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Fahrlässige Gefährdung: Sperrfrist verlängert trotz Fahrsicherheitstraining

Ein Transportunternehmer stand wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht, nachdem sein Überholmanöver beinahe zur Frontalkollision führte. Um seine Existenz zu retten, bot der Mann zur Milderung ein Fahrsicherheitstraining an. Doch die Rücksichtslosigkeit des Manövers wog für das Gericht deutlich schwerer.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 NBs 604 Js 100271/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Augsburg
  • Datum: 03.06.2025
  • Aktenzeichen: 4 NBs 604 Js 100271/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsstrafrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer überholte eine Kolonne mit hohem Tempo und verursachte beinahe einen Frontalunfall. Er legte Berufung gegen seine Verurteilung wegen grober Gefährdung ein. Die Staatsanwaltschaft forderte eine längere Führerscheinsperre.
  • Die Rechtsfrage: Führt das extrem rücksichtslose Überholen zu einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs? War eine Verlängerung der Führerscheinsperre auf 12 Monate angemessen?
  • Die Antwort: Ja, die Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung wurde bestätigt. Das Gericht bewertete das riskante Überholen als grob rücksichtslos und sah eine längere Sperre als nötig an. Die ursprüngliche Führerscheinsperre wurde daher auf 12 Monate verlängert.
  • Die Bedeutung: Grob rücksichtsloses Überholen und Fahren unter hohem Tempo führt stets zum Entzug der Fahrerlaubnis. Selbst freiwillige Nachschulungen vor dem Urteil mildern die Sperrfrist selten, wenn das Gericht ein fortbestehendes Gefährdungsrisiko sieht.

Droht der Führerscheinentzug nach einem gefährlichen Überholmanöver?

Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers und die Realität auf vielen Landstraßen: Man steckt in einer Kolonne fest, der Gegenverkehr scheint frei, und man setzt zum Überholen an. Doch was passiert, wenn dieses Manöver beinahe tödlich endet und die Justiz eingreifen muss? Genau mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Augsburg in einem Urteil vom 03.06.2025 (Az. 4 NBs 604 Js 100271/24).

Dunkler SUV rast knapp an einem querstehenden Kleinwagen vorbei, der bei seinem Ausweichmanöver eine riesige Staubwolke aufwirbelt.
Gefährliches Überholen kann nach § 315c StGB den Führerscheinentzug bedeuten. | Symbolbild: KI

Im Zentrum des Geschehens stand der Fahrer eines Audi Q7, der am späten Nachmittag des 18. Oktober 2023 auf der B2 unterwegs war. Auf einem Streckenabschnitt, der auf 70 km/h begrenzt war, scherte er aus, um eine Kolonne von mindestens vier Fahrzeugen zu überholen. Was folgte, war eine beinahe frontale Kollision mit einem entgegenkommenden Toyota, dessen Fahrerin nur durch eine Vollbremsung und ein Ausweichmanöver ins Bankett einen schweren Unfall verhindern konnte. Besonders brisant wurde der Fall dadurch, dass der Angeklagte, ein Transportunternehmer, nach dem Beinahe-Crash nicht etwa langsamer fuhr, sondern von der Polizei wenig später mit über 140 km/h gemessen wurde. Vor Gericht ging es nun nicht nur um eine Geldstrafe, sondern um die wirtschaftliche Existenz des Mannes: Durfte er seinen Führerschein behalten oder musste er für lange Zeit zu Fuß gehen?

Wann gilt ein Überholvorgang als Straftat nach § 315c StGB?

Um die Härte des Urteils zu verstehen, muss man den Unterschied zwischen einer bloßen Ordnungswidrigkeit und einer Straftat kennen. Wer „nur“ falsch überholt, zahlt ein Bußgeld. Wer dabei jedoch Leib und Leben anderer gefährdet, landet schnell im Bereich des Strafgesetzbuches, genauer gesagt bei § 315c StGB, der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Dieser Paragraph verlangt zwei zentrale Elemente im Verhalten des Fahrers, die hier wie Zahnräder ineinandergreifen. Erstens muss das Verhalten „Grob verkehrswidrig“ sein. Das bedeutet, dass der Fahrer die Verkehrsregeln in besonders schwerem Maße verletzt hat. Zweitens muss er „rücksichtslos“ handeln. Das ist eine Charakterfrage: Der Fahrer muss sich aus eigensüchtigen Motiven – etwa um schneller voranzukommen – über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzen. Wenn diese Punkte erfüllt sind und dadurch eine Konkrete Gefahr entsteht (ein „Beinahe-Unfall“), sieht das Gesetz (§ 69 StGB) eine drastische Konsequenz vor: Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dann keine Option mehr, sondern die Regel. Man spricht juristisch von einer „Regelvermutung“. Das Gericht geht also davon aus, dass jemand, der so fährt, charakterlich ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, es sei denn, es liegen ganz besondere Ausnahmen vor.

