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Ladendiebstahl: Welche Strafen drohen?

Ladendiebstahl ist eine Straftat, die in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Die Höhe der Strafe für einen Ladendiebstahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Vergehens, dem Wert der gestohlenen Ware und der Vorstrafen des Täters. In diesem Artikel sollen die Strafen für Ladendiebstahl in Deutschland erläutert werden.

Das deutsche Eigentumsrecht und die Konsequenzen von Ladendiebstahl

Das Eigentum ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Der Eigentümer ist somit die einzige Person, welche die rechtliche Vollherrschaft über sein Eigentum besitzt und dementsprechend als einzige Person über dieses Eigentum verfügen kann. Es gibt Menschen sowie auch Unternehmen, die sich dazu entschließen, ihr Eigentum an andere zu verkaufen. Hierfür gibt es dann in der gängigen Praxis Verkaufsstände oder auch Läden, in denen das Eigentum des Anbieters potenziellen Kunden angeboten wird.

Für gewöhnlich suchen sich die Kunden in einem derartigen Laden die entsprechende Ware aus, die später an der Kasse bezahlt wird. Es gibt aber auch Menschen, die diese Ware aus dem Laden stehlen möchten. Der Ladendiebstahl gilt in Deutschland selbstverständlich als Straftat und zieht eine strafrechtliche Verfolgung nach sich. Welche Strafe für den Ladendiebstahl droht, hängt entscheidend von unterschiedlichen Faktoren wie der Schwere des Verbrechens sowie auch dem Warenwert ab. Auch die bereits vorhandenen Vorstrafen von dem Täter spielen bei der Strafbemessung eine Rolle.

Was ist Ladendiebstahl?

Ladendiebstahl: Welche Strafen drohen?
Ladendiebstahl bezeichnet die widerrechtliche Wegnahme von Waren aus Geschäften durch Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten. Der Begriff „Ladendiebstahl“ ist jedoch kein eigenständiger Tatbestand des deutschen Strafrechts, sondern ein kriminologischer Begriff, der den Diebstahl (meist geringwertiger Sachen) innerhalb von Geschäften bezeichnet.  (Symbolfoto: Monstar Studio/Shutterstock.com)

Maßgeblich für die Strafbarkeit von Eigentumsdelikten ist in Deutschland das Strafgesetzbuch (StGB), welches jedoch den Straftatbestand des Ladendiebstahls als eigenständigen Straftatbestand nicht kennt. Der Ladendiebstahl ist vielmehr eine rein kriminologische Bezeichnung für einen Diebstahl von Sachen, welche in der gängigen Praxis einen eher geringen Wert aufweisen. Der § 242 StGB ist diesbezüglich die Rechtsgrundlage und definiert in dem Abs. 1 die Strafbarkeit des Diebstahls dergestalt, als dass eine Person eine fremde sowie bewegliche Sache einer anderen Person mit dem Willen entwendet, diese Sache auf rechtswidrige Art in den eigenen Besitz zu bringen. Der Straftatbestand des Diebstahls ist in Deutschland bedauerlicherweise keine Seltenheit und auch Ladendiebstahl kommt sehr häufig vor. Gem. offizieller polizeilicher Statistiken gab es im Jahr 2021 rund 257.000 Fälle von Ladendiebstahl, die strafrechtlich verfolgt wurden.

Welche Strafen drohen für Ladendiebstahl?

In dem § 242 Abs. 1 StGB ist direkt festgelegt, dass ein Diebstahlsdelikt eine Geldstrafe oder alternativ dazu eine Maximalfreiheitsstrafe von 5 Jahren nach sich zieht. Hierbei handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallprüfung, bei welcher die genauen Rahmenumstände des Diebstahls sowie auch des Täters genau geprüft werden. Ersttäter müssen dementsprechend für einen Diebstahl geringwertiger Sachen eine geringere Strafe befürchten als Wiederholungstäter. In der gängigen Praxis erhalten Ersttäter eine Geldstrafe. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie auch das Alter des Täters werden hierbei berücksichtigt. Jugendliche Straftäter werden auf der Grundlage des Jugendstrafrechts bestraft, sodass eine Jugendstrafe wie die Ableistung von Sozialstunden in Betracht kommen kann. Der Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis des Täters ist auch denkbar, allerdings hängt dies von dem Strafmaß ab. Ein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt erst dann, wenn eine Mindestgeldstrafe von 91 Tagessätzen als Strafmaß verhängt wird.

Die Geldstrafe als Strafmaß scheidet aus, wenn es sich um einen besonders schweren Fall von Diebstahl handelt. Für derartige Fälle sieht das StGB eine Freiheitsstrafe im Rahmen von drei Monaten bis maximal zehn Jahren vor.

