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Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung: Falscher Beschluss, inhaltliche Mängel

Eine Polizeidurchsuchung in Passau wirft die Frage nach der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung auf, da den Betroffenen der Beschluss für ein falsches Anwesen ausgehändigt wurde. Dieses Verfahren birgt einen ungewöhnlichen juristischen Stolperstein, der weitreichende Folgen haben könnte.

Zum vorliegenden Urteil Az.: Gs 1172/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Passau
  • Datum: 19.09.2023
  • Aktenzeichen: Gs 1172/23
  • Verfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung
  • Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Verfassungsrecht

  • Das Problem: Ein Bürger beantragte die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung. Er bemängelte, dass ihm der richtige Durchsuchungsbeschluss nicht nachweislich ausgehändigt wurde und die Maßnahme unverhältnismäßig war.
  • Die Rechtsfrage: War eine Hausdurchsuchung rechtlich zulässig, wenn der Betroffene den konkreten richterlichen Beschluss nicht nachweislich erhielt und zudem die Art der Durchsuchung unverhältnismäßig war?
  • Die Antwort: Ja, die Hausdurchsuchung war rechtswidrig. Das Gericht stellte fest, dass der richtige Durchsuchungsbeschluss nicht nachweislich ausgehändigt wurde. Zudem war die Durchsuchung selbst unverhältnismäßig, da ein inhaltlich gleicher Beschluss vom Bundesverfassungsgericht bereits so bewertet wurde.
  • Die Bedeutung: Dieses Urteil betont, dass bei einer Hausdurchsuchung der konkrete richterliche Beschluss nachweislich übergeben werden muss. Es stärkt zudem den Schutz der Bürger vor unverhältnismäßigen staatlichen Maßnahmen.

Der Fall vor Gericht


Was geschieht, wenn die Polizei mit dem falschen Durchsuchungsbeschluss klingelt?

Ein Stück Papier entscheidet über eines der heiligsten Rechte in einem Rechtsstaat: die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung. Doch was passiert, wenn die Polizei mit dem falschen Papier an der Tür klingelt? Ein Mann in Passau erlebte genau das. Beamte durchsuchten sein Anwesen, legten ihm aber einen Beschluss für eine völlig andere Adresse vor. Ein simpler Fehler mit weitreichenden Folgen, der eine Kette von Ereignissen auslöste – und am Ende eine klare Antwort des Gerichts provozierte.

Wie führte ein falsches Aktenzeichen zu einem juristischen Labyrinth?

—Der Betroffene übergibt der Polizei Unterlagen zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung ohne gültigen Beschluss.
Falsches Aktenzeichen führte zur rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung, Gericht berücksichtigte BVerfG-Entscheidung. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die Ermittlungsbehörden hatten gegen den Mann gleich zwei Durchsuchungsbeschlüsse für zwei unterschiedliche Anwesen erwirkt. Einer trug das Aktenzeichen Gs 909/21, der andere Gs 910/21. Als die Polizei vor der Tür des Mannes stand, um das Anwesen aus dem Beschluss Gs 910/21 zu durchsuchen, geschah der entscheidende Fehler: Die Beamten händigten ihm das Dokument mit dem Aktenzeichen Gs 909/21 aus – den Beschluss für die andere Adresse.

Der Betroffene wollte sich wehren. Sein Anwalt legte Beschwerde ein und beantragte die Feststellung, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Logischerweise nutzte er dafür das Aktenzeichen, das auf dem ihm vorgelegten Papier stand: Gs 909/21. Das Landgericht Passau wies seine Beschwerde prompt zurück. Die Begründung war formal korrekt, aber für den Mann absurd: Die Wohnung unter dem Aktenzeichen Gs 909/21 sei ja noch gar nicht durchsucht worden. Sein Protest lief ins Leere. Der Mann steckte in einer prozessualen Falle, die die Behörden selbst aufgestellt hatten. Erst zwei Jahre später brachte er den Stein mit einem neuen Antrag wieder ins Rollen.

Warum spielte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die entscheidende Rolle?

