Mitten in einer dicht besiedelten Reihenhaussiedlung verursachte ein Silvester-Feuerwerk einen Großbrand, was die Beweislast bei Brandstiftung durch Feuerwerk extrem erschwerte. Obwohl auf dem Grundstück des Gastgebers intensiv Pyrotechnik gezündet wurde, blieb er rechtlich unversehrt.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Warum wurde der Gastgeber der Silvesterparty nicht für den Brand belangt?
- Wie kam der Fall überhaupt vor das Landgericht?
- An welcher Hürde scheiterte die Staatsanwaltschaft letztlich?
- Warum reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus?
- Hat der Gastgeber nicht trotzdem seine Sorgfaltspflicht verletzt?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Besteht zivilrechtliche Haftung für Feuerwerksschäden ohne Verurteilung?
- Zahlt meine Haftpflichtversicherung Brandschäden durch Silvesterfeuerwerk?
- Was tun, wenn mir fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wird?
- Wer übernimmt Brandschäden, wenn der Verursacher nicht ermittelt wird?
- Welche zusätzlichen Vorkehrungen schützen mich vor Haftung bei Feuerwerk?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 Qs 8/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Potsdam
- Datum: 02.04.2025
- Aktenzeichen: 25 Qs 8/25
- Verfahren: Strafverfahren (Beschwerde)
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht, Sprengstoffrecht
- Das Problem: Ein Mann zündete an Silvester Feuerwerk in seinem Garten. Danach brannte ein Nachbarhaus ab. Die Staatsanwaltschaft wollte den Mann dafür bestrafen, doch das Amtsgericht lehnte dies ab.
- Die Rechtsfrage: Kann dem Mann nachgewiesen werden, dass er den Brand fahrlässig durch sein Silvesterfeuerwerk verursacht hat und nicht vorsichtig genug war?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht sah keinen ausreichenden Verdacht. Es konnte nicht bewiesen werden, dass das Feuerwerk des Mannes den Brand verursachte. Auch wurde keine Verletzung der Sorgfaltspflicht festgestellt.
- Die Bedeutung: Dieses Urteil zeigt: Eine Bestrafung ist nur möglich, wenn die Schuld sehr wahrscheinlich bewiesen werden kann. Bloße Vermutungen oder Indizien reichen oft nicht aus.
Der Fall vor Gericht
Warum wurde der Gastgeber der Silvesterparty nicht für den Brand belangt?
Eine Silvesternacht endete in einem Inferno. Drei Reihenhäuser lagen in Trümmern, ausgelöst durch eine einzige verirrte Rakete – so schien es.

Der Mieter, von dessen Grundstück das Feuerwerk gestartet wurde, fand sich im Visier der Staatsanwaltschaft wieder. Die Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung wirkte auf den ersten Blick schlüssig. Doch sie zerbrach an einer fundamentalen Frage des Rechts: Was, wenn man die eine entscheidende Zündquelle im Chaos von tausend Lichtern am Himmel einfach nicht beweisen kann?
Wie kam der Fall überhaupt vor das Landgericht?
Die Staatsanwaltschaft war überzeugt: Der Gastgeber war verantwortlich. Sie beantragte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Brandstiftung. Ihre Logik war einfach: Auf seinem Grundstück wurde geböllert, fast zeitgleich brannte es nebenan. Das müsse reichen. Das Amtsgericht Zossen sah das anders. Es lehnte den Strafbefehl ab. Die Begründung: Ein Gutachter konnte keine genaue Ursache finden. Zudem sei das Zünden von Feuerwerk an Silvester in Deutschland üblich und nicht per se unvorsichtig.
Die Staatsanwaltschaft akzeptierte dieses Nein nicht. Sie legte Sofortige Beschwerde ein. Ihr Argument: Der Gastgeber hätte die Gefahr durch die dichte Bebauung erkennen und das Feuerwerk auf die Straße verlegen müssen. Er habe eine Verantwortung für alles, was von seinem Grundstück ausgeht. Mit dieser Beschwerde landete der Fall zur endgültigen Entscheidung beim Landgericht Potsdam.
An welcher Hürde scheiterte die Staatsanwaltschaft letztlich?
