Das beschleunigte Verfahren (§§ 417 ff. StPO) reduziert die Zeit zwischen Tat und Urteil erheblich, oft auf wenige Stunden. Als Beschuldigter verlieren Sie dabei wichtige Schutzmechanismen wie die schriftliche Anklage (Anklageschrift) oder Zeit zur Besprechung mit Ihrem Anwalt. Trotz der begrenzten Haftstrafe drohen gravierende Folgen bis hin zum Führerscheinentzug. Wann dürfen Richter dieses Eilverfahren anwenden und wie wehren Sie sich gegen die kurzfristige Verfahrensführung?
Übersicht
- Das Wichtigste zum beschleunigten Verfahren
- Wie läuft das beschleunigte Verfahren ab?
- Wann ist ein beschleunigtes Verfahren zulässig?
- Wie unterscheidet sich das beschleunigte Verfahren vom normalen Strafprozess?
- Alternative: Beschleunigtes Verfahren oder Strafbefehl?
- Wann wird Hauptverhandlungshaft angeordnet?
- Besonderheiten bei ausländischen Beschuldigten
- Welche Strafe droht im beschleunigten Verfahren?
- Wie können Sie sich gegen das beschleunigte Verfahren wehren?
- Experten-Einblick
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gilt das beschleunigte Verfahren auch bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz?
- Bleibt ein Eintrag im Führungszeugnis trotz Urteil im beschleunigten Verfahren?
- Darf die Verhandlung ohne vorherige Akteneinsicht des Anwalts stattfinden?
- Kann ich den Rechtsmittelverzicht im beschleunigten Verfahren rückgängig machen?
- Muss ich die Kosten für den Pflichtverteidiger bei einer Verurteilung selbst zahlen?

Das Wichtigste zum beschleunigten Verfahren
- Die Freiheitsstrafe ist im beschleunigten Verfahren auf maximal 1 Jahr begrenzt – Führerscheinentzug ist dennoch möglich.
- Die Ladungsfrist zur Hauptverhandlung beträgt im beschleunigten Verfahren häufig nur 24 Stunden oder weniger; oft entfällt die schriftliche Anklageschrift komplett.
- Gegen Jugendliche von 14 bis 17 Jahren ist das beschleunigte Verfahren gesetzlich verboten.
- Ein Pflichtverteidiger wird im beschleunigten Verfahren bestellt, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten zu erwarten ist.
- Die spezielle Hauptverhandlungshaft darf höchstens 1 Woche dauern, um den Prozess zu sichern.
- Eine Berufung verhindert die Rechtskraft (Suspensiveffekt, also die aufschiebende Wirkung, die den Strafantritt vorerst verhindert) des Urteils. Dies erzwingt eine komplette Neuverhandlung vor dem Landgericht.
Wie läuft das beschleunigte Verfahren ab?
Die Polizei nimmt Sie fest. Wenige Stunden später sitzen Sie nicht in einer Zelle der Wache, sondern bereits im Gerichtssaal vor einem Richter. Es gibt keine schriftliche Anklageschrift, die Sie wochenlang vorher studieren konnten. Ihr Anwalt ist erst seit wenigen Minuten bei Ihnen. Das ist kein fiktives Szenario, sondern Realität an deutschen Amtsgerichten. Der Fachbegriff dafür lautet: Das beschleunigte Verfahren (§§ 417 ff. StPO).

Der Ablauf im Zeitraffer: Von der Tat zum Urteil
- Schritt 1: Festnahme & Beweissicherung
Die Polizei nimmt Sie fest (oft auf frischer Tat). Beweise werden sofort gesichert. - Schritt 2: Antrag der Staatsanwaltschaft
Statt einer langen Ermittlung stellt der Staatsanwalt sofort (mündlich oder kurz schriftlich) den Antrag auf das beschleunigte Verfahren. - Schritt 3: Vorführung bei Gericht
Oft noch am selben oder nächsten Tag sitzen Sie vor dem Richter. Die Ladungsfrist beträgt maximal 24 Stunden, kann aber ganz entfallen. - Schritt 4: Sofort-Urteil
Die Verhandlung ist kurz. Das Urteil ergeht meist sofort im Termin. Ohne Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung) wird es oft direkt vollstreckt.
