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Insiderhandel und Strafrecht: Ein detaillierter Blick auf Wirtschaftskriminalität

Die Bedeutung von Insiderhandel und Strafrecht

Unzählige Menschen haben den überaus erfolgreichen amerikanischen Börsen-Thriller „Wall Street“ mit Michael Douglas und Charly Sheen im Fernsehen gesehen, der die Thematik des Insiderhandels an der Börse beschreibt. Obgleich es sich hierbei um einen amerikanischen Film handelt, ist die Thematik auch in Deutschland weitverbreitet. Den wenigsten Menschen ist dabei der Umstand bewusst, dass es sich um strafrechtlich relevantes Delikt handelt. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der deutsche Wertpapierhandel einem eigenen Gesetz unterliegt. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) beschreibt sehr genau, welche Aktivitäten auf dem Börsenparkett erlaubt sind und welche Aktivitäten gegen das Gesetz verstoßen.

Definition: Was genau ist Insiderhandel?

Strafbarkeit Insiderhandel
Insiderhandel im Strafrecht: Das unerlaubte Nutzen von Insiderinformationen bei Börsengeschäften ist in Deutschland strafbar und kann weitreichende Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft haben. (Symbolfoto: gopixa/Shutterstock.com)

Unter der Bezeichnung „Insiderhandel“ wird die handelstechnische Verwendung von Informationen bezeichnet, die lediglich eine mit dem börsennotierten Unternehmen beruflich verbundene Person haben kann. Da auf dem deutschen Börsenmarkt Geldgeschäfte mit Aktien und Wertpapieranleihen getätigt werden, ist die Verwendung der Insiderinformationen für den eigenen wirtschaftlichen Vorteil dem Grundprinzip des Spekulationsgeschäfts zuwider. Bei dem Begriff Insiderhandel handelt es sich um einen Begriff, der von dem Aktienmarkt respektive Finanzmarkt geprägt wurde.

Realistische Beispiele und Szenarien von Insiderhandel

Der Aktienkurs eines börsennotierten Unternehmens ist maßgeblich von Umsatzentwicklungen des Unternehmens abhängig. Nahezu jeder Anleger verfolgt sehr aufmerksam die Wirtschaftsnachrichten und spekuliert durch Kauf- oder Verkaufsaktivitäten darauf, dass die Aktie entweder steigt oder fällt. Auf diese Weise generieren die Anleger entweder Gewinne oder erleiden Verluste. Der maßgebliche Aspekt hierbei ist die Spekulation, da nun einmal kein Anleger in die Zukunft schauen kann. Wenn jedoch ein sogenannter Insider das Wissen um gewisse unternehmensinterne Entwicklungen für den Aktienhandel nutzt, so erhält der Insider gegenüber den anderen Anlegern einen ungebührlichen Vorteil.

Ein anschauliches Beispiel hierfür wäre, dass ein Pharmareferent eines bedeutenden börsennotierten Pharmaunternehmens Kenntnis davon hat, dass dieses Unternehmen zukünftig einen wirtschaftlich sehr lohnenswerten Auftrag erhalten wird und daraufhin verstärkt Aktien des Unternehmens erwirbt. Insiderhandel ist jedoch auch dahin gehend möglich, dass der Insider Kenntnis von bislang von dem Unternehmen geheim gehaltenen existenzgefährdenden Verlusten hat und daraufhin die eigenen Aktien von dem Unternehmen schnellstmöglich verkauft. Als Insider gelten jedoch auch diejenigen Personen, die durch ihren Beruf Kenntnisse von Unternehmensinterna erlangen können. Als Beispiel hierfür können sowohl Bankangestellte als auch Notare, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte sowie Steuer- und Unternehmensberater nebst Buchhaltern dienen.

Der Rechtsrahmen für Insiderhandel in Deutschland

Das deutsche Strafgesetzbuch kennt den Begriff des Insiderhandels nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es sich nicht um eine Straftat handelt. Der Grund für die Strafbarkeit des Handels unter Verwendung von Insiderinformationen liegt in dem Umstand, dass es in Deutschland mit dem WpHG ein eigenständiges Börsenstrafrecht gibt und es überdies auch eine eigene Marktregulierung (MAR) gibt. Maßgeblich für die Strafbarkeit sind die Kriterien der §§ 12, 13, 14 sowie 38 Abs. 1 und 119 Abs. 2 sowie 3 WpHG. Es wird seitens des Gesetzgebers jedoch eine Unterscheidung vorgenommen zwischen dem Insiderhandel als Straftat und dem Insiderhandel als Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn ein Insider seine Tätigkeit leichtfertig ausgeübt hat.