Das Landgericht musste prüfen, ob ein „Hinreichender Tatverdacht“ vorlag. Das klingt technisch, hat aber eine einfache und entscheidende Doppel-Bedeutung. Es reicht nicht, dass eine Verurteilung nach Aktenlage möglich erscheint. Das Gericht muss eine Prognose für eine echte Hauptverhandlung anstellen. Die Kernfrage lautet: Ist es nach Abwägung aller Beweise überwiegend wahrscheinlich, dass der Angeklagte am Ende auch zweifelsfrei verurteilt werden kann?
Genau hier lag der Denkfehler der Anklage. Sie stützte sich auf die Indizien – den engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang. Das Gericht nannte das die „retrospektive“ Sicht, den Blick zurück. Ja, es sehe plausibel aus. Aber für eine Verurteilung braucht es die „prospektive“ Sicherheit. Man muss vorausschauen und sich fragen: Werden diese Indizien im Gerichtssaal einen stichfesten Beweis ergeben? Die Antwort des Gerichts war ein klares Nein.
Warum reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus?
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft wurde durch das Sachverständigengutachten pulverisiert. Der Experte konnte schlicht nicht feststellen, welches pyrotechnische Teil den Brand ausgelöst hatte. Es gab keine Spuren eines Querschlägers, keine eindeutige Zündquelle. Das Gericht malte ein Bild der Silvesternacht, das die Beweisnot verdeutlichte:
Überall stiegen Raketen und Fontänen in den Himmel. Es war die „Hochzeit des Silvesterfeuerwerks“. Ein frischer bis starker Wind wehte. Herabfallende, noch glimmende Teile konnten eine weite Strecke zurücklegen. Die Brandursache könnte also genauso gut von einem anderen Grundstück oder der Straße gekommen sein.
Ein Video und Zeugenaussagen bestätigten zwar, dass auf dem Grundstück des Gastgebers gefeiert wurde. Sie bewiesen aber nicht, dass genau von dort der entscheidende Funke übersprang. Ohne dieses letzte, entscheidende Puzzleteil gibt es keinen Beweis. Nur eine Vermutung. Und eine Vermutung genügt im deutschen Strafrecht nicht. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wirkt hier schon vor einer möglichen Anklage.
Hat der Gastgeber nicht trotzdem seine Sorgfaltspflicht verletzt?
Das war der zweite Pfeiler der Anklage. Selbst wenn man die genaue Rakete nicht findet – war es nicht schon fahrlässig, in einer eng bebauten Siedlung überhaupt Feuerwerk im Garten zu erlauben? Das Gericht prüfte diesen Punkt akribisch und kam zu einem klaren Ergebnis.
Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz lag nicht vor. Die Zeiten wurden eingehalten, und der Garten war kein verbotener Ort wie die unmittelbare Nähe eines Krankenhauses. Der Gastgeber hatte nach eigenen Angaben sogar Vorkehrungen getroffen: Die Raketen starteten aus einer Flasche, die in einem Eimer mit Sand stand. Eine Gießkanne stand bereit.
Die Idee der Staatsanwaltschaft, das Feuerwerk hätte auf die Straße verlegt werden müssen, überzeugte das Gericht nicht. Es stellte die Gegenfrage: Wäre es dort wirklich sicherer gewesen? Bei starkem Wind hätten glühende Reste genauso gut zurück auf die Grundstücke oder auf Autos geweht werden können. Eine echte Risikominimierung war nicht garantiert.
Letztlich zementierte das Gericht eine wichtige Erkenntnis: Das Abbrennen von zugelassenem Silvesterfeuerwerk im eigenen Garten ist eine gesellschaftlich akzeptierte und rechtlich erlaubte Praxis. Wer sich an die Regeln hält und übliche Vorsicht walten lässt, handelt nicht automatisch fahrlässig – auch wenn es zu einer Katastrophe kommt. Eine allgemeine Pflicht, in Wohngebieten komplett darauf zu verzichten, müsste der Gesetzgeber schaffen. Das Gericht kann sie nicht im Nachhinein konstruieren.
Die Urteilslogik
Gerichte verlangen einen lückenlosen Nachweis von Schuld und Ursache, bevor sie strafrechtliche Verantwortung bei Bränden feststellen.
