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Urteilsbegründung bei einfachen Delikten: Knappe Darstellung genügt.

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und mit 0,92 Promille wurden einem Angeklagten sieben Monate Freiheitsstrafe auferlegt. Er kämpfte gegen die knappe Urteilsbegründung bei einfach gelagerten Delikten – mit einer unerwarteten Konsequenz für die Beweiswürdigung nach Geständnis.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORs 38/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 03.09.2025
  • Aktenzeichen: 3 ORs 38/25 – 161 SRs 50/25
  • Verfahren: Revision
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Mann wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Er forderte die Aufhebung des Urteils durch eine Revision. Er warf dem Erstgericht eine lückenhafte Begründung vor.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein Gericht ein umfassendes Geständnis in einem Urteil detailliert beschreiben, wenn die Tat einfach gelagert ist?
  • Die Antwort: Nein, das Kammergericht verwarf die Revision. Bei einfachen Delikten genügt eine knappe Wiedergabe des Geständnisses. Die Begründung des Erstgerichts war ausreichend.
  • Die Bedeutung: Gerichte dürfen bei einfachen Verkehrsdelikten wie Fahren ohne Führerschein knapper urteilen. Die Wiedergabe des Geständnisses muss nicht bis ins Detail erfolgen.

Was passiert beim Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol?

Es war eine Fahrt mit fatalen Folgen auf der Berliner Stadtautobahn A 100. Am 16. Januar 2024 setzte sich ein Mann ans Steuer des Wagens seines Vaters, obwohl er gar keine Fahrerlaubnis besaß. Zu allem Überfluss stand er unter Alkoholeinfluss; eine später entnommene Blutprobe ergab einen Mittelwert von 0,92 Promille. Das Amtsgericht Tiergarten machte kurzen Prozess: Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte es den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung und sperrte ihn für ein weiteres Jahr für den Erwerb eines Führerscheins.

Die lockere Hand eines übermüdeten Mannes am Lenkrad eines dunklen Wagens, umgeben von verschwommenen, grellen Autobahnlichtern.
Kammergericht bestätigt Urteil: Knappe Begründung reicht bei klarem Geständnis aus. | Symbolbild: KI

Der Verurteilte wollte dieses Ergebnis nicht akzeptieren und legte Revision zum Kammergericht Berlin ein (Aktenzeichen: 3 ORs 38/25 – 161 SRs 50/25, Beschluss vom 03.09.2025). Sein Verteidiger griff dabei nicht den Tatvorwurf an sich an, sondern die formale Qualität des Urteils. Die Rüge lautete im Kern: Der Amtsrichter habe es sich zu leicht gemacht und das Geständnis des Angeklagten im schriftlichen Urteil nur unzureichend wiedergegeben. Ohne eine detaillierte Dokumentation dessen, was der Angeklagte genau gesagt habe, könne das Revisionsgericht gar nicht prüfen, ob das Geständnis korrekt gewürdigt wurde. Es ging also um die Frage, wie viel Tinte ein Richter bei einem „Alltagsdelikt“ verbrauchen muss, damit das Urteil Bestand hat.

Wie ausführlich muss ein Strafurteil begründet werden?

Um den Streit zu verstehen, muss man die Funktion einer schriftlichen Urteilsbegründung kennen. Sie ist gewissermaßen die Landkarte, anhand derer das höhere Gericht (hier das Kammergericht) den gedanklichen Weg des ersten Richters nachvollzieht. Nach § 267 der Strafprozessordnung (StPO) muss das Urteil die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und Beweismittel angeben.

Besonders wichtig ist dies beim Geständnis. Ein Revisionsgericht muss überprüfen können, ob das Geständnis glaubhaft war, ob es vielleicht durch Druck zustande kam oder ob es Widersprüche enthielt. Fehlen diese Angaben im schriftlichen Text, ist das Urteil oft „lückenhaft“ und muss aufgehoben werden. Doch hier prallen Theorie und Praxis aufeinander: Muss ein Richter bei einem simplen Delikt wie dem „Schwarzfahren“ wirklich jedes Detail protokollieren, oder reichen bei glasklaren Fällen auch knappe Verweise?

Wann reicht eine knappe Begründung im Urteil aus?

