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Strafbefehl nach der Hauptverhandlung: Was passiert bei Nichterscheinen?

Normalerweise ist ein Strafbefehl nach der Hauptverhandlung ausgeschlossen, doch der Angeklagte ignorierte seine Ladung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Trotz des formalen Verbots entschied das Gericht, dass die bloße Terminansetzung die Grundlage für eine Verurteilung ohne Prozess bildete.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 530 Cs 108/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Hamm
  • Datum: 28.05.2025
  • Aktenzeichen: 530 Cs 108/25 (935 Js 139/25)
  • Verfahren: Entscheidung im Strafbefehlswege
  • Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Straßenverkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Angeklagter war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Nachdem das Gericht eine Hauptverhandlung anberaumt hatte, erschien der Angeklagte unentschuldigt nicht zum Termin. Die Staatsanwaltschaft verlangte daraufhin die Festsetzung einer Strafe per Strafbefehl.
  • Die Rechtsfrage: Darf die Justiz nach Ansetzung einer Hauptverhandlung zu einem Strafbefehl zurückkehren, wenn der Angeklagte fernbleibt?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, dass die Ansetzung der Hauptverhandlung rechtlich der Eröffnung eines Hauptverfahrens gleichkommt. Dies erlaubt die schnelle Erledigung des Verfahrens durch einen Strafbefehl, wenn der Angeklagte fehlt.
  • Die Bedeutung: Bleibt ein Beschuldigter einem Gerichtstermin unentschuldigt fern, kann das Gericht das Verfahren sofort durch einen Strafbefehl beenden. Dies beschleunigt die Justiz. Der Angeklagte muss Einspruch einlegen, wenn er doch eine Verhandlung wünscht.

Der Fall vor Gericht


Warum stand der Mann überhaupt vor Gericht – und blieb dann einfach weg?

Ein Mann wurde beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt. Ein klares Vergehen nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die Staatsanwaltschaft wollte die Sache schnell erledigen und beantragte einen Strafbefehl – ein schriftliches Urteil ohne mündliche Verhandlung. Der zuständige Richter am Amtsgericht Hamm hatte Bedenken. Er wollte den Fall nicht einfach vom Schreibtisch aus entscheiden. Er beraumte eine Hauptverhandlung an, um sich ein persönliches Bild zu machen. Das ist sein gutes Recht, vorgesehen in § 408 Abs. 3 Satz 2 der Strafprozessordnung (StPO).

Dann kam der Tag des Prozesses. Der Gerichtssaal war bereit, die Staatsanwältin war anwesend. Nur der Stuhl des Angeklagten blieb leer. Er erschien nicht, unentschuldigt. Die geplante Verhandlung konnte nicht stattfinden. Das Verfahren steckte in einer Sackgasse.

Was war der juristische Kniff der Staatsanwaltschaft?

Richter erlassen nach der Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung einen modifizierten Strafbefehl.
Gericht nutzte § 408a StPO, um Fahrer ohne Fahrerlaubnis im Nachhinein per Strafbefehl zu verurteilen. | Symbolbild: KI

Die Staatsanwältin bat nicht um einen neuen Termin. Sie zog einen prozessualen Joker. Sie beantragte, dem abwesenden Mann genau jetzt und hier doch noch einen Strafbefehl auszustellen. Ihr Werkzeug war der Paragraph § 408a StPO. Diese Vorschrift ist eine Art Notausgang für die Justiz. Sie erlaubt einem Gericht, von einer mündlichen Verhandlung wieder auf ein schriftliches Verfahren umzuschwenken, wenn die Hauptverhandlung bereits eröffnet wurde.

Der Schachzug warf eine knifflige Rechtsfrage auf. War die Hauptverhandlung im juristischen Sinne überhaupt schon „eröffnet“? Formal gab es keinen solchen Eröffnungsbeschluss. Der Richter hatte ja lediglich einen Termin angesetzt, weil er Bedenken gegen den ursprünglichen Strafbefehl hatte. Konnte er jetzt das Rad zurückdrehen und genau das tun, was er anfangs vermeiden wollte? Die Verteidiger dieser Idee argumentierten für die Effizienz. Die Gegner sahen einen unzulässigen Trick, der den klaren Wortlaut des Gesetzes beugte.

Durfte das Gericht den Mann in seiner Abwesenheit verurteilen?

Das Amtsgericht Hamm bejahte die Frage. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und zerlegte die Gegenargumente Punkt für Punkt. Die richterliche Logik war eine Lektion in juristischer Auslegungskunst.

