Eine Mitarbeiterin der Sicherheitswacht versuchte in einem Parkhaus, einen Autofahrer zu stellen, als dieser ihr unvermittelt die Wagentür schwungvoll gegen das linke Bein schlug. Der Mann, der sie zudem wüste Beleidigungen ausstieß und einen weiteren Schlagversuch unternahm, stand bereits unter offener Bewährung und war mehrfach vorbestraft. Obwohl die Frau bei diesem Angriff glücklicherweise unverletzt blieb, warf das aggressive Vorgehen des Autofahrers dennoch ernste Fragen auf.
Übersicht
- Das Urteil in 30 Sekunden
- Die Fakten im Blick
- Der Fall vor Gericht
- Eine Verfolgungsjagd im Parkhaus: Was geschah wirklich in dieser Nacht?
- Welche anderen Vorwürfe gab es gegen den Beschuldigten?
- Was sagten die Beteiligten vor Gericht aus?
- Wie überzeugte das Gericht die Zeugenaussagen?
- Waren die Mitarbeiter der Sicherheitswacht „Amtsträger“ im Sinne des Gesetzes?
- Wie wurde die Strafe für den Beschuldigten festgelegt?
- Warum war eine Gefängnisstrafe unausweichlich?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche rechtlichen Befugnisse und Schutzrechte haben private Sicherheitsdienste im Vergleich zu staatlichen Vollstreckungsbeamten?
- Unter welchen Voraussetzungen kann eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe widerrufen werden und welche Folgen hat dies?
- Was bedeutet ‚bedingter Vorsatz‘ im Strafrecht und wann wird er angenommen?
- Wie beeinflussen frühere Straftaten und Bewährungsbrüche die Höhe einer neuen Strafe?
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen beim Fahren eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Pflichtversicherung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil 9 Ds 309 Js 110435/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Autofahrer flüchtete vor Mitarbeitern der Sicherheitswacht in einem Parkhaus. Dabei stieß er eine Mitarbeiterin mit der Autotür und beleidigte sie. Er war zudem bereits vorbestraft und stand unter Bewährung.
- Die Frage: Durfte der Autofahrer für diese Tat ins Gefängnis, obwohl die angegriffene Sicherheitswacht-Mitarbeiterin keine Polizistin war?
- Die Antwort: Ja, der Autofahrer muss ins Gefängnis. Das Gericht sah seine Handlung als versuchte Körperverletzung und Beleidigung. Die Mitarbeiterin zählte zwar nicht als Polizistin, aber der Fahrer war mehrfach vorbestraft und hatte bereits seine Bewährungsauflagen missachtet.
- Das bedeutet das für Sie: Wer Sicherheitskräfte angreift, muss mit ernsten Folgen rechnen. Eine Vorstrafe und das Missachten von Bewährungsauflagen können schnell zu einer Gefängnisstrafe führen.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Amtsgericht Augsburg
- Datum: 17.07.2024
- Aktenzeichen: 9 Ds 309 Js 110435/24
- Verfahren: Strafverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Staatsanwaltschaft. Sie forderte die Bestrafung des Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung und Beleidigung.
- Beklagte: Der Angeklagte A. Er bestritt eine absichtliche Verletzung, entschuldigte sich aber für die Beleidigung.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Der Angeklagte schlug mit einer Autotür auf eine Mitarbeiterin der Sicherheitswacht ein und beleidigte sie. Er war zudem zuvor bereits verurteilt worden, weil er ein Fahrzeug ohne nötige Haftpflichtversicherung fuhr.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Durfte der Angeklagte wegen versuchter Körperverletzung und Beleidigung bestraft werden? Dabei war entscheidend, ob die Mitarbeiter der Sicherheitswacht als Polizisten gelten, was eine härtere Strafe bedeuten würde.
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Der Angeklagte wurde wegen versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Beleididung schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.
- Zentrale Begründung: Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an, lehnte aber eine höhere Strafe für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte ab, da Mitarbeiter der Sicherheitswacht keine Polizisten sind.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Angeklagte muss eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten verbüßen, darf einen Monat lang keine Kraftfahrzeuge führen und trägt die Gerichtskosten.
Der Fall vor Gericht
Eine Verfolgungsjagd im Parkhaus: Was geschah wirklich in dieser Nacht?
