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Versuchter Totschlag im Straßenverkehr: Wann ein Rammstoß als Tötungsversuch gilt

Ein Mann wurde wegen versuchten Totschlags im Straßenverkehr angeklagt, weil er einen anderen Pkw bei hoher Geschwindigkeit gezielt von der Fahrbahn abgedrängt hatte. Der entscheidende Beweis für den Tötungsvorsatz war aber keine Zeugenaussage, sondern die millimetergenaue Analyse einer einzigen Lenkbewegung.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Ks 315 Js 22118/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Itzehoe
  • Datum: 15.04.2025
  • Aktenzeichen: 6 Ks 315 Js 22118/24
  • Verfahren: Strafverfahren wegen versuchten Totschlags
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer verfolgte einen anderen Pkw-Fahrer und stieß gezielt mit seinem Wagen gegen dessen Fahrzeug. Der gerammte Wagen kam daraufhin von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum.
  • Die Rechtsfrage: War die gezielte Lenkbewegung, die zum Unfall führte, der Versuch, den anderen Fahrer zu töten, oder handelte es sich lediglich um einen Verkehrsunfall?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags. Er hatte den Tod des Opfers durch die gezielte Lenkbewegung billigend in Kauf genommen (Bedingter Vorsatz).
  • Die Bedeutung: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Ihm wurde außerdem die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen.

Ist gezieltes Rammen mit dem Auto versuchter Totschlag?

Es klingt wie eine Szene aus einem Actionfilm, ist aber blutiger Ernst auf deutschen Straßen: Eine Verfolgungsjagd bei Nacht, mehrere Fahrzeuge, die ein Opfer bedrängen, und schließlich ein gezielter Rammstoß bei hoher Geschwindigkeit.

Aggressive Seitenkollision bei Nacht: Ein großes Auto rammt gezielt einen kleineren Wagen auf dunkler Landstraße.
Landgericht Itzehoe verurteilt gezieltes Rammen bei Tempo 100 wegen versuchten Totschlags. | Symbolbild: KI

Genau mit diesem Szenario musste sich das Landgericht Itzehoe auseinandersetzen. Am 15. April 2025 fällte die Strafkammer unter dem Aktenzeichen 6 Ks 315 Js 22118/24 ein wegweisendes Urteil. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Autofahrer, der einen anderen Wagen bei Tempo 80 bis 100 bewusst von der Straße drängt, lediglich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begeht oder ob er damit zum potenziellen Mörder wird. Der Fall zeigt eindrücklich, wo die Justiz die Grenze zwischen rücksichtslosem Fahren und einem Tötungsversuch zieht.

Wann wird ein Verkehrsunfall zum versuchten Tötungsdelikt?

Um die Tragweite dieses Urteils zu verstehen, muss man die juristischen Werkzeuge betrachten, die hier zum Einsatz kamen. Normalerweise werden Verkehrsunfälle als Fahrlässigkeitstaten behandelt – niemand will einen Unfall bauen. Doch hier greift das Strafgesetzbuch deutlich härter durch. Im Zentrum steht der Paragraf 212 StGB, der Totschlag, in Verbindung mit den Paragrafen 22 und 23, die den Versuch unter Strafe stellen.

Ein Auto gilt rechtlich zunächst als Fortbewegungsmittel. Setzt ein Fahrer es jedoch gezielt ein, um einen anderen zu verletzen, wird es zur Waffe. Hier kommt der sogenannte gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB ins Spiel. Dieser liegt vor, wenn jemand die Sicherheit des Verkehrs durch Hindernisse oder ähnliche Eingriffe so massiv beeinträchtigt, dass Leib und Leben anderer gefährdet sind.

Der entscheidende juristische Hebel in diesem Fall war jedoch der Vorsatz. Juristen unterscheiden zwischen Absicht (ich will das genau so) und dem sogenannten bedingten Vorsatz (dolus eventualis). Letzterer ist für Laien oft schwer zu greifen: Er liegt vor, wenn der Täter die Gefahr erkennt („Das könnte tödlich enden“) und sich damit abfindet („Ist mir egal, ich mach’s trotzdem“). Genau diese innere Einstellung musste das Gericht dem Angeklagten nachweisen, um ihn wegen versuchten Totschlags verurteilen zu können.

Warum urteilte das Gericht auf versuchten Totschlag?

Die Beweisaufnahme glich einem Puzzle, bei dem technische Daten und psychologische Momente ein Gesamtbild ergaben. Das Gericht musste klären, ob es sich um ein unglückliches Fahrmanöver oder einen gezielten Anschlag handelte.

