Ein Dortmunder fälschte systematisch Unterlagen, um sich mit einem fiktiven Arbeitsverhältnis als Bauhelfer Leistungen vom Jobcenter zu erschleichen. Diese Masche zur Sicherung einer dauerhaften Einnahmequelle führte zur juristischen Einstufung als gewerbsmäßiger Betrug.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann ist mein Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter gewerbsmäßig?
- Welche Freiheitsstrafe droht mir bei wiederholtem Jobcenter Betrug?
- Werden erschlichene Leistungen vom Jobcenter komplett eingezogen?
- Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Bewährung bei Sozialbetrug?
- Macht ein versuchter gewerbsmäßiger Betrug beim Jobcenter strafbar?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 767 Ls 67/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Dortmund
- Datum: 10.01.2025
- Aktenzeichen: 767 Ls 67/24
- Verfahren: Strafverfahren wegen Betruges
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Sozialrecht
- Das Problem: Ein Mann erschlich sich über längere Zeit Sozialleistungen vom Jobcenter. Er reichte wiederholt gefälschte Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen ein, um ein nicht existierendes Arbeitsverhältnis vorzutäuschen.
- Die Rechtsfrage: Muss das wiederholte Erschleichen von Sozialleistungen mit gefälschten Dokumenten als Gewerbsmäßiger Betrug bestraft werden?
- Die Antwort: Ja. Das planmäßige und wiederholte Vorgehen stellte einen gewerbsmäßigen Betrug in drei Fällen dar, wobei es sich einmal um einen Versuch handelte. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen wurden eingezogen.
- Die Bedeutung: Wer Leistungen durch wiederholte und planmäßige Täuschung erhält, muss mit einer strengeren Strafe wegen gewerbsmäßigen Betruges rechnen. Unrechtmäßig erlangte Vermögensvorteile werden vom Gericht zwingend eingezogen.
Der Fall vor Gericht
Wann liegt gewerbsmäßiger Betrug beim Jobcenter vor?
Ein Mann suchte keine Arbeit. Er schuf sich eine auf dem Papier. Mit einem Komplizen baute er das perfekte Trugbild eines Bauhelfers, komplett mit gefälschten Lohnzetteln und Verträgen. Das Ziel war nicht, eine Lücke zu überbrücken, sondern eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen. Für das Amtsgericht Dortmund war das mehr als ein einfacher Betrug – es war ein Geschäftsmodell.
Die Masche des Mannes war systematisch. Über Monate reichte er beim Jobcenter immer wieder Anträge auf Sozialleistungen ein. Als Beleg für seine angebliche Anstellung bei einem gewissen P. legte er gefälschte Arbeitsverträge, Verdienstbescheinigungen und Meldungen zur Sozialversicherung vor. Die Behörde zahlte. Geld floss auf sein Konto, an seinen Vermieter, an die Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Trugbild, finanziert mit Steuergeldern.
Das Gericht sah hier nicht nur eine einzelne Lüge. Es erkannte ein planvolles Vorgehen. Der Mann wiederholte seine Täuschung mehrfach, um sich fortlaufend Geld zu verschaffen. Genau das macht einen einfachen Betrug nach dem Strafgesetzbuch (§ 263 Abs. 1 StGB) zu einem gewerbsmäßigen Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB). Die Absicht, sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu sichern, hebt die Tat auf eine höhere Stufe. Das Gericht wertete die wiederholten Anträge und die professionell anmutenden Fälschungen als klares Indiz für diese Gewerbsmäßigkeit. Selbst als ein Antrag noch in der Schwebe war und kein Geld floss, bewerteten die Richter dies als strafbaren Versuch. Der Plan war da, nur die Auszahlung stand noch aus.
Wie hoch ist die Strafe für wiederholten Sozialleistungsbetrug?
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Diese Strafe wurde Zur Bewährung ausgesetzt. Die Entscheidung spiegelt eine sorgfältige Abwägung wider – die Schwere der Tat auf der einen Seite, die persönliche Situation des Mannes auf der anderen.
Für die beiden vollendeten Betrugsfälle setzte das Gericht Einzelstrafen von je acht Monaten fest. Für den versuchten Betrug kamen sechs Monate hinzu. Diese Einzelstrafen formten die Richter zu einer Gesamtstrafe. Die Gewerbsmäßigkeit wirkte sich hier strafschärfend aus; sie zeigt eine höhere kriminelle Energie als eine einmalige Verfehlung aus der Not heraus.