Es war der Abend des 11. September 2023, kurz vor neun Uhr in einem Parkhaus einer süddeutschen Großstadt. Zwei Männer, ein Fahrer und sein Begleiter, wurden dort von Mitarbeitern der Bayerischen Sicherheitswacht angesprochen, weil ihr Verhalten auffällig wirkte. Doch anstatt sich der Kontrolle zu stellen, ergriffen die Männer die Flucht, begleitet vom lauten Ausruf „Scheiße, die Bullen!“. Ihr Plan, unerkannt zu entkommen, schien zunächst aufzugehen.

Doch das Blatt wendete sich schnell: Wenig später kehrte der Begleiter des Fahrers zurück und musste sich einer Kontrolle unterziehen. Genau in diesem Moment schlich sich der Fahrer unbemerkt an sein noch laufendes Auto. Als eine Mitarbeiterin der Sicherheitswacht seine Absicht bemerkte und sich zur Fahrertür begab, um ein Wegfahren zu verhindern, ereignete sich ein Vorfall, der später vor Gericht landen sollte. Der Fahrer öffnete die Autotür schwungvoll und stieß sie gegen das linke Bein der Frau. Einem zweiten Versuch, die Tür erneut gegen ihr Bein zu schlagen, konnte sie gerade noch ausweichen. Doch nicht nur das: Der Fahrer beleidigte die Mitarbeiterin zusätzlich mit den Worten „Verpiss dich, du Schlampe“, um seine Verachtung auszudrücken. Kurz darauf entnahm er noch ein kleines Päckchen aus der Mittelkonsole seines Fahrzeugs und floh endgültig, gefolgt von seinem Begleiter, der die Gelegenheit ebenfalls zur Flucht nutzte. Die Sicherheitswachtmitarbeiterin wurde bei dem Schlag mit der Autotür glücklicherweise nicht verletzt.
Welche anderen Vorwürfe gab es gegen den Beschuldigten?
Der Vorfall im Parkhaus war nicht der einzige, der den Fahrer vor Gericht brachte. Nur wenige Monate zuvor, am 8. Juli 2023, war er ebenfalls in der besagten süddeutschen Großstadt unterwegs gewesen, diesmal auf einem Elektro-Tretroller. Das Problem: Für diesen Roller, der eigentlich pflichtversichert sein müsste, gab es keinerlei Haftpflichtversicherung – und das wusste der Fahrer auch. Diese Fahrt auf dem Roller geschah abends gegen neun Uhr, und eine Stunde später wurde bei ihm ein Atemalkoholwert festgestellt, der zwar nicht zum Fahren berechtigte, aber in diesem Fall für die eigentliche Anklage keine Rolle spielte, da es lediglich um das Fahren ohne Versicherung ging.
Darüber hinaus war der Fahrer bereits in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er war schon mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung. Zum Zeitpunkt der Vorfälle im Parkhaus und mit dem Roller befand er sich sogar unter offener Bewährung. Das bedeutete, dass er eine frühere Freiheitsstrafe nicht antreten musste, solange er bestimmte Auflagen erfüllte. Doch genau diese Auflagen – in seinem Fall gemeinnützige Hilfsdienste zu leisten – hatte er gröblich und beharrlich missachtet. Aus diesem Grund war seine Bewährung bereits am 26. Oktober 2023 von einem Gericht widerrufen worden, was bedeutete, dass er die frühere Strafe nun doch absitzen musste.
Was sagten die Beteiligten vor Gericht aus?
Vor Gericht räumte der Fahrer Teile der Vorwürfe ein. Er gab an, die Mitarbeiter der Sicherheitswacht zunächst für Polizisten gehalten zu haben, weshalb er auch geflohen sei. Seine Rückkehr zum Auto erklärte er damit, dass es unverschlossen gewesen sei und er etwas daraus „herausholen“ wollte, ohne hierzu nähere Angaben zu machen. Was den Schlag mit der Autotür gegen die Sicherheitswachtmitarbeiterin betraf, so behauptete er, er habe die Tür nicht vorsichtig geöffnet, weil er voller Adrenalin gewesen sei. Er habe nicht bemerkt, dass die Frau im Weg gewesen sei oder ihr Fuß sich in der Nähe der Tür befunden habe. Auch habe er keine Klagen über Schmerzen gehört. Dies deutete darauf hin, dass er keine Absicht gehabt habe, die Frau zu verletzen, und es sich höchstens um eine unabsichtliche Berührung gehandelt habe. Die Beleidigung hingegen bestritt er im Laufe des Verfahrens nicht und entschuldigte sich dafür.
