Eine Routinekontrolle in einer Januarnacht brachte einen Autofahrer in ernste Schwierigkeiten: Er präsentierte den Beamten einen italienischen Führerschein, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis entzogen war. Das Dokument, für das er 1.600 Euro bezahlt, aber nie eine Prüfung absolviert hatte, entpuppte sich als eklatante Fälschung. Obwohl ein Gericht ihn vom Vorwurf der Urkundenfälschung freisprach, musste der Mann dennoch eine empfindliche Strafe tragen.
Übersicht
- Das Urteil in 30 Sekunden
- Die Fakten im Blick
- Der Fall vor Gericht
- Was geschah in jener Nacht und welche unerwartete Wendung nahm der Fall?
- Wie kam der Autofahrer zu diesem italienischen „Führerschein“?
- Welche Vorwürfe erhob die Staatsanwaltschaft?
- Wie verteidigte sich der Angeklagte vor Gericht?
- Wie entschied das Gericht in diesem komplexen Fall?
- Warum wurde der Autofahrer des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen?
- Warum erfolgte der Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist der grundlegende Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz im deutschen Strafrecht, insbesondere im Kontext von Dokumenten und im Straßenverkehr?
- Was ist der grundlegende Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz im deutschen Strafrecht, insbesondere im Kontext von Dokumenten und im Straßenverkehr?
- Welche Sorgfaltspflichten bestehen beim Erwerb und der Nutzung amtlicher Dokumente?
- Welche Gefahren ergeben sich beim Erwerb von Dokumenten oder Lizenzen über unseriöse Online-Anbieter?
- Welche rechtlichen Folgen hat das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ds 703 Js 101480/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Mann fuhr Auto, obwohl sein deutscher Führerschein entzogen war. Er zeigte der Polizei einen italienischen Führerschein, den er online gekauft hatte, aber ohne die nötige Prüfung. Dieser Schein entpuppte sich als Fälschung.
- Die Frage: War er strafbar, obwohl er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass der Führerschein gefälscht war?
- Die Antwort: Ja und Nein. Er wurde wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis verurteilt, weil er hätte erkennen müssen, dass sein Schein nicht echt war. Vom schwereren Vorwurf der Urkundenfälschung wurde er freigesprochen, weil ihm keine Absicht nachgewiesen werden konnte.
- Das bedeutet das für Sie: Prüfen Sie immer sehr genau, ob Ihre Fahrerlaubnis wirklich gültig ist. Unwissenheit schützt Sie nicht vor Strafe, wenn Sie mit einem ungültigen Dokument fahren.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Amtsgericht Schwabach
- Datum: 17. August 2022
- Aktenzeichen: 1 Ds 703 Js 101480/22
- Verfahren: Strafverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Staatsanwaltschaft. Sie klagte den Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung an.
- Beklagte: Ein Mann, dem vorgeworfen wurde, ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein und eine gefälschte Urkunde genutzt zu haben. Er verteidigte sich damit, die Fälschung nicht gekannt zu haben.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Mann fuhr Auto, obwohl ihm die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war. Er nutzte einen italienischen Führerschein, der sich als Fälschung herausstellte.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Hatte sich der Angeklagte strafbar gemacht, weil er mit einem gefälschten italienischen Führerschein Auto fuhr, von dessen Fälschung er aber nichts gewusst haben will?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, aber vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht sah Fahrlässigkeit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, da er seine Sorgfaltspflicht verletzte; für die Urkundenfälschung fehlte jedoch der Nachweis des erforderlichen Vorsatzes.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 3.200 Euro zahlen und die gesamten Prozesskosten tragen.
Der Fall vor Gericht
Was geschah in jener Nacht und welche unerwartete Wendung nahm der Fall?