Erstens, die Frage nach dem Wortlaut. Kritiker meinten, § 408a StPO setze einen förmlichen Eröffnungsbeschluss nach § 203 StPO voraus. Das Gericht sah das anders. Die Anordnung einer Hauptverhandlung habe praktisch dieselbe Funktion – sie treibe das Verfahren in die nächste Phase. Eine rein formale Sichtweise verfehle den Sinn der Regelung. Die Richter zogen einen cleveren Vergleich: Ein anderer Paragraph (§ 206a StPO), der die exakt gleiche Formulierung „nach Eröffnung des Hauptverfahrens“ enthält, wird von allen Juristen unstreitig auch in solchen Fällen angewendet. Es wäre systemwidrig, identische Worte im selben Gesetz plötzlich unterschiedlich zu deuten.

Zweitens, der Blick in die Geschichte. Gegner des Manövers beriefen sich auf alte Gesetzesbegründungen aus den 1980er Jahren. Damals hielt der Gesetzgeber diesen Weg für „nicht sachgerecht“. Das Gericht konterte kühl: Die Zeiten haben sich geändert. Neuere Gesetze, insbesondere das Justizmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004, atmen einen anderen Geist. Der Gesetzgeber hat später klargemacht, dass er Verfahren beschleunigen will. Der Wille des aktuellen Gesetzgebers sticht den des früheren.

Drittens, das Argument des unnötigen Umwegs. Man hätte den alten Antrag zurücknehmen und einen neuen stellen können. Für das Gericht war das reine Bürokratie. Ein zeitraubender Umweg, der Ressourcen von Gericht und Staatsanwaltschaft bindet. Der § 408a StPO wurde geschaffen, um genau solche ineffizienten Schleifen zu vermeiden.

Viertens, die Rechte des Angeklagten. Das Gericht stellte klar, dass der Mann keinen Nachteil erleidet. Ihm bleibt eine potenziell belastende öffentliche Verhandlung erspart. Ist er mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, kann er Einspruch einlegen. Dann bekommt er seine Hauptverhandlung garantiert. Seine Verteidigungsmöglichkeiten bleiben voll erhalten.

Welches Urteil erhielt der Fahrer am Ende?

Das Gericht erließ den Strafbefehl auf Grundlage von § 407 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit dem clever angewandten § 408a StPO. Der Mann wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt – insgesamt 450 Euro. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Sperre: Die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf eines Jahres keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Die Kosten des gesamten Verfahrens musste er ebenfalls tragen, wie es § 465 StPO vorsieht.

Die Urteilslogik

Die Justiz vermeidet unnötige Verfahrensschleifen und setzt auf die funktionale Gleichstellung prozessualer Schritte zur schnellen Fallbearbeitung.

  • Unentschuldigte Abwesenheit: Erscheint der Angeklagte unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung, darf das Gericht sofort auf das schriftliche Strafbefehlsverfahren zurückgreifen, um eine weitere Verzögerung zu verhindern.
  • Funktionale Gleichstellung: Die richterliche Anordnung einer Hauptverhandlung erfüllt prozessual dieselbe Funktion wie die förmliche Eröffnung des Hauptverfahrens und gilt rechtlich als gleichwertiger Schritt.
  • Ziel der Verfahrensbeschleunigung: Das aktuelle Gesetz dient primär der Entlastung und Beschleunigung der Justiz; dieses Effizienzziel übersteigt formale Bedenken, solange die Rechte des Angeklagten auf Einspruch und Gehör vollständig gewahrt bleiben.

Das Strafverfahren behält stets die Flexibilität, den effizientesten Weg zur Urteilsfindung zu wählen, ohne fundamentale Verteidigungsrechte zu opfern.


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Wurde gegen Sie ein Strafbefehl nach Abwesenheit in der Hauptverhandlung erlassen? Kontaktieren Sie uns für eine Klärung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten und erhalten Sie eine rechtliche Ersteinschätzung.


Experten Kommentar

Ein volles Gericht, eine leere Anklagebank – oft spekulieren Angeklagte darauf, dass ihre Abwesenheit das Verfahren ausbremst oder verzögert. Dieses Urteil zieht eine klare rote Linie und zeigt, dass die Justiz diesen Effizienzverlust konsequent unterbindet. Das Gericht nutzte hier geschickt § 408a StPO, um sofort und ohne einen neuen Termin doch noch den schriftlichen Strafbefehl zu erlassen, was die gesamte Prozessökonomie stärkt. Wer glaubt, er könne den Strafprozess durch Ignoranz verzögern, wird in solchen Fällen schnell mit einer Verurteilung konfrontiert und hat seine Chance auf eine mündliche Erklärung verspielt.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die Folgen, wenn ich meinen Gerichtstermin einfach verpasse?