Die Staatsanwaltschaft sah die Sache anders. Für sie stand fest, dass die Handlungen des Fahrers den Tatbestand der versuchten Körperverletzung und der Beleidigung erfüllten. Sie stützte sich dabei auf die Darstellung des Sachverhalts, wie er sich aus den Ermittlungen ergab, und betonte das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung solcher Taten.
Wie überzeugte das Gericht die Zeugenaussagen?
Das Gericht hörte sich die Aussagen aller Beteiligten genau an und bewertete sie sorgfältig. Die persönlichen Angaben des Fahrers hielt es für glaubhaft. Doch bei der Schilderung des eigentlichen Geschehens im Parkhaus gab es deutliche Widersprüche zu seinen Aussagen. Das Gericht stützte sich hier maßgeblich auf die detaillierten und als glaubwürdig eingestuften Schilderungen der Sicherheitswachtmitarbeiterin und ihres Kollegen.
Die Sicherheitswachtmitarbeiterin H. beschrieb den Vorfall ruhig, präzise und ohne jede Spur von Übertreibung oder dem Wunsch, den Fahrer besonders zu belasten. Sie erzählte von ihrer Uniform, dem Fluchtruf „Scheiße, die Bullen!“ und wie der Fahrer absichtlich und mit Kraft mehrmals versuchte, die Fahrertür gegen ihr Bein zu schlagen. Dabei habe er sie direkt angesehen und festgehalten. Auch die Beleidigung – „Schlampe“ oder „Bitch“ und „Verpiss dich“ – bestätigte sie.
Ihr Kollege, der ebenfalls bei der Sicherheitswacht tätig ist, bestätigte diese Darstellung in allen wesentlichen Punkten. Auch er schilderte seine Beobachtungen ruhig, detailliert und glaubhaft. Er sah im Augenwinkel, wie der Fahrer ruckartig und schnell mehrfach mit der Autotür gegen das Schienbein der Frau schlug und sie dabei beleidigte.
Ein hinzugezogener Polizeihauptmeister bestätigte zudem die Zugehörigkeit der beiden Zeugen zur Sicherheitswacht.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Behauptung des Fahrers, er habe die Sicherheitswachtmitarbeiterin nur unabsichtlich oder aus reinem Adrenalin heraus getroffen, „klar widerlegt“ sei. Die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen, besonders hinsichtlich der Absichtlichkeit und der Kraft des Schlages sowie der Beleidigung, überzeugten das Gericht davon, dass der Fahrer die Autotür bewusst und mit dem Ziel, die Frau zu verletzen, oder zumindest in Kauf nehmend, dass sie verletzt werden könnte, gegen ihr Bein schlug. Juristen sprechen hier vom sogenannten „bedingten Vorsatz“, also dem Wissen um eine mögliche Folge und dem billigenden Inkaufnehmen dieser Folge.
Waren die Mitarbeiter der Sicherheitswacht „Amtsträger“ im Sinne des Gesetzes?
Eine ganz entscheidende Frage für die rechtliche Bewertung des Vorfalls war, ob die Mitarbeiter der Sicherheitswacht juristisch als Personen angesehen werden, die Vollstreckungsbeamten gleichgestellt sind – also beispielsweise Polizisten oder Gerichtsvollziehern. Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte dem Fahrer eine wesentlich höhere Strafe gedroht, nämlich eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten. Das Gericht prüfte diese Frage sehr genau, verneinte sie aber.
Es begründete seine Entscheidung damit, dass Mitarbeiter der Sicherheitswacht eben nicht die gleichen Befugnisse und Pflichten wie Polizeibeamte haben. Sie dürfen beispielsweise keinen unmittelbaren Zwang ausüben, um ihre Anordnungen durchzusetzen. Vielmehr müssen sie die Polizei hinzuziehen, wenn es zu einer Situation kommt, in der Zwang angewendet werden müsste. Ihre Aufgaben sind klar definiert und beschränken sich auf die Unterstützung der Polizei, etwa durch präventive Kommunikation, Befragungen, Identitätsfeststellungen oder Platzverweise. Sie dürfen keine Durchsuchungen vornehmen, führen keine Dienstwaffe (höchstens Pfefferspray und Taschenlampe) und haben im Wesentlichen nur das Recht zur Festnahme, das jedem Bürger in bestimmten Fällen zusteht.