- Hinreichender Tatverdacht erfordert hohe Wahrscheinlichkeit: Ein Gericht setzt einen hinreichenden Tatverdacht voraus, der eine überwiegend wahrscheinliche Verurteilung in einer Hauptverhandlung prognostiziert, nicht lediglich eine plausible Verdachtslage.
- Kausaler Zusammenhang muss bewiesen werden: Für eine strafrechtliche Verurteilung muss der exakte kausale Zusammenhang zwischen einer Handlung und dem Schaden zweifelsfrei nachgewiesen werden; bloße zeitliche oder räumliche Nähe reicht bei alternativen Ursachen nicht aus.
- Erlaubtes Feuerwerk ist nicht automatisch fahrlässig: Wer zugelassenes Silvesterfeuerwerk im eigenen Garten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und üblicher Vorsichtsmaßnahmen abbrennt, handelt nicht automatisch fahrlässig, selbst wenn ein Schaden entsteht.
Letztlich schützt die Justiz den Einzelnen durch strenge Beweisstandards vor einer Verurteilung aufgrund unzureichender oder spekulativer Anschuldigungen.
Benötigen Sie Hilfe?
Werden Ihnen Sorgfaltspflichtverletzungen nach einem Feuerwerksunfall vorgeworfen? Lassen Sie sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts beraten.
Experten Kommentar
Ein Feuerwerk, ein Brand – da sucht man reflexartig einen Schuldigen. Dieses Urteil zeigt eindringlich, dass selbst bei einer Katastrophe die Beweislast für eine fahrlässige Brandstiftung enorm hoch liegt. Es reicht eben nicht, dass ein Unglück plausibel vom eigenen Grundstück ausging; man muss genau beweisen, welcher Zündfunke von wem ausging und ob konkret die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Für alle, die Pyrotechnik nutzen, bedeutet das: Die rechtliche Hürde für eine strafrechtliche Verurteilung ist hoch, wenn die Ursache im Chaos einer Silvesternacht nicht zweifelsfrei zuzuordnen ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Besteht zivilrechtliche Haftung für Feuerwerksschäden ohne Verurteilung?
Eine fehlende strafrechtliche Verurteilung schließt die zivilrechtliche Haftung für Feuerwerksschäden nicht automatisch aus, da im Zivilrecht andere, geringere Beweisanforderungen gelten. Dennoch müssen Sie als Geschädigter weiterhin die konkrete Ursächlichkeit des Schadens durch eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Grundstück beweisen. Die Hürde ist niedriger, aber nicht verschwunden.
Juristen nennen das die Unabhängigkeit der Rechtsgebiete. Im Strafrecht muss die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei feststehen. Die Beweishürde ist hier extrem hoch, denn es geht um Freiheit und Strafen. Das Zivilrecht hingegen verlangt lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Kausalität eines Schadens – es muss also „wahrscheinlicher als nicht“ sein, dass eine Handlung den Schaden verursachte. Trotzdem bleibt der Nachweis der genauen Ursache eine Herausforderung. Sie müssen als Geschädigter belegen, dass Ihr Schaden kausal von einer bestimmten Person oder einem bestimmten Grundstück ausging. Bloße zeitliche und räumliche Nähe reicht oft nicht. Ein Gutachten, das keine eindeutige Zündquelle identifizieren kann, kann auch zivilrechtlich zum Scheitern einer Klage führen. Zudem gilt: Das Abbrennen zugelassenen Feuerwerks ist bei Einhaltung von Regeln und Vorsichtsmaßnahmen nicht pauschal fahrlässig. Eine zivilrechtliche Haftung setzt eine konkrete Pflichtverletzung voraus, die den Schaden verursacht hat.
Nehmen wir an, in einem Raum brennen viele Kerzen. Plötzlich entsteht ein Brand. Obwohl klar ist, dass eine Kerze die Ursache war, können Sie niemandem die Schuld geben, wenn nicht eindeutig beweisbar ist, welche spezifische Kerze den Brand ausgelöst hat. Dieses Prinzip der spezifischen Kausalität ist auch zivilrechtlich entscheidend.