Warum wurde die Fahrerlaubnis trotz Milderungsgründen entzogen?

Das Herzstück dieses Prozesses war das Ringen der Verteidigung gegen diese Regelvermutung. Der Angeklagte gab den Überholvorgang zwar zu, versuchte aber, die Schwere der Tat herunterzuspielen und seine Eignung als Fahrer zu beweisen. Das Gericht musste detailliert prüfen, ob hier wirklich Rücksichtslosigkeit vorlag oder nur ein einmaliges Augenblicksversagen.

War das Überholen wirklich „grob rücksichtslos“?

Ein zentraler Streitpunkt war die Frage, ob der Audi-Fahrer die Gefahr hätte absehen können. Hier stützte sich die Kammer auf die präzisen Berechnungen eines Sachverständigen. Die Fakten sprachen eine deutliche Sprache gegen den Angeklagten. Die einsehbare Strecke betrug zwar 530 Meter, doch für einen sicheren Überholvorgang standen effektiv nur 318 Meter zur Verfügung. Um an der Kolonne vorbeizukommen, musste der Angeklagte seinen Audi Q7 auf mindestens 120 km/h beschleunigen – und das in einer 70er-Zone.

Das Gericht argumentierte, dass dies kein bloßes „Versehen“ gewesen sein kann. Wer eine ganze Kolonne überholt, trifft eine bewusste Entscheidung, die über mehrere Sekunden andauert. Der Angeklagte sah, dass die Lücken in der Kolonne eng waren, und entschied sich dennoch, weiter Gas zu geben, statt hinter dem dritten Fahrzeug einzuscheren. Dass er dabei eine Frontalkollision nur um Haaresbreite (weniger als fünf Meter Abstand zum Toyota vor dem Ausweichen) vermied, wertete das Gericht als Beweis für die absolute Rücksichtslosigkeit. Er nahm billigend in Kauf, andere zu gefährden, nur um sein eigenes Fortkommen zu beschleunigen.

Kann ein Fahrsicherheitstraining die Sperrfrist verkürzen?

Die Verteidigung versuchte, die Fahrerlaubnis mit dem Argument zu retten, der Angeklagte habe sich gebessert. Er legte Bescheinigungen über ein absolviertes Fahrsicherheitstraining und ein einstündiges verkehrspsychologisches Beratungsgespräch vor. Zudem entschuldigte er sich bei der geschädigten Toyota-Fahrerin.

Das Landgericht ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Ein einzelnes Sicherheitstraining und eine einzige Stunde beim Verkehrspsychologen reichen nach Ansicht der Richter nicht aus, um tiefsitzende charakterliche Mängel zu beheben, die zu einer solchen Fahrweise führen. Besonders schwer wog hier das Verhalten nach der Tat. Statt geschockt und vorsichtig weiterzufahren, raste der Angeklagte weiter und wurde kurz darauf von der Polizei in einer 100er-Zone mit über 140 km/h gemessen. Dieses „Nachtatverhalten“ zerstörte jede positive Prognose. Es zeigte dem Gericht, dass dem Fahrer die Einsicht in die Gefährlichkeit seines Tuns völlig fehlte.

Warum verlängerte das Gericht die Sperrfrist auf 12 Monate?

Ursprünglich hatte das Amtsgericht eine Sperrfrist von zehn Monaten verhängt. Doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, weil ihr das zu mild erschien – und das Landgericht stimmte zu. Die Richter betonten, dass der Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor den beruflichen Interessen des Angeklagten hat. Zwar ist der Mann als Transportunternehmer auf den Führerschein angewiesen, doch wer sein Fahrzeug als Waffe einsetzt, muss die konsequenten Härten hinnehmen.

