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Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit: Wann die Strafe erlassen bleibt

Drei Jahre Bewährung, dann der 27. April 2024. Die Frist verstreicht – keine Warnung vor der fortbestehenden Widerrufsgefahr. Plötzlich beantragt die Staatsanwaltschaft den Widerruf. Das Landgericht Halle muss klären: Kann ein Widerruf nach Fristablauf gelingen, wenn die Justiz geschwiegen hat?

Hand streicht Datum auf Wandkalender durch, daneben ein amtlicher Brief mit Stempel „unbekannt verzogen“.
Die Tage sind rot durchgestrichen – die Zeit läuft. Ein behördlicher Brief verstärkt die angespannte Situation. Nach Ablauf der Bewährungszeit schützt der Vertrauensschutz Verurteilte vor einem nachträglichen Widerruf der Strafaussetzung durch die Justiz. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 Qs 7/26

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landgericht Halle
  • Datum: 17.02.2026
  • Aktenzeichen: 3 Qs 7/26
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafvollstreckung, Beschwerderecht
  • Relevant für: Staatsanwaltschaften, Verteidiger, Verurteilte, Strafvollstreckungsgerichte

Das Landgericht lässt die Strafe erlassen, weil der Verurteilte rechtzeitig keinen Warnhinweis bekam.
  • Die Bewährungsauflagen reichten nicht, weil kein Hinweis auf späteren Widerruf zugestellt wurde.
  • Eine öffentliche Zustellung hätte den fehlenden Warnhinweis trotz unbekannten Aufenthalts ermöglichen können.
  • Der abgelaufenen Bewährungszeit stand der Vertrauensschutz entgegen.
  • Die Beschwerde scheiterte auch, weil der Sicherungshaftbefehl nicht weiterverfolgt wurde.

Widerruf nach Bewährungsende: Wann ist er unzulässig?

Die Strafprozessordnung regelt in den Paragrafen 304, 306 und 311 Absatz 2 die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen gerichtliche Beschlüsse. Das bedeutet konkret: Die sofortige Beschwerde ist ein spezielles Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, für das sehr kurze Fristen von meist nur einer Woche gelten. Geht es um die Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung, greift zudem Paragraf 453 Absatz 2 Satz 3 der Strafprozessordnung. Dabei stellt sich in der juristischen Praxis oft die Frage, ob ein Widerruf wegen des Verhaltens einer verurteilten Person auch dann noch zulässig bleibt, wenn die eigentliche Bewährungszeit bereits abgelaufen ist.

Diese zeitliche Grenze spielte bei einem Mann eine zentrale Rolle, dessen dreijährige Bewährungszeit aus einem Urteil des Amtsgerichts Lindau vom 28. April 2021 am 27. April 2024 endete. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte zuvor mehrfach den Widerruf beantragt, konkret am 24. April 2023 und erneut am 18. Oktober 2023. Das Amtsgericht Halle lehnte diesen Widerruf jedoch am 2. Januar 2026 ab und erließ die Strafe nach dem Ablauf der Bewährungszeit vollständig (Az. 303 BRs 5/25). Das Landgericht Halle wies die anschließende Beschwerde der Staatsanwaltschaft mit einem Beschluss vom 17. Februar 2026 endgültig zurück (Az. 3 Qs 7/26), womit der Straferlass rechtskräftig bestätigt wurde. Das bedeutet: Die Entscheidung ist damit endgültig und kann von der Staatsanwaltschaft nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angefochten werden.

Handlungshilfe: Prüfen Sie sofort Ihren Bewährungsbeschluss: Welches Datum ist dort als Ende der Bewährungszeit vermerkt? Notieren Sie sich diesen Stichtag. Jede Maßnahme des Gerichts, die Sie erst nach diesem Datum erreicht, ist ein potenzieller Angriffspunkt für Ihren Vertrauensschutz.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Nach Ablauf der Bewährungszeit ist der Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe unzulässig, wenn die verurteilte Person zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens darauf hingewiesen wurde, dass ein Widerruf auch nach dem Ende der Bewährungszeit noch in Betracht kommt; der Vertrauensschutz gebietet in diesem Fall den Erlass der Strafe.
  2. Ist der Aufenthaltsort einer verurteilten Person unbekannt und lassen sich Ladungen nicht zustellen, müssen Gericht und Staatsanwaltschaft das Instrument der öffentlichen Zustellung nach § 40 Abs. 1 StPO ausschöpfen, um den Vertrauensschutz rechtzeitig zu erschüttern; unterlassen sie dies, können die Versäumnisse der Justiz nicht nachträglich zu Lasten der verurteilten Person gehen.
Infografik: Darstellung des Prozesses, wie fehlende Hinweise der Justiz und unterlassene öffentliche Zustellungen zum Vertrauensschutz und schließlich zum Straferlass führen.
LG Halle, 3 Qs 7/26: Wer nach Ablauf der Bewährungszeit nie auf einen möglichen Widerruf hingewiesen wurde, darf auf den Straferlass vertrauen. Versäumte öffentliche Zustellungen gehen nicht zu Lasten des Verurteilten