Der Staat greift zu diesem Instrument, wenn die Strafe der Tat „auf dem Fuße“ folgen soll. Kriminalpolitisch soll diese unmittelbare Reaktion Täter abschrecken und der Bevölkerung zeigen, dass der Rechtsstaat handlungsfähig ist. Kritiker (wie der Deutsche Anwaltverein) bezeichnen diese Praxis oft als „Justiz light“, da die sogenannte Prozessökonomie – also die schnelle, ressourcenschonende Erledigung von Verfahren – hier oft Vorrang vor einer gründlichen Wahrheitsfindung (Amtsaufklärungsgrundsatz, also die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von sich aus umfassend zu ermitteln) hat.
Für Sie als Betroffenen bedeutet das Verfahren vor allem eins: erheblichen Zeitdruck. Sie haben kaum Gelegenheit, Beweise zu sammeln oder Zeugen zu benennen. Das beschleunigte Verfahren am Amtsgericht ist ein wirksames Instrument der Justiz. Dieses Instrument verliert jedoch an Wirkung, wenn Sie Ihre Rechte kennen. Unser Rechtsanwalt für Strafrecht weiß genau, an welchen Stellen wir das Verfahren für Sie verlangsamen oder stoppen können.
Wann ist ein beschleunigtes Verfahren zulässig?
Nicht jeder Fall eignet sich für den „kurzen Prozess“. Der Gesetzgeber hat in § 417 StPO hohe Hürden errichtet. Die Entscheidung liegt allein bei der Staatsanwaltschaft. Nur sie kann den Antrag stellen. Das Gericht kann diesen jedoch ablehnen, wenn die Voraussetzungen fehlen. Damit der Staatsanwalt Sie überhaupt im beschleunigten Verfahren anklagen darf, muss mindestens eine dieser Bedingungen vorliegen:
Welche Fälle gelten als einfacher Sachverhalt?
[…] „wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist“ (§ 417 StPO)
Ein Fall gilt als einfach, wenn der Sachverhalt überschaubar ist. Er darf keine komplizierten Gutachten erfordern oder schwierige rechtliche Vorfragen aufwerfen. Typische Beispiele sind der Ladendiebstahl, das „Schwarzfahren“ (Erschleichen von Leistungen) oder kleine Betäubungsmitteldelikte. Sobald die Tat komplexe Ermittlungen erfordert – etwa bei Wirtschaftskriminalität oder Bandendiebstahl – ist das beschleunigte Verfahren unzulässig.
Wann gilt die Beweislage als klar?
Alternativ oder ergänzend fordert das Gesetz eine klare Beweislage. Konkret geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Schuld des Täters ohne lange Beweisaufnahme feststeht. Dies ist meistens dann der Fall, wenn:
- Sie ein umfassendes Geständnis ablegen.
- Sie „auf frischer Tat“ von der Polizei oder einem Ladendetektiv gestellt wurden.
- Eindeutige Beweismittel wie Videoaufnahmen oder DNA-Spuren vorliegen.
Unser Rechtsanwalt für Strafrecht zur Strategie: Ein Geständnis ist der einfachste Weg für die Staatsanwaltschaft, die Hürde der „klaren Beweislage“ zu nehmen. Taktisch sollten Sie bedenken: Wenn Sie schweigen, muss der Staatsanwalt die Beweise ohne Ihre Hilfe präsentieren. Wir prüfen für Sie genau, ob die Beweislage wirklich so klar ist, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, um eine Überleitung in das sicherere Normalverfahren zu erreichen.
Gilt das beschleunigte Verfahren auch für Jugendliche?
Wie bereits eingangs erwähnt, schützt eine wichtige gesetzliche Ausnahme junge Menschen: Das beschleunigte Verfahren gegen Jugendliche von 14 bis 17 Jahren ist gemäß § 79 JGG strikt untersagt. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, der Zeit und genaue Prüfung erfordert. Bei Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) ist das Verfahren zwar theoretisch möglich, doch die Praxis lehnt es meist ab, wenn das Gericht noch prüfen muss, ob Jugendstrafrecht gilt.
Das Wichtigste zu den Voraussetzungen:
- Einfacher Sachverhalt: Der Fall muss überschaubar sein (z. B. Ladendiebstahl) und darf keine komplexen Ermittlungen erfordern.
- Klare Beweislage: Die Schuld muss offensichtlich sein, etwa durch ein Geständnis oder eine Festnahme auf frischer Tat.
- Altersgrenze: Gegen Jugendliche (14–17 Jahre) ist das beschleunigte Verfahren gesetzlich unzulässig.
