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Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot: Wann Fehler im Urteil nicht helfen

Seine Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot begründete ein Berliner Autofahrer nach seiner Verurteilung mit handfesten Rechenfehlern und bloß eingekopierten Registerauszügen in den Urteilsgründen des Amtsgerichts. Es stellte sich die Frage, ob solche handwerklichen Patzer und die lückenhafte Begründung eines Urteils ausreichen, um die Strafe für den mehrfachen Wiederholungstäter doch noch zu kippen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 ORbs 269/23 – 162 Ss 132/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Kammergericht Berlin
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 3 ORbs 269/23 – 162 Ss 132/23
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde gegen Bußgeldurteil
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Autofahrer müssen erhöhte Bußgelder und Fahrverbote trotz kleiner Formfehler im Gerichtsurteil hinnehmen.

  • Kopierte Registerauszüge im Urteil stören zwar, lassen das Urteil aber meistens weiter gelten.
  • Ein Rechenfehler bei der Grundstrafe schadet nicht, wenn die Gesamtsumme am Ende passt.
  • Frühere Geschwindigkeitsverstöße und Fahrverbote rechtfertigen es, die Strafe für den Täter deutlich zu erhöhen.
  • Das Gericht bestätigt das einmonatige Fahrverbot wegen der vielen früheren Verstöße des Fahrers.
  • Urteile müssen trotz technischer Mängel im Kern verständlich und für den Leser klar sein.

Lohnt sich eine Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot wegen Formfehlern?

Wenn ein Urteil schwer lesbar ist oder offensichtliche Rechenfehler enthält, wittern viele Betroffene ihre Chance. Ein verurteilter Autofahrer aus Berlin versuchte genau das. Er ging gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten vor, weil der Richter schlichtweg Auszüge aus dem Fahreignungsregister in den Urteilstext kopiert hatte – inklusive unverständlicher Kürzel und technischer Daten. Zudem hatte sich das Gericht bei der Höhe des Bußgeldes verrechnet.

Ein greller roter Blitz einer Radarsäule reflektiert auf der Front eines schnell vorbeifahrenden Autos.
Formfehler und Rechenfehler im Urteil führen bei Wiederholungstätern nicht zwingend zur Aufhebung eines verhängten Fahrverbots. Symbolfoto: KI

Doch reicht handwerkliche Schlamperei eines Richters aus, um ein Fahrverbot zu kippen? Das Kammergericht Berlin musste in seinem Beschluss vom 18.01.2024 (Az. 3 ORbs 269/23) klären, ob formale Mängel und Rechenfehler eine Aufhebung des Urteils rechtfertigen, wenn der Fahrer ein notorischer Wiederholungstäter ist.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Urteilsbegründung?

Ein gerichtliches Urteil ist mehr als nur das Ergebnis am Ende eines Prozesses. Es ist die Visitenkarte der Justiz. Nach der Strafprozessordnung (StPO) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) müssen die Gründe für eine Verurteilung so dargelegt werden, dass sowohl der Betroffene als auch das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung logisch nachvollziehen können.

Besonders wichtig ist hierbei § 267 StPO, der über § 71 OWiG auch im Bußgeldverfahren gilt. Er verlangt, dass der Richter die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und Umstände klar und verständlich niederschreibt. Das Ziel ist Transparenz. Ein Außenstehender muss verstehen, warum eine Geldbuße erhöht wurde oder warum ein Fahrverbot unverzichtbar ist.

Gleichzeitig regelt § 79 OWiG die Rechtsbeschwerde. Anders als bei einer Berufung werden hier keine neuen Tatsachen ermittelt. Das höhere Gericht prüft das Urteil lediglich auf Rechtsfehler. Findet das Oberlandesgericht (oder hier das Kammergericht) keine gravierenden Fehler in der Anwendung des Rechts, bleibt das Urteil bestehen. Die Hürden für eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde liegen also hoch.

Zudem spielt das sogenannte Ermessen des Tatrichters eine zentrale Rolle. Bei der Festsetzung der Geldbuße orientiert sich das Gericht zwar am Bußgeldkatalog (Regelgeldbuße), darf aber je nach Vorstrafen des Fahrers deutlich davon abweichen. Wer viele Punkte in Flensburg hat, muss tiefer in die Tasche greifen.

Warum stritten der Autofahrer und die Justiz?

Der Fall begann vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ein Autofahrer war wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeklagt worden. Das Gericht verurteilte ihn am 21.08.2023 zu einer Geldbuße von 520 Euro und verhängte ein einmonatiges Fahrverbot.

Der Verkehrssünder wollte das nicht akzeptieren. Seine Verteidigung stützte sich in der Rechtsbeschwerde auf zwei wesentliche Argumente, die weniger mit der Tat selbst, sondern mit der Qualität des Urteils zu tun hatten.