Das Kammergericht Berlin nutzte diesen Fall, um klarzustellen, dass die Anforderungen an die „Schreibarbeit“ der Richter stark vom Schwierigkeitsgrad des Falls abhängen. Die Richter verwarfen die Revision und bestätigten das Urteil des Amtsgerichts in vollem Umfang. Die Analyse der Entscheidungsgründe zeigt, warum die formalen Angriffe der Verteidigung ins Leere liefen.

Muss jedes Detail des Geständnisses im Urteil stehen?

Der Hauptangriffspunkt der Verteidigung war die Kürze der Urteilsgründe. Das Amtsgericht hatte lediglich notiert, der Angeklagte habe die Tat „umfassend gestanden“ und auf den festgestellten Sachverhalt verwiesen. Das Kammergericht entschied jedoch, dass dies bei sogenannten „einfach gelagerten Massendelikten“ völlig ausreicht.

Das Gericht argumentierte mit der simplen Struktur der Tat: Wer ohne Fahrerlaubnis fährt und gar keinen Führerschein besitzt, weiß das. Es ist ein Tatbestand, der dem Täter aus eigenem Wissen unmittelbar zugänglich ist. Anders als bei komplexen Wirtschaftsstraftaten ist das Risiko einer falschen Selbstbezichtigung oder eines Irrtums hier extrem gering. Wenn der Sachverhalt simpel ist, die Verhandlung zeitnah zur Tat stattfindet und keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestehen, genügt der Satz „Er hat die Tat eingeräumt“. Eine übertriebene Detailtiefe wäre hier reine Förmelei gewesen.

Darf die Trunkenheit die Strafe verschärfen?

Ein weiterer interessanter Punkt war die Strafzumessung. Der Verteidiger argumentierte, das Gericht habe den Alkoholkonsum (eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG) unzulässig strafschärfend berücksichtigt. Er sah darin eine Art Doppelbestrafung. Das Kammergericht wies diese Logik jedoch zurück.

Zwar ist das Fahren unter Alkohol an sich eine Ordnungswidrigkeit, aber wenn es gleichzeitig mit einer Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) passiert, erhöht es den Unrechtsgehalt der Tat enorm. Wer nicht nur illegal, sondern auch noch betrunken fährt, schafft eine deutlich höhere Gefahr für die Allgemeinheit. Dieser gesteigerte „Unwert“ der Tat darf und muss sich in der Strafe widerspiegeln. Es ist keine Doppelbestrafung, sondern eine Bewertung der konkreten Gefährlichkeit der Handlung.

Schadet eine fehlende Tatzeitangabe dem Angeklagten?

Tatsächlich fand das Kammergericht einen Fehler im Urteil des Amtsgerichts: Die genaue Tatzeit war im Fließtext nicht explizit genannt worden, was eine exakte Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) theoretisch unmöglich machte. Normalerweise muss vom Zeitpunkt der Blutentnahme auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet werden.

Doch im Revisionsrecht gilt der Grundsatz: Ein Fehler führt nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn das Urteil auch auf diesem Fehler „beruht“ – also wenn das Ergebnis ohne den Fehler besser für den Angeklagten hätte ausfallen können. Hier war das Gegenteil der Fall. Hätte das Gericht eine frühere Tatzeit angenommen, wäre der Alkoholwert zum Tatzeitpunkt noch höher gewesen (da der Körper Alkohol über die Zeit abbaut). Der Fehler des Amtsgerichts war also „unschädlich“, da eine korrekte Berechnung den Angeklagten eher noch stärker belastet hätte.

Warum gab es keine Bewährung trotz Geständnis?

Schließlich bestätigte das Kammergericht auch die harte Entscheidung, die siebenmonatige Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Eine Bewährung ist keine Belohnung für ein Geständnis, sondern eine Prognoseentscheidung: Wird der Täter künftig straffrei leben?

Hier sprach die Historie gegen den Mann. Er war mehrfach einschlägig vorbestraft und hatte die neue Tat begangen, während er wegen früherer Delikte unter laufender Bewährung stand. Wer einen sogenannten Bewährungsbruch begeht, zeigt dem Gericht, dass die Warnfunktion früherer Strafen versagt hat. Das Amtsgericht hatte diese negativen Umstände sauber gegen das Geständnis und die Teilnahme an einer Verkehrstherapie abgewogen. Da die Begründung in sich schlüssig war, durfte das Revisionsgericht die Entscheidung nicht durch eine eigene ersetzen.

