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Verleumdung durch Internetbewertung: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Ein Familienstreit eskalierte, als der Sohn wegen Verleumdung durch Internetbewertung unwahre Angaben zur Firma des Vaters auf einer öffentlichen Plattform publizierte. Die Richter mussten feststellen, ob diese scharfe Kritik noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist – das Urteil hat weitreichende Konsequenzen.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ds 281/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Gronau
  • Datum: 25.01.2025
  • Aktenzeichen: 4 Ds 281/24
  • Verfahren: Strafsache
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafzumessung

  • Das Problem: Ein Mann veröffentlichte unwahre und schwere Anschuldigungen gegen seinen Vater in zwei öffentlichen Online-Bewertungen eines Unternehmens. Das Gericht musste klären, ob das Verbreiten dieser falschen Tatsachen den Tatbestand der Verleumdung erfüllt.
  • Die Rechtsfrage: Macht man sich strafbar, wenn man in einer öffentlichen Internetbewertung wissentlich falsche und rufschädigende Tatsachen über eine andere Person verbreitet?
  • Die Antwort: Ja. Der Mann wurde wegen Verleumdung in zwei Fällen verurteilt. Die Aussagen enthielten konkrete, falsche Tatsachenbehauptungen, die öffentlich zugänglich waren und den Vater verächtlich machen sollten.
  • Die Bedeutung: Wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen in Online-Bewertungen sind keine geschützte Meinungsäußerung, sondern eine Straftat. Obwohl der Verurteilte vorbestraft war, wurde die sechsmonatige Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund seines Geständnisses und seiner Therapiebereitschaft zur Bewährung ausgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Wie wurde aus einer simplen Online-Kritik eine Straftat?

Es begann mit einer Ein-Sterne-Bewertung auf Google. Ein junger Mann, unzufrieden und im Konflikt mit seinem Vater, griff zur digitalen Waffe. In seiner ersten Rezension für die väterliche Firma klagte er über schlechte Erreichbarkeit und offene Geldschulden – ein alltäglicher Vorgang in der Welt der Online-Bewertungen.

Wegen Rufschädigung: Der Nutzer schickt falsche Tatsachenbehauptungen in einer Online-Bewertung ab.
Unwahre Online-Bewertungen können als strafbare Verleumdung nach § 187 StGB geahndet werden. | Symbolbild: KI

Doch wenige Wochen später eskalierte der Text. Aus der Beschwerde wurde eine öffentliche Anklageschrift. Der Sohn fügte Vorwürfe hinzu, die von Diebstahl und Gewaltandrohungen bis zu schwersten Misshandlungen in der Kindheit reichten. Er behauptete, sein Vater habe sein Sparbuch gestohlen, ihn geschlagen, eingesperrt und psychisch gefoltert. Er zog sogar eine Verbindung zu einem verurteilten „Skandalarzt“. Diese Anschuldigungen waren nun für jeden im Internet sichtbar. Plötzlich war der Familienstreit kein Fall mehr für eine Schlichtung, sondern für den Staatsanwalt.

Warum wertete das Gericht die Bewertung als strafbare Verleumdung?

Der entscheidende Punkt war die Art der Vorwürfe. Das Gesetz unterscheidet streng zwischen einer Meinung und einer Tatsachenbehauptung. Eine Meinung („Ich finde den Service schlecht“) ist geschützt. Eine Tatsachenbehauptung („Der Chef stiehlt Geld“) muss beweisbar sein. Ist sie nachweislich falsch und dazu geeignet, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen, wird es strafbar. Das Gericht sah in den Aussagen des Sohnes genau das: eine Kette von unwahren Tatsachenbehauptungen, die den Tatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB erfüllten. Die Vorwürfe des Diebstahls, der Körperverletzung und der Kindesmisshandlung sind konkrete, überprüfbare Anschuldigungen. Da das Gericht feststellte, dass diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprachen, waren sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Sohn hatte bewusst unwahre Fakten verbreitet, um den Ruf seines Vaters zu zerstören. Die Veröffentlichung auf einer weltweit zugänglichen Plattform wie Google machte die Tat besonders schwerwiegend.

Wieso führte die Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe – und warum auf Bewährung?

