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Konkurrenzrecht bei Gewaltschutz: BGH wertet 28 Anrufe als 28 einzelne Taten

28 Mal klingelt das Telefon an einem einzigen Tag. Ein Ex-Partner ignoriert das gerichtliche Kontaktverbot, vergewaltigt seine frühere Partnerin anschließend – und der Bundesgerichtshof muss klären: Eine Tat oder 28 Einzeltaten?

Smartphone auf Holztisch zeigt lange Liste verpasster Anrufe mit knappen Zeitabständen in einer Privatwohnung.
Mehrere verpasste Anrufe von einer unbekannten Nummer. Das Smartphone liegt unbeachtet auf dem Küchentisch. Wiederholte Anrufe trotz Kontaktverbot wertete der BGH als rechtlich selbstständige Taten und bestätigte die Verurteilung des Täters. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 StR 247/22

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat
  • Datum: 23.08.2022
  • Aktenzeichen: 3 StR 247/22
  • Verfahren: Revisionsentscheidung
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Gewaltschutz, Konkurrenzrecht
  • Relevant für: Angeklagte, Nebenklägerinnen, Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft

Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision und lässt 28 Anrufe getrennt zählen.
  • Die Anrufe hatten keinen engen Zusammenhang für eine natürliche Einheit.
  • Die bloße zeitliche Nähe reicht für Tateinheit nicht aus.
  • Eine Nachstellung als Klammerdelikt zeigte das Urteil nicht auf.
  • Darum blieb die Verurteilung wegen 28 Verstößen bestehen.

Wann sind 28 Anrufe rechtlich selbstständige Taten?

Ein Mann rief seine Ex-Partnerin an einem einzigen Tag 28 Mal an und vergewaltigte sie anschließend in ihrer Wohnung, obwohl ein gerichtliches Kontaktverbot bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Täters – also die Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler – und bestätigte die Verurteilung durch das Landgericht Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten (Az. 3 StR 247/22).

Die rechtliche Einordnung solcher Mehrfachtaten richtet sich nach § 52 Abs. 1 StGB. Eine sogenannte natürliche Handlungseinheit erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang mehrerer strafrechtlich erheblicher Verhaltensweisen. Das gesamte Tätigwerden muss sich bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellen. Zudem müssen die Einzelakte durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sein. Das bedeutet konkret: Der Täter muss die Einzelakte als Teil eines zusammengehörigen Plans gewollt haben.

Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt. (§ 52 Abs. 1 StGB)

28 Anrufe an einem Tag

Ob diese Voraussetzungen bei massenhaften Telefonanrufen erfüllt sind, prüfte der 3. Strafsenat des BGH anhand der Geschehnisse vom 7. September 2021. Zwischen 00:20 Uhr und 15:35 Uhr kontaktierte der Mann das Opfer insgesamt 28 Mal. Das Landgericht Bad Kreuznach wertete diese Anrufe als 28 rechtlich selbstständige Verstöße gegen eine bestehende Gewaltschutzverfügung. Der Generalbundesanwalt hielt diese Aufteilung für fehlerhaft und forderte eine Änderung des Schuldspruchs – also der Feststellung, welcher Taten der Mann konkret schuldig ist –, doch der BGH bestätigte die Sichtweise der Vorinstanz.