Es war eine späte Januarnacht in einer nordbayerischen Stadt. Kurz vor Mitternacht stoppte eine Polizeistreife einen Autofahrer zur Routinekontrolle. Der Mann, dessen deutsche Fahrerlaubnis ihm bereits vor einiger Zeit entzogen worden war und die er seitdem nicht wiedererlangt hatte, präsentierte den Beamten einen italienischen Führerschein. Ein Dokument, das auf den ersten Blick echt wirkte und ihn zur Fahrt berechtigen sollte.

Doch der Schein trog. Bei genauerer Prüfung entpuppte sich der italienische Führerschein als eine Fälschung. Für den Autofahrer bedeutete dies nicht nur eine ernste juristische Auseinandersetzung, sondern auch die Frage, wie er überhaupt in den Besitz eines solchen Dokuments gelangt war.
Wie kam der Autofahrer zu diesem italienischen „Führerschein“?
Die Geschichte des gefälschten Dokuments begann bereits im Jahr zuvor. Der Mann war auf eine sogenannte „Europäische Fahrschule“ im Internet gestoßen. Sie versprach, den Erwerb einer in Deutschland anerkannten italienischen Fahrerlaubnis zu ermöglichen. Für diesen Service überwies der Mann einen beträchtlichen vierstelligen Betrag – 1.600 Euro. Er sandte ein Passbild und seine Unterschrift. Nur wenige Wochen später, im November, hielt er tatsächlich einen auf seinen Namen ausgestellten italienischen Führerschein in Händen. Der Haken: Eine der zuvor besprochenen Bedingungen – die Absolvierung einer Fahrprüfung in einer Region Südtirol – hatte nie stattgefunden. Trotzdem schien der Mann den Führerschein für gültig zu halten und nutzte ihn, bis er in jener Januarnacht von der Polizei angehalten wurde.
Welche Vorwürfe erhob die Staatsanwaltschaft?
Nachdem die Fälschung des Führerscheins bei der Polizeikontrolle aufgeflogen war, sah sich der Mann zwei schwerwiegenden Anklagen gegenüber. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zum einen vor, ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er nicht die dafür notwendige Erlaubnis besaß – ein Vergehen, das juristisch als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bekannt ist. Zum anderen klagte sie ihn wegen „Urkundenfälschung“ an. Der Vorwurf hierbei war, dass er den gefälschten italienischen Führerschein bewusst genutzt hatte, um sich im Rechtsverkehr – also gegenüber den Polizisten – als berechtigter Fahrer auszuweisen. Die Anklagebehörde argumentierte wohl, dass die Umstände des Erwerbs, insbesondere der hohe Preis und die fehlende Prüfung nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis, so verdächtig gewesen sein müssen, dass der Mann von der Fälschung wusste oder dies zumindest billigend in Kauf nahm.
Wie verteidigte sich der Angeklagte vor Gericht?
Vor dem Amtsgericht legte der Mann seine Version der Ereignisse dar. Seine Aussage war klar: Er sei fest davon ausgegangen, eine echte und in Deutschland anerkannte italienische Fahrerlaubnis zu erwerben. Er habe die vereinbarte Summe gezahlt und seine Daten übermittelt. Auch wenn die Prüfung in Südtirol nicht stattgefunden habe, habe er den erhaltenen Führerschein als legitimes Dokument betrachtet und nicht gewusst, dass es sich um eine Fälschung handelte. Er bestritt also, vorsätzlich – also wissentlich und willentlich – eine gefälschte Urkunde gebraucht zu haben. Diese Einlassung wurde vom Gericht als glaubwürdig und unwiderlegbar eingestuft, nicht zuletzt, weil sie durch die Aussage seiner Lebensgefährtin sowie vorgelegte Unterlagen gestützt wurde.
Wie entschied das Gericht in diesem komplexen Fall?
Das Gericht stand vor der Aufgabe, die Fakten und die Aussagen der Beteiligten im Lichte des geltenden Rechts zu würdigen. Die Entscheidung des Einzelrichters des Amtsgerichts war differenziert und spiegelte die Nuancen des Falls wider:
- Hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Das Gericht befand den Angeklagten für schuldig. Es verurteilte ihn wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt also 3.200 Euro.
