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Strafbefehl – Überprüfung der Höhe des Tagessatzes

Wie viel Geldstrafe darf einen Arbeitslosen treffen, der von Sozialleistungen lebt? Über diese Frage musste nun ein höheres Gericht entscheiden und hob ein Urteil auf. Die Berechnung der Tagessätze und die Frage nach möglichen Ratenzahlungen seiner Strafe seien fehlerhaft gewesen. Der Fall des Mannes muss daher neu verhandelt werden, um seine finanzielle Lage korrekt zu berücksichtigen.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORs 38/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht Berlin (Senat für Buß- und Strafsachen)
  • Datum: 16. Januar 2025
  • Aktenzeichen: 2 ORs 38/24
  • Verfahrensart: Revision

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Das Amtsgericht erließ gegen den Angeklagten einen Strafbefehl, gegen den dieser Einspruch einlegte, beschränkt auf die Folgen. Das Amtsgericht entschied daraufhin nur über die Geldstrafe, wobei der Angeklagte arbeitslos war und Arbeitslosengeld bezog sowie eine Ratenzahlungsvereinbarung für einen Schaden hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob das Amtsgericht die Höhe der Tagessätze der Geldstrafe korrekt begründet und entschieden hat und ob es fehlerhaft war, keine Entscheidung über Zahlungserleichterungen für den einkommensschwachen Angeklagten zu treffen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Kammergericht Berlin hob auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten teilweise auf, insbesondere bezüglich der Höhe der Tagessätze und weil keine Entscheidung über Zahlungserleichterungen getroffen wurde.
  • Begründung: Das Amtsgericht hatte die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht ausreichend festgestellt (z.B. Aufschlüsselung des Arbeitslosengeldes, Details zur Schadensratenzahlung) und diese laufenden Belastungen nicht für die Tagessatzhöhe berücksichtigt. Zudem hatte das Amtsgericht es versäumt, über die zwingend notwendige Gewährung von Zahlungserleichterungen zu entscheiden, obwohl die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten dies nahelegten.
  • Folgen: Die Sache wurde im aufgehobenen Umfang zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen.

Der Fall vor Gericht


Kammergericht hebt Urteil auf: Fehler bei Berechnung der Geldstrafe für Arbeitslosen – Tagessatzhöhe und Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) müssen neu geprüft werden

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass das Amtsgericht Tiergarten bei der Festsetzung einer Geldstrafe für einen arbeitslosen Mann Fehler gemacht hat. Insbesondere die Berechnung der Höhe des einzelnen Tagessatzes und das Fehlen einer Entscheidung über mögliche Ratenzahlungen wurden beanstandet.

Szene mit arbeitslosem Mann vor Briefumschlag, Beamte im Hintergrund, emotionales Schocksbild, Justiz, Strafe, Einspruch.
Arbeitsloser legt Einspruch gegen zu hohe Geldstrafe und Ratenzahlung in Strafbefehl ein. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Urteil des Amtsgerichts wurde daher in diesen Punkten aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen. Dies bedeutet, dass die Höhe der Geldstrafe und die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen erneut geprüft werden müssen.

Hintergrund des Falls: Streit um die Höhe der Geldstrafe nach Strafbefehl

Der Fall begann mit einem Strafbefehl, den das Amtsgericht Tiergarten am 8. Januar 2024 gegen den Mann erlassen hatte. Gegen diesen Strafbefehl legte der Betroffene am 2. April 2024 Einspruch ein. Wichtig dabei ist, dass er seinen Einspruch ausdrücklich auf die Rechtsfolgen beschränkte. Das bedeutet, er akzeptierte den Schuldspruch an sich, war aber mit der festgesetzten Strafe – konkret der Höhe der Geldstrafe – nicht einverstanden.

Aufgrund dieser Beschränkung verhandelte das Amtsgericht Tiergarten am 11. September 2024 nur noch über die Konsequenzen der Tat, also die Strafe. Im Mittelpunkt stand dabei die Bemessung der Geldstrafe, die sich aus der Anzahl der Tagessätze (die die Schwere der Schuld widerspiegelt) und der Höhe des einzelnen Tagessatzes (die sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen richtet) zusammensetzt. Der Mann war mit dem Ergebnis dieser Verhandlung nicht zufrieden und legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Revision beim Kammergericht Berlin ein, eine sogenannte Sprungrevision gemäß § 335 der Strafprozessordnung (StPO). Auch diese Revision beschränkte er klar auf die Höhe der Tagessätze und die Frage, warum keine Zahlungserleichterungen wie eine Ratenzahlung (§ 42 Strafgesetzbuch – StGB) gewährt wurden. Er machte eine Verletzung materiellen Rechts geltend und zielte auf eine niedrigere Geldstrafe sowie die Möglichkeit zur Ratenzahlung.

Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen: Arbeitslosengeld und laufende Ratenzahlung

Um die Entscheidung des Kammergerichts nachvollziehen zu können, sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mannes zentral, wie sie das Amtsgericht festgestellt hatte. Der Mann ist ledig, kinderlos und zum Zeitpunkt des Urteils arbeitslos. Er bezieht monatlich Arbeitslosengeld in Höhe von 877,- Euro.

Zusätzlich stellte das Amtsgericht fest, dass der Mann bereits am 5. September 2023 eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Wiedergutmachung eines Schadens in Höhe von 1.225,19 Euro abgeschlossen hatte. Diese Information ist relevant, da sie eine bestehende finanzielle Verpflichtung darstellt, die seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinflussen könnte.

Entscheidung des Kammergerichts: Urteil zur Geldstrafe teilweise aufgehoben und zurückverwiesen

Das Kammergericht Berlin folgte mit seinem Beschluss vom 16. Januar 2025 (Az.: 2 ORs 38/24) der Argumentation des Mannes und hob das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 11. September 2024 teilweise auf. Konkret betroffen von der Aufhebung sind die Festsetzung der Tagessatzhöhe mitsamt den zugrundeliegenden Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie der Umstand, dass keine Entscheidung über Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB getroffen wurde.

Das Kammergericht stützte sich dabei maßgeblich auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 29. November 2024, die die Revision des Mannes ebenfalls für begründet hielt. Die Sache wurde im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen. Das neue Gericht muss nun auch über die Kosten des Revisionsverfahrens entscheiden.

Begründung der Aufhebung: Unzureichende Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse zur Tagessatzhöhe

Ein zentraler Kritikpunkt des Kammergerichts war die unzureichende Ermittlung und Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mannes durch das Amtsgericht bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe. Zwar prüft das Revisionsgericht die Tagessatzhöhe nur eingeschränkt – nämlich darauf, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichend festgestellt und rechtsfehlerfrei berücksichtigt wurden. Die eigentliche Bewertung durch das Tatgericht ist weitgehend hinzunehmen, da § 40 Abs. 2 StGB nur allgemeine Anhaltspunkte gibt und dem Gericht ein Ermessensspielraum zusteht.

Allerdings muss die Bemessungsgrundlage, in der Regel das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Entscheidung, korrekt ermittelt werden. Dieses ergibt sich aus den Einkünften abzüglich berücksichtigungsfähiger Belastungen (§ 40 Abs. 2 Satz 1, 2 StGB).

Hier sah das Kammergericht erhebliche Mängel: Das Amtsgericht hatte lediglich festgestellt, dass der Mann 877,- Euro Arbeitslosengeld bezieht. Offenbar wurde die Tagessatzhöhe schlicht durch Division dieses Betrags durch 30 Tage berechnet (877 Euro / 30 ≈ 29 Euro pro Tagessatz). Dies sei jedoch unzureichend. Es fehlte eine genauere Aufschlüsselung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), beispielsweise in den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Kosten für Unterkunft und Heizung. Ohne diese Differenzierung lässt sich das tatsächlich verfügbare Einkommen für die Strafzahlung nicht sachgerecht bestimmen.

Fehlende Berücksichtigung: Ratenzahlung zur Schadenswiedergutmachung ignoriert

Ein weiterer schwerwiegender Fehler des Amtsgerichts war der Umgang mit der Information über die bestehende Ratenzahlungsvereinbarung zur Schadenswiedergutmachung. Das Amtsgericht hatte diese Tatsache zwar festgestellt, aber nicht weiter untersucht. Es fehlten jegliche Feststellungen zur konkreten Höhe der monatlichen Raten, zum genauen Zeitpunkt der Zahlungen und vor allem dazu, ob der Mann diese Raten tatsächlich regelmäßig zahlt.

Noch wichtiger: Das Amtsgericht hat sich inhaltlich überhaupt nicht damit auseinandergesetzt, welche Auswirkungen diese laufenden Zahlungsverpflichtungen auf das Nettoeinkommen des Mannes haben, das für die Berechnung der Tagessatzhöhe relevant ist. Solche regelmäßigen Belastungen können das verfügbare Einkommen erheblich schmälern und müssen daher bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe berücksichtigt werden, um eine realistische und faire Bemessung zu gewährleisten. Das Kammergericht bemängelte das vollständige Fehlen dieser Erwägungen.