Was tun im Falle eines Ladendiebstahls?

Den meisten Unternehmen ist das Risiko eines Ladendiebstahls bewusst und es gibt dementsprechend entsprechende technische Vorrichtungen wie Sicherheitskameras in dem Laden, durch welche das Eigentum des Anbieters geschützt werden soll. In größeren Einkaufsläden sind aus diesem Grund auch spezielle Mitarbeiter als Security eingestellt, welche sich ausschließlich mit der Überwachung der Waren beschäftigen. Dies ist natürlich ein Kostenfaktor, den bei Weitem nicht jedes Unternehmen leisten kann. In Läden, in denen ein derartiger Sicherheitsdienst nicht beschäftigt ist, werden die Mitarbeiter des Ladens speziell auf die Situation des Ladendiebstahls geschult. Bei besonders kleinen Läden ist dies jedoch auch nicht immer gewährleistet, sodass sich die Frage nach der richtigen Verhaltensweise des Personals im Fall eines Diebstahls stellt. Sollte ein Ladendieb auf frischer Tat gefasst werden, so hat jeder Mensch das Recht, den § 127 Strafprozessordnung (StPO) anzuwenden. Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Jedermannparagrafen“. § 127 StPO besagt, dass jeder Mensch, der einen anderen Menschen bei einer Straftat auf frischer Tat ertappt, eine sogenannte vorläufige Festnahme vorzunehmen. Dies setzt allerdings voraus, dass es bei dem Täter eine gewisse Fluchtgefahr gibt und dass die Identität des Täters nicht oder nur sehr schwierig festgestellt werden kann.

Der „Jedermannparagraf“ kann angewendet werden

Normalerweise setzt eine vorläufige Festnahme eines Täters stets die richterliche Anordnung voraus, da es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme für den Täter handelt. Durch den Jedermannparagrafen kann ein Täter, dessen Identität nicht oder nur schwerlich festgestellt werden kann und der sich durch eine Flucht der Strafverfolgung entziehen möchte, jedoch bis zu dem Eintreffen der Polizei durch jeden Menschen festgehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Täter bereits auf der Flucht befindet. Ist der Täter erst einmal vorläufig festgenommen, so muss auf jeden Fall sofort die Polizei kontaktiert werden. Der Jedermannparagraf endet dann, wenn die Polizei zur Feststellung des Sachverhalts vor Ort eingetroffen ist. Die Feststellung der Identität des Täters ist dann ausdrücklich eine hoheitsrechtliche Aufgabe, die alleinig durch die Polizei durchgeführt werden kann. In der gängigen Praxis übernimmt diese Aufgabe jedoch bereits der Sicherheitsdienst des Einkaufsladens, in dem sich der Ladendiebstahl ereignet hat. Sollte es keinen Sicherheitsdienst in dem Laden geben, so kann das Ladenpersonal dann, wenn es sich bei dem Täter um einen großen und körperlich starken Menschen handelt, andere einkaufende Menschen um Mithilfe bitten. In der gängigen Praxis ist es dann jedoch sehr ratsam, den Täter erst einmal in dem Unwissen darüber zu belassen, dass der Ladendiebstahl bereits bemerkt wurde. Die Polizei sollte diskret kontaktiert werden, damit die Festnahme des Täters ohne Mitwirkung des Ladenpersonals sicher und schnell vollzogen werden kann.

Auch der Täter hat Rechte

Auch wenn ein Ladendiebstahl auf jeden Fall eine außergewöhnliche und stressbehaftete Situation für das Ladenpersonal darstellt, so hat der Täter im Fall eines Ladendiebstahls auch Rechte. Diese Rechte müssen auf jeden Fall gewahrt werden. Ein wichtiges Beispiel hierfür stellt das Recht auf die körperliche Unversehrtheit des Täters dar. In der gängigen Praxis gibt es im Fall eines Ladendiebstahls zwei denkbare Szenarien. In dem einen Szenario gibt sich der Täter reumütig und in gewisser Hinsicht demütig, dass er bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde. Die Situation ist dem Täter sehr peinlich und die rechtlichen Konsequenzen dieses Verhaltens bereiten dem Täter Angstgefühle. In derartigen Situationen sollte das Ladenpersonal den Täter darum bitten, dem Ladenpersonal in einen separaten Raum zu folgen und dort auf das Eintreffen der Polizei zu warten. In dem anderen denkbaren Szenario wird der Täter auf jeden Fall den Versuch unternehmen, sich der Situation zu entziehen. Hierbei ist körperliche Gewalt keine Seltenheit. Das Ladenpersonal darf dieser Gewalt lediglich mit den Maßnahmen der Notwehr oder auch des Abwehrens von Angriffen auf die eigene Gesundheit bzw. das Leben reagieren. Unter gar keinen Umständen sollte das Ladenpersonal von sich aus Gewalt auf den Täter ausüben, da ein Täter anderenfalls etwaige Ansprüche auf Schmerzensgeld gegenüber dem Ladenpersonal geltend machen kann.