- Hinsichtlich der Urkundenfälschung: Vom schwerwiegenderen Vorwurf der Urkundenfälschung sprach das Gericht den Mann jedoch frei.
Die Kosten des gesamten Verfahrens, einschließlich der eigenen Auslagen des Mannes, musste er selbst tragen.
Warum wurde der Autofahrer des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen?
Das Gericht legte seiner Entscheidung zugrunde, dass jemand, der ein Kraftfahrzeug führt, ohne die dafür notwendige Erlaubnis zu besitzen, sich strafbar macht. Im vorliegenden Fall war unstreitig, dass die deutsche Fahrerlaubnis des Mannes entzogen und nicht wiedererteilt worden war. Der italienische Führerschein erwies sich als Fälschung und konnte somit keine gültige Fahrerlaubnis in Deutschland begründen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann die Umstände, die dazu führten, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besaß, „hätte wissen können und müssen“. Dies ist der Kern der „Fahrlässigkeit“ im deutschen Recht: Es geht nicht darum, dass jemand etwas absichtlich tut, sondern dass er die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine verbotene Handlung begeht, die er hätte erkennen oder verhindern können. Das Gericht sah die fehlende Fahrprüfung in Südtirol, die zuvor klar abgesprochen war, als einen Umstand an, der den Mann dringend zu weiteren Nachforschungen hätte veranlassen müssen. Diese Sorgfaltspflichtverletzung führte zur Verurteilung wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Warum erfolgte der Freispruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung?
Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Vorwürfen liegt in der Frage des „Vorsatzes“. Während für das fahrlässige Fahren ohne Fahrerlaubnis die bloße Unachtsamkeit oder das Nichterkennen der Sachlage ausreicht, verlangt der Straftatbestand der Urkundenfälschung einen sogenannten „Vorsatz“. Das bedeutet, der Täter muss entweder wissen, dass das Dokument gefälscht ist, oder dies zumindest billigend in Kauf nehmen und es dann zur Täuschung im Rechtsverkehr verwenden.
Das Gericht konnte dem Mann diesen Vorsatz nicht nachweisen. Obwohl die Umstände des Erwerbs des italienischen Führerscheins objektiv geeignet waren, Zweifel zu wecken – etwa die fehlende Prüfung trotz Absprache, der Erwerb über eine dubiose „Europäische Fahrschule“ nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis und die hohen Kosten – reichten diese Indizien dem Gericht nicht aus, um zweifelsfrei zu beweisen, dass der Mann von der Fälschung wusste oder sie billigend in Kauf nahm.
Das Gericht führte dazu aus:
- Die äußeren Umstände des Führerscheinerwerbs waren zwar verdächtig und hätten Anlass zur Skepsis geben müssen.
- Diese Verdachtsmomente begründeten jedoch lediglich eine fahrlässige Nachlässigkeit bei der Überprüfung der Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis.
- Eine reine Fahrlässigkeit in Bezug auf die Gültigkeit des Dokuments genügt nicht, um den Straftatbestand der vorsätzlichen Urkundenfälschung zu erfüllen.
Da die notwendige Absicht oder das bewusste Inkaufnehmen der Fälschung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, musste der Mann vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen werden. Das Urteil machte damit eine klare Unterscheidung zwischen dem unachtsamen Handeln (Fahrlässigkeit) und dem wissentlichen, absichtlichen Handeln (Vorsatz) in Bezug auf das Wissen um die Fälschung.
Die Urteilslogik
Gerichte bewerten Handlungen unterschiedlich, je nachdem, ob jemand absichtlich handelt oder lediglich die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen verbotenen Erfolg herbeiführt.