Straferlass wegen fehlender Warnung vor Fristablauf

Bei der Entscheidung über den Straferlass nach dem Ablauf einer Bewährungszeit greift der juristische Grundsatz des Vertrauensschutzes. Dieser erfordert einen rechtzeitigen und klaren Hinweis an die betroffene Person, dass ein Widerruf der Bewährung trotz des Zeitablaufs weiterhin droht. Fehlt eine solche Warnung, kann dies zum Erlass der Strafe führen. Das gilt selbst in Fällen, in denen verhängte Bewährungsauflagen nicht vollständig erfüllt wurden.

Das Landgericht Halle stützte seine Entscheidung maßgeblich auf diesen fehlenden Hinweis, da der Verurteilte zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens darüber belehrt wurde, dass er nach dem Ablauf der Bewährungszeit noch mit einem Widerruf rechnen muss.

Die Strafe war unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu erlassen. Zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens wurde der Verurteilte darauf hingewiesen, dass er auch nach Ablauf der Bewährungszeit noch mit einem Widerruf zu rechnen habe. – so das Landgericht Halle

Praxis-Hinweis: Der Hebel-Faktor Vertrauensschutz

Der entscheidende Punkt für den Straferlass war hier der Ablauf der Bewährungszeit ohne vorherige Warnung. Sie liegen ähnlich, wenn Ihre Bewährungszeit bereits abgelaufen ist und das Gericht Ihnen nicht noch während dieser Zeit offiziell mitgeteilt hat, dass ein Widerruf weiterhin geprüft wird. Ohne einen solchen rechtzeitigen Hinweis dürfen Sie darauf vertrauen, dass die Sache mit dem Ende der Frist erledigt ist – selbst wenn Sie Auflagen, wie etwa Geldzahlungen, noch nicht vollständig erfüllt haben.

Finanzielle Auflagen und Lohnpfändungen

Ursprünglich sollte der Mann unter anderem eine Geldauflage von 4.000 Euro in monatlichen Raten an den Tierschutzverein Lindau zahlen. Er teilte jedoch frühzeitig mit, dass er diese Summe nicht aufbringen könne, da bei ihm zwei Lohnpfändungen aus der Schweiz über 3.009 und 3.910 Schweizer Franken auf das Existenzminimum bestünden. Das Existenzminimum bezeichnet hier den gesetzlich geschützten Teil des Einkommens, der dem Schuldner trotz Pfändung verbleiben muss, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Spätere Versuche, die Auflage durch reduzierte monatliche Zahlungen von 50 Euro oder ehrenamtliche Arbeit in der Flüchtlingshilfe abzugelten, verliefen im Sande, da der Kontakt zum Bewährungshelfer im Februar 2023 abbrach.

Straferlass trotz offener Forderungen

Obwohl die Geldauflage an den Tierschutzverein letztlich nicht erfüllt wurde, stellte das Gericht fest, dass der Vertrauensschutz durch die fehlende Belehrung über die fortbestehende Widerrufsgefahr verletzt war. Die Richter entschieden daher, dass die Strafe zwingend zu erlassen war, da der Mann ohne Vorwarnung darauf vertrauen durfte, dass die Angelegenheit mit dem Ende der Bewährungszeit abgeschlossen sei.

Ihr Vorteil bei Zahlungsunfähigkeit: Wenn Sie Geldauflagen wegen Pfändungen oder Geringfügigkeit nicht bedienen konnten, müssen Sie dies dem Gericht belegen. Ist die Bewährungszeit jedoch bereits abgelaufen, ohne dass Sie eine Warnung erhalten haben, sollten Sie keine weiteren Zahlungen leisten, sondern stattdessen direkt den Straferlass unter Berufung auf den Vertrauensschutz einfordern.