Das Gericht stand vor einer komplexen Abwägung. Auf der einen Seite der Waage lagen die zahlreichen Vorstrafen des Mannes. Zehn Eintragungen im Register, darunter Betrug und Drogenhandel, zeigten den Richtern: Geldstrafen hatten bei diesem Mann bisher keine Wirkung gezeigt. Er stand zur Tatzeit sogar unter laufender Bewährung. Das Gericht musste eine Sanktion finden, die ihn zur Einhaltung von Gesetzen anhält. Es entschied, dass nur eine Freiheitsstrafe die nötige Einwirkung auf den Täter verspricht, wie es § 47 Abs. 1 StGB für solche Fälle vorsieht. Für die erste Bewertung setzte es drei Monate, für die verschärfte zweite Fassung fünf Monate an. Aus diesen Einzelstrafen bildete es nach den Regeln des § 53 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Auf der anderen Seite der Waage lag das Verhalten des Mannes im Prozess. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, zeigte Reue und Einsicht. Wichtiger noch: Er befand sich in Therapie und arbeitete gut mit seinem Bewährungshelfer zusammen. Diese positive Sozialprognose war der Schlüssel zur Bewährung. Das Gericht hatte Bedenken, setzte die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe aber zur Bewährung aus (§ 56 Abs. 1 StGB). Es gab ihm eine letzte Chance – in der Hoffnung, dass die Verurteilung als Warnung ausreicht und die begonnene Therapie eine Wiederholung verhindert. Die Kosten des gesamten Verfahrens musste der verurteilte Sohn tragen.

Die Urteilslogik

Falsche Tatsachenbehauptungen in Online-Bewertungen überschreiten die Grenze zur Verleumdung und ziehen schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

  • Die Grenzen der Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit schützt subjektive Bewertungen, gewährt jedoch keinen Freibrief für unwahre, überprüfbare Tatsachenbehauptungen, die den Ruf Dritter in der Öffentlichkeit schädigen.
  • Unwirksamkeit früherer Sanktionen: Ein Gericht verhängt zwingend eine Freiheitsstrafe, wenn Geldstrafen und frühere Sanktionen beim Täter keine Wirkung zeigten, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
  • Wirkung von Reue und Einsicht: Ein umfassendes Geständnis und der Nachweis einer positiven Sozialprognose, etwa durch begonnene Therapie, können die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen.

Der digitale Raum verstärkt die Schwere der Tat, aber persönliche Einsicht und die Bereitschaft zur Veränderung bieten dem Verurteilten eine letzte Chance.


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Experten Kommentar

Viele denken, eine Google-Bewertung sei nur ein Ventil. Dieses Urteil macht deutlich, wie schnell eine Online-Kritik zur strafbaren Verleumdung wird. Wer unwahre, konkrete Straftaten wie Diebstahl oder Misshandlung im Netz behauptet, überschreitet die geschützte Meinungsfreiheit sofort und betritt den Bereich des Strafrechts. Die Justiz nimmt es konsequent ernst, wenn Falschbehauptungen den Ruf zerstören sollen und setzt deshalb eine Freiheitsstrafe an – selbst wenn diese wegen eines Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt wird. Das zeigt: Digitale Rufschädigung ist nicht nur teuer, sondern ein ernstes, strafrechtliches Risiko.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann gilt meine negative Online-Bewertung als strafbare Verleumdung?

Der Übergang zur strafbaren Verleumdung (§ 187 StGB) erfolgt, sobald Ihre Bewertung unwahre und konkrete Tatsachenbehauptungen enthält. Solche Behauptungen beziehen sich typischerweise auf schwere Vorwürfe wie Diebstahl, Betrug oder Gewalt. Wenn diese Aussagen nachweislich falsch sind und gezielt den Ruf einer Person zerstören sollen, machen Sie sich strafbar.

Die Regel: Das Gesetz unterscheidet strikt zwischen einer geschützten Meinung und einer beweisbaren Tatsache. Eine subjektive Kritik, wie „Ich empfinde den Service als miserabel“, fällt unter die Meinungsfreiheit und ist zulässig. Wird daraus aber eine konkrete Beschuldigung, beispielsweise „Der Inhaber stiehlt Geld von Kunden“, liegt eine Tatsachenbehauptung vor. Diese Anschuldigung muss der Wahrheit entsprechen; andernfalls dient sie der gezielten Rufschädigung in der Öffentlichkeit.

