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Strafbarkeit von Fake-Bewertungen

Sind gefälschte Online-Bewertungen strafbar?

Der Online-Handel ist für zahlreiche Unternehmen zu einem wesentlichen Bestandteil bei der Umsatzgenerierung geworden. Natürlich ist die Konkurrenz in diesem Handelsbereich nicht gerade gering, sodass die Unternehmen durchaus etliche Anstrengungen unternehmen müssen, um einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu haben. Ein guter Ansatzpunkt hierfür sind gute Bewertungen im Internet, durch welche sich neue Kunden für das Angebot interessieren lassen. Es kommt dabei jedoch nicht selten vor, dass Unternehmen durch sogenannte Fake-Bewertungen ihr eigenes Angebot in einem besseren Licht erscheinen lassen wollen. Hier gilt jedoch Vorsicht, denn Fake-Bewertungen können durchaus ernsthafte juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen können jedoch durchaus auch Opfer von falschen Bewertungen werden und Ansprüche gegen den Verfasser geltend machen.

Diejenige Person, welche die Fake-Bewertung im Internet abgibt, kann sehr schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen!

Ein echtes Ärgernis

Der Einkauf im Internet ist für den Kunden im Grunde genommen überaus komfortabel. Nahezu alles, was irgendwie benötigt wird, lässt sich heutzutage online im weltweiten Netz bestellen. Es muss halt nur der passende Anbieter dafür gefunden werden. Dieses Unterfangen stellt im Grunde genommen überhaupt kein Problem dar, sodass der Kunde sogar anhand von gewissen Kriterien wie beispielsweise gute Kundenbewertungen eine Selektion zwischen den jeweiligen Anbietern vornehmen kann. Das Problem dabei ist lediglich, dass bei Weitem nicht jede Kundenbewertung im Internet auch tatsächlich authentisch ist. Fake-Bewertungen sind dabei erheblich weiter verbreitet, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Fake-Bewertung ist dabei nicht nur für den Verbraucher ärgerlich, auch für so manches Unternehmen sind Fake-Bewertungen ein echtes Ärgernis.

Die Abgabe einer Fake-Bewertung ist nicht zwangsläufig gesetzeswidrig. Sollte der Verfasser eine reine Privatperson sein, so ist das Verfassen der falschen Bewertung nicht illegal.

Wann sind Fake-Bewertungen strafbar?

Fake Bewertungen Strafbarkeit
Gefälschte positive Internet-Bewertungen für das eigene Unternehmen oder bewusste negative Bewertungen für Mitbewerber. Ab wann wird es strafbar? (Symbolfoto: hanohiki/Shutterstock.com)

Die falsche Bewertung erlangt dann eine Strafarkeit, wenn ganz bestimmte Straftatbestände als erfüllt anzusehen sind. Sollte es sich bei der falschen Bewertung um einen völlig falschen Sachverhalt handeln bzw. der Verfasser erstellt eine unzutreffende Bewertung, so kann mitunter der Straftatbestand der Verleumdung gem. § 187 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt sein. Auch der § 185 StGB ist in diesem Zusammenhang durchaus interessant. Dieser Paragraf behandelt die Strafbarkeit von Beleidigungen und kommt im Kontext mit einer Bewertung nicht selten zum Einsatz. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass so mancher Kunde sich über eine missglückte Auftragsabwicklung sehr ärgert und seinen Ärger durch persönliche Beleidigungen gegen den Anbieter zum Ausdruck bringt.

Auch wenn das Grundgesetz (GG) im Artikel 5 grundsätzlich die Meinungsfreiheit einer jeden Person garantiert und schützt, so umfasst dieser Artikel 5 ausdrücklich nicht das Recht auf eine Beleidigung. Schmähkritiken, welche von dem Verfasser bewusst unterhalb der sogenannten Gürtellinie angesetzt werden, können also durch den Artikel 5 GG nicht gedeckt werden.

Im Zusammenhang mit einer Fake-Bewertung kann durchaus auch der § 263 StGB betrachtet werden. In dem § 263 StGB wird ausdrücklich die Strafbarkeit des Betruges geregelt, allerdings ist der Zusammenhang des § 263 StGB mit den falschen Bewertungen juristisch betrachtet als überaus fraglich anzusehen. Der Betrug setzt grundsätzlich eine Täuschungshandlung bzw. die Erregung von einer Fehlvorstellung voraus, durch welche ein Opfer tatsächlich eine sogenannte Vermögensverfügung zugunsten des Täters ausführt und durch diese Vermögensverfügung auch einen Vermögensschaden hinnehmen muss. Dies ist jedoch im Fall einer falschen Bewertung dann nicht der Fall, wenn das Opfer durch die falsche Bewertung eine Kaufhandlung ausführt und im Zuge der Kaufhandlung auch eine real als gleichwertig anzusehende Leistung erhält. Dies ist in der gängigen Praxis jedoch so der Fall, sodass der Betrug de facto im Zusammenhang mit der Fake-Bewertung ausscheidet.