Während der Fall des Mannes in den Akten schlummerte, passierte etwas an anderer Stelle. Der Zwillings-Beschluss mit dem Aktenzeichen Gs 909/21 wurde von einer höheren Instanz geprüft – und schließlich vom Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig eingestuft. Der Inhalt dieses Beschlusses war aber Wort für Wort identisch mit dem, der zur Durchsuchung bei dem Mann geführt hatte.

Das war der Hebel, auf den sich der Antragsteller nun stützen konnte. Seine Argumentation war bestechend einfach: Wenn die Begründung für die eine Durchsuchung vor dem höchsten deutschen Gericht nicht standhielt, wie konnte eine inhaltlich identische Begründung eine andere Durchsuchung rechtfertigen? Die formale Panne der Polizei wurde nun von einem schwerwiegenden inhaltlichen Mangel überlagert.

Wie hat das Gericht die Knoten dieses Falles am Ende zerschlagen?

Das Amtsgericht Passau löste den Fall mit bemerkenswerter Klarheit und stellte die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung fest. Seine Begründung stützte sich auf zwei Säulen.

Die erste Säule war der Formfehler. Das Gericht stellte klar, dass der korrekte Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen des Mannes (Gs 910/21) nachweislich niemals ausgehändigt wurde. Ob dies aus Versehen oder Nachlässigkeit geschah, war unerheblich. Die Aushändigung des richtigen Dokuments ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein Schutzrecht des Bürgers. Er muss wissen, auf welcher Grundlage der Staat in seine Wohnung eindringt. Dieser Nachweis fehlte.

Die zweite Säule war die inhaltliche Bewertung. Das Gericht schaute über den Tellerrand des eigenen Verfahrens hinaus und bezog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit ein. Es argumentierte, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Zwillings-Beschluss Gs 909/21 eins zu eins auf den Beschluss Gs 910/21 übertragbar seien. Die Anordnung war damit nicht nur formal fehlerhaft vollzogen, sondern auch in der Sache selbst unverhältnismäßig. Das Gericht legte den ursprünglichen Antrag des Mannes – trotz des falschen Aktenzeichens – wohlwollend aus. Es erkannte, dass er sich selbstverständlich gegen die Durchsuchung wehren wollte, die bei ihm stattgefunden hatte. Die Kosten des gesamten Verfahrens musste die Staatskasse tragen.

Die Urteilslogik

Gerichte stellen klar, dass staatliche Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung strengen formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen müssen.

  • Aushändigungspflicht des Beschlusses: Der Staat muss den korrekten Durchsuchungsbeschluss zwingend aushändigen, damit Bürger die Grundlage einer hoheitlichen Maßnahme überprüfen und sich vor unrechtmäßigen Eingriffen schützen können.
  • Übertragbarkeit inhaltlicher Mängel: Erweist sich eine Durchsuchungsanordnung aufgrund inhaltlicher Mängel als unverhältnismäßig, überträgt sich diese rechtliche Bewertung auf alle inhaltlich identischen Anordnungen, unabhängig vom Aktenzeichen.
  • Schutz vor Verfahrensfallen: Gerichte legen Anträge zur Überprüfung staatlicher Maßnahmen nach dem tatsächlichen Rechtsschutzinteresse des Bürgers aus und verhindern, dass behördliche Fehler prozessuale Barrieren aufbauen.

Die Justiz sichert die Grundrechte der Bürger, indem sie staatliche Handlungen umfassend prüft und deren Rechtsstaatlichkeit konsequent einfordert.


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Wurde Ihnen bei einer Durchsuchung der Beschluss nicht nachweislich ausgehändigt? Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Ersteinschätzung Ihrer Situation.


Experten Kommentar

Ein Durchsuchungsbeschluss ist der Schutzschild für die Wohnung – und dieser Fall zeigt, was passiert, wenn die Behörden das falsche Schild hochhalten. Ein Fehler bei der Aushändigung macht eine Hausdurchsuchung rechtswidrig, besonders wenn der Beschluss auch noch inhaltlich unverhältnismäßig ist. Dieses Urteil unterstreicht, dass die Rechte bei einer Hausdurchsuchung ernst genommen werden müssen. Für den Bürger bedeutet das: Formfehler können die gesamte Maßnahme kippen und stärken die Position gegen staatliche Eingriffe.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen muss ein Durchsuchungsbeschluss erfüllen?