Öffentliche Zustellung: Justiz muss rechtzeitig warnen

Ist der Aufenthaltsort einer verurteilten Person unbekannt, ermöglicht Paragraf 40 Absatz 1 der Strafprozessordnung eine sogenannte öffentliche Zustellung. Diese Form der Zustellung dient in Bewährungsverfahren als rechtliches Mittel, um einen vertrauenszerstörenden Hinweis formell wirksam mitzuteilen. Voraussetzung für diesen Schritt ist jedoch, dass zuvor alle zumutbaren Ermittlungen zum Aufenthaltsort erfolglos geblieben sind.

Zwar ist eine öffentliche Zustellung nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle zumutbaren Versuche den unbekannten Aufenthaltsort des Adressaten zu ermitteln gescheitert sind, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist. – so das Landgericht Halle

Wie entscheidend dieses Instrument sein kann, zeigte sich an den ständigen Wohnsitzwechseln des Mannes, dessen Aufenthaltsort zeitweise völlig unbekannt war. Nach einer Abmeldung mit unbekanntem Ziel in Leipzig tauchten später Adressen in Manchester und Karlsruhe auf, an die jedoch keine Ladungen erfolgreich zugestellt werden konnten.

Abgelehnte Zustellung durch das Amtsgericht

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im April 2023 die öffentliche Zustellung des Widerrufsbeschlusses beantragt. Das Amtsgericht Leipzig lehnte dies jedoch am 9. Oktober 2023 ab, da es einen Widerruf ohne vorherige persönliche Anhörung nicht für sachgerecht hielt. Eine solche Anhörung ist gesetzlich vorgesehen, damit der Betroffene die Gelegenheit erhält, sich persönlich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor das Gericht eine einschneidende Entscheidung trifft.

LG Halle: Staatsanwaltschaft hätte Zustellung erzwingen müssen

Das Landgericht Halle bewertete dieses Vorgehen rückblickend kritisch und betonte, dass die öffentliche Zustellung zwingend als Mittel zur Unterrichtung hätte genutzt werden müssen. Nur so hätte der Vertrauensschutz des Verurteilten rechtzeitig und rechtmäßig erschüttert werden können. Das bedeutet: Dem Verurteilten wird durch den offiziellen Hinweis die Grundlage für sein Vertrauen entzogen, dass die Strafe nach Ablauf der Zeit automatisch erlassen wird. Dass das Amtsgericht Leipzig die Maßnahme ablehnte, hätte die Staatsanwaltschaft nicht daran hindern dürfen, im weiteren Verlauf des Verfahrens auf einer öffentlichen Zustellung zu beharren.

Gerade für derartige Fälle ist die öffentliche Zustellung vorgesehen. Sofern das Amtsgericht Leipzig eine solche am 09.10.2023 ablehnte, ist die Staatsanwaltschaft nicht darauf beschränkt dies zu akzeptieren. – so das Landgericht Halle

Praxis-Hürde: Öffentliche Zustellung

Häufig wird angenommen, dass ein „Abtauchen“ oder unbekannter Aufenthalt den Widerruf automatisch verzögert oder verhindert. Dieses Urteil verdeutlicht jedoch die Pflicht der Justiz: Das Gericht hätte die öffentliche Zustellung nutzen müssen, um Sie förmlich über die Widerrufsgefahr zu informieren. Prüfen Sie, ob das Gericht diese Möglichkeit ungenutzt gelassen hat. Wurde die öffentliche Zustellung versäumt oder sogar abgelehnt, kann Ihr Vertrauensschutz trotz Unauffindbarkeit bestehen bleiben.

Warum der Sicherungshaftbefehl trotz Fluchtgefahr scheiterte

Bei massiven Verstößen gegen Bewährungsauflagen kann die Staatsanwaltschaft einen Sicherungshaftbefehl beantragen, um den Widerruf der Strafaussetzung abzusichern. Ein solcher Haftbefehl dient dazu, den Verurteilten für das anstehende Verfahren festzusetzen, wenn die Gefahr besteht, dass er sich dem Widerruf durch Untertauchen entzieht. Ein solcher Eingriff erfordert jedoch eine tragfähige rechtliche Grundlage und eine konsequente Nachverfolgung des Antrags durch das zuständige Gericht. Bleiben Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang erfolglos, richtet sich die Kostenentscheidung nach Paragraf 473 Absatz 1 der Strafprozessordnung.