Die Kammer erhöhte die Sperrfrist daher auf 12 Monate. Das bedeutet, die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf dieses Jahres keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Diese Zeit sei notwendig, um das massive Verhaltensdefizit aufzuarbeiten. Wirtschaftliche Einbußen, so das Gericht nüchtern, müsse er durch die Einstellung eines Ersatzfahrers kompensieren.

Welche Folgen hat eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung?

Das Urteil des Landgerichts Augsburg setzt ein klares Signal: Wer rücksichtslos überholt, riskiert nicht nur Blechschäden, sondern seine Mobilität. Der Angeklagte wurde rechtskräftig wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis und der verhängten Sperre von einem Jahr bleibt die Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 65 Euro (insgesamt 9.100 Euro) bestehen.

Zusätzlich muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen, wobei die Berufungsgebühr leicht ermäßigt wurde, da die Verteidigung zumindest in Randbereichen Argumente vorbringen konnte. Die Entscheidung macht deutlich, dass „sportliches Fahren“ auf öffentlichen Straßen schnell als kriminelles Unrecht gewertet wird, insbesondere wenn Unbeteiligte nur durch viel Glück und eigene Reaktionsschnelligkeit einem Unfall entgehen. Für den Angeklagten bedeutet dies nun: Ein Jahr ohne Führerschein und der mühsame Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, vermutlich inklusive einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Die Urteilslogik

Wer bewusst Leib und Leben anderer im Straßenverkehr gefährdet, verwirkt seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs unwiderruflich.

  • Rücksichtslosigkeit als Charaktermerkmal: Grob rücksichtslos handelt, wer eine bewusste, über mehrere Sekunden andauernde Entscheidung trifft, die eigene Beschleunigung über die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu stellen, selbst wenn dies eine Beinahe-Frontalkollision zur Folge hat.
  • Fehlende Einsicht zerstört Milderungsgründe: Milderungsgründe wie absolvierte Sicherheitstrainings entkräften die Regelvermutung der Ungeeignetheit nur, wenn das Nachtatverhalten eine tiefgreifende und ehrliche Einsicht in die Gefährlichkeit des eigenen Handelns beweist.
  • Schutz der Allgemeinheit übersteigt wirtschaftliche Notwendigkeit: Die Gerichte müssen den Schutz der Allgemeinheit vor charakterlich ungeeigneten Verkehrsteilnehmern stets höher gewichten als die beruflichen oder wirtschaftlichen Interessen des Verurteilten.

Die Justiz signalisiert konsequent, dass das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht als Mittel zur Durchsetzung eigensüchtiger Ziele missbraucht werden darf.


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Experten Kommentar

Viele halten ein Fahrsicherheitstraining für das juristische Äquivalent eines Ablasshandels, um den Führerschein doch noch zu retten. Dieses Urteil zieht hier eine klare rote Linie: Kosmetische Bemühungen reichen nicht aus, um die Regelvermutung gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis zu widerlegen. Das Gericht stellte konsequent fest, dass die sofortige Weiterfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit nach dem Beinahe-Crash keinerlei Einsicht zeigte. Wer so rücksichtslos fährt und dadurch andere gefährdet, muss mit der vollen Härte rechnen; die eigene wirtschaftliche Existenz ist dann zweitrangig gegenüber dem Schutz der Allgemeinheit.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann wird Falsch-Überholen zur Straftat (§ 315c StGB) und kostet den Führerschein?

Falsches Überholen wird zur Straftat nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), wenn es zwei entscheidende Kriterien erfüllt. Das Manöver muss grob verkehrswidrig und rücksichtslos erfolgen. Nur wenn diese Kombination vorliegt und eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben Dritter entsteht, drohen der Führerscheinentzug und eine empfindliche Geldstrafe. Diese Schwelle trennt eine teure Ordnungswidrigkeit von einer existenzbedrohenden Straftat.

Grobe Verkehrswidrigkeit beschreibt eine massive Verletzung grundlegender Verkehrsregeln, wie das Überholen trotz Verbots oder mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Ein Beispiel hierfür ist das Fahren mit 120 km/h in einer erlaubten 70er-Zone. Die Rücksichtslosigkeit definiert die subjektive Motivation des Fahrers. Er handelt aus eigensüchtigen Motiven – etwa um Zeit zu gewinnen – und setzt sich über die Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinweg.