Ein Durchsuchungsbeschluss muss mehr als nur auf dem Papier existieren. Er muss Ihnen physisch ausgehändigt werden und sowohl formal als auch inhaltlich einer strengen Prüfung standhalten. Andernfalls kann er, wie der Passauer Fall eindrucksvoll beweist, als rechtswidrig eingestuft werden, selbst wenn er auf den ersten Blick plausibel erscheint. Das Gericht prüft also Existenz, Aushändigung und Begründungstiefe.

Die Grundlage jeder Durchsuchung ist ein richterlicher Beschluss. Er muss nicht nur die zu durchsuchenden Räumlichkeiten und die gesuchten Gegenstände benennen, sondern auch den Verdacht und die Straftat konkretisieren. Ein wesentlicher Punkt ist die korrekte Aushändigungspflicht. Der Ihnen vorgelegte Beschluss muss zweifelsfrei Ihre Adresse betreffen und Ihnen an Ort und Stelle übergeben werden. Ohne diese Aushändigung ist eine Überprüfung der Maßnahme kaum möglich; hier liegt ein gravierender Formfehler vor.

Darüber hinaus muss die Begründung des Beschlusses den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit genügen. Selbst ein formal existierender Beschluss kann inhaltlich unverhältnismäßig sein. Wenn der Richter die Maßnahme nicht ausreichend begründet oder der Eingriff in die Privatsphäre unverhältnismäßig ist, wird die gesamte Durchsuchung als rechtswidrig eingestuft. Ferner achten Sie auf eine eindeutige Identifikation: Falsche Aktenzeichen oder eine unzutreffende Adresse im Beschluss machen die Durchsuchung an Ihrem Ort potenziell rechtswidrig.

Denken Sie an die Situation: Ein Taxifahrer steht vor Ihrer Tür, um Sie abzuholen, hat aber eine Adresse in der Nachbarstraße auf dem Schein. Selbst wenn er das „richtige“ Ziel im Kopf hat, ist sein Auftrag für Ihre Wohnung falsch. Genauso muss der Durchsuchungsbeschluss exakt auf Ihr Anwesen zugeschnitten sein und korrekt vorgelegt werden, sonst fehlt die Legitimation.

Praxis-Tipp: Verlangen Sie sofort die Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses, bevor Sie den Beamten Einlass gewähren. Lesen Sie Aktenzeichen und Adresse sorgfältig durch. Notieren Sie diese Daten präzise. Blindes Vertrauen ist hier fehl am Platz: Ein Fehler in den Details kann, wie im Passauer Fall, Ihre späteren Rechtsmittel ins Leere laufen lassen.


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Welche Rechte habe ich als Betroffener bei einer Hausdurchsuchung?

Als Betroffener besitzen Sie das fundamentale Recht, die Rechtsgrundlage einer Hausdurchsuchung genau zu prüfen und anzufechten. Gerade die aktive Wahrnehmung dieser Rechte, wie das Einsehen des Beschlusses oder das Hinzuziehen eines Anwalts, ist entscheidend, um sich nicht durch Verwirrung oder fehlerhafte Dokumente wie im Passauer Fall behindern zu lassen. Ihr Wissen schützt Ihre Privatsphäre und wahrt Ihre juristischen Optionen.

Ihr erstes und wichtigstes Recht ist die Einsicht in den Durchsuchungsbeschluss und dessen Aushändigung. Bestehen Sie darauf, das Dokument vor Beginn der Maßnahme persönlich zu erhalten und sorgfältig zu lesen. Es ist unerlässlich, die konkret benannte Adresse und das Aktenzeichen genau zu überprüfen. Wie der Passauer Fall mit dem falschen Aktenzeichen verdeutlicht, ist dies kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Ihr grundlegendes Schutzrecht, um die Legitimität des staatlichen Eingriffs nachvollziehen zu können.