Sammeln Sie umgehend alle erdenklichen Indizien. Fertigen Sie Fotos und Videos an, sichern Sie Zeugenaussagen und dokumentieren Sie Details wie Windrichtung oder Art des Feuerwerks in der Umgebung. Danach konsultieren Sie einen Fachanwalt für Zivilrecht. Er prüft die spezifische Beweislage und die Machbarkeit eines privaten Sachverständigengutachtens. Dies ist Ihr Weg, um mögliche zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Zahlt meine Haftpflichtversicherung Brandschäden durch Silvesterfeuerwerk?
Ihre private Haftpflichtversicherung deckt Brandschäden durch Silvesterfeuerwerk in der Regel ab, solange Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen und übliche Vorsichtsmaßnahmen beachtet haben. Das Zünden von zugelassenem Feuerwerk ist nämlich nicht per se als fahrlässig einzustufen, was die Grundlage für eine Leistungsverweigerung der Versicherung einschränkt.
Viele Menschen befürchten, bei einem Feuerwerksschaden sofort als grob fahrlässig zu gelten. Doch die Regel lautet: Ihre private Haftpflichtversicherung springt bei Schäden ein, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Leistungsverweigerung droht erst dann, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachgewiesen werden können. Diese Beweislast liegt dabei stets bei der Versicherung selbst.
Zusätzlich kommt es auf die Kausalität an. Auch wenn ein Schaden eingetreten ist, muss der Geschädigte oder die in Regress gehende Versicherung beweisen, dass Ihr konkretes Feuerwerk den Brand ursächlich ausgelöst hat. Kann diese Zündquelle nicht eindeutig identifiziert werden, entfällt Ihre Haftung. Die Einhaltung von Vorschriften wie den Zeiten und Orten des Sprengstoffgesetzes sowie einfache Vorsichtsmaßnahmen, etwa stabile Startvorrichtungen für Raketen, stärken Ihre Position enorm.
Denken Sie an einen Autofahrer: Verursacht er einen Unfall, weil er kurz unaufmerksam war, handelt es sich um einfache Fahrlässigkeit, und seine Versicherung zahlt. Hätte er aber betrunken und ohne Licht die Vorfahrt missachtet, wäre es grobe Fahrlässigkeit – hier könnte die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Beim Feuerwerk ist die Linie ähnlich: Normale Vorsicht wird erwartet, aber nicht absolute Sicherheit.
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung. Beschreiben Sie dabei detailliert, welche konkreten Vorsichtsmaßnahmen Sie getroffen haben. Haben Sie beispielsweise Raketen aus einem Sandeimer gestartet und eine Gießkanne bereitgestellt? Erwähnen Sie auch, dass Ihnen keine konkrete Zündquelle nachgewiesen werden kann. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie am besten sofort einen Anwalt für Versicherungsrecht.
Was tun, wenn mir fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wird?
Ein Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung ist beunruhigend, doch Ihr erster Schritt sollte Ruhe bewahren sein. Im deutschen Strafrecht sind die Beweisanforderungen extrem hoch. Die Staatsanwaltschaft muss zweifelsfrei nachweisen, dass Ihr Handeln den Brand kausal verursachte und Sie eine konkrete Sorgfaltspflicht verletzten. Eine bloße zeitliche oder räumliche Nähe reicht für eine Verurteilung oft nicht aus, da stichfeste Beweise für die Kausalität erforderlich sind.
Ihr Schweigerecht ist hier Ihr wichtigstes Schutzschild. Machen Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft keinerlei Aussagen, bevor Sie sich nicht mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten haben. Dies ist nicht mangelnde Kooperation, sondern ein fundamentaler Grundsatz unseres Rechtsstaates: Die Beweislast liegt vollständig bei der Anklagebehörde. Sie muss Ihnen zweifelsfrei nachweisen, dass Ihr konkretes Verhalten den Brand verursacht und Sie dabei fahrlässig eine Sorgfaltspflicht verletzt haben.
Oftmals stützen sich Vorwürfe auf Indizien, wie eine enge zeitliche oder räumliche Verbindung zum Brand. Doch im Strafrecht genügt eine ‚retrospektive‘ Plausibilität nicht. Das Gericht verlangt ‚prospektive‘ Sicherheit – also den stichfesten Beweis, dass diese Indizien tatsächlich zu einer Verurteilung führen können. Fehlt ein Gutachten, das eine eindeutige Zündquelle benennt oder Ihre konkrete Pflichtverletzung klar beweist, dann wird die Anklage Schwierigkeiten haben, diese hohe Hürde zu überwinden.