Das Gericht argumentierte, dass Gesetze, die eine so deutlich erhöhte Strafandrohung vorsehen, sehr eng ausgelegt werden müssen. Da den Angehörigen der Sicherheitswacht die hoheitlichen Befugnisse zur Ausübung unmittelbaren Zwangs fehlen, können sie nicht mit Polizisten oder anderen „Vollstreckungsbeamten“ gleichgesetzt werden.
Zusammenfassend ließ sich das Gericht bei seiner Entscheidung, die Sicherheitswachtmitarbeiter nicht als gleichgestellte Vollstreckungsbeamte anzusehen, von folgenden Kernpunkten leiten:
- Keine Befugnis zum Zwang: Im Gegensatz zu echten Vollstreckungsbeamten dürfen die Mitarbeiter der Sicherheitswacht keinen unmittelbaren Zwang anwenden, um Anordnungen durchzusetzen.
- Unterstützende Rolle: Ihre Aufgabe ist primär die Unterstützung der Polizei, nicht die selbstständige Ausübung hoheitlicher Maßnahmen mit Zwangsbefugnis.
- Strikte Auslegung: Angesichts der hohen Strafandrohung für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte müssen die gesetzlichen Voraussetzungen sehr streng ausgelegt werden, was hier nicht gegeben war.
Die Sicherheitswachtmitarbeiter waren in diesem speziellen Fall auch nicht etwa zur Unterstützung einer bereits laufenden polizeilichen Zwangshandlung hinzugezogen worden. Sie warteten vielmehr selbst auf das Eintreffen einer Polizeistreife. Daher war der Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, nicht erfüllt.
Wie wurde die Strafe für den Beschuldigten festgelegt?
Nachdem das Gericht den Sachverhalt geklärt und die rechtliche Einordnung vorgenommen hatte, wandte es sich der Frage der angemessenen Strafe zu. Für die versuchte Körperverletzung ist grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Da es sich hier um einen Versuch handelte, wird der Strafrahmen milder, auf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren und neun Monaten.
Bei der Festlegung der konkreten Strafe berücksichtigte das Gericht sowohl mildernde als auch erschwerende Umstände:
- Zugunsten des Fahrers sprach: Er hatte die Beleidigung nicht bestritten und sich bei der Sicherheitswachtmitarbeiterin dafür entschuldigt.
- Erheblich zulasten des Fahrers wirkten sich aus: Seine vielen und teilweise einschlägigen Vorstrafen, insbesondere wegen (versuchter) gefährlicher Körperverletzung. Die Tat im Parkhaus wurde zudem begangen, während er sich unter offener Bewährung befand.
Unter Berücksichtigung all dieser Punkte hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Monaten für die versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung für gerecht und angemessen.
Diese Strafe wurde dann mit der bereits verhängten Freiheitsstrafe aus dem früheren Urteil vom 9. Januar 2024, in dem es um das Fahren ohne Haftpflichtversicherung ging (zwei Monate Freiheitsstrafe), zu einer sogenannten „Gesamtfreiheitsstrafe“ zusammengefasst. Das Gericht bildete aus den beiden Einzelstrafen eine Gesamtstrafe von fünf Monaten. Das bedeutet, der Fahrer muss insgesamt fünf Monate ins Gefängnis.
Warum war eine Gefängnisstrafe unausweichlich?
Das Gericht erörterte auch die Möglichkeit, die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen – das bedeutet, der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, wenn er sich für eine bestimmte Zeit bewährt und Auflagen erfüllt. Doch das Gericht verneinte eine solche Möglichkeit ausdrücklich. Es sah keine günstige Sozialprognose für den Fahrer.
Die Gründe dafür waren gravierend: Der Fahrer war mehrfach, teils wegen ähnlicher Delikte, vorbestraft und befand sich zum Zeitpunkt der neuen Taten unter offener Bewährung. Er hatte sich, so die Formulierung des Gerichts, als „krasser Bewährungsversager“ erwiesen. Sowohl der Vorfall im Parkhaus als auch die Fahrt mit dem nicht versicherten Roller waren geschehen, während seine Bewährungszeit noch lief. Zudem war die bereits früher ausgesetzte Freiheitsstrafe bereits widerrufen worden, weil er sich hartnäckig weigerte, seine gemeinnützigen Hilfsdienste zu leisten. Angesichts dieser Vorgeschichte war für das Gericht eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung absolut ausgeschlossen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen war die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe in diesem Fall zwingend notwendig. Das Gericht befand, dass Geldstrafen angesichts der vielen Vorstrafen und des wiederholten Bewährungsbruchs nicht mehr ausreichten, um auf den Fahrer einzuwirken. Eine Geldstrafe wäre angesichts des Gesamtbildes der Taten und der Vorgeschichte des Fahrers für das Rechtsempfinden der Allgemeinheit nicht mehr vertretbar gewesen. Des Weiteren wurde dem Fahrer für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art auf öffentlichen Straßen zu führen. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen muss der Fahrer ebenfalls tragen.