Sichern Sie sofort Ihr Anrufprotokoll als Screenshot oder Export. Jede dokumentierte Pause zwischen den Anrufen ermöglicht es dem Gericht, die Taten einzeln zu bestrafen und so das Strafmaß zu erhöhen. Löschen Sie keine Einträge, auch wenn diese Sie belasten.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Mehrere Verstöße gegen eine Gewaltschutzverfügung durch wiederholte Telefonanrufe bilden keine natürliche Handlungseinheit, wenn die Anrufe nicht ohne jegliche Zäsur aufeinanderfolgen und ein über die bloße zeitliche Nähe hinausgehender sachlicher Zusammenhang fehlt; jeder Anruf ist dann als rechtlich selbstständige Tat zu bestrafen.
  2. Eine Klammerwirkung durch den Tatbestand der Nachstellung setzt voraus, dass festgestellt ist, inwiefern die wiederholten Kontaktversuche die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt haben und dass die für das Merkmal der Beharrlichkeit erforderliche subjektive Einstellung des Täters belegt ist; fehlen diese Feststellungen, scheidet eine tateinheitliche Verbindung der Einzelverstöße aus.
  3. Ein Revisionsgericht kann die Revision eines Angeklagten nach § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verwerfen, auch wenn der Generalbundesanwalt eine abweichende konkurrenzrechtliche Bewertung und eine Änderung des Schuldspruchs beantragt hat.
Infografik: 28 Telefonanrufe über 15 Stunden bilden keine natürliche Handlungseinheit, sondern sind als 28 rechtlich selbstständige Taten zu bestrafen, wenn zeitliche Zäsuren vorliegen.
BGH 3 StR 247/22: 28 Telefonanrufe über mehr als 15 Stunden trotz Gewaltschutzverfügung bilden keine natürliche Handlungseinheit – wegen der Pausen zwischen den Anrufen ist jeder Anruf eine selbstständige Straftat. Klammerwirkung durch Nachstellung scheidet ohne Feststellungen zur Lebensgestaltung und Beharrlichkeit aus

Warum kurze Pausen zwischen Anrufen Taten trennen

Ein unmittelbarer Zusammenhang ist für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit zwingend erforderlich. Die bloße zeitliche Nähe einzelner Akte genügt nicht für eine rechtliche Zusammenfassung. Vielmehr bedarf es eines sachgerechten Maßstabs für eine willkürfreie Abgrenzung, ab wann mehrere Handlungen als Einheit gelten.

Fehlende Zäsur bei den Kontaktversuchen

Wie streng diese Abgrenzung erfolgt, zeigt die zeitliche Verteilung der 28 Kontaktaufnahmen über mehr als 15 Stunden. Selbst eine phase, in der der Täter elf Anrufversuche in 31 Minuten unternahm, reichte dem Senat nicht für die Annahme einer Handlungseinheit aus. Da die Telefonate nicht ohne jegliche Zäsur aufeinander folgten, fehlte ein über die Zeitkomponente hinausgehender Bezug. Eine Zäsur ist eine deutliche Unterbrechung, die den Zusammenhang zwischen den einzelnen Anrufen rechtlich aufhebt. Der BGH sah folglich keinen Anlass, die punktuellen Kommunikationsbemühungen als einheitliches Tun zu werten.

Da die Telefonate nicht ohne jegliche Zäsur aufeinander folgten, fehlt im Übrigen ein sachgerechter Maßstab für eine Abgrenzung, ab wann sich mehrere von ihnen als Einheit darstellen und ab welchem Abstand nicht mehr. Eine willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende sachliche Anhaltspunkte ist nicht geboten. – so der Bundesgerichtshof

Praxis-Hinweis: Die Zäsur entscheidet

Der entscheidende Hebel für die Bestrafung jedes einzelnen Anrufs war das Fehlen eines ununterbrochenen Geschehensablaufs. Selbst kurze Pausen zwischen Kontaktversuchen führen dazu, dass jeder Anruf als neue, eigenständige Tat gewertet wird. Für Betroffene bedeutet das: Je deutlicher die zeitlichen Abstände zwischen den Belästigungen sind, desto eher wird jede Handlung einzeln bestraft, was die Gesamtstrafe im Vergleich zu einer zusammengefassten Tat oft erhöht.

Warum Nachstellung hier keine mildere Strafe bewirkte

Ein über einen gewissen Zeitraum erstrecktes Delikt kann andere Taten zur Tateinheit verbinden, was Juristen als Klammerwirkung bezeichnen. Das führt dazu, dass eigentlich getrennte Taten rechtlich wie eine einzige Tat behandelt werden, was oft eine mildere Gesamtstrafe zur Folge hat. Voraussetzung dafür ist, dass das klammernde Delikt nicht von minderschwerem Gewicht ist. Als ein solches mögliches Klammerdelikt kommt der Straftatbestand der Nachstellung gemäß § 238 StGB in Betracht.