Wie unterscheidet sich das beschleunigte Verfahren vom normalen Strafprozess?
Die größte Gefahr liegt für Sie in der Abweichung vom normalen Strafprozess. Im Regelverfahren schützt Sie das sogenannte Zwischenverfahren: Ein Richter prüft die Anklage auf Fehler (im Rahmen der Entscheidung über den Eröffnungsbeschluss), bevor er sie zulässt. Dieser wichtige Schutz fehlt Ihnen hier komplett (§ 418 StPO). Sie landen ohne Prüfung direkt in der Hauptverhandlung.

Gibt es eine schriftliche Anklageschrift?
Im Normalfall erhalten Sie eine Anklageschrift per Post. Sie können diese mit Ihrem Anwalt prüfen und Fehler suchen. Im beschleunigten Verfahren verzichtet die Staatsanwaltschaft auf dieses Dokument. Der Staatsanwalt trägt die Anklage zu Beginn der Verhandlung mündlich vor. Sie erfahren oft erst im Gerichtssaal, was genau Ihnen die Anklage vorwirft und welche Paragraphen gelten. Sie müssen unverzüglich reagieren.
Wie viel Zeit bleibt für die Vorbereitung?
Bedeutsamer ist die Verkürzung der Vorbereitungszeit. Normalerweise muss zwischen der Zustellung der Ladung und dem Prozess mindestens 1 Woche liegen. Im beschleunigten Verfahren schrumpft diese Ladungsfrist auf 24 Stunden zusammen. Werden Sie direkt vorgeführt, gibt es gar keine Frist. Sie haben also oft keine Zeit, Entlastungszeugen zu finden oder Dokumente zu besorgen.
Praxis-Hürde Zeitdruck: Auch wenn alles schnell gehen muss, haben Sie das Recht auf eine faire Verteidigung. Wenn Sie den konkreten Vorwurf erst im Gerichtssaal erfahren, sollten Sie oder Ihr Anwalt sofort beantragen, die Sitzung zu unterbrechen. Richter gewähren diese kurze Auszeit meist, um formale Verfahrensfehler zu vermeiden, die das Urteil angreifbar machen (sogenannte Revisionsgründe). Nutzen Sie diese Minuten zur vertraulichen Besprechung!
Hier ein direkter Vergleich, der zeigt, wie massiv Ihre Rechte beschnitten werden:
- Regelverfahren: Wie bereits erläutert, bietet dieses den Schutz einer schriftlichen Anklage, die Vorab-Prüfung durch das Gericht sowie eine Vorbereitungszeit von mindestens 1 Woche.
- Beschleunigtes Verfahren: Im Gegensatz dazu stehen die bereits genannten Merkmale wie die oft nur mündliche Anklage, der Wegfall der Vorab-Prüfung und eine extrem verkürzte Vorbereitungszeit von häufig unter 24 Stunden.
Alternative: Beschleunigtes Verfahren oder Strafbefehl?
Oft werden diese beiden Verfahrensarten verwechselt, da beide der Entlastung der Justiz bei einfachen Straftaten dienen. Doch für den Beschuldigten ist der Unterschied gewaltig:
| Kriterium | Strafbefehl | Beschleunigtes Verfahren | Normalverfahren |
|---|---|---|---|
| Hauptverhandlung | Nein (schriftlich) | Ja (sofort/kurzfristig) | Ja (nach Wartezeit) |
| Anklageform | Schriftlicher Antrag | Oft nur mündlich | Schriftliche Anklageschrift |
| Beweisaufnahme | Keine (Aktenlage) | Vereinfacht (Verlesung) | Streng (Zeugen live) |
| Max. Strafe | 1 Jahr (nur Bewährung) | 1 Jahr Freiheitsstrafe | Gesetzlicher Rahmen |
| Rechtsmittel | Einspruch (2 Wochen) | Berufung (1 Woche) | Berufung/Revision |
Wichtig zu wissen: Das Gesetz sieht vor, dass das Strafbefehlsverfahren Vorrang hat. Kann die Justiz den Sachverhalt schriftlich klären, darf die Staatsanwaltschaft kein beschleunigtes Verfahren beantragen. Verteidiger nutzen diesen Hebel oft: Sie beantragen, das beschleunigte Verfahren abzulehnen und stattdessen einen Strafbefehl zu erlassen. Dies erspart Ihnen den Auftritt vor Gericht und oft auch die sofortige Vollstreckung.