Zudem haben Sie das Recht auf Beistand. Fordern Sie die Beamten auf, einen Rechtsanwalt oder eine Vertrauensperson hinzuziehen zu dürfen, bevor die eigentliche Durchsuchung beginnt. Zwar verzögert dies die Maßnahme nicht unbegrenzt, doch ein Anwalt schützt Ihre Rechte umfassend und bewahrt Sie vor folgenschweren Fehlern. Legen Sie außerdem formal Protest gegen die Durchsuchung ein, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben. Achten Sie gewissenhaft darauf, dass alle relevanten Details – insbesondere die Aktenzeichen der vorgelegten Beschlüsse und die Art der durchsuchten Bereiche – im Durchsuchungsprotokoll korrekt festgehalten werden. Diese Details sind für eine spätere Anfechtung unerlässlich.

Denken Sie an die Situation, wenn Sie eine Rechnung im Restaurant prüfen: Sie würden niemals zahlen, ohne vorher zu verifizieren, ob Bestellungen und Preise korrekt sind. Ähnlich verhält es sich bei einer Durchsuchung. Prüfen Sie das Papier genau. Akzeptieren Sie nichts blind, denn sonst kann ein Fehler, wie ein falsches Aktenzeichen auf einem Ihnen ausgehändigten Dokument, Ihre spätere Verteidigung erheblich erschweren oder gar ins Leere laufen lassen.

Umgehend sollten Sie die Beamten auffordern, Ihnen den Durchsuchungsbeschluss persönlich zu übergeben, damit Sie ihn in Ruhe lesen können. Rufen Sie parallel Ihren Anwalt an, um ihn über die Situation zu informieren und Beistand anzufordern. Diese schnellen Schritte sind Ihr bester Schutz in einer solch belastenden Situation.


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Wie lege ich Beschwerde gegen eine Durchsuchung ein?

Um Beschwerde gegen eine Durchsuchung einzulegen, müssen Sie Ihr Rechtsmittel präzise auf die tatsächlich vollzogene Maßnahme und den korrekten zugrundeliegenden Beschluss ausrichten. Ein falsches Aktenzeichen in Ihrer Beschwerde, selbst wenn es Ihnen von der Polizei vorgelegt wurde, kann Ihr Anliegen scheitern lassen, wie der Fall in Passau zeigt. Hier ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts unerlässlich.

Juristen nennen das primäre Rechtsmittel gegen eine bereits erfolgte Durchsuchung oft einen Feststellungsantrag nach § 98 Abs. 2 S. 2 der Strafprozessordnung. Diesen Antrag reichen Sie beim Gericht ein, das den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss erlassen hat. Es geht darum, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme nachträglich feststellen zu lassen. Eine solche Feststellung ist entscheidend, denn sie kann dazu führen, dass die bei der Durchsuchung gefundenen Beweismittel im späteren Verfahren nicht gegen Sie verwendet werden dürfen.

Wichtig ist dabei die genaue Identifikation der durchgeführten Durchsuchung. Ihre Beschwerde muss sich eindeutig auf die konkrete Maßnahme beziehen, die an Ihrer Adresse stattgefunden hat, und auf den tatsächlich gültigen Beschluss, der diese Durchsuchung rechtfertigen sollte. Verlassen Sie sich nicht blind auf ein Ihnen eventuell falsch ausgehändigtes Aktenzeichen. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird nicht nur formale Fehler (wie die fehlende Aushändigung des korrekten Beschlusses) prüfen, sondern auch inhaltliche Mängel des Beschlusses geltend machen, etwa dessen Unverhältnismäßigkeit. So nutzen Sie alle juristischen Hebel, um Ihre Rechte durchzusetzen und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme anzufechten.

Ein passender Vergleich ist der Versuch, einen Brief an eine falsche Adresse zu schicken: Egal wie wichtig Ihre Nachricht ist, sie erreicht den Empfänger nicht. Genauso läuft Ihre Beschwerde ins Leere, wenn sie sich formal auf den falschen Sachverhalt oder ein falsches Aktenzeichen bezieht, selbst wenn die Beamten Ihnen diesen Fehler unterbreitet haben.

Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Schildern Sie ihm präzise, welches Dokument Ihnen tatsächlich vorgelegt wurde, und betonen Sie, dass Sie sich gegen die bei Ihnen stattgefundene Durchsuchung wehren möchten. So kann er die Beschwerde juristisch einwandfrei formulieren und Ihre Rechte optimal schützen.


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Dürfen Beweismittel auch aus Zufall gefunden werden?

Ein Zufallsfund bei einer Durchsuchung ist nur verwertbar, wenn die gesamte Maßnahme von Anfang an rechtmäßig war. Ist die Durchsuchung jedoch, wie im Passauer Fall, aufgrund gravierender Formfehler oder inhaltlicher Verfassungswidrigkeit rechtswidrig, dann sind alle dabei entdeckten Beweismittel – egal ob zufällig oder gezielt gefunden – potenziell unverwertbar. Die Rechtmäßigkeit der Basis entscheidet über alles.

Die juristische Logik dahinter ist klar: Die Verwertbarkeit eines Beweismittels, das zufällig während einer Durchsuchung entdeckt wird, steht und fällt mit der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung selbst. Nur wenn die Behörden eine Wohnung aufgrund eines gültigen, korrekt vollzogenen Beschlusses und ohne gravierende Mängel durchsuchen, dürfen sie auch unvorhergesehene Funde gegen Sie verwenden. Das Gesetz schützt so Ihre Grundrechte.

Entscheidend ist hierbei, ob die ursprüngliche Anordnung der Durchsuchung formal und inhaltlich korrekt war. Wurde der Beschluss beispielsweise nicht ordnungsgemäß ausgehändigt oder war die Begründung für die Durchsuchung unverhältnismäßig und verfassungswidrig, ist die gesamte Maßnahme rechtswidrig. Solche Mängel führen im Regelfall dazu, dass sämtliche dabei gewonnenen Beweismittel, einschließlich sogenannter Zufallsfunde, im Prozess nicht verwertet werden dürfen. Juristen nennen das ein Beweisverwertungsverbot.

Denken Sie an die Situation, in der Sie einen Baum fällen. Nur wenn der Baum legal gepflanzt und gewachsen ist, dürfen Sie seine Früchte ernten. Stammt der Baum jedoch aus illegalem Anbau, ist jede Frucht von ihm ebenfalls „illegal“ – selbst wenn Sie sie zufällig gefunden haben. Die Wurzel des Problems entscheidet über die Gültigkeit des Ertrags.

Dokumentieren Sie sofort detailliert jeden Gegenstand, den die Polizei bei einer Durchsuchung entdeckt und mitnimmt, aber nicht im ursprünglichen Beschluss als gesucht aufgeführt war. Sprechen Sie dann umgehend mit einem spezialisierten Anwalt. Er wird prüfen, ob die gesamte Durchsuchung rechtmäßig war und ob auch der „Zufallsfund“ unter ein mögliches Beweisverwertungsverbot fällt. Agieren Sie proaktiv, um Ihre Rechte zu wahren.


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Sind Beweismittel aus einer rechtswidrigen Durchsuchung verwertbar?

Beweismittel, die aus einer rechtswidrig durchgeführten Durchsuchung stammen, sind in der Regel unverwertbar. Dies gilt insbesondere, wenn die Rechtswidrigkeit, wie im Passauer Fall, durch gravierende Formfehler (fehlende Aushändigung des korrekten Beschlusses) oder durch die inhaltliche Verfassungswidrigkeit der Anordnung selbst begründet ist.

Wird eine Durchsuchung gerichtlich als rechtswidrig festgestellt, führt dies typischerweise zu einem Beweisverwertungsverbot. Das bedeutet, dass die dabei gewonnenen Beweismittel im späteren Gerichtsverfahren nicht gegen Sie verwendet werden dürfen. Besonders schwerwiegend sind Fehler bei der Vollziehung der Durchsuchung, etwa das Nicht-Aushändigen des korrekten Durchsuchungsbeschlusses an den Betroffenen. Solche Verstöße gegen elementare Schutzrechte machen die gesamte Maßnahme von Anfang an rechtswidrig und ziehen ein Verwertungsverbot für gefundene Beweismittel nach sich.

