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Strafbarkeit Computerbetrug

Ein ehemaliger Einkaufshelfer nutzte das Vertrauen einer 91-jährigen Seniorin aus, um mit ihrer EC-Karte unberechtigt Geld abzuheben. Der Mann entwendete die Karte und hob insgesamt 900 Euro ab, was ihm nun eine Verurteilung wegen Computerbetrugs einbrachte. Obwohl er die Tat bestritt, überzeugte die Aussage der Seniorin das Gericht von seiner Schuld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bottrop
  • Datum: 31.08.2020
  • Aktenzeichen: 30 Cs-23 Js 682/19-319/19
  • Verfahrensart: Strafverfahren wegen Computerbetrugs
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Computerbetrug

Beteiligte Parteien:

  • Angeklagter: Eine Person, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Argumentiert, dass er im Auftrag der Zeugin W. drei Abhebungen à 300 EUR vorgenommen und ihr das Geld ausgehändigt habe.
  • Zeugin W.: Ältere Dame, die der Angeklagte als Einkaufshilfe betreute. Sie bestreitet, ihm einen Auftrag zur Abhebung von Geld erteilt zu haben oder das Geld erhalten zu haben.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte hob dreimal 300 EUR mit der EC-Karte der Zeugin W. ab, die er unbefugt an sich genommen hatte. Er gab an, das Geld im Auftrag und mit Einwilligung der Zeugin abgehoben und übergeben zu haben.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Abhebung des Geldes ohne Wissen und Auftrag der Zeugin W. erfolgt ist und somit ein Fall von Computerbetrug vorliegt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Angeklagte wurde wegen Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 10 EUR verurteilt. Er trägt zudem die Verfahrenskosten.
  • Begründung: Das Gericht folgte der Aussage der Zeugin W., dass kein Auftrag zur Abhebung vorlag und der Angeklagte das Geld nicht übergeben hat. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin wurde durch andere Indizien bestätigt. Der Angeklagte handelte unbefugt und verursachte einen Vermögensschaden bei der kontoführenden Bank.
  • Folgen: Der Angeklagte bleibt vorbestraft und muss die festgelegte Geldstrafe begleichen. Diese Entscheidung ist endgültig im Rahmen dieses Verfahrens.

Digitale Bedrohungen: Urteil zu Computerbetrug und Cybercrime im Fokus

Die rasante Entwicklung der digitalen Technologien hat neue Formen krimineller Aktivitäten hervorgebracht. Computerbetrug ist zu einer ernsthaften Bedrohung für Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen geworden. Die Täter nutzen ausgeklügelte Methoden wie Phishing, Identitätsdiebstahl und Datenmanipulation, um sich unrechtmäßig Zugang zu sensiblen Informationen und finanziellen Ressourcen zu verschaffen.

Die strafrechtlichen Konsequenzen von Cybercrime sind mittlerweile komplex und umfassen verschiedene Deliktformen des digitalen Betrugs. Die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sehen sich zunehmend mit technisch anspruchsvollen Vergehen im Internet konfrontiert, die eine präzise rechtliche Bewertung und Beweisführung erfordern. Im Fokus stehen dabei nicht nur die unmittelbaren finanziellen Schäden, sondern auch die systematischen Angriffe auf die IT-Sicherheit.

Der folgende Gerichtsfall beleuchtet exemplarisch die rechtlichen Herausforderungen und Dimensionen von Computerbetrug in der digitalen Ära.

Der Fall vor Gericht


Computerbetrug durch unbefugte EC-Kartennutzung

Ältere Hand führt EC-Karte in einen Geldautomaten in einer deutschen Bank ein.
Computerbetrug durch EC-Kartennutzung | Symbolfoto: Ideogram gen.

Ein 91-jährige Seniorin wurde Opfer eines Computerbetrugs durch ihren ehemaligen Einkaufshelfer. Der Mann, der als Einkaufshilfe für die Seniorin tätig war, entwendete ihre EC-Karte und hob unberechtigt insgesamt 900 Euro an einem Geldautomaten der J.-Bank ab.