Ein passender Vergleich ist ein riesiges Puzzle: Sie sehen viele Teile, die scheinbar zusammenpassen, aber es fehlt das eine zentrale Stück, das alles eindeutig verbindet. Ohne dieses Schlüsselteil bleibt es bei einer Vermutung, die im Zweifel nicht für eine Verurteilung ausreicht. Juristen nennen das ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘.
Warten Sie nicht ab! Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Teilen Sie ihm präzise mit, dass Ihnen fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen wird und vereinbaren Sie einen zeitnahen Besprechungstermin. Bis zu diesem Gespräch schweigen Sie konsequent gegenüber allen Behörden. Jegliche unüberlegte Aussage kann die Situation unnötig verkomplizieren.
Wer übernimmt Brandschäden, wenn der Verursacher nicht ermittelt wird?
Wenn der Verursacher eines Brandschadens durch Feuerwerk nicht ermittelt werden kann, bleiben Sie als Geschädigter meist auf dem Schaden sitzen. Eigene Versicherungen wie die Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind dann oft der einzige Ausweg. Ohne einen nachweisbaren Verursacher entfällt die Möglichkeit einer direkten Entschädigung, da die Beweislast für die Kausalität extrem hoch ist.
Juristen nennen das Prinzip der Verursacherhaftung: Wer einen Schaden fahrlässig herbeiführt, muss dafür geradestehen. Dieser Ansatz funktioniert im Idealfall. Doch was, wenn der Verursacher nicht zu identifizieren ist oder die Kausalität zwischen seinem Handeln und Ihrem Schaden nicht eindeutig bewiesen werden kann? Gerichte stellen hier hohe Anforderungen. Es reicht nicht aus, dass es plausibel erscheint, dass das Feuerwerk des Nachbarn den Brand auslöste. Eine eindeutige Zündquelle muss her.
Entfällt dieser konkrete Nachweis, etwa weil ein Sachverständiger keine Spuren des fraglichen pyrotechnischen Teils findet, scheitert der Anspruch. Ein Brand in der Silvesternacht, bei dem überall Feuerwerk gezündet wird, ist ein klassisches Beispiel dafür. Dort können glimmende Reste weite Strecken zurücklegen, und die genaue Herkunft des verhängnisvollen Funkens bleibt oft im Ungewissen.
Denken Sie an eine Regenhülle beim Wandern. Sie schützt Sie vor Nässe, wenn der Wetterbericht keine genaue Prognose für Schauer zulässt. Genauso fungiert Ihre eigene Versicherung: Sie ist Ihr Schutzschirm, wenn der Verursacher des Schadens nicht ausfindig gemacht werden kann und somit niemand direkt zur Verantwortung gezogen werden kann.
Warten Sie nicht untätig ab. Melden Sie den Brandschaden umgehend Ihrer Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung. Dokumentieren Sie den Schaden umfassend mit Fotos und detaillierten Beschreibungen. Notieren Sie alle relevanten Details wie Windrichtung und Beobachtungen zur Brandentstehung. Diese Dokumentation hilft der Versicherung bei der Prüfung und Ihnen selbst bei der lückenlosen Darstellung.
Welche zusätzlichen Vorkehrungen schützen mich vor Haftung bei Feuerwerk?
Um Ihre Haftung bei Feuerwerk zu minimieren, sind übliche Vorsichtsmaßnahmen entscheidend, die über bloße gesetzliche Vorschriften hinausgehen. Stellen Sie Raketen in stabilen Vorrichtungen auf und halten Sie Löschmittel bereit. Gerichte bewerten solche konkreten Vorkehrungen positiv und erkennen an, dass das Abbrennen von zugelassenem Feuerwerk nicht per se fahrlässig ist, wenn diese Sorgfaltspflichten erfüllt werden.
Juristen nennen das Prinzip der Sorgfaltspflicht. Es bedeutet, dass Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben des Sprengstoffgesetzes einhalten müssen, sondern auch mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt handeln sollten. Dazu gehört beispielsweise, die erlaubten Zeiten und Orte für das Zünden von Feuerwerk strikt zu beachten. Prüfen Sie zudem, ob Ihre Gemeinde spezifische lokale Einschränkungen erlassen hat, etwa in der Nähe von Reetdächern oder besonders brandgefährdeten Gebieten. Diese Basis der Rechtmäßigkeit ist unerlässlich.