Die Aussetzung zur Bewährung verdankte der Mann mehreren Faktoren. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und damit die Aufklärung erleichtert. Er war zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zudem konnte er eine feste Arbeitsstelle in einem Hotel und eine stabile familiäre Situation vorweisen. Das Gericht ging von einer positiven Sozialprognose aus. Es sah eine Chance, dass der Mann auch ohne den Vollzug der Haftstrafe keine weiteren Straftaten begehen würde. Diese Möglichkeit ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen (§ 56 Abs. 2 StGB). Die Bewährung ist kein Freispruch, sondern eine an strenge Auflagen geknüpfte Chance.
Werden beim Betrug erhaltene Leistungen vom Gericht eingezogen?
Ja, das Gericht ordnete die Einziehung von über N08 EUR an. Dieser Betrag entspricht der Summe, die das Jobcenter aufgrund der Täuschung bewilligt hatte. Das Prinzip dahinter ist einfach: Straftaten sollen sich nicht lohnen.
Die Einziehung von Taterträgen (§§ 73, 73c StGB) ist eine eigenständige vermögensrechtliche Folge der Straftat. Sie zielt darauf ab, den unrechtmäßig erlangten Vorteil abzuschöpfen. Es spielt keine Rolle, wofür der Täter das Geld ausgegeben hat – ob für Miete, Lebensmittel oder Luxusgüter. Was durch die Straftat in sein Vermögen gelangt ist, wird ihm wieder entzogen.
Die Verteidigung hatte versucht, den Mann als naives Werkzeug seines Komplizen P. darzustellen. Das Gericht durchschaute dieses Manöver. Der Angeklagte war kein passiver Empfänger gefälschter Papiere. Er reichte sie aktiv und wiederholt ein. Er wusste genau, dass das Arbeitsverhältnis eine Fiktion war. Seine familiäre Notlage konnte die Tat mildern, aber nicht rechtfertigen. Auch mögliche Versäumnisse bei der Prüfung durch das Jobcenter änderten nichts an seiner Schuld. Er hatte die Schwachstellen im System gezielt ausgenutzt. Die Verantwortung für die Täuschung lag bei ihm. Die finanzielle Konsequenz war die logische Folge.
Die Urteilslogik
Wer Sozialleistungen durch ein konstruiertes Trugbild erschleicht, um sich eine dauerhafte Einkommensquelle zu sichern, überschreitet die Schwelle zum schweren gewerbsmäßigen Betrug.
- Dauerhafte Einnahmequelle: Gewerbsmäßiger Betrug liegt vor, sobald der Täter das Ziel verfolgt, durch die wiederholte und systematische Täuschung eine langfristige und umfangreiche Einnahmequelle zu erschließen.
- Abschöpfung des Tatertrages: Straftaten rechnen sich nicht, da der Staat alle unrechtmäßig erlangten Vorteile konsequent einzieht und es dabei irrelevant ist, wofür der Täter die Gelder ausgegeben hat.
- Bewährung trotz schwerer Tat: Trotz der erhöhten kriminellen Energie, die gewerbsmäßiger Betrug indiziert, gewährt das Gericht die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung, wenn der Täter umfassend gesteht und eine positive Sozialprognose eine stabile Lebensführung garantiert.
Gerichte bestrafen die planvolle Ausnutzung staatlicher Sozialsysteme hart, sehen jedoch bei reuigen Tätern mit positiver Zukunftsperspektive von der Vollstreckung der Haftstrafe ab.
Benötigen Sie Hilfe?
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Experten Kommentar
Viele sehen in der Bewährungsstrafe einen milden Ausgang für Sozialbetrug, doch dieses Urteil zeigt die härtere Konsequenz, die oft übersehen wird. Wer gefälschte Arbeitsunterlagen systematisch einreicht, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschleichen, handelt gewerbsmäßig und wird entsprechend schärfer verurteilt. Die entscheidende Botschaft für Antragsteller ist hier finanzieller Natur: Das Gericht hat konsequent das Prinzip durchgesetzt, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen. Jeder unrechtmäßig erhaltene Euro wird rigoros eingezogen, selbst wenn das Geld längst für notwendige Ausgaben wie Miete oder Lebensmittel ausgegeben wurde.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann ist mein Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter gewerbsmäßig?