Die Staatsanwaltschaft Kempten versuchte diesen Weg zu gehen und beantragte am 18. Oktober 2023 einen Sicherungshaftbefehl gegen den unauffindbaren Mann. Das Landgericht Halle stellte in seiner Überprüfung jedoch fest, dass diesem Antrag im weiteren Verfahrensverlauf nicht entsprechend nachgegangen wurde.

Fehlende Grundlage für den Haftbefehl

Aus dieser mangelnden Verfolgung folgerten die Richter, dass keine tragfähige Grundlage für den Widerruf oder weitere Zwangsmaßnahmen bestand. Das Amtsgericht Halle hatte den Antrag auf einen Sicherungshaftbefehl bereits am 2. Januar 2026 formell zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung blieb vor dem Landgericht Halle vollumfänglich erfolglos, weshalb die Staatskasse die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen muss.

Checkliste: So wehren Sie den Widerruf ab

Fazit: Vertrauensschutz verhindert Widerruf nach Fristablauf

Diese Entscheidung des Landgerichts Halle als Beschwerdeinstanz stärkt den Vertrauensschutz von Verurteilten massiv. Sie ist bundesweit auf alle Fälle übertragbar, in denen die Justiz es versäumt, vor Ende der Bewährungszeit klare Warnsignale zu setzen oder die öffentliche Zustellung rechtzeitig zu nutzen. Für Sie bedeutet das: Die Bindungswirkung des Zeitablaufs ist hoch – das Gericht kann Versäumnisse der eigenen Organisation (wie abgelehnte Zustellungen oder langsame Bearbeitung) nicht zu Ihren Lasten korrigieren.

Handeln Sie in eigener Sache: Bestehen Sie nach Ablauf der Bewährungszeit auf den Straferlass, selbst wenn Auflagen noch offen sind. Lassen Sie durch eine Akteneinsicht klären, ob das Gericht alle Möglichkeiten der Zustellung ausgeschöpft hat. Fehlt ein rechtzeitiger, aktenkundiger Warnhinweis, ist der Widerruf rechtswidrig und Sie müssen die Strafe nicht mehr verbüßen.

Prüfen Sie, ob Ihre Bewährungszeit bereits abgelaufen ist. Wenn ja: Kontrollieren Sie, ob Ihnen vor diesem Ablaufdatum ein offizieller Hinweis auf einen drohenden Widerruf zugestellt wurde. Fehlt dieser Hinweis, beantragen Sie über Ihren Anwalt umgehend die Feststellung des Straferlasses. Falls ein Sicherungshaftbefehl gegen Sie vorliegt, lassen Sie prüfen, ob das Gericht das Verfahren verzögert hat – jede Untätigkeit der Justiz nach Ablauf der Bewährungszeit spielt Ihnen in die Karten.


Bewährungswiderruf droht? Jetzt Vertrauensschutz prüfen

Wenn Ihre Bewährungszeit bereits abgelaufen ist, darf ein Widerruf oft nicht mehr ohne vorherige Warnung erfolgen. Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob die Justiz wichtige Fristen oder Belehrungspflichten versäumt hat. Wir unterstützen Sie dabei, den rechtmäßigen Straferlass durchzusetzen und unzulässige Maßnahmen abzuwehren.

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Experten Kommentar

Oft scheitert der Widerruf schlicht an überlasteten Schreibtischen in der Justiz. Wenn Bewährungshelfer einen Verstoß melden, wandert die Akte zur Staatsanwaltschaft und von dort zum Gericht, wo sie nicht selten monatelang liegen bleibt. Richter priorisieren zwingend laufende Haftsachen, während Bewährungshefte oft ganz unten im Aktenstapel landen.

Genau diese behördliche Trägheit wird für Betroffene zum entscheidenden Rettungsanker, wenn der Stichtag unbemerkt verstreicht. Wer merkt, dass das Ende der Bewährungszeit näher rückt und noch Auflagen offen sind, tut gut daran, einfach die Füße stillzuhalten. Schlafende Hunde weckt man in dieser sensiblen Phase besser nicht durch panische Nachfragen bei Gericht.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der Straferlass auch, wenn ich meine Geldauflage bis zum Bewährungsende nicht bezahlt habe?