Weiterhin ist es wichtig, die Umgebung genau zu beobachten. Achten Sie auf die aktuelle Windrichtung und -stärke. Berücksichtigen Sie auch die Dichte der Bebauung und mögliche Brandlasten in der Nachbarschaft, wie trockenes Laub oder parkende Autos. Vermeiden Sie stets das Zünden von Pyrotechnik in Bereichen, wo Funken oder Glut ohne Weiteres Schäden anrichten können. Die bloße Legalität des Feuerwerks entbindet Sie nicht von dieser aktiven Risikobewertung.
Denken Sie an die Situation eines Autofahrers: Auch wenn das Tempolimit 100 km/h erlaubt, bedeutet das bei starkem Regen oder Nebel nicht, dass man diese Geschwindigkeit immer fahren sollte. Ein umsichtiger Fahrer reduziert dann seine Geschwindigkeit. Ähnlich ist es beim Feuerwerk: Halten Sie sich zwar an die Regeln, doch passen Sie Ihre Vorsichtsmaßnahmen den konkreten Umständen an.
Besorgen Sie vor Silvester einen stabilen Eimer mit Sand, um Raketen sicher und standfest zu starten. Stellen Sie zudem eine gefüllte Gießkanne oder einen Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe des Abschussortes bereit. Planen Sie einen sicheren Startbereich mit ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen und brennbaren Materialien. Dokumentieren Sie Ihre Vorkehrungen bei größeren Veranstaltungen sogar mit Fotos.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die gebotene Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dabei naheliegende Überlegungen völlig außer Acht lässt. Juristen grenzen grobe Fahrlässigkeit von leichter Fahrlässigkeit ab, um die Haftung und die damit verbundenen Rechtsfolgen – oft auch Versicherungsleistungen – differenziert beurteilen zu können.
Beispiel: Im vorliegenden Fall hätte eine Haftpflichtversicherung möglicherweise die Leistung gekürzt, wenn dem Gastgeber der Silvesterparty grobe Fahrlässigkeit, wie das Zünden von Feuerwerk aus der Hand in einer Menschenmenge, nachgewiesen worden wäre.
Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“
Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (lateinisch: in dubio pro reo) besagt, dass ein Gericht einen Beschuldigten freisprechen muss, wenn nach der Beweisaufnahme noch vernünftige Zweifel an seiner Schuld bestehen. Dieses fundamentale Prinzip schützt Bürger vor ungerechtfertigten Verurteilungen und unterstreicht die hohe Beweislast, die stets bei der Staatsanwaltschaft liegt, insbesondere im Strafrecht.
Beispiel: Das Landgericht wandte den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ an, weil der Sachverständige keine eindeutige Zündquelle identifizieren konnte und somit kein stichfester Beweis für die Schuld des Gastgebers vorlag.
Hinreichender Tatverdacht
Einen hinreichenden Tatverdacht sehen Juristen dann gegeben, wenn nach vorläufiger Bewertung der Beweise eine Verurteilung des Beschuldigten in einer möglichen Hauptverhandlung überwiegend wahrscheinlich erscheint. Diese Schwelle muss erreicht sein, damit ein Gericht überhaupt eine Anklage zulässt oder einen Strafbefehl erlassen kann; sie dient als Filter, um unbegründete oder chancenlose Verfahren gar nicht erst vor die Hauptverhandlung zu bringen.
Beispiel: Die Staatsanwaltschaft konnte im Fall des Brandes keinen hinreichenden Tatverdacht belegen, da die Indizien allein nicht ausreichten, um eine Verurteilung des Gastgebers als überwiegend wahrscheinlich anzusehen.
Schweigerecht
Das Schweigerecht ermöglicht jeder beschuldigten Person, sich im Strafverfahren nicht zur Sache äußern zu müssen, ohne dass dies zu ihren Lasten ausgelegt werden darf. Dieses grundlegende Recht schützt den Beschuldigten vor Selbstbelastung und stellt sicher, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld eigenständig beweisen muss, ohne auf Aussagen des Betroffenen angewiesen zu sein.