Die Abgrenzung zum einfachen Betrug ist entscheidend, da die gewerbsmäßige Begehung die Strafe massiv erhöht. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn Sie die Täuschung systematisch wiederholen, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle von einigem Umfang zu sichern. Das Gesetz sieht in dieser Absicht ein planvolles Vorgehen gemäß § 263 Abs. 3 StGB, welches über die bloße Überbrückung einer akuten Notlage hinausgeht.
Gerichte legen den Fokus auf die innere Motivation des Täters. Entscheidend ist nicht der einzelne Betrugsfall, sondern die zugrundeliegende Absicht der Wiederholung der Tat. Wer von vornherein plant, über einen längeren Zeitraum hinweg durch Falschangaben fortlaufend Geld vom Jobcenter zu beziehen, etabliert damit ein illegales „Geschäftsmodell“. Die Justiz bewertet diese Handlungsweise als Ausdruck deutlich höherer krimineller Energie.
Ein klares Indiz für diese Systematik ist die mehrfache Einreichung von Anträgen mit falschen Angaben über Monate hinweg. Auch der Einsatz von professionell anmutenden Fälschungen, wie gefälschte Arbeitsverträge oder detaillierte Verdienstbescheinigungen, spricht für eine gewerbsmäßige Planmäßigkeit. Solche Beweismittel zeigen, dass der Täter bewusst ein Trugbild erschaffen wollte und kein unschuldiges Werkzeug war.
Dokumentieren Sie sofort, wie viele separate Anträge mit Falschangaben und gefälschten Belegen Sie eingereicht haben, um das Ausmaß der Systematik präzise zu bestimmen.
Welche Freiheitsstrafe droht mir bei wiederholtem Jobcenter Betrug?
Bei gewerbsmäßigem, wiederholtem Sozialleistungsbetrug rechnen Gerichte mit einer deutlichen Freiheitsstrafe. Das Gericht bildet aus allen einzelnen Taten eine Gesamtstrafe, die schnell über einem Jahr liegen kann. Die strafschärfende Gewerbsmäßigkeit zeigt eine hohe kriminelle Energie und schließt eine Verharmlosung als einmalige Verfehlung aus Notlagen grundsätzlich aus.
Die Strafe setzt sich aus den Einzelstrafen für jeden vollendeten und versuchten Betrugsfall zusammen. Wenn Sie beispielsweise mehrfach systematisch betrogen haben, addiert das Gericht diese Einzelstrafen zu einer höheren Gesamtstrafe. Im Fallbeispiel aus der Rechtsprechung wurde der Täter wegen vollendeter Betrugsfälle (je 8 Monate) und eines versuchten Falles (6 Monate) zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Gewerbsmäßigkeit ist dabei der entscheidende Faktor, weil sie ein planvolles Vorgehen indiziert und nicht lediglich eine spontane Verfehlung.
Obwohl die Gesamtfreiheitsstrafe hoch ausfällt, besteht bei Ersttätern oft die Chance auf Aussetzung zur Bewährung, solange die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet. Hierfür müssen Sie vor Gericht eine positive Sozialprognose belegen können. Das Gericht prüft, ob ohne den Vollzug der Haftstrafe künftig keine weiteren Straftaten zu erwarten sind. Entscheidend wirken hierfür das Ablegen eines umfassenden Geständnisses, das Fehlen von Vorstrafen sowie der Nachweis einer stabilen beruflichen und familiären Situation.
Erstellen Sie detaillierte Belege für alle Milderungsgründe wie feste Arbeit und familiäre Stabilität, um Ihre positive Sozialprognose zu untermauern.
Werden erschlichene Leistungen vom Jobcenter komplett eingezogen?
Die klare Antwort lautet: Ja, die Gerichte ziehen die gesamte Summe der erschlichenen Sozialleistungen ein. Diese Konsequenz tritt durch die Anordnung der Einziehung von Taterträgen gemäß Strafgesetzbuch ein. Es spielt keine Rolle, wofür Sie das Geld verwendet haben, denn Straftaten dürfen keinen finanziellen Vorteil für den Täter bringen.
Diese Maßnahme dient der konsequenten Abschöpfung des unrechtmäßig erlangten Vorteils, den der Täter durch den Sozialleistungsbetrug gewonnen hat. Die Einziehung ist eine eigenständige, vermögensrechtliche Folge der Straftat und wird zusätzlich zur eigentlichen Strafe wie einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt. Der Betrag entspricht stets der vollen Gesamtsumme, die das Jobcenter aufgrund der falschen Angaben bewilligt und ausgezahlt hat, beispielsweise über 8.000 Euro.