Der Vorwurf der Unverständlichkeit

Der Amtsrichter hatte es sich bei der Begründung der Strafe scheinbar einfach gemacht. Anstatt die Vorstrafen des Mannes im Fließtext zu beschreiben, kopierte er einfach digitale Auszüge aus dem Fahreignungsregister (FAER) als Bild oder Scan direkt in das Urteilsdokument. Das Ergebnis war ein Textwust voller technischer Daten wie „Mitteilungsart G“, „Mitteilungsmerkmal E“ und redundanter Datumsangaben. Der Anwalt des Fahrers argumentierte, dies mache das Urteil unverständlich und verletze die Begründungspflicht.

Der Rechenfehler bei der Geldbuße

Zusätzlich war dem Amtsgericht ein peinlicher Fehler unterlaufen. Der Richter ging von einer falschen Regelgeldbuße aus. Er nahm 200 Euro als Basis an, obwohl der Bußgeldkatalog für den Verstoß eigentlich 260 Euro vorsieht. Von diesem (falschen) Startpunkt aus erhöhte er die Strafe auf 520 Euro, begründet mit den Voreintragungen des Mannes.

Die Generalstaatsanwaltschaft hielt dagegen. Zwar sei die „Copy-Paste-Methode“ unschön, aber der Kern der Sache – nämlich dass der Mann ein Wiederholungstäter sei – ginge aus dem Urteil klar hervor. Der Rechenfehler sei zwar vorhanden, wirke sich im Ergebnis aber nicht zu Ungunsten des Fahrers aus.

Darf ein Richter Registerauszüge einfach in das Urteil kopieren?

Das Kammergericht Berlin nahm sich zunächst der Formfrage an. Die Richter der 3. Strafkammer fanden deutliche Worte für die Arbeitsweise des Amtsgerichts. Das bloße Einkopieren von Registerauszügen in faksimilierter Form (also als Bild oder Screenshot) ist eine Unsitte, die in der Justiz leider immer wieder vorkommt.

Das Gericht kritisierte, dass solche Auszüge oft voller Abkürzungen und technischer Verwaltungsdaten stecken, die für die Strafzumessung völlig irrelevant sind. Sie blähen das Urteil auf und erschweren das Lesen. Das Kammergericht verwies auf die ständige Rechtsprechung, unter anderem des Bundesgerichtshofs (BGH), der diese Praxis als „ungeeignet“ einstuft.

Diese Art der Darstellung ist, wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits mehrfach entschieden hat, ungeeignet, weil die Urteilsgründe durch die damit verbundene Einfügung einer Fülle von für die Entscheidungsfindung überflüssigen, teils unverständlichen und redundanten Angaben belastet werden.

Dennoch rettete dieser Rüffel den Autofahrer nicht. Das Kammergericht stellte klar: Ein Urteil wird nicht automatisch aufgehoben, nur weil es handwerklich schlecht gemacht ist. Entscheidend ist, ob die Begründung trotz des „Datenmülls“ verständlich bleibt.

Im konkreten Fall hatte der Amtsrichter die wesentlichen Punkte aus dem Registerauszug im Fließtext noch einmal kurz zusammengefasst und rekapituliert. Damit war für das Beschwerdegericht erkennbar, worauf die Strafe basierte. Die unschöne Form war zwar ein Mangel, aber kein Fehler, der das Urteil „durchgreifend“ rechtswidrig machte. Die Nachvollziehbarkeit der Begründung eines Urteils war gerade noch gegeben.

Wie wirkt sich ein Rechenfehler auf die Geldbuße aus?

Noch spannender war die Frage der Erhöhung der Regelgeldbuße. Der Amtsrichter war irrtümlich von 200 Euro Basisstrafe ausgegangen, statt der korrekten 260 Euro. Er hatte diese Summe dann wegen der Vorstrafen auf 520 Euro mehr als verdoppelt.

Der Autofahrer argumentierte, dass die Berechnung falsch und damit willkürlich sei. Doch das Kammergericht drehte den Spieß um. Der Fehler des Amtsrichters lag darin, dass er von einem zu niedrigen Wert ausgegangen war. Hätte er den korrekten Wert von 260 Euro genommen und die gleiche Erhöhungslogik angewandt, wäre die Geldbuße vermutlich noch höher ausgefallen.

Das Gericht betonte das weite Ermessen des Tatrichters. Wer vorbestraft ist, kann nicht auf die milden Regelsätze des Bußgeldkatalogs hoffen. Diese gelten nur für „Normalfälle“ ohne Voreintragungen.

Die Macht der Voreintragungen

Der entscheidende Punkt für die Bestätigung der 520 Euro war das Vorstrafenregister des Mannes. Die Akte zeigte ein düsteres Bild:

  • Der Betroffene hatte bereits drei frühere Fahrverbote kassiert.
  • Zwei dieser Fahrverbote beruhten auf gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Die Taten waren „einschlägig“, hatten also mit ähnlichen Verstößen zu tun.