Insiderhandel aus strafrechtlicher Perspektive

Der Insiderhandel muss nicht zwingend auf die Person des Insiders reduziert werden. Auch diejenige Person, die vorhandenes Insiderwissen an andere Personen, die ihrerseits an der Börse Handelstätigkeiten nachgehen, weitergibt, macht sich strafbar. Strafrechtlich relevant ist hierbei jedoch lediglich die vorsätzlich begangene Handlung. Ein fahrlässig genutztes Insiderwissen ist strafrechtlich nicht relevant, in der gängigen Praxis jedoch auch kaum anzufinden. Strafrechtlich betrachtet ist der Insiderhandel mit Betrug gleichzusetzen, da die Handelsaktivitäten des Insiders einen direkten Einfluss auf den Preis der Aktie respektive der Wertpapiere nehmen und dadurch andere Anleger einen wirtschaftlichen Schaden erleiden können.

Strafsanktionen: Wie wird Insiderhandel sanktioniert?

Der Insiderhandel wird als eine Straftat behandelt, die nach § 38 Abs. 1 WpHG mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen bedroht ist. Hierbei handelt es sich um die zentrale Norm aus dem Börsenstrafrecht. Die Sanktionen betreffen dabei nicht alleinig den Insider an sich, sondern auch diejenigen Personen, denen das Insiderwissen für Handelsaktivitäten zugänglich gemacht wird und die daraus einen wirtschaftlichen Vorteil für sich generieren. Durch den Zugang zu den Kenntnissen des Insiders wird die dritte Person börsenstrafrechtlich ebenfalls zu einem Insider.

Auswirkungen von Insiderhandel auf Wirtschaft und Gesellschaft

Der Insiderhandel hat große Auswirkungen auf die Unternehmen sowie die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft. Die wirtschaftliche Liquiditätsbewertung eines börsennotierten Unternehmens ist sehr stark abhängig von dem Aktienkurs, der wiederum ausgesprochen stark von den Kauf- und Verkaufsaktivitäten der Anleger abhängig ist. Nicht zuletzt angesichts dessen warten gewisse Unternehmen strategisch günstige Zeitpunkte ab, um gewisse Informationen zu veröffentlichen. Gelangen bereits vorzeitig unternehmensinterne Informationen an die Börse, so kann dies dem Unternehmen sehr stark schaden.

Auf dem deutschen Börsenparkett werden die Handelsaktivitäten von gewissen Personen sehr stark beobachtet und es gibt zahlreiche sogenannte „Copytrader“, welche die Aktivitäten von sehr erfolgreichen Händlern kopieren. Auf diese Weise kann eine regelrechte Lawine aus Kauf- oder Verkaufsaktivitäten entstehen, die den Aktienpreis entweder in ungeahnte Höhen oder Tiefen katapultieren können. Die allgemeine Wirtschaft ist hiervon ebenfalls betroffen, da gewisse große Unternehmen nun einmal sehr starke Konjunkturtreiber in Deutschland sind. Auf diese Weise ist dann letztlich die gesamte Gesellschaft betroffen. Zudem muss auch der privaten Kleinanleger, der auf spekulativer Basis an der Börse handelt und durch den Handel von Insidern sein Kapital verlieren kann, erwähnt werden.

Bekämpfung von Insiderhandel: Maßnahmen und Herausforderungen

Es gibt seitens der Unternehmen sowie auch der Börse selbst bereits sehr viele Maßnahmen, um den Insiderhandel zu bekämpfen. Zahlreiche Unternehmen verpflichten ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und lassen sie auch entsprechende Erklärungen unterzeichnen. Im Fall eines Geheimnisverrats können diese Insider dann in wirtschaftlichen Regress von den Unternehmen genommen werden. Auch die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) ist mittels Kontrollen an der Börse sehr aktiv. Banken, über die Handelstätigkeiten abgewickelt werden, sind bei besonderen Auffälligkeiten zu einer Meldung verpflichtet.

Prominente Fälle von Insiderhandel in Deutschland

Insiderhandel hat in Deutschland eine lange und unrühmliche Tradition. Zu den prominentesten Fällen der letzten Jahre zählt die Verurteilung eines ehemaligen Mitarbeiters der amerikanischen Investmentbank Lazard, der gemeinsam mit einem Komplizen an der Börse sein Insiderwissen für eigene Handelsaktivitäten genutzt hatte. Die beiden Täter wurden letztlich vor dem Landgericht Frankfurt angeklagt und verurteilt. Der Ex-Mitarbeiter von Lazard erhielt aufgrund des Umstandes, dass er geständig gewesen ist, eine Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren auf Bewährung, sein Komplize wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und acht Monaten verurteilt. Dies ist laut Auskunft der BaFin die bislang höchste verhängte Strafe.