Keine vollendete Nachstellung festgestellt

Die Bundesrichter untersuchten daher, ob der Tatbestand der Nachstellung die einzelnen Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz rechtlich verklammert. Der Generalbundesanwalt hatte zuvor angeregt, dieses Delikt in die Bewertung einzubeziehen. Der BGH stellte jedoch fest, dass die Urteilsgründe des Landgerichts eine Verwirklichung des § 238 StGB nicht erkennen ließen. Ohne die Feststellung einer vollendeten Nachstellung entfiel die rechtliche Grundlage für eine klammernde Tateinheit.

Warum 28 Anrufe allein keine Nachstellung sind

Der Tatbestand der Nachstellung erfordert ein beharrliches Handeln, das objektive Momente und subjektive Elemente der Uneinsichtigkeit umfasst. Die Handlung muss zudem geeignet sein, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen. Schließlich müssen Feststellungen zur sogenannten inneren Tatseite des Täters vorliegen.

Subjektive Einstellung nicht belegt

An diesen strengen Voraussetzungen scheiterte eine rechtliche Einbeziehung der Nachstellung. Das Landgericht hatte keine Feststellungen zu möglichen Auswirkungen der 28 Anrufe auf die Lebensgestaltung der Frau getroffen. Es fehlten zudem Belege für die subjektive Einstellung des Mannes, die das merkmal der Beharrlichkeit zwingend erfordert. Da diese Voraussetzungen nicht belegt waren, schied eine Verurteilung oder Klammerwirkung wegen Nachstellung aus, weshalb der BGH auch keinen Grund für eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a StPO sah. Diese Vorschrift erlaubt es, kleinere Nebenstraftaten im Prozess wegzulassen, um sich auf die Haupttaten zu konzentrieren.

Das Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit beinhaltet objektive Momente und subjektive Elemente der Uneinsichtigkeit und Rechtsfeindlichkeit. […] Daneben ist die Eignung zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers erforderlich. – so der BGH

Praxis-Hürde: Nachweis der Lebensbeeinträchtigung

Eine rechtliche Zusammenfassung mehrerer Taten durch den Tatbestand der Nachstellung scheitert in der Praxis häufig daran, dass nicht konkret belegt wird, wie die Anrufe den Alltag des Opfers verändert haben. Um diesen Faktor für sich zu nutzen, muss dokumentiert sein, welche konkreten Umstellungen in der Lebensführung – etwa das Meiden der eigenen Wohnung oder die Änderung von Gewohnheiten – durch den Telefonterror erzwungen wurden.

Einzelstrafe für jeden Anruf trotz Vergewaltigung?

Eine Strafe kann wegen eines Verstoßes gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG verhängt werden. Solche Zuwiderhandlungen können in Tateinheit mit anderen Delikten, wie etwa Sexualstraftaten, stehen. Mehrfache Verstöße gegen dieselbe Verfügung lassen sich jedoch als rechtlich selbstständige Taten werten.

Vergewaltigung und Telefonate getrennt bestraft

Die Konsequenzen dieser rechtlichen Trennung wirkten sich direkt auf das Strafmaß aus. Dem Mann war durch eine familiengerichtliche einstweilige Anordnung ausdrücklich untersagt worden, die Frau anzurufen oder ihre Wohnung zu betreten. Er wurde wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt, da er am Mittag des Tattages über die Terrassentür eindrang und sich an dem schlafenden Opfer verging. Zusätzlich wurden die 28 Telefonanrufe als weitere eigenständige Verstöße geahndet, was in der Summe zu der vom Landgericht Bad Kreuznach verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten führte.

Verlangen Sie bei der Polizei ausdrücklich die Aufnahme jedes einzelnen Verstoßes in das Protokoll. Bestehen Sie darauf, dass jeder Anruf und jedes Eindringen als separate Tat aufgeführt wird, um eine rechtliche Zusammenfassung zu einer einzigen, milder bestraften Tat zu verhindern.

BGH bestätigt dreijährige Haftstrafe für Telefonterror

Eine Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO durch einen einfachen Beschluss ist möglich, wenn eine Revision offensichtlich unbegründet ist. Das ist der Fall, wenn das Urteil der Vorinstanz keine Rechtsfehler aufweist und eine weitere Prüfung keine Änderung bewirken würde. Dies gilt selbst dann, wenn der Generalbundesanwalt eine Änderung des Schuldspruchs beantragt hat. Der Senat kann von der Antragstellung abweichen, wenn er die Rechtslage anders beurteilt.