JA, ein Straferlass ist trotz offener Geldauflagen zwingend, wenn die Bewährungszeit abgelaufen ist und das Gericht Sie nicht rechtzeitig vorab über einen drohenden Widerruf belehrt hat, da der rechtliche Vertrauensschutz hierbei schwerer wiegt als das Zahlungsversäumnis. Ohne einen solchen rechtzeitigen Hinweis dürfen Sie darauf vertrauen, dass die Angelegenheit mit dem Ende der Frist endgültig abgeschlossen ist.

Die Zahlung von Auflagen stellt zwar eine rechtliche Verpflichtung dar, doch bildet deren Nichterfüllung nach dem Ende der Bewährungsfrist kein absolutes Hindernis für den endgültigen Straferlass. Wenn das zuständige Gericht die Bewährungszeit verstreichen lässt, ohne offiziell vor einem Widerruf zu warnen, entsteht für den Verurteilten ein rechtlich geschützter Vertrauensschutz bezüglich des Verfahrensabschlusses. Dieser Vertrauensschutz führt dazu, dass die Strafe gemäß § 56g StGB zwingend erlassen werden muss, selbst wenn zum Zeitpunkt des Fristendes noch erhebliche Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen ausstehen. Die Justiz darf eigene Versäumnisse bei der Überwachung der Auflagen oder der Zustellung von Warnhinweisen nicht nachträglich heilen, indem sie die Bewährung nach dem kalendarischen Ende widerruft.

Prüfen Sie in Ihrem Bewährungsheft, ob das Enddatum bereits überschritten ist, und stellen Sie weitere Zahlungen ein, falls Ihnen bis zu diesem Stichtag kein förmlicher Widerrufsbescheid oder eine Warnung zugestellt wurde.


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Verliere ich meinen Vertrauensschutz, wenn ich dem Gericht meinen Wohnortwechsel nicht mitgeteilt habe?

Nein, ein unbekannter Aufenthalt führt nicht automatisch zum Verlust Ihres Vertrauensschutzes, da die Justiz gesetzlich verpflichtet ist, alle zumutbaren Ermittlungen zur Feststellung Ihres Wohnortes eigenständig durchzuführen. Erst wenn das Gericht das Instrument der öffentlichen Zustellung gemäß § 40 StPO rechtzeitig nutzt, kann Ihr Vertrauen in den Straferlass nach Ablauf der Bewährungszeit wirksam erschüttert werden.

Das Gesetz sieht für Fälle der Unauffindbarkeit die öffentliche Zustellung vor, um den Verurteilten förmlich über eine drohende Widerrufsgefahr oder laufende Verfahrensschritte zu informieren. Unterlässt das Gericht diese Maßnahme oder lehnt es die Durchführung ab, bleibt Ihr rechtlicher Anspruch auf Vertrauensschutz bestehen, sofern die Bewährungszeit ohne wirksame Warnung abläuft. Die Ermittlungspflicht der Behörden ist dabei an einen strengen Maßstab gebunden, sodass einfache Versäumnisse bei der Adresssuche nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden dürfen. Da die Justiz ihre rechtlichen Werkzeuge korrekt anwenden muss, führt ein bloßes Untertauchen ohne entsprechende Reaktion des Gerichts nicht zum sofortigen Wegfall Ihrer Rechte.

Der Vertrauensschutz entfällt jedoch dann, wenn das Gericht die öffentliche Zustellung erfolgreich durchgeführt hat, da der Hinweis damit als rechtlich zugestellt gilt und Ihre Unkenntnis über das Verfahren rechtlich unerheblich wird.


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Muss ich den Straferlass nach Ablauf der Bewährungszeit förmlich beantragen oder erfolgt dieser automatisch?

Der Straferlass sollte nach Ablauf der Bewährungszeit aktiv beantragt werden, um den Vertrauensschutz rechtlich abzusichern und eine Entscheidung zu erzwingen. Erst ein förmlicher Beschluss des Gerichts schafft die notwendige und endgültige Rechtssicherheit für den Betroffenen.