Prävention von Insiderhandel: Best Practices und Empfehlungen

Unternehmen sind in Deutschland dazu verpflichtet, sogenannte Ad-hoc Veröffentlichungen vorzunehmen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass bereits öffentlich bekannte Informationen nicht für den Insiderhandel genutzt werden können. In zahlreichen Unternehmen gibt es für die Mitarbeiter sogenannte E-Learning-Kurse, in denen auf die Gefahren des Insiderhandels hingewiesen und die Mitarbeiter sensibilisiert werden. Eine Privatperson, die mit der Thematik des Insiderwissens konfrontiert wird, sollte auf jeden Fall Abstand nehmen. Bereits der Versuch kann in Deutschland ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zukunftsaussichten: Wie könnte sich die rechtliche Lage ändern?

Da immer mehr Unternehmen an die Börse streben, ist aktuell davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Regularien im Kontext des Insiderhandels noch weiter verschärfen wird. Aktuell strebt der deutsche Gesetzgeber derartige Maßnahmen jedoch noch nicht an, da die Aufsicht der BaFin hervorragend funktioniert.

Insiderhandel im Vergleich zu anderen Formen der Wirtschaftskriminalität

Insiderhandel stellt eine spezielle Form der Wirtschaftskriminalität dar, die sich in verschiedenen Aspekten von anderen Delikten wie Korruption, Kartellbildung und Bilanzmanipulation unterscheidet. Während alle diese Straftaten die wirtschaftliche Integrität und das Vertrauen in den Markt untergraben können, gibt es wesentliche Unterschiede in Bezug auf die involvierten Akteure, die Art der unerlaubten Handlungen und die Herausforderungen bei der Verfolgung dieser Straftaten.

Einer der Hauptunterschiede besteht darin, dass Insiderhandel speziell auf Finanzmärkten stattfindet und auf dem Missbrauch von vertraulichen Informationen basiert, die den Handel mit Wertpapieren oder Finanzinstrumenten betreffen. Im Gegensatz dazu ist Korruption ein weitreichendes Phänomen, das in verschiedenen Branchen und Kontexten auftreten kann und den Missbrauch von Macht oder Einfluss für persönlichen Gewinn oder Vorteil beinhaltet.

Kartellbildung zielt hauptsächlich auf die Einschränkung des Wettbewerbs durch unerlaubte Absprachen zwischen Unternehmen ab, die zum Beispiel Preise, Produktionsmengen oder Aufteilung von Märkten betreffen. Demgegenüber nutzt der Insiderhandel vorrangig Informationen, um einen illegalen Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern zu erlangen.

Ein weiteres Delikt, die Bilanzmanipulation, bezieht sich auf das Verfälschen der finanziellen Berichterstattung eines Unternehmens, um dessen Performance besser darzustellen, als sie tatsächlich ist. Das Delikt des Insiderhandels hingegen erfordert nicht unbedingt, dass der Täter Einfluss auf die Berichterstattung eines Unternehmens nimmt, sondern lediglich, dass er vertrauliche Informationen gezielt ausnutzt.

Die Verfolgung von Insiderhandel bringt besondere Herausforderungen mit sich, da es oft eine komplexe und detektivische Arbeit erfordert, um Beweise für illegale Geschäfte auf Basis von vertraulichen Informationen zu finden. Oftmals sind solche Handlungen in der Fülle von legalen Geschäften schwer zu entdecken. Darüber hinaus ist die Kommunikation und Weitergabe von Insiderinformationen häufig verschleiert, um die Nachverfolgung zu erschweren.

Eine weitere Schwierigkeit bei der Verfolgung von Insiderhandel besteht darin, dass dieser häufig grenzübergreifend operiert, was die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden erforderlich macht. Im Gegensatz dazu sind andere Formen der Wirtschaftskriminalität, insbesondere Korruption und Kartellbildung, oft stärker in ein nationales oder regionales Umfeld eingebunden, was die strafrechtliche Verfolgung in vielen Fällen erleichtert.

Ebenso spielen bei der Verfolgung von Insiderhandel Technologie und Algorithmen eine wichtige Rolle, sowohl bei der Durchführung der illegalen Handlungen als auch bei deren Aufdeckung. Dies ist ein weiterer bedeutender Unterschied zu anderen Formen der Wirtschaftskriminalität, bei denen neue Technologien und Computeralgorithmen oft eine untergeordnete Rolle spielen.

Fazit und Zusammenfassung

An der Börse kann mit taktisch klug durchgeführten Kauf- und Verkaufstätigkeiten sehr viel Geld umgesetzt werden. Natürlich darf der Umstand nicht vergessen werden, dass es sich stets um Spekulationsgeschäfte handelt. Wer jedoch ein Insider bei einem börsennotierten Unternehmen ist und sein Wissen für Handelsaktivitäten nutzt, muss in Deutschland mit einer Geldstrafe oder alternativ dazu mit einer Maximalfreiheitsstrafe von 5 Jahren rechnen. Der Insiderhandel ist sprichwörtlich ein Spiel mit dem Feuer, da die BaFin Kontrollmaßnahmen installiert hat und die Banken, die den Handel für einen Anleger durchführen, bei Auffälligkeiten zu einer Meldung verpflichtet sind.

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