Die Urteilslogik
Gerichte untersuchen genau die Absicht hinter Handlungen, definieren gesetzliche Rollen präzise und ziehen aus wiederholtem Fehlverhalten konsequente Strafen.
- Vorsatz bei Handlungen: Die Absicht, eine Person zu verletzen, leitet ein Gericht aus dem bewussten Inkaufnehmen einer möglichen Verletzung ab, gestützt auf die Umstände und glaubwürdige Zeugenaussagen.
- Hoheitliche Befugnisse definieren Amtsträger: Nur Personen mit hoheitlichen Zwangsbefugnissen gelten als Amtsträger im Sinne erhöhter Strafandrohungen, da das Gesetz diese Kategorien eng auslegt.
- Bewährung fordert Einsicht: Wer trotz laufender Bewährungszeit erneut straffällig wird und Auflagen missachtet, zeigt keine günstige Sozialprognose und muss eine Freiheitsstrafe ohne erneute Aussetzung antreten.
Ein Gericht beurteilt Taten streng nach ihrer Absicht, grenzt Befugnisse klar ab und fordert von Straffälligen konsequente Eigenverantwortung.
Benötigen Sie Hilfe?
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Das Urteil in der Praxis
Für alle, die glauben, Uniformträger seien per se „Polizei“, schiebt dieses Urteil einen klaren Riegel vor. Das Gericht zieht eine messerscharfe Linie: Nur wer echte Zwangsbefugnisse hat, genießt den besonderen Schutz als Vollstreckungsbeamter, was drastisch höhere Strafen nach sich zieht. Für die Praxis bedeutet dies, dass Übergriffe auf Sicherheitswacht-Mitarbeiter zwar geahndet werden, aber eben nicht mit der gleichen Härte wie ein Angriff auf die echte Exekutive. Ein wichtiges Signal, das die genauen Grenzen staatlicher Hoheitsgewalt präzise definiert und zur Rechtssicherheit beiträgt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche rechtlichen Befugnisse und Schutzrechte haben private Sicherheitsdienste im Vergleich zu staatlichen Vollstreckungsbeamten?
Private Sicherheitsdienste und bürgerähnliche Ordnungsdienste wie die Sicherheitswacht haben im Vergleich zu staatlichen Vollstreckungsbeamten deutlich eingeschränkte Befugnisse und einen geringeren rechtlichen Schutz. Sie üben im Wesentlichen Befugnisse aus, die jedem Bürger zustehen, während Vollstreckungsbeamte staatliche Zwangsgewalt anwenden dürfen.
Man kann es sich wie bei einem Fußballspiel vorstellen: Private Sicherheitsleute sind vergleichbar mit Ordnern, die für die Einhaltung der Regeln sorgen und bei Problemen den Schiedsrichter (die Polizei) rufen müssen. Der Schiedsrichter hingegen hat die Befugnis, Fouls direkt zu bestrafen und Spieler vom Platz zu stellen.
Staatliche Vollstreckungsbeamte wie Polizisten sind vom Staat ermächtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden, um ihre Anordnungen durchzusetzen. Gesetze schützen sie deshalb besonders, und Angriffe auf sie führen zu deutlich höheren Strafen. Die Sicherheitswacht hingegen darf keinen direkten Zwang ausüben und ist primär zur Unterstützung der Polizei da. Ihre Aufgaben beschränken sich auf präventive Kommunikation, Befragungen, Identitätsfeststellungen oder Platzverweise und das Recht zur Festnahme, das jedem Bürger unter bestimmten Bedingungen zusteht.
Diese klare Trennung der Befugnisse stellt sicher, dass das staatliche Gewaltmonopol gewahrt bleibt und Bürger nur von entsprechend ausgebildeten und befugten Amtsträgern mit hoheitlichen Maßnahmen konfrontiert werden, die einem besonderen Schutz unterliegen.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe widerrufen werden und welche Folgen hat dies?
