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Vorrang oder Vorfahrt einer Straßenbahn im Sinne von § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB

Ein britischer Staatsbürger verursachte in Freiburg einen Unfall mit einer Straßenbahn, als er verbotswidrig links abbog und dabei die Straßenbahnfahrerin verletzte. Das Landgericht Freiburg verurteilte den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe, obwohl dieser sich durch die Verkehrssituation überfordert gefühlt hatte. Neben der Verletzung der Straßenbahnfahrerin entstand ein Sachschaden von 10.000 Euro und es kam zu einer zweistündigen Verkehrsblockade.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Freiburg (Breisgau)
  • Datum: 26.09.2019
  • Aktenzeichen: 18/19 14 Ns 510 Js 19422/18
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Angeklagter: Der Angeklagte wurde ursprünglich vom Amtsgericht Freiburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. In der Berufung wurde die Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 € bestätigt, und ein einmonatiges Fahrverbot wurde verhängt. Wesentlicher Punkt seiner Verteidigung war, dass ein Augenblicksversagen vorlag und er keinen rücksichtslosen Verkehrsverstoß begangen habe.
  • Staatsanwaltschaft: Diese legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein, um neben der fahrlässigen Körperverletzung auch eine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperre für deren Wiedererlangung zu erreichen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte bog verbotswidrig nach links ab und kollidierte mit einer Straßenbahn, was zu einem Unfall mit Sachschaden und einer leichten Verletzung der Straßenbahnfahrerin führte. Vor seiner Abbiegeentscheidung fühlte sich der Angeklagte subjektiv von einem Bus behindert.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Angeklagte sich einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht hat, wurde verhandelt. Insbesondere ging es darum, ob die Vorfahrtsregelung verletzt wurde und ob der Angeklagte rücksichtslos gehandelt hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt und mit einem Fahrverbot belegt. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgte nicht.
  • Begründung: Die Kammer konnte eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs nicht feststellen, da keine rücksichtsloses Handeln vorgelegen habe. Es wurde ein Fahrfehler als Augenblicksversagen erkannt, der keine erhebliche Vorfahrtsverletzung darstellt.
  • Folgen: Der Angeklagte muss die Geldstrafe bezahlen und hat das Fahrverbot bereits im Rahmen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis verbüßt. Das Urteil gab klare Hinweise darauf, dass subjektive Überforderung keine Rechtfertigung für Verkehrsfehler ist.

Im Straßenverkehr genießen Straßenbahnen eine besondere Stellung, die oft zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Nach der Straßenverkehrsordnung haben sie in bestimmten Situationen Vorrang, insbesondere an Haltestellen und beim Überqueren von Gleisen. Die rechtlichen Grundlagen, wie sie im § 315c StGB verankert sind, regeln die Pflichten von Straßenbahnfahrern sowie die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger. Diese Regelungen sollen die Verkehrssicherheit der Straßenbahn und der Passanten gewährleisten und Unfälle verhindern.

Die Thematik des Vorrangs oder der Vorfahrt einer Straßenbahn wirft zahlreiche Fragen auf, die sowohl die Verantwortlichkeit bei Verkehrsunfällen als auch die korrekte Einhaltung von Verkehrszeichen betreffen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Rechtsfragen beleuchtet, die sich aus einem solchen Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einer Straßenbahn ergeben können.

Der Fall vor Gericht


Unfall nach verbotenem Linksabbiegen: Geldstrafe für Autofahrer

Auto biegt verbotswidrig links ab während Straßenbahn sich nähert
(Symbolfoto: Flux gen.)

Der Fahrer eines Range Rovers wurde vom Landgericht Freiburg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Der britische Staatsbürger hatte durch verbotenes Linksabbiegen einen Zusammenstoß mit einer Straßenbahn verursacht, bei dem die Straßenbahnfahrerin am Knie verletzt wurde.

Schwerwiegender Verkehrsverstoß mit Folgen

Der Angeklagte bog verbotswidrig nach links in die W. Straße ab und kollidierte dabei mit einer parallel auf den Schienen fahrenden Straßenbahn. Durch den Unfall entstand an der Straßenbahn ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro. Zudem kam es zu einer rund zweistündigen Verkehrsblockade. Die Straßenbahnfahrerin erlitt eine Knieverletzung, die nach physiotherapeutischer Behandlung wieder abheilte.

Gerichtliche Bewertung des Unfallhergangs

Das Landgericht stufte das Verhalten des Angeklagten als groben Verkehrsfehler ein. Neben dem verbotenen Linksabbiegen hatte der Fahrer auch seine doppelte Rückschaupflicht verletzt. Die Richter sahen jedoch von einer Verurteilung wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ab, da ein Augenblicksversagen nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Angeklagte hatte angegeben, sich durch die Verkehrssituation subjektiv überfordert gefühlt zu haben.