Welche Folgen können bei einer falschen Bewertung drohen?

Sollte die falsch abgegebene Bewertung dem Inhalt nach kränkend für das Opfer sein, so kann das Opfer gegenüber dem Verfasser im Sinne des § 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch Unterlassungsansprüche im Sinne des § 1004 Absatz 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 823 BGB sind denkbar. Sollte die Bewertung inhaltlich auch noch Schmähkritik enthalten, so ist die Verletzung von den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Opfers ebenfalls zu berücksichtigen. Bei den allgemeinen Persönlichkeitsrechten handelt es sich um die sogenannten sonstigen Rechte.

Persönlichkeitsrechte sind nicht nur Privatpersonen vorbehalten, auch Unternehmen können allgemeine Persönlichkeitsrechte haben. Dies wurde von dem Bundesgerichtshof (BGB) in seinem Urteil (11. März 2008, Aktenzeichen: VI ZR 7/07) ausdrücklich betont.

Falsche Bewertungen als Instrument gegen die Konkurrenz

Die Konkurrenz im Business ist von den Unternehmen nicht immer gern gesehen. Insbesondere dann, wenn sich die Unternehmen wirtschaftlich auf Augenhöhe befinden, sind gewissen Unternehmen so manche Mittel gegen die Konkurrenz recht. Hierbei ist jedoch durchaus Vorsicht angesagt, denn eine Verletzung des Wettbewerbsrechts ist durchaus im Zusammenhang mit falschen Bewertungen bei der Konkurrenz denkbar. Sollte ein Unternehmen dementsprechend sehr gezielt entsprechende Fake-Bewertungen als Mittel gegen die Konkurrenz zum Einsatz bringen, so kann sich hieraus ein Verstoß gegen den Paragrafen 5a Absatz 6 UWG ergeben. In diesem Paragrafen wird geregelt, dass diejenige Person ein unlauteres Handeln begeht, die eine geschäftliche Handlung nicht als kommerziell kennzeichnet und einen Verbraucher dazu bewegt, entsprechende geschäftliche Handlungen vorzunehmen, die ohne das Handeln des Täters so in dieser Form nicht stattgefunden hätten.

Ein regelrechtes Paradebeispiel für unlauteres Handeln sind Bewertungen, welche zu Werbezwecken zum Einsatz gebracht werden. Die sogenannte „getarnte“ Werbung ist unlauter.

In der gängigen Praxis gibt es durchaus Fallbeispiele für derartige Handlungen. So sorgte der Fall eines Unternehmens auf einem Hotelportal sowohl juristisch als auch medial für Aufsehen, da das Unternehmen durch Fake-Bewertungen die Häuser des Auftraggebers aufwertete und hierfür Geldleistungen erhielt. Das Hotelportal bekam diese Vorgehensweise mit und reichte gegen das Unternehmen eine Unterlassungsklage ein. Dieser Klage wurde durch das LG München I stattgegeben (Urteil v. 14/11/2019, Aktenzeichen: 17 HK O 1734/19), sodass die falschen Bewertungen letztlich gelöscht werden mussten. Als Begründung wurde angegeben, dass der Verfasser der Bewertungen tatsächlich in der Realität keinen Aufenthalt in den Häusern des Auftraggebers hatte. Das Urteil hat allerdings noch keine Rechtskraft erlangt, sodass dieser Fall noch nicht als abgeschlossen gilt.

Bewertungen im Internet erfüllen einen ganz bestimmten Zweck, sie sollen dem Verbraucher einen guten Überblick über die geschäftliche Handlung eines Anbieters vermitteln oder die Qualität des angebotenen Produkts widerspiegeln. Der Verbraucher ist dementsprechend darauf angewiesen, dass die Bewertungen auch tatsächlich den realen Gegebenheiten entsprechen und nicht von irgendeiner Person mit irgendwelchen unlauteren Hintergrundmotiven einfach so geschrieben wurde. Auch aus Sicht eines Unternehmens, welches lautere Absichten verfolgt, sind fehlerhafte Bewertungen überaus ärgerlich. Es gibt diesbezüglich bereits mehrere Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, dass es ich bei Fake-Bewertungen mitnichten um ein Kavaliersdelikt oder um eine gänzlich straffreie Angelegenheit handelt. Etliche dieser Gerichtsurteile lassen sich hier auf dieser Internetpräsenz einsehen und diese Gerichtsurteile sollten auch klarmachen, dass die Bewertungsfrage im Internet nicht auf die sprichwörtliche leichte Schulter genommen werden sollte.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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