Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann ist ein Ordnungsgeld wegen Gewaltschutz unverhältnismäßig?
- Redaktionelle Leitsätze
- Gilt das Ordnungsgeld wegen Gewaltschutzverstoß am Haus?
- Warum passives Warten bei Zufallsbegegnungen als Verstoß gilt
- Wann sind WhatsApp-Gruppennachrichten kein Verstoß gegen Kontaktverbote?
- Fristen und Kosten: So fechten Sie Ordnungsgelder an
- OLG Hamm: Neue Regeln für Abstand und WhatsApp
- Checkliste: Richtiges Verhalten nach einem Gewaltschutz-Beschluss
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gilt das Näherungsverbot auch, wenn ich nur durch die Straße fahre, ohne anzuhalten?
- Muss ich den Ort verlassen, wenn meine Ex-Partnerin plötzlich bei einer Veranstaltung auftaucht?
- Wie viel Zeit habe ich für eine Beschwerde gegen ein verhängtes Ordnungsgeld?
- Droht mir sofort eine Gefängnisstrafe, wenn ich das festgesetzte Ordnungsgeld nicht bezahlen kann?
- Darf ich in gemeinsamen WhatsApp-Gruppen schreiben, wenn die Gegenseite dort ebenfalls Mitglied ist?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 13 WF 105/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: OLG Hamm
- Datum: 24.09.2024
- Aktenzeichen: 13 WF 105/24
- Verfahren: Sofortige Beschwerde
- Rechtsbereiche: Gewaltschutz, Familienrecht
- Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
- Relevant für: Ehemalige Paare, Familiengerichte, Betroffene von Schutzanordnungen
Das OLG senkte das Ordnungsgeld, weil nur zwei Verstöße sicher vorlagen.
- Der Antragsgegner missachtete das Wohnhausverbot am 02.03.2024.
- Beim Teestand am 10.03.2024 blieb ein weiterer Verstoß bestehen.
- Die WhatsApp-Nachricht zählte nicht als verbotene Kontaktaufnahme.
- Die übrigen Vorwürfe prüfte das Gericht nicht als bewiesen.
- Die Rechtsbeschwerde ließ das Gericht zu.
Wann ist ein Ordnungsgeld wegen Gewaltschutz unverhältnismäßig?
Die Festsetzung einer solchen Sanktion richtet sich nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit § 890 ZPO. Voraussetzung dafür ist stets ein schuldhafter Verstoß gegen eine bestehende gerichtliche Gewaltschutzanordnung. Bei der Bemessung der Ordnungsmittel – also dem Ordnungsgeld oder der ersatzweisen Ordnungshaft, falls das Geld nicht gezahlt werden kann – müssen die Gerichte zwingend den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Prüfen Sie bei jedem Ordnungsgeldbeschluss, ob die Summe im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes steht. Da Gerichte zur Verhältnismäßigkeit verpflichtet sind, können Sie bei geringfügigen Vorfällen durch eine Beschwerde oft eine deutliche Reduzierung der Strafe erreichen.
Nach der Trennung zweier ehemaliger Lebensgefährten wehrte sich der Mann gegen die Bewertung von drei Vorfällen aus dem Frühjahr 2024, bei denen er gegen ein gerichtliches Näherungs- und Kontaktverbot verstoßen haben sollte. Das Beschwerdegericht reduzierte die Strafe daraufhin von den durch das Amtsgericht Gütersloh (Az. 16 F 78/24) verhängten 400 Euro auf insgesamt 100 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 13 WF 105/24) musste im Zuge dieses Verfahrens im Detail klären, wie die einzelnen Begegnungen rechtlich zu bewerten sind.
Redaktionelle Leitsätze
- Ein Irrtum über die räumliche Reichweite eines gerichtlichen Näherungsverbots stellt einen vermeidbaren Verbotsirrtum dar und schließt die Annahme eines schuldhaften Verstoßes nicht aus; das Näherungsverbot erstreckt sich auf das gesamte Wohnhaus einschließlich Hauseingangsbereich.