Gefahr der Verarmung ignoriert: Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Geldstrafe bei geringem Einkommen

Das Kammergericht kritisierte zudem, dass das Amtsgericht die Gefahr einer erheblichen entsozialisierenden Wirkung der Geldstrafe nicht geprüft hat. Diese Gefahr besteht gerade bei Personen mit sehr geringem Einkommen, wie dem arbeitslosen Mann, der ausschließlich von Sozialleistungen lebt. Wenn eine Geldstrafe festgesetzt wird, ohne die tatsächliche Leistungsfähigkeit und bestehende, nicht abzugsfähige Belastungen ausreichend zu würdigen, kann dies dazu führen, dass der Betroffene seine laufenden existenziellen Verpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt, bestehende Schulden) nicht mehr erfüllen kann.

Das Kammergericht betonte, dass bei besonders einkommensschwachen Personen eine besondere Prüfungspflicht besteht. Das Gericht muss prüfen, ob die sich rein rechnerisch ergebende absolute Belastung durch die Geldstrafe (Anzahl Tagessätze * Tagessatzhöhe) nicht unverhältnismäßig hoch ist und den Betroffenen unzumutbar trifft. Diese Prüfung hätte sich im vorliegenden Fall, bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld, geradezu aufgedrängt, wurde aber vom Amtsgericht unterlassen.

Diese Prüfung der Verhältnismäßigkeit kann unter Umständen sogar dazu führen, dass die Tagessatzhöhe unter den rechnerisch ermittelten Wert (ein Dreißigstel des Monatseinkommens) gesenkt werden muss. Dies wäre dann eine zusätzliche Maßnahme neben der möglichen Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB.

Verstoß gegen § 42 StGB: Zwingende Entscheidung über Zahlungserleichterungen unterblieben

Ein weiterer zentraler Revisionsgrund war das Versäumnis des Amtsgerichts, über die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 42 Satz 1 StGB zu entscheiden. Diese Vorschrift erlaubt es dem Gericht, anzuordnen, dass die Geldstrafe in bestimmten Raten gezahlt wird oder eine spätere Fälligkeit festzulegen.

Das Kammergericht stellte klar, dass die Entscheidung nach § 42 StGB zwingend vorgeschrieben ist, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten dies nahelegen. Angesichts des geringen Einkommens des Mannes aus Arbeitslosengeld sei es offensichtlich gewesen, dass er die Geldstrafe nicht sofort vollständig würde bezahlen können. Daher hätte das Amtsgericht zwingend prüfen und entscheiden müssen, ob und welche Zahlungserleichterungen zu gewähren sind. Da keine Gründe ersichtlich waren, die gegen eine Ratenzahlung sprachen, sei die Gewährung grundsätzlich zwingend gewesen.

Dabei muss stets sichergestellt sein, dass dem Verurteilten das zum Lebensbedarf Unerlässliche verbleibt. Die nachträgliche Möglichkeit für die Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft), gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen zu bewilligen, ändert nichts an der Verpflichtung des urteilenden Gerichts, bereits im Urteil selbst nach § 42 StGB zu entscheiden. Das Amtsgericht hat diese zwingende Prüfung unterlassen.

Sonderregelung übersehen: Fakultative Anordnung nach § 42 Satz 3 StGB bei Schadenswiedergutmachung nicht geprüft

Zusätzlich wies das Kammergericht darauf hin, dass das Amtsgericht offenbar auch die fakultative (also im Ermessen stehende) Möglichkeit nach § 42 Satz 3 StGB nicht in Betracht gezogen hat. Diese spezielle Regelung erleichtert die Anordnung von Zahlungserleichterungen, wenn der Verurteilte – wie hier – bereits bemüht ist, einen durch die Tat entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Da der Mann eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Schadensregulierung getroffen hatte, hätte sich die Erörterung dieser speziellen Vorschrift geradezu aufgedrängt, wurde aber vom Amtsgericht übersehen.

Ausblick: Neue Verhandlung am Amtsgericht zur Festsetzung der Geldstrafe und Zahlungserleichterungen

Da das Kammergericht als Revisionsinstanz die fehlenden notwendigen Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und die erforderlichen Abwägungen nicht selbst treffen kann, musste die Sache zurückverwiesen werden (§ 354 Abs. 2 Satz 1 StPO). Eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten muss nun den Fall erneut verhandeln.