Abweichung vom Antrag des Generalbundesanwalts

Von dieser prozessualen Möglichkeit machten die Karlsruher Richter Gebrauch. Der Generalbundesanwalt hatte beantragt, die Gesamtstrafe als Einzelstrafe festzusetzen und den Schuldspruch zu ändern. Der 3. Strafsenat des BGH folgte diesem Antrag jedoch nicht. Die Revision des Mannes wurde stattdessen als unbegründet verworfen, womit die ursprüngliche Verurteilung durch das Landgericht Bad Kreuznach vollumfänglich bestehen blieb.

BGH-Urteil: Was Stalking-Opfer jetzt wissen müssen

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat grundlegende Bedeutung für alle Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt. Die Karlsruher Richter stärken die Position der Betroffenen, indem sie die Hürden für eine strafmildernde Zusammenfassung von Taten hoch ansetzen. Da es sich um eine Entscheidung der höchsten Instanz handelt, ist sie für alle deutschen Strafgerichte richtungsweisend. Sie können sich in eigenen Verfahren direkt auf diese Rechtsprechung berufen, um eine Einzelbestrafung jeder Belästigung zu erwirken.

In der Praxis bedeutet das für Sie: Je präziser Sie die zeitlichen Abstände zwischen den Belästigungen nachweisen, desto höher fällt die Strafe für den Täter aus. Das Urteil ist direkt auf vergleichbare Fälle von Telefonterror oder wiederholten Kontaktverbotsverstößen übertragbar. Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt die fehlende „natürliche Handlungseinheit“ unter Verweis auf dieses Az. 3 StR 247/22 explizit vorträgt.

Anleitung: Verstöße gegen Gewaltschutz rechtssicher dokumentieren

Prüfen Sie Ihre bisherige Dokumentation auf Lücken: Haben Sie die genauen Uhrzeiten jedes Kontaktversuchs notiert? Wenn Sie eine Gewaltschutzverfügung durchsetzen wollen, führen Sie ein lückenloses Protokoll. Melden Sie jeden Verstoß sofort der Polizei, auch wenn die Anrufe in kurzen Abständen erfolgen. Dokumentieren Sie zudem schriftlich, welche konkreten Änderungen Sie in Ihrem Alltag vornehmen mussten (z. B. andere Wege zur Arbeit, Verlassen der Wohnung nur in Begleitung), um den Tatbestand der Nachstellung rechtssicher zu belegen.


Gewaltschutz durchsetzen? Wir unterstützen Sie rechtssicher

Verstöße gegen Kontaktverbote erfordern eine präzise rechtliche Aufarbeitung, um den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Beweise lückenlos zu dokumentieren und Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht zu vertreten. Wir sorgen dafür, dass jede einzelne Belästigung strafrechtlich gewürdigt wird und Sie den Schutz erhalten, der Ihnen zusteht.

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Experten Kommentar

Auf dem Polizeirevier weht oft ein ganz anderer Wind, als es die juristische Theorie vorsieht. Wenn Betroffene dutzende Anrufe einzeln zur Anzeige bringen wollen, winken überlastete Beamte gerne ab und protokollieren nur pauschal eine fortgesetzte Belästigung. Genau diese behördliche Bequemlichkeit spielt dem Täter später vor Gericht direkt in die Karten.

Betroffene sollten sich am Schalter daher auf keinen Fall abwimmeln oder auf einen späteren Termin vertrösten lassen. Ich rate dazu, die ausgedruckten Einzelnachweise direkt als fertige Anlage zur Anzeige mitzubringen, damit der Sachbearbeiter sie nur noch abheften muss. So nimmt man der Behörde die lästige Tipparbeit ab und sichert die eigene Beweiskette.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt das Kontaktverbot auch, wenn mein Ex-Partner mich wegen der gemeinsamen Kinder anruft?

