenden Ratschlägen vor Ort („Entschuldigen Sie sich kurz, dann vergessen wir das“). Da Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein Offizialdelikt ist, muss die Behörde ermitteln, sobald der Vorfall aktenkundig ist. Ihre mündliche Entschuldigung wird dann als Schuldeingeständnis im Protokoll vermerkt und macht eine spätere Verteidigungsstrategie – etwa das Argument eines versehentlichen Reflexes – extrem schwierig.

Wie sollten Sie Beweise und Zeugen sichern?

Sobald Sie wieder zu Hause sind, schreiben Sie alles auf. Jedes Detail zählt. Wer stand wo? Was wurde genau gesagt? Wer hat zuerst angefasst? Suchen Sie nach unabhängigen Zeugen, die das Geschehen beobachtet oder gefilmt haben (Passanten, Freunde). Sichern Sie diese Beweise sofort.

Was gehört in das Gedächtnisprotokoll?

Je präziser Ihre Notizen sind, desto besser kann Ihr Anwalt Widersprüche in den Polizeiakten aufdecken. Notieren Sie sofort:

  • Zeitlicher Ablauf: Wann genau begann die Kontrolle? Wann eskalierte sie?
  • Beteiligte Beamte: Anzahl, Aussehen, Namen oder Dienstnummern (falls bekannt), wer hat was getan?
  • Wortlaut: Was wurde wörtlich gesagt? Gab es Beleidigungen seitens der Beamten? Wurde eine Belehrung ausgesprochen?
  • Positionen: Wer stand wo? Skizzieren Sie die Situation (Abstände sind wichtig für die Bewertung von Bedrohungslagen).
  • Gewaltanwendung: Wer hat wen zuerst berührt? War der Griff schmerzhaft? Haben Sie Verletzungen (Fotos machen!)?
  • Zeugen: Namen und Kontaktdaten von Unbeteiligten sichern.

Wie kann ein Strafverteidiger helfen?

Wenden Sie sich zeitnah an unsere Kanzlei. Ohne Akteneinsicht fehlt die notwendige Informationsgrundlage für eine Verteidigung. Unsere Rechtsanwälte prüfen die Berichte der Beamten und vorhandene Videoaufnahmen, um den Vorwurf des Vorsatzes fachgerecht zu entkräften.

Viele Verfahren, gerade bei Ersttätern, stellen Gerichte bei kluger Verteidigung gegen eine Geldauflage ein (eine Einstellung nach dem Opportunitätsprinzip, also die Entscheidung der Justiz, trotz eines Tatverdachts aus Zweckmäßigkeitsgründen auf eine Anklage zu verzichten). Zwar bezahlen Sie hierbei Ihren Anwalt meist selbst, doch der strategische Vorteil wiegt schwerer: Die Justiz beendet das Verfahren ohne Verurteilung. Sie gelten damit nicht als vorbestraft und Ihr Führungszeugnis bleibt sauber. Geben Sie diese Chance nicht durch unbedachte Aussagen aus der Hand.

Vorwurf Widerstand: Jetzt die entscheidenden Fristen sichern

Der Vorwurf eines tätlichen Angriffs (§ 114 StGB) sieht eine Mindestfreiheitsstrafe vor und bedroht Ihr Führungszeugnis. Unüberlegte Aussagen oder das Versäumen der 2-wöchigen Einspruchsfrist beim Strafbefehl können Ihre Zukunft dauerhaft schädigen. Unsere Rechtsanwälte sichern sofort Ihre Akteneinsicht und entwickeln eine Strategie, um das Verfahren idealerweise ohne Verurteilung einzustellen.

⚠️ Wichtige Warnung zum Strafbefehl: Oft kommt es gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung, sondern Sie erhalten einen gelben Brief (Strafbefehl). Ignorieren Sie diesen auf keinen Fall! Sie haben nur 2 Wochen Zeit für einen Einspruch. Tun Sie nichts, wird das Urteil rechtskräftig – inklusive einer möglichen Freiheitsstrafe oder hohen Geldstrafe, die dann im Führungszeugnis steht.