Ist eine Revision wegen kurzer Urteilsgründe erfolgversprechend?

Das Urteil des Kammergerichts Berlin setzt ein klares Signal für die Praxis: Bei tatsächlichen und rechtlichen „Alltagsfällen“ wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis sind die Anforderungen an die schriftliche Urteilsbegründung herabgesetzt. Solange der Täter überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt und die Tat gesteht, müssen Richter keine Romane schreiben. Eine Revision, die sich allein auf die Knappheit der Gründe stützt, hat in solchen Konstellationen kaum Aussicht auf Erfolg. Für den Verurteilten bedeutet dies nun endgültig den Antritt der siebenmonatigen Haftstrafe.

Die Urteilslogik

Die Justiz reduziert die formalen Anforderungen an schriftliche Urteilsbegründungen drastisch, wenn die Tatsachen eines Delikts klar und einfach gelagert sind.

  • Geringe Anforderungen an die Begründung: Bei simpel strukturierten Straftaten müssen Gerichte Geständnisse nur knapp dokumentieren; der Richter muss die Aussage nicht wortwörtlich protokollieren, da das Risiko einer Falschbezichtigung minimal ist und keine übertriebene Förmelei nötig ist.
  • Steigerung des Unwerts der Tat: Begeht ein Täter eine Straftat und verwirklicht gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit (wie Trunkenheit), erhöht dieser Umstand den Unrechtsgehalt der Haupttat signifikant; die Strafzumessung muss diese gesteigerte Gefährlichkeit spiegeln und stellt keine unzulässige Doppelbestrafung dar.
  • Priorität der negativen Sozialprognose: Ein Geständnis entlastet den Täter nicht automatisch; Gerichte versagen die Strafaussetzung zur Bewährung, wenn eine mehrfache Vorstrafe und ein Bewährungsbruch belegen, dass die Warnfunktion früherer Sanktionen wirkungslos blieb.

Die formale Rüge der Urteilsbegründung kann die materiellen Konsequenzen einer hohen Tatgefahr, die durch Wiederholung und zusätzliche Verfehlungen entsteht, nicht aufheben.


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Experten Kommentar

Ein Verteidiger hat im Strafrecht oft nur eine Chance: einen Formfehler finden, um das Verfahren neu aufzurollen. Dieses Urteil holt die Verteidigung jedoch auf den Boden der Tatsachen zurück, denn das Kammergericht zieht hier eine klare rote Linie zugunsten der richterlichen Praxis. Es stellt fest: Bei glasklaren „Alltagsdelikten“ wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein umfassendes Protokoll des Geständnisses unnötige Förmelei. Die Justiz setzt damit konsequent den geringeren Darlegungsmaßstab durch, um Gerichte zu entlasten, wenn der Sachverhalt dem Täter unmittelbar zugänglich und unstreitig ist. Wer die Strafe nur mit einem Verweis auf die knappe Urteilsbegründung anfechten will, hat in solchen simplen Fällen fast keine Chance mehr.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss?

Diese Kombination aus vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Alkoholkonsum stellt eine schwere Straftat dar. Selbst wenn der Promillewert formal im Bereich einer Ordnungswidrigkeit liegt, drohen drastische Konsequenzen. Ein konkretes Urteil aus Berlin zeigte die extreme Härte: Dort verhängte das Gericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten.

Die Regel ist: Das Gericht bewertet die Gesamtgefährlichkeit der Tat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG ist bereits eine Straftat, doch der Alkohol erhöht den Unrechtsgehalt massiv. Wer ohne Berechtigung und zusätzlich fahruntüchtig fährt, schafft eine gesteigerte Gefahr für die Allgemeinheit. Richter sind angehalten, diese Kombination als einen gravierenden Umstand bei der Strafzumessung zu bewerten. Dies führt oft zur Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, besonders wenn der Täter einschlägige Vorstrafen besitzt.

Im genannten Berliner Fall lag der Promillewert bei 0,92. Obwohl dieser Wert unterhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille lag, sah das Gericht die erhöhte Gefährlichkeit. Neben der siebenmonatigen Haftstrafe ordnete das Gericht eine zusätzliche Sperrfrist von einem Jahr an. Innerhalb dieser Zeit darf der Verurteilte keine neue Fahrerlaubnis erwerben, was die gesellschaftliche Wiedereingliederung zusätzlich verzögert.

