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Übersicht
- ✔ Kurz und knapp
- Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Gericht verhängt Geldstrafe und Fahrverbot
- ✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main
- ✔ Die Schlüsselerkenntnisse in diesem Fall
- ✔ FAQ – Häufige Fragen: Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
- § Relevante Rechtsgrundlagen des Urteils
- ⬇ Das vorliegende Urteil vom Amtsgericht Frankfurt am Main
✔ Kurz und knapp
- Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 EUR verurteilt.
- Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von 6 Monaten für fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge verhängt.
- Das Fahrverbot wurde durch die bereits erfolgte Beschlagnahmung des Führerscheins vollstreckt.
- Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- Bei der Tat handelte es sich um das Führen eines E-Scooters mit mindestens 1,64 Promille.
- Aufgrund der seit der Tat verstrichenen Zeit konnte keine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mehr festgestellt werden.
- Das Urteil basiert auf den Paragrafen 316, 44 StGB und 465 StPO.
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Gericht verhängt Geldstrafe und Fahrverbot
Trunkenheit am Steuer ist eine ernsthafte Gefahr, die leider auch in Zusammenhang mit modernen Fahrzeugen wie E-Scootern immer wieder auftaucht. In den letzten Jahren hat der Konsum von Alkohol oder Drogen während der Fahrt eine verstärkte Aufmerksamkeit in der Gesellschaft und der Rechtsprechung erfahren. Strafgerichte sehen es als ihre Verantwortung an, durch rigide Sanktionen ein klares Zeichen gegen die Trunkenheitsfahrt zu setzen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die rechtlichen Konsequenzen können für die Betroffenen empfindlich sein und reichen von hohen Geldstrafen bis hin zu Fahrverboten. Im Folgenden wird ein aktuelles Gerichtsurteil zu einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter vorgestellt und analysiert, um die wichtigsten rechtlichen Aspekte für die Leser verständlich aufzubereiten.
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✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter führt zu Fahrverbot

Am 20. Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot. Der Fall drehte sich um eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter, bei der der Angeklagte mit einem Blutalkoholwert von mindestens 1,64 Promille aufgegriffen wurde. Der Vorfall ereignete sich am 26. März 2022. Der Angeklagte war in der Nacht in Frankfurt am Main unterwegs und wurde von der Polizei angehalten, nachdem sie unsichere Fahrmanöver bemerkt hatte. Der anschließende Atemalkoholtest ergab den genannten hohen Promillewert. Das rechtliche Problem in diesem Fall lag in der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs durch die Nutzung eines E-Scooters unter erheblichem Alkoholeinfluss, was nach § 316 StGB strafbar ist.
Gerichtsurteil und Begründung
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro, insgesamt also 600 Euro. Zusätzlich verhängte das Gericht ein sechsmonatiges Fahrverbot für alle fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr. Dieses Fahrverbot wurde aufgrund der bereits erfolgten Beschlagnahmung des Führerscheins als vollstreckt betrachtet. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der hohe Alkoholwert eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellte und der Angeklagte somit fahrlässig gehandelt hatte. Es wurde zudem berücksichtigt, dass seit dem Tatzeitpunkt über ein Jahr vergangen war und keine weiteren Verkehrsverstöße des Angeklagten bekannt waren.
Revision und erneute Verurteilung
Das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 6. Oktober 2022, welches ebenfalls eine Geldstrafe und ein Fahrverbot verhängte, wurde durch das Oberlandesgericht Frankfurt am 8. Mai 2023 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht hatte beanstandet, dass das Fahrverbot in Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht eindeutig genug geregelt war. Nach erneuter Prüfung bestätigte das Amtsgericht Frankfurt die Geldstrafe und sprach erneut ein Fahrverbot aus, jedoch nur deklaratorischer Natur, da der Führerschein bereits beschlagnahmt worden war.
