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Ordnungsgeld wegen Ungebühr in strafrechtlicher Hauptverhandlung

Ein Vater sorgte für einen Eklat im Gerichtssaal, als er während der Urteilsverkündung gegen seinen Sohn lautstark protestierte und die Glaubwürdigkeit des Gerichts und der Nebenklägerin anzweifelte. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte nun die Rechtmäßigkeit des daraufhin verhängten Ordnungsgeldes in Höhe von 300 Euro. Obwohl der Mann den Richter mehrfach unterbrochen und Unruhe in den Saal gebracht hatte, sah das Gericht in seinem Verhalten eine strafwürdige „Ungebühr“.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Beschwerdeführer beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, nachdem er die Frist zur Einlegung der Beschwerde verpasst hatte.
  • Ursache für die Fristversäumnis war mangelnde Belehrung über die Frist zur Einlegung der Beschwerde.
  • Während der Urteilsbegründung unterbrach der Beschwerdeführer den vorsitzenden Richter und wurde daraufhin mit einem Ordnungsgeld belegt.
  • Der Beschwerdeführer argumentierte, dass ihm das Ordnungsgeld zu Unrecht aufgelegt worden sei und es unverhältnismäßig erscheine.
  • Das Gericht wies die Beschwerde als unbegründet zurück, obwohl Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wurde.
  • Das Ordnungsgeld wurde als angemessen angesehen, da der Beschwerdeführer in einem emotionalen Zustand handelte und die Situation deeskaliert werden musste.
  • Die Entscheidung bedeutet, dass die ersten Verurteilungen aufgrund von Verfahrensfehlern nicht aufgehoben werden, da die Beschwerde nicht erfolgreich war.
  • Die Gewährung der Wiedereinsetzung hat jedoch einen formalen Schritt ermöglicht, aber ohne Erfolg für die Kernbeschwerde.
  • Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der ordnungsgemäßen Belehrung über Fristen in rechtlichen Verfahren.
  • Dieser Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen des Verhaltens von Zuschauern im Gerichtssaal.

Ordnungsgeld im Strafverfahren: Rechtsfolgen und ein prägnanter Fallbericht

Im deutschen Strafverfahren sind die Verfahrensordnung und die Rechte der Beteiligten von zentraler Bedeutung. Eine wichtige Regelung, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Hauptverhandlungen Anwendung findet, ist das Ordnungsgeld. Dieses stellt eine finanzielle Sanktion dar, die in Fällen verhängt werden kann, in denen Teilnehmer der Verhandlung, sei es die angeklagte Person oder Zeugen, ein Verhalten an den Tag legen, das als ungebührlich oder störend angesehen wird. Die strafprozessuale Gesetzgebung sieht vor, dass solche Verstöße nicht nur rechtliche Folgen haben, sondern auch zusätzliche Kosten in Form von Gerichtskosten und Verhandlungskosten verursachen können.

Die Verhängung eines Ordnungsgeldes ist dabei nicht nur eine Frage der Ordnung im Gerichtssaal, sondern auch ein Bestandteil des Verfahrensrechts, das die Integrität und den Ablauf der Hauptverhandlung schützen soll. Neben der Möglichkeit, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, bietet die Strafprozessordnung auch den Beteiligten die Chance, durch eine Anhörung ihre Verteidigungsrechte in Anspruch zu nehmen. Dies ermöglicht es den Angeklagten und Zeugen, ein faires Verfahren zu garantieren und sich gegen mögliche Verfahrensfehler zu wehren.

Um die Bedeutung dieser Thematik besser zu verstehen, schauen wir uns einen konkreten Fall an, der die Anwendung und die rechtlichen Implikationen eines Ordnungsgeldes aufgrund ungebührlichen Verhaltens in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Ordnungsgeld wegen Störung der Urteilsverkündung bestätigt

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 17.07.2024 die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Zuschauer während einer Gerichtsverhandlung bestätigt.

Ordnungsgeld wegen ungebührlichem Verhalten im Gericht
(Symbolfoto: Flux gen.)

Der Vater eines Angeklagten hatte wiederholt den Vorsitzenden Richter bei der Urteilsverkündung unterbrochen und dabei die Integrität des Gerichts sowie der Nebenklägerin in Frage gestellt.