Missbrauch des Vertrauensverhältnisses

Der Angeklagte hatte zuvor über eine Zeitungsannonce den Kontakt zur Seniorin aufgenommen und unterstützte sie bei Einkäufen. In dieser Funktion kannte er auch die PIN der EC-Karte, da er diese bereits zuvor im Auftrag der Seniorin für legitime Einkäufe genutzt hatte. Am 2. Juli 2019 tätigte er drei Abhebungen von jeweils 300 Euro an einem Geldautomaten, nachdem er die Karte zuvor unbemerkt an sich genommen hatte.

Gerichtliche Aufklärung und Beweisführung

Vor dem Amtsgericht Bottrop bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Er behauptete, das Geld im Auftrag der Seniorin abgehoben und ihr ausgehändigt zu haben. Die 91-jährige Zeugin widerlegte diese Darstellung glaubhaft. Sie hatte weder einen Auftrag zur Abhebung erteilt noch das Geld jemals erhalten. Das Gericht bewertete die Aussage der Seniorin als sachlich und ohne Belastungseifer. Ihre altersbedingten Erinnerungslücken bei nicht tatrelevanten Details schmälerten ihre Glaubwürdigkeit nicht.

Rechtliche Bewertung und Strafmaß

Das Gericht wertete die Tat als Computerbetrug nach § 263a Abs. 1 StGB. Der unbefugte Einsatz der EC-Karte stelle eine Täuschungshandlung dar, die einen Vermögensschaden bei der Bank verursachte. Die drei Abhebungen wurden aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs als eine Tat gewertet.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die elf Vorstrafen des Angeklagten strafschärfend. Strafmildernd wirkten der vergleichsweise geringe Schaden sowie die deutlich verlangsamte Rückfallgeschwindigkeit in den letzten Jahren. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro. Der Angeklagte muss zudem die Verfahrenskosten tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass auch bei geringem Einkommen (hier: Erwerbsunfähigkeitsrente) Geldstrafen verhängt werden können, die sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters richten. Besonders schwer wiegt es, wenn das Vertrauensverhältnis zu hilfsbedürftigen Personen ausgenutzt wird. Die vorherige Straffälligkeit des Angeklagten wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Einkaufshilfe oder in ähnlicher Vertrauensposition tätig sind, müssen Sie besonders sorgfältig mit anvertrauten Wertgegenständen wie EC-Karten umgehen. Auch bei schwieriger finanzieller Lage werden Vermögensdelikte konsequent bestraft. Die Höhe der Tagessätze wird dabei an Ihr persönliches Einkommen angepasst – hier 10 EUR pro Tagessatz bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Eine Vorstrafe erschwert die rechtliche Situation zusätzlich und kann zu höheren Strafen führen.


Vertrauen missbraucht?

Gerade in Positionen, die auf Vertrauen basieren, ist der korrekte Umgang mit fremden Vermögenswerten essenziell. Jeder kann in Situationen geraten, die ungeahnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Situation analysieren und die bestmöglichen Handlungsoptionen erarbeiten, um Ihre Rechte zu wahren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und zu unterstützen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Strafen drohen bei Computerbetrug durch EC-Kartenmissbrauch?

Bei Computerbetrug durch EC-Kartenmissbrauch sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Grundfall des EC-Kartenmissbrauchs

Der unbefugte Einsatz einer EC-Karte wird nach § 263a StGB als Computerbetrug geahndet. Die Strafhöhe richtet sich nach der Schwere der Tat, dem verursachten Schaden und der kriminellen Energie des Täters.

Besonders schwere Fälle

In besonders schweren Fällen erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Dies gilt insbesondere wenn:

  • Ein Vermögensschaden großen Ausmaßes (über 50.000 Euro) verursacht wird
  • Die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird
  • Das Opfer in wirtschaftliche Not gebracht wird

Weitere strafbare Handlungen

Beim EC-Kartenmissbrauch können zusätzlich weitere Straftatbestände verwirklicht werden:

  • Datenveränderung nach § 303a StGB mit einer Strafandrohung bis zu zwei Jahren
  • Unterschlagung nach § 246 StGB mit einer Strafandrohung bis zu drei Jahren, wenn die gefundene Karte behalten wird

Bei kontaktlosem Bezahlen ohne PIN-Eingabe liegt zwar ebenfalls eine Straftat vor, diese wird jedoch anders bewertet als die Nutzung mit PIN. Der Vermögensschaden tritt dabei unmittelbar bei der kontoführenden Bank ein.