Wann wird Hauptverhandlungshaft angeordnet?
Viele Beschuldigte fragen sich, warum sie überhaupt so schnell vor dem Richter stehen. Der Grund liegt oft in der sogenannten Hauptverhandlungshaft nach § 127b StPO. Dieser spezielle Haftgrund (ein Sicherungsverfahren zur Gewährleistung der Hauptverhandlung) erlaubt es dem Richter, Sie bis zur Verhandlung einzusperren, wenn er befürchtet, dass Sie sonst nicht zum Termin erscheinen.
„Der Haftbefehl ist aufzuheben, wenn nicht spätestens 1 Woche nach der Festnahme Hauptverhandlung anberaumt ist“ […] (§ 127b Abs. 3 StPO)
Das trifft besonders häufig Menschen ohne festen Wohnsitz oder sogenannte „reisende Täter“. Die Justiz nutzt die Haft, um die Durchführung des Verfahrens zu sichern. Doch der Gesetzgeber hat hier eine strikte Grenze gezogen: Die Haft darf maximal 1 Woche dauern. Schafft es das Gericht nicht, den Prozess innerhalb dieser Woche anzuberaumen, muss der Haftbefehl aufgehoben werden.

Wichtig: Dies ist nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen. Sie kommen zwar auf freien Fuß, das Strafverfahren gegen Sie läuft aber weiter – dann meist im regulären Verfahren.
Diese Situation erzeugt erheblichen psychologischen Druck. Sie sitzen in Haft, wollen „nur noch raus“ und neigen vielleicht dazu, vorschnell alles zuzugeben. Doch hier müssen Sie aufpassen: Wenn Sie unter Zeitdruck gestehen, verbauen Sie sich oft Ihre Chancen auf eine wirksame Verteidigung.
Wird die Haftzeit auf die Strafe angerechnet?
Eine wichtige Frage für alle Betroffenen: Die Zeit in der Haft ist nicht „verloren“. Wenn Sie später verurteilt werden (egal ob Freiheits- oder Geldstrafe), wird die aus Anlass derselben Tat erlittene Haft nach § 51 StGB in der Regel voll auf die Strafe angerechnet. Sie müssen diese Zeit also normalerweise nicht noch einmal „absitzen“.
Kernpunkte zur Hauptverhandlungshaft:
- Zweck: Sie dient der Sicherung der Teilnahme an der Verhandlung, oft bei fehlendem festen Wohnsitz.
- Dauer: Die Haft ist auf maximal eine Woche begrenzt; findet kein Termin statt, muss der Haftbefehl aufgehoben werden.
- Anrechnung: Die Zeit in Haft wird später voll auf eine verhängte Strafe angerechnet.
Besonderheiten bei ausländischen Beschuldigten
Das beschleunigte Verfahren wird in der Praxis überdurchschnittlich oft gegen Touristen, Durchreisende oder ausländische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland angewandt. Für diese Gruppe gelten aber besondere Schutzrechte, da die Sprachbarriere im „Eiltempo“ des Verfahrens ein erhebliches Risiko für Fehlurteile darstellt.
Haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher?
Da es keine schriftliche, übersetzte Anklageschrift gibt, ist der Dolmetscher Ihre einzige Brücke zum Verständnis des Vorwurfs. Gemäß § 187 GVG haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher oder Übersetzer. Dieser muss während der gesamten Verhandlung anwesend sein.
Ein wichtiges Detail: Die Kosten für den Dolmetscher trägt meist die Staatskasse – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Verzichten Sie also nicht aus Angst vor Kosten auf Ihr Verständnis.
Neben der eigentlichen Strafe drohen ausländerrechtliche Konsequenzen. Auch wenn die Strafe im beschleunigten Verfahren auf 1 Jahr begrenzt ist, kann eine Verurteilung (besonders bei Wiederholungstätern) dazu führen, dass die Ausländerbehörde ein Einreiseverbot verhängt oder den Aufenthaltstitel prüft. Verteidiger informieren daher bei Bedarf auch das zuständige Konsulat, was Ihr gutes Recht gemäß Artikel 36 des Wiener Übereinkommens ist.
Welche Strafe droht im beschleunigten Verfahren?
Bevor das Gericht jedoch eine Strafe verhängt, muss es die Schuldfrage klären. Auch hierbei erlaubt das Gesetz im Eilverfahren drastische Abkürzungen, die den Weg zum Urteil beschleunigen.