Vorfall während der Hauptverhandlung

Während der mündlichen Urteilsbegründung in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen am 22.03.2024 unterbrach der als Zuschauer anwesende Vater des Angeklagten den Vorsitzenden Richter mehrfach. Laut Sitzungsprotokoll wurde er zunächst ermahnt und ihm für den Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld sowie die Entfernung aus dem Sitzungssaal angedroht. Als der Zuschauer den Vorsitzenden erneut unterbrach, verhängte dieser ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro.

Beschwerde und Wiedereinsetzung

Gegen diesen Beschluss legte der Betroffene Einspruch ein, der als Beschwerde gewertet wurde. Da er über die einwöchige Beschwerdefrist nicht ordnungsgemäß belehrt worden war, gewährte das Oberlandesgericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Beschwerde wurde somit als zulässig erachtet.

Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldes bestätigt

In der Sache hatte die Beschwerde jedoch keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldbeschlusses. Das Verhalten des Zuschauers stelle eine „Ungebühr“ im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes dar. Darunter falle ein erheblicher Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, deren justizmäßigen Ablauf und die Autorität des Gerichts.

Der Betroffene hatte nach der ersten Unterbrechung gerufen, das Urteil sei „eine Farce“. Bei der zweiten Unterbrechung behauptete er, „die Nebenklägerin habe gelogen“. Das Gericht wertete dies als bewusst störende und schuldhafte Unmutsbekundung, die das Ansehen des Gerichts sowie die Integrität der Nebenklägerin herabsetze.

Verhältnismäßigkeit der Sanktion

Die Höhe des Ordnungsgeldes von 300 Euro wurde als angemessen und verhältnismäßig eingestuft. Es bewege sich noch im unteren Drittel des gesetzlichen Rahmens. Das Gericht berücksichtigte dabei das erhebliche Gewicht der Störung sowie den Umstand, dass der Betroffene über Arbeitseinkommen verfüge.

Formelle Mängel unbeachtlich

Zwar stellte das Oberlandesgericht formelle Mängel in der Protokollierung des Vorfalls fest. Da der Beschwerdeführer den Sachverhalt jedoch nicht bestritt, konnten diese Mängel ausnahmsweise durch Rückgriff auf andere Quellen geheilt werden. Auch die fehlende Anhörung vor Verhängung des Ordnungsgeldes wurde nicht beanstandet, da der Betroffene zuvor bereits ermahnt und ihm die Sanktion angedroht worden war.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung bekräftigt den Schutz der Gerichtsordnung und -autorität während der Urteilsverkündung. Wiederholte Störungen und Herabwürdigungen des Gerichts oder der Verfahrensbeteiligten rechtfertigen Ordnungsgelder, auch gegen Zuschauer. Formelle Mängel können bei unbestrittener Sachlage ausnahmsweise geheilt werden. Die Verhängung von Ordnungsmitteln erfordert in der Regel eine vorherige Ermahnung und Androhung, um verhältnismäßig zu sein.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil verdeutlicht, dass emotionale Ausbrüche im Gerichtssaal, selbst als Zuschauer, ernsthafte Konsequenzen haben können. Wenn Sie eine Gerichtsverhandlung besuchen, müssen Sie sich bewusst sein, dass störendes Verhalten wie laute Zwischenrufe oder Beleidigungen mit Ordnungsgeldern bis zu 1000 Euro geahndet werden können. Besonders während sensibler Momente wie der Urteilsverkündung ist Zurückhaltung geboten. Auch wenn Sie persönlich betroffen sind, etwa als Angehöriger eines Angeklagten, sollten Sie Ihre Emotionen kontrollieren. Bei Unzufriedenheit mit einem Urteil gibt es legale Wege des Einspruchs, die Sie nutzen können, anstatt im Gerichtssaal die Ordnung zu stören.