Konkret: Gerichte werten besonders schwere Anschuldigungen, wie der Vorwurf der Kindesmisshandlung oder der Körperverletzung, als klare Tatsachenbehauptungen. Im Fall der Google-Bewertung sah das Gericht eine Kette unwahrer Behauptungen, die darauf abzielten, den Ruf des Betroffenen verächtlich zu machen. Weil der Verfasser wusste, dass die Vorwürfe falsch waren, erfüllte er den härteren Tatbestand der Verleumdung. Die Veröffentlichung auf einer weltweit zugänglichen Plattform erhöht die Schwere der Tat massiv.

Kennzeichnen Sie bei jeder Kritik, die über den reinen Service hinausgeht, explizit Ihre Meinung (z.B. „Meiner Ansicht nach“) und löschen Sie sofort alle konkreten, unbewiesenen Anschuldigungen eines Verbrechens.


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Ist eine unwahre Tatsachenbehauptung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Nein, unwahre Tatsachenbehauptungen sind prinzipiell nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt. Dieses Grundrecht schützt zwar das Recht auf freie Kritik und Werturteile, doch dieser Schutz endet sofort, wo er in das Persönlichkeitsrecht anderer eingreift. Sobald das Gericht feststellt, dass die schwerwiegende Behauptung nachweislich falsch ist – beispielsweise eine Anschuldigung von Diebstahl oder Misshandlung – verliert die Äußerung ihren Schutz zugunsten des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Person.

Die Regel ist: Das Gesetz schützt die freie Meinungsäußerung, nicht aber die Verbreitung von Lügen. Die Meinungsfreiheit garantiert, dass Sie Ihre Kritik („Der Service ist schlecht“) äußern dürfen. Wenn Sie jedoch konkrete, überprüfbare Fakten („Der Chef hat Geld gestohlen“) behaupten, müssen diese der Wahrheit entsprechen. Entsprechen die Behauptungen nicht der Wahrheit und sind sie geeignet, den Ruf einer Person gezielt zu schädigen, erfüllen sie den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB).

Das Gericht wertet die Anschuldigung eines konkreten Verbrechens, wie Diebstahl oder Körperverletzung, immer als überprüfbare Tatsache. Es ist unmöglich, solche schwerwiegenden Vorwürfe als bloß „zugespitzte Meinung“ zu interpretieren. Im Fall der rufschädigenden Google-Bewertung stellte das Gericht klar fest, dass die behaupteten Gewalttaten und Diebstähle nicht der Wahrheit entsprachen. Deshalb entfiel der Schutz des Artikels 5 Grundgesetz vollständig, was die strafrechtliche Verfolgung ermöglichte.

Planen Sie eine ernste Anschuldigung gegen eine Person öffentlich zu machen, sichern Sie vor der Veröffentlichung alle verfügbaren, belastbaren Beweise für die Wahrheit Ihrer Behauptung.


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Was muss ich tun, wenn meine Firma Opfer einer falschen und rufschädigenden Bewertung wird?

Wenn Ihr Unternehmen von einer falschen und rufschädigenden Online-Bewertung betroffen ist, müssen Sie umgehend handeln. Beweissicherung hat dabei höchste Priorität, bevor der Verfasser die Bewertung ändern oder löschen kann. Fertigen Sie sofort gerichtsfeste Kopien der Anschuldigung an und beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt mit der Einleitung der Löschung.

Um die rufschädigende Bewertung effektiv entfernen zu lassen, benötigen Sie belastbare Dokumentation. Erstellen Sie mindestens drei Screenshots der gesamten Seite, welche die URL, das Datum und die genaue Uhrzeit der Veröffentlichung zeigen. Juristen identifizieren anschließend die exakten Tatsachenbehauptungen – beispielsweise die falsche Anschuldigung des Diebstahls oder Betrugs. Nur diese überprüfbaren Falschaussagen sind juristisch angreifbar, anders als bloße Meinungen über den Service.

Der schnellste Weg führt über einen formalen Löschantrag beim Plattformbetreiber wie Google. Ihr Anwalt fordert die Plattform auf, die Behauptungen als unwahre Schmähkritik zu entfernen. Vermeiden Sie unbedingt, emotional oder beleidigend auf die Anschuldigung zu reagieren. Eine wütende öffentliche Gegenreaktion mindert Ihre Glaubwürdigkeit und kann im späteren Gerichtsverfahren negativ ausgelegt werden. Sichern Sie alle Dokumente lückenlos und leiten Sie diese Beweise unverzüglich an Ihren Rechtsbeistand weiter, um die gerichtliche Löschung einzuleiten.


