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Strafbefehl erhalten? Was wir jetzt für Sie tun können!

Wir prüfen, ob sich ein Vorgehen gegen den Strafbefehl lohnt und was er bedeutet

Es gibt durchaus Situationen im Leben eines Menschen, in denen ein Konflikt mit dem Gesetz entstehen kann. Nicht immer muss eine derartige Situation auch automatisch ein langwieriges Strafgerichtsverfahren nach sich ziehen, da der Gesetzgeber mit dem Strafbefehl den zuständigen Strafverfolgungsbehörden ein wirkungsvolles Instrument an die Hand gegeben hat. Mit dem Instrument des Strafbefehls kann ein schnelleres sowie auch vereinfachtes Strafverfahren erreicht werden, welches im Vergleich zu den herkömmlichen Strafverfahren deutlich verkürzt durchgeführt wird. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Strafverfahren kommt es bei einem Strafbefehl nicht zu einer Hauptverhandlung mit mündlicher Anhörung, bei welcher der Angeklagte zwingend persönlich anwesend sein muss. Mit dem Strafbefehl erhält der Angeklagte auch direkt seine strafrechtliche Verurteilung als Reaktion auf die Straftat. Dies mag sich auf den ersten Blick als ein wenig „endgültig“ darstellen, allerdings gibt es auch bei dem Strafbefehl durchaus für den Angeklagten Möglichkeiten.

Wann ist der Strafbefehl für ein verkürztes Strafverfahren überhaupt rechtlich zulässig?

Im Grunde genommen kommt ein Strafbefehl lediglich dann zum Einsatz, wenn dem Angeklagten eher Straftaten im geringen Ausmaß zur Last gelegt und wenn auf diese Straftaten ein Strafmaß von maximal einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe mit weniger als einem Jahr seitens des Gesetzgebers festgelegt wurden.

Bei diesen Straftaten kommt in der Regel ein Strafbefehl zum Einsatz

  • Diebstahl im geringfügigen Ausmaß
  • Beleidigung
  • die sogenannte einfache Körperverletzung
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Betrug im geringfügigen Ausmaß
  • Untreue im geringfügigen Ausmaß
  • Fahrerflucht bzw. Unfallflucht

Bei den sogenannten schwerwiegenden Verbrechen wie beispielsweise Raub oder auch Mord bzw. Totschlag ist ein Strafbefehl rechtlich nicht zulässig. Dies begründet sich allein schon aus dem Umstand heraus, dass auf derartige Straftaten eine Strafe von mehr als einem Jahr Freiheitsentzug seitens des Gesetzgebers festgelegt wurde.

Welche Strafen können infolge eines Strafbefehls drohen?

Strafbefehl erhalten?
Strafbefehl erhalten? Jetzt keine Panik. Lassen Sie sich von uns beraten. (Symbolfoto: Von sabthai/Shutterstock.com)

Im Zusammenhang mit einem Strafbefehl können für den Angeklagten lediglich sehr genau definierte Strafen drohen. Die Bandbreite der maximalen Strafen beläuft sich auf die Verwarnung, die Geldstrafe oder auch ein Fahrverbot bis hin zu einer Freiheitsstrafe unter der Grenze von einem Jahr. In der Regel geht die Freiheitsstrafe dann auch mit einer Bewährung einher. Dies ist jedoch stets eine Einzelfallprüfung, bei welcher die strafrechtliche Vergangenheit des Angeklagten eine wichtige Rolle spielt.

Wie ist der Ablauf bei einem Strafbefehlverfahren?

Auf der Grundlage eines Verdachts wird seitens der Polizei in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft zunächst erst einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Information der beschuldigten Person erfolgt in der gängigen Praxis bereits frühzeitig im Zuge der ersten Ermittlungen in schriftlicher Form. Diese Information enthält auch den genau ausformulierten Vorwurf der Straftat. Auf diese Weise wird dem später erfolgenden Strafbefehl auch ein Stück weit der „Überraschungseffekt“ genommen.

Im Gegensatz zu dem herkömmlichen Strafurteil, bei dem die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei bewiesen feststehen muss, ist für den Strafbefehl der „hinreichende Tatverdacht“ vollends rechtlich ausreichend. Es muss dementsprechend nicht eindeutig feststehen, dass die beschuldigte Person sich auch tatsächlich der zur Last gelegten Straftat strafbar gemacht hat.

Der hinreichende Tatverdacht gilt als gegeben, wenn die Schuld der beschuldigten Person als wahrscheinlich anzusehen ist. Die Staatsanwaltschaft wird dementsprechend auf der Basis der Ermittlungen bei dem zuständigen Strafgericht die Erteilung eines Strafbefehls beantragen. Die endgültige Entscheidung im Zusammenhang mit der Erteilung des Strafbefehls liegt einzig und allein bei dem jeweilig zuständigen Strafgericht. Sollte das Gericht zu der Auffassung kommen, dass der hinreichende Tatverdacht in dem vorliegenden Fall als nicht gegeben anzusehen ist, so wird der Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Erteilung eines Strafbefehls abgelehnt. Diese Ablehnung erfolgt auch, wenn das jeweilig zuständige Strafgericht die mündliche Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhalts für zwingend notwendig erachtet. In einem derartigen Fall ergeht kein Strafbefehl, sondern stattdessen eine Ladung der beschuldigten Person zu einem Hauptverhandlungstermin.

Sollte das jeweilig zuständige Strafgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgeben und einen Strafbefehl erlassen, so gilt die beschuldigte Person von diesem Zeitpunkt an als angeklagte Person in einem Strafverfahren!