Sichern Sie umgehend alle Dokumente zur Blutentnahme und klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob die Messung fehlerhaft war, da jeder Promillewert die Gefährdungsprognose stark beeinflusst.


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Führt ein umfassendes Geständnis automatisch zu einer Bewährungsstrafe?

Ein umfassendes Geständnis garantiert keineswegs automatisch eine Bewährungsstrafe. Das Geständnis ist zwar ein wichtiger Faktor zur Strafmilderung und zeigt Reue, es ist jedoch kein Freifahrtschein. Bewährung setzt immer eine positive Sozialprognose voraus. Das Gericht beurteilt, ob der Verurteilte in Zukunft straffrei leben wird. Die Milderung durch das Geständnis wird stets gegen die Schwere der Tat und die gesamte kriminelle Vorgeschichte abgewogen.

Richter wägen ein Geständnis stets gegen die gesamte Vorgeschichte des Täters ab. Schwere negative Umstände können die mildernde Wirkung der Reue sofort aufheben. Dazu zählen insbesondere zahlreiche oder einschlägige frühere Verurteilungen, wie beispielsweise gleichartige Vergehen. Wer eine einschlägige Vorgeschichte besitzt, muss konkrete und nachweisbare Schritte zur Verhaltensänderung vorlegen. Ohne diese aktiven Maßnahmen kann das Gericht das Geständnis lediglich als reine Verfahrenstaktik interpretieren.

Besonders problematisch wird es beim sogenannten Bewährungsbruch. Begeht jemand eine neue Straftat, während eine frühere Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt ist, zeigt dies, dass die Warnfunktion der Justiz vollständig versagt hat. In solchen Fällen versagt das Gericht die erneute Aussetzung der Haftstrafe fast immer, da die negative Prognose überwiegt. Diese Historie wiegt dann deutlich schwerer als das nachträgliche, formelle Geständnis vor Gericht.

Untermauern Sie Ihr Geständnis aktiv durch konkrete Maßnahmen wie die Anmeldung zu einer Therapie oder die Teilnahme an Selbsthilfegruppen, um Ihre Reue nachhaltig zu bekräftigen.


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Darf die Trunkenheit die Strafe für Fahren ohne Führerschein zusätzlich erhöhen?

Ja, der Konsum von Alkohol erhöht die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis signifikant. Juristisch handelt es sich dabei nicht um eine unzulässige Doppelbestrafung, wie viele Betroffene annehmen. Die Gerichte sind verpflichtet, den Alkoholkonsum als Faktor zu berücksichtigen, weil er den Unrechtsgehalt der Haupttat erheblich steigert. Diese Kombination aus illegaler Fahrt und verminderter Steuerungsfähigkeit führt fast immer zu einer gravierenden Straferhöhung.

Die juristische Logik besagt, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis zwar die primäre Straftat nach § 21 StVG darstellt, die Trunkenheit jedoch die Gefährlichkeit dieser Handlung massiv erhöht. Wer betrunken und gleichzeitig unberechtigt fährt, demonstriert eine gesteigerte Missachtung der Verkehrssicherheit und der Rechtsordnung. Richter müssen diese erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit bei der Strafzumessung gewichten. Es ist somit keine Bestrafung für den Alkohol selbst, sondern eine Bewertung der gesamten, hochgefährlichen Handlung.

Das Kammergericht Berlin bestätigte diese Linie in einem Revisionsverfahren, als es das Argument der unzulässigen Doppelbestrafung zurückwies. Selbst wenn der gemessene Promillewert formal im Bereich einer Ordnungswidrigkeit liegt, wirkt er strafschärfend. Dieser erhöhte Unwert der Tat kann, insbesondere bei Vorstrafen, dazu führen, dass statt einer Geldstrafe eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt wird.

Akzeptieren Sie die strafschärfende Wirkung des Alkohols und konzentrieren Sie die Verteidigungsstrategie auf eine Abmilderung des Konsums, beispielsweise durch Nachweis eines niedrigeren Promillewerts zur Tatzeit.


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Kann mein Anwalt ein Strafurteil wegen zu kurzer oder knapper Begründung anfechten?