Dabei wird das Gericht die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mannes detaillierter aufklären müssen, insbesondere die Zusammensetzung des Arbeitslosengeldes und die Auswirkungen der laufenden Ratenzahlung zur Schadenswiedergutmachung. Auf dieser Grundlage muss dann die Tagessatzhöhe neu und rechtsfehlerfrei festgesetzt werden, wobei die Verhältnismäßigkeit der Gesamtbelastung zu prüfen ist. Schließlich muss das Gericht zwingend eine Entscheidung über die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB treffen und dabei auch die Sonderregelung des § 42 Satz 3 StGB berücksichtigen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil lehrt uns, dass bei Geldstrafen für Arbeitslose die wirtschaftliche Situation genau geprüft werden muss – die bloße Division des Arbeitslosengeldes durch 30 reicht nicht aus. Besonders wichtig ist, dass bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen (wie Ratenzahlungen zur Schadenswiedergutmachung) bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe berücksichtigt werden müssen. Gerichte sind zudem verpflichtet, bei einkommensschwachen Personen Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlungen zu prüfen und anzuordnen, damit die Geldstrafe nicht zu einer existenzbedrohenden Belastung wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet ein Strafbefehl und wann kann man dagegen vorgehen?

Ein Strafbefehl ist wie ein schriftliches Urteil, das aber ohne eine öffentliche Gerichtsverhandlung ergeht. Er wird von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen.

Dieses Verfahren wird bei weniger schweren Straftaten, meist sogenannten Vergehen (z.B. einfache Körperverletzung, Diebstahl von geringem Wert, viele Verkehrsdelikte), genutzt. Der Sinn ist, kleinere Fälle schnell und unbürokratisch zu erledigen, wenn der Sachverhalt als klar angesehen wird. Die häufigsten Strafen, die per Strafbefehl verhängt werden, sind Geldstrafen oder manchmal ein Fahrverbot. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sind zwar theoretisch möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist zur Bewährung ausgesetzt.

Für Sie bedeutet der Erhalt eines Strafbefehls: Die Justiz geht davon aus, dass Sie die darin beschriebene Tat begangen haben und verurteilt Sie zu der genannten Strafe. Wichtig ist: Ein rechtskräftiger Strafbefehl hat dieselben Folgen wie ein Urteil nach einer Gerichtsverhandlung. Dazu gehört auch ein Eintrag im Bundeszentralregister (dem „polizeilichen Führungszeugnis“), je nach Höhe der Strafe.

Wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind oder die darin genannte Strafe für unangemessen halten, haben Sie die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Das wichtigste Mittel ist der Einspruch.

Durch einen Einspruch wird der Strafbefehl zunächst unwirksam und es kommt in der Regel zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht. Dort wird der Fall dann so behandelt, als gäbe es den Strafbefehl nie, und alle Beweise werden neu geprüft. Das Gericht kann am Ende der Verhandlung zu einem anderen Ergebnis kommen, zum Beispiel Sie freisprechen, eine andere Strafe verhängen oder den ursprünglichen Strafbefehl bestätigen. Beachten Sie, dass in einer solchen Verhandlung auch eine höhere Strafe als im Strafbefehl ursprünglich vorgesehen möglich ist (außer, der Einspruch wurde auf die Rechtsfolgen beschränkt – siehe unten).

Es gibt eine sehr wichtige Frist für den Einspruch: Sie beträgt zwei Wochen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald Ihnen der Strafbefehl zugestellt wurde. Das genaue Zustellungsdatum steht meist auf dem Umschlag oder dem Dokument selbst. Verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig. Das bedeutet, er ist dann bindend und kann nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen angegriffen werden.

Sie müssen den Einspruch nicht gegen den gesamten Strafbefehl richten. Sie können ihn auch auf bestimmte Punkte beschränken, zum Beispiel nur gegen die Höhe der Geldstrafe, die Anzahl der Tagessätze, deren Höhe oder gegen ein verhängtes Fahrverbot. Man spricht dann von einem beschränkten Einspruch auf die Rechtsfolgen. Wenn Sie den Einspruch beschränken, wird vor Gericht dann auch nur über diese konkreten Punkte verhandelt und entschieden. Hierbei gilt der wichtige Grundsatz, dass das Gericht keine höhere Strafe verhängen darf als im Strafbefehl vorgesehen war.


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Wie wird die Höhe eines Tagessatzes bei einer Geldstrafe berechnet?