Entscheidend für eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ist der Nachweis einer konkreten Gefahr. Dabei handelt es sich um einen tatsächlichen Beinahe-Unfall, bei dem Unbeteiligte nur durch extremes Ausweichen oder eine Vollbremsung eine Kollision verhinderten. Oft beweisen Sachverständige dies durch die Messung eines Abstands von weniger als fünf Metern. Liegen diese Voraussetzungen vor, gilt die sogenannte Regelvermutung (§ 69 StGB): Das Gericht sieht den Fahrer automatisch als charakterlich ungeeignet an, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Suchen Sie bei einer Strafanzeige wegen § 315c StGB sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf, der objektiv prüfen kann, ob die Kriterien der Rücksichtslosigkeit und konkreten Gefahr objektiv beweisbar sind.


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Kann ich die Sperrfrist für meinen Führerschein durch Fahrsicherheitstrainings verkürzen?

In Fällen grober Rücksichtslosigkeit sind einzelne Maßnahmen wie ein Fahrsicherheitstraining oder ein kurzes Beratungsgespräch praktisch wirkungslos. Gerichte erwarten, dass eine tiefsitzende charakterliche Verhaltensänderung glaubhaft belegt wird, um die Sperrfrist zu verkürzen. Ein bloßes Sicherheitstraining reicht für die Annahme einer positiven Prognose fast nie aus.

Wenn Ihnen wegen gefährlicher Fahrweise die Regelvermutung der Ungeeignetheit unterstellt wird, benötigen Sie mehr als nur oberflächliche Nachweise. Gerichte werten einzelne Kurse oft lediglich als verzweifelten Versuch, die beruflichen oder privaten Konsequenzen abzuwenden, wenn kein glaubwürdiger Prozess der inneren Aufarbeitung vorliegt. Um die Sperrfrist zu reduzieren, müssten Sie eine intensive, strukturierte und über einen längeren Zeitraum nachgewiesene Therapie oder Schulung vorweisen. Diese muss tiefsitzende Mängel in Ihrer Risikoeinschätzung adressieren.

Das Landgericht Augsburg verdeutlichte diese Haltung in einem Fall von rücksichtslosem Überholen klar. Obwohl der Fahrer ein Sicherheitstraining und eine Stunde Verkehrspsychologie vorlegte, lehnten die Richter dies als unzureichend ab, um tiefsitzende charakterliche Mängel zu beheben. Besonders entkräftet wurde die Bemühung durch das Nachtatverhalten: Der Fahrer fuhr nach dem Beinahe-Unfall sofort mit 140 km/h weiter. Dieses Verhalten demonstrierte völlige Einsichtslosigkeit und zerstörte jede positive Prognose.

Beauftragen Sie sofort einen Verkehrspsychologen mit einem ausführlichen Gutachten über Ihre Ursachenanalyse und Ihr neues Risikobewusstsein, um glaubhaft Besserung zu belegen.


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Was bedeutet die juristische ‚Regelvermutung‘ für meinen Führerschein als Berufsfahrer?

Die juristische Regelvermutung ist in § 69 StGB verankert. Sie besagt, dass das Gericht bei besonders schweren Verkehrsdelikten automatisch die charakterliche Ungeeignetheit unterstellt, ein Fahrzeug zu führen. Für Berufsfahrer bedeutet dies eine harte Wahrheit: Der Schutz der Allgemeinheit steht über der individuellen Existenzsicherung. Die Notwendigkeit des Führerscheins schützt nicht automatisch vor dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Regel dient dem präventiven Schutz der Bevölkerung vor Fahrern, die ihr Fahrzeug als Waffe missbrauchen oder extrem rücksichtslos handeln. Gerichte wenden die Regelvermutung immer an, wenn Tatbestände wie die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) erfüllt sind. Die Folge ist der zwingende Entzug der Fahrerlaubnis. Selbst wenn Sie als Transportunternehmer auf Ihren Lkw angewiesen sind, bewertet das Gericht dies nicht als ausreichende Milderung, um die Konsequenz abzuwenden.