Strafmaß und mildernde Umstände

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht positiv, dass der Angeklagte sein Fehlverhalten weitgehend einräumte und sich bereits am Unfallort bei der verletzten Straßenbahnfahrerin entschuldigte. Auch sein Angebot zur Schadenswiedergutmachung wurde als mildernd gewertet. Strafschärfend wirkten sich hingegen der hohe Sachschaden, die Verkehrsblockade und eine frühere Eintragung im Fahrerlaubnisregister aus.

Fahrverbot bereits abgegolten

Neben der Geldstrafe verhängte das Gericht ein einmonatiges Fahrverbot als „Denkzettel“. Da dem Angeklagten bereits im Ermittlungsverfahren vom 19.10.2018 bis 22.11.2018 die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war, gilt dieses Fahrverbot als verbüßt. Der Betroffene, der als Versicherungsvertreter tätig ist und in einem abgelegenen Gebiet wohnt, hatte unter dem vorläufigen Führerscheinentzug nach eigenen Angaben stark gelitten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Ein kurzzeitiges Versagen oder eine subjektive Überforderung im Straßenverkehr wird nicht automatisch als rücksichtsloses Handeln eingestuft, auch wenn ein grober Verkehrsverstoß vorliegt. In diesem Fall führte das verbotene Linksabbiegen zwar zu einer fahrlässigen Körperverletzung, nicht aber zu einer Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung. Das Gericht berücksichtigt bei der Strafzumessung sowohl das Eingeständnis und Entschuldigungsverhalten des Fahrers als auch die konkreten Unfallfolgen wie Verletzungen und Sachschäden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen, werden nicht nur der Verstoß selbst, sondern auch Ihr Verhalten danach und die konkreten Folgen betrachtet. Eine sofortige Entschuldigung und das Angebot zur Schadenswiedergutmachung können sich positiv auf das Strafmaß auswirken. Bei einem Unfall mit Verletzten müssen Sie auch ohne rücksichtsloses Verhalten mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen, besonders wenn bereits Vorbelastungen im Verkehrsregister bestehen. Die vorläufige Führerscheinentziehung während der Ermittlungen wird dabei auf ein später verhängtes Fahrverbot angerechnet.


Benötigen Sie Hilfe?

Auch ein kurzzeitiger Fehler im Straßenverkehr kann weitreichende rechtliche Folgen haben – die richtige Einordnung der Situation ist dabei entscheidend. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die spezifischen Umstände Ihres Falls und helfen Ihnen, die bestmögliche rechtliche Position zu erreichen. Ein persönliches Gespräch gibt Ihnen die nötige Sicherheit für die nächsten Schritte. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Folgen drohen bei einem Unfall durch verbotenes Linksabbiegen?

Bei einem Unfall durch verbotenes Linksabbiegen können sowohl ordnungswidrigkeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die Schwere der rechtlichen Folgen richtet sich nach der konkreten Unfallsituation und dem Grad der Pflichtverletzung.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Ein Verstoß gegen die Abbiegevorschriften ohne Gefährdung anderer wird mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro, bei einer Sachbeschädigung auf 35 Euro.

Wenn Sie beim Linksabbiegen entgegenkommende Fahrzeuge nicht durchlassen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer dadurch verursachten Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 85 Euro.

Strafrechtliche Konsequenzen

Besonders schwerwiegend sind die Folgen bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Diese liegt vor, wenn Sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt missachten und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden.

In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Als Sache von bedeutendem Wert gilt bereits ein beschädigtes Fahrzeug ab einem Wert von 750 Euro.

Zivilrechtliche Haftung

Bei einem Unfall durch falsches Linksabbiegen spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden. Das bedeutet, Sie müssen in der Regel den gesamten Schaden tragen, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Die doppelte Rückschaupflicht verlangt, dass Sie sowohl vor dem Einordnen als auch vor dem eigentlichen Abbiegevorgang den nachfolgenden Verkehr beobachten. Eine Verletzung dieser Pflicht führt meist zu einer Alleinhaftung des Abbiegenden.


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Was bedeutet grober Verkehrsverstoß im Zusammenhang mit der Straßenbahn?

Ein grober Verkehrsverstoß im Zusammenhang mit der Straßenbahn liegt vor, wenn Sie besonders schwerwiegend von den normalen Verkehrsregeln abweichen und dabei die spezifischen Gefahren des Schienenverkehrs missachten.

Rechtliche Grundlagen der Verkehrsverstöße

Ein grob verkehrswidriges Verhalten gegenüber einer Straßenbahn wird nach objektiven Kriterien bewertet. Es muss sich um ein besonders schwerwiegendes Abweichen vom normalen pflichtgemäßen Verkehrsverhalten handeln.