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Wie kann Verleumdung durch eine Bewertung zu einer Freiheits- oder Bewährungsstrafe führen?

Wenn eine Verleumdung durch eine Online-Bewertung zu einer Freiheitsstrafe führt, liegt dies oft an der Vorgeschichte des Täters. Richter verhängen eine Haftstrafe, wenn mildere Sanktionen wie Geldstrafen bereits mehrfach keine Wirkung gezeigt haben. Die juristische Grundlage dafür bildet § 47 StGB. Entscheidend sind hier die Schwere der Verleumdung und die fehlende Einsicht in die Vergangenheit, da die Tat meist bei laufender Bewährung erfolgt.

Das Gericht betrachtet zunächst das Vorstrafenregister des Angeklagten. Wenn Personen zahlreiche Eintragungen, beispielsweise wegen Betrug oder Drogenhandel, aufweisen, gilt die Verhängung einer Geldstrafe in der Regel als nicht mehr ausreichend. Die Freiheitsstrafe dient dann als notwendiges Mittel, um eine tiefere Einwirkung auf den Täter zu erzielen und ihn von künftigen Straftaten abzuhalten. Für jede einzelne strafbare Tat – hier zwei Versionen der Bewertung – werden Einzelstrafen festgesetzt und anschließend zu einer Gesamtfreiheitsstrafe addiert, wie im beschriebenen Fall zu sechs Monaten.

Trotz der Verurteilung zur Haft kann die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 Abs. 1 StGB). Dies setzt zwingend eine positive Sozialprognose voraus. Der Täter muss dem Gericht glaubhaft Reue zeigen, ein umfassendes Geständnis ablegen und aktiv Schritte zur Besserung unternehmen. Dazu gehören der Beginn einer Therapie oder eine enge Zusammenarbeit mit einem Bewährungshelfer, welche die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung minimieren.

Droht Ihnen eine Freiheitsstrafe, leiten Sie freiwillig und umgehend Maßnahmen zur aktiven Besserung ein und dokumentieren diese gerichtsfest.


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Was unterscheidet die Verleumdung von der üblen Nachrede im Kontext von Online-Kritik?

Die juristische Trennlinie zwischen übler Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) liegt im Wissen des Täters über die Wahrheit der Behauptung. Verleumdung ist die deutlich schwerere Straftat, da der Verfasser die rufschädigende Aussage bewusst als unwahr verbreitet. Bei der üblen Nachrede hingegen ist sich der Täter der Falschheit nicht sicher oder hat die Unwahrheit nicht zwingend beabsichtigt.

Wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Ruf einer anderen Person massiv schädigen, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Entscheidend ist die sogenannte subjektive Komponente beim Täter. Für den härteren Tatbestand der Verleumdung müssen Sie als Täter wissen, dass Sie lügen und die Behauptung nachweislich falsch ist. Fehlt dieses bewusste Wissen, handelt es sich lediglich um Üble Nachrede. In beiden Fällen muss die behauptete Tatsache nicht erweislich wahr sein, schädigt aber den Ruf.

Konkret: Jemand erfindet online die Geschichte, ein Geschäftsinhaber habe Geld gestohlen und schwere Kindesmisshandlungen begangen. Der Täter verbreitet diese Lügen bewusst, um den Ruf des Betroffenen zu zerstören. Dadurch erfüllt er den Tatbestand der Verleumdung. Im Fallbeispiel verhängte das Gericht die härtere Strafe, weil der Sohn selbst wusste, dass die Anschuldigungen gegen seinen Vater unwahr waren. Das Gesetz sieht für die Verleumdung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, für die üble Nachrede maximal zwei Jahre.

Bevor Sie eine Tatsache öffentlich verbreiten, die Sie nicht aus eigener Erfahrung kennen, stellen Sie sicher, dass Sie diese durch offizielle Dokumente zu 100 Prozent beweisen können.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Freiheitsstrafe zur Bewährung

Juristen nennen das die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe auf Bewährung, wenn das Gericht zwar eine Haftstrafe verhängt, der Verurteilte die Strafe aber nicht sofort im Gefängnis antreten muss. Der Gesetzgeber gibt dem Täter damit eine letzte Chance, sich außerhalb des Gefängnisses zu bewähren, vorausgesetzt, er befolgt Auflagen und begeht keine neuen Straftaten. Nach § 56 Abs. 1 StGB ist die Bewährung nur bei einer positiven Sozialprognose möglich.