Ein Gericht widerruft eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, wenn die verurteilte Person während der Bewährungszeit neue Straftaten begeht oder die erteilten Auflagen grob missachtet. Die Folge ist, dass die ursprünglich ausgesetzte Haftstrafe nun tatsächlich vollstreckt werden muss.
Stellen Sie sich vor, ein Fußballspieler erhält eine gelbe Karte als letzte Warnung für ein Foul. Er darf weiterspielen, aber nur, wenn er sich fortan regelkonform verhält. Begeht er jedoch ein weiteres grobes Foul, erhält er die rote Karte und muss das Spielfeld sofort verlassen. Ähnlich verhält es sich mit einer Bewährungsstrafe: Sie gibt eine zweite Chance, die man sich aber durch korrektes Verhalten verdienen muss.
Eine Bewährungsstrafe bedeutet, dass eine frühere Freiheitsstrafe nicht sofort angetreten werden muss, solange bestimmte Auflagen erfüllt werden. Ein Gericht widerruft die Bewährung, wenn die verurteilte Person während dieser Bewährungszeit erneut straffällig wird – wie im Fall des Fahrers, der während seiner Bewährung unter anderem eine versuchte Körperverletzung beging und ohne Pflichtversicherung fuhr. Ein weiterer Grund für den Widerruf ist das grobe und beharrliche Missachten von Auflagen, zum Beispiel wenn gemeinnützige Hilfsdienste hartnäckig verweigert werden. Die verurteilte Person erweist sich dann als „krasser Bewährungsversager“, wodurch eine Gefängnisstrafe unausweichlich wird.
Diese Regelung stellt sicher, dass eine gewährte zweite Chance an die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Regeln gebunden bleibt und das Vertrauen in die Rechtsordnung schützt.
Was bedeutet ‚bedingter Vorsatz‘ im Strafrecht und wann wird er angenommen?
Bedingter Vorsatz im Strafrecht liegt vor, wenn eine Person eine mögliche Folge ihrer Handlung zwar nicht direkt beabsichtigt, diese aber bewusst in Kauf nimmt. Dies bedeutet, der Handelnde weiß, dass ein bestimmtes Ergebnis eintreten kann, und ist damit einverstanden, selbst wenn es ihm nicht primär erwünscht ist. Juristen bezeichnen dies auch als „billigendes Inkaufnehmen“.
Als bildliches Beispiel kann man den Vorfall mit der Autotür im Parkhaus heranziehen: Der Fahrer stieß die Tür bewusst und mit Kraft gegen das Bein der Sicherheitswachtmitarbeiterin. Auch wenn er sie vielleicht nicht unbedingt verletzen wollte, nahm er mögliche Verletzungen dabei bewusst in Kauf.
Ein Gericht nimmt bedingten Vorsatz an, wenn die Beweise darauf hindeuten, dass eine Person die möglichen Konsequenzen ihres Handelns erkannte und akzeptierte. Im vorliegenden Fall wurde die Behauptung des Fahrers, er habe die Sicherheitswachtmitarbeiterin lediglich unabsichtlich getroffen, vom Gericht widerlegt. Die übereinstimmenden Zeugenaussagen überzeugten das Gericht davon, dass der Fahrer die Autotür bewusst und mit erheblicher Kraft gegen das Bein der Frau schlug. Dies zeigte, dass er entweder die Absicht hatte, sie zu verletzen, oder zumindest billigend in Kauf nahm, dass sie verletzt werden könnte.
Diese rechtliche Einordnung ist entscheidend, um Handlungen korrekt zu bewerten und die Schuld eines Täters entsprechend seiner Einstellung zur Tat festzulegen.
Wie beeinflussen frühere Straftaten und Bewährungsbrüche die Höhe einer neuen Strafe?
Frühere Straftaten und insbesondere ein Bewährungsbruch beeinflussen die Höhe einer neuen Strafe erheblich und können dazu führen, dass eine Haftstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein Gericht berücksichtigt solche Umstände bei der Festlegung des Strafmaßes stark strafschärfend.
Man kann sich das vorstellen wie bei einem Spieler, der auf Bewährung vom Platz gestellt wurde: Wenn er erneut ein Foul begeht, wird er nicht noch einmal eine Verwarnung bekommen, sondern muss den Platz verlassen. Seine Chance wurde verspielt.