Angesichts dieser Historie war die Erhöhung auf 520 Euro absolut angemessen, so das Kammergericht. Der Rechenfehler bei der Basisgröße (200 statt 260 Euro) war im Ergebnis irrelevant, da die Endsumme durch die Berücksichtigung von einschlägigen Vorbelastungen gerechtfertigt war.

Der Rechtsfolgenausspruch hält rechtlicher Nachprüfung stand. […] Die vom Amtsgericht vorgenommene Erhöhung der Geldbuße auf 520 Euro liegt angesichts der festgestellten, massiven Vorbelastungen noch innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Rechtsfolgeermessens.

Wann ist ein Fahrverbot verhältnismäßig?

Auch gegen das Fahrverbot von einem Monat wehrte sich der Betroffene vergeblich. Die Verteidigung versuchte, die Verhältnismäßigkeit der Sanktion in Zweifel zu ziehen. Doch bei einem Fahrer, der bereits dreimal den Führerschein für einen Monat abgeben musste, ist der Spielraum für Milde extrem klein.

Das Kammergericht stellte fest, dass das Amtsgericht die Notwendigkeit des Fahrverbots korrekt hergeleitet hatte. Es dient als „Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme“. Wer sich trotz mehrerer vorangegangener Fahrverbote nicht an die Verkehrsregeln hält, zeigt eine gewisse Unbelehrbarkeit. In solchen Fällen ist eine erneute Auszeit vom Straßenverkehr nicht nur rechtens, sondern fast zwingend geboten.

Was bedeutet das Urteil für Autofahrer?

Mit dem Beschluss vom 18.01.2024 verwarf das Kammergericht die Rechtsbeschwerde als offensichtlich unbegründet. Der Autofahrer muss die Geldbuße von 520 Euro zahlen, seinen Führerschein für einen Monat abgeben und trägt zudem die Kosten des gesamten Verfahrens.

Für die Praxis zeigt dieser Fall zwei wichtige Lehren. Erstens: Richter sollten ihre Urteile sorgfältig schreiben. Das „Einkopieren“ von Screenshots ist riskant und wird von Obergerichten ungern gesehen. Es provoziert Rechtsmittel und verzögert den Abschluss des Verfahrens.

Zweitens – und das ist für Betroffene wichtiger: Formale Fehler retten einen nicht, wenn die Sache an sich eindeutig ist. Wer mehrfach im Straßenverkehr auffällt und bereits Fahrverbote hinter sich hat, kann sich nicht auf kleine Rechenfehler oder unschöne Formatierungen im Urteil verlassen. Die Rechtsbeschwerde gegen ein Fahrverbot scheitert oft daran, dass die Obergerichte auf das Ergebnis schauen: Ist die Strafe angesichts der Taten angemessen? Wenn die Antwort „Ja“ lautet, werden handwerkliche Mängel im „Kleingedruckten“ oft toleriert.

Das Gericht machte deutlich, dass bei der Bemessung der Rechtsfolgen der Gesamteindruck des Fahrers zählt. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass Bußgelder drastisch erhöht werden – Rechenfehler hin oder her.


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Formale Mängel in Bußgeldbescheiden oder Urteilen sind für Laien oft schwer zu identifizieren, können aber die entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung Ihrer Mobilität bilden. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht analysiert Ihren individuellen Fall detailliert auf Verfahrensfehler und prüft die Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde. Wir unterstützen Sie dabei, wichtige Fristen zu wahren und die bestmögliche Strategie gegen ein drohendes Fahrverbot zu entwickeln.

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Experten Kommentar

Hier tappen viele Betroffene in eine teure Kostenfalle. Wer glaubt, ein schlampig formatiertes Urteil oder ein Rechenfehler führe automatisch zur Aufhebung, irrt gewaltig. Obergerichte neigen dazu, solche handwerklichen Mängel zu „heilen“, solange die Begründung im Kern verständlich und die Schuldfrage eindeutig ist.

Der juristische Fokus auf diese Formalien ist taktisch oft unklug. Besonders bei Wiederholungstätern haben Richter wenig Geduld mit Detailkritik, wenn die Akte bereits voll mit einschlägigen Voreintragungen ist. Am Ende wiegt der negative Gesamteindruck des Fahrers vor Gericht deutlich schwerer als die Rechenkunst des Amtsrichters.


Symbolische Grafik zu FAQ - Häufig gestellte Fragen aus dem Strafrecht" mit Waage der Gerechtigkeit und Gesetzbüchern im Hintergrund

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hilft mir ein Rechenfehler des Richters, wenn die Strafe im Ergebnis trotzdem als angemessen gilt?