Beispiel: Obwohl der Sohn zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde, setzte das Gericht die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, da er Reue zeigte und eine Therapie begonnen hatte.

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Gesamtfreiheitsstrafe

Eine Gesamtfreiheitsstrafe ist die einzige Strafe, die ein Gericht nach § 53 StGB festsetzen muss, wenn der Täter durch eine einzige Handlung oder durch mehrere Taten verschiedene Strafgesetze oder dasselbe Gesetz mehrfach verletzt hat. Dieses Prinzip verhindert, dass für jede einzelne Straftat separate Strafen addiert werden; stattdessen bildet das Gericht aus den Einzelstrafen eine angemessene Gesamtstrafe. Mit dieser Regelung will der Richter eine gerechte und verhältnismäßige Ahndung des gesamten Unrechts erreichen.

Beispiel: Das Gericht setzte für die erste Version der Online-Bewertung drei Monate und für die verschärfte zweite Version fünf Monate an, woraus es anschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten bildete.

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Sozialprognose

Die Sozialprognose ist die gerichtliche Einschätzung der zukünftigen Lebensführung eines Täters, mit der beurteilt wird, ob dieser auch ohne die sofortige Vollstreckung der Haftstrafe in Zukunft keine weiteren Straftaten begehen wird. Diese Prognose ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Bewährung; sie stützt sich auf die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Verhalten im Prozess und seine Bemühungen um eine Besserung. Das Gesetz soll damit sicherstellen, dass die Gesellschaft vor weiteren Straftaten geschützt wird, während gleichzeitig die Resozialisierung gefördert wird.

Beispiel: Die positive Sozialprognose im vorliegenden Fall ergab sich daraus, dass der Sohn ein umfassendes Geständnis ablegte und aktiv mit seinem Bewährungshelfer zusammenarbeitete.

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Tatsachenbehauptung

Bei einer Tatsachenbehauptung handelt es sich um eine Aussage, die dem Beweis zugänglich ist, da sie sich auf konkrete, überprüfbare Geschehnisse oder Zustände bezieht – anders als eine bloße Meinung. Juristisch ist diese Unterscheidung fundamental, denn während die Meinungsfreiheit fast uneingeschränkt geschützt ist, verliert eine Tatsachenbehauptung ihren Schutz, sobald sie nachweislich falsch und geeignet ist, den Ruf einer Person zu schädigen. Behauptungen wie „Der Chef stiehlt Geld“ sind überprüfbare Tatsachenbehauptungen, die bei Falschheit strafbar sind.

Beispiel: Die Behauptungen des Diebstahls, der Körperverletzung und der Kindesmisshandlung wurden vom Gericht als konkrete, unwahre Tatsachenbehauptungen gewertet, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt waren.

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Üble Nachrede

Die üble Nachrede (§ 186 StGB) liegt vor, wenn jemand eine ehrenrührige, unwahre Tatsache über eine andere Person verbreitet, er sich aber nicht sicher ist oder nicht weiß, dass die Behauptung nachweislich falsch ist. Das Gesetz schützt mit diesem Paragraphen die Ehre und den Ruf einer Person gegen die Verbreitung ehrverletzender Falschaussagen, wobei die Strafbarkeit milder ausfällt als bei der Verleumdung. Die Schuld des Täters ist geringer, da das bewusste Lügen fehlt.

Beispiel: Hätte der Sohn lediglich die Unwahrheit verbreitet, ohne zu wissen, dass die Vorwürfe definitiv falsch waren, hätte er nur den milderen Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

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Verleumdung

Eine Verleumdung nach § 187 StGB begeht, wer über eine andere Person wissentlich und gezielt unwahre Tatsachen behauptet, die darauf abzielen, diese Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen. Der Straftatbestand der Verleumdung ist die schärfere Form der Ehrverletzung, weil der Täter die Unwahrheit seiner Äußerung kennt und diese gezielt zur Rufschädigung nutzt, weshalb hierfür empfindliche Freiheitsstrafen drohen. Das Gesetz will die Persönlichkeit und die gesellschaftliche Achtung vor böswilligen Lügen schützen.

Beispiel: Da der Sohn bewusst unwahre Anschuldigungen der Kindesmisshandlung und des Diebstahls verbreitete, um den Ruf seines Vaters zu zerstören, erfüllte er den härteren Tatbestand der Verleumdung.

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Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Gronau – Az.: 4 Ds 281/24 – Urteil vom 25.01.2025


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