Besondere Pflichten gegenüber der Straßenbahn

Wenn Sie sich die Straße mit einer Straßenbahn teilen, müssen Sie besondere Sorgfalt walten lassen. Die Straßenbahn hat zwar grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln zu beachten wie andere Verkehrsteilnehmer, jedoch besteht aufgrund ihrer technischen Eigenschaften eine besondere Gefährdungslage.

Konkrete Beispiele für grobe Verkehrsverstöße

Als grob verkehrswidrig gelten insbesondere:

  • Das Missachten von Vorrangzeichen mit Straßenbahnsymbol
  • Gefährdendes Abbiegen vor einer Straßenbahn trotz Grünpfeil
  • Behinderung der Straßenbahn beim Einfahren in Ihren Fahrstreifen
  • Nichtbeachtung der besonderen Haltevorschriften an Straßenbahnhaltestellen

Die besondere Schwere dieser Verstöße ergibt sich aus dem deutlich längeren Bremsweg einer Straßenbahn: Bei 50 km/h benötigt sie 43 Meter zum Anhalten, während ein Auto nur 14 Meter Bremsweg hat.


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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Strafe bei Straßenbahnunfällen?

Bei Straßenbahnunfällen richtet sich die Höhe der Strafe nach der Art des Verschuldens und den konkreten Folgen des Unfalls. Das Strafmaß kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren reichen.

Strafmildernde Faktoren

Die Strafe fällt geringer aus, wenn der Unfallverursacher nur leicht fahrlässig gehandelt hat. Auch ein Mitverschulden des Geschädigten kann sich strafmildernd auswirken, etwa wenn dieser die Vorrangstellung der Straßenbahn missachtet hat. Bei der Strafzumessung wird zudem berücksichtigt, wenn der Täter sich nach dem Unfall vorbildlich verhalten und erste Hilfe geleistet hat.

Strafverschärfende Faktoren

Besonders schwer wiegt eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Vorfahrt nicht beachtet oder an Fußgängerüberwegen falsch gefahren wird. Die Strafe erhöht sich deutlich, wenn der Unfall zu schweren Verletzungen geführt hat oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss verursacht wurde.

Bedeutung der Betriebsgefahr

Die besondere Betriebsgefahr der Straßenbahn spielt bei der Strafzumessung eine wichtige Rolle. Aufgrund ihrer eingeschränkten Ausweichmöglichkeiten und des längeren Bremswegs werden an Straßenbahnführer besondere Sorgfaltsanforderungen gestellt. Gleichzeitig dürfen sie aber darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Vorrangstellung der Straßenbahn beachten.

Zivilrechtliche Folgen

Neben der strafrechtlichen Sanktion können erhebliche zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich dabei an der Schwere der Verletzungen und deren Dauerhaftigkeit. Bei der Schadensverteilung wird das Verschulden aller Beteiligten gegeneinander abgewogen, wobei die erhöhte Betriebsgefahr der Straßenbahn berücksichtigt wird.


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Welche Besonderheiten gelten bei der Vorfahrt von Straßenbahnen?

Entgegen der weitverbreiteten Annahme haben Straßenbahnen nicht grundsätzlich Vorfahrt im Straßenverkehr. Sie nehmen am Straßenverkehr gleichberechtigt teil und müssen sich an die gleichen Verkehrsregeln halten wie andere Verkehrsteilnehmer.

Situationen mit Vorrang der Straßenbahn

Die Straßenbahn hat in folgenden Fällen Vorrang:

  • Bei Vorhandensein eines Vorfahrt-gewähren-Schildes mit Straßenbahnsymbol (Verkehrszeichen 1010-56 mit Nr. 205)
  • An Bahnübergängen mit Andreaskreuz
  • Wenn die Schienen nach einer Haltestelle in den Fahrstreifen einlaufen
  • Bei Linksabbiegevorgängen, auch wenn die Ampel für Autofahrer grün zeigt

Besondere Verkehrssituationen

Bei Begegnungen mit einer Straßenbahn gilt nach § 2 StVO: „Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen“. Dies ist besonders wichtig, da eine Straßenbahn bei 50 km/h einen Bremsweg von 43 Metern hat, während ein Auto nur 14 Meter benötigt.