War der Zusammenstoß wirklich Absicht?

Die Verteidigung versuchte das Geschehen als Unfall darzustellen – etwa durch ein Ausweichmanöver oder Fremdeinwirkung. Diese Version wurde jedoch durch die kühle Logik der Physik widerlegt. Ein Dekra-Sachverständiger rekonstruierte den Unfall minuziös. Der Tatort war eine langgezogene Linkskurve. Wer hier normal fährt, muss das Lenkrad nach links einschlagen. Die Spurenanalyse zeigte jedoch, dass der Angeklagte in seinem Mercedes genau in diesem Moment das Lenkrad aktiv um etwa 10 Grad nach rechts drehte – also gegen den Kurvenverlauf und direkt in das Fahrzeug des Opfers hinein. Der Kontakt dauerte nur 0,6 Sekunden, reichte aber bei einer Differenzgeschwindigkeit von rund 20 km/h aus, um den Citroen des Opfers von der Straße zu katapultieren. Da keine andere plausible Erklärung für diese Lenkbewegung existierte, stand für das Gericht fest: Das war kein Versehen, das war ein gezielter Rammstoß.

Reicht bedingter Vorsatz für eine Verurteilung?

Der schwierigste Teil in solchen Prozessen ist der Blick in den Kopf des Täters. Wollte er das Opfer wirklich töten? Das Gericht bejahte dies über den bedingten Vorsatz. Wer bei Dunkelheit auf einer Landstraße, gesäumt von dichten Bäumen und Büschen, ein anderes Fahrzeug bei Tempo 80 bis 100 bewusst rammt, weiß um die physikalischen Konsequenzen. Das Gericht argumentierte, dass der Angeklagte die tödliche Gefahr nicht nur kannte, sondern sie „billigend in Kauf nahm“. Die massive Gefährdung des Opfers, dessen Auto gegen einen Betonpfosten und schließlich gegen einen Baum prallte, war so offensichtlich, dass der Täter nicht ernsthaft auf einen glimpflichen Ausgang vertrauen konnte. Auch wenn er vielleicht primär das Auto stoppen wollte: Wer solche Mittel wählt, akzeptiert den möglichen Tod des Gegners als Begleitschaden.

Entlastet ein sofortiger Notruf den Täter?

Ein interessantes Detail war das Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach der Tat. Er wählte den Notruf – eigentlich ein Zeichen von Sorge oder Reue. Doch die Tonbandaufzeichnung wurde ihm zum Verhängnis. Er wirkte im Gespräch „meldeunaufgeregt“ und äußerte Dinge wie „Nee, nee, alles gut“. Das Gericht interpretierte dies nicht als Erleichterung, sondern als den Versuch, die Situation herunterzuspielen und sich eine Legende zurechtzulegen („Ich wurde gerammt“). Auch seine widersprüchlichen Aussagen gegenüber der Polizei – mal war er ausgewichen, mal wurde er gerammt – untergruben seine Glaubwürdigkeit massiv. Statt ihn zu entlasten, wirkte sein Verhalten nach der Tat kalkuliert und bestätigte das Bild eines Täters, dem das Schicksal des Opfers weitgehend gleichgültig war.

Welche Strafe droht bei vorsätzlichem Rammen?

Das Urteil des Landgerichts Itzehoe sendet ein klares Signal an aggressive Verkehrsteilnehmer. Der Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Ergebnis ist eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Zudem hat das Gericht die Eignung des Angeklagten zur Teilnahme am Straßenverkehr gänzlich verneint. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, und es wurde eine Sperrfrist von vier Jahren verhängt, bevor er überhaupt versuchen darf, einen neuen Führerschein zu beantragen. Dies basiert auf den §§ 69 und 69a StGB, die den Schutz der Allgemeinheit vor charakterlich ungeeigneten Fahrern sicherstellen sollen. Finanziell kommt auf den Verurteilten ebenfalls eine Lawine zu: Er muss nicht nur die eigenen Verfahrenskosten tragen, sondern auch die notwendigen Auslagen des Nebenklägers, also des Opfers, erstatten. Das Urteil macht deutlich: Das Auto als Waffe einzusetzen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Kapitalverbrechen.

Schwerwiegender strafrechtlicher Vorwurf erhalten?