Im Gerichtssaal selbst gelten vereinfachte Beweisregeln. Normalerweise muss ein Richter Zeugen persönlich befragen. Im beschleunigten Verfahren erlaubt § 420 StPO, stattdessen oft einfach Polizeiprotokolle oder ärztliche Atteste vorzulesen.
Müssen Zeugen persönlich vor Gericht aussagen?
„Die Vernehmung eines Zeugen […] kann durch Verlesung von Protokollen […] ersetzt werden“ (§ 420 Abs. 1 StPO)
Das Gericht darf diese Protokolle jedoch meist nur verlesen, wenn Sie, Ihr Verteidiger und der Staatsanwalt zustimmen. Hier entsteht oft eine Art Tauschgeschäft (Verständigung im Strafverfahren, auch als „Deal“ bekannt): Der Richter signalisiert ein mildes Urteil, wenn Sie der Verlesung zustimmen und so das Verfahren abkürzen.
Seien Sie vorsichtig: Wenn Sie zustimmen, verzichten Sie auf das Recht, den Belastungszeugen (z. B. den Polizeibeamten) kritisch zu befragen. Ungenauigkeiten im Protokoll werden so zur unumstößlichen Wahrheit.
Achtung Falle: Richter schlagen die Verlesung von Protokollen oft vor, um das Verfahren abzukürzen. Stimmen Sie dem niemals unüberlegt zu, nur um „kooperativ“ zu wirken. Polizeiliche Protokolle enthalten oft subjektive Zusammenfassungen. Nur durch die direkte Befragung des Zeugen vor Gericht können Sie Widersprüche aufdecken und die Glaubwürdigkeit erschüttern.
Wie hoch ist die maximale Freiheitsstrafe?
„Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr […] darf in diesem Verfahren nicht verhängt werden“ (§ 419 Abs. 1 Satz 2 StPO)
Der Gesetzgeber weiß um die Fehleranfälligkeit dieses Eilverfahrens. Deshalb hat er die Strafgewalt des Richters beschnitten. Im beschleunigten Verfahren darf keine höhere Freiheitsstrafe als 1 Jahr verhängt werden (§ 419 StPO). Merkt der Richter während der Verhandlung, dass die Tat schwerer wiegt und eine höhere Strafe verdient, muss er das beschleunigte Verfahren abbrechen und ins Normalverfahren überleiten.
Aber Vorsicht: Diese Obergrenze gilt nicht für Nebenstrafen. Der Richter darf Ihnen im beschleunigten Verfahren durchaus die Fahrerlaubnis entziehen. Für Berufskraftfahrer kann der „kurze Prozess“ also trotz der milderen Strafe die berufliche Existenz zerstören.
Bleibt ein Eintrag im Führungszeugnis?
Ein gefährlicher Irrtum ist die Annahme, das „beschleunigte Verfahren“ sei eine Art „Strafrecht light“ ohne langfristige Folgen. Das Gegenteil ist der Fall: Es ergeht ein vollwertiges Strafurteil. Dieses wird im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert.
Ob die Verurteilung auch in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis (z. B. für den Arbeitgeber) erscheint, hängt von der Höhe der Strafe und von etwaigen Vorverurteilungen ab, nicht davon, ob das Verfahren beschleunigt oder regulär geführt wird. In das Führungszeugnis werden Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3 Monaten in der Regel nur dann nicht aufgenommen, wenn keine weiteren eintragungsfähigen Verurteilungen vorhanden sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a BZRG).
Da das beschleunigte Verfahren häufig bei bislang unbestraften Beschuldigten eingesetzt wird, bleibt das Führungszeugnis bei milden Urteilen oft leer; im Bundeszentralregister wird die Verurteilung aber dennoch vermerkt.
Wichtigste Punkte zur Strafzumessung:
- Strafrahmen: Die Freiheitsstrafe ist auf maximal ein Jahr begrenzt.
- Beweisaufnahme: Statt Zeugenvernehmungen werden oft nur Protokolle verlesen, was Verteidigungschancen mindern kann.
- Folgen: Es erfolgt ein Eintrag ins Bundeszentralregister; Nebenstrafen wie der Führerscheinentzug sind möglich.
Wie können Sie sich gegen das beschleunigte Verfahren wehren?
Wenn Sie oder ein Angehöriger mit einem beschleunigten Verfahren konfrontiert sind, ist Passivität Ihr größter Feind. Das System setzt auf Überrumpelung. Ihre Strategie muss auf Entschleunigung und rechtliche Absicherung setzen.