Rechtliche Vorschriften und Verfahrenskosten
Im Rahmen der Verurteilung wurden die gesetzlichen Vorschriften der §§ 316, 44 StGB sowie § 465 StPO angewendet. § 316 StGB behandelt die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss, während § 44 StGB die Möglichkeit eines Fahrverbots regelt. Der Angeklagte wurde zudem verpflichtet, die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen. Dies schließt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit ein, welches durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts notwendig geworden war.
Dieses Urteil verdeutlicht die konsequente Anwendung der geltenden Gesetze zum Schutz des Straßenverkehrs vor alkoholisierten Fahrzeugführern und betont die Schwere der Trunkenheitsfahrt, auch wenn es sich um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt.
✔ Die Schlüsselerkenntnisse in diesem Fall
Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass die Verkehrssicherheit unabhängig von der Art des Fahrzeugs oberste Priorität genießt. Auch bei der Nutzung von E-Scootern gelten die Vorschriften zur Trunkenheit im Straßenverkehr uneingeschränkt. Die konsequente Anwendung von Geldstrafen und Fahrverboten bei Trunkenheitsfahrten dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und unterstreicht die Schwere des Fehlverhaltens. Dieses Urteil setzt ein deutliches Signal zur Prävention und Abschreckung.
✔ FAQ – Häufige Fragen: Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Gelten für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autos?
Für E-Scooter gelten in Deutschland die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Dies bedeutet, dass die allgemeinen Vorschriften zur Trunkenheit im Verkehr auch auf E-Scooter-Fahrer anwendbar sind. Die gesetzlichen Promillegrenzen sind wie folgt geregelt:
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine strikte Null-Promille-Grenze. Dies bedeutet, dass keinerlei Alkohol im Blut erlaubt ist.
Für alle anderen Fahrer gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Wird diese Grenze überschritten, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Ab 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Fahrunsicherheiten oder ein Unfall verursacht werden. In solchen Fällen drohen ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die immer strafrechtlich verfolgt wird. Dies kann zu hohen Geldstrafen, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot und sogar einer Freiheitsstrafe führen.
Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob ein Auto oder ein E-Scooter geführt wird. E-Scooter-Fahrer sollten sich daher der rechtlichen Konsequenzen bei Trunkenheitsfahrten bewusst sein und die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie Autofahrer treffen.
Welche Strafen drohen bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern?
Bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern drohen in Deutschland erhebliche Strafen, die sich an den Regelungen für Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen orientieren. Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet wird. Bei einer BAK von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, dem Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkten in Flensburg bestraft wird. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs nachgewiesen werden können. In diesem Fall drohen ebenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis und Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Verstöße werden hier ebenfalls streng geahndet.
Kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter den Autoführerschein gefährden?
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann den Autoführerschein gefährden, da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Die Promillegrenzen und Sanktionen entsprechen denen für Autofahrer. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister geahndet wird. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, dem Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkten in Flensburg bestraft wird.
Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs nachgewiesen werden können. In solchen Fällen drohen ebenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis und Punkte in Flensburg. Gerichte können den Führerschein entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Dies wurde in mehreren Urteilen bestätigt, bei denen hohe Promillewerte und die Gefährdung des Straßenverkehrs eine Rolle spielten. Auch bei geringeren Promillewerten kann ein Fahrverbot verhängt werden, wie etwa in einem Fall, bei dem ein Fahrer mit 1,42 Promille ein fünfmonatiges Fahrverbot erhielt, anstatt den Führerschein zu verlieren.
Müssen sich E-Scooter-Fahrer einem Alkoholtest unterziehen?
E-Scooter-Fahrer müssen sich bei einer Verkehrskontrolle einem Alkoholtest unterziehen, wenn die Polizei einen begründeten Verdacht auf Alkoholkonsum hat. Die rechtlichen Grundlagen für diese Tests sind dieselben wie für Autofahrer, da E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Ein begründeter Verdacht kann durch auffälliges Fahrverhalten, wie Schlangenlinienfahren oder andere Anzeichen von Fahrunsicherheit, entstehen. Die Polizei hat das Recht, bei einem solchen Verdacht einen Atemalkoholtest durchzuführen. Sollte dieser Test positiv ausfallen, kann eine Blutentnahme angeordnet werden, um den genauen Blutalkoholwert zu bestimmen.