Bei einer Geldstrafe setzt sich der zu zahlende Gesamtbetrag aus zwei Teilen zusammen: der Anzahl der Tagessätze und der Höhe des einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Schuld, also wie schwer die Tat war. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes hingegen hängt ausschließlich von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Vereinfacht gesagt, soll die Höhe eines Tagessatzes dem Betrag entsprechen, den Sie durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung haben oder verdienen. Das Gericht versucht also festzustellen, wie Ihre finanzielle Lage aussieht.

Welche Faktoren bestimmen die Tagessatzhöhe?

Die Höhe des Tagessatzes wird vom Gericht auf Basis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse festgelegt. Dazu gehören insbesondere:

  • Ihr monatliches Netto-Einkommen: Das ist das Einkommen, das Ihnen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich zur Verfügung steht. Renten, Arbeitslosengeld oder andere Einkunftsarten zählen hier ebenso wie Gehalt.
  • Eventuell vorhandenes Vermögen: Auch größere Vermögenswerte können bei der Bemessung berücksichtigt werden.
  • Ihre finanziellen Belastungen: Wichtige und notwendige Ausgaben, wie zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen für Kinder oder Ehepartner, können sich mindernd auf die Tagessatzhöhe auswirken. Auch außergewöhnliche Belastungen oder notwendige Schulden können berücksichtigt werden.

Wie berechnet das Gericht die Höhe konkret?

Das Gericht ermittelt zunächst Ihr geschätztes monatliches Netto-Einkommen. Dieser Betrag wird dann in der Regel durch 30 geteilt.

Formel (vereinfacht): Geschätztes tägliches Einkommen = Monatliches Netto-Einkommen ÷ 30

Dieser Betrag dient als Ausgangspunkt für die Festlegung der Tagessatzhöhe. Das Gericht prüft dann, ob aufgrund von Vermögen oder Belastungen eine Anpassung nötig ist. Die endgültige Höhe des Tagessatzes wird vom Gericht nach dieser Prüfung festgesetzt.

Das Gericht ist verpflichtet, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sorgfältig zu prüfen, bevor es die Höhe des Tagessatzes festlegt. Dazu werden Sie in der Regel nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie wichtigen Ausgaben gefragt. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Schätzung nicht immer auf den Cent genau sein kann, aber sie soll eine faire Grundlage schaffen, die Ihre Zahlungsfähigkeit berücksichtigt.


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Welche Rolle spielen die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Festsetzung einer Geldstrafe?

In Deutschland wird eine Geldstrafe nicht einfach pauschal festgelegt. Sie hängt von zwei Hauptpunkten ab: wie schwer die Tat war und wie Ihre finanzielle Situation aussieht.

Das Gericht nutzt dafür das sogenannte Tagessatzsystem. Die Geldstrafe besteht aus einer Anzahl von Tagessätzen – das spiegelt die Schwere der Tat wider. Und der Höhe jedes einzelnen Tagessatzes – das spiegelt Ihre finanziellen Verhältnisse wider.

Die entscheidende Frage ist, wie hoch ein einzelner Tagessatz ist. Das Gericht orientiert sich dabei an Ihrem Netto-Einkommen. Das ist das Geld, das Ihnen nach Abzug von Steuern und Abgaben tatsächlich zur Verfügung steht.

Als grobe Faustregel gilt oft, dass ein Tagessatz etwa einem Dreißigstel Ihres monatlichen Netto-Einkommens entspricht. Die Formel sieht also ungefähr so aus: Tagessatzhöhe = Monatliches Netto-Einkommen ÷ 30. Der Betrag eines Tagessatzes muss mindestens 1 Euro und kann bis zu 30.000 Euro betragen.

Damit das Gericht Ihre finanzielle Lage richtig einschätzen kann, werden Sie oft nachweisen müssen, wie viel Geld Sie verdienen oder erhalten. Das können zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Rentenbescheide oder andere Einkommensnachweise sein.

Auch finanzielle Belastungen können eine Rolle spielen. Schulden, Unterhaltszahlungen oder andere wichtige Ausgaben können dazu führen, dass Ihr tatsächlich verfügbares Einkommen niedriger ist. Das Gericht kann diese Belastungen berücksichtigen, um den Tagessatz entsprechend anzupassen.

Ziel ist es, eine Geldstrafe festzusetzen, die für Sie zumutbar ist. Sie soll als Strafe spürbar sein, Sie aber nicht finanziell überfordern oder Ihre Existenz gefährden.