Der Verwendungszweck des Geldes ist juristisch irrelevant. Nehmen wir an, der Täter nutzte das erschlichene Geld ausschließlich für notwendige Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel oder die Krankenversicherung. Obwohl die Ausgaben notwendig waren, entschuldigt dies die ursprüngliche Täuschungshandlung nicht. Die Gerichte verfahren nach dem Grundsatz: Was durch die Straftat in das Vermögen gelangt ist, wird dem Täter wieder entzogen, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Ermitteln Sie die exakte Gesamtsumme der unrechtmäßig erhaltenen Leistungen, um die maximale Höhe des möglichen Einziehungsbetrages festzulegen und Rücklagen dafür zu bilden.
Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Bewährung bei Sozialbetrug?
Die wichtigste Voraussetzung für eine Bewährungsstrafe ist das Vorliegen einer positiven Sozialprognose gemäß § 56 Abs. 2 StGB. Das Gericht muss überzeugt sein, dass Sie künftig auch ohne den Vollzug der Haftstrafe keine weiteren Straftaten begehen werden. Diesen positiven Ausblick müssen Sie aktiv durch konkrete, nachweisbare Fakten belegen, anstatt nur auf die Milderung durch eine Notlage zu hoffen.
Der Weg zur Bewährung hängt maßgeblich von Ihrer Einsicht und Ihren bisherigen strafrechtlichen Verhaltensmustern ab. Ein umfassendes Geständnis im Verfahren wird stark als Ausdruck echter Reue gewertet und erleichtert die Aufklärung erheblich. Fehlen bei Ihnen relevante Vorstrafen, ist dies ein starkes Argument für das Gericht. Obwohl der gewerbsmäßige Sozialbetrug eine hohe kriminelle Energie indiziert, kann das Gericht die Strafe bei Ersttätern aussetzen.
Entscheidend für die positive Prognose sind stabile und geordnete Lebensverhältnisse. Legen Sie dem Gericht Beweise für eine feste Arbeitsstelle vor, beispielsweise einen aktuellen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Vorgesetzten. Auch die Dokumentation einer stabilen familiären Situation kann die Richter überzeugen. Solche Belege zeigen, dass die früheren Betrugstaten nicht auf mangelnder Bereitschaft zur Legalität beruhen, sondern die Lebensumstände sich maßgeblich verändert haben.
Besorgen Sie sofort schriftliche Bestätigungen Ihrer neuen legalen Tätigkeit, um die positiven Veränderungen in Ihrem Leben zu untermauern.
Macht ein versuchter gewerbsmäßiger Betrug beim Jobcenter strafbar?
Ja, der Versuch einer Straftat ist strafbar, besonders beim gewerbsmäßigen Betrug mit Sozialleistungen. Ob Ihnen tatsächlich ein finanzieller Vorteil entstanden ist oder die Behörde die Auszahlung noch stoppen konnte, spielt für die strafrechtliche Verfolgung keine Rolle. Die Strafbarkeit beginnt in dem Moment, in dem die betrügerische Handlung unmittelbar zur Vollendung der Tat ansetzen soll.
Ein Strafbarer Versuch liegt vor, sobald Sie die letzten notwendigen Schritte zur Täuschung der Behörde unternommen haben. Dies kann das Einreichen gefälschter Lohnzettel oder Arbeitsverträge sein. Gerichte beurteilen hier vor allem das planvolle Vorgehen, das auf die gewerbsmäßige Erschließung einer Einnahmequelle ausgerichtet ist. Selbst wenn ein Antrag noch „in der Schwebe“ war und kein Geld floss, bewerten Richter dies bereits als strafbarer Versuch.
Der Erfolg, also die tatsächliche Auszahlung, ist für die Strafbarkeit des Versuchs irrelevant, da der Vorsatz zur Täuschung und zur gewerbsmäßigen Begehung bereits eindeutig feststand. Gerichte ahnden den Versuch zwar milder als die vollendete Tat, sprechen aber keine Straffreiheit aus. In ähnlichen Fallkonstellationen verhängten Richter für den versuchten Betrug beispielsweise eine Einzelstrafe von sechs Monaten, während die vollendeten Fälle mit acht Monaten bewertet wurden.