Strafmildernde Faktoren

Die konkrete Strafe kann milder ausfallen bei:

  • Geständnis und Kooperation mit den Ermittlungsbehörden
  • Geringem Schadensbetrag
  • Ersttäterschaft ohne Vorstrafen

Der Versuch des Computerbetrugs ist ebenfalls strafbar. Wenn beispielsweise eine Zahlung wegen einer bereits gesperrten Karte scheitert, kann dies als versuchter Computerbetrug geahndet werden.


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Was sind die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Computerbetrugs bei EC-Kartenmissbrauch?

Grundtatbestand nach § 263a StGB

Der Computerbetrug bei EC-Kartenmissbrauch wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Die strafrechtliche Bewertung unterscheidet dabei wesentlich zwischen verschiedenen Nutzungsarten der EC-Karte.

Voraussetzungen bei PIN-Verwendung

Bei Nutzung der EC-Karte mit PIN-Eingabe müssen folgende Elemente vorliegen:

  • Ein unbefugter Besitz der EC-Karte, etwa durch Diebstahl oder Fundunterschlagung
  • Die Verwendung der korrekten PIN zur Durchführung von Transaktionen
  • Eine Vermögensschädigung durch die Transaktion
  • Das Handeln in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen

Besonderheiten beim kontaktlosen Bezahlen

Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich beim kontaktlosen Bezahlen ohne PIN-Eingabe. In diesem Fall liegt kein Computerbetrug nach § 263a StGB vor, da keine Überprüfung der Berechtigung durch eine starke Kundenauthentifizierung erfolgt.

Unterschiedliche Tatbestandsvarianten

Der Computerbetrug kann durch verschiedene Handlungen verwirklicht werden:

  • Unbefugte Datenverwendung: Wenn die EC-Karte mit PIN verwendet wird
  • Unrichtige Gestaltung des Programms: Bei Manipulation der Kartendaten
  • Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten: Bei gefälschten Kartendaten

Die Strafbarkeit setzt in jedem Fall voraus, dass der Täter das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflusst und dadurch einen Vermögensschaden verursacht. Bei der Verwendung einer gefundenen oder gestohlenen EC-Karte mit PIN liegt regelmäßig eine unbefugte Datenverwendung vor, selbst wenn die PIN ursprünglich freiwillig überlassen wurde.


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Wie kann man sich gegen einen Vorwurf des EC-Kartenbetrugs verteidigen?

Bei einem Vorwurf des EC-Kartenbetrugs ist die Beweislast entscheidend. Die Bank muss nachweisen, dass Sie fahrlässig mit Ihrer PIN umgegangen sind oder die Zahlungen selbst autorisiert haben.

Dokumentation und Beweise

Wenn Sie einen EC-Kartenbetrug bemerken, sollten Sie sofort die Karte sperren lassen und alle widerrechtlich abgebuchten Beträge dokumentieren. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über das technische Verfahren und die lückenlose Vorlage der Abhebungsprotokolle – auch bei Abhebungen im Ausland.

Rechtliche Position

Nach § 675u BGB müssen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge von der Bank rückgängig gemacht werden. Selbst wenn Sie Ihre PIN nicht optimal geschützt haben, ist Ihre Haftung auf maximal 150 Euro beschränkt. Die Bank muss beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Technische Aspekte

Das Bayerische Oberste Landesgericht unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der unbefugten Kartennutzung:

  • Mit PIN-Eingabe: Dies wird als Computerbetrug nach § 263a StGB gewertet
  • Kontaktloses Bezahlen ohne PIN: Dies wird rechtlich anders bewertet und fällt nicht unter Computerbetrug

Verteidigungsstrategien

Wichtige Argumente für Ihre Verteidigung:

  • Die Bank muss die Sicherheit ihres Systems nachweisen
  • Sie müssen die PIN nicht unmittelbar nach Erhalt auswendig lernen und vernichten
  • Bei kontaktlosem Bezahlen liegt kein Computerbetrug vor, was die strafrechtliche Bewertung beeinflusst

Dokumentieren Sie alle verdächtigen Transaktionen und fordern Sie von der Bank die vollständigen technischen Protokolle an. Die Gesetzeslage schützt Sie als Verbraucher, solange Sie nicht nachweislich grob fahrlässig gehandelt haben.