- Bei einem zufälligen Zusammentreffen trotz Gewaltschutzanordnung trifft die verpflichtete Person eine aktive Pflicht zur sofortigen Abstandsherstellung; das bloße Abwarten, bis sich die geschützte Person von selbst entfernt, genügt dieser Pflicht nicht und begründet einen schuldhaften Verstoß.
- Eine allgemeine Nachricht in einer WhatsApp-Gruppe mit zweistelliger Teilnehmerzahl stellt ohne ausdrückliche persönliche Ansprache keinen Verstoß gegen ein gerichtliches Kontaktaufnahmeverbot dar, sofern der Anordnungsbeschluss Gruppennachrichten nicht ausdrücklich untersagt.

Gilt das Ordnungsgeld wegen Gewaltschutzverstoß am Haus?
Ein gerichtliches Näherungsverbot zu einer Wohnung umfasst rechtlich das gesamte Wohnhaus einschließlich des Hauseingangsbereichs. Unterliegt eine Person einem Irrtum über die genaue Reichweite dieses Verbots – glaubt sie beispielsweise, nur die geschützte Person selbst, nicht aber das Gebäude meiden zu müssen –, gilt dies als vermeidbarer Verbotsirrtum. Das bedeutet konkret: Da man sich über die genauen Grenzen der Anordnung hätte informieren können, schützt die Unkenntnis hier nicht vor einer Strafe. Ein solcher Irrtum schließt das eigene Verschulden und damit eine Sanktionierung nicht aus.
Der vom Antragsgegner beschriebene Irrtum über den Inhalt der gerichtlichen Anordnung ist daher als vermeidbarer Verbotsirrtum einzuordnen und steht der Annahme eines schuldhaften Verstoßes nicht entgegen. – so das Oberlandesgericht Hamm
Diese rechtliche Einordnung wurde dem Mann am 2. März 2024 zum Verhängnis, als er mit seinem Auto durch die Straße fuhr, in der seine Ex-Partnerin wohnt. Er verteidigte sich damit, dass er lediglich die Innenstadt erreichen wollte und die Wohnung selbst nicht direkt betreten habe. Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten und nutzte eine von der Frau angefertigte Skizze sowie eine Überprüfung bei Google Maps, um die Situation zu bewerten. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass er den vorgeschriebenen Mindestabstand von 20 Metern unterschritten hatte. Für diese Fahrt blieb das Ordnungsgeld bestehen und die 50 Euro wurden fällig.
Praxis-Hinweis: Räumliche Reichweite des Verbots
Ein Näherungsverbot bezieht sich rechtlich fast immer auf das gesamte Grundstück inklusive Hauseingang und Zuwegen. Der entscheidende Faktor für ein Ordnungsgeld ist hier die objektive Grenze: Auch wenn Sie glauben, nur die Person meiden zu müssen, schützt Sie dieser Irrtum nicht vor einer Strafe, sobald Sie die Grundstücksgrenze oder den im Beschluss festgelegten Radius unterschreiten.
Warum passives Warten bei Zufallsbegegnungen als Verstoß gilt
Kommt es trotz eines Näherungsverbots zu einem zufälligen Zusammentreffen, muss sofort ein ausreichender Abstand hergestellt werden. Die Pflicht zur aktiven Abstandsherstellung liegt dabei allein bei der Person, gegen die sich die Anordnung richtet (dem sogenannten Verpflichteten). Es entlastet den Verpflichteten nicht, wenn er untätig bleibt und lediglich darauf wartet, dass sich die geschützte Person von selbst wieder entfernt.