Wie sollte sich eine beschuldigte Person verhalten?
Wenn der Strafbefehl postalisch der beschuldigten Person zugestellt wird, sollte zunächst erst einmal Ruhe bewahrt werden. Die genauen Straftatvorwürfe sind zu diesem Zeitpunkt hinlänglich bekannt und auch das zu erwartende Strafmaß kann in der Regel sehr gut abgeschätzt werden. Als erster Schritt sollte ein Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Durchführung der Verteidigung mandatiert werden. Dieser Schritt ist unumgänglich, da ohne die juristisch erfahrene Strafverteidigung ein Nachteil der angeklagten Person im Zuge des Strafbefehlsverfahrens nicht ausgeschlossen werden kann.

Wichtig: Es kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein, gegen den erlassenen Strafbefehl nicht vorzugehen und das Strafmaß einfach zu akzeptieren. Dies ist dann sinnvoll, wenn die angeklagte Person die zur Last gelegte Straftat auch tatsächlich begangen hat und eine sehr erdrückende Beweislast vorliegt.

Sollten die Tatvorwürfe nicht zutreffen gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten, gegen einen Strafbefehl vorzugehen. Hierbei sollte jedoch auf jeden Fall die Einspruchsfrist von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag der Strafbefehlszustellung, beachtet werden.

Lässt eine angeklagte Person die Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl ungenutzt verstreichen, so erhält der Strafbefehl damit Rechtswirksamkeit. Dementsprechend wird der Strafbefehl von diesem Zeitpunkt an, vergleichbar mit einem Strafurteil, auch vollstreckbar!

Die wichtigste Frage im Zusammenhang mit dem Strafbefehl geht in die Richtung, ob der Strafbefehl als solcher akzeptiert werden sollte oder nicht. Diese Entscheidung sollte eine angeklagte Person niemals ohne die vorherige rechtsanwaltliche Beratung des Strafverteidigers treffen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird unmittelbar nach der Mandatierung eine Akteneinsicht beantragen und kann anschließend die vorhandenen Optionen erheblich besser abschätzen. Sollte der Tatvorwurf tatsächlich zutreffen und auch die von dem zuständigen Strafgericht festgelegte Strafe als angemessen anzusehen sein, so wird der Rat des Strafverteidigers auf jeden Fall lauten, dass der Strafbefehl als solcher akzeptiert werden sollte. Stehen jedoch berechtigte Zweifel an dem Tatvorwurf im Raum, kann der Einspruch gegen den Strafbefehl durchaus eine sinnvolle Maßnahme sein. Eine derartige Abwägung erfordert jedoch ein hohes Maß an juristischer Fachkompetenz. Gleichermaßen verhält es sich auch mit der Prüfung, ob ein eingelegter Einspruch auch tatsächlich Aussichten auf Erfolg hat.

Sofern ein Einspruch gegen den Strafbefehl als sinnvoll erscheint, muss dieser Einspruch binnen 14 Tagen in schriftlicher Form bzw. notfalls auch in mündlicher Form als Protokoll bei dem zuständigen Gericht eingelegt werden. Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl muss zwar nicht zwingend eine Begründung enthalten, allerdings ist die Begründung des Einspruchs durchaus sinnvoll. Mit einer schlüssigen Begründung lässt sich seitens des Gerichts erheblich besser abschätzen, aus welchen Gründen die angeklagte Person den Strafbefehl als solchen nicht akzeptieren möchte. Sollte der Einspruch keinerlei Begründung enthalten ist es durchaus denkbar, dass seitens des Gerichts eine Hauptverhandlung angesetzt wird. In dieser Hauptverhandlung wird das Gericht dann die Gründe für den Einspruch in Erfahrung bringen wollen.

Im Zusammenhang mit dem Einspruch muss jedoch die Unterscheidung zwischen einem unbeschränkten und beschränkten Einspruch vorgenommen werden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Einspruchsarten liegt darin, dass sich der unbeschränkte Einspruch direkt gegen gesamten Strafbefehl richtet, während sich hingegen der beschränkte Einspruch lediglich gegen das Strafmaß richtet. Ein unbeschränkter Einspruch ist stets dann sinnvoll, wenn der erlassene Strafbefehl über schwere inhaltliche Fehler in Bezug auf den Sachverhalt verfügt. Der beschränkte Einspruch kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn der Inhalt des Strafbefehls in Bezug auf den Sachverhalt zwar durchaus korrekt ist, aber das Strafmaß nicht korrekt ist.

Der unbeschränkte Einspruch ist für die angeklagte Person nicht gänzlich ohne Risiko. Sollte das zuständige Gericht im Rahmen der Einspruchsprüfung feststellen, dass der unbeschränkte Einspruch zu Unrecht eingelegt wurde, so kann als Konsequenz durchaus auch eine höhere Strafe drohen.

Der Strafbefehl gehört für die meisten Menschen zu denjenigen Momenten im Leben, die einen Schock beinhalten. Dieser Schock sollte jedoch nicht dazu führen, dass vorschnelle oder gar unüberlegte Entscheidungen getroffen werden. Vielmehr sollte auf jeden Fall zunächst eine rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch genommen und ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung beauftragt werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die bestmöglichen Maßnahmen im Sinne der angeklagten Person auch tatsächlich getroffen werden. Sollten Sie sich mit einer derartigen Problematik aktuell konfrontiert sehen können Sie selbstverständlich sehr gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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