Wenn Ihnen ein Tötungsdelikt oder ein schwerer Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wird, steht Ihre Zukunft auf dem Spiel. Unsere Rechtsanwälte analysieren die Ermittlungsakte, prüfen technische Gutachten und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf die Details Ihres Falles zugeschnitten ist. Ziel ist es, die schwerwiegendsten Konsequenzen abzuwehren und Ihre Rechte im gesamten Verfahren zu sichern.

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Experten Kommentar

Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich: Das wirkliche Problem in solchen Verfahren ist oft gar nicht die Tat selbst, sondern die digitale Spur, die das Auto hinterlässt. Moderne Fahrzeuge speichern Lenkwinkel und Bremsdruck millisekundengenau ab – das wirkt wie eine Blackbox. Wenn Mandanten mir erzählen, es sei ein „Versehen“ gewesen, holen die Sachverständigen diese Daten raus und die Luft wird sofort dünn. Was ich immer wieder sehe: Viele unterschätzen, wie schnell Richter dann den „bedingten Vorsatz“ annehmen. Wer im Affekt das Lenkrad verreißt, liefert der Staatsanwaltschaft oft den Beweis auf dem Silbertablett, dass er den tödlichen Ausgang zumindest billigend in Kauf genommen hat.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann gilt gezieltes Rammen mit dem Auto als versuchter Totschlag?

Die juristische Abgrenzung zwischen einem schweren Straßenverkehrsdelikt (§ 315b StGB) und einem Tötungsdelikt hängt entscheidend vom Vorsatz des Fahrers ab. Gezieltes Rammen wird dann als versuchter Totschlag (§ 212 StGB) gewertet, wenn der Täter das Auto bewusst als Waffe gegen das Opfer einsetzt. Er muss die tödliche Gefahr seiner aggressiven Aktion erkannt und den möglichen Tod des Opfers ‚billigend in Kauf genommen‘ haben.

Der Schlüssel zur Verurteilung liegt im sogenannten bedingten Vorsatz (dolus eventualis). Normale Unfälle gelten als fahrlässige Taten, da niemand den Schaden beabsichtigt. Wer jedoch bei hoher Geschwindigkeit und an einer gefährlichen Stelle (etwa nahe einer Baumreihe) gezielt rammt, muss die physikalischen Konsequenzen seiner Handlung kennen. Wenn der Täter trotz dieser offensichtlichen Gefahr handelt, akzeptiert er den möglichen tödlichen Ausgang als unwillkommenen, aber in Kauf genommenen Begleitschaden.

Um diesen bedingten Tötungsvorsatz zu beweisen, stützen sich Gerichte auf technische Gutachten. Ein Sachverständiger rekonstruiert das Fahrverhalten minuziös, um zu klären, ob es ein Unglück oder ein gezielter Angriff war. Beweist die Spurenanalyse einen aktiven, unfalluntypischen Lenkeinschlag des Täters direkt in das Opferfahrzeug, widerlegt dies die Schutzbehauptung eines bloßen Ausweichmanövers.

Wenn Sie Opfer eines Rammstoßes werden, sichern Sie sofort alle Zeugenaussagen und beauftragen Sie einen Sachverständigen, um den aktiven Lenkimpuls des Täters technisch zu belegen.


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Wie wird mir bei einem Rammstoß der bedingte Tötungsvorsatz nachgewiesen?

Der bedingte Tötungsvorsatz wird Ihnen nicht durch eine direkte Aussage, sondern über eine lückenlose Kette objektiver Umstände nachgewiesen. Gerichte schließen von den äußeren, technisch beweisbaren Fakten auf Ihre innere Haltung. Entscheidend ist die Kombination aus der offensichtlichen Tödlichkeit der Situation und dem Nachweis eines gezielten, unfalluntypischen Fahrmanövers, das die tödlichen Folgen unumgänglich machte.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Nachweis primär auf technische Sachverständigengutachten. Diese Gutachten belegen, dass der Zusammenstoß nicht versehentlich, sondern durch eine aktive Lenkbewegung entstand. Zeigt die Spurenanalyse oder Lenkwinkelrekonstruktion einen gezielten Lenkeinschlag (beispielsweise 10 Grad) entgegen dem Kurvenverlauf, widerlegt dies die Behauptung eines unglücklichen Unfalls. Das Gericht schließt aus diesem aktiven Manöver, dass die Handlung keinen anderen Zweck als den Rammstoß verfolgte.