- Vorsatz fordert Wissen und Wollen: Ein Gericht spricht von Vorsatz, wenn eine Person wissentlich und willentlich handelt; reine Unachtsamkeit oder das Nicht-Erkennen einer Sachlage genügt für viele Straftatbestände nicht.
- Eigene Sorgfaltspflicht beachten: Zeigen sich verdächtige Umstände, muss man die Sachlage sorgfältig prüfen; wer diese gebotene Sorgfalt missachtet, handelt fahrlässig und kann sich strafbar machen.
Die präzise Unterscheidung der Schuldformen bildet das Fundament für eine gerechte juristische Bewertung von Handlungen und ihren Folgen.
Benötigen Sie Hilfe?
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Das Urteil in der Praxis
Dieses Urteil seziert die Begriffe Fahrlässigkeit und Vorsatz so präzise, als würde ein Chirurg einen komplexen Sachverhalt unter dem Mikroskop zerlegen. Es ist ein glasklarer Beleg dafür, wie hoch die Hürde für den Nachweis von Vorsatz im deutschen Strafrecht liegt, selbst bei offensichtlich dubiosen Geschäften. Wer auf eine gefälschte Fahrerlaubnis hereinfällt, mag zwar mit mildernden Umständen bei der Urkundenfälschung rechnen – die Fahrlässigkeit beim Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Erlaubnis bleibt jedoch ein kostspieliges Vergehen. Ein schonungsloser Weckruf für jeden, der seine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr leichtfertig abgibt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der grundlegende Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz im deutschen Strafrecht, insbesondere im Kontext von Dokumenten und im Straßenverkehr?
Der grundlegende Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz im deutschen Strafrecht liegt darin, ob eine Person eine Straftat wissentlich und willentlich begeht oder sie durch mangelnde Sorgfalt verursacht. Vorsatz bedeutet, dass man das Ziel einer Handlung kennt und sie bewusst ausführt oder die Folgen billigend in Kauf nimmt. Fahrlässigkeit hingegen liegt vor, wenn eine Person die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine verbotene Handlung begeht, die sie hätte erkennen oder verhindern können, ohne dies jedoch absichtlich zu wollen.
Man kann sich den Unterschied wie folgt vorstellen: Wer absichtlich eine rote Ampel überfährt, obwohl sie deutlich sichtbar war, handelt vorsätzlich. Wer hingegen unaufmerksam ist und die rote Ampel schlicht übersieht, obwohl er sie hätte bemerken müssen, handelt fahrlässig.
Für viele Straftatbestände, wie beispielsweise die Urkundenfälschung, ist Vorsatz eine zwingende Voraussetzung für eine Bestrafung. Das Gericht muss hierbei zweifelsfrei nachweisen, dass die handelnde Person wusste, dass das Dokument gefälscht war, oder dies zumindest billigend in Kauf nahm, um sich damit im Rechtsverkehr auszuweisen.
Bei anderen Delikten, wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, kann bereits Fahrlässigkeit für eine Verurteilung ausreichen. Hier genügt es, wenn die Person die Umstände, die zur Ungültigkeit der Fahrerlaubnis führen, hätte erkennen und somit die verbotene Handlung verhindern können. Dieser Unterschied ist entscheidend, da er bestimmt, ob eine Handlung überhaupt strafbar ist und welche rechtlichen Konsequenzen sie nach sich zieht.
Was ist der grundlegende Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz im deutschen Strafrecht, insbesondere im Kontext von Dokumenten und im Straßenverkehr?
Der grundlegende Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz im deutschen Strafrecht liegt darin, ob eine Person eine Straftat wissentlich und willentlich begeht oder sie durch mangelnde Sorgfalt verursacht. Vorsatz bedeutet, dass man das Ziel einer Handlung kennt und sie bewusst ausführt oder die Folgen billigend in Kauf nimmt. Fahrlässigkeit hingegen liegt vor, wenn eine Person die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine verbotene Handlung begeht, die sie hätte erkennen oder verhindern können, ohne dies jedoch absichtlich zu wollen.