Experten-Einblick

Was viele Mandanten überrascht: Eine Anzeige wegen tätlichen Angriffs ist oft die taktische Reaktion auf eine missglückte oder grobe Festnahme. Wenn ein Betroffener mit Verletzungen aus dem Gewahrsam kommt, folgt häufig das Strafverfahren gegen ihn. Damit rechtfertigen Beamte nachträglich den eigenen massiven Einsatz von Zwangsmitteln und reagieren präventiv.

Eine Schwierigkeit besteht darin, dass für den § 114 StGB kein Treffer nötig ist; ein als „versuchter Schlag“ gewertetes Rudern mit den Armen reicht für die Mindestfreiheitsstrafe aus. Richter schenken den Dienstprotokollen meist mehr Glauben als dem Angeklagten. Dokumentieren Sie deshalb eigene Verletzungen sofort ärztlich, denn diese Atteste sind oft das einzige wirksame Gegengewicht zur Polizeiakte.

Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist Widerstand gegen Beamte auch ohne Verletzung des Polizisten strafbar?

Ja. Da der tätliche Angriff nach § 114 StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist (die Handlung selbst gilt als gefährlich, unabhängig vom Ergebnis), reicht bereits eine zielgerichtete Bewegung wie Schubsen. Ein tatsächlicher Treffer oder eine Verletzung des Beamten ist unerheblich. Bereits der Versuch, körperlich einzuwirken, genügt für eine Verurteilung.

Der Gesetzgeber bestraft allein die abstrakte Gefährlichkeit der Handlung, nicht deren Erfolg. Wer eine Flasche wirft oder schubst, erfüllt in der Regel den Tatbestand. Ob der Beamte ausweicht, spielt rechtlich keine Rolle. Der gesetzliche Strafrahmen (die im Gesetz festgelegte Spanne zwischen Mindest- und Höchststrafe) ist hart: Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren. Eine Geldstrafe ist als Regelsanktion im Gesetz nicht vorgesehen, kann aber in besonders gelagerten Fällen – etwa bei einem minderschweren Fall – ausnahmsweise verhängt werden. Ein Verletzungsvorsatz ist nicht nötig; es genügt, dass die gefährliche Einwirkung auf den Körper vorsätzlich erfolgt.

Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob Ihnen nur Widerstand (§ 113) oder ein Angriff (§ 114) vorgeworfen wird. Ein Anwalt kann oft auf den milderen Tatbestand hinwirken.


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Wie wehre ich mich bei Aussage gegen Aussage gegen die Polizei?

Da Gerichte Polizeizeugen oft höher gewichten, sind objektive Gegenbeweise statt bloßer Argumente entscheidend. Verlassen Sie sich keinesfalls auf Ihr Wort, sondern dokumentieren Sie eigene Verletzungen sofort ärztlich durch ein Attest. Suchen Sie zudem aktiv nach unabhängigen Zeugen, um die polizeiliche Darstellung wirksam zu entkräften.

Richter müssen die Aussagen von Polizeibeamten und Beschuldigten grundsätzlich gleichwertig und nach den Regeln der freien Beweiswürdigung prüfen – in der Praxis fließen jedoch Berufserfahrung und dienstliche Routine von Beamten häufig in die Glaubwürdigkeitsbewertung ein. Ein ärztliches Attest über Hämatome (Blutergüsse) kann die Glaubwürdigkeit der Dienstprotokolle deutlich in Frage stellen, ist aber immer nur ein Beweismittel unter mehreren. Ohne solche objektiven Anknüpfungstatsachen setzt sich in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oft die Version der Polizisten durch. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht (Nemo-tenetur-Grundsatz, also das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen) Gebrauch und äußern Sie sich ohne anwaltliche Beratung nicht zur Sache; spontane Einlassungen oder Entschuldigungen können später als belastend gewertet werden.

Unser Tipp: Suchen Sie sofort einen Arzt auf und lassen Sie jede Verletzung attestieren. Vermeiden Sie jegliche Diskussion oder Entschuldigung gegenüber den Beamten vor Ort.


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Können Bodycam-Aufnahmen der Polizei als Beweis für meine Unschuld dienen?