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Welche zivilrechtlichen Folgen hat ein EC-Kartenbetrug neben der Strafe?

Bei EC-Kartenbetrug entstehen neben strafrechtlichen auch bedeutende zivilrechtliche Konsequenzen. Der Täter muss den entstandenen Vermögensschaden vollständig ersetzen. Dies betrifft sowohl die abgehobenen Geldbeträge als auch sämtliche durch die Tat verursachten Kosten.

Haftung gegenüber der Bank

Wenn Sie eine fremde EC-Karte unberechtigt verwenden, müssen Sie der Bank den gesamten Schaden ersetzen. Die Bank hat einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch nach § 675v BGB. Dies bedeutet, dass Sie auch dann haften, wenn Sie die Karte nur gefunden und verwendet haben.

Haftung gegenüber dem Karteninhaber

Der rechtmäßige Karteninhaber kann ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese umfassen nicht nur den direkten finanziellen Schaden, sondern auch Folgekosten wie Sperrgebühren oder Kosten für eine Ersatzkarte.

Durchsetzung der Ansprüche

Die Bank kann ihre Ansprüche auf verschiedene Weise durchsetzen:

  • Durch direkte Abbuchung vom Konto des Täters, falls dieser bei derselben Bank ein Konto hat
  • Durch gerichtliche Geltendmachung der Forderung
  • Durch Aufrechnung mit späteren Guthaben

Die zivilrechtlichen Forderungen bleiben auch dann bestehen, wenn Sie bereits eine strafrechtliche Verurteilung erhalten haben. Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre.


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Ab wann verjährt ein Computerbetrug durch EC-Kartenmissbrauch?

Der Computerbetrug durch EC-Kartenmissbrauch verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Vollendung der Tat, also in dem Moment, in dem die rechtswidrige Vermögensverschiebung stattfindet.

Besondere Verjährungsfristen

Bei gewerbsmäßigem und bandenmäßigem Computerbetrug verlängert sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie sich mit mindestens zwei weiteren Personen zusammenschließen, um wiederholt EC-Kartenbetrug zu begehen.

Unterbrechung der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Ermittlungshandlungen unterbrochen werden. Zu diesen Unterbrechungshandlungen zählen:

  • Die erste Vernehmung als Beschuldigter
  • Die Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Richterliche Durchsuchungs- oder Beschlagnahmeanordnungen
  • Die Erhebung der öffentlichen Klage
  • Der Erlass eines Haftbefehls

Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Strafverfolgung ist jedoch spätestens dann verjährt, wenn seit der Tat die doppelte Verjährungsfrist verstrichen ist.

Berechnung der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die letzte Tathandlung vorgenommen wurde. Bei mehreren zusammenhängenden Taten, etwa bei wiederholtem EC-Kartenmissbrauch, beginnt die Frist erst mit der letzten Abhebung oder Zahlung.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Computerbetrug (§ 263a StGB)

Der Computerbetrug ist eine Straftat, bei der jemand durch Manipulation von Computerdaten oder -programmen einen Vermögensschaden verursacht. Dies umfasst auch den Missbrauch von EC-Karten an Geldautomaten. Anders als beim klassischen Betrug wird hier nicht ein Mensch, sondern ein Computer getäuscht. Die Strafe kann bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. Ein typisches Beispiel ist die unberechtigte Abhebung mit einer gestohlenen EC-Karte und PIN, wie im vorliegenden Fall.