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Was sind Zahlungserleichterungen und unter welchen Voraussetzungen können sie gewährt werden?

Wenn eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss diese Strafe grundsätzlich gezahlt werden. Manchmal ist es jedoch schwierig oder unmöglich, den gesamten Betrag auf einmal zu bezahlen. Hier kommen sogenannte Zahlungserleichterungen ins Spiel.

Vereinfacht gesagt, sind Zahlungserleichterungen die Möglichkeit, eine Geldstrafe nicht auf einmal, sondern in Teilbeträgen zu bezahlen, also eine Art Ratenzahlung. Sie können auch eine Stundung bedeuten, bei der die Zahlung für eine bestimmte Zeit aufgeschoben wird. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Strafgesetzbuch, genauer gesagt in § 42 StGB. Dort ist geregelt, dass das Gericht Zahlungserleichterungen gewähren kann.

Wann können Zahlungserleichterungen beantragt oder gewährt werden?

Der zentrale Punkt ist, ob der Verurteilte nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Geldstrafe nicht sofort bezahlen kann. Es geht also darum, dass jemand nicht in der Lage ist, die volle Summe auf einmal aufzubringen, ohne dabei in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Welche Voraussetzungen prüft das Gericht?

Das Gericht prüft bei der Entscheidung, ob Zahlungserleichterungen gewährt werden, immer die individuellen Umstände des Betroffenen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Das Einkommen und sonstige Vermögen
  • Die Ausgaben, zum Beispiel für Miete, Unterhaltspflichten oder notwendige Kredite
  • Die familiäre Situation und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
  • Eventuelle besondere Belastungen

Das Gericht schaut sich die gesamte finanzielle Situation genau an, um zu beurteilen, ob eine sofortige Zahlung unzumutbar wäre. Das Ziel ist, eine Lösung zu finden, die es der Person ermöglicht, die Strafe zu begleichen, ohne dadurch ihre Existenzgrundlage zu gefährden.

Was ist das Ziel von Zahlungserleichterungen?

Durch die Gewährung von Zahlungserleichterungen soll vermieden werden, dass anstelle der Geldstrafe eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden muss. Eine Ersatzfreiheitsstrafe tritt ein, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird und auch keine Zahlungserleichterungen gewährt werden konnten oder die Ratenzahlung nicht eingehalten wird. Ein Tagessatz der Geldstrafe entspricht dabei einem Tag Haft. Die Zahlungserleichterung ist also eine Möglichkeit, diese Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die Entscheidung, ob und in welcher Form Zahlungserleichterungen gewährt werden, liegt im Ermessen des Gerichts bzw. nach Rechtskraft des Urteils bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Vollstreckungsbehörde. Diese Stellen müssen jeden Einzelfall prüfen und eine angemessene Regelung finden.


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Was bedeutet es, wenn ein Gericht ein Urteil aufhebt und zur neuen Verhandlung zurückverweist?

Wenn ein übergeordnetes Gericht, wie zum Beispiel ein Berufungs- oder Revisionsgericht, ein Urteil eines niedrigeren Gerichts aufhebt und zur neuen Verhandlung zurückverweist, bedeutet dies, dass das ursprüngliche Urteil in den aufgehobenen Punkten keine Gültigkeit mehr besitzt. Das übergeordnete Gericht hat festgestellt, dass im ersten Verfahren rechtliche Fehler gemacht wurden, die so gravierend sind, dass der Fall neu verhandelt werden muss.

Der weitere Ablauf des Verfahrens

Der Fall wird nun an das Gericht zurückgegeben, das das ursprüngliche Urteil erlassen hat. Dort wird die Angelegenheit in der Regel von einer anderen Kammer oder Abteilung des Gerichts neu behandelt.

Stellen Sie sich vor, das übergeordnete Gericht hat entschieden, dass bei der Anwendung eines bestimmten Gesetzesparagrafen ein Fehler passiert ist. Das Gericht, das den Fall nun erneut bearbeitet, ist an die Rechtsauffassung des übergeordneten Gerichts gebunden. Das bedeutet, es muss das Gesetz bei der neuen Entscheidung so anwenden und interpretieren, wie das übergeordnete Gericht es vorgegeben hat. Es kann in diesen Punkten nicht einfach wieder so entscheiden wie zuvor.