JA. Das Kontaktverbot untersagt grundsätzlich jede Kommunikation, unabhängig vom Grund des Anrufs oder dem Vorwand des Kindeswohls. Die Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz priorisiert den Schutz der betroffenen Person vor jeglichen Kontaktversuchen des Täters.

Gemäß § 1 GewSchG dient die Anordnung dem Schutz vor Belästigungen, weshalb der Täter die gerichtlichen Vorgaben ohne eigenmächtige Interpretation strikt befolgen muss. Ein vermeintlich dringendes Anliegen bezüglich der gemeinsamen Kinder hebt die Rechtskraft dieser Verfügung nicht automatisch auf, da der Schutz der gefährdeten Person rechtlich schwerer wiegt als kurzfristige Kommunikationsbedürfnisse. Jeder einzelne Anruf stellt somit einen eigenständigen Verstoß dar, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sofern das Familiengericht im ursprünglichen Beschluss keine abweichende Regelung getroffen hat.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Gerichtsbeschluss ausdrücklich Formulierungen wie „ausgenommen zur Regelung des Umgangs mit den Kindern“ enthält, was eine eng begrenzte Kommunikation zu diesem Zweck erlaubt.


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Verliere ich meinen rechtlichen Schutz, wenn ich bei einem der Anrufe doch abnehme?

NEIN, Sie verlieren Ihren rechtlichen Schutz nicht, wenn Sie ein Telefonat entgegennehmen. Die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz knüpft allein an das Verhalten des Täters an, dem die Kontaktaufnahme gerichtlich untersagt wurde. Ihre Reaktion auf den Anruf hebt die Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht auf.

Ein gerichtliches Kontaktverbot gemäß § 1 GewSchG richtet sich als Verbot ausschließlich an den Täter, um das Opfer vor weiteren Belästigungen zu schützen. Sobald der Täter die Verbindung aktiv aufbaut, verwirklicht er den Tatbestand einer Zuwiderhandlung, unabhängig davon, ob das Gespräch tatsächlich zustande kommt oder wie Sie sich dabei verhalten. Der Bundesgerichtshof betont in seiner Rechtsprechung, dass für die strafrechtliche Bewertung vor allem die Zäsur (deutliche Unterbrechung) zwischen den einzelnen Anrufversuchen des Täters entscheidend ist. Dass Sie in einem Moment der Belastung oder aus Notwendigkeit abnehmen, entlastet den Täter nicht von seiner Pflicht, die gerichtliche Anordnung strikt zu befolgen. Es empfiehlt sich jedoch, bei angenommenen Gesprächen die Dauer und den wesentlichen Inhalt sofort zu notieren, um die Beweisführung für die Belastung zu unterstützen.

Eine Grenze besteht jedoch bei der Verfolgung einer Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB, da hier eine schwerwiegende Beeinträchtigung Ihrer Lebensgestaltung nachgewiesen werden muss. Ein sehr häufiges, freiwilliges Telefonieren könnte in diesem spezifischen Punkt die Argumentation erschweren, dass Sie sich durch die Kontakte tatsächlich unzumutbar bedrängt fühlen.


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Reicht ein Screenshot meiner Anrufliste aus, um jeden Verstoß einzeln vor Gericht zu beweisen?

Ja, ein Screenshot ist ein starkes Beweismittel, da er durch Zeitstempel die notwendigen Pausen zwischen den Anrufen belegt, die für eine Einzelbestrafung zwingend erforderlich sind. Diese lückenlose Dokumentation ermöglicht dem zuständigen Gericht eine rechtssichere sowie willkürfreie Abgrenzung der einzelnen Taten im Sinne des Strafgesetzbuches.

Der Bundesgerichtshof fordert für eine Einzelbestrafung, dass die Taten nicht ohne jegliche Zäsur aufeinanderfolgen, was durch die exakten Uhrzeiten auf Ihrem Screenshot belegt wird. Wenn zwischen den Anrufen erkennbare Pausen liegen, fehlt der für eine Handlungseinheit erforderliche unmittelbare Zusammenhang, sodass jeder Verstoß gegen eine Gewaltschutzverfügung separat gewertet werden kann. Ein bloßer Screenshot der Anrufliste reicht oft aus, um dem Gericht eine willkürfreie Abgrenzung der Einzeltaten zu ermöglichen und so das potenzielle Strafmaß erheblich zu erhöhen. Achten Sie bei der Sicherung unbedingt darauf, dass sowohl die Telefonnummer als auch das Datum und die sekundengenaue Uhrzeit jedes einzelnen Anrufversuchs vollständig sichtbar sind.