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Phishing

Eine betrügerische Methode, bei der Täter versuchen, an vertrauliche Daten wie Passwörter oder Kreditkarteninformationen zu gelangen. Dies geschieht oft durch gefälschte E-Mails oder Websites, die legitime Anbieter wie Banken imitieren. Geregelt ist dies ebenfalls in § 263a StGB als Form des Computerbetrugs. Als Beispiel: Der Täter versendet E-Mails, die scheinbar von einer Bank stammen und fordert zur Eingabe von Zugangsdaten auf.


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Tagessatz

Ein Tagessatz ist die Berechnungseinheit bei Geldstrafen im deutschen Strafrecht (§ 40 StGB). Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Schuld, die Höhe nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht dabei dem geschätzten Nettoeinkommen des Verurteilten pro Tag. Im konkreten Fall wurden 100 Tagessätze zu je 10 Euro verhängt, also insgesamt 1.000 Euro.


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Vorstrafe

Eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat, die im Bundeszentralregister eingetragen wird. Vorstrafen werden bei der Strafzumessung berücksichtigt und können strafschärfend wirken (§ 46 StGB). Sie zeigen eine kriminelle Vorgeschichte und können die Prognose für künftiges Legalverhalten beeinflussen. Die Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere der Tat und können zwischen 5 und 15 Jahren betragen.


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Identitätsdiebstahl

Eine Form der Cyberkriminalität, bei der persönliche Daten einer Person rechtswidrig erlangt und missbräuchlich verwendet werden. Dies kann unter verschiedene Straftatbestände fallen, insbesondere § 263a StGB (Computerbetrug) und § 202a StGB (Ausspähen von Daten). Ein typisches Beispiel ist die Übernahme von Online-Konten durch gestohlene Zugangsdaten, um damit Waren zu bestellen oder Überweisungen zu tätigen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 263a StGB (Computerbetrug): Dieser Paragraph behandelt die besondere Form des Betrugs, bei der Informationen, Daten oder Programme manipuliert werden, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Computerbetrug umfasst Handlungen wie das unbefugte Zugreifen auf Computersysteme oder das Verändern von Daten. Die Strafandrohung kann Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe umfassen.

    Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen Computerbetrugs verurteilt, da er vermutlich mittels technischer Mittel versucht hat, unrechtmäßig Geld zu erlangen. Die Tatbestandsmerkmale des § 263a StGB wurden somit erfüllt.

  • § 40 StGB (Geldstrafe und Tagessätze): Dieser Paragraph regelt die Bemessung der Geldstrafe in Tagessätzen. Ein Tagessatz bemisst sich nach dem Einkommen des Täters, wobei die Höhe des täglichen Betrags die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Die Gesamtstrafe ergibt sich aus der Anzahl der verhängten Tagessätze multipliziert mit dem täglichen Betrag.

    Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Die Anwendung von § 40 StGB ermöglicht eine individuelle Anpassung der Strafe an die finanzielle Situation des Angeklagten.

  • § 46 StGB (Strafzumessung bei Mehrfachtätern): Dieser Paragraph berücksichtigt bei der Strafzumessung die vorherigen Straftaten des Täters. Wiederholungstäter oder solche mit mehreren Vorstrafen können mit höheren Strafen rechnen, da ihre kriminelle Energie und Einsichtsfähigkeit geringer eingeschätzt werden.

    Das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten, das mehrere Verurteilungen umfasst, spielte eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung des Gerichts, eine höhere Geldstrafe festzusetzen.

  • § 49 StGB (Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse): Bei der Strafzumessung müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt werden. Aspekte wie Einkommen, Lebenssituation und familiäre Verantwortung können mildernd wirken und die Strafe beeinflussen.

    Der Angeklagte bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente und lebt von seinen Eltern, was seine wirtschaftlichen Möglichkeiten einschränkt. Diese Umstände wurden bei der Festsetzung der Tagessätze berücksichtigt.

  • § 153 ZPO (Kostenentscheidung): Dieser Paragraph regelt, wie die Verfahrenskosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden. In Strafverfahren trägt in der Regel der Verurteilte die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

    Das Gericht hat entschieden, dass der Angeklagte die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen hat, entsprechend den Vorgaben des § 153 ZPO.


Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Bottrop – Az.: 30 Cs-23 Js 682/19-319/19 – Urteil vom 31.08.2020


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