Zudem kann auch die inhaltliche Begründung des Durchsuchungsbeschlusses selbst eine Rechtswidrigkeit begründen. War die Anordnung unverhältnismäßig oder verfassungswidrig, wie es im verwandten Fall des Passauer Mannes durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde, ist auch eine auf dieser Basis durchgeführte Durchsuchung rechtswidrig. Die daraus gewonnenen Beweise sind dann grundsätzlich ebenfalls unverwertbar.

Ein passender Vergleich ist ein Bauprojekt: Ist das Fundament fehlerhaft oder sogar illegal errichtet, kann das darauf gebaute Haus niemals rechtlich einwandfrei sein, egal wie stabil die einzelnen Wände scheinen. So sind auch illegal gewonnene Beweismittel nicht als Grundlage für eine Anklage nutzbar.

Nehmen Sie niemals an, dass Beweismittel automatisch wertlos werden, nur weil Sie eine fehlerhafte Durchsuchung vermuten. Die Rechtswidrigkeit muss gerichtlich klar festgestellt werden. Beauftragen Sie daher umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser kann die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung gerichtlich prüfen lassen und ein Beweisverwertungsverbot für alle dabei sichergestellten Gegenstände beantragen. Das ist Ihr entscheidender Hebel.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Aushändigungspflicht

Juristen meinen mit der Aushändigungspflicht, dass ein Durchsuchungsbeschluss dem Betroffenen persönlich übergeben werden muss, bevor die Beamten seine Wohnung betreten dürfen. Dieses Prinzip stellt sicher, dass der Bürger die Grundlage des staatlichen Eingriffs in seine Privatsphäre sofort überprüfen kann. Das Gesetz schützt so Ihr grundlegendes Recht, die Legitimität der Maßnahme nachzuvollziehen.

Beispiel: Im Passauer Fall wurde dem Betroffenen ein Durchsuchungsbeschluss für eine falsche Adresse ausgehändigt, was einen Verstoß gegen die Aushändigungspflicht darstellte.

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Beweisverwertungsverbot

Ein Beweisverwertungsverbot hindert Gerichte daran, rechtswidrig erlangte Beweismittel in einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu nutzen. Diese rechtliche Schranke dient dazu, staatliche Ermittler an die Einhaltung von Gesetzen und Grundrechten zu binden und schützt die Integrität des rechtsstaatlichen Verfahrens. Juristen sprechen hier von einem wichtigen Mechanismus zur Wahrung der Fairness.

Beispiel: Da die Durchsuchung im Passauer Fall als rechtswidrig eingestuft wurde, könnten alle dabei gefundenen Beweismittel einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und nicht vor Gericht verwendet werden.

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Feststellungsantrag

Mithilfe eines Feststellungsantrags können Betroffene nachträglich gerichtlich prüfen lassen, ob eine bereits abgeschlossene staatliche Maßnahme – wie eine Hausdurchsuchung – tatsächlich rechtswidrig war. Dieses Rechtsmittel ermöglicht es, auch nach Beendigung des Eingriffs die Rechtmäßigkeit zu klären und damit die Grundrechte des Bürgers retrospektiv zu verteidigen. Er ist wichtig, wenn die Maßnahme selbst nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ihre Rechtswidrigkeit aber festgestellt werden soll.

Beispiel: Der Anwalt des Passauer Mannes legte einen Feststellungsantrag ein, um die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung seines Mandanten gerichtlich feststellen zu lassen, auch wenn die Durchsuchung bereits vollzogen war.

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Formfehler

Ein Formfehler bezeichnet einen Mangel, bei dem die rechtlich vorgeschriebenen Vorgaben für das Aussehen oder die Art der Erstellung eines Dokuments oder der Durchführung einer Amtshandlung nicht eingehalten wurden. Solche Abweichungen von den formalen Regeln können, je nach Schwere, eine gesamte Maßnahme ungültig oder sogar rechtswidrig machen, da die Form oft auch eine Schutzfunktion für den Bürger hat.

Beispiel: Das Gericht stellte im Passauer Fall fest, dass die fehlende Aushändigung des korrekten Durchsuchungsbeschlusses an den Mann einen gravierenden Formfehler darstellte, der die Durchsuchung rechtswidrig machte.