Analysieren Sie genau, wann Sie die letzten falschen Unterlagen beim Jobcenter eingereicht haben, da dies den Beginn der strafrechtlichen Relevanz markiert.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Einziehung von Taterträgen
Die Einziehung von Taterträgen gemäß den Paragrafen 73 ff. StGB ist eine vermögensrechtliche Folge einer Straftat, bei der der Staat unrechtmäßig erlangte Gelder oder Gegenstände konfisziert. Das Gesetz verfolgt damit den einfachen, aber konsequenten Grundsatz: Kriminalität darf sich finanziell nicht lohnen, weshalb dem Täter der durch die Tat erlangte Vorteil – unabhängig von dessen späterem Verwendungszweck – entzogen wird.
Beispiel:
Das Gericht ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von über 8.000 Euro an, da dieser Betrag genau der Summe entsprach, die der Täter durch den gewerbsmäßigen Betrug vom Jobcenter erschlichen hatte.
Gesamtfreiheitsstrafe
Juristen sprechen von einer Gesamtfreiheitsstrafe, wenn ein Täter wegen mehrerer voneinander unabhängiger Straftaten verurteilt wird und das Gericht die einzelnen, bereits festgesetzten Einzelstrafen zu einem einheitlichen Strafmaß zusammenfasst. Diese Gesamtstrafe bildet das Gericht, um eine unangemessene Kumulation der Strafen zu vermeiden, während die gesamte kriminelle Energie des Verurteilten trotzdem angemessen berücksichtigt werden muss.
Beispiel:
Die Richter setzten für die zwei vollendeten Betrugsfälle je acht Monate und für den versuchten Betrug sechs Monate Einzelstrafe fest, woraus sie anschließend eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten bildeten.
Gewerbsmäßiger Betrug
Gewerbsmäßiger Betrug liegt vor, wenn der Täter die Absicht hat, die Täuschung systematisch zu wiederholen, um sich damit eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu sichern. Diese Qualifikation hebt den einfachen Betrug auf eine höhere Strafstufe, weil sie eine besonders hohe kriminelle Energie und ein planvolles Vorgehen gegen die Allgemeinheit widerspiegelt.
Beispiel:
Das Gericht Dortmund sah in den wiederholten Anträgen mit gefälschten Lohnzetteln ein klares Indiz dafür, dass der Mann einen gewerbsmäßigen Betrug betrieb, um eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.
Positive Sozialprognose
Die Positive Sozialprognose ist die gesetzlich vorgeschriebene Vorhersage des Gerichts, dass der Verurteilte künftig auch ohne den Vollzug der Haftstrafe keine weiteren Straftaten begehen wird. Nur wenn die Richter nach sorgfältiger Abwägung diese Prognose positiv stellen können, besteht die Möglichkeit, eine eigentlich fällige Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.
Beispiel:
Aufgrund des umfassenden Geständnisses, der fehlenden Vorstrafen und der stabilen Arbeitsstelle in einem Hotel konnte das Gericht eine Positive Sozialprognose für den Täter abgeben.
Strafbarer Versuch
Ein strafbarer Versuch liegt vor, sobald der Täter alle Handlungen unternommen hat, die nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Vollendung der Straftat führen sollen, auch wenn der Erfolg, wie die Auszahlung des Geldes, ausbleibt. Das Gesetz bestraft den Versuch, weil bereits die geplante Handlung die Rechtsordnung gefährdet und die kriminelle Entschlossenheit des Täters belegt.
Beispiel:
Selbst als die Zahlung des Jobcenters noch in der Schwebe stand, bewerteten die Richter das Einreichen der letzten falschen Papiere bereits als strafbaren Versuch des gewerbsmäßigen Betrugs.
Zur Bewährung ausgesetzt
Eine Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn das Gericht den Vollzug der Haft unter strengen Auflagen vorübergehend zurückstellt und dem Verurteilten damit eine Chance zur Rehabilitation im normalen Leben gibt. Diese Maßnahme gibt dem Täter die Möglichkeit, seine Schuld außerhalb des Gefängnisses zu begleichen, wobei er sich über eine festgesetzte Bewährungszeit hinweg straffrei verhalten und die richterlichen Auflagen erfüllen muss.
Beispiel:
Die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der Ersttäter ein Geständnis ablegte und somit eine Chance auf Bewährung erhalten konnte.
Das vorliegende Urteil
Amtsgericht Dortmund – Az.: 767 Ls 67/24 – Urteil vom 10.01.2025
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