Weiterführende Informationen

In dieser FAQ-Rubrik beantworten wir häufig gestellte Fragen zu rechtlichen Themen und bieten wertvolle Einblicke in das deutsche Rechtssystem. Besonders im Fokus steht dabei das Ordnungsgeld wegen ungebührlichem Verhalten im Gericht, ein wichtiges Thema, das oft Missverständnisse hervorruft. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe, Regelungen und mögliche Konsequenzen, um im Ernstfall gut informiert zu sein.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was genau versteht man unter „ungebührlichem Verhalten“ im Gerichtssaal?

Unter ungebührlichem Verhalten im Gerichtssaal versteht man jegliches Benehmen, das die Würde des Gerichts verletzt oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Verhandlung stört. Dies umfasst ein breites Spektrum von Handlungen, die gegen die Regeln des Anstands und der Achtung vor dem Gericht verstoßen.

Formen ungebührlichen Verhaltens

Zu den typischen Beispielen für ungebührliches Verhalten gehören:

  • Beleidigende oder respektlose Äußerungen gegenüber dem Gericht, anderen Verfahrensbeteiligten oder Zeugen
  • Lautes Zwischenrufen oder Stören der Verhandlung durch unangemessene Geräusche
  • Verweigerung der Befolgung von Anweisungen des Gerichts, wie etwa die Aufforderung, eine Kopfbedeckung abzunehmen
  • Unangemessene Gestik oder Mimik, die als Missachtung des Gerichts interpretiert werden kann
  • Erscheinen in stark unangemessener Kleidung, die als Provokation verstanden werden kann

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Ahndung ungebührlichen Verhaltens findet sich in § 178 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Dieser Paragraph ermächtigt das Gericht, gegen Personen, die sich einer Ungebühr schuldig machen, ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche zu verhängen.

Beurteilung des Verhaltens

Bei der Beurteilung, ob ein Verhalten als ungebührlich einzustufen ist, berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren:

  • Die Intensität der Störung des Verfahrensablaufs
  • Den Kontext der Handlung oder Äußerung
  • Die Wiederholung des Verhaltens trotz Ermahnung
  • Die Absicht hinter dem Verhalten

Wenn Sie an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, ist es wichtig, dass Sie sich der Würde des Gerichts bewusst sind und sich entsprechend verhalten. Achten Sie darauf, dem Gericht und allen Beteiligten mit Respekt zu begegnen, den Anweisungen des Gerichts Folge zu leisten und sich jeglicher Handlungen zu enthalten, die als Störung oder Missachtung aufgefasst werden könnten.


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Was ist ein Ordnungsgeld und wie wird es festgesetzt?

Ein Ordnungsgeld ist eine gerichtlich angeordnete Sanktion, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Gerichtsverfahren dient. Es wird gegen Personen verhängt, die sich einer Ungebühr schuldig machen oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen.

Befugnis zur Festsetzung

Die Befugnis zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes liegt beim vorsitzenden Richter des jeweiligen Verfahrens. In Strafverfahren kann auch der Richter im Vorverfahren sowie der beauftragte und ersuchte Richter ein Ordnungsgeld verhängen.

Höhe des Ordnungsgeldes

Die Höhe des Ordnungsgeldes ist gesetzlich begrenzt. In strafrechtlichen Hauptverhandlungen kann gemäß § 178 Abs. 1 S. 1 GVG ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro festgesetzt werden. Stellen Sie sich vor, Sie würden als Zeuge geladen und erscheinen nicht zum Termin – in diesem Fall könnte gegen Sie ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Gründe für die Festsetzung

Ein Ordnungsgeld kann aus verschiedenen Gründen festgesetzt werden:

  • Ungebührliches Verhalten vor Gericht
  • Nichterscheinen eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen
  • Unberechtigte Zeugnis- oder Eidesverweigerung
  • Wiederholtes Stören der Verhandlung

Wenn Sie beispielsweise als Angeklagter in einer Hauptverhandlung wiederholt dazwischenreden und Zeugenvernehmungen stören, könnte der Richter ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängen.

Verfahren der Festsetzung

Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes erfolgt in der Regel durch Beschluss des Gerichts. Bevor ein Ordnungsgeld verhängt wird, sollte die betroffene Person grundsätzlich angehört werden. In Ausnahmefällen, etwa bei fortgesetzter Störung der Verhandlung, kann das Gericht jedoch auch ohne vorherige Anhörung ein Ordnungsgeld festsetzen.

Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes kann die sofortige Beschwerde gemäß § 181 GVG eingelegt werden. Diese muss innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung des Beschlusses erfolgen.


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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich ein Ordnungsgeld erhalten habe?

Wenn Sie ein Ordnungsgeld wegen Ungebühr in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung erhalten haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Beschwerde einlegen: Sie können gegen den Ordnungsgeldbeschluss innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzureichen, das das Ordnungsgeld verhängt hat.

Begründung der Beschwerde

In Ihrer Beschwerde sollten Sie detailliert darlegen, warum Sie das Ordnungsgeld für ungerechtfertigt halten. Mögliche Gründe könnten sein:

  • Es lag kein ungebührliches Verhalten vor
  • Die Höhe des Ordnungsgeldes ist unverhältnismäßig
  • Ihnen wurde kein rechtliches Gehör gewährt
  • Der Beschluss enthält keine ausreichende Begründung

Überprüfung durch das Beschwerdegericht

Das zuständige Beschwerdegericht wird den Ordnungsgeldbeschluss überprüfen. Es kann den Beschluss aufheben, abändern oder die Beschwerde zurückweisen.

Wichtig: Die Einlegung der Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass das Ordnungsgeld zunächst bezahlt werden muss, auch wenn Sie Beschwerde eingelegt haben.

Zahlung des Ordnungsgeldes

Wenn Sie das Ordnungsgeld nicht fristgerecht bezahlen, kann es im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden. In bestimmten Fällen kann sogar Erzwingungshaft angeordnet werden.

Sollten Sie das Ordnungsgeld nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Gericht einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung zu stellen.

Bedenken Sie: Ein Ordnungsgeld wegen Ungebühr in der Hauptverhandlung kann Auswirkungen auf den Verlauf und möglicherweise auch auf das Ergebnis des Strafverfahrens haben. Es ist daher ratsam, sich in der Hauptverhandlung angemessen zu verhalten und den Anweisungen des Gerichts Folge zu leisten.


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Was bedeutet „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ und wann wird sie gewährt?

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein rechtliches Instrument, das es einer Verfahrenspartei ermöglicht, eine versäumte Frist nachträglich einzuhalten. Wenn Sie unverschuldet eine wichtige Frist in einem gerichtlichen Verfahren versäumt haben, können Sie durch dieses Rechtsmittel so gestellt werden, als hätten Sie die Frist eingehalten.

Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung

Damit Ihnen eine Wiedereinsetzung gewährt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie haben eine gesetzliche Frist versäumt.
  2. Das Versäumnis war unverschuldet. Dies bedeutet, dass Sie trotz der gebotenen Sorgfalt an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
  3. Sie stellen einen Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses).
  4. Sie holen die versäumte Handlung nach, z.B. das Einreichen eines Rechtsmittels.

Unverschuldetes Versäumnis

Ein unverschuldetes Versäumnis liegt vor, wenn Sie die Frist trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht einhalten konnten. Beispiele hierfür sind:

  • Plötzliche schwere Erkrankung
  • Unvorhersehbare Verkehrsbehinderungen
  • Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung durch das Gericht

Beachten Sie, dass ein Verschulden Ihres Rechtsanwalts in der Regel wie Ihr eigenes Verschulden behandelt wird.

Antragstellung und Frist

Wenn Sie eine Wiedereinsetzung beantragen möchten, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses tun. Bei der Versäumnis von Begründungsfristen für bestimmte Rechtsmittel beträgt die Frist einen Monat. Der Antrag muss bei dem Gericht gestellt werden, das für die versäumte Handlung zuständig ist.

Begründung und Glaubhaftmachung

In Ihrem Antrag müssen Sie die Gründe für das Fristversäumnis darlegen und glaubhaft machen. Dies bedeutet, dass Sie dem Gericht die Umstände so schildern müssen, dass es Ihre Darstellung für überwiegend wahrscheinlich hält. Fügen Sie dem Antrag möglichst Beweise bei, wie etwa ein ärztliches Attest bei Krankheit.