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Unverhältnismäßigkeit

Von Unverhältnismäßigkeit sprechen Juristen, wenn eine staatliche Maßnahme über das notwendige Maß hinausgeht und somit die beeinträchtigten Grundrechte des Bürgers stärker einschränkt, als es zur Erreichung des legitimen Ziels unbedingt erforderlich wäre. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verlangt vom Staat, stets das mildeste und angemessenste Mittel zu wählen, um seine Ziele zu erreichen, und dabei die Rechte der Betroffenen zu wahren.

Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht befand den Zwillings-Beschluss im Passauer Fall als unverhältnismäßig, da der Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers nicht ausreichend durch die Begründung gerechtfertigt war.

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Verfassungswidrigkeit

Verfassungswidrigkeit liegt vor, wenn ein Gesetz, eine staatliche Maßnahme oder eine Gerichtsentscheidung gegen die Grundlagen des Grundgesetzes verstößt und damit die obersten Rechtsprinzipien missachtet. Dies bedeutet, dass die Handlung nicht nur einfach gesetzeswidrig ist, sondern die fundamentalen Rechte und Prinzipien des Staates verletzt, was schwerwiegende Konsequenzen für die Gültigkeit der jeweiligen Norm oder Maßnahme haben kann.

Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht stufte den dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegenden Inhalt als verfassungswidrig ein, weil er grundlegende Rechte des Bürgers auf Schutz der Wohnung verletzte.

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Zufallsfund

Ein Zufallsfund bezeichnet juristisch einen Gegenstand oder ein Beweismittel, das bei einer rechtmäßigen Durchsuchung unerwartet entdeckt wird, obwohl es im ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss nicht explizit genannt war. Die Verwertbarkeit solcher Funde hängt entscheidend davon ab, ob die Ausgangsmaßnahme, bei der sie entdeckt wurden, selbst von Anfang an rechtlich einwandfrei war.

Beispiel: Hätte die Polizei bei der rechtswidrigen Durchsuchung in Passau zufällig Drogen gefunden, wären diese aufgrund der Unrechtmäßigkeit der gesamten Maßnahme vermutlich als Zufallsfund unverwertbar gewesen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG)

    Die eigene Wohnung ist ein geschützter Raum, in den der Staat nur unter strengen Voraussetzungen eindringen darf.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Durchsuchung der Wohnung des Mannes durch die Polizei stellte einen Eingriff in dieses fundamentale Grundrecht dar, der nur auf einer rechtlich einwandfreien Grundlage zulässig gewesen wäre.

  • Richtervorbehalt und Formvorschriften bei Durchsuchungen (Art. 13 Abs. 2 GG) und § 105 Abs. 1 StPO

    Eine Durchsuchung der Wohnung darf grundsätzlich nur von einem Richter angeordnet werden, und die rechtliche Grundlage muss dem Betroffenen transparent gemacht werden.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Aushändigung des falschen und damit nicht auf die durchsuchte Wohnung bezogenen Beschlusses, sowie das gänzliche Fehlen der Aushändigung des richtigen Beschlusses, verletzte diese Formvorschriften und entzog der Durchsuchung die erforderliche gültige Grundlage.

  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Allgemeines Rechtsprinzip)

    Jede staatliche Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den angestrebten legitimen Zweck zu erreichen.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Bundesverfassungsgericht hatte den inhaltlich identischen Durchsuchungsbeschluss als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig eingestuft, was auf den Fall des Mannes übertragbar war und die Durchsuchung auch inhaltlich als rechtswidrig erscheinen ließ.

  • Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)

    Jeder Bürger hat das Recht, staatliche Maßnahmen von den Gerichten überprüfen zu lassen und eine wirksame gerichtliche Entscheidung zu erhalten.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht legte den Antrag des Mannes wohlwollend aus, um ihm trotz eines anfänglichen Fehlers im Aktenzeichen die Überprüfung der tatsächlichen Durchsuchung zu ermöglichen und somit seinen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.


Das vorliegende Urteil


AG Passau – Az.: Gs 1172/23 – Beschluss vom 19.09.2023


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