Wann haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Versuchen Sie niemals, sich in einem beschleunigten Verfahren selbst zu verteidigen.
Die gute Nachricht: Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger ist hier erweitert. Bestehen Sie daher in jedem Fall sofort auf anwaltlichen Beistand. Unser Anwalt für Strafrecht übernimmt auf Wunsch Ihre Verteidigung, fordert umgehend Akteneinsicht an und berät Sie zum weiteren Vorgehen – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Kann das beschleunigte Verfahren abgelehnt werden?
Wir können beantragen, das beschleunigte Verfahren abzulehnen. Wenn die Beweislage doch nicht so „klar“ ist oder der Sachverhalt komplexer als gedacht (z. B. bei Notwehr), muss das Gericht in das normale Verfahren wechseln (§ 419 Abs. 3 StPO). Damit gewinnen Sie wertvolle Zeit und Ihre vollen Rechte zurück.
Was bringt eine Berufung gegen das Urteil?
Sollte das Urteil im Eilverfahren schlecht ausfallen, ist noch nichts verloren. Das effektivste Mittel gegen Fehlurteile aus Eile ist die Berufung (mit ihrem Devolutiveffekt, was bedeutet, dass der Fall in die nächste Instanz gehoben wird). Sie verhindert, dass das Urteil rechtskräftig (also endgültig und vollstreckbar) wird. Der Fall geht dann an das Landgericht und wird dort völlig neu verhandelt.
In der Berufungsinstanz gibt es keinen Zeitdruck mehr. Zeugen müssen neu gehört werden, Beweise werden neu gewürdigt. Fehler, die im beschleunigten Verfahren des Amtsgerichts passierten, lassen sich hier korrigieren. Die Berufung ist Ihre Möglichkeit, ein faires Verfahren mit voller Vorbereitungszeit zu bekommen.
⚠️ Warnung vor der „Rechtsmittelverzicht“-Falle:
Richter oder Staatsanwälte fragen oft direkt nach der Urteilsverkündung: „Wollen Sie das Urteil so annehmen?“ Antworten Sie hier niemals vorschnell mit „Ja“. Wenn Sie einen sogenannten Rechtsmittelverzicht erklären, wird das Urteil sofort rechtskräftig. Sie verlieren damit unwiderruflich Ihre Chance auf Berufung, selbst wenn das Urteil fehlerhaft war. Bitten Sie stattdessen immer um Bedenkzeit.
Strategischer Vorteil der Berufung: Da im Eilverfahren am Amtsgericht oft keine ausführlichen Protokolle geführt werden, gibt es kaum eine schriftliche Fixierung von Zeugenaussagen. Das ist Ihr Vorteil in der Berufung: Das Landgericht fängt bei der Beweisaufnahme faktisch bei Null an. Der Überrumpelungs-Effekt der ersten Instanz spielt dann keine Rolle mehr.
Wer trägt die Kosten für den Anwalt?
Viele Beschuldigte wiegen sich in falscher Sicherheit, wenn das Gericht ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnet. „Pflichtverteidiger“ bedeutet nicht, dass der Staat den Anwalt bezahlt. Er streckt die Kosten lediglich vor, um das Verfahren zu sichern.
Die Kostenfalle: Werden Sie verurteilt – und sei es nur zu einer kleinen Geldstrafe – müssen Sie in der Regel die Verfahrenskosten tragen. Dazu gehören die Gerichtsgebühren und das Honorar des Pflichtverteidigers (anders als die Dolmetscherkosten). Nur wenn Sie freigesprochen werden, zahlt der Staat diese Kosten komplett. Das sollten Sie finanziell einplanen, wenn Sie über eine Berufung nachdenken.
Zusammenfassung der Verteidigungsstrategien:
- Sofort einen Pflichtverteidiger anfordern und Akteneinsicht verlangen.
- Antrag auf Ablehnung des beschleunigten Verfahrens stellen, wenn der Sachverhalt komplex ist.
- Niemals vorschnell einen Rechtsmittelverzicht erklären, um die Möglichkeit der Berufung offen zu halten.
- Berufung einlegen: Dies erzwingt eine komplette Neuverhandlung vor dem Landgericht ohne den Zeitdruck des Eilverfahrens.
Beschleunigtes Verfahren droht? Jetzt Fristen sichern.