Anschließend bewerten Richter die Massivität der erzeugten Gefahr. Das Umfeld der Tat spielt dabei eine entscheidende Rolle, zum Beispiel Rammen bei hoher Geschwindigkeit (etwa 80 bis 100 km/h) auf einer dunklen Landstraße, gesäumt von dichten Bäumen. War die Gefahr so offensichtlich, dass der Täter die tödlichen Konsequenzen unmöglich ignorieren konnte, urteilt das Gericht, dass er den möglichen Tod des Opfers billigend in Kauf nahm. Hierin liegt der Tötungsvorsatz begründet, selbst wenn das primäre Ziel nur das Stoppen des anderen Fahrzeugs war.

Um die Beweisführung der Staatsanwaltschaft zu erschüttern, ziehen Sie umgehend einen eigenen unabhängigen Sachverständigen hinzu.


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Welche Fehler muss ich nach einem Rammstoß vermeiden, um mich nicht zu belasten?

Der größte Fehler nach einem Rammstoß ist die ungefilterte Kommunikation. Jede spontane Aussage, sei es gegenüber der Polizei oder im Notruf, wird aufgezeichnet und später im Gerichtssaal akribisch analysiert. Vermeiden Sie widersprüchliche Schilderungen des Hergangs, da diese Ihre Glaubwürdigkeit massiv untergraben. Die goldene Regel lautet: Äußern Sie sich nicht zur Sache, bis Sie die Beweislage kennen und mit Ihrem Rechtsbeistand besprechen konnten.

Gerichte bewerten Ihr Verhalten nach der Tat als wichtiges Indiz für den bedingten Vorsatz oder die fehlende Reue. Wenn Sie unmittelbar nach dem Geschehen versuchen, sich eine vermeintliche „Legende zurechtzulegen“, wertet die Staatsanwaltschaft dies schnell als bewusste Täuschungsabsicht. Konkret gefährlich sind widersprüchliche Angaben zum Hergang, etwa das wechselnde Behaupten von Ausweichmanövern oder das Leugnen des Rammens. Solche Inkonsistenzen widerlegen die Annahme eines tragischen Unfalls.

Selbst ein sofort abgesetzter Notruf entlastet Sie nicht automatisch. Im Falle des Landgerichts Itzehoe wurde die sogenannte „meldeunaufgeregte“ Haltung des Täters als Zeichen der Gleichgültigkeit interpretiert. Äußerungen wie „Nee, nee, alles gut“ deuten für die Richter auf Kalkül hin und nicht auf Panik oder Reue. Diese Verharmlosung der Situation kann als Beweis dafür genutzt werden, dass Ihnen die potenziell tödliche Folge des Rammstoßes von vornherein egal war.

Kontaktieren Sie unverzüglich einen Anwalt und äußern Sie sich vor Ort ausschließlich zur Feststellung Ihrer Personalien; schweigen Sie zu allen Fragen bezüglich des Hergangs. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.


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Wie hoch ist die Strafe für versuchten Totschlag mit dem Auto und verliere ich meinen Führerschein?

Die juristischen Folgen für versuchten Totschlag mit dem Auto sind in Deutschland drastisch. Das Landgericht Itzehoe verurteilte den Täter in einem konkreten Fall des vorsätzlichen Rammens zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zusätzlich entzieht das Gericht Ihnen die Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB endgültig. Diese Konsequenzen spiegeln die Einstufung der Tat als Kapitalverbrechen wider, da das Auto gezielt als Waffe eingesetzt wurde.

Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags erfolgt meist in Tateinheit mit einem schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Da hier bedingter Tötungsvorsatz angenommen wird, verhängen Gerichte zwingend mehrjährige Haftstrafen. Die Justiz stellt klar, dass wer den Tod eines anderen durch solche Manöver billigend in Kauf nimmt, nicht nur rücksichtslos, sondern kriminell handelt. Eine Bewährung kommt in solchen Fällen aufgrund der hohen Strafandrohung und der Schwere der Schuld meist nicht infrage.

Der Führerschein wird Ihnen dauerhaft entzogen, weil das Gericht die charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr gänzlich verneint. Zusätzlich zur Haftstrafe droht eine hohe finanzielle Belastung. Der Verurteilte muss nicht nur die eigenen Verfahrenskosten tragen, sondern auch die notwendigen Auslagen des Nebenklägers, also des Opfers, erstatten.

Informieren Sie sich umgehend über die Möglichkeiten der Verfahrenskostenhilfe und die potenziellen Schadenersatzansprüche des Opfers, die zusätzlich zur Freiheitsstrafe anfallen.