Wenn Sie unentschuldigt nicht zur angesetzten Hauptverhandlung erscheinen, findet der Termin zwar nicht statt. Viele Betroffene hoffen, das Verfahren werde dadurch verzögert oder gar eingestellt. Doch diese Annahme ist riskant. Ihr Fernbleiben gibt der Staatsanwaltschaft oft einen unerwarteten prozessualen Vorteil, um Sie in Ihrer Abwesenheit trotzdem schnell zu verurteilen.

Die geplante Hauptverhandlung kann aufgrund Ihrer Abwesenheit nicht durchgeführt werden. Das Verfahren steckt vorübergehend in einer Sackgasse. Genau hier zieht die Staatsanwaltschaft ihren juristischen Joker: Sie kann gemäß § 408a StPO beantragen, dass das Gericht von der Hauptverhandlung in das schriftliche Strafbefehlsverfahren zurückkehrt. Damit wird das Gericht ermächtigt, Sie ohne mündliche Anhörung und ohne neue Beweisaufnahme schnell zu verurteilen.

Anstatt eines neuen Termins erhalten Sie daher einen Strafbefehl zugestellt, der bereits eine Strafe festsetzt. Sie verlieren dadurch die Möglichkeit, sich unmittelbar und mündlich vor Gericht zu verteidigen. Zudem fallen die gesamten Verfahrenskosten an, die Sie tragen müssen, da Ihr unentschuldigtes Fernbleiben die Hauptursache für den Ausfall war. Diese Kostenpflicht ergibt sich aus § 465 StPO und kann schnell zur teuren Kostenfalle werden.

Rufen Sie sofort bei der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts an, um zu erfragen, ob bereits ein neuer Termin angesetzt oder ein Strafbefehl beantragt wurde.


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Kann das Gericht mich verurteilen, wenn ich nicht vor Ort zur Hauptverhandlung war?

Viele Angeklagte gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine Verurteilung ohne ihre Anwesenheit in der Hauptverhandlung unmöglich ist. Das Amtsgericht Hamm urteilte jedoch, dass dies zulässig ist, wenn der Angeklagte unentschuldigt fernbleibt. Die Verurteilung erfolgt dann nicht durch Urteil, sondern durch den Erlass eines Strafbefehls in Ihrer Abwesenheit. Das Gericht nutzt hierfür eine besondere prozessuale Regelung, um das Verfahren schnell und effizient abzuschließen.

Das zentrale Werkzeug für diesen juristischen Rückweg ist der Paragraph § 408a StPO. Diese Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, von einer anberaumten mündlichen Hauptverhandlung wieder zum schriftlichen Strafbefehlsverfahren zurückzukehren. Die Richter interpretierten dabei die Anordnung des Termins als funktionell gleichwertig zur förmlichen „Eröffnung des Hauptverfahrens“, welche die Voraussetzung des Paragraphen ist. Diese weite Auslegung begründeten die Richter mit dem Gebot der Systemkohärenz, da identische Formulierungen in anderen Teilen der StPO bereits so angewandt werden.

Richterliche Logik betont hierbei die Prozessökonomie und den Willen des Gesetzgebers zur Justizmodernisierung. Es wäre ineffizient, lediglich aufgrund des unentschuldigten Fehlens einen neuen, zeitraubenden Termin ansetzen zu müssen. Das Gericht stellte klar, dass dem Angeklagten dadurch kein Nachteil entsteht. Legen Sie gegen den erlassenen Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein, garantiert das Gericht Ihnen anschließend die mündliche Hauptverhandlung.

Sobald der Strafbefehl eintrifft, prüfen Sie sofort, ob das Gericht die Anwendung von § 408a StPO explizit in der Begründung erwähnt hat, um die juristische Angriffsmöglichkeit exakt zu lokalisieren.


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Wie kann ich mich gegen einen Strafbefehl wehren, der plötzlich zugestellt wird?

Erhalten Sie einen Strafbefehl, gilt dieser sofort als rechtskräftiges Urteil, wenn Sie nicht fristgerecht reagieren. Ihr zentrales und wirksamstes Verteidigungsmittel gegen die bereits festgesetzte Strafe ist der Einspruch. Sie müssen den Einspruch innerhalb von zwingend zwei Wochen ab der Zustellung beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Werden Sie aktiv, verhindern Sie die Verurteilung ohne eine persönliche Anhörung.