Im beschleunigten Verfahren zählt jede Stunde. Eine schnelle Überleitung ins Normalverfahren oder die Sicherung Ihrer Rechte vor Gericht erfordert sofortige Expertise. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen die Zulässigkeit des Eilverfahrens, arbeiten an Ihrer Entlassung aus der Hauptverhandlungshaft und verhindern vorschnelle Rechtsmittelverzichte.
Experten-Einblick
Ein erhebliches Risiko besteht nicht im Gerichtssaal, sondern in der Nacht davor: Wer in Hauptverhandlungshaft sitzt, möchte oft schnell entlassen werden und akzeptiert jede Verfahrensabsprache. Genau darauf setzt die Staatsanwaltschaft oft bei kleineren Delikten, um Geständnisse zu erwirken. Ein vorschnelles „Ja“ beendet zwar die Haft sofort, führt aber oft zu einer Vorstrafe, die bei gründlicher Gegenwehr vermeidbar gewesen wäre.
Wir Verteidiger erhalten die Akte häufig erst 5 Minuten vor Aufruf der Sache, was eine seriöse Prüfung erschwert. Das effektivste Mittel ist daher meist nicht die Beweisaufnahme, sondern der Antrag, das Verfahren auszusetzen, um die Rechtslage zu prüfen. Sobald der Sachverhalt auch nur ansatzweise komplex wirkt oder Rückfragen offen bleiben, muss der Richter das beschleunigte Verfahren zwingend abbrechen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt das beschleunigte Verfahren auch bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz?
Ja, sogar ganz besonders oft. Personen ohne festen Wohnsitz bilden sogar die Hauptzielgruppe für das beschleunigte Verfahren (§§ 417 ff. StPO). Die Justiz nutzt hier gezielt die sogenannte Hauptverhandlungshaft nach § 127b StPO, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte bis zum kurzfristig anberaumten Gerichtstermin greifbar bleibt.
Das Gesetz sieht einen fehlenden Wohnsitz als Indiz für Fluchtgefahr. Dies ermöglicht dem Richter, Sie bis zur Verhandlung sofort zu inhaftieren. Diese spezielle Haft darf laut § 127b Abs. 2 StPO maximal eine Woche ab dem Tag der Festnahme dauern. Findet bis dahin kein Prozess statt, muss das Gericht den Haftbefehl aufheben. Viele Betroffene gestehen unter diesem enormen Haftdruck vorschnell Taten, nur um die Zelle verlassen zu dürfen. Dies führt oft zu vermeidbaren Vorstrafen, da Sie Verteidigungsmöglichkeiten ungenutzt lassen.
Unser Tipp: Prüfen Sie sofort, ob die Ein-Wochen-Frist der Haft bereits überschritten ist. Nach Ablauf dieser Frist darf der Haftbefehl nicht mehr vollzogen werden und es muss grundsätzlich eine Entscheidung über Ihre Freilassung getroffen werden.
Bleibt ein Eintrag im Führungszeugnis trotz Urteil im beschleunigten Verfahren?
Es kommt darauf an. Ob die Registerbehörde (das Bundesamt für Justiz) die Strafe ins Führungszeugnis einträgt, hängt allein von der Strafhöhe ab, nicht von der Verfahrensart. Das Urteil im beschleunigten Verfahren ist ein vollwertiges Strafurteil mit allen rechtlichen Konsequenzen. Es ist keinesfalls ein folgenloser „Warnschuss“ der Justiz.
Jede Verurteilung landet zwingend im internen Bundeszentralregister (BZR), auf das Polizei und Justiz jederzeit zugreifen. Für das polizeiliche Führungszeugnis gilt jedoch eine wichtige Grenze nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG. Erst bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen taucht die Strafe dort für Arbeitgeber sichtbar auf. Dies gilt allerdings nur für Ersttäter ohne vorherige Registereinträge. Erhalten Sie beispielsweise 91 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft. Auch bei Freiheitsstrafen über drei Monaten trägt das Register die Strafe sofort ein.
Unser Tipp: Rechnen Sie die Anzahl der Tagessätze im Urteil exakt nach. Ab genau 91 Tagessätzen gelten Sie im Geschäftsverkehr als vorbestraft.
Darf die Verhandlung ohne vorherige Akteneinsicht des Anwalts stattfinden?