Eine Verweigerung des Alkoholtests kann erhebliche Konsequenzen haben. Wer sich weigert, muss mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. Zudem kann die Polizei die Verweigerung als Indiz für eine Trunkenheitsfahrt werten und weitere Maßnahmen ergreifen, wie die Anordnung einer Blutentnahme durch einen Richter. Die Verweigerung kann auch zur Annahme führen, dass der Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, was den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann. Gerichte haben in der Vergangenheit bestätigt, dass die gleichen Sanktionen wie bei Autofahrern gelten, einschließlich Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und dem Entzug der Fahrerlaubnis.
§ Relevante Rechtsgrundlagen des Urteils
- § 316 StGB: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr. Diese Vorschrift bestraft das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr unter Alkoholeinfluss, wenn die Fahreignung erheblich beeinträchtigt ist. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte mit einem Blutalkoholwert von 1,64 Promille auf einem E-Scooter angetroffen.
- § 44 StGB: Fahrverbot. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, als Nebenstrafe ein Fahrverbot zu verhängen. Im konkreten Fall wurde dem Angeklagten ein sechsmonatiges Fahrverbot auferlegt, welches durch die Beschlagnahmung seines Führerscheins als vollstreckt galt.
- § 465 StPO: Kosten des Verfahrens. Diese Vorschrift regelt, dass der Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Im vorliegenden Fall trägt der Angeklagte die Verfahrenskosten und seine eigenen notwendigen Auslagen.
- § 267 Abs. 4 StPO: Abgekürzte Urteilsgründe. Diese Vorschrift erlaubt es, bei der schriftlichen Urteilsbegründung auf die wesentlichen Punkte zu fokussieren, um die Urteilsgründe abzukürzen. Dies wurde im vorliegenden Urteil angewendet.
⬇ Das vorliegende Urteil vom Amtsgericht Frankfurt am Main
AG Frankfurt – Az.: 970 Ds 938 Js 33612/22 (35/23) – Urteil vom 20.07.2023
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 20,- EUR verurteilt.
Dem Angeklagten wird für die Dauer vom 6 Monaten untersagt fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge jeglicher Art im öffentlichen Verkehr zu führen. Dieses Fahrverbot ist durch die erfolgte Beschlagnahmung des Führerscheins des Angeklagten bereits vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten insgesamt sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 316, 44 StGB; 465 StPO
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)
Der Angeklagte wurde mit insoweit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Oktober 2022 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils € 20.- verurteilt (Az. …). Wegen dem dieser Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt sowie wegen der Angaben des Angeklagten zu seiner Person wird auf dieses Urteil Bezug genommen.
Zudem wurde gegen den Angeklagten in dem vorgenannten Urteil gemäß § 44 StGB ein Fahrverbot von 6 Monaten ausgesprochen. Soweit in dem Urteil auf dieses Fahrverbot erkannt und die Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Anordnung einer Sperre damit konkludent abgelehnt wurde, wurde das Urteil durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai 2023 aufgehoben und an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.
Bereits aufgrund der seit der am 26. März 2022 begangenen Tat (Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit mindestens 1,64 Promille) inzwischen vergangenen Zeit kann vorstehend keine Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen mehr festgestellt werden. Neue Verfehlungen des Angeklagten im Straßenverkehr sind dem Gericht nicht bekannt.
Der Angeklagte ist daher rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils € 20. verurteilt. Zudem war erneut ein Fahrverbot von 6 Monaten gemäß § 44 StGB auszusprechen, welches indes aufgrund der bereits erfolgten Beschlagnahmung des Führerscheins des Angeklagten nur deklaratorischer Natur ist.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens gemäß § 465 StPO zu tragen.