Ein Screenshot allein beweist jedoch nur den technischen Eingang des Anrufs, nicht aber die Identität des Anrufers, weshalb bei unterdrückten Nummern zusätzliche Verbindungsdaten Ihres Mobilfunkanbieters zur zweifelsfreien Identifizierung notwendig werden können.


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Was kann ich tun, wenn die Polizei die Anrufe nur als eine einzige Tat protokolliert?

Bestehen Sie bei der Polizei auf der Protokollierung jedes Anrufs als separate Tat unter Verweis auf die BGH-Rechtsprechung. Verlangen Sie, dass jeder Anruf mit Uhrzeit als eigenständiger Punkt aufgenommen wird, um eine rechtliche Zusammenfassung zu verhindern.

Die polizeiliche Zusammenfassung mehrerer Anrufe zu einer einzigen Tat führt oft zu einer milderen Gesamtstrafe, da das Gericht sonst eine natürliche Handlungseinheit annehmen könnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. 3 StR 247/22) bilden wiederholte Telefonate jedoch keine Einheit, sofern zwischen den Kontaktversuchen zeitliche Zäsuren (deutliche Unterbrechungen) liegen. Ohne Einzelprotokollierung werden die Taten rechtlich verklammert, anstatt als selbstständige Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz gemäß § 52 Abs. 1 StGB gewertet zu werden. Eine präzise Dokumentation ist daher die zwingende Voraussetzung dafür, dass jeder einzelne Anruf das potenzielle Strafmaß für den Täter im späteren Urteil effektiv erhöht.

Eine rechtliche Zusammenfassung ist nur zulässig, wenn die Anrufe ohne jegliche Unterbrechung aufeinanderfolgen oder ein gemeinsamer Tatplan die Einzelakte verbindet. Ohne Belege für zeitliche Abstände wird eine Einzelbestrafung der Taten durch das Gericht im weiteren Verfahren prozessual jedoch nahezu unmöglich.


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Wie dokumentiere ich die Beeinträchtigung meines Alltags, um eine Verurteilung wegen Nachstellung zu erreichen?

Dokumentieren Sie für eine Verurteilung wegen Nachstellung konkret Ihre geänderten Lebensgewohnheiten statt nur Ihre Ängste oder die Anzahl der Kontaktversuche. Entscheidend ist der Nachweis einer schwerwiegenden Beeinträchtigung Ihrer Lebensgestaltung durch messbare Verhaltensänderungen wie Telefonnummernwechsel oder das Meiden gewohnter Wege.

Gemäß § 238 StGB reicht die bloße Belästigung durch zahlreiche Anrufe oft nicht aus, da das Gericht eine tatsächliche Auswirkung auf Ihren Alltag feststellen muss. Sie sollten daher ein detailliertes Stalking-Tagebuch führen, das den direkten Kausalzusammenhang zwischen den Taten und Ihren Reaktionen belegt, wie etwa eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder die Inanspruchnahme von Begleitschutz. Dokumentieren Sie präzise, wann Sie Termine aus Furcht abgesagt oder Ihre Wohnung nicht mehr allein verlassen haben, um die rechtliche Hürde der Beharrlichkeit und der schwerwiegenden Beeinträchtigung zu nehmen. Nur durch diese objektiven Fakten kann das Gericht beurteilen, ob die Handlungen des Täters eine Qualität erreichen, die über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht und strafrechtlich relevant ist.

Beachten Sie jedoch, dass kurzfristige oder geringfügige Anpassungen Ihres Verhaltens für eine Verurteilung meist nicht genügen, da die Rechtsprechung eine gravierende Umgestaltung der Lebensführung verlangt, die über alltägliche Vorsichtsmaßnahmen deutlich hinausgeht.


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Das vorliegende Urteil


BGH – Az.: 3 StR 247/22 – Beschluss vom 23.08.2022

 


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