Man kann sich den Unterschied wie folgt vorstellen: Wer absichtlich eine rote Ampel überfährt, obwohl sie deutlich sichtbar war, handelt vorsätzlich. Wer hingegen unaufmerksam ist und die rote Ampel schlicht übersieht, obwohl er sie hätte bemerken müssen, handelt fahrlässig.
Für viele Straftatbestände, wie beispielsweise die Urkundenfälschung, ist Vorsatz eine zwingende Voraussetzung für eine Bestrafung. Das Gericht muss hierbei zweifelsfrei nachweisen, dass die handelnde Person wusste, dass das Dokument gefälscht war, oder dies zumindest billigend in Kauf nahm, um sich damit im Rechtsverkehr auszuweisen.
Bei anderen Delikten, wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, kann bereits Fahrlässigkeit für eine Verurteilung ausreichen. Hier genügt es, wenn die Person die Umstände, die zur Ungültigkeit der Fahrerlaubnis führen, hätte erkennen und somit die verbotene Handlung verhindern können. Dieser Unterschied ist entscheidend, da er bestimmt, ob eine Handlung überhaupt strafbar ist und welche rechtlichen Konsequenzen sie nach sich zieht.
Welche Sorgfaltspflichten bestehen beim Erwerb und der Nutzung amtlicher Dokumente?
Jeder, der amtliche Dokumente wie Lizenzen oder Ausweise erwirbt oder nutzt, hat die grundlegende Pflicht, deren Echtheit und Gültigkeit sorgfältig zu überprüfen. Man kann dies mit dem Kauf eines wertvollen Gegenstandes vergleichen, der unter ungewöhnlichen Umständen angeboten wird: Wenn ein Angebot zu gut erscheint, wie etwa ein Dokument, das ohne die üblichen Prüfungen oder von einem unseriösen Anbieter erhältlich ist, muss dies Skepsis hervorrufen. Wer unter solchen verdächtigen Umständen ein Dokument annimmt und es sich später als Fälschung herausstellt, kann sich nicht einfach auf Unwissenheit berufen.
Die Wissensbasis beschreibt einen Fall, in dem eine Person einen Führerschein online erwarb. Entscheidend war hier, dass eine zugesagte Fahrprüfung nicht stattfand und das Dokument über eine undurchsichtige Quelle erworben wurde, was erhebliche Zweifel hätte wecken müssen. Solche verdächtigen Umstände verpflichten eine Person, genauer hinzusehen und weitere Nachforschungen anzustellen.
Geschieht dies nicht und stellt sich das Dokument als ungültig heraus, kann dies ernste Konsequenzen haben. Wer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und die Ungültigkeit eines Dokuments hätte erkennen können und müssen, handelt fahrlässig. Diese Fahrlässigkeit schützt nicht vor Strafe und kann, wie im dargestellten Fall, zu einer Verurteilung führen, auch ohne bewusste Täuschungsabsicht. Daher ist die eigene Verantwortung und eine kritische Prüfung solcher Dokumente unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Welche Gefahren ergeben sich beim Erwerb von Dokumenten oder Lizenzen über unseriöse Online-Anbieter?
Der Erwerb von Dokumenten oder Lizenzen über unseriöse Online-Anbieter birgt erhebliche Gefahren, da diese Angebote in der Regel zur Ausstellung gefälschter Dokumente führen. Dies kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Stellen Sie sich vor, man kauft ein Konzertticket nicht beim offiziellen Veranstalter, sondern bei einem zweifelhaften Angebot im Internet. Erweist sich das Ticket als Fälschung, ist nicht nur das Geld verloren, sondern auch der Zugang zur Veranstaltung verwehrt.