Legen Sie fristgerecht Einspruch gemäß § 410 StPO ein, kippen Sie den Strafbefehl vollständig. Dadurch wird die automatische Verurteilung aufgehoben und das Gericht muss zwingend eine mündliche Hauptverhandlung anberaumen. Diese garantiert Ihnen, dass Sie Ihre Verteidigungsmöglichkeiten nun persönlich und voll ausschöpfen können. Im Gerichtssaal kann der Richter Beweise würdigen und Zeugen direkt anhören, um eine faire Entscheidung zu treffen.

Versäumen Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist, wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig und Sie gelten als verurteilt. Achten Sie genau auf die Formulierung Ihres Einspruchs. Manche Beschuldigte fechten nur die Höhe der Geldstrafe an, weil die Nebenstrafe – wie etwa die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis – das eigentliche Problem darstellt. In solchen Fällen müssen Sie umfassend Einspruch einlegen, um alle Strafen neu bewerten zu lassen.

Notieren Sie sofort das genaue Zustelldatum auf dem Umschlag und beauftragen Sie unverzüglich einen Anwalt mit der Akteneinsicht und Fristenüberwachung.


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Darf das Gericht ohne Verhandlung einen Strafbefehl erlassen, wenn es vorher Zweifel hatte?

Die klare Antwort lautet Ja, dies ist zulässig. Das Gericht darf von einer ursprünglich angesetzten Hauptverhandlung wieder abweichen. Obwohl der Richter anfangs Bedenken gegen den schriftlichen Erlass des Strafbefehls äußerte, kann er zurückrudern. Das Amtsgericht argumentierte, dass die Notwendigkeit der Prozessökonomie diese anfänglichen richterlichen Vorbehalte überwiegt.

Die ursprüngliche Skepsis des Richters führte zur Anordnung einer Hauptverhandlung gemäß § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO. Das Gericht wollte sich vor einer Verurteilung ein persönliches Bild der Sachlage machen. Als der Angeklagte unentschuldigt fernblieb und die geplante Verhandlung ausfiel, nutzte die Staatsanwaltschaft einen prozessualen Joker. Sie beantragte, nun doch sofort den Strafbefehl nach § 408a StPO zu erlassen.

Dieser juristische Kniff beruht auf der Argumentation, ineffiziente Verfahrensschleifen zu vermeiden. Ein erneuter Anlauf mit neuem Termin hätte einen zeitraubenden und bürokratischen Umweg dargestellt, was Ressourcen von Gericht und Staatsanwaltschaft gebunden hätte. Das Gericht bezog sich auf den modernen Willen des Gesetzgebers, der seit der Justizmodernisierung von 2004 die Beschleunigung der Verfahren stark fördert. Anfängliche Bedenken, die primär die Form betrafen, traten somit hinter diesem Effizienzgebot zurück.

Lassen Sie mittels Akteneinsicht prüfen, ob die richterlichen Bedenken rein formaler Natur waren oder ob sie materielle Zweifel an den Beweisen betrafen.


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Welche Konsequenzen hat Fahren ohne Fahrerlaubnis auf meine zukünftige Fahrerlaubnis?

Die größte Sorge bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht nur die sofortige Geldstrafe, sondern die lange Zwangspause bis zur Wiedererlangung der Mobilität. Gemäß § 21 StVG verhängen Gerichte neben der eigentlichen Strafe obligatorisch eine Sperrfrist. Während dieser Zeit darf Ihnen die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Das Fahren ohne Berechtigung gilt als schweres Vergehen. Die Gerichte nutzen die Sperrfrist als primäres Instrument der Prävention. Sie signalisieren damit, dass Sie als ungeeignet gelten, am öffentlichen Verkehr teilzunehmen. Im vorliegenden Fallbeispiel wurde eine Sperre von einem Jahr festgesetzt. Die gesetzliche Bandbreite liegt zwischen mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren. Diese Dauer soll eine intensive Auseinandersetzung mit den Verkehrsregeln erzwingen, bevor die Neubeantragung möglich wird.

Konkret: Die Sperrfrist ist nicht mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu verwechseln, da Sie nie eine besaßen. Es ist vielmehr ein Verbot der Neuerteilung. Hinzu kommt die erhebliche finanzielle Belastung. Der Verurteilte im Beispiel erhielt eine Geldstrafe von 450 Euro, basierend auf 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Wesentlich für die Gesamtbelastung sind jedoch die zusätzlichen Verfahrenskosten. Diese müssen Sie gemäß § 465 StPO tragen, unabhängig von der festgesetzten Strafe.