Ausnahmen von allgemeinen Verkehrsregeln

Straßenbahnen haben einige besondere Rechte im Straßenverkehr:

  • Sie müssen an Zebrastreifen nicht für Fußgänger anhalten
  • In vielen Städten werden Ampeln für Straßenbahnen bevorzugt geschaltet

Bei Unfällen zwischen Straßenbahn und anderen Verkehrsteilnehmern wird die besondere Betriebsgefahr der Straßenbahn berücksichtigt. Der übliche Anscheinsbeweis „wer auffährt, hat Schuld“ gilt bei Straßenbahnen nicht.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrlässige Körperverletzung

Eine Straftat nach § 229 StGB, bei der jemand durch Unachtsamkeit die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person verletzt. Anders als bei vorsätzlicher Körperverletzung will der Täter den Schaden nicht herbeiführen, hätte ihn aber durch sorgfältigeres Verhalten vermeiden können. Im Straßenverkehr liegt sie vor, wenn durch einen Verkehrsverstoß jemand verletzt wird. Die Strafe kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen.


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Tagessatz

Die Berechnungseinheit für Geldstrafen im deutschen Strafrecht (§ 40 StGB). Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Schuld, die Höhe nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten. Ein Tagessatz entspricht üblicherweise einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens. Bei 30 Tagessätzen zu je 20 Euro beträgt die Gesamtstrafe beispielsweise 600 Euro.


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Grober Verkehrsfehler

Ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die Verkehrsregeln, der über eine gewöhnliche Unachtsamkeit hinausgeht. Er zeichnet sich durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Leichtfertigkeit aus und missachtet grundlegende Verkehrsregeln. Beispiele sind deutlich überhöhte Geschwindigkeit oder Missachtung klarer Vorfahrtsregeln. Relevant für die Beurteilung der Schuldschwere bei Verkehrsdelikten.


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Rückschaupflicht

Eine zentrale Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr, die besonders beim Abbiegen oder Spurwechsel gilt. Der Fahrer muss sich durch Blick in die Spiegel und über die Schulter vergewissern, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei einer „doppelten“ Rückschaupflicht muss dieser Vorgang zweimal durchgeführt werden: Vor und während des Abbiegevorgangs.


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Augenblicksversagen

Ein einmaliger, kurzzeitiger Konzentrations- oder Aufmerksamkeitsfehler im Straßenverkehr, der jedem passieren kann. Unterscheidet sich von bewusster Missachtung der Verkehrsregeln und wird rechtlich milder bewertet. Relevant für § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), da es eine Verurteilung ausschließen kann. Beispiel: Kurzes Übersehen eines Verkehrszeichens.


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Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung

Ein Straftatbestand nach § 315c StGB, bei dem durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden. Die Strafe kann bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe betragen. Typische Fälle sind Alkoholfahrten oder gravierendes Fehlverhalten im Straßenverkehr.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 223 Abs. 1 St: Dieser Paragraph regelt die fahrlässige Körperverletzung, welche darin besteht, dass jemand durch seine Fahrlässigkeit einen anderen Menschen verletzt. Hierbei ist entscheidend, dass die Verletzung nicht vorsätzlich herbeigeführt wird, sondern aus einer Pflichtverletzung resultiert. Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, was bedeutet, dass er durch sein Verhalten unabsichtlich einen anderen Teilnehmer am Straßenverkehr verletzt hat.
  • § 229 StGB: Dieser Paragraph legt fest, dass bei der fahrlässigen Körperverletzung die Strafe milder ausfallen kann, wenn der Verletzte Selbstverschulden hat oder die Schwere der Folgen gering ist. Im konkreten Fall wurde die Geldstrafe von 30 Tagessätzen und das verhängte Fahrverbot unter Berücksichtigung des Kontextes der Tat und der Umstände des Angeklagten festgelegt, was auf die Anwendung dieses Paragraphen hinweist.
  • § 230 StGB: Hier wird die Möglichkeit der Bestrafung bei fahrlässiger Körperverletzung behandelt, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden kann. Der Angeklagte wurde hier zu einer Geldstrafe verurteilt, was zeigt, dass die Strafkammer von der Schwere des Vergehens und den persönlichen Umständen des Angeklagten überzeugt war.
  • § 44 StGB: Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Entziehung kann dann angeordnet werden, wenn jemand im Straßenverkehr eine Straftat begangen hat, die die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet. Das Gericht entschied, dass ein einmonatiges Fahrverbot notwendig war, um den Angeklagten zur Einsicht in die Gefährlichkeit seines Verhaltens zu bringen.
  • § 267 Abs. 4 StPO: Dieser Paragraph behandelt die formellen Anforderungen an die Urteilsfeststellungen und das Protokollieren während des Verfahrens. Die faktischen Feststellungen des Gerichts sind nach diesem Paragraphen für die Bewertung des Falles von Bedeutung, da sie die rechtliche Beurteilung stützen. Das Gericht hat diese Vorschrift angewandt, um die vorherigen Feststellungen und die Beweiswürdigung zu legitimieren, die zur Verurteilung des Angeklagten führten.

Das vorliegende Urteil

LG Freiburg (Breisgau) – Az.: 18/19 14 Ns 510 Js 19422/18 – Urteil vom 26.09.2019


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