Nutzt man ein solches gefälschtes Dokument, macht man sich strafbar. Selbst wenn man die Fälschung nicht erkannt hat, ist es möglich, wegen Delikten wie dem „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ verurteilt zu werden, wie ein Fall zeigt. Ein Fahrer wurde zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt, da er die Gültigkeit seines gefälschten Führerscheins hätte überprüfen müssen. Auch Anklagen wegen „Urkundenfälschung“ sind möglich, erfordern jedoch in der Regel einen bewussten Vorsatz.
Zudem entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden, da man für die gefälschten Dokumente hohe Beträge zahlt, ohne eine gültige Gegenleistung zu erhalten. Im beschriebenen Fall fielen 1.600 Euro und zusätzlich hohe Verfahrenskosten an, die der Betroffene selbst tragen musste. Persönliche Daten wie Passbilder und Unterschriften werden an unbekannte Dritte übermittelt.
Aus diesen Gründen ist dringend davon abzuraten, solche Angebote zu nutzen. Amtliche Dokumente und Lizenzen sollte man stets über offizielle und staatlich anerkannte Stellen erwerben, um sich und andere zu schützen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Welche rechtlichen Folgen hat das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis?
Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat, die schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Man spricht hierbei von einem Vergehen, das zu einer gerichtlichen Verurteilung führen kann.
Stellen Sie sich vor, ein Fußballschiedsrichter pfeift einen Regelverstoß ab. Schon das bloße Begehen des Verstoßes ist relevant, selbst wenn die Person die Regel nicht absichtlich brechen wollte. Genauso ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ein Verstoß gegen klare Regeln, der geahndet wird.
Gerichte sprechen in solchen Fällen typischerweise eine Geldstrafe aus, die in der Regel in Tagessätzen berechnet wird und sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der verurteilten Person richtet. Entscheidend ist hierbei, dass es nicht darauf ankommt, ob man wissentlich oder absichtlich ohne Erlaubnis fährt. Bereits die fahrlässige Unkenntnis über die fehlende Gültigkeit der Fahrerlaubnis reicht für eine Bestrafung aus. Dies bedeutet, dass eine Person strafbar ist, wenn sie die gebotene Sorgfalt missachtet und die fehlende Fahrerlaubnis hätte erkennen oder verhindern können.
Diese Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten und das Vertrauen in die Gültigkeit von Fahrerlaubnissen schützen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit bedeutet im Strafrecht, dass jemand eine verbotene Handlung begeht, weil er die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt, obwohl er das Ergebnis hätte erkennen oder vermeiden können. Es geht also nicht darum, dass jemand etwas absichtlich tut, sondern dass er unaufmerksam oder nachlässig handelt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Personen für Schäden oder Rechtsverstöße verantwortlich sind, die sie durch mangelnde Sorgfalt verursachen.
Beispiel: Der Autofahrer wurde wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, weil er die fehlende Fahrprüfung in Südtirol und die dubiosen Umstände des Erwerbs seines italienischen Führerscheins hätte erkennen und somit dessen Ungültigkeit hätte überprüfen müssen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, bei der eine Person ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl sie keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder diese entzogen wurde. Das Gesetz schützt damit die Sicherheit im Straßenverkehr und stellt sicher, dass nur Personen mit nachgewiesener Befähigung am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Es ist unerheblich, ob man absichtlich oder aus Fahrlässigkeit ohne gültige Fahrerlaubnis fährt.
Beispiel: Dem Mann wurde vorgeworfen, ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis entzogen war und der von ihm vorgelegte italienische Führerschein eine Fälschung war, wodurch er keine gültige Fahrerlaubnis besaß.
Tagessatz
Ein Tagessatz ist eine Einheit zur Berechnung der Höhe einer Geldstrafe im deutschen Strafrecht, die sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verurteilten orientiert. Die Geldstrafe wird als Produkt aus der Anzahl der Tagessätze (maßgeblich für die Schwere der Tat) und der Höhe eines einzelnen Tagessatzes (abhängig vom Einkommen des Täters) gebildet. Dieses System soll eine gerechte Strafe gewährleisten, die für jeden Täter gleich „schmerzhaft“ ist, unabhängig von seinem Vermögen.