Die strafrechtliche Würdigung von Ladendiebstahl: Antragsdelikt und Qualifizierung der Straftat

Wurde die Identität des Täters festgestellt, so kann die strafrechtliche Würdigung der Straftat vollzogen werden. Hierbei muss gesagt werden, dass es sich bei dem Diebstahl von geringwertigen Sachen stets um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt. Dies bedeutet, dass der Eigentümer bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf die Strafverfolgung des Täters stellen muss. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der § 248a StGB dar. Es muss jedoch bei dem Diebstahl zunächst erst einmal eine Qualifizierung der Straftat erfolgen. Dem reinen Grundsatz nach ist Diebstahl stets ein sogenanntes Offizialdelikt, welches keinen Antrag auf Strafverfolgung erfordert. Der Warenwert sowie auch die Rahmenumstände der Tat sind hierbei entscheidend. Für den Täter, der bei dem Ladendiebstahl erwischt wurde, ist auf jeden Fall die strafrechtsanwaltliche Beratung eines erfahrenen Strafverteidigers erforderlich.

Wie hoch ist der Warenwert, ab dem ein Ladendiebstahl als Diebstahl gilt?

Der Wert einer gestohlenen Sache ist ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der Strafe für einen Ladendiebstahl gemäß § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) in Deutschland. Es hat sich etabliert, dass ein Diebstahl als „geringwertig“ angesehen wird, wenn der Wert der entwendeten Sache 50 EUR nicht übersteigt. Wenn jedoch mehrere Gegenstände gestohlen werden, wird der Wert aller gestohlenen Gegenstände zusammengerechnet.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Warenwert allein nicht ausreicht, um einen Diebstahl zu begehen. Ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und sie für sich behalten oder an einen anderen weitergeben will. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer einen Diebstahl begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Im Fall eines Ladendiebstahls liegt das Strafmaß gemäß § 242 StGB bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe, die vom Gericht verhängt werden kann. Ladendiebstahl wird daher gemäß Strafrecht als ein Vergehen und nicht als Verbrechen betrachtet.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Zeitpunkt der Vollendung der Tat ein wichtiger Faktor bei der Strafbarkeit eines Diebstahls ist. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie wegen Ladendiebstahls beschuldigt werden, um Ihre Rechte und mögliche Verteidigungsstrategien zu verstehen.

Können Minderjährige für Ladendiebstahl bestraft werden?

Ja, Minderjährige können für Ladendiebstahl bestraft werden, allerdings gelten für sie besondere Regelungen im Rahmen des Jugendstrafrechts. In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig und können somit nicht strafrechtlich belangt werden. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren ist eine strafrechtliche Verfolgung jedoch möglich.

Ladendiebstahl ist als Vergehen gemäß § 242 StGB eingestuft, was eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Im Jugendstrafrecht können allerdings mildere Strafen verhängt werden, wie Sozialstunden, Erziehungsbewährung oder Jugendstrafe. Die Entscheidung über die Art und Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter des Täters, der Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls.

Ferner können auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass das bestohlene Geschäft zusätzlich zum Strafanspruch auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann.

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, welche Strafen Minderjährige für Ladendiebstahl erwarten müssen, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Die Polizei und Staatsanwaltschaft handeln jedoch im Falle von straffällig gewordenen Minderjährigen im Rahmen des Jugendstrafrechts und berücksichtigen dabei das Alter und die Persönlichkeit des Täters sowie seine sozialen Umstände.

Was ist der Unterschied zwischen Ladendiebstahl und schwerem Diebstahl?

Ladendiebstahl und schwerer Diebstahl sind zwei verschiedene Arten von Diebstahl mit unterschiedlichen Strafen. Der einfache Diebstahl (§ 242 StGB) ist eine strafbare Handlung, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird. Ein Diebstahl wird als besonders schwer bezeichnet, wenn er gewerbsmäßig begangen wird (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Dies bedeutet, dass eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer entsteht.

Ein schwerer Diebstahl wird auch mit einer höheren Strafe belegt. Hier droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Im Gegensatz dazu kann ein einfacher Diebstahl als Vergehen angesehen werden, da die Mindeststrafe unter einem Jahr liegen kann. Beide Arten von Diebstahl setzen im objektiven Tatbestand die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraus. Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen, ist es wichtig, die Umstände des Falls genau zu prüfen, um eine angemessene Verteidigung zu gewährleisten.

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