Ihre existenzbedrohende Situation wird nüchtern als ein kompensierbares Risiko betrachtet. Die Gerichte fordern in solchen Fällen die Einstellung eines Ersatzfahrers, anstatt die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gefährden. Eine Ausnahme von der Regelvermutung ist nur möglich, wenn die Schwere der Tat weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Delikte liegt. Ein Beinahe-Frontalunfall durch rücksichtsloses Überholen erfüllt diese extrem hohe Anforderung nahezu nie.

Konzentrieren Sie die Verteidigungsstrategie Ihres Anwalts daher auf den Zweifel an den Kernelementen der Straftat, wie Rücksichtslosigkeit oder konkreter Gefahr.


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Wie beeinflusst mein Verhalten nach der Tat die Entscheidung über den Führerscheinentzug?

Ihr Verhalten unmittelbar nach dem gefährlichen Manöver, das sogenannte Nachtatverhalten, spielt eine überragende Rolle bei der gerichtlichen Entscheidung. Es dient dem Gericht als direkter Charaktertest, um Ihre Einsicht und Ihre zukünftige Fahrprognose zu bewerten. Zeigen Sie keine Reue oder fahren aggressiv weiter, kann dies die Sperrfrist drastisch verlängern.

Das Gericht prüft sehr genau, ob die charakterlichen Mängel, die zur groben Rücksichtslosigkeit führten, nur ein Augenblicksversagen waren oder tiefsitzend sind. Fehlt die Schockreaktion nach einem Beinahe-Unfall und setzen Sie die aggressive Fahrweise unmittelbar fort, zerstört das jede positive Prognose. Die Richter sehen darin den Beweis für ein massives Verhaltensdefizit und nehmen an, dass dem Fahrer die Einsicht in die Gefährlichkeit seines Tuns völlig fehlt.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Härte dieser Bewertung: Fuhr ein Angeklagter nach einem lebensgefährlichen Überholvorgang sofort mit über 140 km/h in einer 100er-Zone weiter, werteten die Richter dies als deutliches negatives Signal. Obwohl die Verteidigung später mildernde Faktoren, wie eine Entschuldigung bei der Geschädigten, vorbrachte, entkräftete die fortgesetzte Raserei diese Versuche vollständig. Das Gericht stufte das Verhalten nach der Tat als entscheidendes Argument für die Notwendigkeit eines Führerscheinentzugs ein.

Um zumindest einen positiven Ansatzpunkt zu schaffen, dokumentieren Sie sofort eine schriftliche und aufrichtige Entschuldigung bei der geschädigten Person.


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Welche Schritte muss ich nach dem Führerscheinentzug unternehmen, um ihn wiederzubekommen (MPU)?

Der Führerscheinentzug aufgrund grober Rücksichtslosigkeit oder Gefährdung des Straßenverkehrs macht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nahezu unvermeidbar. Der wichtigste Schritt ist, die gesamte Sperrfrist aktiv zur glaubhaften Aufarbeitung Ihres Fehlverhaltens zu nutzen. Warten Sie damit nicht bis kurz vor Ende der Frist, da Gutachter eine kurzfristige Scheinanpassung als unglaubwürdig ablehnen. Ziel ist der Nachweis, dass Sie die Ursachen Ihres Verhaltensdefizits verstanden und behoben haben.

Die Führerscheinstelle ordnet die MPU an, weil die Tat auf tiefsitzende charakterliche Mängel hinweist. Sie müssen dem Gutachter beweisen, dass diese Defizite behoben sind und Sie dauerhaft gelernt haben, Verantwortung zu übernehmen. Eine kurzfristige Alibi-Vorbereitung, beispielsweise erst im zehnten Monat der Sperrfrist, wird als unzureichend gewertet. Die notwendige Verhaltensänderung muss dokumentiert und über einen längeren Zeitraum nachvollziehbar sein, um eine positive Prognose zu erhalten.

Beginnen Sie deshalb sofort nach Rechtskraft des Urteils mit der strukturierten Vorbereitung. Kontaktieren Sie einen qualifizierten Verkehrspsychologen, der Ihnen hilft, einen roten Faden für die MPU zu entwickeln. Stellen Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis etwa drei Monate vor dem Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Behörde. Nur dann kann die MPU offiziell angeordnet werden, sodass der gesamte Prozess rechtzeitig abgeschlossen ist und Sie mobil bleiben.