In dieser Situation war der Antragsgegner aufgrund der Anordnung vom 05.02.2024 verpflichtet, sofort einen gebührenden Abstand zur Antragstellerin herzustellen. Der Antragsgegner hat jedoch angegeben, dass er davon abgesehen habe, sich zu entfernen […] da er bemerkt habe, dass die Antragstellerin sich wieder entfernt habe. – OLG Hamm
Ein Vorfall an einem Teestand verdeutlichte diese strenge Vorgabe, als die beiden ehemaligen Partner am 10. März 2024 bei einer Veranstaltung ihrer gemeinsamen Laufgruppe aufeinandertrafen. Der Mann bemerkte seine Ex-Lebensgefährtin, hielt aber den gerichtlich geforderten Abstand von 20 Metern nicht ein, weil sie sich ohnehin wieder entfernte. Das Oberlandesgericht wertete dieses Verhalten zwar als klaren Verstoß, stufte ihn aber als geringfügige Verletzung der Auflagen ein. Daher reduzierten die Richter die Strafe für diesen konkreten Vorfall von den ursprünglich angesetzten 100 Euro auf 50 Euro.
Achtung Falle: Passivität bei Zufallsbegegnungen
Der entscheidende Hebel für die Sanktionierung bei zufälligen Treffen ist die Untätigkeit. Das Gericht verlangt von der verpflichteten Person eine aktive Absetzbewegung. Wenn Sie lediglich stehen bleiben und darauf warten, dass die geschützte Person den Ort verlässt, begehen Sie bereits einen schuldhaften Verstoß gegen die Anordnung.
Wann sind WhatsApp-Gruppennachrichten kein Verstoß gegen Kontaktverbote?
Das gesetzliche Verbot der Kontaktaufnahme umfasst nach § 1 Satz 3 Nr. 4 GewSchG ausdrücklich auch Fernkommunikationsmittel. Bei Nachrichten in WhatsApp-Gruppen müssen die Gerichte jedoch nach der jeweiligen Gruppengröße differenzieren. In größeren Gruppen mit einer zweistelligen Teilnehmerzahl stellt eine allgemeine Nachricht nicht automatisch eine verbotene persönliche Ansprache dar. Soll ein generelles Verbot von Gruppennachrichten gelten, muss dies im ursprünglichen Beschluss ausdrücklich und unmissverständlich formuliert sein.
Würde man das mit einer Anordnung nach § 1 GewSchG in der Regel ausgesprochenen Kontaktaufnahmeverbot automatisch auf jegliche Aktivitäten des Adressaten einer Gewaltschutzanordnung in einer WhatsApp-Gruppe erstrecken, erführe dieser eine zu weitgehende Einschränkung in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit. – so das Gericht
An einer solchen klaren Formulierung fehlte es in der ursprünglichen Gewaltschutzanordnung vom Februar 2024, was die rechtliche Bewertung einer Chat-Nachricht entscheidend veränderte. Der Mann hatte am 21. April 2024 den Satz „Da kann sie wieder lachen“ in eine gemeinsame WhatsApp-Laufgruppe geschrieben. Das Amtsgericht hatte für diese Äußerung ein Ordnungsgeld von 250 Euro verhängt. Das Oberlandesgericht hob diese Sanktion komplett auf. Die Richter begründeten dies damit, dass die Nachricht keine eindeutige persönliche Ansprache der Frau enthielt und die Chat-Gruppe eine zweistellige Mitgliederzahl aufwies. Ein schuldhafter Verstoß lag somit nicht vor.
Praxis-Hinweis: Nachrichten in WhatsApp-Gruppen
Damit eine Nachricht in einer größeren Gruppe (ab ca. 10 Personen) als Verstoß gewertet wird, muss sie entweder eine gezielte persönliche Ansprache enthalten oder die Teilnahme an solchen Gruppen muss im ursprünglichen Beschluss explizit verboten sein. Fehlt eine solche konkrete Klausel in Ihrer Anordnung, sind allgemeine Beiträge in großen Gruppen in der Regel kein Grund für ein Ordnungsgeld.
Fristen und Kosten: So fechten Sie Ordnungsgelder an
Die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen familiengerichtliche Ordnungsmittel ergibt sich aus § 87 Abs. 4 FamFG in Verbindung mit den §§ 567 ff. ZPO. Das bedeutet vereinfacht: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass man diese Entscheidung von der nächsthöheren Instanz prüfen lassen darf. Die Verteilung der Kosten im Beschwerdeverfahren folgt den Vorgaben aus § 87 Abs. 5 in Verbindung mit § 81 FamFG. Hält ein Gericht die rechtliche Klärung für grundsätzlich bedeutsam, kann es eine Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 und 3 ZPO zulassen, um eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof zu ermöglichen.