Die Hoffnung auf einen Formfehler im Urteil ist verständlich, doch eine erfolgreiche Anfechtung allein wegen der Kürze der Urteilsbegründung ist selten. Bei strafrechtlichen Alltagsdelikten, den sogenannten einfach gelagerten Massendelikten, akzeptiert die Rechtsprechung knappe Formulierungen. Nur wenn die Begründung so lückenhaft ist, dass das Revisionsgericht den richterlichen Gedankengang nicht nachvollziehen kann, führt dies zur Aufhebung.

Die Anforderungen an die Dokumentation des Urteils (§ 267 StPO) hängen stark vom Schwierigkeitsgrad des Falles ab. Bei Fällen mit simpler Struktur, wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, sind diese Anforderungen herabgesetzt. Wenn der Angeklagte gesteht, dass ihm der Tatbestand aus eigenem Wissen zugänglich war – weil er wusste, dass er keinen Führerschein besitzt – genügt oft ein kurzer Verweis auf das Geständnis. Eine übertriebene Detailtiefe wäre in solchen Situationen reine Förmelei.

Das Kammergericht Berlin stellte in einem Fall klar, dass Richter bei klaren Sachverhalten keine Romane schreiben müssen. Selbst wenn tatsächlich ein formaler Mangel in der Begründung vorliegt, ist dieser oft unschädlich. Ein Fehler führt nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn das Ergebnis ohne diesen Mangel günstiger für den Angeklagten ausgefallen wäre. Die Revision muss deshalb substantielle Fehler aufweisen, die das Ergebnis tatsächlich zu Ungunsten beeinflusst haben, etwa in der Beweiswürdigung.

Stützen Sie Ihre Revision nicht nur auf die formale Knappheit der Gründe, sondern suchen Sie gezielt nach Fehlern in der Rechtsanwendung oder der Berechnung relevanter Werte.


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Wann wird die Bewährung bei Vorstrafen trotz Geständnis endgültig versagt?

Die Bewährungsentscheidung beruht primär auf einer Prognose, nicht auf einer Belohnung für Reue oder Kooperation. Ein Geständnis allein reicht bei erheblichen Belastungsfaktoren nicht aus, um die Haftstrafe auszusetzen. Die Bewährung wird endgültig versagt, wenn die neue Straftat während einer bereits laufenden Bewährungszeit für frühere Delikte begangen wurde. Das Gericht sieht dies als klaren Bewährungsbruch.

Gerichte werten diesen Bewährungsbruch als den schwerwiegendsten Umstand gegen eine positive Zukunftsprognose. Wer trotz der Warnfunktion früherer Urteile erneut straffällig wird, beweist mangelnde Einsicht und die volle Wirksamkeit früherer Strafen hat versagt. Besonders kritisch wird diese Beurteilung, wenn die Vorstrafen als einschlägige Delikte gewertet werden; das heißt, sie ähneln der neuen Straftat und zeigen fehlende Lernfähigkeit.

Konkret: Wenn der Täter bereits mehrfach ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und nun während seiner Bewährungszeit erneut illegal fährt, überwiegt die Historie die mildernden Umstände des Geständnisses deutlich. Die strafschärfenden Faktoren belegen, dass der Verurteilte die Regeln der Rechtsordnung anhaltend ignoriert. Da das Revisionsgericht die Prognoseentscheidung des Amtsgerichts nur auf logische Fehler prüft, ist eine einmal begründete Versagung der Bewährung nur schwer anfechtbar.

Erstellen Sie für Ihre Verteidigung sofort eine chronologische und vollständige Übersicht über alle Vorstrafen und prüfen Sie die genauen Bewährungsfristen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Bewährungsbruch

Der Bewährungsbruch liegt vor, wenn eine verurteilte Person während einer laufenden Bewährungszeit für eine frühere Straftat erneut eine erhebliche Straftat begeht. Das Gesetz wertet den Bewährungsbruch als schwerwiegendes Zeichen dafür, dass die Warnfunktion der Justiz versagt hat und die Täterin oder der Täter keine Einsicht zeigt. Juristen beurteilen dies als extrem negatives Indiz für die künftige Straffreiheit des Verurteilten.

Beispiel: Weil der Angeklagte die neue Tat beging, während er noch unter laufender Bewährung für frühere Delikte stand, sah das Kammergericht Berlin einen klaren Bewährungsbruch und versagte die Aussetzung der siebenmonatigen Freiheitsstrafe.