Neue Prüfung der Tatsachen

Auch wenn die rechtliche Auslegung durch das übergeordnete Gericht vorgegeben ist, muss das Gericht bei der neuen Verhandlung die Tatsachen des Falles neu prüfen. Dies kann bedeuten, dass Beweise erneut gewürdigt, Zeugen nochmals gehört oder neue Feststellungen getroffen werden müssen, zum Beispiel zu den finanziellen oder persönlichen Verhältnissen der Beteiligten. Diese Tatsachenprüfung erfolgt aber unter Berücksichtigung der vom übergeordneten Gericht vorgegebenen rechtlichen Maßstäbe.

Für die Beteiligten bedeutet eine Aufhebung und Zurückverweisung, dass der Rechtsstreit noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Es wird eine neue Gerichtsverhandlung geben, in der der Fall unter Beachtung der Vorgaben des übergeordneten Gerichts erneut geprüft und entschieden wird.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Tagessatz

Ein Tagessatz ist eine Maßeinheit bei der Bemessung einer Geldstrafe im deutschen Strafrecht (§ 40 StGB). Die Geldstrafe wird in mehreren Tagessätzen festgesetzt, wobei die Anzahl die Schwere der Tat widerspiegelt und die Höhe des einzelnen Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten berücksichtigt. Die Tagessatzhöhe entspricht im Regelfall dem Betrag, den der Betroffene täglich zum Lebensunterhalt zur Verfügung hat, berechnet aus dem monatlichen Netto-Einkommen dividiert durch 30. Dabei werden auch notwendige Ausgaben und Belastungen berücksichtigt, um eine faire und zumutbare Strafe zu gewährleisten.

Beispiel: Verdient jemand monatlich 900 Euro netto, beträgt ein Tagessatz etwa 30 Euro. Ist die Person aber noch verpflichtet, eine Miete von 300 Euro monatlich zu zahlen, wird dieser Betrag bei der Berechnung als Belastung abgezogen, so dass die Tagessatzhöhe entsprechend niedriger sein kann.


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Einspruch mit Beschränkung auf die Rechtsfolgen

Der Einspruch ist ein Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl, mit dem der Betroffene dessen Wirksamkeit anficht (§ 410 StPO). Wird der Einspruch beschränkt auf die Rechtsfolgen eingelegt, akzeptiert der Betroffene den Tatvorwurf (also den Schuldspruch), bestreitet aber die im Strafbefehl festgesetzte Strafe oder Sanktion. In diesem Fall wird das Verfahren nur über die Höhe und Art der Strafe fortgesetzt, nicht aber über die Frage der Schuld, was den Umfang der Verhandlung reduziert.

Beispiel: Jemand erhält einen Strafbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, hält die Tat aber für bewiesen. Er legt dann einen beschränkten Einspruch nur gegen die Höhe der Geldstrafe ein, sodass das Gericht später nur über die Strafe entscheidet, nicht aber über den Tatvorwurf.


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Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB

Zahlungserleichterungen sind Möglichkeiten für einen Verurteilten, eine Geldstrafe nicht sofort und vollständig, sondern unter erleichterten Bedingungen zu zahlen, zum Beispiel in Raten oder mit aufgeschobener Fälligkeit (§ 42 StGB). Das Gericht ist verpflichtet, bei geringen finanziellen Möglichkeiten des Verurteilten zu prüfen und zu entscheiden, ob solche Erleichterungen zu gewähren sind. Ziel ist es, eine vollständige Zahlung der Geldstrafe zu ermöglichen, ohne die wirtschaftliche Existenz des Verurteilten übermäßig zu gefährden.

Beispiel: Wer arbeitslos ist und eine Geldstrafe nicht sofort bezahlen kann, hat unter Berücksichtigung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse Anspruch darauf, die Strafe in monatlichen Raten abzuzahlen.


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Verweisungsurteil (Aufhebung und Zurückverweisung)

Ein Verweisungsurteil bedeutet, dass ein höheres Gericht das Urteil eines unteren Gerichts wegen erheblicher Rechtsfehler aufhebt und den Fall zur erneuten Entscheidung an dasselbe Gericht oder eine andere Abteilung zurückverweist (§ 354 Abs. 2 StPO). Dies geschieht, wenn eine rechtsfehlerfreie Entscheidung nur durch weitere Ermittlungen oder unter Beachtung bestimmter Vorgaben möglich ist. Dabei bleibt das Verfahren offen, es wird nicht endgültig rechtskräftig entschieden.

Beispiel: Wenn ein Gericht die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Verurteilten bei der Festsetzung einer Geldstrafe nicht ausreichend geprüft hat, hebt das Revisionsgericht das Urteil auf und verweist den Fall zurück, damit die wirtschaftlichen Verhältnisse noch einmal vollständig und korrekt festgestellt werden.