NEIN. Ein Rechenfehler führt nur zur Aufhebung des Urteils, wenn er Sie rechtlich beschwert. Solange die Endstrafe im gesetzlichen Ermessensspielraum liegt, bleibt das Urteil meist bestehen.

Obergerichte prüfen primär das rechtliche Ergebnis der Strafzumessung. Ein Fehler im Rechenweg begründet keine Revision, wenn das Resultat angemessen bleibt. Dies gilt besonders, wenn der Richter fälschlicherweise von einem zu niedrigen Basiswert ausging. Der Hauptartikel erläutert diesen Fall einer fehlenden Beschwerde genauer.

Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob die falsche Berechnung Ihre Strafe tatsächlich unzulässig erhöht hat. Vermeiden Sie die Hoffnung, dass jeder Flüchtigkeitsfehler automatisch zur Urteilsaufhebung führt.


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Habe ich Erfolgsaussichten, wenn der Richter meine Voreintragungen nur per Screenshot in das Urteil kopiert?


ES KOMMT DARAUF AN. Erfolgsaussichten bestehen nur, wenn das Urteil durch die Screenshots völlig unverständlich wird. Bloße handwerkliche Mängel führen meist nicht zur Aufhebung der Entscheidung.

Screenshots gelten vor Gericht als ungeeignete Unsitte und handwerklicher Fehler. Ein Rechtsfehler liegt jedoch erst vor, wenn die Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist. Meist fassen Richter die Daten zusätzlich im Fließtext zusammen. Dann bleibt das Urteil trotz der schlechten Form bestehen. Der Hauptartikel erläutert diesen Mangel ohne durchgreifende Rechtswidrigkeit.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob die Screenshots im Text zusätzlich erklärt werden. Vermeiden Sie die Hoffnung auf einen Freispruch allein wegen schlechter Formatierung.


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Darf ich in der Rechtsbeschwerde neue Beweise vorlegen, um meine berufliche Notlage durch das Fahrverbot zu beweisen?


NEIN. In der Rechtsbeschwerde sind neue Beweise oder Tatsachenvorträge grundsätzlich unzulässig. Das Obergericht prüft ausschließlich die korrekte Rechtsanwendung auf Basis der bisherigen Feststellungen.

Die Rechtsbeschwerde stellt keine neue Tatsacheninstanz dar. Wie im Hauptartikel erläutert, werden hier keine neuen Tatsachen mehr ermittelt. Das Gericht bewertet lediglich das vorliegende Urteil auf rechtliche Fehler. Nachträgliche Belege zur beruflichen Notlage finden daher keine Berücksichtigung mehr.

Unser Tipp: Prüfen Sie das Protokoll der ersten Instanz auf bereits thematisierte Umstände. Vermeiden Sie das bloße Nachreichen neuer Arbeitsbescheinigungen im Beschwerdeverfahren.


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Was kann ich tun, wenn die Generalstaatsanwaltschaft die Verwerfung meiner Rechtsbeschwerde als unbegründet beantragt?


Bereiten Sie sich auf eine gerichtliche Niederlage vor. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ist ein starker Indikator für die folgende Entscheidung des Gerichts. Meist folgen die Richter dieser Einschätzung und verwerfen das Rechtsmittel.

Das Gericht stuft die Beschwerde bei einem solchen Antrag oft als offensichtlich unbegründet ein. Formale Mängel wie Rechenfehler werden dann als irrelevant für das Gesamtergebnis bewertet. Der im Hauptartikel beschriebene Beschluss des Kammergerichts bestätigt diese konsequente Rechtsprechung. Prüfen Sie daher jetzt die weiteren Kostenrisiken.

Unser Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt die sofortige Rücknahme der Rechtsbeschwerde. Vermeiden Sie: Das Festhalten an aussichtslosen formalen Argumenten.


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Kann ich trotz massiver Vorbelastungen das Fahrverbot durch die Zahlung einer deutlich höheren Geldbuße umgehen?


NEIN. Bei massiven Vorbelastungen ist ein Freikauf vom Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld nahezu ausgeschlossen. In solchen Fällen gilt die Maßnahme als zwingend geboten. Nur so kann das Gericht wirksam auf den Fahrer einwirken.

Das Fahrverbot dient als notwendiger Denkzettel für unbelehrbare Verkehrsteilnehmer. Wer trotz früherer Strafen erneut gegen Regeln verstößt, zeigt mangelnde Rechtstreue. Der Spielraum für Milde ist laut dem Hauptartikel extrem gering. Ein Absehen gegen Zahlung klappt fast nur bei Ersttätern.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Voreintragungen im Fahreignungsregister genau. Vermeiden Sie die falsche Hoffnung auf einen Freikauf bei mehreren Vorentscheidungen.


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Das vorliegende Urteil


Az.: 3 ORbs 269/23 – 162 Ss 132/23 – Beschluss vom 18.01.2024


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