Beispiel: Der Autofahrer wurde wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt, was einer Gesamtstrafe von 3.200 Euro entsprach.
Urkundenfälschung
Urkundenfälschung ist eine Straftat, bei der jemand eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte bzw. verfälschte Urkunde gebraucht, um jemanden im Rechtsverkehr zu täuschen. Dieses Gesetz schützt das Vertrauen in die Echtheit und Beweiskraft von Dokumenten (Urkunden) im Rechtsverkehr, da sie wichtige Funktionen im gesellschaftlichen und rechtlichen Miteinander erfüllen. Dafür ist immer ein Vorsatz, also wissentliches und willentliches Handeln, erforderlich.
Beispiel: Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen Urkundenfälschung an, weil er den gefälschten italienischen Führerschein bewusst genutzt haben soll, um sich gegenüber den Polizisten als berechtigter Fahrer auszuweisen.
Vorsatz
Vorsatz im Strafrecht bedeutet, dass jemand eine Straftat wissentlich und willentlich begeht oder die Verwirklichung des Straftatbestandes zumindest billigend in Kauf nimmt. Es ist die höchste Form der Schuld und unterscheidet sich von der Fahrlässigkeit dadurch, dass der Täter die Tat absichtlich herbeiführt oder deren Folgen bewusst in Kauf nimmt. Viele schwerere Straftaten erfordern einen Vorsatz für eine Bestrafung, da sie ein höheres Maß an Täterunrecht ausdrücken.
Beispiel: Vom Vorwurf der Urkundenfälschung wurde der Autofahrer freigesprochen, da das Gericht ihm den Vorsatz – also das Wissen um die Fälschung oder das bewusste Inkaufnehmen dieser Tatsache beim Gebrauch des Führerscheins – nicht zweifelsfrei nachweisen konnte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG)
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder die ihm erteilte Fahrerlaubnis entzogen wurde, macht sich strafbar.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, weil seine deutsche Fahrerlaubnis entzogen war und der italienische Führerschein eine Fälschung war, ihn also nicht zum Fahren berechtigte. - Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB)
Wer eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, um im Rechtsverkehr zu täuschen, begeht eine Straftat.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, den gefälschten italienischen Führerschein bewusst zur Täuschung der Polizei genutzt zu haben, wovon er jedoch freigesprochen wurde. - Vorsatz (Allgemeines Rechtsprinzip im Strafrecht)
Vorsatz bedeutet, dass jemand eine Straftat wissentlich und willentlich begeht, also das verbotene Handeln und dessen Folgen zumindest billigend in Kauf nimmt.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Für eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung hätte die Staatsanwaltschaft nachweisen müssen, dass der Angeklagte wusste, dass der Führerschein gefälscht war, oder dies zumindest billigend in Kauf nahm; dieser Nachweis gelang nicht. - Fahrlässigkeit (Allgemeines Rechtsprinzip im Strafrecht)
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Tat begeht, die er hätte vermeiden oder deren Eintritt er hätte vorhersehen können.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, weil er die Gültigkeit des Führerscheins nicht ausreichend geprüft hatte, insbesondere die fehlende Fahrprüfung hätte ihn stutzig machen müssen. - In dubio pro reo (Allgemeines Rechtsprinzip im Strafrecht)
Dieser Grundsatz besagt, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist; kann seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden, muss er freigesprochen werden.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Da dem Gericht der erforderliche Vorsatz für die Urkundenfälschung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, musste der Angeklagte von diesem Vorwurf freigesprochen werden, obwohl die Umstände verdächtig waren.
Das vorliegende Urteil
AG Schwabach – Az.: 1 Ds 703 Js 101480/22 – Urteil vom 17.08.2022
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