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Einfach gelagerte Massendelikte

Einfach gelagerte Massendelikte sind Straftaten, deren Sachverhalt rechtlich und tatsächlich klar, strukturell simpel und für den Täter leicht überschaubar ist. Die Rechtsprechung senkt bei diesen Standardfällen die Anforderungen an die Detailtiefe der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Ziel ist es, Gerichte bei glasklaren Sachverhalten von übertriebener Förmelei zu entlasten.

Beispiel: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis, das der Angeklagte umfassend gestand, wertete das Kammergericht als einfach gelagertes Massendelikt, weshalb die knappe Wiedergabe des Geständnisses im Urteil ausreichte.

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Rüge

Juristen nennen die formelle Beanstandung eines Verfahrensfehlers in einem Revisionsverfahren eine Rüge, die darauf abzielt, die korrekte Anwendung der Strafprozessordnung zu überprüfen. Mit einer Rüge kritisiert die Verteidigung nicht die Schuldfrage selbst, sondern die Art und Weise, wie das erstinstanzliche Gericht das Verfahren geführt oder das Urteil begründet hat. Das Revisionsgericht muss überprüfen, ob der angefochtene Beschluss wegen dieses Mangels möglicherweise keinen Bestand haben kann.

Beispiel: Die Verteidigung legte die Rüge ein, dass das Amtsgericht das Geständnis des Angeklagten im schriftlichen Urteil nur unzureichend dokumentiert hatte, um eine umfassende Überprüfung durch das Kammergericht zu erschweren.

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Sozialprognose

Die Sozialprognose ist die gerichtlich erstellte Vorhersage, ob ein Verurteilter künftig straffrei leben wird, wenn die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Diese Prognoseentscheidung ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass der Täter die Haft nicht antreten muss. Das Gericht wägt dabei alle relevanten Umstände – sowohl mildernde (Geständnis) als auch verschärfende (Vorstrafen, Bewährungsbruch) – gegeneinander ab.

Beispiel: Wegen der einschlägigen Vorstrafen und der Tatbegehung während einer laufenden Bewährung fiel die Sozialprognose im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis negativ aus, weshalb das Gericht eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängte.

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Unrechtsgehalt

Der Unrechtsgehalt beschreibt, wie stark eine konkrete Straftat gegen die Rechtsordnung verstößt und wie groß die dadurch verursachte Gefährdung oder der Schaden für die Allgemeinheit ist. Richter müssen diesen Unrechtsgehalt bei der Strafzumessung berücksichtigen, um eine gerechte und angemessene Sanktion zu finden. Werden bei einer Tat erschwerende Umstände (wie Alkohol) hinzugefügt, erhöht sich der Unrechtsgehalt signifikant.

Beispiel: Die Kombination aus Fahren ohne Fahrerlaubnis und gleichzeitigem Alkoholkonsum erhöhte den Unrechtsgehalt der Tat erheblich, da durch die verminderte Steuerungsfähigkeit eine gesteigerte Gefahr für die Allgemeinheit entstand.

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Unschädlicher Fehler

Ein unschädlicher Fehler liegt im Revisionsrecht vor, wenn ein formaler Verfahrensmangel im Urteil zwar nachweisbar ist, dieser Mangel aber das Ergebnis für den Angeklagten nicht schlechter gemacht hat. Das Gesetz erlaubt dem Revisionsgericht in solchen Fällen, den Fehler zu ignorieren, denn nur Mängel, auf denen das Urteil „beruht“ (also die das Ergebnis beeinflusst haben), führen zur Aufhebung. Das Kammergericht will damit verhindern, dass Gerichte wegen rein formaler Mängel, die keinen Einfluss auf die Schuld oder Strafe haben, unnötig Verfahren wiederholen müssen.

Beispiel: Die fehlende explizite Angabe der Tatzeit im Urteil des Amtsgerichts war ein formaler Fehler, wurde aber als unschädlich bewertet, da eine korrekte Berechnung der Blutalkoholkonzentration den Angeklagten eher noch stärker belastet hätte.

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Das vorliegende Urteil


KG Berlin – Az.: 3 ORs 38/25 – 161 SRs 50/25 – Urteil vom 03.09.2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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