Beachten Sie die strikte Frist: Für die sofortige Beschwerde gegen ein Ordnungsmittel haben Sie nur zwei Wochen Zeit ab der Zustellung des Beschlusses.
Das Oberlandesgericht Hamm fällte auf dieser rechtlichen Grundlage am 24. September 2024 seine finale Entscheidung über die Beschwerde gegen den amtsgerichtlichen Beschluss vom 2. August 2024. Für das erfolgreiche Beschwerdeverfahren wurden keine Gerichtskosten erhoben, und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten wurden nicht erstattet. Das bedeutet konkret: Jeder Beteiligte muss seine eigenen Anwaltskosten selbst tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Um die grundsätzlichen Fragen rund um digitale Kontaktverbote höchstrichterlich klären zu können, ließ das Gericht Rechtsbeschwerde zu.
OLG Hamm: Neue Regeln für Abstand und WhatsApp
Das Urteil des OLG Hamm konkretisiert die Verhaltenspflichten bei Gewaltschutzanordnungen und hat als obergerichtliche Entscheidung Signalwirkung für ähnliche Fälle bundesweit. Während Sie bei räumlichen Verboten und Zufallsbegegnungen eine strikte, aktive Meidungspflicht trifft, bietet das Urteil eine wichtige Verteidigungslinie bei digitalen Nachrichten: Ohne explizite Verbotsklausel im Beschluss sind allgemeine Beiträge in großen WhatsApp-Gruppen kein Grund für ein Ordnungsgeld. Prüfen Sie daher Ihren Beschluss genau auf die Reichweite der Kontaktverbote und wehren Sie sich gegen unverhältnismäßig hohe Strafen bei geringfügigen Verstößen.
Checkliste: Richtiges Verhalten nach einem Gewaltschutz-Beschluss
Prüfen Sie Ihre Anordnung sofort auf die exakte Definition des räumlichen Umkreises und ob digitale Gruppenkommunikation ausdrücklich verboten wurde. Sollten Sie ein Ordnungsgeld erhalten, prüfen Sie innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, ob die Strafe angesichts der Schwere des Verstoßes angemessen ist oder ob – wie im Fall der WhatsApp-Nachricht – gar keine gezielte Kontaktaufnahme vorlag.
Ordnungsgeld erhalten? Jetzt rechtliche Prüfung einleiten
Ein Ordnungsgeldbeschluss wegen eines vermeintlichen Gewaltschutzverstoßes muss nicht immer hingenommen werden, insbesondere wenn die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde. Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie die Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde und unterstützen Sie dabei, unberechtigte oder überhöhte Sanktionen abzuwehren. Beachten Sie dabei unbedingt die kurze Zwei-Wochen-Frist, um Ihre Rechte wirksam zu schützen.
Experten Kommentar
Was in der emotionalen Ausnahmesituation nach einer Trennung oft völlig unterschätzt wird: Der gerichtlich Verpflichtete zieht bei Zufallsbegegnungen immer den Kürzeren, selbst wenn die andere Seite das Aufeinandertreffen geradezu provoziert. Oft bleiben Betroffene aus purem Trotz einfach stehen, weil sie sich im öffentlichen Raum im Recht fühlen. Vor Gericht zählt diese gefühlte Gerechtigkeit jedoch absolut gar nicht.
Die harte Realität ist, dass man als Verpflichteter sofort und kommentarlos den Rückzug antreten muss, um teure Ordnungsgelder zu vermeiden. Betroffene tun gut daran, ihren eigenen Stolz für die Dauer der Anordnung komplett herunterzuschlucken. Wer hier auf Prinzipien pocht und auf die Einsicht des Ex-Partners wartet, liefert der Gegenseite nur unnötig Munition für weitere rechtliche Schritte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt das Näherungsverbot auch, wenn ich nur durch die Straße fahre, ohne anzuhalten?