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Wie lange dauert die Sperrfrist, bis ich meinen Führerschein neu beantragen kann?

Im Fall des Landgerichts Itzehoe betrug die verhängte Sperrfrist konkret vier Jahre. Diese Frist ist die absolute Mindestdauer, bevor Sie überhaupt einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Die Dauer richtet sich nach der Schwere der Tat und der angenommenen Gefährlichkeit des Verurteilten. Sie beginnt mit der Rechtskraft des gefällten Urteils.

Die Festsetzung der Frist erfolgt gemäß den Paragraphen §§ 69 und 69a StGB. Gerichte nutzen diese Maßnahme, um die Allgemeinheit effektiv vor charakterlich ungeeigneten Fahrern zu schützen. Vier Jahre gelten in diesem Kontext als notwendig, um eine tiefgreifende Verhaltensänderung zu fordern. Die Sperrfrist muss vollständig abgewartet werden; eine vorzeitige Verkürzung ist lediglich in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Der Ablauf der Sperrfrist führt jedoch nicht automatisch zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Die Frist markiert lediglich den Zeitpunkt, ab dem Sie den Antrag bei den zuständigen Behörden stellen dürfen. Für die tatsächliche Neuerteilung müssen Sie in einem gesonderten Verfahren Ihre charakterliche Eignung beweisen. Dies erfolgt meistens durch ein positives Gutachten nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Lassen Sie sich daher rechtzeitig, etwa sechs Monate vor Ablauf der Frist, von Ihrem Anwalt zu den genauen Anforderungen und Kosten der MPU beraten.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Bedingter Vorsatz

Bedingter Vorsatz beschreibt die innere Haltung eines Täters, der einen schädlichen Erfolg zwar nicht direkt anstrebt, ihn aber als mögliche Folge seines Handelns erkennt und sich damit abfindet. Juristen nutzen dieses Konzept, um auch Täter zu bestrafen, die sich hinter der Ausrede „Ich wollte das nicht wirklich“ verstecken könnten. Das Gesetz stellt damit die bewusste Inkaufnahme einer Gefahr der direkten Absicht gleich.

Beispiel: Das Gericht sah den bedingten Vorsatz als erwiesen an, weil der Angeklagte bei Tempo 100 gezielt rammte und den möglichen Tod des Opfers billigend in Kauf nahm, auch wenn er ihn vielleicht nicht direkt beabsichtigte.

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn jemand die Verkehrssicherheit durch grobe verkehrsfremde Manöver wie das Werfen von Gegenständen oder gezieltes Rammen massiv stört. Dieser Straftatbestand schützt die Allgemeinheit vor Angriffen, die den Verkehr gezielt als Waffe missbrauchen. Er bestraft damit bewusst herbeigeführte Gefahren, die weit über normale Verkehrsverstöße hinausgehen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte nicht nur wegen versuchten Totschlags, sondern auch wegen eines vorsätzlichen schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt, da er sein Auto absichtlich als Waffe einsetzte.

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Sperrfrist (§ 69a StGB)

Die Sperrfrist ist der vom Gericht festgelegte Mindestzeitraum, in dem einer Person nach Entzug der Fahrerlaubnis kein neuer Führerschein ausgestellt werden darf. Das Gesetz will damit sicherstellen, dass charakterlich ungeeignete Fahrer für eine angemessene Zeit aus dem Verkehr gezogen werden. Die Sperrfrist dient dem Schutz der Allgemeinheit und gibt dem Verurteilten Zeit, sein Verhalten zu überdenken.

Beispiel: Dem Angeklagten wurde eine Sperrfrist von vier Jahren auferlegt, bevor er überhaupt einen Antrag auf Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis stellen darf.

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Tateinheit

Tateinheit bedeutet, dass ein Täter durch eine einzige Handlung mehrere Straftatbestände gleichzeitig erfüllt, die rechtlich als eine Tat gewertet und mit einer Gesamtstrafe geahndet werden. Juristen wenden dieses Prinzip an, um eine übermäßige Bestrafung zu vermeiden und den Unrechtsgehalt der Gesamthandlung angemessen zu würdigen. Es wird also nicht einfach Strafe A plus Strafe B gerechnet.

Beispiel: Der Rammstoß erfüllte gleichzeitig versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, weshalb das Gericht den Täter wegen dieser Delikte in Tateinheit verurteilte.

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Das vorliegende Urteil


LG Itzehoe – Az.: 6 Ks 315 Js 22118/24 – Urteil vom 15.04.2025


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