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Verletzung materiellen Rechts

Eine Verletzung materiellen Rechts liegt vor, wenn ein Gericht bei der Entscheidung das geltende inhaltliche Recht nicht richtig angewandt oder ausgelegt hat. Im Strafrecht bedeutet dies zum Beispiel, dass eine gesetzliche Vorschrift über die Höhe einer Strafe oder die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen fehlerhaft angewendet wurde. Das kann Grund für eine erfolgreiche Revision sein, weil die Entscheidung dadurch fehlerhaft und rechtswidrig wird.

Beispiel: Wenn ein Gericht bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe nicht berücksichtigt, dass der Verurteilte laufende Ratenzahlungen hat, und deshalb die Tagessatzhöhe zu hoch ansetzt, wird dadurch materielles Recht verletzt, weil der Verurteilte unrechtmäßig belastet wird.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 40 StGB (Bemessung der Geldstrafe): Regelt, dass die Höhe des Tagessatzes sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten richtet, wobei das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen die Bemessungsgrundlage bildet. Belastungen wie Unterhaltspflichten und andere Verpflichtungen sind hierbei abzuziehen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit realistisch zu erfassen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Amtsgericht hat die wirtschaftlichen Verhältnisse des arbeitslosen Mannes nicht hinreichend ermittelt und insbesondere nicht die Belastungen durch das Arbeitslosengeld und die Ratenzahlung korrekt berücksichtigt, sodass die Tagessatzhöhe fehlerhaft berechnet wurde.
  • § 42 StGB (Zahlungserleichterungen bei Geldstrafe): Verpflichtet das Gericht, bei der Verhängung einer Geldstrafe die Gewährung von Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlung oder Stundung zu prüfen und zu entscheiden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten dies erfordern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Amtsgericht hat es unterlassen, trotz offensichtlich eingeschränkter Zahlungsfähigkeit des Mannes eine Entscheidung über mögliche Ratenzahlung zu treffen, was eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften darstellt.
  • § 42 Satz 3 StGB (besondere Erleichterung bei Schadenswiedergutmachung): Ermöglicht dem Gericht, bei vorhandenem Bemühen um Schadenswiedergutmachung (z. B. laufende Ratenzahlungsvereinbarung) zusätzlich Zahlungserleichterungen zu gewähren, um die wirtschaftliche Belastung des Verurteilten zu mindern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Amtsgericht hat diese fakultative Möglichkeit nicht geprüft, obwohl der Mann eine Ratenzahlungsvereinbarung zur Schadenswiedergutmachung hatte, sodass eine wichtige Erleichterung unberücksichtigt blieb.
  • § 335 StPO (Sprungrevision): Reguliert die Möglichkeit, die Revision gegen eine Entscheidung direkt bei der nächsthöheren Instanz einzulegen, besonders wenn der Rechtsmittelführende den Einspruch oder die Revision auf bestimmte Rechtsfolgen beschränkt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Mann nutzte die Sprungrevision, um die fehlerhafte Festsetzung der Geldstrafe und das Unterbleiben der Zahlungserleichterung an das Kammergericht zu überprüfen, wobei er die Schuld an sich grundsätzlich akzeptiert, aber die Rechtsfolgen beanstandet hat.
  • § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO (Zurückverweisung bei materiellem Fehler): Besagt, dass das Revisionsgericht bei festgestellten Rechtsfehlern keine inhaltliche Änderung der Strafe vornehmen darf, sondern die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverweist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Kammergericht konnte wegen unzureichender Feststellungen zur Tagessatzhöhe und Unterlassen der Zahlungserleichterungsentscheidung keine neue Strafe festsetzen und verwies die Sache daher zurück an das Amtsgericht.
  • Sozialgesetzbuch II (SGB II) und sozialrechtliche Leistungen: Regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, einschließlich Regelbedarf, Unterkunftskosten und Heizung, die für die Berechnung eines realistischen verfügbaren Einkommens relevant sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Für die Ermittlung des Tagessatzes hätte das Gericht die genaue Zusammensetzung des Arbeitslosengeldes und damit verbundene Leistungen differenzieren müssen, um das tatsächlich verfügbare Einkommen zur Strafzahlung korrekt zu bestimmen; dies wurde jedoch versäumt.

Das vorliegende Urteil


KG Berlin – Az.: 2 ORs 38/24 – Beschluss vom 16.01.2025


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