Nutzen Sie die Wartezeit aktiv und dokumentieren Sie Ihre Aufarbeitung lückenlos, um die MPU beim ersten Versuch erfolgreich zu bestehen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine schwere Straftat, die vorliegt, wenn ein Fahrer durch rücksichtsloses oder grob verkehrswidriges Verhalten Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte anderer Menschen in konkrete Gefahr bringt. Dieses Gesetz trennt eine einfache Ordnungswidrigkeit von einem Verbrechen, da der Staat damit die Öffentlichkeit vor Fahrern schützen will, die elementare Sicherheitsregeln massiv missachten.
Beispiel: Der Transportunternehmer wurde nach dem Überholmanöver angeklagt, weil er durch sein Handeln beinahe eine frontale Kollision verursachte und damit eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB verwirklichte.

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Grob verkehrswidrig

Juristen nennen ein Verhalten grob verkehrswidrig, wenn ein Fahrer grundlegende Verkehrsregeln in besonders schwerem und offenkundigem Maße verletzt. Das Gesetz benötigt dieses Element, um zu bewerten, ob die Verletzung der Verkehrsregeln eine so erhebliche Qualität aufweist, dass sie überhaupt strafrechtlich relevant wird.
Beispiel: Weil der Audi-Fahrer mitten in einer 70er-Zone zur Überholung einer Kolonne auf 120 km/h beschleunigte, sah das Gericht dies als eindeutig grob verkehrswidrig an.

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Konkrete Gefahr

Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn die Gefahr nicht nur abstrakt besteht, sondern der Unfall tatsächlich nur vom Zufall oder der schnellen Reaktion eines Dritten verhindert wurde – also ein echter Beinahe-Unfall. Um eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu rechtfertigen, muss der Nachweis einer konkreten Gefahr erbracht werden, da erst diese unmittelbare Bedrohung das Strafmaß rechtfertigt.
Beispiel: Die Richter sahen eine konkrete Gefahr als bewiesen an, da die entgegenkommende Toyota-Fahrerin nur durch eine Vollbremsung und das Ausweichen ins Bankett einen schweren Unfall verhindern konnte.

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Nachtatverhalten

Das Nachtatverhalten umfasst alle Handlungen und Äußerungen eines Angeklagten, die nach der eigentlichen Straftat stattfinden, und die das Gericht zur Beurteilung seiner Einsicht und Prognose heranzieht. Durch die Analyse des Verhaltens nach der Tat überprüfen Richter, ob der Täter Reue zeigt und ob die Gefahr besteht, dass er künftig erneut gegen die Gesetze verstoßen wird.
Beispiel: Das positive Gutachten über das Fahrsicherheitstraining wurde durch das Nachtatverhalten des Angeklagten zunichtegemacht, weil er nach dem Beinahe-Crash sofort mit 140 km/h gemessen wurde.

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Regelvermutung (§ 69 StGB)

Die Regelvermutung ist eine gesetzliche Annahme, die bei bestimmten schweren Verkehrsdelikten greift und besagt, dass der Täter automatisch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Dieses juristische Instrument dient dem präventiven Schutz der Allgemeinheit, da es den Gerichten die zwingende Anweisung gibt, in solchen Fällen die Fahrerlaubnis zu entziehen, es sei denn, es liegen seltene Ausnahmen vor.
Beispiel: Wegen der grob rücksichtslosen Fahrweise des Transportunternehmers trat die Regelvermutung des § 69 StGB ein, was den Entzug der Fahrerlaubnis zur zwingenden Konsequenz machte.

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Sperrfrist

Die Sperrfrist ist ein zeitlich festgelegter Abschnitt, während dessen die Verwaltungsbehörde dem Verurteilten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Mithilfe der Sperrfrist will das Gericht sicherstellen, dass dem Fahrer genügend Zeit zur Verfügung steht, um seine tiefsitzenden charakterlichen Mängel aufzuarbeiten und eine positive Verkehrsprognose zu schaffen.
Beispiel: Da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, verlängerte das Landgericht Augsburg die ursprüngliche Sperrfrist von zehn auf zwölf Monate, um die Schwere der Tat angemessen zu ahnden.

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Das vorliegende Urteil


LG Augsburg – Az.: 4 NBs 604 Js 100271/24 – Urteil vom 03.06.2025


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