Gerichte berücksichtigen bei der Strafzumessung einer neuen Straftat viele individuelle Faktoren, wie das Ausmaß der Schuld, die Beweggründe für die Tat oder das Vorleben der Person. Häufige und einschlägige Vorstrafen signalisieren dabei oft, dass jemand aus früheren Fehlern nicht gelernt hat und die Bereitschaft zur Resozialisierung gering ist. Dies mindert das Vertrauen des Gerichts in eine positive Entwicklung.
Besonders schwer wiegt es, wenn eine Person während einer laufenden Bewährungszeit neue Straftaten begeht oder Auflagen missachtet. Dies wird als „Bewährungsversagen“ bezeichnet. Es zeigt, dass die gewährte Chance, die Strafe außerhalb des Gefängnisses zu verbüßen, nicht genutzt wurde.
In solchen Fällen ist eine erneute Bewährung oft ausgeschlossen, da Geldstrafen oder eine weitere Bewährung nicht mehr ausreichen, um auf die verurteilte Person einzuwirken und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Justiz zu erhalten.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen beim Fahren eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Pflichtversicherung?
Das Fahren eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung hat gravierende rechtliche Folgen und stellt eine strafbare Handlung dar. Dies gilt bereits für Fahrzeuge wie Elektro-Tretroller, die eigentlich pflichtversichert sein müssten. Stellen Sie sich vor, jemand fährt ein solches Fahrzeug bewusst ohne die notwendige Versicherung auf öffentlichen Straßen. Dies ist vergleichbar mit dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und führt zu ernsthaften Konsequenzen.
Der im Text beschriebene Fall zeigt exemplarisch die Folgen auf: Das Führen eines Elektro-Tretrollers ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung führte zu einer Anklage und einer Verurteilung. Hierfür wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten verhängt. Ein Gericht kann zusätzlich zu einer solchen Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot aussprechen; im genannten Fall wurde dem Fahrer untersagt, für die Dauer von einem Monat Kraftfahrzeuge aller Art auf öffentlichen Straßen zu führen. Diese gerichtlich verhängten Sanktionen unterstreichen die Ernsthaftigkeit dieses Verstoßes gegen bestehende Pflichten.
Diese Regelungen dienen dazu, die Allgemeinheit zu schützen und sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, ausreichend versichert sind.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Bedingter Vorsatz
Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn jemand eine bestimmte Folge seiner Handlung zwar nicht direkt beabsichtigt, aber bewusst in Kauf nimmt und mit ihr einverstanden ist. Juristen sprechen auch vom „billigenden Inkaufnehmen“ einer möglichen Folge. Diese rechtliche Einordnung ist entscheidend, um die Schuld eines Täters zu bewerten, selbst wenn er keine direkte Absicht hatte, ein bestimmtes Ergebnis herbeizuführen.
Beispiel: Das Gericht ging beim Fahrer von bedingtem Vorsatz aus, da er die Autotür bewusst und mit Kraft gegen das Bein der Sicherheitswachtmitarbeiterin schlug und dabei eine mögliche Verletzung billigend in Kauf nahm, auch wenn er keine direkte Absicht hatte, sie zu verletzen.
Bewährungswiderruf
Ein Bewährungswiderruf bedeutet, dass eine ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe doch angetreten werden muss, weil die verurteilte Person die Auflagen nicht erfüllt oder neue Straftaten begangen hat. Die Bewährung ist eine zweite Chance, die nur gewährt wird, wenn sich der Verurteilte bewährt. Wird diese Chance missbraucht, muss die ursprüngliche Strafe verbüßt werden, um die Rechtsordnung und das Vertrauen in sie zu schützen.
Beispiel: Die Bewährung des Fahrers wurde widerrufen, weil er sich als „krasser Bewährungsversager“ erwiesen hatte: Er beging während der Bewährungszeit neue Straftaten (wie die versuchte Körperverletzung) und missachtete hartnäckig die Auflage, gemeinnützige Hilfsdienste zu leisten.
Fahren ohne Pflichtversicherung
Fahren ohne Pflichtversicherung ist eine Straftat, die vorliegt, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen genutzt wird, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung fehlt. Diese Regelung schützt die Allgemeinheit, da bei einem Unfall ohne Versicherung niemand für entstandene Schäden aufkommen würde. Sie stellt sicher, dass alle Verkehrsteilnehmer im Falle eines Schadens abgesichert sind.