Beispiel: Dem Gastgeber der Silvesterparty wurde geraten, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, da jede unbedachte Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung seine Position gegenüber der Staatsanwaltschaft hätte schwächen können.
Sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem man bestimmte gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile sind – wie etwa die Ablehnung eines Strafbefehls – von einem übergeordneten Gericht überprüfen lassen kann. Sie dient dazu, rasch eine gerichtliche Kontrolle über Zwischenentscheidungen oder andere Beschlüsse zu ermöglichen, die das Verfahren maßgeblich beeinflussen, ohne den langwierigen Weg einer vollen Berufung zu gehen.
Beispiel: Die Staatsanwaltschaft legte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Zossen ein, den Strafbefehl abzulehnen, um den Fall zur Überprüfung vor das Landgericht Potsdam zu bringen.
Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist eine vereinfachte Form der Verurteilung im Strafrecht, die der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne mündliche Hauptverhandlung erlassen kann, typischerweise bei geringfügigen Vergehen. Mit dem Strafbefehl soll die Justiz entlastet werden, indem kleinere Straftaten schnell und effizient erledigt werden, solange der Beschuldigte die darin festgesetzte Strafe akzeptiert oder keinen Einspruch einlegt.
Beispiel: Das Amtsgericht Zossen lehnte den beantragten Strafbefehl wegen fahrlässiger Brandstiftung ab, da es keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Gastgeber der Silvesterparty sah.
Zivilrechtliche Haftung
Zivilrechtliche Haftung bedeutet, dass jemand einem anderen für einen verursachten Schaden Schadensersatz oder Schmerzensgeld schuldet, basierend auf den Regeln des Privatrechts. Dieses Rechtsgebiet regelt die Ausgleichsansprüche zwischen Bürgern und Unternehmen und hat geringere Beweisanforderungen als das Strafrecht, da hier keine Strafen, sondern nur Vermögensausgleich im Vordergrund steht.
Beispiel: Auch ohne eine strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung könnte der Gastgeber der Silvesterparty zivilrechtliche Haftung treffen, wenn Geschädigte die konkrete Ursächlichkeit seines Feuerwerks für den Brand beweisen könnten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Hinreichender Tatverdacht (§ 170 Abs. 1 StPO i.V.m. § 203 StPO)
Ein Gerichtsverfahren oder Strafbefehl ist nur dann zulässig, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung aufgrund der gesammelten Beweise bei einer späteren Hauptverhandlung als überwiegend hoch eingeschätzt wird.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landgericht lehnte die Anklage ab, weil es nicht als überwiegend wahrscheinlich ansah, dass der Gastgeber in einer Hauptverhandlung zweifelsfrei hätte verurteilt werden können, selbst wenn die Aktenlage zunächst plausibel schien.
- Im Zweifel für den Angeklagten (Grundsatz)
Kann einem Angeklagten die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, muss er freigesprochen werden oder das Verfahren gar nicht erst eröffnet werden.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Grundsatz führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft den Gastgeber nicht belangen konnte, da die fehlende eindeutige Beweislage eine zweifelsfreie Schuldfeststellung unmöglich machte.
- Kausalität (Grundsatz)
Für eine strafrechtliche Verurteilung muss ein Handeln oder Unterlassen des Täters ursächlich für den eingetretenen Schaden oder Erfolg sein.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Fall scheiterte maßgeblich daran, dass dem Gastgeber nicht nachgewiesen werden konnte, dass gerade von seinem Grundstück die konkrete Rakete oder das glimmende Teil ausging, das den Brand ursächlich verursachte.
- Fahrlässigkeit (§ 15 StGB i.V.m. § 306d StGB)
Fahrlässig handelt, wer eine Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch eine Straftat begeht, obwohl er dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte vermeiden oder erkennen können.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verneinte eine strafrechtlich relevante Fahrlässigkeit des Gastgebers, da er keine gegen das Gesetz verstoßenden Handlungen vorgenommen und übliche Vorkehrungen getroffen hatte, und das Zünden von Feuerwerk im eigenen Garten grundsätzlich erlaubt ist.
Das vorliegende Urteil
LG Potsdam – Az.: 25 Qs 8/25 – Beschluss vom 02.04.2025
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