JA. Ein gerichtliches Näherungsverbot wird bereits durch das bloße Durchfahren der betreffenden Straße verletzt, sofern dabei der im Beschluss festgelegte Mindestabstand zum Wohnhaus der geschützten Person unterschritten wird. Das Verbot gilt rechtlich unabhängig davon, ob das Fahrzeug angehalten wird oder ein direkter Kontaktversuch stattfindet.
Die rechtliche Grundlage für die Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen ergibt sich aus § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit § 890 ZPO. Ein gerichtliches Näherungsverbot umfasst nach ständiger Rechtsprechung das gesamte Grundstück sowie einen im Beschluss genau definierten Radius um das Wohnhaus der geschützten Person. Wer diese Zone durchfährt, handelt schuldhaft, da ein sogenannter vermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt, wenn man fälschlicherweise davon ausgeht, dass nur das Anhalten oder Aussteigen untersagt sei. Die Verpflichteten müssen sich vorab präzise über die räumlichen Grenzen der Anordnung informieren, um eine Unterschreitung der Distanzgrenze unter allen Umständen sicher zu vermeiden. Da Gerichte zur Überprüfung der Wegstrecke auch digitale Hilfsmittel wie Google Maps heranziehen, führt bereits die passive Passage der Verbotszone zur rechtmäßigen Sanktionierung.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Durchfahrt aufgrund einer unvorhersehbaren Straßensperrung oder einer polizeilichen Umleitung zwingend erforderlich war und kein zumutbarer Umweg zur Verfügung stand. In solchen Fällen fehlt es am notwendigen Verschulden für die Festsetzung eines Ordnungsmittels, da der Verstoß für den Betroffenen in dieser spezifischen Situation nicht vermeidbar war.
Muss ich den Ort verlassen, wenn meine Ex-Partnerin plötzlich bei einer Veranstaltung auftaucht?
JA, Sie müssen den Ort bei einer Zufallsbegegnung umgehend verlassen, um den rechtlich geforderten Mindestabstand zur geschützten Person aktiv wiederherzustellen. Die bloße Untätigkeit oder das Abwarten, bis die geschützte Person den Bereich verlässt, stellt rechtlich bereits einen schuldhaften Verstoß dar.
Die rechtliche Verpflichtung zur Abstandsherstellung liegt nach der Rechtsprechung, etwa des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 13 WF 105/24), allein bei der Person, gegen die das Näherungsverbot ausgesprochen wurde. Sobald Sie die geschützte Person bemerken, müssen Sie eine aktive Absetzbewegung einleiten, um die räumliche Distanz gemäß § 1 GewSchG (Gewaltschutzgesetz) unverzüglich zu vergrößern. Ein schuldhaftes Verhalten wird bereits dann bejaht, wenn Sie passiv verharren, da dies als bewusste Inkaufnahme einer verbotenen Annäherung gewertet wird. Um ein Ordnungsgeld nach § 95 FamFG zu vermeiden, sollten Sie den Bereich stets sofort in die entgegengesetzte Richtung verlassen.
Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn ein sofortiges Entfernen objektiv unmöglich ist oder die geschützte Person die Begegnung gezielt provoziert, um den Verpflichteten in eine Falle zu locken.
Wie viel Zeit habe ich für eine Beschwerde gegen ein verhängtes Ordnungsgeld?
Für die sofortige Beschwerde gegen ein Ordnungsgeld haben Sie eine Frist von genau zwei Wochen ab dem Tag der offiziellen Zustellung des Beschlusses. Diese gesetzliche Notfrist beginnt mit der förmlichen Übergabe des Dokuments und führt nach deren Ablauf zur Unanfechtbarkeit der verhängten Strafe.