Beispiel: Der Fahrer wurde unter anderem verurteilt, weil er wissentlich mit einem Elektro-Tretroller unterwegs war, für den keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bestand.
Gesamtfreiheitsstrafe
Eine Gesamtfreiheitsstrafe ist eine zusammengefasste Haftstrafe, die ein Gericht bildet, wenn eine Person wegen mehrerer Straftaten verurteilt wird oder bereits eine frühere Strafe zu verbüßen hat. Statt für jede einzelne Tat eine eigene Haftstrafe zu verhängen, die dann nacheinander verbüßt werden müsste, wird eine einzige, oft etwas mildere Gesamtstrafe gebildet. Dies soll die Verhältnismäßigkeit wahren und den Strafvollzug praktikabler gestalten.
Beispiel: Das Gericht bildete eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten für den Fahrer, indem es die vier Monate für die versuchte Körperverletzung und Beleidigung mit den zwei Monaten für das Fahren ohne Haftpflichtversicherung zu einer einzigen, abzusitzenden Strafe zusammenfasste.
Vollstreckungsbeamte (Gleichstellung)
Als Vollstreckungsbeamte im juristischen Sinne gelten Personen wie Polizisten oder Gerichtsvollzieher, die staatliche Gewalt ausüben dürfen und durch das Gesetz besonders geschützt sind. Diese besondere rechtliche Stellung ist notwendig, da Vollstreckungsbeamte befugt sind, unmittelbaren Zwang anzuwenden, um staatliche Anordnungen durchzusetzen. Angriffe auf sie werden daher mit deutlich höheren Strafen belegt, um ihre Arbeit zu schützen und das Gewaltmonopol des Staates zu wahren.
Beispiel: Das Gericht prüfte, ob die Mitarbeiter der Sicherheitswacht im vorliegenden Fall Vollstreckungsbeamten gleichzustellen sind, verneinte dies aber. Dies war entscheidend für die Strafe, da Angriffe auf solche Personen eine wesentlich höhere Freiheitsstrafe nach sich ziehen würden. Die Mitarbeiter der Sicherheitswacht dürfen keinen unmittelbaren Zwang ausüben und agieren nur unterstützend für die Polizei.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Versuchte Körperverletzung (§ 223 StGB, § 23 StGB)
Wer absichtlich versucht, einen anderen körperlich zu verletzen, macht sich auch strafbar, wenn die Verletzung ausbleibt.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer die Sicherheitswachtmitarbeiterin bewusst und mit dem Ziel, sie zu verletzen, oder zumindest diese Verletzung billigend in Kauf nehmend, mit der Autotür schlug, auch wenn sie glücklicherweise unverletzt blieb. - Beleidigung (§ 185 StGB)
Die Beleidigung ist die absichtliche Äußerung der Missachtung oder Geringschätzung einer anderen Person.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Fahrer beleidigte die Sicherheitswachtmitarbeiterin im Parkhaus mit abfälligen Worten, was den Tatbestand der Beleidigung erfüllte. - Status als Vollstreckungsbeamter (§ 113 StGB)
Dieses Gesetz schützt Personen besonders, die im Rahmen ihrer amtlichen Pflichten hoheitliche Befugnisse zur Anwendung von Zwang ausüben dürfen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Eine zentrale Frage war, ob die Mitarbeiter der Sicherheitswacht als Vollstreckungsbeamte gelten; das Gericht verneinte dies, da ihnen die Befugnis zum unmittelbaren Zwang fehlt, was die Strafandrohung erheblich beeinflusste. - Fahren ohne Pflichtversicherung (§ 6 PflVG)
Ein Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung genutzt werden.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Fahrer nutzte einen Elektro-Tretroller, der versicherungspflichtig war, ohne die notwendige Haftpflichtversicherung, was eine zusätzliche Straftat darstellte. - Keine Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB, § 56f StGB)
Eine Freiheitsstrafe muss nicht ins Gefängnis führen, es sei denn, der Verurteilte gilt als ungeeignet für eine Bewährungszeit oder die Allgemeinheit fordert eine Haftstrafe.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verweigerte dem Fahrer eine Bewährung, da er wegen ähnlicher Delikte mehrfach vorbestraft war, die neuen Taten während einer laufenden Bewährung beging und sich als „krasser Bewährungsversager“ erwiesen hatte.
Das vorliegende Urteil
AG Augsburg – Az.: 9 Ds 309 Js 110435/24 – Urteil vom 17.07.2024
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