Nachholung der versäumten Handlung

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung müssen Sie die versäumte Handlung nachholen. Wenn Sie beispielsweise die Berufungsfrist versäumt haben, müssen Sie mit dem Wiedereinsetzungsantrag auch die Berufung einlegen.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung vorliegen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, gilt die versäumte Handlung als rechtzeitig vorgenommen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein wichtiges Rechtsinstrument, das Ihnen eine zweite Chance gibt, wenn Sie unverschuldet eine Frist versäumt haben. Es sichert Ihren Anspruch auf rechtliches Gehör und verhindert unbillige Härten im Rechtssystem.


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Welche Konsequenzen können Wiederholungen von ungebührlichem Verhalten im Gerichtssaal haben?

Bei wiederholtem ungebührlichem Verhalten im Gerichtssaal drohen zunehmend härtere Sanktionen. Das Gericht kann gemäß § 178 Abs. 1 GVG zunächst ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche verhängen. Bei fortgesetztem Fehlverhalten können diese Maßnahmen mehrfach und in steigender Höhe angeordnet werden.

Eskalation der Ordnungsmittel

Wenn Sie trotz einer ersten Verwarnung oder eines bereits verhängten Ordnungsgeldes weiterhin ungebührliches Verhalten zeigen, kann das Gericht die Sanktionen verschärfen. Dies kann bedeuten, dass das Ordnungsgeld erhöht wird oder statt eines Geldbetrags Ordnungshaft angeordnet wird. In besonders schweren Fällen ist auch eine Kombination aus beidem möglich.

Ausschluss aus der Verhandlung

Bei anhaltenden Störungen kann das Gericht Sie als Verfahrensbeteiligten gemäß § 177 GVG aus dem Sitzungssaal entfernen lassen. Für Angeklagte in Strafprozessen gilt dies nach § 231b StPO, wenn sie fortgesetzt die Ordnung der Verhandlung stören und bereits aus dem Sitzungssaal entfernt wurden. In diesem Fall kann die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt werden.

Strafbarkeit des Verhaltens

Besonders schwerwiegende Formen ungebührlichen Verhaltens können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie beispielsweise das Gericht oder andere Verfahrensbeteiligte beleidigen, kann dies als Straftat nach § 185 StGB gewertet werden. Eine tätliche Auseinandersetzung im Gerichtssaal könnte sogar als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB geahndet werden.

Auswirkungen auf das Verfahren

Wiederholtes ungebührliches Verhalten kann sich negativ auf den Verfahrensausgang auswirken. Bei Strafverfahren kann es beispielsweise als mangelnde Einsicht oder fehlendes Unrechtsbewusstsein interpretiert werden und sich strafschärfend auswirken. In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kann es den Eindruck erwecken, dass Sie nicht an einer konstruktiven Lösung interessiert sind.

Wenn Sie als Verfahrensbeteiligter wiederholt ungebührliches Verhalten zeigen, riskieren Sie also nicht nur unmittelbare Sanktionen, sondern auch langfristige negative Folgen für Ihr Verfahren. Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, sich im Gerichtssaal respektvoll und angemessen zu verhalten.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Ordnungsgeld

Das Ordnungsgeld ist eine finanzielle Sanktion, die von einem Gericht verhängt wird, wenn Teilnehmer einer Gerichtsverhandlung sich ungebührlich oder störend verhalten (§ 32 Gerichtsverfassungsgesetz, GVG). Beispiel: Wenn ein Zuschauer während einer Urteilsverkündung lautstark protestiert und den Ablauf stört, kann das Gericht ein Ordnungsgeld von etwa 300 Euro anordnen. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Ordnung und den respektvollen Umgang im Gerichtssaal zu wahren.


Ungebühr

Ungebühr bezeichnet ein Verhalten, das als unangemessen oder störend im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gilt (§ 32 GVG). Beispiel: Wenn jemand während einer Verhandlung laut ruft oder den Richter unterbricht, wird dies als ungebührlich angesehen. Ein solches Verhalten kann zu einem Ordnungsgeld führen, um die Autorität des Gerichts und den Ablauf der Verhandlung zu schützen.


Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Teil eines Strafverfahrens, in dem die Beweise erörtert und eine Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten getroffen wird. Beispiel: Während der Hauptverhandlung präsentieren die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Argumente, und Zeugen werden befragt. In diesem Stadium sind die Beteiligten besonders angehalten, sich respektvoll zu verhalten, um einen fairen Prozess zu gewährleisten.


Beschwerde

Eine Beschwerde ist der rechtliche Weg, um gegen eine gerichtliche Entscheidung vorzugehen, meist über ein Ordnungsgeld oder andere Maßnahmen. Beispiel: Wenn ein Zuschauer mit dem verhängten Ordnungsgeld nicht einverstanden ist, kann er Beschwerde einlegen, um die Entscheidung des Gerichts überprüfen zu lassen. Dies dient dem Schutz der Rechte der Betroffenen und der Möglichkeit, gegen als ungerecht empfundene Sanktionen vorzugehen.


Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein juristischer Mechanismus, der es einer Partei erlaubt, ihre Rechte wiederherzustellen, wenn sie eine Frist versäumt hat, zum Beispiel weil sie nicht ordnungsgemäß informiert wurde (§ 44 ZPO). Beispiel: Wenn der Vater des Angeklagten nicht rechtzeitig über die Frist zur Einlegung einer Beschwerde informiert wurde, kann er um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bitten, sodass seine Beschwerde trotz der Fristversäumnis berücksichtigt wird.


Integrität des Gerichts

Die Integrität des Gerichts bezeichnet den Ansehen, die Unabhängigkeit und die Autorität der Justiz sowie des Gerichtsverfahrens insgesamt. Beispiel: Wenn jemand im Gerichtssaal die Unprofessionalität des Richters oder einer Beteiligten in Frage stellt, gefährdet dies die Integrität des Gerichts, was zu einem Ordnungsgeld führen kann. Das Gericht muss in der Lage sein, seine Aufgaben ungehindert und mit Respekt auszuüben.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 181 GVG: Dieser Paragraph regelt die Rechtsmittelbelehrung und die Fristen zur Einlegung von Beschwerden im Gerichtsverfahren. Es wird festgelegt, dass eine ordnungsgemäße Belehrung des Betroffenen über die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln entscheidend ist, damit dieser seine Rechte wahren kann. Im vorliegenden Fall war der Beschwerdeführer nicht ordnungsgemäß über die einschlägige Wochenfrist informiert worden, was zur Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führte.
  • § 473 StPO: Dieser Paragraph regelt die Kosten des Verfahrens, insbesondere wer diese zu tragen hat, wenn eine Beschwerde als unbegründet verworfen wird. Im konkreten Fall wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers, die sich gegen das Ordnungsgeld wendet, als unbegründet eingestuft, und somit muss er die Kosten tragen, was im Beschluss des Oberlandesgerichts explizit festgelegt wurde.
  • § 300 StPO: Dieser Paragraph bestimmt die Zulässigkeit und die Durchführung der Beschwerde im Strafverfahren. Hierdurch wird sichergestellt, dass ein Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen des Gerichts eingelegt werden kann. Die Feststellung, dass die Beschwerde gemäß § 300 StPO statthafte ist, spielt eine entscheidende Rolle, um den rechtlichen Rahmen des Verfahrens zu definieren.
  • Ordenungsgeldregelung: Diese Vorschrift erlaubt es dem Vorsitzenden, Ordnungsgelder gegen Störer im Gerichtssaal zu verhängen, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Verhandlung zu gewährleisten. Der Beschwerdeführer wurde mit einem Ordnungsgeld belegt, weil er den Vorsitzenden während der mündlichen Urteilsbegründung unterbrochen hat, was das Gericht als Störung des Verfahrens ansah.
  • Fristen und Wiederherstellung des rechtlichen Zustandes: Die Regelungen zu Fristen und der Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind zentral für die Wahrung der Rechte eines Beschwerdeführers. Der Antrag auf Wiedereinsetzung wurde hier gestellt, da die verstrichene Frist zur Beschwerde aufgrund unzureichender Belehrung nicht eingehalten werden konnte, was für die spätere Bewertung der Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde von Bedeutung ist.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Köln – Az.: 2 Ws 379/24 – Beschluss vom 17.07.2024


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