Rechnen Sie zur festgesetzten Geldstrafe unbedingt die angefallenen Gerichtskosten hinzu, um die tatsächliche finanzielle Gesamtbelastung genau zu bestimmen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der zentrale, mündliche Termin vor Gericht, in dem die Beweisaufnahme stattfindet und der Angeklagte die Möglichkeit erhält, sich persönlich zu verteidigen.
Das Gesetz schreibt diese öffentliche Verhandlung vor, um den Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit zu wahren und eine faire, transparente Entscheidungsfindung durch den Richter zu gewährleisten.

Beispiel: Obwohl der Richter eine Hauptverhandlung anberaumte, konnte sie nicht stattfinden, da der Angeklagte unentschuldigt fernblieb.

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Prozessökonomie

Juristen nennen Prozessökonomie das Prinzip der Verfahrensbeschleunigung und der Effizienz, das Gerichte anwenden, um die Justizressourcen sinnvoll zu nutzen und zeitraubende Umwege zu vermeiden.
Dieses Effizienzgebot erlaubt Richtern in bestimmten Fällen, von starren Formalismen abzuweichen, wenn dies dem Ziel dient, ein Verfahren ohne unnötige Verzögerungen zum Abschluss zu bringen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall überwog die richterliche Argumentation der Prozessökonomie die anfänglichen Zweifel an der Zulässigkeit des juristischen Manövers nach § 408a StPO.

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Sperrfrist

Eine Sperrfrist ist eine gerichtlich festgesetzte Zeitspanne, innerhalb der die zuständige Verwaltungsbehörde einem Verurteilten die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zwingend untersagen muss.
Das Gesetz sieht diese Zwangspause als primäre präventive Maßnahme vor, um die betroffene Person für eine bestimmte Zeit von der Teilnahme am öffentlichen Verkehr auszuschließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Beispiel: Zusätzlich zur Geldstrafe verhängte das Gericht eine Sperrfrist von einem Jahr, sodass der Mann vor Ablauf dieser Frist keine neue Fahrerlaubnis beantragen darf.

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Strafbefehl

Der Strafbefehl ist eine Form des schriftlichen Urteils bei minderschweren Vergehen, das von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Richter erlassen wird, ohne dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfinden muss.
Dieses beschleunigte Verfahren dient der Entlastung der Gerichte und erlaubt es der Justiz, einfache Fälle schnell und effizient durch eine festgesetzte Geld- oder Freiheitsstrafe zu erledigen.

Beispiel: Der Angeklagte wurde in Abwesenheit durch einen Strafbefehl verurteilt, wogegen er jedoch innerhalb von zwei Wochen Einspruch hätte einlegen können, um die garantierte Hauptverhandlung zu erzwingen.

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Tagessätze

Tagessätze sind die juristische Maßeinheit, mit der die Höhe einer Geldstrafe im deutschen Strafrecht berechnet wird, wobei die Anzahl der Tagessätze die Schwere der Tat und die Höhe des Tagessatzes die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verurteilten abbildet.
Dieses System stellt sicher, dass Geldstrafen sozial gerecht ausgestaltet werden, da eine wohlhabendere Person bei gleicher Tat (gleiche Anzahl an Tagessätzen) absolut mehr zahlen muss als eine einkommensschwache Person.

Beispiel: Der Mann wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 30 Tagessätzen verurteilt, wobei jeder Tagessatz auf 15 Euro festgesetzt wurde, was eine Gesamtgeldstrafe von 450 Euro ergab.

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Verfahrenskosten

Die Verfahrenskosten umfassen alle Gebühren und Auslagen, die während eines Strafprozesses entstehen, einschließlich der Gerichtskosten, der Ausgaben für Zeugen und oft auch der notwendigen Verteidigungskosten.
Das Gesetz regelt in § 465 StPO, dass derjenige, der verurteilt wird oder dessen prozessuales Verhalten den Ausfall verursacht hat, grundsätzlich diese Kosten tragen muss, um die Justiz nicht unnötig mit bürokratischem Aufwand zu belasten.

Beispiel: Aufgrund seines unentschuldigten Fernbleibens vom Gerichtstermin musste der Angeklagte gemäß § 465 StPO zusätzlich zur Geldstrafe auch die gesamten Verfahrenskosten tragen.

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Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Hamm – Az.: 530 Cs 108/25 (935 Js 139/25) – Strafbefehl vom 28.05.2025


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