Die rechtliche Grundlage für dieses Rechtsmittel findet sich in § 87 Abs. 4 FamFG in Verbindung mit den §§ 567 ff. ZPO, welche die sofortige Beschwerde als statthaftes Instrument festlegen. Entscheidend für die Berechnung der Frist ist nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Tag der tatsächlichen Zustellung, der meist auf dem gelben Umschlag vermerkt ist. Da es sich um eine Notfrist handelt, kann das Gericht diese Zeitspanne nicht verlängern, weshalb eine sofortige Prüfung des Beschlusses nach dem Erhalt für den Erfolg zwingend erforderlich ist. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann innerhalb dieser kurzen Zeitspanne beurteilen, ob das Ordnungsgeld verhältnismäßig ist oder ob rechtliche Fehler bei der Festsetzung durch das Amtsgericht vorliegen.
Die Beschwerde muss zwingend schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Gericht eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail ohne eine qualifizierte elektronische Signatur rechtlich nicht ausreicht. Zudem hemmt das Einlegen des Rechtsmittels die Vollstreckung des Geldbetrages nicht automatisch, sofern das zuständige Gericht keine ausdrückliche einstweilige Einstellung der Vollstreckung anordnet.
Droht mir sofort eine Gefängnisstrafe, wenn ich das festgesetzte Ordnungsgeld nicht bezahlen kann?
NEIN, eine sofortige Gefängnisstrafe droht Ihnen nicht, da die Ordnungshaft lediglich als ersatzweise Maßnahme für den Fall der Uneinbringlichkeit des Geldes vorgesehen ist. Die primäre Sanktion ist stets die Zahlung eines Ordnungsgeldes, während die Haft nur das letzte Mittel zur Durchsetzung der Anordnung darstellt.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit § 890 ZPO, wonach das Gericht zunächst ein Ordnungsgeld festsetzen muss. Eine Ordnungshaft wird im Beschluss zwar meist direkt mit angedroht, sie kommt jedoch erst dann zum Tragen, wenn Sie zahlungsunfähig sind oder die Zahlung verweigern. Dabei müssen die Gerichte zwingend die Verhältnismäßigkeit wahren und bei der Bemessung der Strafe auch Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Sollte das Ordnungsgeld aufgrund Ihrer finanziellen Situation unverhältnismäßig hoch sein, bietet das Gesetz die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Gericht aufgrund extrem schwerer oder wiederholter Verstöße von vornherein ausschließlich Ordnungshaft anordnet, was in der Praxis jedoch die absolute Ausnahme darstellt.
Darf ich in gemeinsamen WhatsApp-Gruppen schreiben, wenn die Gegenseite dort ebenfalls Mitglied ist?
ES KOMMT DARAUF AN. Allgemeine Nachrichten in WhatsApp-Gruppen mit mindestens zehn Mitgliedern sind in der Regel zulässig, sofern Sie die geschützte Person nicht direkt ansprechen oder der gerichtliche Beschluss solche Gruppennachrichten nicht ausdrücklich untersagt. Die rechtliche Bewertung hängt maßgeblich von der Gruppengröße und dem konkreten Inhalt Ihrer Nachricht ab.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden (Az. 13 WF 105/24), dass eine allgemeine Äußerung in einer zweistelligen Teilnehmergruppe ohne namentliche Erwähnung oder Markierung keine unzulässige Kontaktaufnahme im Sinne des Gewaltschutzgesetzes darstellt. Ein automatisches Verbot jeglicher Aktivität in sozialen Gruppen würde die allgemeine Handlungsfreiheit der verpflichteten Person zu stark einschränken, solange kein direkter Bezug zur geschützten Person hergestellt wird. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Ihr individueller Gewaltschutzbeschluss keine spezifische Klausel enthält, die die Teilnahme an digitalen Gruppenchats oder die Kommunikation in solchen Kreisen explizit verbietet. Eine strafbare Handlung liegt erst dann vor, wenn Sie die andere Person durch eine direkte Antwort oder die Nutzung der Markierungsfunktion gezielt in ein Gespräch verwickeln wollen.
In kleineren Gruppen mit weniger als zehn Teilnehmern wird die Kommunikation hingegen oft als gezielte Ansprache gewertet, da der private Charakter des Austauschs hier eine deutlich höhere Intensität der persönlichen Konfrontation aufweist.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
OLG Hamm – Az.: 13 WF 105/24 – Beschluss vom 24.09.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