Ja, faktisch ist das oft der Fall. Eine tiefe Prüfung der Akten, wie im Normalverfahren üblich, entfällt meist aus Zeitmangel. Da es keine schriftliche Anklageschrift gibt (sondern eine mündliche Antragsschrift, also die erst im Termin mündlich vorgetragene Beschuldigung durch die Staatsanwaltschaft) und die Ladungsfrist oft nur 24 Stunden beträgt, erhält der Verteidiger die Akte oft erst wenige Minuten vor Prozessbeginn zur kurzen Durchsicht.
Gesetzlich ist diese extreme Beschleunigung nach § 418 StPO zulässig, solange eine Minimalverteidigung gewährleistet ist. In der Praxis bedeutet dies oft nur 5 bis 10 Minuten Aktenstudium direkt vor dem Gerichtssaal. Diese „Ad-hoc-Einsicht“ reicht kaum aus, um komplexe Beweismittel zu prüfen oder Entlastungszeugen zu finden. Erfahrene Verteidiger nutzen genau diesen Zeitmangel, um Zweifel an der „klaren Beweislage“ zu wecken. Ist der Fall für diese kurze Vorbereitung zu komplex, muss das Gericht das beschleunigte Verfahren beenden und in ein normales Strafverfahren überleiten.
Unser Tipp: Beantragen Sie sofortige Unterbrechung der Sitzung für ein vertrauliches Gespräch, wenn Sie den Vorwurf erst im Saal erfahren.
Kann ich den Rechtsmittelverzicht im beschleunigten Verfahren rückgängig machen?
Nein, dieser Verzicht ist in der Regel unwiderruflich. Wenn Sie vor Gericht wirksam auf Rechtsmittel (wie Berufung oder Revision) verzichten, wird das Urteil in der Regel sofort rechtskräftig (formelle Rechtskraft, also der Zustand, in dem das Urteil mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann) und vollstreckbar. Der Weg zu den ordentlichen Rechtsmitteln ist Ihnen damit grundsätzlich versperrt, da Sie eingewilligt haben, das Verfahren sofort zu beenden; nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. Wiederaufnahme des Verfahrens) kann die Entscheidung noch überprüft werden.
Die Justiz nutzt den Rechtsmittelverzicht, um Fälle schnell zu erledigen. Sobald Sie ihn erklären, entfallen spätere Korrekturmöglichkeiten. Fehlerhafte Beweiswürdigungen oder zu harte Strafen lassen sich danach nicht mehr angreifen. Sie können vom Verzicht nur in extremen Ausnahmen zurücktreten, etwa bei nachweisbarer Täuschung durch das Gericht, was in der Praxis kaum beweisbar ist. Viele bereuen das vorschnelle „Ja“ im Gerichtssaal später bitter, wenn die Vorstrafe im Führungszeugnis auftaucht.
Unser Tipp: Antworten Sie auf die Frage „Nehmen Sie das Urteil an?“ niemals sofort mit Ja. Bitten Sie immer ausdrücklich um Bedenkzeit.
Muss ich die Kosten für den Pflichtverteidiger bei einer Verurteilung selbst zahlen?
Ja, bei einer Verurteilung müssen Sie diese Kosten selbst tragen. Der Begriff „Pflichtverteidiger“ bedeutet lediglich, dass der Staat das Honorar zunächst vorstreckt, um das Verfahren zu sichern. Viele Beschuldigte unterliegen dem Irrtum, dies sei eine kostenlose Serviceleistung des Staates. Doch bei einem Schuldspruch fordert die Justizkasse dieses Geld von Ihnen zurück.
Die Staatskasse übernimmt die Kosten dauerhaft nur bei einem echten Freispruch. Verurteilt Sie das Gericht, müssen Sie die Kosten nach der Strafprozessordnung (Kostentragungspflicht des Verurteilten nach § 465 StPO) automatisch selbst tragen. Das gilt selbst bei kleinen Geldstrafen im beschleunigten Verfahren. Sie zahlen dann nicht nur die Strafe, sondern zusätzlich die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Diese „Nebenkosten“ übersteigen bei niedrigen Geldstrafen oft die eigentliche Sanktionshöhe deutlich. Lediglich Dolmetscherkosten übernimmt meist die Staatskasse.
Unser Tipp: Kalkulieren Sie vor einer Berufung das finanzielle Risiko genau. Bei einer Niederlage müssen Sie die Kosten für beide Instanzen erstatten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Informationen aus diesem Artikel und die Beantwortung der FAQ-Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