Ja. Bodycam-Aufnahmen können objektiv belegen, dass von Ihnen keine Gewalt ausging, und so falsche Vorwürfe widerlegen. Diese Aufnahmen bergen jedoch auch Risiken, etwa die lückenlose Dokumentation eigener Ausraster sowie das Pre-Recording-Problem (die oft fehlende Aufzeichnung vor dem Startknopf).

Beamte aktivieren die Kameras häufig erst, wenn die Situation eskaliert ist. Der Auslöser des Konflikts, etwa eine Provokation oder Fehlverhalten der Beamten, fehlt daher oft auf dem Video. Das Material zeigt dann nur Ihre Reaktion, was den Sachverhalt zu Ihren Ungunsten verzerren kann. Zudem hält das Video eigene Beleidigungen unwiderlegbar fest. Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Bodycams finden sich vor allem in den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer sowie ergänzend im Bundespolizeigesetz und der Strafprozessordnung (StPO). Entlastendes Material wird in der Praxis nicht immer von sich aus herausgegeben; Ihr Verteidiger sollte daher gezielt auf Herausgabe und Akteneinsicht (das Recht, die Ermittlungsakte und Beweismittel einzusehen) hinwirken und deren vollständige Entstehung prüfen.

Unser Tipp: Beantragen Sie über Ihren Anwalt sofort Akteneinsicht. Nur so lässt sich prüfen, wann genau die Aufnahme startete.


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Verlieren Beamte oder Soldaten bei einer Verurteilung wegen Widerstands ihren Job?

Ja, das Risiko ist hoch. Da der tätliche Angriff nach § 114 StGB in der Regel mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird, drohen bei einer Verurteilung häufig disziplinarrechtliche Konsequenzen. Diese können – je nach Schwere des Vorwurfs und der Gesamtumstände – bis zur Entfernung aus dem Dienst und dem Verlust von Pensionsansprüchen reichen und damit schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.

Das Problem liegt im gesetzlichen Strafrahmen von § 114 StGB: Es droht mindestens eine dreimonatige Freiheitsstrafe. Eine solche Verurteilung führt in der Regel zu einem Disziplinarverfahren, wenn ein dienstliches Fehlverhalten im Raum steht. Während eine automatische Beendigung des Beamtenverhältnisses erst bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr eintritt (§ 24 BeamtStG), kann bereits eine geringere Strafe im Rahmen des Disziplinarverfahrens zur Entfernung aus dem Dienst führen. Die Behörden werten einen Angriff auf die Staatsgewalt durch eigene Beamte erfahrungsgemäß besonders streng.

Unser Tipp: Informieren Sie Ihren Anwalt sofort über Ihren Beamtenstatus. Das Ziel muss die Rückstufung auf § 113 StGB (Geldstrafe) sein.


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Droht eine MPU wegen Widerstand gegen Beamte ohne Bezug zum Straßenverkehr?

Ja, das ist durchaus möglich. Hohe Aggressivität oder Alkoholmissbrauch lassen die Führerscheinstelle an Ihrer allgemeinen „charakterlichen Eignung“ zweifeln. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bei der Tat zu Fuß unterwegs waren oder ein Fahrzeug führten. Die Behörde schließt von Ihrer fehlenden Impulskontrolle auf eine Gefahr im Straßenverkehr.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nicht nur Ihr Fahrkönnen, sondern auch Ihre charakterliche Zuverlässigkeit. Grundlage hierfür ist § 11 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Wer Staatsgewalt körperlich angreift, beweist ein hohes Aggressionspotenzial. Die Behörde argumentiert: Wer sich gegenüber Polizisten nicht kontrollieren kann, ist ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu steuern. Kommt Alkohol hinzu, meldet die Staatsanwaltschaft den Vorfall oft der Führerscheinstelle – dies geschieht meist über eine MiStra (Mitteilung in Strafsachen, ein geregelter Informationsaustausch zwischen Behörden). In der Folge ordnet die Behörde meist eine MPU an, um Ihre Eignung neu zu bewerten.

Unser Tipp: Rechnen Sie bei Alkohol- oder Aggressionsdelikten fest mit Post von der Führerscheinstelle. Bereiten Sie sich frühzeitig auf eine MPU vor, um Ihren Führerschein zu retten.


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