Nach Ablauf der Bewährungszeit ist der Straferlass gemäß § 56g StGB die gesetzlich vorgesehene Folge, sofern keine neuen Straftaten begangen wurden. Da die Justiz oft langsam arbeitet, entsteht ohne aktives Handeln eine Phase der Rechtsunsicherheit, in der die Staatsanwaltschaft unter Umständen noch einen Widerruf anstrebt. Ein förmlicher Antrag zwingt das Gericht zu einer zeitnahen Entscheidung und verhindert, dass die Behörden nachträglich Zeit gewinnen, um belastende Umstände gegen Sie zu verwenden. Sobald der Beschluss rechtskräftig vorliegt, ist die Angelegenheit endgültig abgeschlossen und kann rechtlich nicht mehr angefochten werden.

Ein Widerruf nach Fristablauf bleibt nur zulässig, wenn das Gericht bereits vor Ende der Bewährungszeit konkrete Maßnahmen eingeleitet und den Verurteilten hierüber förmlich belehrt hat. Ohne diese Warnung gebietet der Vertrauensschutz den Straferlass.


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Was kann ich tun, wenn der Widerrufsantrag erst nach dem offiziellen Bewährungsende gestellt wird?

Gegen einen verspäteten Widerrufsantrag müssen Sie sofortige Beschwerde gemäß § 311 Abs. 2 StPO einlegen und sich auf den Ablauf der Bewährungszeit sowie den Vertrauensschutz berufen. Ein Widerruf nach Fristende ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig.

Der rechtliche Grund hierfür liegt im Prinzip des Vertrauensschutzes, wonach ein Verurteilter nach Ablauf der festgesetzten Frist grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die Strafe erlassen wird. Ein Widerruf nach diesem Stichtag ist gemäß § 453 Abs. 2 Satz 3 StPO nur zulässig, wenn das Gericht bereits während der Bewährungszeit konkrete Maßnahmen ergriffen hat. Hat die Justiz es versäumt, Sie rechtzeitig über die drohende Gefahr eines Widerrufs zu informieren, können Versäumnisse der Behörden nicht nachträglich zu Ihren Lasten korrigiert werden. Sie sollten daher umgehend das Datum des Posteingangs dokumentieren, da für die Einlegung der sofortigen Beschwerde eine strikte Frist von lediglich einer Woche gilt.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie sich dem Verfahren durch Flucht entzogen haben und das Gericht nachweislich alle Mittel der öffentlichen Zustellung gemäß § 40 Abs. 1 StPO erfolglos ausgeschöpft hat.


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Droht ein Widerruf, wenn eine neue Straftat erst nach Ablauf der Bewährungszeit bekannt wird?

NEIN, ein Widerruf wegen nachträglich bekannt gewordener Taten ist nach dem Ende der Bewährungszeit in der Regel unzulässig. Ein Widerruf ist nach Bewährungsende ausgeschlossen, sofern Sie nicht vorab offiziell über diese spezifische Widerrufsgefahr belehrt wurden. Ohne eine rechtzeitige Warnung durch das zuständige Gericht greift in diesen Fällen der umfassende Vertrauensschutz der verurteilten Person.

Der rechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes besagt, dass Verurteilte nach dem Ablauf der festgesetzten Frist darauf vertrauen dürfen, dass die Angelegenheit endgültig erledigt ist. Die Justiz ist dazu verpflichtet, mögliche Widerrufsgründe innerhalb der laufenden Bewährungszeit so weit zu prüfen, dass eine förmliche Warnung an den Betroffenen noch vor dem Stichtag erfolgen kann. Wenn das Gericht während dieser Zeit keine Anhaltspunkte für neue Straftaten kommuniziert oder eine entsprechende Anhörung veranlasst hat, darf dieser prozessuale Fehler später nicht zu Ihren Lasten korrigiert werden. Selbst wenn eine Tat aus der Bewährungszeit erst nachträglich bekannt wird, wiegt das Versäumnis der Justiz hinsichtlich der notwendigen Belehrung rechtlich oft schwerer als der eigentliche Verstoß.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Ihnen noch während der laufenden Bewährung ein Anhörungsbogen oder ein Hinweis auf das neue Ermittlungsverfahren förmlich zugestellt wurde. In diesem Fall war Ihr Vertrauen in den Straferlass bereits vor Fristablauf durch die Kenntnis der Justiz wirksam erschüttert.


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Das vorliegende Urteil


LG Halle – Az.: 3 Qs 7/26 – Beschluss vom 17.02.2026

 


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